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Plenarprotokoll 8/34

16.01.2026 · 66 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (19)Die Linke (4)CDU (3)SPD (3)BSW (1)

Dr. Thadäus Rudolf König

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 34. Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Auch wenn das neue Jahr schon einige Tage alt ist, möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen alles erdenklich Gute, Gesundheit, Zufriedenheit für das neue Jahr 2026 zu wünschen und natürlich uns allen hier im Thüringer Landtag auch ein Klima des Miteinanders im Sinne der Bürgerinnen und Bürger Thüringens und für Thüringen insgesamt. Also, alles Gute für das neue Jahr 2026. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Zu der heutigen Sitzung wurde der Landtag gemäß Artikel 57 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags einberufen. Zugrunde liegt ein Einberufungsverlangen der Fraktion der AfD. Die diesbezügliche Unterrichtung liegt Ihnen in Drucksache 8/2661 vor. Heute hat Herr Staatssekretär Malsch Geburtstag. Das ist noch ein Hinweis. Ich weiß nicht, ob er heute noch kommt. Er wird wahrscheinlich anlässlich der Grünen Woche als zuständiger Staatssekretär in Berlin sein. Wir gratulieren ihm trotzdem. Und wer ihn heute vielleicht noch sehen sollte, kann das auch persönlich tun. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Frau Abgeordnete Behrendt und Frau Abgeordnete Rottstedt betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben Herr Abgeordneter Bilay, Frau Abgeordnete Müller, Frau Abgeordnete Rosin, Herr Abgeordneter Schubert, Frau Abgeordnete Tasch und Frau Abgeordnete Dr. Urban mitgeteilt. Ein allgemeiner Hinweis: Gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags habe ich für Herrn Martin Müller-Mertens, Redakteur bei AUF1 TV (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Im Ernst?) in die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen für die heutige Plenarsitzung eingewilligt. Wir kommen nun zur Feststellung der Tagesordnung. Wird die Aufnahme weiterer Beratungsgegenstände beantragt oder gibt es Hinweise zur Tagesordnung? Frau Abgeordnete Muhsal.

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Wiebke Muhsal AfD

Wir beantragen wegen des Sachzusammenhangs die gemeinsame Beratung beider Tagesordnungspunkte.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Gibt es weitere Hinweise zur Tagesordnung? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann würde ich über die gemeinsame Beratung der beiden Tagesordnungspunkte abstimmen lassen. Wer der gemeinsamen Beratung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD, vereinzelte Stimmen aus der Fraktion des BSW. Gibt es Stimmen gegen die gemeinsame Beratung? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der CDU, die übrigen Stimmen aus der Fraktion des BSW, die Stimmen aus der Fraktion der SPD und die Stimmen aus der Fraktion Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag auf gemeinsame Beratung abgelehnt. Gibt es weitere Hinweise zur Tagesordnung? Das ist nicht der Fall. Dann gilt die Tagesordnung hiermit als festgestellt. Wir kommen nun zur Beratung zunächst zu TagesAntrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/2659 Wird eine Begründung für diesen Antrag gewünscht? Herr Abgeordneter Mühlmann, Sie haben das Wort für die Begründung.

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Ringo Mühlmann AfD

Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären

Einen schönen guten Morgen! Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch von mir erst mal alles Gute im neuen Jahr. In den Medien stand gestern in einem Artikel die Überschrift mit Bezug auf das heutige Sonderplenum: „AfD will ihren härtesten Gegner kaltstellen“. Und weiter ging es in dem Bericht gleich am Anfang mit dem herrlich entlarvenden Satz: Thüringer Innenminister Georg Maier möchte ein Verbot der AfD, er hält sie für rechtsextrem und verdächtigt sie der Spionage für Russland. – Und entlarvend ist nach meiner Überzeugung dieser Satz insbesondere daher – vermutlich versehentlich wohlgemerkt –, weil er unser Problem mit Ministern wie Herrn Maier sehr gut benennt. Er möchte ein Verbot der Opposition. Wahrscheinlich, weil er sich für seine Partei dadurch bessere Wahlergebnisse verspricht. Er hält die AfD für rechtsextrem, wobei er seit Jahren die politische Weisungsgebundenheit der zuständigen Abteilung für genau diese Einstufung auch missbraucht. Und er verdächtigt die AfD – und in dem Falle auch insbesondere mich – der Spionage für Russland und sah sich offenbar trotzdem innerhalb von drei Monaten, die das jetzt läuft und wie jeder andere im Übrigen auch …

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Dr. Thadäus Rudolf König

Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären

Herr Mühlmann, ich muss Sie noch mal unterbrechen. Wir sind bei Tagesordnungspunkt 1 „Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären“. Ich bitte Sie, die Begründung zu diesem Antrag zu geben. Die Ausführung, die Sie eben getätigt haben, passt eventuell besser zum zweiten Antrag oder in die Aussprache.

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Ringo Mühlmann AfD

Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären

Nein. Herr König, ich dachte mir das schon, dass das kommt. Herr Dr. König, Sie sind ähnlich lange wie ich in diesem Parlament und deswegen denke ich, dass wir die Behandlung von Anträgen auch beide gut beurteilen können. Es geht in diesem Sonderplenum und auch in diesem Tagesordnungspunkt um nichts Geringeres als das Totalversagen eines Ministers dieser sogenannten Brombeerregierung. (Beifall AfD) Zu diesem Totalversagen gehört eben auch genau die Genese, die zu dem Antrag geführt hat, den ich jetzt hier gerade einbringe. (Beifall AfD) Deswegen würde ich Sie bitten, mich zumindest dazu diese Ausführungen machen zu lassen. Sie werden meinen Ausführungen entnehmen können, dass ich mich auf diesen Antrag beziehe. Und jetzt hoffe ich, dass ich in der Redezeit die Einbringung noch schaffe. Jedenfalls: Er hält die AfD für rechtsextrem und verdächtigt uns der Spionage und legt keinerlei Fakten vor, dass es nicht so sei, die diese Unterstellung, diese verleumderische Unterstellung wenigstens ein bisschen untermauern würden. Dieser Innenminister, über den wir heute reden, er führt seit 2017 einen privaten Krieg gegen die Demokratie (Beifall AfD) und er missbraucht dafür so ziemlich jede Behörde, die ihm willige Ministerpräsidenten unterstellen. Das war deutlich erkennbar während Corona, als er für den Kampf gegen die verhassten und angeblichen Coronaleugner die Polizei sogar zum Fahnenappell antreten ließ. Das hatten wir seit 30 Jahren in Thüringen nicht, aber Sie haben es wieder aufleben lassen. Das wird deutlich in seiner Einordnung der AfD als rechtsextrem durch die ihm unterstellte Abteilung im Innenministerium. Und dieses autoritäre Vorgehen – und Herr Dr. König, jetzt sind wir genau bei dem Antrag – wird auch bei den Vorgängen sichtbar, die wir seit einem Jahr im Ministerium rund um das In-den-Dreck-Treten von Polizeibeamten in Saalfeld und in der Gewerkschaft der Thüringer Polizei erleben. (Beifall AfD) Und an der Stelle setzt dieser Antrag an. Ein Innenminister, dem es nicht bei jedem größeren Ding um einen privaten Feldzug für sich oder andere geht, der hätte, nachdem das Kind das erste Mal in den Brunnen gefallen ist, selbstkritisch die Situation begutachtet und auch problematische Verhaltensweisen im eigenen Verantwortungsbereich eingestellt. Ein solcher Innenminister hätte für öffentliche Aufklärung gesorgt, anstatt bei jeder Gelegenheit zu mauern, und – entschuldigen Sie, aber wir haben es gerade wieder gesehen, die plakative Beschreibung, das sieht jeder im Innenausschuss bei jeder Sitzung wieder – ein solcher Innenminister würde sich eben nicht dümmlich grinsend in die zuständigen parlamentarischen Ausschüsse setzen, (Beifall AfD) nur weil beispielsweise die demokratische Opposition die mannigfaltigen Probleme in diesem Innenministerium benennt.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären

Herr Abgeordneter Mühlmann, ganz kurz: Der Begriff „dümmlich grinsend“ im direkten Bezug auf Herrn Minister Maier ist eines Ordnungsrufs würdig, den ich Ihnen hiermit erteile. Mäßigen Sie sich bitte in Ihrer Wortwahl.

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Ringo Mühlmann AfD

Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären

Mit dem Mittel der überhaupt erst verfahrensbegründenden Verfolgungsermächtigungen, die allein das zuständige Ministerium in alleiniger Verantwortung des zuständigen Ministers von Anfang bis Ende in der Hand hatte, hätte Georg Maier als zuständiger Minister im Amt schon einem der ersten Verfahren die Legitimation entziehen können – müssen, würde ich sogar sagen. Weil er dieser Verantwortung zu keiner Zeit nachgekommen ist, weil er es hat schleifen lassen in seiner Behörde, mussten dies im Nachgang Gerichte für ihn richten, und das nicht nur einmal, sondern gleich mehrfach. Deswegen ist es aus unserer Sicht, aus Sicht der AfD-Fraktion, notwendig, sich auch hier im Plenum mit diesem politischen Totalversagen auseinanderzusetzen. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mühlmann, für die Begründung des Antrags. Die Landesregierung hat darüber informiert, dass sie von der Möglichkeit, einen Sofortbericht zu erstatten, Gebrauch machen wird. Hierfür hat sich Herr Innenminister Maier zu Wort gemeldet.

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Georg Maier

Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Dr. König, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich bin sehr erfreut, dass ich heute die Gelegenheit habe, nach dieser etwas – wie soll ich sagen? – emotionalen Einbringungsrede sachlich vortragen zu dürfen, wie es sich so mit unserem Rechtsstaat verhält. Mit dem vorliegenden Antrag der Fraktion der AfD werden sowohl in den darin festgehaltenen Feststellungen als auch in den Aufforderungen an die Landesregierung verschiedene, sachlich getrennt zu betrachtende Sachverhalte in mehreren, immer noch laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren rund um den sogenannten Saalfeld-Komplex miteinander vermischt. Es erfolgt eine pauschale und rein politische Gesamtbewertung und es wird eine alleinige Verantwortlichkeit des Innenministeriums und meiner Person unterstellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist aber mit der Sach- und Rechtslage einschließlich der gesetzlich festgelegten Zuständigkeiten in der Strafverfolgung und den verfassungsrechtlichen Prinzipien der Gewaltenteilung zwischen Verwaltung und unabhängiger Justiz nicht in Übereinstimmung zu bringen. Die im Antrag vorgeschlagenen Feststellungen wie auch die Forderungen an die Landesregierung vermitteln vielmehr den Eindruck, dass rechtsstaatliche Grundprinzipien auch und gerade im Straf- und Strafprozessrecht im Vortrag zwar bemüht werden, im Kern aber offensichtlich nicht verstanden worden sind oder – was problematischer erscheint – nicht verstanden werden wollen. Nur ein Kernanliegen wird aus dem Antrag eindeutig sichtbar: die Forderung nach einer politischen Einflussnahme der Exekutive auf Strafverfolgungsmaßnahmen der Justiz. Das ist auch hier gerade noch mal sehr deutlich geworden, die Forderung nach einer politischen Einflussnahme seitens der Exekutive, die ich hiermit vertrete, auf die Justiz. Das aber hat es und wird es auch künftig in meiner Amtsführung aus rechtsstaatlichen Gründen niemals geben. (Beifall BSW, SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle die Sachverhalte noch einmal dar- und in Bezug auf den Antrag richtigstellen. Da es sich nach wie vor um nicht abgeschlossene Ermittlungsverfahren handelt, werde ich – der höchstrichterlichen Rechtsprechung unserer Gerichte folgend – an dieser Stelle – und damit in der Öffentlichkeit – keine Details nennen können, sondern mich auf das Grundsätzliche oder ohnehin schon öffentlich Bekannte beschränken. Zunächst erscheint es mir für das Gesamtverständnis erforderlich zu sein, noch mal auf die Grundlagen und Grundprinzipien des rechtsstaatlichen deutschen Strafverfahrens einzugehen, da der vorliegende Antrag hier deutlich Unsicherheiten und teilweise Unwahrheiten dokumentiert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im deutschen Strafrecht gilt das Legalitätsprinzip. Das heißt, es besteht Verfolgungszwang. Keine politische Einflussnahme ist möglich – Legalitätsprinzip, Verfolgungszwang. Staatsanwaltschaft und Polizei haben bei einem Anfangsverdacht einer Straftat die gesetzliche Pflicht, den Sachverhalt zu erforschen. Dabei unterliegen die polizeilichen Ermittlungspersonen der Sachleitung und Rechtsaufsicht der Staatsanwaltschaft, nicht dem Innenministerium und schon gar nicht dem Innenminister. Die Staatsanwaltschaft prüft die rechtlichen Voraussetzungen für das jeweilige Ermittlungsverfahren und trifft gegebenenfalls weitere Anordnungen und Entscheidungen, die von der Polizei zu befolgen und umzusetzen sind. Kommen als weitere Ermittlungsmaßnahmen mögliche Grundrechtseingriffe in Betracht, zum Beispiel Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Telefonüberwachungen, Entnahmen von DNA-Material, dann ist das zunächst von der Staatsanwaltschaft juristisch zu bewerten. Die Staatsanwaltschaft – und nur die Staatsanwaltschaft – ist dann berufen, einen entsprechenden Antrag vor Gericht zu stellen, welches dann aufgrund einer eigenen juristischen Bewertung eine Entscheidung trifft. Das nennt man Unabhängigkeit der Gerichte. Und selbst diese gerichtliche Entscheidung kann von den Betroffenen in der Folge nochmals durch Einlegung von Rechtsmitteln einer erneuten gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das haben wir ja auch gerade in diesen Fällen erlebt. Der Rechtsstaat funktioniert. Klar ist damit aber auch: Strafprozessuale Maßnahmen wie Durchsuchungen beruhen auf zwei Rechtsprüfungen von Staatsanwaltschaft und unabhängiger Gerichtsbarkeit. Kein Innenminister dieser Welt darf hier eingreifen. Gerichtliche Entscheidungen sind von der Staatsanwaltschaft und in deren Auftrag von der Polizei verpflichtend umzusetzen. Kein Innenminister kann die Polizei davon abhalten, gerichtlich angeordnete Maßnahmen aufzuhalten oder wie auch immer zu verschieben oder darauf Einfluss zu nehmen. Auch das noch mal als – wie soll ich sagen? – Hintergrundinformation für Sie: Gerichtsentscheidungen können und dürfen ausschließlich von Gerichten abgeändert oder aufgehoben werden. Das ist der Kern unserer rechtsstaatlichen Ordnung. Klar ist aber auch, dass es im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren neben der staatsanwaltschaftlichen Leitung keine Fachaufsicht höherer Polizeibehörden oder gar des Innenministeriums gibt. Deshalb sind nach der Rechtslage auch Beschwerden gegen eine strafprozessuale oder polizeiliche Maßnahme, die auf einer staatsanwaltschaftlichen Anordnung beruht, an die Staatsanwaltschaft zu richten. Sie hat letztendlich die Entscheidung getroffen. Für die im Antrag unterstellte fehlende Prozesssteuerung in dem sogenannten Saalfeld-Komplex durch das Innenministerium besteht im deutschen Straf- und Strafverfahrensrecht kein Raum. Das, was Sie fordern, eine politische Einflussnahme, eine politische Steuerung von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, wäre unzulässig und rechtsstaatswidrig. (Beifall CDU, BSW, SPD) Es war mir wichtig, diese Grundprinzipien unseres Rechtsstaats noch mal vorauszuschicken. Ich möchte jetzt auf die einzelnen Sachverhalte eingehen. Erstens, den sogenannten Saalfeld-Komplex mit Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bei Anhaltemethoden: Es ist nichts Lapidares, was da geschehen ist, und es gibt durchaus unterschiedliche Bewertungen, was dort geschehen ist. Wer mit Polizistinnen und Polizisten redet, weiß auch, dass es innerhalb der Polizei sehr unterschiedliche Bewertungen gibt, was diese Anhaltemethoden mit Einsatz von Pfefferspray auf fahrende Personen anbetrifft. Zweitens, das Ermittlungsverfahren gegen zwei Polizeibeamte wegen des Verdachts der Geheimnisverletzung durch unbefugte Weitergabe von Informationen aus staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen: Das ist eine ziemlich schwere Straftat. Ich habe eben ausgeführt: Legalitätsprinzip – wenn es einen Anfangsverdacht gibt, muss gehandelt werden. Ausgangspunkt der hier unter I.1 angesprochenen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in dem sogenannten Saalfeld-Komplex waren zwei Ermittlungsverfahren gegen einen Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt. Dabei handelt es sich um ein Offizialdelikt – auch das noch mal als Hintergrund für Sie –, was keines Strafantrags oder gar einer Verfolgungsermächtigung bedurfte. Einfach noch mal zum Mitschreiben: Offizialdelikt. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das ist ja hier wie bei einer Vorlesung! Ja, das kennen wir alles!) Hier kam es 2024 zu einer Verurteilung des Angeklagten. Im Rahmen dieser Ermittlungen traten weitere strafrechtlich relevante Sachverhalte gegen andere Polizeibeamte zutage, die zu weiteren Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen illegaler Datenabfrage im polizeilichen Datensystem – auch das ist ein relativ schwerwiegender Vorwurf –, Freiheitsberaubung und Nötigung, aber auch zu den hier maßgeblichen Verfahren des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr durch unverhältnismäßige Anhaltemethoden führte. Auch das sind Offizialdelikte, welche keines Strafantrags und keiner Verfolgungsermächtigung bedurften. Dieser Eindruck ist aber hier gerade entstanden. Die zuständige Staatsanwaltschaft Gera prüfte und bejahte den Anfangsverdacht. Nicht das Innenministerium – die zuständige Staatsanwaltschaft – prüfte und bejahte den Anfangsverdacht, setzte die Ermittlungen unter Mitwirkung der polizeilichen Ermittlungsbeamten fort und beantragte bei Gericht die vom Amtsgericht Gera erlassenen Durchsuchungsbeschlüsse. Das Amtsgericht Gera hat Durchsuchungsbeschlüsse erlassen, die im November 2024 in Saalfeld und Umgebung bei mehreren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten durch die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft umgesetzt wurden. Ebenso beantragte die Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren Telekommunikationsüberwachung der Beschuldigten und von sogenannten Nachrichtenmittlern, die ebenfalls vom Amtsgericht Gera erlassen und im IV. Quartal 2024 umgesetzt wurden. Die strafprozessualen Maßnahmen der Durchsuchung im November 2024 und der TKÜ – Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen – waren aus Sicht der Staatsanwaltschaft und Polizei zum damaligen Zeitpunkt – und ich betone, zum damaligen Zeitpunkt – rechtmäßig umzusetzen. Hier gab es kein Ermessen, für niemanden vonseiten der Ermittlungsbehörden, für niemanden. Und keiner konnte zu dem damaligen Zeitpunkt Gerichtsurteile, die in der Zukunft liegen, vorhersagen. Es gab kein Ermessen. Dies galt so lange, bis die amtsgerichtlichen Anordnungen infolge von eingelegten Rechtsmitteln einzelner Betroffener durch Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts Gera im Mai bezüglich einer Nachrichtenmittlerin als Drittbetroffene und im November 2025 bezüglich einzelner Beschuldigter aufgehoben wurden. Rechtsstaatliches Prinzip: Nur Gerichte können und dürfen Gerichtsbeschlüsse abändern oder aufheben. Ich wiederhole mich an dieser Stelle, dass es – anders, als von der AfD behauptet – in diesem Verfahren von Anfang an keine Befugnis für die Exekutive zur sogenannten Prozesssteuerung gab. Es ist sowieso ein interessanter Terminus, der hier neu eingeführt wird, dass der Innenminister Prozesssteuerung zu betreiben hat. Die von Ihnen geforderte rechtsstaatliche Absicherung wird, wie gesetzlich vorgesehen, von den staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Entscheidungen gewährleistet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal kurz auf die gerichtlichen Entscheidungen in diesem Verfahren eingehen, weil dazu im Antrag auch erhebliche Unsicherheiten, wenn nicht gar Irrtümer, zutage treten. Die Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts Gera kommen – abweichend zur Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft und des Amtsgerichts Gera – mit zum Teil unterschiedlichen Begründungen zunächst zu dem Ergebnis, dass die Eingriffsvoraussetzungen nicht gegeben waren. Daraus folgend seien die auf diesem Tatbestand beruhenden Gerichtsbeschlüsse zur Durchsuchung und zu TKÜMaßnahmen rechtswidrig und aufzuheben gewesen. Das Landgericht hebt Beschlüsse des Amtsgerichts auf. Diese Beschlüsse wurden durch das Amtsgericht autonom getroffen, es war keine Einflussnahme durch mich möglich. Allerdings darf ich an dieser Stelle noch auf folgenden offensichtlichen Rechtsirrtum im vorliegenden Antrag hinweisen. Die Entscheidungen des Landgerichts Gera sind keine Entscheidungen über das gesamte Strafverfahren, denn zum einen entfalten die Beschwerdeentscheidungen über den Kreis der Verfahrensbeteiligten hinaus keine Bindewirkung, zum anderen sind die anlässlich der Überprüfung der ermittlungsrichterlichen Beschlüsse ergangenen Beschwerdeentscheidungen auch für das später in dem Hauptverfahren – dieses steht noch aus – in der Sache befasste Gericht nicht bindend. Das Hauptverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Insoweit trifft die abschließende Entscheidung zu Strafverfahren nach wie vor allein die Staatsanwaltschaft und nach Anklageerhebung ein Gericht. Dieses Verfahren ist nicht abgeschlossen. Die nachträgliche Entscheidung des Landgerichts Gera hebt die strafprozessualen Maßnahmen der Durchsuchung und TKÜ rückwirkend auf. Das wird selbstverständlich im weiterlaufenden Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft und bei einer möglichen Anklageerhebung von einem in der Hauptsache zuständigen Gericht zu bewerten sein. Dieses Gericht kann zu einer ganz anderen Entscheidung kommen. Auch das ist Rechtsstaat. Wie gesagt, das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen und es werden sich weiterhin Gerichte damit auseinandersetzen müssen. Die Beschlüsse ändern aber nichts an der Tatsache, dass die staatsanwaltschaftlich bzw. gerichtlich angeordneten Maßnahmen zum Zeitpunkt ihrer Umsetzung im November 2024 für rechtmäßig gehalten werden mussten, weil niemand die Beschlüsse durch das Landgericht, die später erfolgen, voraussehen kann. Wie stellen Sie sich die von Ihnen sogenannte Prozesssteuerung vor? Mit Blick in die Zukunft? Von daher konnten sie zum damaligen Zeitpunkt keine Zweifel an der Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der Eingriffe bewirken, zumal – darauf darf ich an dieser Stelle noch mal ausdrücklich hinweisen – sie auf Entscheidungen unabhängiger Gerichte beruhten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich nun zu dem zweiten hier in Rede stehenden Ermittlungskomplex kommen, dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Geheimnisverletzung gegen zwei Polizeibeamte, die zugleich Personalräte und Gewerkschafter sind. Nur noch einmal vorweg zur Klarstellung: Diese Verfahren richten sich nicht gegen die GdP oder ihre Servicegesellschaft. Diese sind lediglich Drittbetroffene von diesen Ermittlungsverfahren, weil auch sie von richterlich angeordneten Durchsuchungsmaßnahmen gegen einen Beschuldigten betroffen waren. Entgegen der im Antrag erfolgten Gleichsetzung von Personalräten und Gewerkschaften mit Berufsgeheimnisträgern sind Personalräte und Gewerkschafter nach dem Gesetz gerade keine Berufsgeheimnisträger. Das hat gestern auch die zuständige Staatsanwaltschaft in einem Pressebericht noch mal sehr deutlich herausgestellt. Sie haben kein Zeugnisverweigerungsrecht und es besteht auch kein Beschlagnahmeverbot für die in ihrem Gewahrsam befindlichen Gegenstände. Auch Artikel 9 des Grundgesetzes, die Koalitionsfreiheit, garantiert nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keinen pauschalen Schutz vor strafprozessualen Maßnahmen wie Durchsuchungen und Beschlagnahmen, denen sich eine Gewerkschaft als Drittbetroffene gegenübersieht. Der Exekutive steht es aus dem Gewaltenteilungsprinzip heraus in keinem Fall zu, abweichend von gerichtlichen Entscheidungen zu handeln oder diese gar durch politische Einflussnahme zu ersetzen. Bemerkenswert, dass Sie das anders sehen. Auch insoweit fordert der AfD-Antrag, der für die Polizei eine ministerielle oder politische Steuerung im Fall der Betroffenheit von Gewerkschaften und Personalräten bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren einfordert, erneut zu unzulässigem, wenn nicht gar rechtsstaatswidrigem Handeln auf. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zurück zum Verfahren zur Geheimnisverletzung. Der Anfangsverdacht, der diesem Ermittlungsverfahren zugrunde liegt, beruht auf Erkenntnissen aus einer richterlich angeordneten TKÜMaßnahme gegenüber einem der Beschuldigten als Nachrichtenmittler im sogenannten Saalfeld-Komplex zu den genannten Verkehrsdelikten. Ein Nachrichtenmittler – dieser Exkurs sei mir gestattet – ist nicht Tatverdächtiger und er ist auch nicht Beschuldigter. Was er macht, ist, dass er für einen oder mehrere Beschuldigte bestimmte oder von ihnen herrührende Nachrichten entgegennimmt oder weitergibt. Alle weiteren Maßnahmen in diesem Ermittlungsverfahren, es waren unter anderem die im März 2025 durchgeführten Durchsuchungen bei den Beschuldigten und ihren Arbeitsorten sowie im Sommer die Entnahme von DNA-Proben, beruhen, wie es das Gesetz vorsieht, auf gerichtlichen Entscheidungen. Alle Maßnahmen waren aus Sicht der handelnden Strafverfolgungsbehörden bis zu ihrer Aufhebung durch die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts Gera im November 2025 rechtmäßig. Die Entscheidung des Gerichts, wie bereits dargestellt, beruht auf einer Verneinung der Eingriffsvoraussetzungen im sogenannten Saalfeld-Komplex und der darauf beruhenden Durchsuchungen und TKÜMaßnahmen, deren Erkenntnisse erst die Grundlage für das Geheimnisverletzungsverfahren bildeten. Zu den Tatvorwürfen der Geheimnisverletzung selbst brauchte sich das Gericht gar nicht mehr zu äußern – war nicht Gegenstand. Es ging um die Eingriffsvoraussetzung, also nicht in der Sache, sondern es ging um die Eingriffsvoraussetzung. Die Wirkung der Entscheidung des Landgerichts Gera ist analog, sodass ich auf eine detaillierte Wiederholung verzichte. Wichtig bleibt, auch diese Entscheidungen sind keine Abschlussentscheidungen über das Strafverfahren und ändern nichts daran, dass die gerichtlich angeordneten Maßnahmen im Frühjahr und Sommer 2025 für rechtmäßig gehalten werden mussten. Ich möchte jetzt nochmals klarstellen, dass die Exekutive und die Polizei nicht befugt sind, abweichend von gerichtlichen Entscheidungen zu handeln oder gar diese durch politische Entscheidungen zu ersetzen. Dies verkennt die AfD erneut und fordert eine unzulässige, wenn nicht gar rechtsstaatswidrige politische Steuerung von Strafverfahren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich nun zu einem weiteren Thema des AfDAntrags kommen, wo die antragstellende Fraktion viel mehr hineininterpretiert, als es die Sach- und Rechtslage hergibt – die Verfolgungsermächtigung. Ich bin sehr froh, dass ich hier in diesem Kreis mal darstellen kann, um was es sich dabei handelt. Diese Verfolgungsermächtigung bei Verletzung von Dienstgeheimnissen, eine schwerwiegende Straftat, die da im Raum steht, ist nichts Neues. Sie gibt es im deutschen Strafrecht seit nunmehr 90 Jahren und ist vom Bundesverfassungsgericht für unbedenklich erklärt worden. Was ist das nun? Die Verfolgungsermächtigung der obersten Landesbehörde bei Dienstgeheimnisverletzungen ist eine vom Gesetz her nicht näher geregelte Ermessensentscheidung. Sie erfolgt formund fristlos und bedarf keiner Begründung. Und sie ist nur auf ihre wirksame Abgabe hin, nicht aber inhaltlich nachprüfbar, gerichtlich nachprüfbar. Sie findet sich auch in anderen Vorschriften des Strafgesetzbuchs, zum Beispiel bei Straftaten gegen Verfassungsorgane, Geheimnisverrat zur fahrlässigen Gefährdung der äußeren Sicherheit Deutschlands sowie Straftaten mit Auslandsbezug. Es ist also relativ klar geregelt, wann eine Verfolgungsermächtigung überhaupt eine Rolle spielt. Der Verdacht der Verletzung von Dienstgeheimnissen gehört dazu. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll durch das Ermächtigungserfordernis eine Prüfung ermöglicht werden, ob die Einleitung eines Verfahrens zu unterbleiben hat, soweit dessen Durchführung weitere schwerwiegende Nachteile mit sich bringen kann. Denn gerade bei der Verletzung von Dienstgeheimnissen – und gerade bei der Polizei – ist die Strafverfolgung in besonderer Weise mit staatlichen – ich betone: staatlichen – Geheimhaltungsinteressen verknüpft, die geschützt werden sollen und deren Erörterung vor Gericht dem Gemeinwohl schaden könnten – Stichwort: Vertrauen in die Integrität staatlichen Handelns. Um das noch mal sehr deutlich zu sagen, bei der Verfolgungsermächtigung geht es in erster Linie nicht um die Vermeidung von Nachteilen für die Verdächtigen, sondern um die Vermeidung von Nachteilen für den Staat, wie gerade bei Geheimnisverrat. Es ist ja eben angesprochen worden: Wenn es auch um die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland geht, kann es sinnvoll sein, dass eine Verfolgung unterbleibt. Aber es geht immer um die Interessen des Staats, niemals um die Interessen der Verdächtigen. Bei der Ermessensentscheidung ist zudem der Zeitpunkt bedeutsam, zu dem die Entscheidung zu treffen ist. Dies ist stets am Beginn eines Ermittlungsverfahrens, wenn der berühmte Anfangsverdacht einer Geheimnisverletzung im Raum steht – und der stand im Raum –, festzustellen. Denn ohne die Verfolgungsermächtigungen sind weitere Ermittlungen, insbesondere gerichtlich anzuordnende Maßnahmen, nicht möglich. Insoweit eröffnet die Verfolgungsermächtigung erst die vollständige Durchführung eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens, in dem alle belastenden – und jetzt wird es wichtig –, aber auch für die Betroffenen entlastenden Sachverhalte zu ermitteln sind. Bei Strafverfahren geht es immer auch darum, die entlastenden Punkte, die entlastenden Beweise festzustellen und nicht nur die belastenden. Sie können also auch für den Betroffenen Vorteile bringen. Die Situation ist vergleichbar mit der hier im Landtag zu treffenden Entscheidung bei Anträgen auf Aufhebung der Immunität von Abgeordneten. Das kann man sehr gut miteinander vergleichen. Auch hier erfolgt die Entscheidung am Anfang eines Ermittlungsverfahrens, in dem mögliche spätere Weiterungen noch nicht absehbar sind. Und wie es im Immunitätsverfahren im Interesse des Landtags ist, möglichst zeitnah Klarheit über das Bestehen eines Verdachts gegenüber einem Abgeordneten zu erlangen, ist es eben auch – in dem hier bestehenden Geheimnisverletzungsverfahren – im Interesse des Dienstherrn wie auch des Beschuldigten, möglichst schnell Klarheit über das Bestehen der Vorwürfe zu bekommen. Deswegen ist es für mich nachvollziehbar, dass im vorliegenden Fall das zuständige Fachreferat meines Hauses mit der Erteilung der Ermächtigung den Weg für weitere Ermittlungen freigemacht hat. Eine ständige Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung einer einmal erteilten Ermächtigung – das ist ähnlich wie bei der Aufhebung der Immunität – angesichts des Umstands, dass sich im laufenden Ermittlungsverfahren die Erkenntnislage ja bei jedem Abschnitt ändern kann, wird weder vom Gesetz noch von der höchstrichterlichen Rechtsprechung gefordert. Auch hier gibt es keine Möglichkeit einer politischen Einflussnahme, eine Verfolgungsermächtigung wieder aufzuheben, weil der Innenminister sich denkt, man könnte darauf politisch Einfluss nehmen. Das gibt es nicht. Und wenn man darüber hinaus noch bedenkt, dass der Tatvorwurf unter anderem die unbefugte Weitergabe staatsanwaltschaftlicher Ermittlungserkenntnisse umfasst, die zugleich Dienstgeheimnisse sind, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein besonders wichtiges öffentliches Interesse darstellt, dessen Schutz auf Strafzumessungsseite die Verhängung einer Freiheitsstrafe erfordern kann, war die Entscheidung des Fachreferats nach meiner Überzeugung auch rechtsstaatlich gut vertretbar. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich nun noch kurz zum Verfahren der Verfolgungsermächtigung ausführen. Wie Sie meinen Ausführungen entnommen haben, trifft im Thüringer Innenministerium das zuständige Fachreferat die Entscheidung über eine Verfolgungsermächtigung bei dem Verdacht von Dienstgeheimnisverletzungen durch Polizeibeamte. Das halte ich für sachgerecht und richtig, weil dort die erforderliche Expertise vorhanden ist, einen strafrechtlichen Anfangsverdacht zu bewerten. Eine Kenntnisnahme oder gar politische Entscheidung in der Sache lehne ich für mich aus grundsätzlichen rechtsstaatlichen Überlegungen ab. Ich habe das schon ausführlich begründet. (Beifall CDU, BSW, SPD) Mir steht es nicht zu, hier lenkend oder steuernd einzugreifen. Die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist Angelegenheit der Strafverfolgungsbehörden von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten. Die rechtsstaatliche Kontrolle ist durch den eröffneten Rechtsweg gegeben. Die politischen Verantwortungsträger der Exekutive haben nach meiner Überzeugung nicht mit politisch motivierten Eingriffen auf Strafverfahren einzuwirken. Dies gebieten die verfassungsrechtlich verbürgten Grundsätze der Gewaltenteilung und der Gleichheit vor dem Gesetz. Für mich darf es daher auch keine Ausnahme machen, dass sich ein Polizeibeamter, gegen den der Verdacht einer Straftat im Raum steht, zwar bei allen anderen Straftaten dem Verfahren stellen muss, aber lediglich bei einer Geheimnisverletzung durch politische Entscheidung verschont werden könnte. Noch problematischer wäre es für mich, sogar zwischen verdächtigen Polizeibeamten politisch differenzieren zu müssen, ob sie ehren- oder hauptamtliche Funktionen als Personalrat oder Gewerkschafter wahrnehmen, zumal diese Funktionen, wie ich bereits dargelegt habe, keinem besonderen Berufsgeheimnisschutz oder gar wie die Abgeordneten einer Immunität unterliegen. Gleiches Recht für alle. – Das ist für mich eine tragende Säule unseres Rechtsstaats. (Beifall CDU, BSW, SPD) Lassen Sie mich das an dieser Stelle sagen: Dieses Ganze, der ganze Komplex, auch die Durchsuchung einer Gewerkschaft beschäftigen mich intensiv. Es ist vollkommen klar – und ich bin selbst Gewerkschafter –, dass hier ein sensibler, ein höchst sensibler Bereich betroffen ist. Das ist vollkommen klar. Und wenn wir alle wüssten, am Anfang eines Verfahrens, wie es denn ausgeht und was es mit dem Anfangsverdacht so auf sich hat, wenn wir das alle wüssten, dann hätten wir uns natürlich gewünscht, dass das nie stattgefunden hätte. Aber es sind Dinge – wie soll ich sagen –, die unterliegen der Gewaltenteilung. Es ist die Zuständigkeit der Justiz. Sie trifft letztendlich die Entscheidung. Ich hätte mir das alles anders gewünscht, denn in der ganzen Sache gibt es keine Gewinner. Und ich bin sehr daran interessiert, wenn das Verfahren abgeschlossen ist, die Brücken zu den Gewerkschaften, die natürlich an dieser Stelle gestört sind – vollkommen klar –, wieder aufzubauen, denn wir sind gemeinsam aufgerufen, im Sinne unseres Rechtsstaats, im Sinne der Polizistinnen und Polizisten, gute Politik zu betreiben. Und da sind die Gewerkschaften von größter Bedeutung für mich. (Beifall BSW, SPD) Hier geht es nicht, wie unterstellt wird, um einen Feldzug gegen die Gewerkschaften. Darum geht es nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den hier vorliegenden Verfahren wegen Dienstgeheimnisverletzungen wurde die Verfolgungsermächtigung konkret, abweichend vom sonstigen schriftlichen Verfahren, im ausführlichen Sachvortrag mündlich – und das ist wichtig –, mit ausdrücklicher Zustimmung durch die sachleitungsbefugte Staatsanwaltschaft, durch die zuständige Ermittlungseinheit der Landespolizeidirektion beantragt. Dies erfolgte zum einen zur Vermeidung eines unberechtigten Informationsabflusses im schriftlichen Verfahren und zum anderen aufgrund der besonderen dienstlichen Position der Beschuldigten als Personalräte zum besonderen Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte, gerade im Stadium eines Anfangsverdachts, in dem diese Entscheidung zu treffen war. Auch das, was im mündlichen Vortrag gut begründet unter Anleitung der Staatsanwaltschaft vorgetragen wurde, diese Verfolgungsermächtigung zu beantragen durch die handelnden Polizisten, war rückblickend eine fachlich gut vertretbare Entscheidung. Und auch an dieser Stelle bedurfte es zu keinem Zeitpunkt einer Unterrichtung der politischen Ebene. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass es im Weiteren zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen zwischen Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht Gera einerseits und dem Landgericht Gera andererseits als Beschwerdegericht gekommen ist, ist Bestandteil unseres rechtsstaatlichen Systems. Sie sind auch im vorliegenden Fall nichts Besonderes, denn bei Rechtsfragen, die durch eine Wertung entschieden werden, ist es durchaus üblich, dass solche Bewertungen unterschiedlich ausfallen können. Häufig gibt es kein klares Richtig oder Falsch. So ist eine gerichtliche Beschwerdeentscheidung zwar in der jeweiligen Sache das letzte Wort, sie bedeutet aber denklogisch nicht, dass die früheren Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und des Amtsgerichts falsch waren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie ich bereits in den Antworten zu mehreren Kleinen Anfragen zu Verfolgungsermächtigungen bei Dienstgeheimnisverletzungen ausgeführt habe, werde ich auch in Zukunft keine inhaltlichen Sonderregelungen für die Ausübung des Ermessens durch das weiterhin zuständige Fachreferat treffen. Dies betrifft ausdrücklich auch die Privilegierung bestimmter Personenkreise. Das ist nicht gesetzlich vorgesehen und berührt den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz. Rechtsstaatliche Absicherungen stehen während des gesamten Ermittlungsverfahrens und gegebenenfalls späteren Strafverfahrens allen Beschuldigten und Drittbetroffenen in Gestalt von verschiedenen Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln zur Verfügung. Ein politisches Eingreifen kam und kommt auch weiterhin bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen aufgrund der von mir bereits dargelegten grundsätzlichen rechtsstaatlichen Überzeugungen nicht in Betracht. Insgesamt bleibt damit festzuhalten, dass die Verfolgungsermächtigung rechtswirksam erteilt wurde. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend noch kurz auf den Revisorenbericht zu sprechen kommen, dessen Vorlage Sie auch mit diesem Antrag einfordern. Ich habe bereits im Innenausschuss mehrfach und zuletzt am 20.11. ausführlich dargelegt, dass ich grundsätzlich bereit bin, dem Innenausschuss den Revisorenbericht als schriftliche Auskunft gemäß Artikel 67 der Landesverfassung zu übermitteln. Ebenso habe ich aber auch ausführlich dargelegt, dass ich gegenwärtig rechtlich gehindert bin, dem zu entsprechen. Das muss ich jetzt noch mal wiederholen – wir haben das im Innenausschuss schon ausführlich beraten, das tue ich hier gern im großen Kreis noch mal –: Der zentrale Rechtsgrund, der gegenwärtig einer Übermittlung des Revisorenberichts entgegensteht, liegt darin, dass die in dem Revisorenbericht behandelten Polizeien in Sachverhalten nicht isoliert zu betrachten sind, sondern Bestandteil mehrerer strafrechtlicher Ermittlungsverfahren sind, die bis heute nicht abgeschlossen sind. Die vom Landgericht Gera getroffenen Beschwerdeentscheidungen zu einzelnen gerichtlich angeordneten strafprozessualen Maßnahmen führen – ich sagte es schon wiederholt – nicht zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens. Das Hauptsacheverfahren ist noch lange nicht abgeschlossen. Von daher habe ich selbstverständlich bereits im Vorfeld der letzten Innenausschusssitzung eine Abstimmung mit dem Justizressort hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit der Herausgabe an den Ausschuss oder gar einer Veröffentlichung des Revisorenberichts herbeigeführt. Auch dort wurde eingeschätzt und mitgeteilt, dass der Bericht zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch nicht dem Ausschuss zu übermitteln ist, weil er eine Vielzahl von Angaben enthält, die nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren zugeordnet werden können. Insoweit besteht sogar ein einfach gesetzlicher Auskunftsverweigerungsgrund, da nach Artikel 67 der Landesverfassung auch einfach gesetzliche Vorschriften dem Bekanntwerden des Inhalts der Antwort entgegenstehen können. Nach § 479 der Strafprozessordnung sind Auskünfte und Datenübermittlungen von Amts wegen nach zu versagen, wenn ihnen Zwecke des Strafverfahrens, auch die Gefährdung des Untersuchungszwecks, in einem anderen Strafverfahren oder besondere bundes- oder landesgesetzliche Regelungen entgegenstehen. Dem liegt das Schutzgut der funktionstüchtigen Strafrechtspflege zugrunde, welches nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts selbst Verfassungsrang hat. Das Ziel eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist die Ermittlung der materiellen Wahrheit. Von daher hat mein Haus bisher in den vorliegenden Fällen in Abstimmung mit der Justiz nähere Auskünfte allenfalls in vertraulicher Sitzung des Innenausschusses erteilt. Insoweit darf ich an dieser Stelle noch einmal zusammenfassen, dass die geforderte Herausgabe des Revisorenberichts, wie in dem vorliegenden AfD-Antrag erneut gefordert, oder gar eine Veröffentlichung desselben gegenwärtig aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Herrn Mühlmann scheint das nicht weiter zu interessieren, es ist aber wichtig. Es ist nicht möglich, auch hier gilt der Rechtsstaat. Der Innenminister kann sich nicht darüber hinwegsetzen, das wird er auch nicht tun. Das habe ich im Innenausschuss ausführlich erläutert und tue das gern hier noch mal. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend festhalten: Die im vorliegenden AfD-Antrag erfolgten Feststellungen, Bewertungen und erhobenen Vorwürfe entsprechen auch und gerade in ihrer vermischten Darstellung nicht der tatsächlichen Sach- und Rechtslage in den beiden Ermittlungsverfahren. Die Ausführungen der AfD lassen zudem erkennen, dass wichtige rechtsstaatliche Grundlagen und Prinzipien des deutschen Strafverfahrensrechts, aber auch des verfassungsrechtlichen Gewaltenteilungsprinzips zumindest nicht präsent oder möglicherweise auch egal sind. (Heiterkeit AfD) Ich weiß nicht, was daran lustig ist. Die zum Zeitpunkt des Anfangsverdachts bei Geheimnisverletzungen durch die oberste Dienstbehörde zu erteilende Verfolgungsermächtigung wird künstlich überhöht und mit der aus meiner Sicht rechtsstaatlich nicht zu vertretenen Forderung einer politischen Einflussnahme auf strafrechtliche Ermittlungsverfahren verbunden; Ausdruck Ihres Rechtsverständnisses unseres Rechtsstaats – sehr bemerkenswert. (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Lassen Sie doch mal Ihre Fantastereien weg!) Für mich als Innenminister und Verfechter unseres demokratischen Rechtsstaats gelten weiterhin vier Kernprinzipien: (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Unsere De- mokratie, Herr Maier! Unsere Demokratie!) Die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist Angelegenheit der Strafverfolgungsbehörden von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten. Die rechtsstaatliche Kontrolle von strafprozessualen Maßnahmen obliegt der Justiz, sonst niemandem. Gerichtsentscheidungen … (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD) Ich habe nur weisungsgebundene Gerichte verstanden. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Staatsanwalt- schaft! Manchmal vielleicht ein bisschen besser zuhören!) Ich sprach von Gerichten, das ist nicht die Staatsanwaltschaft. Auch da gibt es einen Unterschied. Gerichtsentscheidungen sind umzusetzen und können nur von Gerichten abgeändert oder aufgehoben werden. Viertens, ganz zentral: Politische Verantwortungsträger der Exekutive haben nicht mit politisch motivierten Eingriffen auf Strafverfahren einzuwirken. Dies gebieten die verfassungsrechtlich verbürgten Grundsätze der Gewaltenteilung und der Gleichheit vor dem Gesetz. Ich würde es deshalb begrüßen, wenn der Landtag anstelle eines Beschlusses dieses teils unausgereiften und teils bereits erfüllten Antrags nunmehr die abschließende Entscheidung der Justiz in beiden Ermittlungskomplexen abwartet. Den Mitgliedern des Innenausschusses habe ich bereits mehrfach zugesagt, sie über die Entwicklung auf dem Laufenden zu halten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären

Vielen Dank, Herr Minister Maier, für den Sofortbericht. Ich frage: Wird die Beratung zum Sofortbericht verlangt? Ich sehe Nicken von Frau Muhsal. Damit eröffne ich die Aussprache zum Sofortbericht zu den Nummern II.2 und II.3 sowie zu den Nummern I, II.1 und II.4 bis II.6. Ich eröffne hiermit die Aussprache und erteile Abgeordnetem Urbach für die Fraktion der CDU das Wort.

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Jonas Urbach CDU

Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten heute zwei Anträge der AfD, die zwar unterschiedliche Überschriften tragen, in ihrer politischen Stoßrichtung jedoch eng miteinander verbunden sind. Beide Anträge richten sich gegen den amtierenden Innenminister des Freistaats Thüringen und zielen darauf ab, ihm politisches Fehlverhalten zuzuschreiben. Es wird Sie nicht überraschen, die CDU-Fraktion lehnt beide Anträge ab – nicht aus Reflex, sondern aus Verantwortung für Recht, Gesetz und einen funktionierenden Rechtsstaat. Die Auseinandersetzung mit diesen Anträgen verlangt Sachlichkeit. Sie verlangt eine saubere Trennung zwischen politischer Bewertung, rechtlicher Verantwortung und strafprozessualen Zuständigkeiten. Genau diese Trennung wird in beiden Anträgen wiederholt verwischt oder bewusst ignoriert. Dadurch entstehen Vorwürfe, die zwar politisch zugespitzt, rechtlich jedoch nicht tragfähig sind. Der Antrag der AfD in Drucksache 8/2659 befasst sich mit der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen nach § 353b Strafgesetzbuch im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Geheimnisverrats gegen Polizeibeamte im sogenannten Saalfeld-Komplex. Die Antragsteller behaupten, der Innenminister habe durch die Erteilung dieser Ermächtigungen politische Verantwortung für konkrete Ermittlungsmaßnahmen übernommen und dadurch schwerwiegende Grundrechtseingriffe ermöglicht. Diese zentrale These ist rechtlich nicht haltbar. Zunächst zur Systematik des genannten Paragrafen: Die Verfolgungsermächtigung ist eine gesetzlich vorgesehene Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Polizeibeamte und andere Amtsträger. Sie entscheidet ausschließlich über das Ob der Strafverfolgung, nicht über das Wie der Ermittlungen. Sie ist weder Ermittlungsauftrag noch Weisung an Staatsanwaltschaften und schon gar keine Anordnung einzelner Maßnahmen. Sie dient lediglich dem Schutz der Beamten und der Einbeziehung des Dienstherrn in diesem grundrechtlich sensiblen Bereich. Nach Erteilung der Verfolgungsermächtigung handeln die Staatsanwaltschaften eigenständig. Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchungen, Beschlagnahmungen oder Telekommunikationsüberwachungen unterliegen dem Richtervorbehalt. Sie werden von unabhängigen Gerichten geprüft und auch genehmigt. Der Innenminister ist an diesen Entscheidungen nicht beteiligt und darf es auch nicht sein. Genau diese Trennung schützt die Grundrechte der Betroffenen und ist Ausdruck der Gewaltenteilung. Der Antrag vermischt jedoch bewusst das politische Ob der Verfolgung mit dem strafprozessualen Wie der Ermittlungen. Damit wird eine Verantwortung konstruiert, die das Gesetz ausdrücklich nicht vorsieht. Diese Vermischung ist juristisch fehlerhaft und politisch gefährlich, weil sie den Eindruck erweckt, ministerielle Einflussnahme auf laufende Ermittlungen sei zulässig oder sogar geboten. Besonders problematisch ist der wiederholte Rückschluss, wonach spätere gerichtliche Beanstandungen einzelner Ermittlungsmaßnahmen automatisch belegen sollen, dass bereits die ursprüngliche Verfolgungsermächtigung unsorgfältig oder rechtswidrig gewesen sei. Das wäre ein klassischer Ex-Post-Fehlschluss. Gerichte bewerten Maßnahmen auf Grundlage des jeweiligen Erkenntnisstandes. Dass Maßnahmen aufgehoben oder korrigiert werden, ist dann eben aber kein Beleg politischen Versagens, sondern nach unserer Auffassung Ausdruck funktionierender rechtsstaatlicher Kontrolle. So war es auch ein Gericht, nämlich das Amtsgericht Gera als zuständiges Ermittlungsgericht, welches diese Maßnahmen auf Antrag der Staatsanwaltschaft gebilligt hat. Die Strafermittlungsbehörden, also die Polizei und die Staatsanwaltschaft mussten folglich zum Zeitpunkt der Ermittlungsmaßnahmen von einer Rechtmäßigkeit und Verwertbarkeit ausgehen. Gleichzeitig gilt aber – das sei an dieser Stelle gesagt –, wo Ermittlungsarbeit fehlerhaft war, wo Maßstäbe der Verhältnismäßigkeit oder der Sorgfalt nicht eingehalten wurden, dort ist natürlich eine sachliche Aufarbeitung notwendig. Diese Aufarbeitung dient dem Grundrechtsschutz und der Qualität staatlichen Handelns. (Beifall BSW) Sie gehört jedoch dorthin, wo sie hingehört, in die gerichtliche Kontrolle, in die fachliche Auswertung der Ermittlungsbehörden und gegebenenfalls in organisatorische Konsequenzen, nicht in eine politische Schuldumkehr zulasten des Innenministers. Die im Antrag formulierten Forderungen entbehren dann doch schon auch der Vernunft und Verhältnismäßigkeit. Da sollen alle Ermittlungen offengelegt werden, zu denen es einer Verfolgungsermächtigung bedurfte. Das hemmt nicht nur die Arbeit der Ermittlungsbehörden, es trägt auch erhebliches Potenzial im Hinblick auf die Entziehung von polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen in sich. Allein deshalb wäre der Antrag schon abzulehnen. Getoppt wird das dann nur noch von der Forderung nach einer Offenlegung von Ermittlungsabläufen. Sehr geehrte AfD, Sie wollen eine Rechtsstaatspartei sein, und in einem Rechtsstaat braucht es eine effiziente Polizei- und Ermittlungsarbeit. Eine Offenlegung von Ermittlungsabläufen würde die Polizeiarbeit in diesem Bereich vollständig hemmen. Auch deshalb ist der Antrag abzulehnen. Und um das final noch mal klarzustellen: Wir lehnen diesen Antrag ab, weil er grundlegende Systematiken des Straf- und Strafprozessrechts und der Gewaltenteilung verkennt und Verantwortung und Schuldigkeiten schaffen will, wo keine sind, weil dort keine sein dürfen. Der Antrag in Drucksache 8/2659 ersetzt eine differenzierte Betrachtung durch pauschale Vorwürfe. Er stellt gerichtliche Kontrolle als politisches Versagen dar und kehrt damit das rechtsstaatliche Prinzip genau ins Gegenteil. Sehr geehrte Damen und Herren, die CDU-Fraktion steht für Recht und Gesetz und für eine klare Trennung von Zuständigkeiten. Ihr Antrag verkennt diese strafprozessuale Systematik, vermischt Verantwortungsebenen und zieht unzulässige Schlussfolgerungen. Aus diesem Grund lehnen wir diesen Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Urbach. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Hande für die Fraktion Die Linke auf. Noch mal zur Redezeit: Die ist falsch eingestellt. (Zwischenruf Abg. Hande, Die Linke: Scha- de!) Den Hinweis gebe ich Ihnen, Herr Hande. Sie müssen ungefähr 20 Minuten abziehen, aber wir korrigieren das hier oben. (Heiterkeit im Hause) Also Sie haben genau 14 Minuten und keine 35 Minuten.

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Ronald Hande Die Linke

Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären

Sehr geehrter Herr Präsident, schade, aber gut, sei es drum. Ich glaube, ich brauche auch die 14 Minuten vielleicht nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die „Thüringer Allgemeine“ titelte vor einigen Wochen – Zitat –: „Interne Ermittlung – ‚Brombeere‘ und AfD stimmen gegen […] Aufklärung der Polizeiaffäre in Thüringen“. Treffender lässt sich, glaube ich, diese Farce heute hier auch nicht zusammenfassen. Denn – ich komme später darauf zurück – die Fraktion Die Linke hat sich seit über einem Jahr in Dutzenden Gesprächen mit Polizistinnen und Polizisten über mögliche Missstände ausgetauscht, Aufklärung vorangetrieben und im Innenausschuss konsequent nachgehakt. Für die Sitzung im Oktober hatten wir über 40 Fragen an den Innenminister vorbereitet, auch weil kurz zuvor ein Personalrat der Polizei in Saalfeld festgenommen und seine DNA unter Zwang abgenommen wurde und weil weiterhin eine Vielzahl offener Fragen zur Razzia bei der Gewerkschaft der Polizei im Raum stand. Es geht dabei auch um rechtswidriges Einrücken, beschlagnahmte Server mit Tausenden Mitgliedsdaten, Ermittlungen, die Beschäftigte wie Schwerkriminelle behandeln, bis hin dazu, dass Einsatzkräfte der Einsatzunterstützung mit vorgehaltener Maschinenpistole Menschen aus dem Bett holten. Und die AfD, sie hat diese Aufklärung vereitelt. Sie stimmten im Ausschuss gegen den Antrag der Linken und im Übrigen auch gegen alle anderen Anträge zum Thema, einschließlich auch Ihres eigenen. (Beifall Die Linke) Ein Totalversagen von rechts außen, anders kann ich das nicht bezeichnen. Und diese Vorgeschichte, meine sehr geehrten Damen und Herren, kennzeichnet genau das, worum es Ihnen heute geht, nicht um Aufklärung, es geht Ihnen um Inszenierung, (Beifall BSW, Die Linke, SPD) eine Inszenierung, in deren Dramaturgie heute offensichtlich die Sondersitzung des Thüringer Landtags besteht. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen, leider ist es scheinbar so. Lassen Sie mich voranstellen: Interne Ermittlungen sind ein wichtiges Element dafür, dass die Polizei als Institution im Rechtsstaat funktionieren kann. Es braucht ein wirksames Kontrollinstrument, das Vorwürfe prüft, Missstände aufdeckt und auch Vertrauen herstellt. Den Beamtinnen und Beamten, die diese Aufgabe übernehmen, bin ich dankbar. Sie arbeiten in einem sehr schwierigen Spannungsfeld, treffen teils auf erhebliche Widerstände aus den eigenen Reihen und stehen oft unter Druck, vermeintliche Nestbeschmutzer zu sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Arbeit kann auch nicht jeder tun, aber diese Arbeit ist eben elementar und notwendig. Doch jede einzelne Maßnahme, egal ob Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung, muss verhältnismäßig sein. Wir betonen das als Linke seit jeher, ohne Unterschied, ob die betroffene Person Fußballfan, Polizeibeamter oder Versammlungsteilnehmer ist. Alle haben Anspruch auf einen rechtsstaatlichen Umgang, auch wenn sie im Verdacht einer Straftat stehen. Wir haben als Fraktion Die Linke frühzeitig den Verdacht auf unrechtmäßige Handlungen geäußert und auch nachgefragt, vor einem Jahr, zum Beispiel am 24. Januar 2025, etwa mit einer Mündlichen Anfrage zur Durchsuchung im Umfeld der Einsatzunterstützung Saalfeld. In den Wochen darauf wurden übrigens Telefonate mit der Linksfraktion abgehört, aufgezeichnet und verwertet. Dass das bei uns natürlich Fragen aufwirft, kann natürlich jeder verstehen. Wir haben nicht lockergelassen, trotzdem etliche Anträge, Anfragen und Statements auf den Weg gebracht, viele Vorfälle rekonstruiert, versucht zu rekonstruieren. Wenn Fehlverhalten im Raum steht, dann muss das aufgeklärt werden. Inzwischen hat das Landgericht Gera wiederholt deutlich gemacht, dass mehrere Abhörmaßnahmen und Razzien, das wurde bereits angesprochen, gegen Polizistinnen und Polizisten rechtswidrig waren. Genau davor haben wir im Übrigen immer gewarnt. Die heutigen AfD-Anträge sind aus mehreren Gründen überflüssig. Ich beschränke mich auf den ersten Antrag. Vieles, was dort steht, ist längst Gegenstand parlamentarischer Initiativen und Anträge. Zur Verfolgungsermächtigung verweise ich auf die Antwort auf meine Kleine Anfrage in Drucksache 8/2162, in der wir die Missstände skizziert haben. Und vor allem: Der Innenausschuss ist der Ort der Aufklärung, dort läuft sie weiter. Vor acht Wochen haben wir vereinbart, dass zur kommenden Sitzung nächsten Donnerstag Fragen schriftlich eingereicht werden. Doch von der AfD kam nichts. Die Linke hat frisch einen umfassenden Fragenkatalog mit, ich glaube, 50 Fragen jetzt in der Summe vorgelegt. Die AfD verweigert sich hier der Sacharbeit im zuständigen Gremium und verkauft sich hier an dieser Stelle nach außen gern anders, als sie tatsächlich agiert. Sie instrumentalisieren dieses Thema seit Monaten, ohne konstruktiv an der Aufarbeitung mitzuwirken. Auch heute geht es Ihnen nicht darum, den Rechtsstaat zu stärken. Sie wollen den Innenminister beschädigen und das Vertrauen in staatliche Institutionen insgesamt untergraben. Ihr Ziel ist es, Unzufriedenheit und Misstrauen zu säen und sich anschließend als vermeintliche Retter aufzustellen. Sie sind nicht Teil der Lösung, Sie sind Teil des Problems. (Beifall BSW, Die Linke, SPD) (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Das sagt der Richtige!) Dabei – ja, das sagt der Richtige – gäbe es auf der Sachebene durchaus einiges am Innenminister zu kritisieren – Herr Maier, es tut mir leid, aber es ist so –, etwa, dass er jahrelang die Fachaufsicht über die Interne Ermittlung ins Innenministerium gezogen und damit die Strukturprobleme mit begünstigt hat. Wir sagen klar: Ein Innenminister sollte gar nicht erst in den Verdacht kommen, politische Einflussnahme geltend zu machen, sie zu forcieren oder zu stoppen. Aber genau daran will die AfD auch nichts ändern. Im Gegenteil, sie will dieses System beibehalten. Der Innenminister soll nach ihrem Willen weiterhin Verfolgungsermächtigungen erteilen. Am liebsten hätte sie nur wahrscheinlich selbst diesen Stuhl. Aber auch jetzt handelt der Innenminister nicht vorausschauend, wenn er jetzt meint, die Interne Ermittlung wie eine heiße Kartoffel einfach ins Landeskriminalamt werfen zu können. Das verschärft das Problem, dann ermittelt künftig Polizei gegen Polizei und Dienst- und Fachaufsicht liegen ebenfalls bei der Polizei. Kritik daran kommt übrigens längst nicht nur von der GdP, sondern auch vom Bund Deutscher Kriminalbeamter. Der BDK sagte diese Woche, damit geschehe – Zitat – „genau das Gegenteil von dem, was wünschenswert sei“, nämlich die internen Ermittler möglichst unabhängig von den übrigen Strukturen zu machen. Statt Unabhängigkeit zu stärken, hat Georg Maier die Interne Ermittlung tiefer in die Polizeihierarchie hineingeschoben, obwohl er einst öffentlich das Gegenteil angekündigt hatte. Das, was gerade Richtung LKA passiert, wäre vielleicht ein bisschen so, als würden wir Abgeordneten morgen den Thüringer Rechnungshof abschaffen und sagen, wir kontrollieren uns in Zukunft selbst. Das ist natürlich absurd und es ist leider offensichtlich. In jeder Firma in der freien Wirtschaft ist dieses Thema besser geregelt als in der Thüringer Polizei. Das Grundproblem bleibt jedoch: Es gibt einen massiven Vertrauensschaden der Thüringer Polizei, auch zu den Gewerkschaften. Und Herr Maier, wenn Sie sagen, die Brücken sind beschädigt, ich bleibe in dem Bild: Sie sind kurz vor dem Abriss. Ich glaube, da müssen wir sehr viel Energie verwenden, um auch Richtung Gewerkschaften wieder Vertrauen aufbauen zu können. Aber das nur eine Anmerkung von meiner Seite zu Ihrer Rede. Türschilder auszutauschen, Leitungsposten zu wechseln, löst keine Systemfragen. Wir müssen – und davon sind wir überzeugt – die Interne Ermittlung grundsätzlich weiterentwickeln zu einer unabhängigen Ermittlungs- und Beschwerdestelle, die weder im Innenministerium noch in der Polizei angesiedelt ist. Diese Forderung wird inzwischen selbst von der Polizei begrüßt. In den letzten Monaten sind wir oft auf Granit gestoßen. Anträge wurden blockiert, Fragen abgebügelt, Sitzungen nur vertraulich abgehalten. Ein unabhängiger Sonderermittler, den wir gefordert haben, wurde nicht eingesetzt, stattdessen kam ein fragwürdiger Revisorenbericht. Und statt Transparenz herzustellen, hält das Ministerium diesen Bericht bis heute zurück – wir haben gerade eben gehört, aus welchen Gründen –, während aber Sie, Herr Minister, vor einigen Monaten selbst verkündet haben, der Prüfer habe die Rechtmäßigkeit bestätigt. Wir würden doch gern teilhaben können an Ihrer Einschätzung, mit der Sie offensichtlich diese Beurteilung begründen. Deshalb auch weiterhin unsere Anfragen. Mehrere Kammern des Landgerichts Gera – Sie hatten es auch gesagt – haben in zentralen Punkten auch mittlerweile das Gegenteil festgestellt. Thüringen, meine sehr geehrten Damen und Herren, verdient eine Polizei, die rechtsstaatlich handelt und wirksam kontrolliert wird, um echtes Fehlverhalten, Willkür oder unrechtmäßige Polizeigewalt zu ahnden. Aber genauso auch – wir wurden da auch angesprochen –, um ungerechtfertigte Verdächtigungen aufzuklären. Dafür streiten wir als Linke aus Respekt vor der großen Mehrheit von Tausenden Polizistinnen und Polizisten, die ihren Job in Thüringen tadellos machen und aus Verantwortung gegenüber der Bevölkerung, deren Grundrechte gewahrt werden müssen, sei es im Stadion, sei es auf dem Erfurter Anger, sei es in einem Kleingartenverein. Und ja, wir müssen es gemeinsam besser machen. Der Landtag hatte dafür bereits verschiedene Vorarbeit geleistet. Im Dezember 2020 wurde auf Anregung der Linken mit Unterstützung der damaligen Regierungskoalition und mit Billigung der CDU beschlossen, eine unabhängige Beschwerdestruktur nach dänischem Vorbild anzugehen. Wir stehen für diesen Weg, meine sehr geehrten Damen und Herren, weiterhin konstruktiv bereit, abgestimmt auf die Thüringer Rahmenbedingungen weiter vorzugehen und strecken die Hand aus. Wir strecken sie aus in Richtung der Brombeerkoalition, wir strecken sie aus in Richtung des Innenministers, Georg Maier. Lassen Sie uns diesen Vertrauensschaden, der eingetreten ist, nachhaltig reparieren. Das kriegen wir, glaube ich, gemeinsam hin. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW, Die Linke, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hande. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Küntzel für die Fraktion des BSW auf.

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Sven Küntzel BSW

Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, wir reden heute über einen sensiblen Kern staatlichen Handelns: Vertrauen. Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat und Vertrauen innerhalb und in die staatlichen Institutionen. Zunächst will ich eines klar sagen: Der Rechtsstaat funktioniert. Der Beschluss des LG Gera zeigt das. Staatliches Handeln wird überprüft und wo es nötig ist, wird es korrigiert. Das ist eine Stärke unserer Demokratie und ihrer Gewaltenteilung. Gerade deshalb dürfen wir aber politische Verantwortung nicht ausblenden. Worum geht es konkret? § 353b Abs. 4 StGB regelt: Ermittlungen wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat dürfen nur beginnen, wenn die zuständige oberste Landesbehörde vorher eine Verfolgungsermächtigung erteilt. Diese Entscheidung ist kein Papierakt, sie ist eine politische Entscheidung. Sie verlangt eine bewusste Abwägung, erst recht, wenn klar ist, dass damit tiefe Grundrechtseingriffe verbunden sein können. Hier ging es um grundrechtsintensive Maßnahmen. Es ging um Durchsuchungen, um Überwachung der Telekommunikation, um Maßnahmen gegen Personalräte und gegen gewerkschaftliche Einrichtungen. Solche Schritte wirken weit über den Einzelfall hinaus. Sie haben die Polizei verunsichert, nicht nur einzelne Betroffene, sondern die gesamte Organisation. Viele Polizeibeschäftigte fragen sich seitdem: Wie verlässlich schützen uns die rechtsstaatlichen Mechanismen im Inneren wirklich? Wie kann in die Polizei wieder Vertrauen gebracht werden? Polizeiarbeit braucht Vertrauen – Vertrauen in faire Verfahren, Vertrauen in Verhältnismäßigkeit, Vertrauen in klare Verantwortlichkeiten, Vertrauen in verlässliche Mitbestimmungs- und Vertretungsstrukturen. Personalräte und Polizeigewerkschaften haben hier eine klare Rolle. Sie vertreten Interessen. Sie sind wichtige Ansprechpartner für die Beschäftigten, vor allem dann, wenn Entscheidungen verunsichern oder als nicht nachvollziehbar empfunden werden. Wenn Ermittlungsmaßnahmen später von Gerichten beanstandet werden, entsteht ein Vertrauensverlust in der eigenen Organisation. Das ist kein politischer Vorwurf, das ist eine organisatorische Realität, und die muss ernst genommen werden. Für uns als BSW ist klar: Es geht nicht um Schuldzuweisungen. Es geht nicht darum, Einzelne an den Pranger zu stellen. Und es geht nicht um Eskalation. Vor diesem Hintergrund ist auch klar: Der AfD-Antrag in Drucksache 8/2659 ist nicht der richtige Weg. Er führt nicht zu einer sachgerechten Aufarbeitung. In unserer Fraktion gibt es dazu eine gemeinsame politische Bewertung. Unterschiedliches Abstimmungsverhalten, Ablehnung oder Enthaltung sind eigenständige parlamentarische Entscheidungen. Sie sind kein Zeichen äußerer Einflussnahme und kein Zeichen einer inhaltlichen Spaltung. (Beifall BSW) Das eigentliche Problem an diesem Antrag ist ein anderes. Er vermischt Aufklärung mit politischer Vorfestlegung. Schon im Feststellungsteil werden politische Urteile gefällt, und das, bevor Entscheidungswege vollständig offengelegt und strukturelle Ursachen gründlich aufgearbeitet sind. Gerichtliche Beanstandungen einzelner Maßnahmen werden pauschal als Beleg politischen Fehlverhaltens gewertet. Aber gerichtliche Kontrolle ist gerade Ausdruck eines funktionierenden Staats. Sie ist nicht automatisch der Beweis einer politischen Pflichtverletzung. Wer sachgerecht aufarbeiten will, braucht Ergebnisoffenheit. Es braucht eine klare Trennung zwischen Kontrolle, Bewertung und möglichen Konsequenzen. Und es braucht eine Reihenfolge, die Vertrauen schafft: erst Aufklärung, dann Bewertung und wenn nötig Konsequenzen. Der AfD-Antrag dreht diese Reihenfolge um. Darum ist er aus unserer Sicht nicht der richtige Weg. (Beifall CDU, BSW) Es geht darum, nach gerichtlich festgestellten Defiziten in der Tragfähigkeit und Verhältnismäßigkeit konsequent zu verbessern, damit sich solche gravierenden Fehler, wie sie das Gericht festgestellt hat, künftig vermeiden lassen. Dazu gehören klare Prüfmaßstäbe, nachvollziehbar dokumentierte Abwägungen bei grundrechtsrelevanten Entscheidungen, Transparenz der Entscheidungswege und echte parlamentarische Nachvollziehbarkeit. Vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales erwarten wir – auch später im Innenausschuss – eine offene, vollständige und verlässliche Mitwirkung an der Aufarbeitung – nicht defensiv, nicht in kleinen Häppchen, sondern transparent, nachvollziehbar und mit dem Ziel, Vertrauen nach innen und nach außen wiederherzustellen. In diesem Zusammenhang kann dann auch seinerzeit der Bericht des internen Prüfers, des Innenrevisors, helfen – nicht um im Nachhinein Schuld nachzuweisen, sondern um Entscheidungswege sichtbar zu machen und daraus strukturelle Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen. Gerade in einer hierarchisch organisierten Organisation wie der Polizei kommt es darauf an, dass Entscheidungen verständlich begründet und Verantwortungen klar zugeordnet sind. Vertrauen in die eigene Organisation ist die Grundlage für ein gutes Arbeitsumfeld und für gute Arbeitsergebnisse. Die Thüringer Polizei verdient dieses Vertrauen. Es sind die Beamtinnen und Beamten, die täglich Verantwortung übernehmen und im Einsatz für unsere Sicherheit den Kopf hinhalten. (Beifall CDU, BSW) Personelle Konsequenzen dürfen nicht am Anfang stehen, sie stehen am Ende eines Prozesses – erst Aufklärung, dann strukturelle Verbesserung und erst danach gegebenenfalls politische Bewertung. Zum zweiten AfD-Antrag sage ich deshalb klar: Schnelle personelle Vorfestlegungen ersetzen keine ernsthafte Aufarbeitung. Sie stellen auch Vertrauen nicht wieder her. Unser Maßstab als BSW ist eindeutig. Der Rechtsstaat funktioniert und gerade deshalb müssen wir aus festgestellten Fehlern lernen, nicht um Institutionen zu schwächen, sondern um sie zu stärken. Das schulden wir den Beschäftigten bei der Polizei, das schulden wir den Grundrechten und das schulden wir dem Vertrauen in staatliches Handeln. Vielen Dank.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Küntzel. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Höcke für die Fraktion der AfD auf. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: In dem Fall übernehme ich, beim nächsten TOP spricht Herr Höcke!) Okay, dann wurde es mir falsch gemeldet. Dann hat Herr Abgeordneter Mühlmann das Wort.

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Ringo Mühlmann AfD

Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich muss zunächst erst einmal darauf eingehen, was hier im Vorfeld schon von den anderen gesagt wurde. Da wurde beispielsweise seitens des Innenministers gesagt, dass das Verfahren, was ja dann abgelaufen ist, nachdem die Ermittlungsverfahren vor Gericht kamen, was völlig Normales war. Und ich will das noch mal wiederholen: „Nichts Besonderes“ waren die Worte, die er hier nannte. Es ist also „nichts Besonderes“ aus Sicht des Innenministers, wenn Gerichte gleich mehrfach die Rechtmäßigkeit von polizeilichen Ermittlungsverfahren infrage stellen und es als rechtswidrig dann auch feststellen. „Nichts Besonderes“, um das noch mal zu wiederholen. (Beifall AfD) Bemerkenswert! Herr Maier, Sie sagten auch was zu der Verfolgungsermächtigung. Natürlich ist die Erteilung rechtswirksam gewesen und diese rechtswirksame Erteilung hat dann zu rechtswidrigen Durchsuchungen geführt, um das noch mal zusammenzufassen. Herr Hande, Sie haben gesagt, dass der Antrag von uns im Ausschuss nicht weiter unterstützt wurde. Das ist richtig. In dem Fall war aus meiner Sicht, das habe ich auch in der Presse – bin ich mir sicher, mich richtig zu erinnern – entsprechend begründet. Dieser Antrag, um den es da ging, der hätte uns im Innenausschuss nicht weitergeführt. Deswegen haben wir die Einstellung unterstützt und einen neuen Antrag, ich sage nur Gutachten, eingebracht, denn erst dieser neue Antrag hat die bis dahin erkannten neuen Informationen beinhaltet und deswegen haben wir das so gemacht. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Sie lehnen Ihre eigenen Anträge ab!) Nein, wir haben den nur eingestellt. Das ist normal. Jeder Antrag, auch Ihrer, wird regelmäßig von Ihnen bestätigt, dass er beendet werden kann im Innenausschuss. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Erledigt, nicht abgelehnt!) Im Übrigen haben Sie, Herr Hande, mir vorgeworfen, dass ich kein Interesse an der Aufklärung hätte oder so was. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Haben Sie nicht!) Wo ich, wie ich politisch arbeite, das müssen Sie schon mir überlassen. Und wenn ich, wie in diesem Fall, die Öffentlichkeit der Nichtöffentlichkeit einer Ausschusssitzung, im Innenausschuss, vorziehe, dann sollten Sie mir diese Entscheidung schon selbst überlassen. (Beifall AfD) Ich weiß aus der Vergangenheit, dass die LinkeFraktion das in vielen Punkten gar nicht anders in der Vergangenheit gesehen hat. Also lassen Sie uns nicht über Kleinigkeiten oder Details den Blick auf die Sache verlieren. Der Blick auf die Sache – auch das, Herr Hande, hatten Sie angesprochen – ist zum Beispiel damit gegeben, dass der Innenminister im November angekündigt und nun offensichtlich zum Jahreswechsel vollzogen hat, was er mit den internen Ermittlern vorhatte, er hat sie rücküberführt ins Landeskriminalamt. Und Sie haben jetzt das eine Wort vielleicht auch verstanden. Zunächst einmal: Was ist das anderes als ein Teileingeständnis für das völlige Versagen auf Ministerebene, (Beifall AfD) welches wir 2025 ganzjährig im Innenministerium beobachten mussten?! Und nein, das mit der Rücküberführung – ich habe das beabsichtigt so gesagt – ist jetzt keine Neuerfindung des Rads. Erst vor etwas mehr als einer Dekade ist nach meiner Erinnerung – Sie können mich gern berichtigen, Sie können es gern richtigstellen, sich noch mal hier vorn hinstellen – zumindest die Verantwortung für die internen Ermittler ausgerechnet aus dem Landeskriminalamt über die LPD ins Innenministerium gewandert. Das heißt, Sie haben es nur zurückgedreht. Also so was von politischer Fehlentscheidung in der Vergangenheit – na ja, ich will das jetzt nicht weiter einordnen. Aber diese Rolle rückwärts, die ergibt sich ganz einfach nur daraus, weil Herr Maier ja auch nicht dumm ist. Ihm ist schon klar, dass Durchsuchungen bei Unschuldigen und bei Polizeigewerkschaften politisch heikel sind. Und ihm ist auch klar, dass Köpfe rollen müssen, wenn diese Durchsuchungen im Nachgang von Gerichten reihenweise kassiert werden. Da mit den Internen im Ministerium jedoch so ziemlich der einzige infrage kommende Kopf, weil er halt politisch bedeutend genug sein muss, sein eigener ist, wird seit Monaten gemauert. (Beifall AfD) Es werden intern auf seine Anweisung hin Gefälligkeitsgutachten in Auftrag gegeben, die dann aber unter Verschluss gehalten werden, weil selbst in diesen internen Gutachten das politische, sein politisches Versagen aus allen Poren trieft. (Beifall AfD) Und nun muss halt für die Zukunft ein vermeintliches Zeichen her und die Internen aus der direkten Verantwortung des Innenministers weichen. In Zukunft kann er dann halt bei vergleichbaren Vorgängen statt sich selbst den Präsidenten des LKA feuern, (Beifall AfD) wenn es einen Präsidenten des LKA gibt, denn den haben wir auch nicht. Das ist symptomatisch für diesen Innenminister. Das ist symptomatisch, muss ich leider so sagen, auch für die Regierungen der Altparteien. Und das ist symptomatisch für das, was viele in der Öffentlichkeit mittlerweile an dem Vorgehen politischer Eliten in diesem Land kritisieren, und das völlig zu Recht. (Beifall AfD) Dieser Minister spiegelt spätestens seit der Coronazeit tagtäglich das personifizierte Misstrauen der Thüringer Bevölkerung in die Politik wider. Und die CDU hat Ende 2024 nichts Besseres zu tun gehabt, als ausgerechnet diesem Misstrauen recht zu geben und erneut dieser 6-Prozent-Partei das Vertrauen auszusprechen. Unglaublich! (Beifall AfD) Als AfD-Politiker müsste ich an der Stelle eigentlich sagen, gut so, wenn in Thüringen nicht so viele unter den persönlichen Eskapaden dieses Innenministers leiden müssten. (Beifall AfD) Weil es eben nicht nur um Selbstbeschäftigung im politischen Betrieb gehen sollte, wird es höchste Zeit, dass der Landtag nun endlich feststellt, was die AfD-Fraktion in diesem Antrag unter I. auch aufgeschrieben hat. Dabei wäre dieser Landtag wohlgemerkt noch nicht mal die erste Stelle, die zu dieser Erkenntnis kommt, die das feststellt. Wir wären lediglich an dritter Stelle, denn die Öffentlichkeit hat im letzten Jahr schon eindrücklich und umfassend festgestellt, dass unverhältnismäßige Durchsuchungen bei unschuldigen Polizeibeamten, bei unschuldigen Privatpersonen sowie Gewerkschaften genauso wenig rechtens sind wie deutschlandweit ein vergleichbares Vorgehen bei bloßen Meinungsäußerungen. (Beifall AfD) Und an zweiter Stelle, also auch noch vor dem Landtag, haben Gerichte in Thüringen nun mehrfach anerkannt, was wir hier im Landtag fordern. Man müsste also gar nicht erst einen Antrag einbringen und beschließen lassen, um Selbstverständlichkeiten festzustellen. Aber leider ist in diesem Land halt nicht mehr alles selbstverständlich, was eigentlich selbstverständlich sein müsste. Deswegen kommen, und das fand ich beachtenswert, selbst gestern noch solche Inhalte durch engagierte Journalisten ans Licht, dass Ihre Leute, Herr Maier, über Monate Gewerkschaftsfunktionäre und Personalratsmitglieder abgehört haben und dabei möglicherweise sogar die Hausleitung des eigenen Ministeriums mit abgehört haben. (Heiterkeit und Beifall AfD) In der Zusammenfassung muss ich jetzt an der Stelle mal einen Punkt aus dem Antrag in Punkt II auch noch mal etwas umformulieren und einbringen in meine Ausführungen. Es wird höchste Zeit, dass vor staatlichen Eingriffen mit erheblichen Grundrechtseinschränkungen – und Durchsuchungen sind solche –, insbesondere gegenüber unschuldigen Privatpersonen, Gewerkschaften, Personalvertretungen und auch Berufsgeheimnisträgern wie bspw. auch Polizisten, eine strikte Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen hat – Ausrufezeichen. (Beifall AfD) Und weil Sie, das kennen wir ja nicht anders, einem Antrag der AfD trotz wider besseres Wissen aus politischen Gründen vielleicht keinen Glauben schenken wollen, habe ich Ihnen für ein kurzes Zitat mein SVR-Buch mitgebracht. Da nicht jeder in diesem Raum, mutmaßlich jedenfalls, in den Genuss eines Studiums bei der Thüringer Polizei gekommen ist, möchte ich es kurz erklären. SVR ist das Staats- und Verfassungsrecht und dieses Buch, was ich mitgebracht habe, ist das offizielle Buch des Staats- und Verfassungsrechts der Ausbildung oder – besser gesagt – des Studiums bei der Thüringer Polizei. Das nennt sich „Staat - Verfassung Politik“. Und schauen wir mal auf die Seite 84. Dort steht, ich zitiere: „Grundrechte erhalten ihre Bedeutung erst dadurch, dass der Staat sich tatsächlich auch an sie gebunden fühlt“, Herr Maier. (Beifall AfD) Mir ist schon klar, dass der ein oder andere ideologiebeladene Politiker hier im Rund aus den Altparteien jetzt ein bisschen schluckt angesichts solcher Sätze in einem Ausbildungsbuch bei der Polizei – ich habe es von hier vorn schon gesagt –, aber es hört sich so schön an, weil es genauso dazugehört, Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat, mit ihnen legt der Staat seine Grenzen selbst fest. (Heiterkeit AfD) (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das war mal!) Ja eben, also insbesondere mit Blick auf die linke Seite hier im Raum. Also es ist mir schon klar, dass das jetzt nicht so Ihre bevorzugte Denkweise ist. Das ist uns allen klar, glaube ich. (Beifall AfD) Aber als Appell gern an alle hier im Raum, Sie werden mir das vielleicht nicht glauben: Aber das mit den Grundrechten, das funktioniert. Also man kann eine Gesellschaft tatsächlich auf so was aufbauen. Sie müssten sich nur mal darauf einlassen. (Beifall AfD) Deshalb akzeptieren Sie doch einfach, dass es Grundrechte gibt, und auch in Richtung Ministerium, dass es eine Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns geben muss, und dann können Sie auch unserem Antrag zustimmen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mühlmann. Als Nächste hat sich Frau Abgeordnete Marx für die Fraktion der SPD zu Wort gemeldet.

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Dorothea Marx SPD

Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, zur Grundordnung, zur Verfassung gehört natürlich auch dieses berühmte Legalitätsprinzip, dass sich alle hier in diesem Land an Recht und Gesetz zu halten haben. Und das Legalitätsprinzip, das gilt insbesondere, das lernt man auch und das steht sicherlich auch irgendwo in dem Buch noch mal genauer drin, gerade als jemand, der eine Behörde anführt oder der auch Polizist ist oder auch sonst im öffentlichen Dienst steht, dass er sich an bestehende Gesetze halten muss. Dieser etwas sehr komplexere Sachverhalt ist ausgesprochen sachlich und ausführlich – und dafür danke ich noch mal ausdrücklich dem Minister – noch mal erklärt worden, was hier eigentlich zugrunde liegt. (Beifall CDU, BSW, SPD) Zusammendampfen kann man das jetzt nach der ganzen Debatte auf die schmale Frage: Hätte die Verfolgungsermächtigung verweigert werden sollen, weil es später zu unverhältnismäßigen Ermittlungsmaßnahmen gekommen ist? Das ist eigentlich die Frage, die Sie stellen und worin auch Ihr klassischer Denkfehler oder Ihr klassischer Vorsatzfehler, falscher Vorsatz liegt, dass Sie sagen, die Verfolgungsermächtigung hätte verweigert werden müssen, weil man doch hätte merken müssen, da kann es später Probleme geben, da kann irgendwas falsch laufen und dann werden unschuldige Menschen, so wie Sie das eben gesagt haben, in Misskredit gebracht – also deswegen keine Verfolgungsermächtigung. Das ist Ihre Logik. Aber diese Logik ist schon deswegen falsch, weil die Verfahren bis heute nicht abgeschlossen sind und weil die Verfolgungsermächtigung das, was Sie eben noch mal gefordert haben, eben nicht vorsieht. Sie haben sich noch mal darauf bezogen – Nummer II.5 in Ihrem Antrag –, dass Sie künftig sicherstellen wollen, „dass vor der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen in Fällen mit erheblichem Grundrechtsbezug – insbesondere gegenüber Gewerkschaften, Personalvertretungen oder Berufsgeheimnisträgern – eine dokumentierte Vorprüfung unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgt;“. Das heißt also, derjenige, der die Verfolgungsermächtigung erteilt, soll selbst eine Abwägung vornehmen, die den staatlichen Ermittlungsbehörden zusteht – also dem Staatsanwalt und den Gerichten –, soll selber sagen: Also, jetzt gucken wir uns das mal an, was denn passiert, wenn ich eine Verfolgungsermächtigung erteile, was da möglicherweise passieren kann, ob da Ermittlungsmaßnahmen, die ein Staatsanwalt oder ein Richter, ein Gericht dann auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft anordnet, möglicherweise aus dem Ruder laufen können. Und dann schreibe ich rein: Nein, in dem Fall gucken wir lieber nicht, ob hier der Verdacht des Geheimnisverrats berechtigt war oder nicht, da erteile ich keine Verfolgungsermächtigung. Das ist Ihre Logik. Aber diese Logik verkennt halt die Gewaltenteilung und verkennt das Legalitätsprinzip als Teil unserer Verfassungsordnung, dass, wenn es einen Anfangsverdacht einer erheblichen Straftat gibt, dem dann eben nachzugehen ist. Was bei Ermittlungen rauskommt, kann ich ja nicht im Vorfeld feststellen, sondern das ergibt ja erst die Ermittlung. Deswegen reden wir ja auch von einem Anfangsverdacht und eben nicht von einem Anfangsurteil. Das verlangen Sie aber unter II.5. Und das kommt auch raus in I.4, dass Sie dann eben meinen, weil mehrere auf Grundlage dieser Verfolgungsermächtigung durchgeführte Ermittlungsmaßnahmen durch gerichtliche Entscheidungen im Nachhinein als rechtswidrig, unverhältnismäßig oder unverwertbar qualifiziert wurden, würden sich damit erhebliche Zweifel an der Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der ministeriell ermöglichten Eingriffe begründen. Aber dafür – und nur das hat Minister Maier zu Recht gesagt – sind die Staatsanwaltschaften und die Justiz zuständig, genau diese Einordnungen zu treffen. Das macht die Verfolgungsermächtigung nicht im Vorhinein. Deswegen wollen Sie die Gewaltenteilung wahrscheinlich nicht verstehen. Es bleibt dabei, dass Sie sich dann eben hier ein bisschen ums Thema drum herumgeschlängelt haben und dann wieder gesagt haben, das ist eben ein unfähiger Minister, es wurde ungerechtfertigten Verdächtigungen hier Tür und Tor geöffnet und dann ist woanders was falsch gelaufen. Aber unser Rechtsstaat funktioniert und bestimmte Ermittlungsmaßnahmen sind eben im Nachhinein als unverhältnismäßig aufgehoben worden. Das wird sich im weiteren Verfahren dann eben auch auswirken, dass solche unzulässigen Ermittlungsergebnisse auch nur in Teilen verwertet werden dürfen. Aber – und das auch noch mal, darauf ist auch schon wiederholt hingewiesen worden – die Verfahren sind noch überhaupt nicht abgeschlossen. Sie tun immer so, als ob damit, dass Ermittlungsmaßnahmen unverhältnismäßig waren, was Gerichte zum Glück dann auch festgestellt haben – dafür sind sie da. Jeder von Ermittlungsmaßnahmen betroffene Mensch kann sich immer wehren, kann immer sagen: Gericht, stelle fest, das war nicht in Ordnung. Daraus schließen Sie, dass offenbar schon die Unschuld feststeht. Das ist aber noch nicht der Fall, die Verfahren laufen noch und sie sind in der Hand der Justiz. Auch jetzt können Sie keine Prognose treffen oder wollen Sie das wagen? Können Sie jetzt sagen, das wird jetzt so ausgehen, dass das alles Müll und von vornherein falsch war? Wissen Sie das? Aber selbst, wenn Sie glauben, es zu wissen, steht Ihnen die Beurteilung nicht zu. Also Ihnen nicht, Herr Mühlmann, und genauso wenig hat sie Herrn Minister Maier zugestanden und steht sie bis heute nicht zu. Deswegen versuchen Sie hier Wind zu machen, einfach nur mit dem Ziel, dass Sie den Tagesordnungspunkt 2 dann irgendwie auch schon mal wieder vorbereiten und sagen, na ja, dieser Minister, der macht schon die Facharbeiten nicht richtig und außerdem verfolgt er uns arme Unschuldige noch. Aber der Sache und dem Rechtsstaat haben Sie damit überhaupt keinen Dienst erwiesen und vielmehr hier an Recht und Gesetz vorbeigeredet. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx. Aus den Reihen der Abgeordneten liegt mir nun doch noch eine Wortmeldung vor. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Ich lasse dem Minister Maier den Vortritt!) Herr Minister Maier, dann erteile ich Ihnen zunächst das Wort und Herr Abgeordneter Mühlmann hat sich auch noch mal zu Wort gemeldet.

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Georg Maier

Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, gestatten Sie mir abschließend ein paar persönliche Worte. Vielleicht hat das Ganze ja, was heute stattfindet, etwas Gutes. Und ich weiß, hier im Raum sind auch Mitglieder der GdP. Ich möchte hier an dieser Stelle ganz ausdrücklich Sie ansprechen und Ihnen auch eines deutlich machen: Natürlich stehen hier schwerwiegende Vorwürfe im Raum, also der Unverhältnismäßigkeit. Aber Frau Abgeordnete Marx hat ja eben ausgeführt, dass einfach zum jetzigen Zeitpunkt, wo die Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, noch nicht der Zeitpunkt gekommen ist, sage ich mal, das zu tun, was mir persönlich ganz wichtig ist: Fehlerkultur innerhalb der Thüringer Polizei. Natürlich machen Polizistinnen und Polizisten Fehler, natürlich können auch Kolleginnen und Kollegen der Internen Ermittlung Fehler gemacht haben. Aber, liebe Abgeordnete, billigen Sie diesen Kollegen auch das Recht zu, dass erst mal die Unschuldsvermutung gilt, bevor nicht alles abgeschlossen ist! Und eines möchte ich auch sagen: Ich kann mich sehr gut hineinversetzen in die Betroffenen – die Betroffenen von Hausdurchsuchungen. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Das glaube ich nicht!) Ich kann das, ich würde das für mich einfach in Anspruch nehmen … (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Wer noch nie eine Hausdurchsuchung hatte, kann sich da nicht hineinversetzen!) Gut, dann kann ich es nicht, dann unternehme ich aber hiermit den Versuch. Und ich weiß, was es bedeutet, wenn frühmorgens eine entsprechende Durchsuchung durchgeführt wird. (Unruhe im Hause) Darf ich noch mal kurz um Ruhe bitten? Das kann ich mir trotzdem sehr gut vorstellen. Und natürlich muss es und wird es auch, wenn das Verfahren abgeschlossen ist – das habe ich immer gesagt, auch schon bei der Regierungsbefragung vor gewisser Zeit hier im Parlament, aber auch schon im Innenausschuss –, eine Aufarbeitung geben müssen. Das ist doch vollkommen klar, es ist vollkommen klar. Und erste Schritte wurden schon eingeleitet, der Revisorbericht ist einer dieser Schritte, um auch erst mal für mich intern Klarheit zu haben. Aber ich habe Ihnen ausgeführt, warum ich diesen Bericht nicht veröffentlichen kann. Ich hoffe, das ist angekommen. Es geht nicht. Ich habe die entsprechende Frage gestellt und sie wurde von der Staatsanwaltschaft und vom Justizministerium negativ beantwortet. Vielleicht noch mal ganz kurz, wie es dazu kommen konnte oder wie es dazu gekommen ist, dass die Fachaufsicht der internen Ermittler ins Ministerium gekommen ist. Es ist noch nicht so lange her: 2021 wurde bei mir im Haus ein Konzept erarbeitet in Anlehnung an das dänische Modell. Ich war der Treiber dessen. Wir haben uns damals mit George Floyd und den Folgen auseinandergesetzt. Wir haben ein Modell entwickelt, die Polizeivertrauensstelle und die internen Ermittler zusammenzuführen und extern zu verlagern, nach dem dänischen Modell. Das Konzept liegt eigentlich fertig in der Schublade. Es war Rot-Rot-Grün damals, die es aus verschiedenen Gründen nicht ermöglicht haben, dass es letztendlich zum Tragen gekommen ist. Ja, es gab keine parlamentarische Mehrheit dafür. Aber ich habe auch nicht wahrgenommen, dass wir uns bis aufs Letzte dafür eingesetzt haben, dass das kommt. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Wir schon!) Es ist nicht gekommen. Also insofern biete ich an, Gespräche zu führen, wie wir die Problematik auflösen, dass Polizistinnen und Polizisten gegen Polizisten ermitteln. Das ist doch vollkommen klar und es gab auch vor gar nicht allzu langer Zeit Vorwürfe an die internen Ermittler, dass sie viel zu lasch ermitteln gegen Polizistinnen und Polizisten. Die wiederholen sich immer wieder. Jetzt liegt das Gegenteil vor. Es gibt Unverhältnismäßigkeitsvorwürfe. Dabei spielt natürlich auch eine Rolle, dass bei den polizeilichen Einsatzmaßnahmen nicht nur Thüringer Polizisten im Einsatz waren, sondern aus bestimmten guten Gründen auch Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bundesländern. Und auch das wird aufzuarbeiten sein, ob es hier zum unverhältnismäßigen Handeln gekommen ist. Und das sichere ich hiermit zu. Ich möchte eine Brücke bauen und gemeinsam mit der GdP diese Fehlerkultur leben. Das möchte ich an dieser Stelle deutlich sagen. Was mir aber auch heute klar geworden ist, ist, welches Verständnis Sie haben, die AfD hat, von einer unabhängigen Justiz. Und es ist ja nicht allein in Deutschland der Fall, dass autoritäre Bestrebungen die Justiz angreifen. Was ich heute hier festgestellt habe, ist, dass Sie sehr ausdrücklich eine politische Einflussnahme auf die Justiz durch eine politische Prozesssteuerung fordern. (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Das haben Sie falsch verstanden, Herr Maier! Ob absichtlich oder nicht, wissen Sie vermutlich selbst am besten!) Ich wiederhole nur die Worte. Ich wiederhole nur die Worte, die sich in Ihrem Antrag wiederfinden und die auch von Herrn Mühlmann geäußert wurden. Eine politische Steuerung in den Bereich der Justiz hinein wird es mit mir nicht geben. Ich danke Ihnen. (Beifall BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären

Vielen Dank, Herr Minister Maier. Herr Abgeordneter Mühlmann hatte bereits eine weitere Wortmeldung angezeigt.

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Ringo Mühlmann AfD

Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären

Ja, ich muss noch was loswerden und deswegen fand ich es wichtig, noch mal hier vorzugehen, was leider hier vorn von viel zu vielen viel zu selten ist, und zwar die Wahrheit. Wir haben ja – na ja, ich will es mal zusammenfassen – mittlerweile alle ein bisschen Übung darin, wie so eine Brandmauer funktioniert und was diese Brandmauer auch für Anträge wie den und die beiden bedeutet, die wir heute hier behandeln, nämlich dann, wenn die AfD die Entlassung eines Menschen, eines Ministers aus dem Amt fordert, der wie kein anderer für die Abschaffung der Demokratie steht. Ich muss es leider so sagen. (Beifall AfD) Und natürlich werden Sie alle unsere Anträge ablehnen. So funktioniert nicht nur die Brandmauertheorie, so funktioniert Politik in diesem Landtag seit 30 Jahren, solange die Regierungskoalition nicht auf die Opposition angewiesen ist. Genau so! Und Sie alle – und da nehme ich die Linken nicht mal aus – sind auch alt und erfahren genug, um zu sehen, was in diesem Land seit Jahren vor sich geht. Und abseits jeder politischen Debatte, abseits jeder Brandmauer glaube ich tatsächlich, dass der eine oder andere hier im Raum sehr gut einschätzen kann, wann eine politische Forderung im Kern richtig ist und wie demokratiefeindlich die Forderung ist, die zum alleinigen Lebensinhalt dieses Ministers geworden ist und mit der er seit Jahren durch Thüringen und Deutschland tourt. Ich bin mir ziemlich sicher, Sie wissen, was ich meine. (Beifall AfD) Trotzdem landen Sie bei aller Fähigkeit zum realistischen Einschätzen auch heute natürlich bei der kategorischen Ablehnung unserer Anträge oder zumindest allem, was diese Ablehnung in keiner Weise irgendwie in Gefahr bringt. Ich weiß das, Sie wissen das, der ein oder andere Nichtpolitiker außerhalb dieses Runds weiß es im Übrigen auch. Genau wegen dieser Widersprüche ist es mir auch so wichtig, dass Sie alle heute erneut die Möglichkeit erhalten, sich mit all Ihrer politischen Kraft hinter diese undemokratisch denkende und handelnde Person zu stellen, dass Sie selbst erneut diese Demokratiefeindlichkeit auch spüren und erleben und mit Ihrer persönlichen und im Kern eigentlich abweichenden Überzeugung heute unterstützen. Und jetzt lassen Sie uns endlich zur Abstimmung kommen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären

Gibt es weitere Wortmeldungen? Frau Abgeordnete Marx.

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Dorothea Marx SPD

Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären

Anstatt, dass Sie etwas richtigstellen, Herr Kollege Mühlmann, haben Sie nur noch einmal gesagt und eindringlich ins Rund geguckt: Der Minister ist so böse, also muss das auch falsch gewesen sein, was er hier gemacht hat, und deswegen müsst ihr doch jetzt mal klug sein und unserem Antrag zustimmen. Ich habe aber doch eben gerade erklärt, warum man diesem Antrag nicht zustimmen kann. Ihnen geht es nicht um die Sache, aber ich wiederhole es gern noch mal. Sie sagen, dass eine Verfolgungsermächtigung künftig nur noch dann erteilt wird, wenn genaue Vorgaben zu machen sind, was dann zu passieren hat im Ermittlungsverfahren. Wir leben in einem Land mit Gewaltenteilung, mit einer unabhängigen Justiz und einer unabhängigen Staatsanwaltschaft. Und so soll es bleiben. Aber dass Sie sich jetzt hier noch mal vorgewagt haben, lässt mich noch ein Versäumnis wiedergutmachen, was ich eben in meiner kleinen Rede hatte. Ich hatte ganz vergessen, auf einen Zwischenruf von Ihnen einzugehen. Als wir Ihnen hier versucht haben, von verschiedener Stelle aus klarzumachen, dass Justiz und Staatsanwaltschaft selbstständig arbeiten, hat jemand von Ihnen reingerufen: weisungsgebundene Staatsanwaltschaft. Vielen Dank für diesen Reinruf, denn das war ja natürlich auch wieder klasse. Das heißt, dass dieses politische Durchregieren rein in Verfahren da von Ihnen noch mal angefordert wurde im Rahmen dieses Zwischenrufs. Danke, dass Sie daran noch mal erinnert haben, nur noch mal ganz am Rande, aber das interessiert Sie ja nicht, solche juristischen Details. (Unruhe AfD) Wenn es ein Weisungsrecht im Rahmen der Dienstaufsicht gibt, nicht im Rahmen der Fachaufsicht, dann liegt die selbstverständlich auch wieder nicht bei diesem bösen Innenminister, sondern bei der hochgeschätzten Ministerin Meißner. Und auch da liegen Sie wieder komplett falsch. Es gibt inhaltlich überhaupt keinen Grund, Ihrem Antrag zuzustimmen. Und das hat mit Brandmauern nichts zu tun, sondern es reicht eigentlich, sich des Verstandes und der Kenntnis des Staatsaufbaus zu bedienen. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall, sodass wir in die Abstimmung einsteigen können. Zunächst zum Berichtsersuchen: Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummern II.2 und II.3 erfüllt ist, oder erhebt sich Widerspruch? Das ist nicht der Fall, es gibt keinen Widerspruch. Damit ist die Erfüllung des Berichtsersuchens festgestellt. Ich frage trotzdem: Soll die Beratung zum Sofortbericht in einem Fachausschuss fortgesetzt werden? Da, sehe ich, gibt es auch keinen Antrag. Damit ist das Berichtsersuchen vollumfänglich erfüllt. Es gibt auch keine Ausschussüberweisung. Wir kommen damit zur Abstimmung zu den Nummern I, II.1 und II.4 bis II.6. Gibt es hier einen Antrag auf Ausschussüberweisung? Frau Abgeordnete Muhsal.

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Wiebke Muhsal AfD

Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären

Den gibt es meinerseits nicht, aber einen Antrag auf Abstimmung durch mündliche Erklärung nach Namensaufruf.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären

Es ist kein Antrag auf Ausschussüberweisung gestellt worden. Dann kommen wir nun zur Abstimmung zu den Nummern I, II.1 und II.4 bis II.6 nach Namensaufruf, wie eben von Frau Abgeordneter Muhsal für die AfD-Fraktion beantragt. Ich bitte dann die Schriftführer, die Namen vorzulesen, damit wir zur Abstimmung kommen können.

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Vivien Rottstedt AfD

Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären

Abicht, Jan; (Zuruf Abg. Abicht, AfD: Ja!) Augsten, Dr. Frank; (Zuruf Abg. Dr. Augsten, BSW: Nein!) Behrendt, Nina; (Zuruf Abg. Behrendt, BSW: Nein!) Benninghaus, Thomas; (Zuruf Abg. Benninghaus, AfD: Ja!) Berger, Melanie; (Zuruf Abg. Berger, AfD: Ja!) Bilay, Sascha; Bühl, Andreas; (Zuruf Abg. Bühl, CDU: Nein!) Cotta, Jens; Croll, Jane; (Zuruf Abg. Croll, CDU: Nein!) Czuppon, Torsten; (Zuruf Abg. Czuppon, AfD: Ja!) Dietrich, Dr. Jens; (Zuruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Ja!) Düben-Schaumann, Kerstin; (Zuruf Abg. Düben-Schaumann, AfD: Ja!) Erfurth, Marek; (Zuruf Abg. Erfurth, AfD: Ja!) Geibert, Lennart; (Zuruf Abg. Geibert, CDU: Nein!) Gerbothe, Carolin; (Zuruf Abg. Gerbothe, CDU: Nein!) Gerhardt, Peter; (Zuruf Abg. Gerhardt, AfD: Ja!) Gottweiss, Thomas; (Zuruf Abg. Gottweiss, CDU: Nein!) Große-Röthig, Ulrike; (Zuruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: Nein!) Güngör, Lena Saniye; (Zuruf Abg. Güngör, Die Linke: Nein!) Hande, Ronald; (Zuruf Abg. Hande, Die Linke: Nein!) Haseloff, Daniel; (Zuruf Abg. Haseloff, AfD: Ja!) Häußer, Denis; (Zuruf Abg. Häußer, AfD: Ja!) Heber, Claudia; (Zuruf Abg. Heber, CDU: Nein!) Henkel, Martin; Herzog, Matthias; (Zuruf Abg. Herzog, BSW: Nein!) Hey, Matthias; (Zuruf Abg. Hey, SPD: Nein!) Höcke, Björn; (Zuruf Abg. Höcke, AfD: Ja!) Hoffmann, Nadine; (Zuruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Ja!) Hoffmann, Thomas; (Zuruf Abg. T. Hoffmann, AfD: Ja!) Hoffmeister, Dirk; (Zuruf Abg. Hoffmeister, BSW: Enthaltung!) Hupach, Sigrid; (Zuruf Abg. Hupach, BSW: Nein!) Hutschenreuther, Ralph; (Zuruf Abg. Hutschenreuther, BSW: Nein!) Jankowski, Denny; (Zuruf Abg. Jankowski, AfD: Ja!) Jary, Ulrike; (Zuruf Abg. Jary, CDU: Nein!) Kalthoff, Moritz; (Zuruf Abg. Kalthoff, SPD: Nein!) Kästner, Alexander; (Zuruf Abg. Kästner, BSW: Nein!) Kießling, Olaf; (Zuruf Abg. Kießling, AfD: Ja!) Kobelt, Roberto; (Zuruf Abg. Kobelt, BSW: Enthaltung!) Dr. König, Thadäus; (Zuruf Abg. Dr. König, CDU: Nein!) König-Preuss, Katharina; (Zuruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Nein!) Kowalleck, Maik; (Zuruf Abg. Kowalleck, CDU: Nein!) Kramer, Marcel; (Zuruf Abg. Kramer, AfD: Ja!) Krell, Uwe; (Zuruf Abg. Krell, AfD: Ja!) Kummer, Tilo; (Zuruf Abg. Kummer, BSW: Nein!) Küntzel, Sven; (Zuruf Abg. Küntzel, BSW: Enthaltung!) Laudenbach, Dieter; (Zuruf Abg. Laudenbach, AfD: Ja!) Lauerwald, Dr. Wolfgang; (Zuruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Ja!) Liebscher, Lutz; (Zuruf Abg. Liebscher, SPD: Nein!) Luhn, Thomas; (Zuruf Abg. Luhn, AfD: Ja!) Marx, Dorothea; (Zuruf Abg. Marx, SPD: Nein!) Maurer, Katja; (Zuruf Abg. Maurer, Die Linke: Nein!) Meißner, Beate; (Zuruf Abg. Meißner, CDU: Nein!) Mengel-Stähle, Elisabeth; (Zuruf Abg. Mengel-Stähle, AfD: Ja!) Merz, Janine; (Zuruf Abg. Merz, SPD: Nein!) Mitteldorf, Katja; (Zuruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Nein!) Mühlmann, Ringo; (Zuruf Abg. Mühlmann, AfD: Ja!) Muhsal, Wiebke; (Zuruf Abg. Muhsal, AfD: Ja!) Müller, Anja; Nauer, Brunhilde; (Zuruf Abg. Nauer, AfD: Ja!) Prophet, Jörg; (Zuruf Abg. Prophet, AfD: Ja!) Quasebarth, Steffen; (Zuruf Abg. Quasebarth, BSW: Nein!) Rosin, Marion; Rottstedt, Vivien: Ja; Schaft, Christian; (Zuruf Abg. Schaft, Die Linke: Nein!) Schard, Stefan; (Zuruf Abg. Schard, CDU: Nein!) Schlösser, Sascha; (Zuruf Abg. Schlösser, AfD: Ja!) Schubert, Andreas; Schütz, Steffen; (Zuruf Abg. Schütz, BSW: Nein!) Schweinsburg, Martina; Stark, Linda; (Zuruf Abg. Stark, Die Linke: Nein!) Steinbrück, Stephan; (Zuruf Abg. Steinbrück, AfD: Ja!) Tasch, Christina; Thomas, Jens; (Zuruf Abg. Thomas, Die Linke: Nein!) Thrum, Uwe; (Zuruf Abg. Thrum, AfD: Ja!) Tiesler, Stephan; (Zuruf Abg. Tiesler, CDU: Nein!) Tischner, Christian; (Zuruf Abg. Tischner, CDU: Nein!) Treutler, Jürgen; (Zuruf Abg. Treutler, AfD: Ja!) Urbach, Jonas; (Zuruf Abg. Urbach, CDU: Nein!) Dr. Urban, Cornelia; Voigt, Mario; (Zuruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Nein!) Waßmann, Niklas; (Zuruf Abg. Waßmann, CDU: Nein!) Dr. Weißkopf, Wolfgang; (Zuruf Abg. Dr. Weißkopf, CDU: Nein!) Wirsing, Anke; (Zuruf Abg. Wirsing, BSW: Enthaltung!) Wloch, Pascal; (Zuruf Abg. Wloch, AfD: Ja!) Dr. Wogawa, Stefan; (Zuruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Enthaltung!) Wolf, Katja; (Zuruf Abg. Wolf, BSW: Nein!) Worm, Henry; (Zuruf Abg. Worm, CDU: Nein!) Zippel, Christoph. (Zuruf Abg. Zippel, CDU: Nein!)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären

Ich frage noch mal, ob alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Frau Abgeordnete Schweinsburg? Frau Abgeordnete Schweinsburg hat keine Stimme, deswegen. (Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Sie wollte Nein sagen!) Sie wollte Nein sagen. Also bei Frau Abgeordneter Schweinsburg ein Nein notieren, bitte. Gute Besserung, Frau Schweinsburg! Des Weiteren sehe ich keine Rückmeldung, dass eine Stimme nicht abgegeben werden konnte. Damit schließe ich den Wahlgang und bitte um Auszählung. Es liegt ein Abstimmungsergebnis vor. Für den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 8/2659 stimmten 31 Abgeordnete, gegen den Antrag in den von mir genannten Ziffern stimmten 44 Abgeordnete – bei 5 Enthaltungen. Damit ist der Antrag in der Abstimmung zu den Nummern I, II.1 und II.4 bis II.6 abgelehnt. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt.

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Lena Saniye Güngör

Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 2 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/2660 Ist die Begründung gewünscht? Bitte schön.

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Daniel Haseloff AfD

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

Vielen Dank. Frau Präsidentin, werte Kollegen, liebe Zuschauer, wir bringen heute den Antrag ein, den Thüringer Innenminister Maier zu entlassen. Auch wenn es für die Öffentlichkeit wahrscheinlich nur wenige Begründungen braucht, möchte ich es hier an dieser Stelle dennoch mal begründen. Der Innenminister des Freistaats soll ja so etwas wie der Verfassungsminister sein. Da trägt er auch die Verantwortung für den sogenannten Verfassungsschutz und dessen Chef, Herrn Kramer. Der Innenminister soll insbesondere hier im Freistaat Recht und Ordnung schützen und das fordert natürlich von ihm, dass er als Minister neutral zu sein hat. Aber im Falle dieses Ministers ist genau das Gegenteil der Fall. Minister Maier missbraucht sein Amt und dessen Autorität für den politischen Kampf, und zwar für den politischen Kampf gegen die Opposition. (Beifall AfD) Er behandelt die Opposition eben nicht als Teil der Demokratie, sondern als Feind, den man nach Maiers Verständnis von Politik mit staatlicher Macht verfolgen und öffentlich diffamieren kann. (Beifall AfD) Unser Antrag zeigt auch sein Muster auf: Unbelegte Unterstellungen, pauschale Verdächtigungen – bis hin zur Spionage und Andeutung des Landesverrats. Darunter macht es dieser Minister nicht mehr. (Beifall AfD) Ganz konkret – beispielsweise schreckt er auch längst nicht mehr vor der Äußerung bewusster Falschbehauptungen zurück. Er kolportiert öffentlich, die AfD wolle mit ihrem Remigrationsprojekt „Staatsbürger“ deportieren – eine Behauptung, für die es keinerlei Belege gibt und die auch aus rechtlicher Sicht völlig abwegig ist. (Beifall AfD) Wenn Parlamentarier die Regierung kontrollieren, etwa mittels parlamentarischer Anfrage, dann macht Minister Maier dies öffentlich verächtlich. So wird sogar das parlamentarische Fragerecht von ihm delegitimiert. Und genau das ist der entscheidende Punkt. (Beifall AfD) Ausgerechnet der Minister, der die Verfassung schützen müsste, instrumentalisiert sie. Er benutzt den Begriff „Verfassung“ nicht als Maßstab, sondern als Waffe gegen den politischen Gegner. Das zeigt, dass Herr Maier weder verstanden hat, was eine freiheitliche Verfassung ist, noch was Rechtsstaat und Demokratie bedeuten. (Beifall AfD) Ich möchte an dieser Stelle auch den Kollegen des BSW in Erinnerung rufen, dass Herr Maier schon unter Rot-Rot-Grün Innenminister war. Wir erinnern uns, wie er damals mit den Grundrechten umgegangen ist, als er dafür verantwortlich war, dass friedliche Proteste gegen das Coronaregime, aus denen sich ein Großteil Ihrer Wähler speist, mit Gewalt niedergeschlagen wurden. (Beifall AfD) Dieser Verächter von Grundrechten ist jetzt Ihr Innenminister, liebe Kollegen vom BSW. Das ist jetzt Ihr Mann und das müssen Sie den Thüringern erklären. Meine Damen und Herren, die Verachtung von Grundrechten und Andersdenkenden teilt Herr Maier allerdings auch mit seinem Verfassungsschutzchef, für den er ja auch die politische Verantwortung trägt. Dieser Geheimdienstler führt, wie bereits gerichtlich festgestellt wurde und wie wir auch in unserem Antrag formuliert haben, seit Langem einen verfassungswidrigen, öffentlichen Kampf gegen die politische Opposition – einen Kampf, den Minister Maier deckt und den er immer weiter befeuert. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, es ist doch offenkundig, dass jemand, der den Rechtsstaat schützen soll und ihn stattdessen verbiegt und instrumentalisiert, nicht für ein Ministeramt geeignet ist. Unser Antrag wendet sich gegen parteipolitische Agitation im Gewand staatlicher Politik. Deshalb ist es folgerichtig, dass wir den Ministerpräsidenten hier und heute auffordern: Entlassen Sie endlich diesen Un-Minister! Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

Ich weise darauf hin, dass die Formulierung – Zitat – „sogenannter Verfassungsschutz“ nicht sachdienlich ist. Ich bitte Sie, darauf zu achten, das in den folgenden Redebeiträgen zu berücksichtigen. Ich eröffne nun die Aussprache und erteile zunächst Herrn Abgeordneten Urbach für die Fraktion der CDU das Wort. Bitte sehr.

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Jonas Urbach CDU

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Antrag in Drucksache 8/2660 fordert die AfD die Entlassung des Innenministers des Freistaats Thüringen. Diese Forderung ist das schärfste Instrument parlamentarischer Auseinandersetzung und sie sollte den Nachweis gravierender Pflichtverletzungen eigentlich voraussetzen. Doch genau daran fehlt es diesem Antrag. Um den Antrag einzuordnen, ist ein Blick auf die Rolle und die Pflichten eines Innenministers notwendig. Ein Innenminister ist Verantwortlicher und Garant der inneren Sicherheit und zugleich auch Hüter der Freiheit. Ihm unterstehen die Aufgaben von Polizei, Verfassungsschutz sowie der Katastrophen- und Bevölkerungsschutz. Diese Verantwortung ist politisch, organisatorisch und kommunikativ. Zu seinen zentralen Pflichten gehört dabei meines Erachtens auch eine Warnfunktion. Ein Innenminister muss nicht nur Risiken benennen und Entwicklungen einordnen, er ist auch der Bevölkerung gegenüber verpflichtet, zu warnen, wenn sich Gefährdungslagen abzeichnen. Dabei handelt es sich um Gefahrenprognosen, nicht um gerichtsfeste Tatsachenfeststellungen. Das können eine Sturmflut, eine Umweltkatastrophe oder Vergleichbares sein, aber eben auch radikale Strömungen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden könnten. Wer fordert, ein Innenminister dürfe erst dann warnen, wenn ein Schaden bereits eingetreten ist, verkennt präventives Regierungshandeln und hat ein fragwürdiges Verständnis von politischer und gesellschaftlicher Verantwortung. Die Information, dass das Innenministerium eine Gefahr gesehen und als solche identifiziert hat, braucht im Nachhinein niemand mehr. Die öffentliche Kommunikation gehört also nicht nur zur Amtsführung, sie ist ein essenzieller Teil davon. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, Neutralität bedeutet nicht schweigen. Neutralität bedeutet, das Amt nicht parteipolitisch zu instrumentalisieren, wohl aber gesellschaftlich relevante Fragen offen, sachlich und nachvollziehbar zu diskutieren. Zum Antrag im Einzelnen: Es fällt auf, dass der vorliegende Antrag der AfD kein rechtskräftiges Urteil vorlegt, das dem Innenminister eine Rechtsverletzung attestiert. Stattdessen werden einzelne Äußerungen politisch ausgelegt und zu Tatsachenbehauptungen verklärt. Die AfD ersetzt, wie wir es des Öfteren vernehmen können, juristische Prüfungen durch politische Interpretation. Soweit auf angeblich verfassungswidriges Handeln des Präsidenten des Thüringer Verfassungsschutzes verwiesen wird, ist festzuhalten, diese Fragen waren und sind Gegenstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses und wurden teilweise gerichtlich überprüft. Das Ergebnis dieses komplexen Untersuchungsausschusses durch ein Sonderplenum vorwegnehmen zu wollen, zeugt an dieser Stelle von den augenscheinlichen Absichten Ihrer parlamentarischen Initiative, dass man effiziente Prozesse und Abläufe hemmen oder gar verhindern möchte, vielleicht auch von etwas Ungeduld. Eine pauschale Verfassungswidrigkeit wurde in dem Urteil bezüglich der Äußerungen des Verfassungsschutzpräsidenten darüber hinaus gerade auch nicht festgestellt und daraus folgt demnach auch sonst keine Pflichtverletzung des Innenministers. Auch die eben noch mal angesprochene Debatte um die Remigrationsäußerung des Ministers verdeutlicht die innere Widersprüchlichkeit des Antrags. Während hier Empörung inszeniert wird, erleben wir andernorts, etwa aktuell in MecklenburgVorpommern, wie AfD-Politiker offen die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft fordern, um anschließend abschieben zu können. Diese Forderungen werden parteiintern zumindest nicht wahrnehmbar problematisiert von Ihnen und wir vermissen hier auch eine klare Abgrenzung durch die Thüringer AfD. Ein Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft, das gab es das letzte Mal im Unrechtsregime DDR und in den 30er- und 40er-Jahren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Forderung nach Entlassung eines Ministers ist eine Ultimative. Sie sollte voraussetzen, dass gravierende Pflichtverletzungen vorliegen, die über politische Meinungsverschiedenheiten deutlich hinausgehen. Nicht jede umstrittene Aussage, nicht jede politische Zuspitzung und nicht jede unbequeme Warnung erfüllt diesen Maßstab. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Entlassungsforderungen dürfen auch nicht zur politischen Routine werden. Sie erfordern klare Verfehlungen und gravierende Pflichtverletzungen, und für beides liefert Ihr Antrag aus unserer Sicht keine stichhaltigen Beweise. Ein Sonderplenum, wie wir heute hier eines haben, ist ein starkes parlamentarisches Instrument. Es dient der Aufklärung schwerwiegender aktueller Vorgänge von erheblicher politischer Bedeutung. Es setzt eigentlich voraus, dass neue Tatsachen vorliegen oder ein konkreter Aufklärungsbedarf besteht, der mit den regulären Mitteln parlamentarischer Arbeit eben nicht zu bewältigen ist. Ihre Vorlagen enthalten jedoch keine neuen Erkenntnisse, keine neuen Beweise und keine neuen rechtlichen Bewertungen. Stattdessen werden bekannte Sachverhalte, frühere Äußerungen und bereits behandelte Fragen erneut politisch aufgerufen und neue Sachverhalte fehlinterpretiert und überspitzt. Das schafft keinen Erkenntnisgewinn, sondern reproduziert lediglich politische Vorwürfe. Meine Damen und Herren, parlamentarische Kontrolle lebt eigentlich von Präzision, von Beweisführung und von der Bereitschaft, Ergebnisse anzuerkennen, auch dann, wenn sie nicht dem eigenen politischen Narrativ entsprechen. Wer hingegen immer wieder dieselben Vorwürfe erhebt, obwohl sie bereits geprüft, eingeordnet oder verworfen wurden, verlässt den Boden sachlicher Kontrolle. Eine solche Praxis birgt die Gefahr, parlamentarische Instrumente zu entwerten. Wenn jedes politische Missfallen zum Anlass eines Sonderplenums wird, verliert dieses Instrument seine besondere Bedeutung. Kontrolle wird dann zur Daueranklage, und das schadet am Ende dem Parlament selbst, seiner Arbeitsfähigkeit und auch seinem Vertrauen in der Bevölkerung. Beide Anträge erfüllen diesen hohen Maßstab nicht. Sie ersetzen den Nachweis konkreter Rechtsverstöße durch politische Empörung. Sie setzen politische Bewertungen und Verallgemeinerungen mit Amtsverfehlungen gleich und untergraben damit die notwendige Unterscheidung zwischen politischer Kritik und rechtlicher Verantwortung. Beide Anträge der AfD beruhen auf fehlerhaften Rechtsannahmen, logischen Kurzschlüssen und politischer Dramatisierung. Sie tragen eben nicht zur Stärkung des Rechtsstaats bei, sondern verzerren seine Funktionsweise. Ich habe es vorhin schon gesagt, die CDU steht für Recht und Gesetz, für Gewaltenteilung und für eine verantwortungsvolle Innenpolitik. Der Innenminister hat seine Pflichten wahrgenommen, hat gewarnt, eingeordnet, den öffentlichen Diskurs geführt und rechtsstaatliche Verfahren respektiert. Dass der AfD dies so nicht gefällt, ist bekannt. Eine Entlassung eines Ministers darüber hinaus ist jedoch kein Grund oder es ist kein Anlass, dass wir das wahrnehmen, und wir werden die Entlassung natürlich nicht machen, nur weil Sie den Innenminister nicht leiden können, weil Sie hier seit einer langen Zeit immer wieder seinen Rücktritt fordern. Es wird nicht besser, wenn Sie das öfter wiederholen. Wir werden dem entsprechend nicht nachkommen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Höcke für die AfD-Fraktion das Wort.

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Björn Höcke AfD

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, zunächst im Namen der ganzen AfD-Fraktion ein glückliches, gesegnetes und gesundes Jahr 2026. (Beifall AfD) Ja, Innenminister Maier, was soll man dazu sagen? Es ist schon einiges gesagt worden. Ich will grundsätzlich anfangen, Herr Innenminister Maier. Mitglieder der Landesregierung und Beamte sind – das müssten Sie auch wissen – zur neutralen Amtsführung verpflichtet. Das gehört zu den Kernprinzipien eines funktionierenden Rechtsstaats. Regierung und Beamte müssen ihre Ämter politisch neutral ausüben, weil sie nicht einer Partei, einem pars – lateinisch –, einem Teil, sondern dem gesamten Thüringer Souverän dienen. (Beifall AfD) Darüber hinaus sichert diese Neutralität einen fairen politischen Wettbewerb und die Chancengleichheit der Parteien. Das beamtenrechtliche Mäßigungsgebot ist auch auf die Kommunikation der Mitglieder der Landesregierung zu übertragen. Sie sollte unparteiisch, unideologisch und tatsachenorientiert sein. (Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Das sagt der Richtige!) In Thüringen ist die Kommunikation des Innenministers Maier und seines Adlatus Stephan Kramer ideologiegeladen, polarisierend und oftmals faktenfrei. Ihre Amtsführung, Herr Innenminister Maier, schadet dem Ansehen des Freistaats Thüringen. (Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe leider nicht die Redezeit, den jahrelangen politischen Amoklauf des Innenministers Maier hier in Thüringen im Detail einzuordnen. Schlaglichter müssen leider an dieser Stelle genügen, aber werden, denke ich, auch genügen. Wir erinnern uns an die – und Kollege Haseloff hat es auch schon angesprochen – unselige Coronazeit, als Grund- und Freiheitsrechte in diesem Lande ohne Tatsachengrundlage außer Kraft gesetzt worden sind – ein ganz klarer Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip. (Beifall AfD) Minister Maier sprach im Zusammenhang von den Maßnahmenkritikern – ja, diese Maßnahmenkritiker hatten im Rückblick recht – (Beifall AfD) regelmäßig ehrabschneidend von Coronaleugnern und Rechtsextremisten und ordnete die friedlichen Spaziergänger sogar der organisierten Kriminalität zu. Er ließ Wasserwerfer auffahren und den Schlagstock schwingen. Im Volksmund hieß Innenminister Maier damals nur der Schlagstock-Maier – nicht zu Unrecht meiner Meinung nach. (Beifall AfD) All das von Ihnen angeordnete polizeiliche Tun und Ihre Kommunikation hat damals die gesellschaftliche Spaltung vertieft, und das ist eines Innenministers unwürdig. (Beifall AfD) 2021 forderte Maier, der Superdemokrat, Zensurmaßnahmen gegen Telegram selbstredend ohne tragfähige verfassungsrechtliche Grundlage. Weil ihm Andersdenkende ein Dorn im Auge sind, wollte er in das zentrale Recht der Demokratie einbrechen und es außer Kraft setzen, und das ist das Recht auf Meinungsfreiheit. Wir als AfD kämpfen für die Erhaltung des Rechts auf Meinungsfreiheit. Und dort, wo sie schon beschädigt ist, wollen wir sie wieder genesen lassen. (Beifall AfD) Am 24.10.2025 behauptete Maier im „Handelsblatt“, Kleine Anfragen unserer Fraktion seien Kremlzuarbeiten, oder mutmaßte selbiges, und gefährden die Sicherheitsbelange. Das war selbstredend eine frei erfundene Fantasiegeschichte. Das erkennt man auch daran, dass keine der von Minister Maier kritisierten Anfragen vom Ministerium, also seinem eigenen Haus, mit Verweis auf Sicherheitsbedenken unbeantwortet blieben – keine. So ungewöhnlich konnten diese Anfragen der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag also nicht gewesen sein. Und trotzdem rückte er, Innenminister Maier, das parlamentarische Fragerecht der Opposition, das von zentraler Bedeutung für die Kontrolle der Regierung ist, vielleicht das zentralste Recht in diesem Kontext, in die Nähe des Hoch- und Landesverrats. Das Berliner Landgericht bezeichnete Maiers Aussage bezüglich der Ausforschung Kritischer Infrastruktur als – ich zitiere – „spekulativ“ und – ich zitiere – „offensichtlich untauglich“ zur Begründung eines ernstzunehmenden Verdachts. (Beifall AfD) Das Gericht stellte auch seine Glaubwürdigkeit als schriftlicher Akteur infrage, Maier sei – ich zitiere – „keine privilegierte Quelle“, und es empfahl ein strafrechtliches Vorgehen gegen IM Maier. Das habe ich getan und Minister Maier angezeigt. Ich versuche ihn strafrechtlich zu belangen wegen falscher Verdächtigung, übler Nachrede, Verleumdung und – was ganz Zentrales – Nötigung von Verfassungsorganen. Denn wenn ich eine Anfrage zum Erhaltungszustand der Thüringer Talsperren stelle und dann damit rechnen muss, von Innenminister Maier des Landes- und Hochverrats geziemt zu werden, dann wird das Druck auf den Abgeordneten ausüben. Und das ist unerträglich in einer funktionierenden parlamentarischen Demokratie. (Beifall AfD) Am 1. Dezember 2025 legte Maier nach. Maier behauptete in der „Welt“, dass das Remigrationskonzept der AfD die Deportation von Deutschen beinhaltet. Diese Deportationslüge ist mittlerweile seit über einem Jahr entkräftet und als Lüge in die Öffentlichkeit gestellt bzw. in der Öffentlichkeit klargemacht worden. Sie wiederholen trotzdem diese Lüge. Gegen diese vermutlich wissentliche Falschbehauptung haben wir jetzt eine Unterlassungsklage eingereicht. Dass Sie, Herr Innenminister Maier, ein politischer Pinocchio sind, wird bald gerichtsfest sein. (Beifall AfD) Die Bürger stellen sich die Frage und wir stellen uns die Frage: Warum schadet Innenminister Maier seit Jahren dem Ansehen Thüringens? Eigentlich kann es dafür nur zwei Erklärungsmöglichkeiten geben: Erstens, Herr Innenminister Maier kann einfach gar nicht anders. Er ist dieser aufgehetzte Ideologe, der aufgrund seiner Persönlichkeitsdisposition nicht zur neutralen Amtsführung fähig ist. Das wäre die erste Erklärung. (Beifall AfD) Dann würde er aber in zentralen Passagen nicht dem Anforderungsprofil eines Ministers entsprechen. Uns ist das klar, dem Rest im Hohen Haus nach über sieben Jahre Amtsführung anscheinend immer noch nicht.

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Lena Saniye Güngör

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

Herr Abgeordneter Höcke, ich unterbreche Sie kurz. Einen Moment, bitte. Sowohl für die Formulierung „IM Maier“ und die damit einhergehende Anspielung als auch für die Bezeichnung „Pinocchio“, die eine Bezichtigung der Lüge beinhaltet, erhalten Sie Ordnungsrufe.

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Björn Höcke AfD

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

Oder die zweite Möglichkeit ist, Maier mistbraucht bewusst sein Amt, um ein AfD-Verbot zu provozieren. Das ist freilich bizarr. Der Vertreter einer 6-Prozent-Partei, die mit einer an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in der nächsten Legislatur nicht mehr in diesem Hohen Haus sitzen wird, will die Demokratie retten, indem sie eine 39-Prozent-Partei verbietet. Finde den Fehler! (Beifall AfD) Maiers Muster ist hingegen bekannt. Ideologische Minderheiten versuchten und versuchen, sich an der Macht zu halten, indem sie die Bevölkerung spalten und repressive Maßnahmen gegen den politischen Konkurrenten einsetzen. Er, Innenminister Maier, erhält dabei noch die Unterstützung von seinem Kettenhund, dem Chef des sogenannten Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, (Beifall AfD) der eine merkwürdige Auffassung von Geheim ­ starbeit hat. Der Geheimdienstchef agiert näm dien ­ lich und agitiert auf der politischen Bühne und at­ die Opposition öffentlich, und zwar gericht tackiert ­ lich bestätigt, in verfassungswidriger Weise. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen und die, die von auswärts vielleicht zugereist sind oder von auswärts zuhören: Thüringen, der Freistaat Thüringen, hat einen gerichtlich festgestellten Ver ­ fassungsfeind als Chef des Verfassungsschutzes seit acht Jahren hier sitzen. Und das ist ein uner ­ träglich skandalöser Zustand. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

Herr Abgeordneter Höcke, ich unterbreche noch einmal kurz.

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Björn Höcke AfD

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

Sehr geehrte Damen und Herren,

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Lena Saniye Güngör

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

Herr Abgeordneter Höcke, einen Moment, bitte.

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Björn Höcke AfD

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

wir müssen noch einen Blick darauf richten, dass Maier und Kramer für die …

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Lena Saniye Güngör

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

Herr Abgeordneter Höcke, ich hatte Sie kurz unterbrochen. Das war, glaube ich, …

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Björn Höcke AfD

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

Ungern, Frau Präsidentin, aber bitte.

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Lena Saniye Güngör

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

Ja, ich gehe natürlich davon aus, dass Sie keinen dritten Ordnungsruf provozieren wollen, aber weise Sie noch mal darauf hin, dass nach einem zweiten Ordnungsruf auf die Folgen zu verweisen ist, die ein dritter Ordnungsruf nach sich ziehen würde. Das nur der Form halber.

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Björn Höcke AfD

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

Wir müssen auch den Blick darauf richten, dass Maier und Kramer für die Kontinuität der Politik von Rot-Rot-Grün stehen. Maier wurde 2017 Innenminister, Kramer bereits 2015 Verfassungsschutzchef. Beide haben den Drift in den Ideologiestaat, in den Linksstaat unter Ramelow maßgeblich exekutiert. Ginge es Ministerpräsident Voigt tatsächlich um eine fundamentale Neuausrichtung der Politik, wie Sie sie im Landtagswahlkampf noch vollmundig versprochen haben, dann hätten Sie Maier und Kramer schon lange entlassen. (Beifall AfD) Dass diese beiden Ideologen Narrenfreiheit haben, zeigt, dass Ihnen, Herr Ministerpräsident Voigt, politische Überzeugungen vollkommen egal sind. Sie wollen Ministerpräsident bleiben, und dafür haben Sie auch Ihren Frieden mit linksextremen Ministern und Behördenleitern gemacht. (Beifall AfD) Und das BSW, dazu ist alles gesagt worden, als Alternative zum Establishment gestartet und als jüngste Altpartei gelandet. Mittlerweile haben das die Thüringer auch bemerkt, von 15,8 Prozent auf 7 Prozent abgestürzt. Auch das wird Ihre erste und letzte Legislatur im Hohen Hause gewesen sein, (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

Herr Abgeordneter Höcke, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Björn Höcke AfD

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

weil sie eben solchen Männern wie Maier die Stange halten. Noch mal abschließend: Wer von staatspolitischer Verantwortung nicht nur reden, sondern sie auch leben will, der muss jetzt die Konsequenzen ziehen. Und ich weiß, dass es in die Luft gesprochen,

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Lena Saniye Güngör

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Björn Höcke AfD

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

in den Wind gesprochen ist, aber ich bitte Sie trotzdem, Herr Ministerpräsident, ziehen Sie endlich die politischen Konsequenzen und befreien Sie die Thüringer von diesem Innenminister. Ich bedanke mich. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete König-Preuss für die Fraktion Die Linke das Wort. (Unruhe AfD) Frau Abgeordnete Muhsal.

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Wiebke Muhsal AfD

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

Frau Präsidentin, (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: So eine par- teiische Präsidentin, das geht überhaupt nicht!) (Zwischenruf Abg. Treutler und Abg. Czup- pon, AfD: Frechheit!) wir beantragen ... (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das ist un- erträglich hier! Euer Superparlament! Ach komm, hört doch auf! Ich hätte noch 2 Minuten Redezeit gehabt!) Frau Präsidentin, wir beantragen die Einberufung des Ältestenrats aufgrund der nicht nachvollziehbaren Erteilung von Ordnungsrufen (Zwischenruf Abg. Treutler und Abg. Czup- pon, AfD: Frechheit!) und der Ordnungsmacht hier im Parlament.

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Lena Saniye Güngör

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

Dann unterbreche ich nun die Sitzung und wir treffen uns in 5 Minuten für den Ältestenrat. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir fahren nun mit der Beratung fort. Zum Anliegen – das ist auch in der Einbringungsaussage von Frau Abgeordneter Muhsal deutlich geworden – ging es um die Besprechung der beiden von mir erteilten Ordnungsrufe, womit wir uns durchaus auch auf semantischer Ebene beschäftigt haben, wie konkret und wie persönlich die Lügenbezüge für Ordnungsmaßnahmen – in Anführungszeichen – sein müssen oder eben nicht. Wir haben auch weitere Anlässe, die Ordnungsmaßnahmen hätten nach sich ziehen können, besprochen. Ich bin Ihnen allen sehr dankbar, wenn Sie bei den weiteren Redebeiträgen trotz des emotionalen Themas für sich selbst reflektieren, inwiefern die Formulierungen, die Sie verwenden, angemessen sind, sodass wir im Präsidium die Gelegenheit haben, deeskalativ die restliche Plenarsitzung fortzuführen. Ich versichere des Weiteren – auch das ist ein Hinweis, der gefallen ist –, dass wir hier oben darauf achten werden, dass die Absprachen, die gegebenenfalls nötig sind, in einer Lautstärke sind, die die redende Person nicht stören. Das ist ein berechtigter Hinweis gewesen. In diesem Sinne hatte ich als Letztes Frau Abgeordnete König-Preuss für die Fraktion Die Linke aufgerufen. Sie erhalten nun das Wort. Bitte sehr.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, liebe Zuschauer/ ‑ innen auf der Tribüne und diejenigen am Livestream! Für die, die die Rede gehört haben, bevor hier der Ältestenrat einberufen wurde: Vielleicht erinnern Sie sich noch, was da unter anderem für Begrifflichkeiten fielen und vor allem was für Beleidigungen da ausgesprochen wurden. Ich finde das deswegen wichtig, denn wenn man sich anschaut, was die AfD in ihrem Antrag „Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen“, was Sie dort unter anderem schreiben, merkt man, wie widersprüchlich das Ganze ist. Und man kann sich nicht so ganz entscheiden: Soll man jetzt eigentlich darüber lachen, ist das der pure Zynismus, ist das Satire, was auch immer ist das? Und jetzt zitiere ich aus dem Antrag der AfD. Da steht unter anderem drin, dass Sie „an die anerkannten Standards politischer Kultur einer parlamentarischen Demokratie“ appellieren und meinen, der Innenminister und überhaupt die ministerielle Amtsführung sei daran gebunden. Jetzt noch mal: Erinnern Sie sich kurz zurück an die Rede, die wir hier gehört haben vom Fraktionsvorsitzenden der AfD. Und dann wird da drin geschrieben „anerkannte Standards der politischen Kultur“. Also Entschuldigung. Aber wenn es um „anerkannte Standards politischer Kultur“ geht, sind Sie, glaube ich, die Letzten, die diese Begrifflichkeiten in den Mund nehmen dürfen, (Unruhe AfD) weil das, was Sie hier jedes Mal in jeder Rede präsentieren, ist die absolute Verweigerung von anerkannten Standards der politischen Kultur. Ehrlicherweise könnte man sagen, es ist der Witz des Jahres 2026, wenn die AfD davon spricht, dass sie solche Standards einfordert und dafür stehen würde. Denn Sie haben in den Reden, die Sie heute hier gehalten haben, bewiesen, dass Sie das absolute Gegenteil von politischer Kultur bzw. anerkannten Standards sind. Insofern kann man dann ehrlicherweise auch Ihren Antrag im Gesamten einordnen, weil es nicht darum geht, einen Beitrag zur politischen Kultur zu bringen. Es geht nicht darum, sich in die parlamentarische Kontrolle einzuschalten, sondern es geht vor allem darum, diejenigen einzuschüchtern und diejenigen anzugreifen, die thematisieren, was das Problem hier in Thüringen ist, was aber auch bundesweit ein Problem ist, nämlich der steigende Antisemitismus, die steigende rechte Gewalt, der steigende Rassismus. Da können Sie sich dort oben im Publikum gern darüber empören. Aber man kann sich Statistiken anschauen und natürlich wird die AfD behaupten, die Statistiken seien gefälscht, vermutlich alles gefälscht von Innenminister Maier hier in Thüringen, bundesweite Statistiken, wie die rechte Gewalt eskaliert ist und wie die rechte Gewalt übrigens seit Jahren eskaliert. Dazu gibt es übrigens von Ihnen kein Wort. Und Sie sind … (Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Zum The- ma!) Ja, ich rede zum Thema. Im Gegensatz zu Ihnen rede ich zum Thema, und das sogar ohne Beleidigungen. Das bekomme ich hin, (Beifall Die Linke, SPD) trotz aller Kritik, die ich auch an der Führung des Innenministeriums habe, weil das nämlich möglich ist, wenn man demokratische Kultur und demokratisches Miteinander versucht. Aber darum geht es Ihnen nicht. Ihnen geht es ja darum, diejenigen in Misskredit zu bringen, diejenigen anzugreifen, die die Probleme in diesem Land thematisieren. Anstelle klarzumachen, Rassismus, Antisemitismus, rechte Gewalt sind Probleme, (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Linksextre- mismus – was ist damit?) benennen Sie denjenigen als Problem, der es äußert. Da kommt von Ihnen nichts. Da kommt von Ihnen gar nichts dazu. Und dann erzählen Sie noch und erklären noch, dass das alles ja alarmistisch gewesen wäre oder alarmistisch sei, begründen das unter anderem mit den Maßnahmen während der Coronapandemie. Und vielleicht mal kurz zum Zurückerinnern, weil die AfD meint, das sei alles nur alarmistisch gewesen: Aus den Reihen dieser Coronademonstrierenden sind Polizeibeamtinnen angegriffen worden. Die AfD hat dazu aufgerufen, unter anderem Ausweise zu Hause zu lassen, um die Polizei in ihren Maßnahmen – die kann man dann immer noch im Einzelnen kritisieren – zu unterlaufen. Die AfD hat die Coronaleugner, unter denen sich richtig viele radikalisierte, teils extremistische Personen befinden, noch gestützt und gefördert. Da können Sie lachen. Aber wollen wir mal darüber reden, was passiert ist in Idar-Oberstein? Wollen wir mal darüber sprechen, was der Mörder des einen jungen Menschen in der Tankstelle, unter anderem bei Social Media, gemacht hat? Da wären wir dann auch bei Telegram. Der hat sich nämlich unter anderem bei Telegram radikalisiert. Und wenn Sie sich auch nur etwas detaillierter damit beschäftigen und nicht nur versuchen würden, von Ihrem Rassismus, von Ihrem Antisemitismus, von Ihrer Unterstützung solcher Strukturen abzulenken, dann hätten Sie das an irgendeiner Stelle auch mal in einem Antrag, den Sie in den letzten Jahren eingebracht haben, thematisiert. Aber darum geht es Ihnen ja nicht, sondern Ihnen geht es ja erneut darum, Strukturen, die in dieser Demokratie bestehen, zu beschädigen, Institutionen zu beschädigen, zu delegitimieren. Und ja, das, was Sie dem Innenminister vorwerfen, was er gemacht hätte: Entschuldigen Sie, ich bin, glaube ich, eine derjenigen, die Herrn Maier sehr häufig kritisiert. Ich mache das auch gern, ich mache das vor allem dann, wenn – und da bietet er oft genug dafür Anlass – er mal wieder Dinge macht, die meines Erachtens, unseres Erachtens nicht zutreffend sind. (Unruhe AfD) Aber an der Stelle, was Sie hier in diesem Antrag formuliert haben, Entschuldigung, er hatte einfach recht. Und Ihr Versuch ist es, abzulenken davon, dass er recht hat, und nicht nur er, sondern auch der Verfassungsschutzpräsident Kramer. Übrigens haben wir als Linke den Verfassungsschutz kritisiert, da war die AfD noch nicht mal im Landtag, da gab es die noch nicht mal. Nur es gibt einen Unterschied: Wir kritisieren den Verfassungsschutz aus sachlichen Gründen, wir kritisieren, weil es eben kein wirkliches Instrument einer Kontrolle einer solchen Institution gibt. Die AfD kritisiert aus anderen Gründen: Sie kritisiert, weil sie in den Fokus geraten ist. Zu Recht. Und es ist keine Behauptung des Innenministers, dass die AfD rechtsextrem wäre. Das ist einfach ein Fakt, den Sie jeden Tag aufs Neue bestätigen, hier in Thüringen, aber auch in anderen Bundesländern. Das – im Übrigen – ist keine Erfindung des Innenministers, sondern das sind zuerst Wissenschaftlerinnen gewesen, das sind Journalistinnen gewesen, das sind Antifaschistinnen gewesen, die das alles belegt haben, die die entsprechenden Beweise dafür hervorgeholt haben. (Unruhe und Heiterkeit AfD) Und da können Sie wieder lachen. Und ich kann es nur wiederholen: der Mörder von Walter Lübcke hat an die Thüringer AfD gespendet und hat die Thüringer AfD unterstützt. Allein das ist, glaube ich, Beleg genug dafür, dass Sie eine extrem rechte Partei sind, die verboten gehört. Herzlichen Dank. (Beifall Die Linke, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

Als nächste Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Marx das Wort.

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Dorothea Marx SPD

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich mache mal ein bisschen weiter mit meiner Textarbeit. In Ihrem Antrag I.1 heißt es, dass Sie anmahnen einen fairen politischen Wettbewerb, die Chancengleichheit der Parteien sowie das Vertrauen der Bürger in eine rechtsstaatliche und unparteiisch handelnde Verwaltung. Ihr Konstruktionsfehler oder Ihr Denkfehler ist ja der, dass Sie Neutralität gegenüber Verfassungsfeindlichkeit verlangen. Das schuldet aber kein Staat und auch kein Minister und auch keine Exekutive. (Beifall SPD) Dann geht es weiter mit Ihren Beispielen – und da greife ich jetzt mal die Ziffer 6 raus –, dass der böse Herr Minister Maier da angeblich weiter eskaliert hätte, dass er zuspitzend, in alarmistischer Schärfe und nicht auf belastbaren Tatsachen beruhend irgendwelche Einlassungen gemacht hätte. Und weil sich da oben auch wieder Gäste auf unserer Tribüne befinden, erinnere ich da an die Zeit der Coronadiskussionen hier im Landtag, als Sie, Herr Höcke, dort oben auf dem Balkon gestanden und gesagt haben, mit der Impfpflicht machen wir die Herzmuskelentzündung zur Volkskrankheit Nummer 1 – nachzulesen im Landtagsprotokoll. Sie nicken, das haben Sie gemacht, das haben Sie gesagt. Und was ist mit der Herzmuskelentzündung? Ist sie die Volkskrankheit Nummer 1? (Unruhe AfD) Ach, das glauben Sie jetzt ernsthaft? Das glaube ich nicht, dass wir eine Herzmuskelentzündung aufgrund von Coronaimpfungen hätten, wobei ja Kinder auch maßgeblich gar nicht geimpft worden sind. Dann mahnen Sie an oder verurteilen, dass der Minister für Inneres und Kommunales die Bevölkerung auf mögliche Schwierigkeiten bei der Versorgung im Verteidigungsfall hingewiesen hat. Wir haben ein Bundesamt für Sicherheit, das Empfehlungen gibt, und wir haben hybride Kriegsführung. Das alles sehen Sie nicht. Und dann kommt eigentlich jetzt noch mal ein sehr schicker Punkt, nämlich Ziffer 9, auf die möchte ich mich jetzt hauptsächlich auch stürzen. Da schreiben Sie, „die vom Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung erhobene Behauptung, die größte Oppositionspartei in Thüringen bzw. in Deutschland fordere die Remigration deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund, [sei] weder durch programmatische Beschlüsse dieser Partei noch durch sonstige überprüfbare Tatsachen belegt […] und nach der einschlägigen Rechtsprechung als unzulässige Tatsachenbehauptung ohne ausreichende Beweisgrundlage zu bewerten“. Da kann ich jetzt auch mal wieder, weil ich gern Textarbeit mache, an eine Aktuelle Stunde erinnern, die hier vor zwei Jahren im Thüringer Landtag stattgefunden hat, und zwar am 31.01.2024. Da hatten wir eine Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema „Remigration aus Thüringen starten anstatt verteufeln“. Ihr Redner war Herr Abgeordneter Möller von der AfD und Herr Abgeordneter Möller führte Folgendes aus: „Und, ja, meine Damen und Herren, wir werden das überprüfen lassen, wenn wir dazu die Gestaltungsmacht haben“, wer alles hier sozusagen eingewandert ist. „Das Recht kennt dafür auch Lösungen. Dafür braucht die AfD nicht irgendwas Verfassungsfeindliches erfinden. Zum Beispiel ermöglicht § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz, dass die Zuerkennung an der Flüchtlingseigenschaft auch widerrufen wird, wenn sie objektiv rechtswidrig war. Es kommt für die Rücknahmeentscheidung auf den Zeitpunkt an“ – ich zitiere immer noch Herrn Möller –, „ab dem die Behörde Kenntnis von der Rechtswidrigkeit erlangt. Ich verspreche Ihnen: Wenn wir regieren, dann wird die Behörde diese Erkenntnisse erlangen.“ (Beifall AfD) Was ist das anderes als die Aufforderung zur Rücknahme von Einbürgerungsentscheidungen? „Beifall AfD“ stand auch damals im Protokoll, diesmal kam er nur spärlich. (Unruhe AfD) Das alles drehen Sie hier um und legen dann dem Minister falsche Dinge in den Mund. Er hat wiederholt gesagt, dass er keinen Spionageverdacht geäußert hat, sondern dass er gesagt hat, es macht den Anschein, als könnten Sie eine Liste abarbeiten. Die Sachen kennen wir, die hybriden Angriffe nehmen zu, die Ursächlichkeit dafür ist sehr diffus, Sie sind immer vorn dran. Dieser Antrag ist genauso wie der erste wieder nach der Methode „Haltet den Dieb!“ verfasst. Wer hier in diesem Staat Grundrechte gefährdet, das sind nun mal Sie. Das lassen Sie sich nicht gern sagen. Sie möchten gern, dass legal, weil das Verbotsverfahren noch nicht gestartet ist, mit legitim verwechselt wird. Aber den Gefallen werden wir Ihnen nicht tun. Unser Minister und auch der Präsident des Amts für Verfassungsschutz machen ihre Arbeit sehr gut und haben dabei weiter unsere Unterstützung. (Beifall BSW, Die Linke, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

Vielen Dank. Seitens der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann schaue ich Richtung Landesregierung. Herr Ministerpräsident Voigt, bitte.

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Mario Voigt

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Heute sprechen wir doch nicht über einen Antrag der Opposition. Worüber wir sprechen, ist im Kern ein Grundversprechen des Staats. Können Menschen in Thüringen sicher leben? Und ich kann Ihnen sagen, diese Landesregierung, dieser Innenminister steht für ein sicheres Land, und darüber reden wir heute mit Ihnen. Thüringen ist eines der sichersten Bundesländer Deutschlands, und das wird auch so bleiben, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall CDU, BSW, SPD) Ich sage Ihnen das in aller Offenheit: Innere Sicherheit ist zu wichtig, um es für politische Geländespiele zu nutzen. Wer heute über Sicherheit spricht, trägt Verantwortung, nicht für Schlagzeilen, sondern für die Menschen in diesem Land. Und ich sage es Ihnen auch gleich zu Beginn, in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, bei geopolitischen Spannungen, bei zunehmendem Antisemitismus in unserer Gesellschaft, bei wachsendem Extremismus muss es darum gehen – und das ist auch die Erwartung der Menschen –, dass es nicht um parteipolitische Taktiken und Spielchen geht, sondern um die Sicherheit im Freistaat. Und darüber sollten wir reden. Ich finde, da haben Sie heute zu viel Zeit für Nebensächlichkeiten aufgewendet, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall CDU, BSW, SPD) Denn Sicherheit ist kein abstrakter Begriff. Sicherheit ist im Kern die Überzeugung, dass jemand nachts sicher nach Hause kommt, dass Rettungskräfte helfen dürfen, ohne dass sie behindert, angegriffen oder bespuckt werden. Sicherheit bedeutet, dass ein ehrenamtlicher Kommunaler tatsächlich auch seine Politik machen kann, ohne bedroht zu werden. Das ist Sicherheit im Thüringer Kontext. Das ist ein Grundversprechen unseres Staats. Das ist Überzeugung. (Unruhe AfD) Dafür tragen alle hier in diesem Rund Verantwortung. Jeder trägt diese Verantwortung auf seine Weise. Sie haben heute mit Ihren beiden Anträgen gezeigt, was Ihre Interpretation davon ist. Aber ich will Ihnen das ganz offen sagen: Innere Sicherheit ist ein zu sensibles Thema, um es auf dem Rücken unserer Polizistinnen und Polizisten, unserer Rettungskräfte, derjenigen in der Justiz auszutragen, denn die haben unseren Respekt und unsere Unterstützung verdient und nicht parteipolitische Taktiken, die Sie heute hier geliefert haben. (Beifall CDU, BSW, SPD) (Unruhe AfD) Deswegen lassen Sie uns doch über die Fakten reden. Thüringen ist eines der sichersten Bundesländer. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Staatssi- cherheitsdienst!) Weil wir Thüringen nach vorn bringen, bringen wir natürlich auch die innere Sicherheit nach vorn. Jeden einzelnen Tag machen wir Thüringen sicher. (Unruhe AfD) Dafür braucht es erstens eine gut ausgerüstete Polizei. Wir stellen im kommenden Jahr insgesamt 1.800 neue Polizisten ein. Wir entwickeln ein neues Polizeibildungszentrum in Meiningen systematisch zu einem hochmodernen Campus weiter. Wir haben Videoüberwachung in Erfurt eingeführt und – und da können Sie gern mithelfen, denn da geht es nicht nur um Anträge, da geht es dann um konkrete Politik – wir werden im Februar hier ein neues Polizeiaufgabengesetz vorlegen, wo jeder sich bekennen muss in der Frage, ob er es ernst meint mit der Sicherheit in diesem Land oder ob er einfach nur hier mal Anträge einreichen will, sehr geehrte Damen und Herren. Genau aus diesem Grund geht es natürlich auch um die Frage einer starken und handlungsfähigen Justiz. Wir stellen neue Richter und Staatsanwälte ein. Wir haben mit dem Abschiebezentrum in Arnstadt auch die Migrationspolitik wieder vom Kopf auf die Füße gestellt. (Heiterkeit AfD) Wir stärken die Sicherheit auch durch unser Engagement fürs Ehrenamt mit einem einmaligen Ehrenamtsgesetz, einer Ehrenamtsförderrichtlinie und vielen anderen Dingen. Und das Ergebnis daraus, sehr geehrte Damen und Herren, ist ein eindeutiges: Thüringen ist eines der sichersten Bundesländer. Wir haben bei der Aufklärungsquote eine der besten in Deutschland, wir haben bei der Gewaltkriminalität eine der niedrigsten – beides deutlich unter dem Bundesschnitt – und bei der Zahl der Diebstähle genauso. Man kann vieles andere auflisten. Deswegen, sehr geehrte Damen und Herren von der Opposition, Zahlen kann man … (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Sie haben gemerkt, dass es um Minister Maier geht und nicht um Migration?) Ich rede über die innere Sicherheit. Ich rede darüber, dass wir Zahlen zwar kritisieren können, aber man kann sie nicht wegreden, sehr geehrte Frau Muhsal. Und Ihr Antrag ist ja offensichtlich motiviert dadurch, weil Ihnen der Innenminister nicht passt. (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Weil er schlechte Arbeit leistet!) Ich habe Ihnen doch gerade vorgetragen, dass die Arbeit sich anhand von Zahlen, Daten und Fakten belegen lässt. Und genau weil das so ist, sage ich Ihnen auch in aller Offenheit: Sicherheitspolitik in diesem Freistaat bedeutet eben auch, dass Extremismus in unserem Land keinen Platz hat – nicht von rechts, nicht von links, nicht religiös motiviert. Das ist für uns ganz klar. (Beifall CDU, BSW, SPD) Und ich sage Ihnen auch: Wer Polizisten verhöhnt, der schwächt den Rechtsstaat. Wer Sicherheitsbehörden delegitimiert, der spielt den Extremisten in die Hände. Und der Respekt vor dem Staat beginnt mit dem Respekt vor denjenigen, die unseren Staat tatsächlich schützen. Ich will das schon noch mal sagen: Hier vorn hat Abgeordneter Höcke gesagt, es sei ein linksextremistischer Minister. Ich sage Ihnen ganz deutlich, alle Minister haben hier den Amtseid geschworen, die Verfassung dieses Freistaats zu wahren und zu schützen, und genau das macht unser Innenminister. Wenn Sie Anstand haben, kommen Sie wieder hier vor und entschuldigen sich, denn das war unanständig, was Sie hier gemacht haben – ganz klar. (Beifall CDU, BSW, SPD) (Unruhe AfD) Ich glaube, hier kennen genügend Abgeordnetenkollegen die Situation unseres Rechtsstaats, nämlich die Frage, dass man den Rechtsstaat anrufen kann, wenn man von der Sache überzeugt ist, dass der Rechtsstaat nicht korrekt gehandelt hat. Georg Maier hat deutlich gemacht, wie sich das im Kontext auch des ersten Tagesordnungspunkts verhält. Ich finde, das ist ausreichend und sachlich dargestellt worden. Ich will Ihnen aber schon sagen, dass unser Rechtsstaatsverständnis für Thüringen bedeutet, dass der Rechtsstaat kein harter Staat ist. Es ist ein Staat, der entschlossen handelt, aber eben nicht willkürlich. Es ist einer, der immer rechtsgebunden agiert. Genau darin liegt auch seine moralische Überlegenheit gegenüber den Extremisten. Er verteidigt die Freiheit mit Recht und eben nicht mit Rache. Das ist der Unterschied, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall CDU, BSW, SPD) Ich will Ihnen das zurufen, weil es für mich von zentraler Bedeutung ist: Wir haben in diesem Land viele harte Debatten zu führen, sei es als Opposition, sei es auch aus Sicht der Regierung, weil für uns die Frage, wie sich dieses Land entwickelt, aus sehr unterschiedlichen Perspektiven wichtig ist. Aber ich bitte Sie, machen Sie keine parteitaktischen Spiele auf dem Rücken der inneren Sicherheit. Denn das oberste Grundversprechen eines Staats ist die Sicherheit. Sie entsteht nicht durch Anträge, sondern durch Entscheidungen, durch Menschen, die in diesem Land Verantwortung übernehmen, Polizisten, die den Rücken gerade machen, wenn es darum geht, die Freiheit auch von Andersdenkenden zu schützen, von Feuerwehren, die in brennende Häuser laufen, weil sie davon überzeugt sind, dort helfen zu können, von Rettungskräften, die jeden Tag für Leib und Leben in diesem Freistaat arbeiten, für die Justizbeamten, die verteidigen und sicherstellen, dass eben auch Recht durchgesetzt wird. Das ist innere Sicherheit. (Unruhe AfD) Innere Sicherheit bedeutet auch, dass Menschen an ihrer Spitze Verantwortung übernehmen. Und das sage ich Ihnen in allem Bewusstsein des heutigen Tages und der Debatte hier. Es gibt gute Gründe, warum Georg Maier der am längsten amtierende Innenminister in der Geschichte Thüringens ist. (Unruhe AfD) Er hat die Erfahrung, er hat die Fachkompetenz und er hat das Vertrauen der Sicherheitskräfte in diesem Land und er hat auch mein Vertrauen, weil Thüringen ein sicheres Land ist, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall CDU, BSW, SPD) Nur weil es Ihnen nicht passt, dass er Probleme anspricht, die auch manchmal unbequem sind, nur weil er Dinge anpackt, die Ihnen vielleicht in der Sache nicht gefallen, heißt das noch lange nicht, dass wir nicht den Unterschied erkennen können zwischen denjenigen, die für die Sicherheit dieses Landes arbeiten, und denjenigen, die tatsächlich an den Institutionen dieses Freistaats so lange versuchen herumzukritteln, damit sie am Ende ihren Job nicht mehr machen. Ich sage Ihnen, er wird weiterhin mit voller Unterstützung seinen Job machen können, weil wir eines wollen: Wir wollen ein sicheres Bundesland bleiben, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall CDU, BSW, SPD) Genau aus diesem Grund – ich könnte noch vieles zu dem Thema „Neutralität“ sagen – will es Ihnen aber mit einem Punkt ganz deutlich sagen: Neutralität heißt in meinem Verständnis, nicht wegzusehen. (Zwischenruf Abg. Erfurth, AfD: Ja, machen Sie das doch!) Parteipolitische Neutralität bedeutet nicht, Extremisten freie Bahn zu lassen. Denn unsere Demokratie ist aus gutem Grund wehrhaft. (Beifall CDU) Gerade im Schatten von Weimar wissen wir doch ganz genau, was es bedeutet, dass die Demokratie von innen unterhöhlt und sie von außen gefährdet worden ist. Aus diesem Grund sage ich Ihnen auch: Solche Gefahren klar zu benennen, ist auch Pflicht und Aufgabe eines wachsamen Innenministers, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall CDU, BSW, SPD) Deswegen: Der vorliegende Antrag leistet keinen Beitrag zur Sicherheit, er schafft kein Vertrauen, er löst kein Problem. Das tun wir als Landesregierung jeden Tag und deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab, weil wir für die Sicherheit dieses Freistaats stehen, sehr geehrte Damen und Herren. Danke. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

Die Landesregierung ist in den für sie veranschlagten 10 Minuten geblieben. Ich frage, ob es einen Antrag auf Ausschussüberweisung gibt. Das konnte ich bis jetzt nicht erkennen. Das ist nicht der Fall. Frau Abgeordnete Muhsal? Nein, ist nicht der Fall. Gut, dann kommen wir zu der Abstimmung über den Antrag selbst. Frau Abgeordnete Muhsal.

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Wiebke Muhsal AfD

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

Da beantragen wir die Abstimmung durch mündliche Erklärung nach Namensaufruf.

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Lena Saniye Güngör

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

Vielen Dank. Dann bitte ich nun die Schriftführerinnen und Schriftführer entsprechend zu verfahren.

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Jens Thomas Die Linke

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

Abicht, Jan; (Zuruf Abg. Abicht, AfD: Ja!) Augsten, Dr. Frank; (Zuruf Abg. Dr. Augsten, BSW: Nein!) Behrendt, Nina; (Zuruf Abg. Behrendt, BSW: Nein!) Benninghaus, Thomas; (Zuruf Abg. Benninghaus, AfD: Ja!) Berger, Melanie; (Zuruf Abg. Berger, AfD: Ja!) Bilay, Sascha; Bühl, Andreas; (Zuruf Abg. Bühl, CDU: Nein!) Cotta, Jens; Croll, Jane; (Zuruf Abg. Croll, CDU: Nein!) Czuppon, Torsten; (Zuruf Abg. Czuppon, AfD: Ja!) Dietrich, Dr. Jens; (Zuruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Ja!) Düben-Schaumann, Kerstin; (Zuruf Abg. Düben-Schaumann, AfD: Ja!) Erfurth, Marek; (Zuruf Abg. Erfurth, AfD: Ja!) Geibert, Lennart; (Zuruf Abg. Geibert, CDU: Nein!) Gerbothe, Carolin; (Zuruf Abg. Gerbothe, CDU: Nein!) Gerhardt, Peter; (Zuruf Abg. Gerhardt, AfD: Ja!) Gottweiss, Thomas; (Zuruf Abg. Gottweiss, CDU: Nein!) Große-Röthig, Ulrike; (Zuruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: Nein!) Güngör, Lena Saniye; (Zuruf Abg. Güngör, Die Linke: Nein!) Hande, Ronald; (Zuruf Abg. Hande, Die Linke: Nein!) Haseloff, Daniel; (Zuruf Abg. Haseloff, AfD: Ja!) Häußer, Denis; (Zuruf Abg. Häußer, AfD: Ja!) Heber, Claudia; (Zuruf Abg. Heber, CDU: Nein!) Henkel, Martin; Herzog, Matthias; Hey, Matthias; (Zuruf Abg. Hey, SPD: Nein!) Höcke, Björn; (Zuruf Abg. Höcke, AfD: Ja!) Hoffmann, Nadine; (Zuruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Ja!) Hoffmann, Thomas; (Zuruf Abg. T. Hoffmann, AfD: Ja!) Hoffmeister, Dirk; (Zuruf Abg. Hoffmeister, BSW: Nein!) Hupach, Sigrid; (Zuruf Abg. Hupach, BSW: Nein!) Hutschenreuther, Ralph; (Zuruf Abg. Hutschenreuther, BSW: Nein!) Jankowski, Denny; (Zuruf Abg. Jankowski, AfD: Ja!) Jary, Ulrike; (Zuruf Abg. Jary, CDU: Nein!) Kalthoff, Moritz; (Zuruf Abg. Kalthoff, SPD: Nein!) Kästner, Alexander; (Zuruf Abg. Kästner, BSW: Nein!) Kießling, Olaf; (Zuruf Abg. Kießling, AfD: Ja!) Kobelt, Roberto; (Zuruf Abg. Kobelt, BSW: Nein!) König, Dr. Thadäus; (Zuruf Abg. Dr. König, CDU: Nein!) König-Preuss, Katharina; (Zuruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Nein!) Kowalleck, Maik; (Zuruf Abg. Kowalleck, CDU: Nein!) Kramer, Marcel; (Zuruf Abg. Kramer, AfD: Ja!) Krell, Uwe; (Zuruf Abg. Krell, AfD: Ja!) Kummer, Tilo; (Zuruf Abg. Kummer, BSW: Nein!) Küntzel, Sven; (Zuruf Abg. Küntzel, BSW: Nein!) Laudenbach, Dieter; (Zuruf Abg. Laudenbach, AfD: Ja!) Lauerwald, Dr. Wolfgang; (Zuruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Ja!) Liebscher, Lutz; (Zuruf Abg. Liebscher, SPD: Nein!) Luhn, Thomas; (Zuruf Abg. Luhn, AfD: Ja!) Marx, Dorothea; (Zuruf Abg. Marx, SPD: Nein!) Maurer, Katja; (Zuruf Abg. Maurer, Die Linke: Nein!) Meißner, Beate; (Zuruf Abg. Meißner, CDU: Nein!) Mengel-Stähle, Elisabeth; (Zuruf Abg. Mengel-Stähle, AfD: Ja!) Merz, Janine; (Zuruf Abg. Merz, SPD: Nein!) Mitteldorf, Katja; (Zuruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Nein!) Mühlmann, Ringo; (Zuruf Abg. Mühlmann, AfD: Ja!) Muhsal, Wiebke; (Zuruf Abg. Muhsal, AfD: Ja!) Müller, Anja; Nauer, Brunhilde; (Zuruf Abg. Nauer, AfD: Ja!) Prophet, Jörg; (Zuruf Abg. Prophet, AfD: Ja!) Quasebarth, Steffen; (Zuruf Abg. Quasebarth, BSW: Nein!) Rosin, Marion; Rottstedt, Vivien; (Zuruf Abg. Rottstedt, AfD: Ja!) Schaft, Christian; (Zuruf Abg. Schaft, Die Linke: Nein!) Schard, Stefan; (Zuruf Abg. Schard, CDU: Nein!) Schlösser, Sascha; (Zuruf Abg. Schlösser, AfD: Ja!) Schubert, Andreas; Schütz, Steffen; (Zuruf Abg. Schütz, BSW: Nein!) Schweinsburg, Martina; Stark, Linda; (Zuruf Abg. Stark, Die Linke: Nein!) Steinbrück, Stephan; (Zuruf Abg. Steinbrück, AfD: Ja!) Tasch, Christina;

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Jane Croll CDU

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

Thomas, Jens; (Zuruf Abg. Thomas, Die Linke: Nein!)

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Jens Thomas Die Linke

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

Thrum, Uwe; (Zuruf Abg. Thrum, AfD: Ja!) Tiesler, Stephan; (Zuruf Abg. Tiesler, CDU: Nein!) Tischner, Christian; (Zuruf Abg. Tischner, CDU: Nein!) Treutler, Jürgen; (Zuruf Abg. Treutler, AfD: Ja!) Urbach, Jonas; (Zuruf Abg. Urbach, CDU: Nein!) Urban, Dr. Cornelia; Voigt, Mario; (Zuruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Nein!) Waßmann, Niklas; (Zuruf Abg. Waßmann, CDU: Nein!) Weißkopf, Dr. Wolfgang; (Zuruf Abg. Dr. Weißkopf, CDU: Nein!) Wirsing, Anke; (Zuruf Abg. Wirsing, BSW: Nein!) Wloch, Pascal; (Zuruf Abg. Wloch, AfD: Ja!) Wogawa, Dr. Stefan; (Zuruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Nein!) Wolf, Katja; (Zuruf Abg. Wolf, BSW: Nein!) Worm, Henry; (Zuruf Abg. Worm, CDU: Nein!) Zippel, Christoph. (Zuruf Abg. Zippel, CDU: Nein!)

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Lena Saniye Güngör

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

Hatten alle Abgeordneten die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Hier sehe ich keinen Widerspruch. Dann bitte ich um Auszählung. Dann bitte ich erneut um Ruhe und fahre fort. Es sind 31 Jastimmen, 47 Neinstimmen und 0 Enthaltungen abgegeben worden. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich weise Sie darauf hin, dass die nächsten planmäßigen Plenarsitzungen am 4., 5. und 6. Februar 2026 stattfinden und wünsche Ihnen einen schönen restlichen Tag und bald ein schönes Wochenende.

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