Dorothea Marx
Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich mache mal ein bisschen weiter mit meiner Textarbeit. In Ihrem Antrag I.1 heißt es, dass Sie anmahnen einen fairen politischen Wettbewerb, die Chancengleichheit der Parteien sowie das Vertrauen der Bürger in eine rechtsstaatliche und unparteiisch handelnde Verwaltung. Ihr Konstruktionsfehler oder Ihr Denkfehler ist ja der, dass Sie Neutralität gegenüber Verfassungsfeindlichkeit verlangen. Das schuldet aber kein Staat und auch kein Minister und auch keine Exekutive.
(Beifall SPD)
Dann geht es weiter mit Ihren Beispielen – und da greife ich jetzt mal die Ziffer 6 raus –, dass der böse Herr Minister Maier da angeblich weiter eskaliert hätte, dass er zuspitzend, in alarmistischer Schärfe und nicht auf belastbaren Tatsachen beruhend irgendwelche Einlassungen gemacht hätte. Und weil sich da oben auch wieder Gäste auf unserer Tribüne befinden, erinnere ich da an die Zeit der Coronadiskussionen hier im Landtag, als Sie, Herr Höcke, dort oben auf dem Balkon gestanden und gesagt haben, mit der Impfpflicht machen wir die Herzmuskelentzündung zur Volkskrankheit Nummer 1 – nachzulesen im Landtagsprotokoll. Sie nicken, das haben Sie gemacht, das haben Sie gesagt. Und was ist mit der Herzmuskelentzündung? Ist sie die Volkskrankheit Nummer 1?
(Unruhe AfD)
Ach, das glauben Sie jetzt ernsthaft? Das glaube ich nicht, dass wir eine Herzmuskelentzündung aufgrund von Coronaimpfungen hätten, wobei ja Kinder auch maßgeblich gar nicht geimpft worden sind. Dann mahnen Sie an oder verurteilen, dass der Minister für Inneres und Kommunales die Bevölkerung auf mögliche Schwierigkeiten bei der Versorgung im Verteidigungsfall hingewiesen hat. Wir haben ein Bundesamt für Sicherheit, das Empfehlungen gibt, und wir haben hybride Kriegsführung. Das alles sehen Sie nicht. Und dann kommt eigentlich jetzt noch mal ein sehr schicker Punkt, nämlich Ziffer 9, auf die möchte ich mich jetzt hauptsächlich auch stürzen. Da schreiben Sie, „die vom Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung erhobene Behauptung, die größte Oppositionspartei in Thüringen bzw. in Deutschland fordere die Remigration deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund, [sei] weder durch programmatische Beschlüsse dieser Partei noch durch sonstige überprüfbare Tatsachen belegt […] und nach der einschlägigen Rechtsprechung als unzulässige Tatsachenbehauptung ohne ausreichende Beweisgrundlage zu bewerten“. Da kann ich jetzt auch mal wieder, weil ich gern Textarbeit mache, an eine Aktuelle Stunde erinnern, die hier vor zwei Jahren im Thüringer Landtag stattgefunden hat, und zwar am 31.01.2024. Da hatten wir eine Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema „Remigration aus Thüringen starten anstatt verteufeln“. Ihr Redner war Herr Abgeordneter Möller von der AfD und Herr Abgeordneter Möller führte Folgendes aus: „Und, ja, meine Damen und Herren, wir werden das überprüfen lassen, wenn wir dazu die Gestaltungsmacht haben“, wer alles hier sozusagen eingewandert ist. „Das Recht kennt dafür auch Lösungen. Dafür braucht die AfD nicht irgendwas Verfassungsfeindliches erfinden. Zum Beispiel ermöglicht § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz, dass die Zuerkennung an der Flüchtlingseigenschaft auch widerrufen wird, wenn sie objektiv rechtswidrig war. Es kommt für die Rücknahmeentscheidung auf den Zeitpunkt an“ – ich zitiere immer noch Herrn Möller –, „ab dem die Behörde Kenntnis von der Rechtswidrigkeit erlangt. Ich verspreche Ihnen: Wenn wir regieren, dann wird die Behörde diese Erkenntnisse erlangen.“
(Beifall AfD)
Was ist das anderes als die Aufforderung zur Rücknahme von Einbürgerungsentscheidungen? „Beifall AfD“ stand auch damals im Protokoll, diesmal kam er nur spärlich.
(Unruhe AfD)
Das alles drehen Sie hier um und legen dann dem Minister falsche Dinge in den Mund. Er hat wiederholt gesagt, dass er keinen Spionageverdacht geäußert hat, sondern dass er gesagt hat, es macht den Anschein, als könnten Sie eine Liste abarbeiten. Die Sachen kennen wir, die hybriden Angriffe nehmen zu, die Ursächlichkeit dafür ist sehr diffus, Sie sind immer vorn dran. Dieser Antrag ist genauso wie der erste wieder nach der Methode „Haltet den Dieb!“ verfasst. Wer hier in diesem Staat Grundrechte gefährdet, das sind nun mal Sie. Das lassen Sie sich nicht gern sagen. Sie möchten gern, dass legal, weil das Verbotsverfahren noch nicht gestartet ist, mit legitim verwechselt wird. Aber den Gefallen werden wir Ihnen nicht tun. Unser Minister und auch der Präsident des Amts für Verfassungsschutz machen ihre Arbeit sehr gut und haben dabei weiter unsere Unterstützung.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
