Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen damit zum Schluss der Aussprache und zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Somit stimmen wir nun über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/2559 ab. Ich frage, wer dem Antrag zustimmt. – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag Drucksache 18/2559 abgelehnt. Ich rufe auf: 5 Gesetz zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/2277 erste Lesung Landtag Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Landesregierung Minister Dr. Optendrenk das Wort. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften tragen wir dem unermüdlichen Engagement wichtiger Säulen unserer Gesellschaft und unseres Staates Rechnung. Lehrkräfte an Schulen und im Justizvollzug sowie Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter leisten Essenzielles für unser Land. Sie verdienen unseren größten Respekt und unsere Anerkennung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Mit ihrem Gesetzentwurf kommt die Landesregierung dem Versprechen nach, die Besoldung der Lehrkräfte der Primarstufe und der Sekundarstufe I innerhalb dieser Legislaturperiode stufenweise anzuheben und in die Besoldungsgruppe A13 zu überführen. Wir wollen, dass unsere Kinder beste Bildung bekommen; dafür ist eine gute Bezahlung der Lehrkräfte eine wichtige Voraussetzung. Eine verantwortungsvolle Tätigkeit muss angemessen vergütet werden. Deshalb setzen wir uns für die Anhebung der Besoldung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ein und setzen sie zügig um. Zu diesem Zweck sollen die betroffenen Lehrkräfte bereits rückwirkend zum 1. November 2022 eine ruhegehaltfähige Zulage von monatlich 115 Euro erhalten. Diese erhöht sich dann zum 1. August eines Jahres jeweils um weitere 115 Euro bis zum Jahr 2025. Zum 1. August 2026 erfolgt nach dem Gesetzentwurf dann die Überleitung in das Amt der Besoldungsgruppe A13. Im Vorgriff darauf haben die Lehrkräfte bereits entsprechende Abschlagszahlungen mit den Bezügen für Januar 2023 erhalten. Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind täglich 24 Stunden für uns alle im Einsatz. Verbale und körperliche Angriffe gehören mittlerweile leider zum Berufsalltag; die Ausschreitungen in der Silvesternacht haben dies noch einmal deutlich gezeigt. Diese zunehmende Gewalt gegen Einsatzkräfte tolerieren wir nicht. Für das konsequente Durchgreifen in solchen Fällen bin ich unserem Innenminister sehr dankbar. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Auch dies zeigt, dass die Ansprüche an Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in ihrem Berufsalltag erheblich gestiegen sind. Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf entlasten wir sie von zu viel Bürokratie, denn die neue Zulage muss nicht mehr nach Einsatzstunden berechnet werden, sondern es werden nur noch die einzelnen Schichten erfasst. Die bisher noch stundenscharf abzurechnende Erschwerniszulage wird ersetzt. Zukünftig gibt es eine 27.01.2023 pauschale Zulage in Höhe von 20 Euro je 24-Stunden-Schicht, wenn eine Notfallsanitäterin oder ein Notfallsanitäter im Rettungsdienst oder als Leitstellendisponentin oder -disponent eingesetzt wird. Auch unseren Lehrkräften im Justizvollzug, denen die Leitung eines pädagogischen Fachdienstes in den Justizvollzugseinrichtungen obliegt, bringen wir mit diesem Gesetzentwurf Wertschätzung entgegen; wir werden auch hier besoldungsrechtliche Anpassungen vornehmen. Ich würde mich freuen, wenn der Gesetzentwurf Ihre Zustimmung erfahren würde. Er stärkt tragende Säulen unserer Gesellschaft. – Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
