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Ringo Mühlmann

AfD 16.01.2026 Sitzungen 8/34

Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich muss zunächst erst einmal darauf eingehen, was hier im Vorfeld schon von den anderen gesagt wurde. Da wurde beispielsweise seitens des Innenministers gesagt, dass das Verfahren, was ja dann abgelaufen ist, nachdem die Ermittlungsverfahren vor Gericht kamen, was völlig Normales war. Und ich will das noch mal wiederholen: „Nichts Besonderes“ waren die Worte, die er hier nannte. Es ist also „nichts Besonderes“ aus Sicht des Innenministers, wenn Gerichte gleich mehrfach die Rechtmäßigkeit von polizeilichen Ermittlungsverfahren infrage stellen und es als rechtswidrig dann auch feststellen. „Nichts Besonderes“, um das noch mal zu wiederholen. (Beifall AfD) Bemerkenswert! Herr Maier, Sie sagten auch was zu der Verfolgungsermächtigung. Natürlich ist die Erteilung rechtswirksam gewesen und diese rechtswirksame Erteilung hat dann zu rechtswidrigen Durchsuchungen geführt, um das noch mal zusammenzufassen. Herr Hande, Sie haben gesagt, dass der Antrag von uns im Ausschuss nicht weiter unterstützt wurde. Das ist richtig. In dem Fall war aus meiner Sicht, das habe ich auch in der Presse – bin ich mir sicher, mich richtig zu erinnern – entsprechend begründet. Dieser Antrag, um den es da ging, der hätte uns im Innenausschuss nicht weitergeführt. Deswegen haben wir die Einstellung unterstützt und einen neuen Antrag, ich sage nur Gutachten, eingebracht, denn erst dieser neue Antrag hat die bis dahin erkannten neuen Informationen beinhaltet und deswegen haben wir das so gemacht. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Sie lehnen Ihre eigenen Anträge ab!) Nein, wir haben den nur eingestellt. Das ist normal. Jeder Antrag, auch Ihrer, wird regelmäßig von Ihnen bestätigt, dass er beendet werden kann im Innenausschuss. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Erledigt, nicht abgelehnt!) Im Übrigen haben Sie, Herr Hande, mir vorgeworfen, dass ich kein Interesse an der Aufklärung hätte oder so was. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Haben Sie nicht!) Wo ich, wie ich politisch arbeite, das müssen Sie schon mir überlassen. Und wenn ich, wie in diesem Fall, die Öffentlichkeit der Nichtöffentlichkeit einer Ausschusssitzung, im Innenausschuss, vorziehe, dann sollten Sie mir diese Entscheidung schon selbst überlassen. (Beifall AfD) Ich weiß aus der Vergangenheit, dass die LinkeFraktion das in vielen Punkten gar nicht anders in der Vergangenheit gesehen hat. Also lassen Sie uns nicht über Kleinigkeiten oder Details den Blick auf die Sache verlieren. Der Blick auf die Sache – auch das, Herr Hande, hatten Sie angesprochen – ist zum Beispiel damit gegeben, dass der Innenminister im November angekündigt und nun offensichtlich zum Jahreswechsel vollzogen hat, was er mit den internen Ermittlern vorhatte, er hat sie rücküberführt ins Landeskriminalamt. Und Sie haben jetzt das eine Wort vielleicht auch verstanden. Zunächst einmal: Was ist das anderes als ein Teileingeständnis für das völlige Versagen auf Ministerebene, (Beifall AfD) welches wir 2025 ganzjährig im Innenministerium beobachten mussten?! Und nein, das mit der Rücküberführung – ich habe das beabsichtigt so gesagt – ist jetzt keine Neuerfindung des Rads. Erst vor etwas mehr als einer Dekade ist nach meiner Erinnerung – Sie können mich gern berichtigen, Sie können es gern richtigstellen, sich noch mal hier vorn hinstellen – zumindest die Verantwortung für die internen Ermittler ausgerechnet aus dem Landeskriminalamt über die LPD ins Innenministerium gewandert. Das heißt, Sie haben es nur zurückgedreht. Also so was von politischer Fehlentscheidung in der Vergangenheit – na ja, ich will das jetzt nicht weiter einordnen. Aber diese Rolle rückwärts, die ergibt sich ganz einfach nur daraus, weil Herr Maier ja auch nicht dumm ist. Ihm ist schon klar, dass Durchsuchungen bei Unschuldigen und bei Polizeigewerkschaften politisch heikel sind. Und ihm ist auch klar, dass Köpfe rollen müssen, wenn diese Durchsuchungen im Nachgang von Gerichten reihenweise kassiert werden. Da mit den Internen im Ministerium jedoch so ziemlich der einzige infrage kommende Kopf, weil er halt politisch bedeutend genug sein muss, sein eigener ist, wird seit Monaten gemauert. (Beifall AfD) Es werden intern auf seine Anweisung hin Gefälligkeitsgutachten in Auftrag gegeben, die dann aber unter Verschluss gehalten werden, weil selbst in diesen internen Gutachten das politische, sein politisches Versagen aus allen Poren trieft. (Beifall AfD) Und nun muss halt für die Zukunft ein vermeintliches Zeichen her und die Internen aus der direkten Verantwortung des Innenministers weichen. In Zukunft kann er dann halt bei vergleichbaren Vorgängen statt sich selbst den Präsidenten des LKA feuern, (Beifall AfD) wenn es einen Präsidenten des LKA gibt, denn den haben wir auch nicht. Das ist symptomatisch für diesen Innenminister. Das ist symptomatisch, muss ich leider so sagen, auch für die Regierungen der Altparteien. Und das ist symptomatisch für das, was viele in der Öffentlichkeit mittlerweile an dem Vorgehen politischer Eliten in diesem Land kritisieren, und das völlig zu Recht. (Beifall AfD) Dieser Minister spiegelt spätestens seit der Coronazeit tagtäglich das personifizierte Misstrauen der Thüringer Bevölkerung in die Politik wider. Und die CDU hat Ende 2024 nichts Besseres zu tun gehabt, als ausgerechnet diesem Misstrauen recht zu geben und erneut dieser 6-Prozent-Partei das Vertrauen auszusprechen. Unglaublich! (Beifall AfD) Als AfD-Politiker müsste ich an der Stelle eigentlich sagen, gut so, wenn in Thüringen nicht so viele unter den persönlichen Eskapaden dieses Innenministers leiden müssten. (Beifall AfD) Weil es eben nicht nur um Selbstbeschäftigung im politischen Betrieb gehen sollte, wird es höchste Zeit, dass der Landtag nun endlich feststellt, was die AfD-Fraktion in diesem Antrag unter I. auch aufgeschrieben hat. Dabei wäre dieser Landtag wohlgemerkt noch nicht mal die erste Stelle, die zu dieser Erkenntnis kommt, die das feststellt. Wir wären lediglich an dritter Stelle, denn die Öffentlichkeit hat im letzten Jahr schon eindrücklich und umfassend festgestellt, dass unverhältnismäßige Durchsuchungen bei unschuldigen Polizeibeamten, bei unschuldigen Privatpersonen sowie Gewerkschaften genauso wenig rechtens sind wie deutschlandweit ein vergleichbares Vorgehen bei bloßen Meinungsäußerungen. (Beifall AfD) Und an zweiter Stelle, also auch noch vor dem Landtag, haben Gerichte in Thüringen nun mehrfach anerkannt, was wir hier im Landtag fordern. Man müsste also gar nicht erst einen Antrag einbringen und beschließen lassen, um Selbstverständlichkeiten festzustellen. Aber leider ist in diesem Land halt nicht mehr alles selbstverständlich, was eigentlich selbstverständlich sein müsste. Deswegen kommen, und das fand ich beachtenswert, selbst gestern noch solche Inhalte durch engagierte Journalisten ans Licht, dass Ihre Leute, Herr Maier, über Monate Gewerkschaftsfunktionäre und Personalratsmitglieder abgehört haben und dabei möglicherweise sogar die Hausleitung des eigenen Ministeriums mit abgehört haben. (Heiterkeit und Beifall AfD) In der Zusammenfassung muss ich jetzt an der Stelle mal einen Punkt aus dem Antrag in Punkt II auch noch mal etwas umformulieren und einbringen in meine Ausführungen. Es wird höchste Zeit, dass vor staatlichen Eingriffen mit erheblichen Grundrechtseinschränkungen – und Durchsuchungen sind solche –, insbesondere gegenüber unschuldigen Privatpersonen, Gewerkschaften, Personalvertretungen und auch Berufsgeheimnisträgern wie bspw. auch Polizisten, eine strikte Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen hat – Ausrufezeichen. (Beifall AfD) Und weil Sie, das kennen wir ja nicht anders, einem Antrag der AfD trotz wider besseres Wissen aus politischen Gründen vielleicht keinen Glauben schenken wollen, habe ich Ihnen für ein kurzes Zitat mein SVR-Buch mitgebracht. Da nicht jeder in diesem Raum, mutmaßlich jedenfalls, in den Genuss eines Studiums bei der Thüringer Polizei gekommen ist, möchte ich es kurz erklären. SVR ist das Staats- und Verfassungsrecht und dieses Buch, was ich mitgebracht habe, ist das offizielle Buch des Staats- und Verfassungsrechts der Ausbildung oder – besser gesagt – des Studiums bei der Thüringer Polizei. Das nennt sich „Staat - Verfassung Politik“. Und schauen wir mal auf die Seite 84. Dort steht, ich zitiere: „Grundrechte erhalten ihre Bedeutung erst dadurch, dass der Staat sich tatsächlich auch an sie gebunden fühlt“, Herr Maier. (Beifall AfD) Mir ist schon klar, dass der ein oder andere ideologiebeladene Politiker hier im Rund aus den Altparteien jetzt ein bisschen schluckt angesichts solcher Sätze in einem Ausbildungsbuch bei der Polizei – ich habe es von hier vorn schon gesagt –, aber es hört sich so schön an, weil es genauso dazugehört, Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat, mit ihnen legt der Staat seine Grenzen selbst fest. (Heiterkeit AfD) (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das war mal!) Ja eben, also insbesondere mit Blick auf die linke Seite hier im Raum. Also es ist mir schon klar, dass das jetzt nicht so Ihre bevorzugte Denkweise ist. Das ist uns allen klar, glaube ich. (Beifall AfD) Aber als Appell gern an alle hier im Raum, Sie werden mir das vielleicht nicht glauben: Aber das mit den Grundrechten, das funktioniert. Also man kann eine Gesellschaft tatsächlich auf so was aufbauen. Sie müssten sich nur mal darauf einlassen. (Beifall AfD) Deshalb akzeptieren Sie doch einfach, dass es Grundrechte gibt, und auch in Richtung Ministerium, dass es eine Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns geben muss, und dann können Sie auch unserem Antrag zustimmen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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