Sven Küntzel
Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, wir reden heute über einen sensiblen Kern staatlichen Handelns: Vertrauen. Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat und Vertrauen innerhalb und in die staatlichen Institutionen. Zunächst will ich eines klar sagen: Der Rechtsstaat funktioniert. Der Beschluss des LG Gera zeigt das. Staatliches Handeln wird überprüft und wo es nötig ist, wird es korrigiert. Das ist eine Stärke unserer Demokratie und ihrer Gewaltenteilung. Gerade deshalb dürfen wir aber politische Verantwortung nicht ausblenden. Worum geht es konkret? § 353b Abs. 4 StGB regelt: Ermittlungen wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat dürfen nur beginnen, wenn die zuständige oberste Landesbehörde vorher eine Verfolgungsermächtigung erteilt. Diese Entscheidung ist kein Papierakt, sie ist eine politische Entscheidung. Sie verlangt eine bewusste Abwägung, erst recht, wenn klar ist, dass damit tiefe Grundrechtseingriffe verbunden sein können. Hier ging es um grundrechtsintensive Maßnahmen. Es ging um Durchsuchungen, um Überwachung der Telekommunikation, um Maßnahmen gegen Personalräte und gegen gewerkschaftliche Einrichtungen. Solche Schritte wirken weit über den Einzelfall hinaus. Sie haben die Polizei verunsichert, nicht nur einzelne Betroffene, sondern die gesamte Organisation. Viele Polizeibeschäftigte fragen sich seitdem: Wie verlässlich schützen uns die rechtsstaatlichen Mechanismen im Inneren wirklich? Wie kann in die Polizei wieder Vertrauen gebracht werden? Polizeiarbeit braucht Vertrauen – Vertrauen in faire Verfahren, Vertrauen in Verhältnismäßigkeit, Vertrauen in klare Verantwortlichkeiten, Vertrauen in verlässliche Mitbestimmungs- und Vertretungsstrukturen. Personalräte und Polizeigewerkschaften haben hier eine klare Rolle. Sie vertreten Interessen. Sie sind wichtige Ansprechpartner für die Beschäftigten, vor allem dann, wenn Entscheidungen verunsichern oder als nicht nachvollziehbar empfunden werden. Wenn Ermittlungsmaßnahmen später von Gerichten beanstandet werden, entsteht ein Vertrauensverlust in der eigenen Organisation. Das ist kein politischer Vorwurf, das ist eine organisatorische Realität, und die muss ernst genommen werden. Für uns als BSW ist klar: Es geht nicht um Schuldzuweisungen. Es geht nicht darum, Einzelne an den Pranger zu stellen. Und es geht nicht um Eskalation. Vor diesem Hintergrund ist auch klar: Der AfD-Antrag in Drucksache 8/2659 ist nicht der richtige Weg. Er führt nicht zu einer sachgerechten Aufarbeitung. In unserer Fraktion gibt es dazu eine gemeinsame politische Bewertung. Unterschiedliches Abstimmungsverhalten, Ablehnung oder Enthaltung sind eigenständige parlamentarische Entscheidungen. Sie sind kein Zeichen äußerer Einflussnahme und kein Zeichen einer inhaltlichen Spaltung.
(Beifall BSW)
Das eigentliche Problem an diesem Antrag ist ein anderes. Er vermischt Aufklärung mit politischer Vorfestlegung. Schon im Feststellungsteil werden politische Urteile gefällt, und das, bevor Entscheidungswege vollständig offengelegt und strukturelle Ursachen gründlich aufgearbeitet sind. Gerichtliche Beanstandungen einzelner Maßnahmen werden pauschal als Beleg politischen Fehlverhaltens gewertet. Aber gerichtliche Kontrolle ist gerade Ausdruck eines funktionierenden Staats. Sie ist nicht automatisch der Beweis einer politischen Pflichtverletzung. Wer sachgerecht aufarbeiten will, braucht Ergebnisoffenheit. Es braucht eine klare Trennung zwischen Kontrolle, Bewertung und möglichen Konsequenzen. Und es braucht eine Reihenfolge, die Vertrauen schafft: erst Aufklärung, dann Bewertung und wenn nötig Konsequenzen. Der AfD-Antrag dreht diese Reihenfolge um. Darum ist er aus unserer Sicht nicht der richtige Weg.
(Beifall CDU, BSW)
Es geht darum, nach gerichtlich festgestellten Defiziten in der Tragfähigkeit und Verhältnismäßigkeit konsequent zu verbessern, damit sich solche gravierenden Fehler, wie sie das Gericht festgestellt hat, künftig vermeiden lassen. Dazu gehören klare Prüfmaßstäbe, nachvollziehbar dokumentierte Abwägungen bei grundrechtsrelevanten Entscheidungen, Transparenz der Entscheidungswege und echte parlamentarische Nachvollziehbarkeit. Vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales erwarten wir – auch später im Innenausschuss – eine offene, vollständige und verlässliche Mitwirkung an der Aufarbeitung – nicht defensiv, nicht in kleinen Häppchen, sondern transparent, nachvollziehbar und mit dem Ziel, Vertrauen nach innen und nach außen wiederherzustellen. In diesem Zusammenhang kann dann auch seinerzeit der Bericht des internen Prüfers, des Innenrevisors, helfen – nicht um im Nachhinein Schuld nachzuweisen, sondern um Entscheidungswege sichtbar zu machen und daraus strukturelle Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen. Gerade in einer hierarchisch organisierten Organisation wie der Polizei kommt es darauf an, dass Entscheidungen verständlich begründet und Verantwortungen klar zugeordnet sind. Vertrauen in die eigene Organisation ist die Grundlage für ein gutes Arbeitsumfeld und für gute Arbeitsergebnisse. Die Thüringer Polizei verdient dieses Vertrauen. Es sind die Beamtinnen und Beamten, die täglich Verantwortung übernehmen und im Einsatz für unsere Sicherheit den Kopf hinhalten.
(Beifall CDU, BSW)
Personelle Konsequenzen dürfen nicht am Anfang stehen, sie stehen am Ende eines Prozesses – erst Aufklärung, dann strukturelle Verbesserung und erst danach gegebenenfalls politische Bewertung. Zum zweiten AfD-Antrag sage ich deshalb klar: Schnelle personelle Vorfestlegungen ersetzen keine ernsthafte Aufarbeitung. Sie stellen auch Vertrauen nicht wieder her. Unser Maßstab als BSW ist eindeutig. Der Rechtsstaat funktioniert und gerade deshalb müssen wir aus festgestellten Fehlern lernen, nicht um Institutionen zu schwächen, sondern um sie zu stärken. Das schulden wir den Beschäftigten bei der Polizei, das schulden wir den Grundrechten und das schulden wir dem Vertrauen in staatliches Handeln. Vielen Dank.
