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Björn Höcke

AfD 16.01.2026 Sitzungen 8/34

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, zunächst im Namen der ganzen AfD-Fraktion ein glückliches, gesegnetes und gesundes Jahr 2026. (Beifall AfD) Ja, Innenminister Maier, was soll man dazu sagen? Es ist schon einiges gesagt worden. Ich will grundsätzlich anfangen, Herr Innenminister Maier. Mitglieder der Landesregierung und Beamte sind – das müssten Sie auch wissen – zur neutralen Amtsführung verpflichtet. Das gehört zu den Kernprinzipien eines funktionierenden Rechtsstaats. Regierung und Beamte müssen ihre Ämter politisch neutral ausüben, weil sie nicht einer Partei, einem pars – lateinisch –, einem Teil, sondern dem gesamten Thüringer Souverän dienen. (Beifall AfD) Darüber hinaus sichert diese Neutralität einen fairen politischen Wettbewerb und die Chancengleichheit der Parteien. Das beamtenrechtliche Mäßigungsgebot ist auch auf die Kommunikation der Mitglieder der Landesregierung zu übertragen. Sie sollte unparteiisch, unideologisch und tatsachenorientiert sein. (Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Das sagt der Richtige!) In Thüringen ist die Kommunikation des Innenministers Maier und seines Adlatus Stephan Kramer ideologiegeladen, polarisierend und oftmals faktenfrei. Ihre Amtsführung, Herr Innenminister Maier, schadet dem Ansehen des Freistaats Thüringen. (Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe leider nicht die Redezeit, den jahrelangen politischen Amoklauf des Innenministers Maier hier in Thüringen im Detail einzuordnen. Schlaglichter müssen leider an dieser Stelle genügen, aber werden, denke ich, auch genügen. Wir erinnern uns an die – und Kollege Haseloff hat es auch schon angesprochen – unselige Coronazeit, als Grund- und Freiheitsrechte in diesem Lande ohne Tatsachengrundlage außer Kraft gesetzt worden sind – ein ganz klarer Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip. (Beifall AfD) Minister Maier sprach im Zusammenhang von den Maßnahmenkritikern – ja, diese Maßnahmenkritiker hatten im Rückblick recht – (Beifall AfD) regelmäßig ehrabschneidend von Coronaleugnern und Rechtsextremisten und ordnete die friedlichen Spaziergänger sogar der organisierten Kriminalität zu. Er ließ Wasserwerfer auffahren und den Schlagstock schwingen. Im Volksmund hieß Innenminister Maier damals nur der Schlagstock-Maier – nicht zu Unrecht meiner Meinung nach. (Beifall AfD) All das von Ihnen angeordnete polizeiliche Tun und Ihre Kommunikation hat damals die gesellschaftliche Spaltung vertieft, und das ist eines Innenministers unwürdig. (Beifall AfD) 2021 forderte Maier, der Superdemokrat, Zensurmaßnahmen gegen Telegram selbstredend ohne tragfähige verfassungsrechtliche Grundlage. Weil ihm Andersdenkende ein Dorn im Auge sind, wollte er in das zentrale Recht der Demokratie einbrechen und es außer Kraft setzen, und das ist das Recht auf Meinungsfreiheit. Wir als AfD kämpfen für die Erhaltung des Rechts auf Meinungsfreiheit. Und dort, wo sie schon beschädigt ist, wollen wir sie wieder genesen lassen. (Beifall AfD) Am 24.10.2025 behauptete Maier im „Handelsblatt“, Kleine Anfragen unserer Fraktion seien Kremlzuarbeiten, oder mutmaßte selbiges, und gefährden die Sicherheitsbelange. Das war selbstredend eine frei erfundene Fantasiegeschichte. Das erkennt man auch daran, dass keine der von Minister Maier kritisierten Anfragen vom Ministerium, also seinem eigenen Haus, mit Verweis auf Sicherheitsbedenken unbeantwortet blieben – keine. So ungewöhnlich konnten diese Anfragen der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag also nicht gewesen sein. Und trotzdem rückte er, Innenminister Maier, das parlamentarische Fragerecht der Opposition, das von zentraler Bedeutung für die Kontrolle der Regierung ist, vielleicht das zentralste Recht in diesem Kontext, in die Nähe des Hoch- und Landesverrats. Das Berliner Landgericht bezeichnete Maiers Aussage bezüglich der Ausforschung Kritischer Infrastruktur als – ich zitiere – „spekulativ“ und – ich zitiere – „offensichtlich untauglich“ zur Begründung eines ernstzunehmenden Verdachts. (Beifall AfD) Das Gericht stellte auch seine Glaubwürdigkeit als schriftlicher Akteur infrage, Maier sei – ich zitiere – „keine privilegierte Quelle“, und es empfahl ein strafrechtliches Vorgehen gegen IM Maier. Das habe ich getan und Minister Maier angezeigt. Ich versuche ihn strafrechtlich zu belangen wegen falscher Verdächtigung, übler Nachrede, Verleumdung und – was ganz Zentrales – Nötigung von Verfassungsorganen. Denn wenn ich eine Anfrage zum Erhaltungszustand der Thüringer Talsperren stelle und dann damit rechnen muss, von Innenminister Maier des Landes- und Hochverrats geziemt zu werden, dann wird das Druck auf den Abgeordneten ausüben. Und das ist unerträglich in einer funktionierenden parlamentarischen Demokratie. (Beifall AfD) Am 1. Dezember 2025 legte Maier nach. Maier behauptete in der „Welt“, dass das Remigrationskonzept der AfD die Deportation von Deutschen beinhaltet. Diese Deportationslüge ist mittlerweile seit über einem Jahr entkräftet und als Lüge in die Öffentlichkeit gestellt bzw. in der Öffentlichkeit klargemacht worden. Sie wiederholen trotzdem diese Lüge. Gegen diese vermutlich wissentliche Falschbehauptung haben wir jetzt eine Unterlassungsklage eingereicht. Dass Sie, Herr Innenminister Maier, ein politischer Pinocchio sind, wird bald gerichtsfest sein. (Beifall AfD) Die Bürger stellen sich die Frage und wir stellen uns die Frage: Warum schadet Innenminister Maier seit Jahren dem Ansehen Thüringens? Eigentlich kann es dafür nur zwei Erklärungsmöglichkeiten geben: Erstens, Herr Innenminister Maier kann einfach gar nicht anders. Er ist dieser aufgehetzte Ideologe, der aufgrund seiner Persönlichkeitsdisposition nicht zur neutralen Amtsführung fähig ist. Das wäre die erste Erklärung. (Beifall AfD) Dann würde er aber in zentralen Passagen nicht dem Anforderungsprofil eines Ministers entsprechen. Uns ist das klar, dem Rest im Hohen Haus nach über sieben Jahre Amtsführung anscheinend immer noch nicht.

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