thueringer-landtag.de ↗

Jonas Urbach

CDU 16.01.2026 Sitzungen 8/34

Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten heute zwei Anträge der AfD, die zwar unterschiedliche Überschriften tragen, in ihrer politischen Stoßrichtung jedoch eng miteinander verbunden sind. Beide Anträge richten sich gegen den amtierenden Innenminister des Freistaats Thüringen und zielen darauf ab, ihm politisches Fehlverhalten zuzuschreiben. Es wird Sie nicht überraschen, die CDU-Fraktion lehnt beide Anträge ab – nicht aus Reflex, sondern aus Verantwortung für Recht, Gesetz und einen funktionierenden Rechtsstaat. Die Auseinandersetzung mit diesen Anträgen verlangt Sachlichkeit. Sie verlangt eine saubere Trennung zwischen politischer Bewertung, rechtlicher Verantwortung und strafprozessualen Zuständigkeiten. Genau diese Trennung wird in beiden Anträgen wiederholt verwischt oder bewusst ignoriert. Dadurch entstehen Vorwürfe, die zwar politisch zugespitzt, rechtlich jedoch nicht tragfähig sind. Der Antrag der AfD in Drucksache 8/2659 befasst sich mit der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen nach § 353b Strafgesetzbuch im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Geheimnisverrats gegen Polizeibeamte im sogenannten Saalfeld-Komplex. Die Antragsteller behaupten, der Innenminister habe durch die Erteilung dieser Ermächtigungen politische Verantwortung für konkrete Ermittlungsmaßnahmen übernommen und dadurch schwerwiegende Grundrechtseingriffe ermöglicht. Diese zentrale These ist rechtlich nicht haltbar. Zunächst zur Systematik des genannten Paragrafen: Die Verfolgungsermächtigung ist eine gesetzlich vorgesehene Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Polizeibeamte und andere Amtsträger. Sie entscheidet ausschließlich über das Ob der Strafverfolgung, nicht über das Wie der Ermittlungen. Sie ist weder Ermittlungsauftrag noch Weisung an Staatsanwaltschaften und schon gar keine Anordnung einzelner Maßnahmen. Sie dient lediglich dem Schutz der Beamten und der Einbeziehung des Dienstherrn in diesem grundrechtlich sensiblen Bereich. Nach Erteilung der Verfolgungsermächtigung handeln die Staatsanwaltschaften eigenständig. Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchungen, Beschlagnahmungen oder Telekommunikationsüberwachungen unterliegen dem Richtervorbehalt. Sie werden von unabhängigen Gerichten geprüft und auch genehmigt. Der Innenminister ist an diesen Entscheidungen nicht beteiligt und darf es auch nicht sein. Genau diese Trennung schützt die Grundrechte der Betroffenen und ist Ausdruck der Gewaltenteilung. Der Antrag vermischt jedoch bewusst das politische Ob der Verfolgung mit dem strafprozessualen Wie der Ermittlungen. Damit wird eine Verantwortung konstruiert, die das Gesetz ausdrücklich nicht vorsieht. Diese Vermischung ist juristisch fehlerhaft und politisch gefährlich, weil sie den Eindruck erweckt, ministerielle Einflussnahme auf laufende Ermittlungen sei zulässig oder sogar geboten. Besonders problematisch ist der wiederholte Rückschluss, wonach spätere gerichtliche Beanstandungen einzelner Ermittlungsmaßnahmen automatisch belegen sollen, dass bereits die ursprüngliche Verfolgungsermächtigung unsorgfältig oder rechtswidrig gewesen sei. Das wäre ein klassischer Ex-Post-Fehlschluss. Gerichte bewerten Maßnahmen auf Grundlage des jeweiligen Erkenntnisstandes. Dass Maßnahmen aufgehoben oder korrigiert werden, ist dann eben aber kein Beleg politischen Versagens, sondern nach unserer Auffassung Ausdruck funktionierender rechtsstaatlicher Kontrolle. So war es auch ein Gericht, nämlich das Amtsgericht Gera als zuständiges Ermittlungsgericht, welches diese Maßnahmen auf Antrag der Staatsanwaltschaft gebilligt hat. Die Strafermittlungsbehörden, also die Polizei und die Staatsanwaltschaft mussten folglich zum Zeitpunkt der Ermittlungsmaßnahmen von einer Rechtmäßigkeit und Verwertbarkeit ausgehen. Gleichzeitig gilt aber – das sei an dieser Stelle gesagt –, wo Ermittlungsarbeit fehlerhaft war, wo Maßstäbe der Verhältnismäßigkeit oder der Sorgfalt nicht eingehalten wurden, dort ist natürlich eine sachliche Aufarbeitung notwendig. Diese Aufarbeitung dient dem Grundrechtsschutz und der Qualität staatlichen Handelns. (Beifall BSW) Sie gehört jedoch dorthin, wo sie hingehört, in die gerichtliche Kontrolle, in die fachliche Auswertung der Ermittlungsbehörden und gegebenenfalls in organisatorische Konsequenzen, nicht in eine politische Schuldumkehr zulasten des Innenministers. Die im Antrag formulierten Forderungen entbehren dann doch schon auch der Vernunft und Verhältnismäßigkeit. Da sollen alle Ermittlungen offengelegt werden, zu denen es einer Verfolgungsermächtigung bedurfte. Das hemmt nicht nur die Arbeit der Ermittlungsbehörden, es trägt auch erhebliches Potenzial im Hinblick auf die Entziehung von polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen in sich. Allein deshalb wäre der Antrag schon abzulehnen. Getoppt wird das dann nur noch von der Forderung nach einer Offenlegung von Ermittlungsabläufen. Sehr geehrte AfD, Sie wollen eine Rechtsstaatspartei sein, und in einem Rechtsstaat braucht es eine effiziente Polizei- und Ermittlungsarbeit. Eine Offenlegung von Ermittlungsabläufen würde die Polizeiarbeit in diesem Bereich vollständig hemmen. Auch deshalb ist der Antrag abzulehnen. Und um das final noch mal klarzustellen: Wir lehnen diesen Antrag ab, weil er grundlegende Systematiken des Straf- und Strafprozessrechts und der Gewaltenteilung verkennt und Verantwortung und Schuldigkeiten schaffen will, wo keine sind, weil dort keine sein dürfen. Der Antrag in Drucksache 8/2659 ersetzt eine differenzierte Betrachtung durch pauschale Vorwürfe. Er stellt gerichtliche Kontrolle als politisches Versagen dar und kehrt damit das rechtsstaatliche Prinzip genau ins Gegenteil. Sehr geehrte Damen und Herren, die CDU-Fraktion steht für Recht und Gesetz und für eine klare Trennung von Zuständigkeiten. Ihr Antrag verkennt diese strafprozessuale Systematik, vermischt Verantwortungsebenen und zieht unzulässige Schlussfolgerungen. Aus diesem Grund lehnen wir diesen Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

Alle Reden von Jonas Urbach Protokoll ↗