thueringer-landtag.de ↗

Jonas Urbach

CDU 16.01.2026 Sitzungen 8/34

Konsequenzen aus möglichen fortgesetzten Amtsverfehlungen ziehen – den Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung entlassen

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Antrag in Drucksache 8/2660 fordert die AfD die Entlassung des Innenministers des Freistaats Thüringen. Diese Forderung ist das schärfste Instrument parlamentarischer Auseinandersetzung und sie sollte den Nachweis gravierender Pflichtverletzungen eigentlich voraussetzen. Doch genau daran fehlt es diesem Antrag. Um den Antrag einzuordnen, ist ein Blick auf die Rolle und die Pflichten eines Innenministers notwendig. Ein Innenminister ist Verantwortlicher und Garant der inneren Sicherheit und zugleich auch Hüter der Freiheit. Ihm unterstehen die Aufgaben von Polizei, Verfassungsschutz sowie der Katastrophen- und Bevölkerungsschutz. Diese Verantwortung ist politisch, organisatorisch und kommunikativ. Zu seinen zentralen Pflichten gehört dabei meines Erachtens auch eine Warnfunktion. Ein Innenminister muss nicht nur Risiken benennen und Entwicklungen einordnen, er ist auch der Bevölkerung gegenüber verpflichtet, zu warnen, wenn sich Gefährdungslagen abzeichnen. Dabei handelt es sich um Gefahrenprognosen, nicht um gerichtsfeste Tatsachenfeststellungen. Das können eine Sturmflut, eine Umweltkatastrophe oder Vergleichbares sein, aber eben auch radikale Strömungen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden könnten. Wer fordert, ein Innenminister dürfe erst dann warnen, wenn ein Schaden bereits eingetreten ist, verkennt präventives Regierungshandeln und hat ein fragwürdiges Verständnis von politischer und gesellschaftlicher Verantwortung. Die Information, dass das Innenministerium eine Gefahr gesehen und als solche identifiziert hat, braucht im Nachhinein niemand mehr. Die öffentliche Kommunikation gehört also nicht nur zur Amtsführung, sie ist ein essenzieller Teil davon. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, Neutralität bedeutet nicht schweigen. Neutralität bedeutet, das Amt nicht parteipolitisch zu instrumentalisieren, wohl aber gesellschaftlich relevante Fragen offen, sachlich und nachvollziehbar zu diskutieren. Zum Antrag im Einzelnen: Es fällt auf, dass der vorliegende Antrag der AfD kein rechtskräftiges Urteil vorlegt, das dem Innenminister eine Rechtsverletzung attestiert. Stattdessen werden einzelne Äußerungen politisch ausgelegt und zu Tatsachenbehauptungen verklärt. Die AfD ersetzt, wie wir es des Öfteren vernehmen können, juristische Prüfungen durch politische Interpretation. Soweit auf angeblich verfassungswidriges Handeln des Präsidenten des Thüringer Verfassungsschutzes verwiesen wird, ist festzuhalten, diese Fragen waren und sind Gegenstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses und wurden teilweise gerichtlich überprüft. Das Ergebnis dieses komplexen Untersuchungsausschusses durch ein Sonderplenum vorwegnehmen zu wollen, zeugt an dieser Stelle von den augenscheinlichen Absichten Ihrer parlamentarischen Initiative, dass man effiziente Prozesse und Abläufe hemmen oder gar verhindern möchte, vielleicht auch von etwas Ungeduld. Eine pauschale Verfassungswidrigkeit wurde in dem Urteil bezüglich der Äußerungen des Verfassungsschutzpräsidenten darüber hinaus gerade auch nicht festgestellt und daraus folgt demnach auch sonst keine Pflichtverletzung des Innenministers. Auch die eben noch mal angesprochene Debatte um die Remigrationsäußerung des Ministers verdeutlicht die innere Widersprüchlichkeit des Antrags. Während hier Empörung inszeniert wird, erleben wir andernorts, etwa aktuell in MecklenburgVorpommern, wie AfD-Politiker offen die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft fordern, um anschließend abschieben zu können. Diese Forderungen werden parteiintern zumindest nicht wahrnehmbar problematisiert von Ihnen und wir vermissen hier auch eine klare Abgrenzung durch die Thüringer AfD. Ein Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft, das gab es das letzte Mal im Unrechtsregime DDR und in den 30er- und 40er-Jahren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Forderung nach Entlassung eines Ministers ist eine Ultimative. Sie sollte voraussetzen, dass gravierende Pflichtverletzungen vorliegen, die über politische Meinungsverschiedenheiten deutlich hinausgehen. Nicht jede umstrittene Aussage, nicht jede politische Zuspitzung und nicht jede unbequeme Warnung erfüllt diesen Maßstab. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Entlassungsforderungen dürfen auch nicht zur politischen Routine werden. Sie erfordern klare Verfehlungen und gravierende Pflichtverletzungen, und für beides liefert Ihr Antrag aus unserer Sicht keine stichhaltigen Beweise. Ein Sonderplenum, wie wir heute hier eines haben, ist ein starkes parlamentarisches Instrument. Es dient der Aufklärung schwerwiegender aktueller Vorgänge von erheblicher politischer Bedeutung. Es setzt eigentlich voraus, dass neue Tatsachen vorliegen oder ein konkreter Aufklärungsbedarf besteht, der mit den regulären Mitteln parlamentarischer Arbeit eben nicht zu bewältigen ist. Ihre Vorlagen enthalten jedoch keine neuen Erkenntnisse, keine neuen Beweise und keine neuen rechtlichen Bewertungen. Stattdessen werden bekannte Sachverhalte, frühere Äußerungen und bereits behandelte Fragen erneut politisch aufgerufen und neue Sachverhalte fehlinterpretiert und überspitzt. Das schafft keinen Erkenntnisgewinn, sondern reproduziert lediglich politische Vorwürfe. Meine Damen und Herren, parlamentarische Kontrolle lebt eigentlich von Präzision, von Beweisführung und von der Bereitschaft, Ergebnisse anzuerkennen, auch dann, wenn sie nicht dem eigenen politischen Narrativ entsprechen. Wer hingegen immer wieder dieselben Vorwürfe erhebt, obwohl sie bereits geprüft, eingeordnet oder verworfen wurden, verlässt den Boden sachlicher Kontrolle. Eine solche Praxis birgt die Gefahr, parlamentarische Instrumente zu entwerten. Wenn jedes politische Missfallen zum Anlass eines Sonderplenums wird, verliert dieses Instrument seine besondere Bedeutung. Kontrolle wird dann zur Daueranklage, und das schadet am Ende dem Parlament selbst, seiner Arbeitsfähigkeit und auch seinem Vertrauen in der Bevölkerung. Beide Anträge erfüllen diesen hohen Maßstab nicht. Sie ersetzen den Nachweis konkreter Rechtsverstöße durch politische Empörung. Sie setzen politische Bewertungen und Verallgemeinerungen mit Amtsverfehlungen gleich und untergraben damit die notwendige Unterscheidung zwischen politischer Kritik und rechtlicher Verantwortung. Beide Anträge der AfD beruhen auf fehlerhaften Rechtsannahmen, logischen Kurzschlüssen und politischer Dramatisierung. Sie tragen eben nicht zur Stärkung des Rechtsstaats bei, sondern verzerren seine Funktionsweise. Ich habe es vorhin schon gesagt, die CDU steht für Recht und Gesetz, für Gewaltenteilung und für eine verantwortungsvolle Innenpolitik. Der Innenminister hat seine Pflichten wahrgenommen, hat gewarnt, eingeordnet, den öffentlichen Diskurs geführt und rechtsstaatliche Verfahren respektiert. Dass der AfD dies so nicht gefällt, ist bekannt. Eine Entlassung eines Ministers darüber hinaus ist jedoch kein Grund oder es ist kein Anlass, dass wir das wahrnehmen, und wir werden die Entlassung natürlich nicht machen, nur weil Sie den Innenminister nicht leiden können, weil Sie hier seit einer langen Zeit immer wieder seinen Rücktritt fordern. Es wird nicht besser, wenn Sie das öfter wiederholen. Wir werden dem entsprechend nicht nachkommen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

Alle Reden von Jonas Urbach Protokoll ↗