Dr. Hartmut Beucker
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren! Das Gedenken des heutigen Tages ist die Folge von besonders verabscheuungswürdigen, hässlichen und traurigen Taten – so verabscheuungswürdig, hässlich und traurig, dass Worte nicht ausreichen, um die Dimension dieser Ereignisse zutreffend auszuloten. „Auszuloten“ heißt, die Ereignisse in ihrer Gesamtheit zu erfassen. Eine Nacherzählung mit wertender Beurteilung besteht doch nur aus Worten – Worten, die Böswillige für Lügen oder ignorierbar halten könnten. Der Gehalt der Ereignisse ist daher nur zu erfassen, wenn die Worte, Beschreibungen und Wertungen bis in das Gemüt, in das Gefühl durchschlagen. Das ist die Arbeit, die wir mindestens einmal im Leben verrichten müssen, um der NS-Verbrechen angemessen gedenken zu können. Denn nur dann, mit der sich notwendigerweise einstellenden tief betroffenen Traurigkeit, ist es möglich, dieser Taten so zu gedenken, wie wir das tun. Das ist aber ein innerlicher Vorgang. Nach außen und mit Worten bleibt uns, mit dem Antrag festzustellen: Die unendliche Grausamkeit der nationalsozialistischen Ideologie manifestiert sich in ihren Opfern und dem unermesslichen Leid der Überlebenden und Angehörigen. Das Leid und der Tod, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, wurden vor allem deswegen möglich, weil sich die NS-Ideologie des damaligen deutschen Staates bedienen konnte. Daher rührt die Verantwortung des heutigen deutschen Staates, die Erinnerung wachzuhalten und alles zu tun, dass auch nur ansatzweise Ähnliches verhindert wird. – An dieser Aufgabe versucht sich beispielsweise dieser Antrag. Zuallererst notwendig ist aber kein marktschreierisches Bekenntnis, sondern ein besonnenes, tiefes Eindringen in die Frage, wie Menschen solche monströsen Verbrechen und solch mörderisches Landtag Wüten fertigbringen. Nur das ist die Möglichkeit, den Anfängen zu wehren, die zu diesem Verbrechen geführt haben. Der Antrag selbst lässt dieses In-sich-Kehren nicht hinreichend erkennen. Dazu versucht er zu durchsichtig, Tagesaktualitäten parteipolitisch zu missbrauchen. Und was stellen wir fest, wenn wir betrachten, ob der Staat seinen Schutzpflichten etwa gegenüber den jüdischen Mitbürgern nachkommt? Meine Wuppertaler Erfahrung mit Antisemitismus hätte fast aus dem Jahr 2014 gestammt. Da gab es eine Brandstiftung an der Synagoge, die von drei jungen Palästinensern begangen wurde. Nun könnte man fragen: Was gibt es Antisemitischeres als einen Brandanschlag auf eine Synagoge? – Im Gerichtsurteil kein Wort davon. Sie werden von mir keine Richterschelte hören. Ich bin vielmehr nachdenklich angesichts einer Erfahrung, die der Volksmund mit den Worten beschreibt: Da staunt der Fachmann, und der Laie wundert sich. Antisemitismus ist, wenn jüdische Schüler in der Schule angegriffen und Kippaträger auf der Straße beschimpft und geschlagen werden. Aber der Staat wiegelt ab, wenn es darum geht, die Verantwortlichen aus dem Kreis islamischer Fanatiker zu benennen, und das beflügelt diese Verantwortlichen. Alan Posener hat gerade das in der WELT genauso festgestellt. Antisemitismus nehmen wir aber auch bei den Vorgängen um die documenta 15 wahr. Frau Staatsministerin Roth, Bündnis 90/Die Grünen, wurde eindringlich gewarnt, etliche der eingeladenen Künstler seien antisemitisch. Sie bagatellisierte und wehrte nicht den Anfängen, sondern bot diesen Anfängen eine Bühne. Das Muster: Wenn Multikulturalitätsseligkeit und Schutz jüdischen Glaubens und Lebens konkurrieren, wird eher der Schutz leiden. – Wer das Leid der Menschen verinnerlicht hat, würde anders handeln. Wären wir an dem Antrag beteiligt gewesen, hätten wir mit aller gebotenen Zurückhaltung auf das Problem der Benennungen „Holocaust“ und „Schoah“ hingewiesen. Holocaust geht auf den Wortsinn „religiöses Brandopfer“ zurück und ist deshalb für alle Betroffenen kaum angemessen. Schoah wiederum bezeichnet nur die Verbrechen an jüdischen Opfern. Zutreffend weist der Antrag auf den leider großen Kreis der Gründe hin, aus welchen die Menschen verfolgt wurden. In Oberbegriffen sollten sich daher alle Betroffenen wiederfinden können. Nach diesem wenigen: Tut der Staat, tun wir genug? Den Feststellungen und Beauftragungen des Antrags für sich stimmen wir zu, wenngleich wir bezweifeln, dass die antragstellenden Fraktionen die Notwendigkeiten ausreichend verinnerlicht haben. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) 27.01.2023
