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Dorothea Marx

SPD 16.01.2026 Sitzungen 8/34

Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären

Anstatt, dass Sie etwas richtigstellen, Herr Kollege Mühlmann, haben Sie nur noch einmal gesagt und eindringlich ins Rund geguckt: Der Minister ist so böse, also muss das auch falsch gewesen sein, was er hier gemacht hat, und deswegen müsst ihr doch jetzt mal klug sein und unserem Antrag zustimmen. Ich habe aber doch eben gerade erklärt, warum man diesem Antrag nicht zustimmen kann. Ihnen geht es nicht um die Sache, aber ich wiederhole es gern noch mal. Sie sagen, dass eine Verfolgungsermächtigung künftig nur noch dann erteilt wird, wenn genaue Vorgaben zu machen sind, was dann zu passieren hat im Ermittlungsverfahren. Wir leben in einem Land mit Gewaltenteilung, mit einer unabhängigen Justiz und einer unabhängigen Staatsanwaltschaft. Und so soll es bleiben. Aber dass Sie sich jetzt hier noch mal vorgewagt haben, lässt mich noch ein Versäumnis wiedergutmachen, was ich eben in meiner kleinen Rede hatte. Ich hatte ganz vergessen, auf einen Zwischenruf von Ihnen einzugehen. Als wir Ihnen hier versucht haben, von verschiedener Stelle aus klarzumachen, dass Justiz und Staatsanwaltschaft selbstständig arbeiten, hat jemand von Ihnen reingerufen: weisungsgebundene Staatsanwaltschaft. Vielen Dank für diesen Reinruf, denn das war ja natürlich auch wieder klasse. Das heißt, dass dieses politische Durchregieren rein in Verfahren da von Ihnen noch mal angefordert wurde im Rahmen dieses Zwischenrufs. Danke, dass Sie daran noch mal erinnert haben, nur noch mal ganz am Rande, aber das interessiert Sie ja nicht, solche juristischen Details. (Unruhe AfD) Wenn es ein Weisungsrecht im Rahmen der Dienstaufsicht gibt, nicht im Rahmen der Fachaufsicht, dann liegt die selbstverständlich auch wieder nicht bei diesem bösen Innenminister, sondern bei der hochgeschätzten Ministerin Meißner. Und auch da liegen Sie wieder komplett falsch. Es gibt inhaltlich überhaupt keinen Grund, Ihrem Antrag zuzustimmen. Und das hat mit Brandmauern nichts zu tun, sondern es reicht eigentlich, sich des Verstandes und der Kenntnis des Staatsaufbaus zu bedienen. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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