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Dorothea Marx

SPD 16.01.2026 Sitzungen 8/34

Politische Verantwortung des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bei der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffen klären

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, zur Grundordnung, zur Verfassung gehört natürlich auch dieses berühmte Legalitätsprinzip, dass sich alle hier in diesem Land an Recht und Gesetz zu halten haben. Und das Legalitätsprinzip, das gilt insbesondere, das lernt man auch und das steht sicherlich auch irgendwo in dem Buch noch mal genauer drin, gerade als jemand, der eine Behörde anführt oder der auch Polizist ist oder auch sonst im öffentlichen Dienst steht, dass er sich an bestehende Gesetze halten muss. Dieser etwas sehr komplexere Sachverhalt ist ausgesprochen sachlich und ausführlich – und dafür danke ich noch mal ausdrücklich dem Minister – noch mal erklärt worden, was hier eigentlich zugrunde liegt. (Beifall CDU, BSW, SPD) Zusammendampfen kann man das jetzt nach der ganzen Debatte auf die schmale Frage: Hätte die Verfolgungsermächtigung verweigert werden sollen, weil es später zu unverhältnismäßigen Ermittlungsmaßnahmen gekommen ist? Das ist eigentlich die Frage, die Sie stellen und worin auch Ihr klassischer Denkfehler oder Ihr klassischer Vorsatzfehler, falscher Vorsatz liegt, dass Sie sagen, die Verfolgungsermächtigung hätte verweigert werden müssen, weil man doch hätte merken müssen, da kann es später Probleme geben, da kann irgendwas falsch laufen und dann werden unschuldige Menschen, so wie Sie das eben gesagt haben, in Misskredit gebracht – also deswegen keine Verfolgungsermächtigung. Das ist Ihre Logik. Aber diese Logik ist schon deswegen falsch, weil die Verfahren bis heute nicht abgeschlossen sind und weil die Verfolgungsermächtigung das, was Sie eben noch mal gefordert haben, eben nicht vorsieht. Sie haben sich noch mal darauf bezogen – Nummer II.5 in Ihrem Antrag –, dass Sie künftig sicherstellen wollen, „dass vor der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen in Fällen mit erheblichem Grundrechtsbezug – insbesondere gegenüber Gewerkschaften, Personalvertretungen oder Berufsgeheimnisträgern – eine dokumentierte Vorprüfung unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgt;“. Das heißt also, derjenige, der die Verfolgungsermächtigung erteilt, soll selbst eine Abwägung vornehmen, die den staatlichen Ermittlungsbehörden zusteht – also dem Staatsanwalt und den Gerichten –, soll selber sagen: Also, jetzt gucken wir uns das mal an, was denn passiert, wenn ich eine Verfolgungsermächtigung erteile, was da möglicherweise passieren kann, ob da Ermittlungsmaßnahmen, die ein Staatsanwalt oder ein Richter, ein Gericht dann auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft anordnet, möglicherweise aus dem Ruder laufen können. Und dann schreibe ich rein: Nein, in dem Fall gucken wir lieber nicht, ob hier der Verdacht des Geheimnisverrats berechtigt war oder nicht, da erteile ich keine Verfolgungsermächtigung. Das ist Ihre Logik. Aber diese Logik verkennt halt die Gewaltenteilung und verkennt das Legalitätsprinzip als Teil unserer Verfassungsordnung, dass, wenn es einen Anfangsverdacht einer erheblichen Straftat gibt, dem dann eben nachzugehen ist. Was bei Ermittlungen rauskommt, kann ich ja nicht im Vorfeld feststellen, sondern das ergibt ja erst die Ermittlung. Deswegen reden wir ja auch von einem Anfangsverdacht und eben nicht von einem Anfangsurteil. Das verlangen Sie aber unter II.5. Und das kommt auch raus in I.4, dass Sie dann eben meinen, weil mehrere auf Grundlage dieser Verfolgungsermächtigung durchgeführte Ermittlungsmaßnahmen durch gerichtliche Entscheidungen im Nachhinein als rechtswidrig, unverhältnismäßig oder unverwertbar qualifiziert wurden, würden sich damit erhebliche Zweifel an der Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der ministeriell ermöglichten Eingriffe begründen. Aber dafür – und nur das hat Minister Maier zu Recht gesagt – sind die Staatsanwaltschaften und die Justiz zuständig, genau diese Einordnungen zu treffen. Das macht die Verfolgungsermächtigung nicht im Vorhinein. Deswegen wollen Sie die Gewaltenteilung wahrscheinlich nicht verstehen. Es bleibt dabei, dass Sie sich dann eben hier ein bisschen ums Thema drum herumgeschlängelt haben und dann wieder gesagt haben, das ist eben ein unfähiger Minister, es wurde ungerechtfertigten Verdächtigungen hier Tür und Tor geöffnet und dann ist woanders was falsch gelaufen. Aber unser Rechtsstaat funktioniert und bestimmte Ermittlungsmaßnahmen sind eben im Nachhinein als unverhältnismäßig aufgehoben worden. Das wird sich im weiteren Verfahren dann eben auch auswirken, dass solche unzulässigen Ermittlungsergebnisse auch nur in Teilen verwertet werden dürfen. Aber – und das auch noch mal, darauf ist auch schon wiederholt hingewiesen worden – die Verfahren sind noch überhaupt nicht abgeschlossen. Sie tun immer so, als ob damit, dass Ermittlungsmaßnahmen unverhältnismäßig waren, was Gerichte zum Glück dann auch festgestellt haben – dafür sind sie da. Jeder von Ermittlungsmaßnahmen betroffene Mensch kann sich immer wehren, kann immer sagen: Gericht, stelle fest, das war nicht in Ordnung. Daraus schließen Sie, dass offenbar schon die Unschuld feststeht. Das ist aber noch nicht der Fall, die Verfahren laufen noch und sie sind in der Hand der Justiz. Auch jetzt können Sie keine Prognose treffen oder wollen Sie das wagen? Können Sie jetzt sagen, das wird jetzt so ausgehen, dass das alles Müll und von vornherein falsch war? Wissen Sie das? Aber selbst, wenn Sie glauben, es zu wissen, steht Ihnen die Beurteilung nicht zu. Also Ihnen nicht, Herr Mühlmann, und genauso wenig hat sie Herrn Minister Maier zugestanden und steht sie bis heute nicht zu. Deswegen versuchen Sie hier Wind zu machen, einfach nur mit dem Ziel, dass Sie den Tagesordnungspunkt 2 dann irgendwie auch schon mal wieder vorbereiten und sagen, na ja, dieser Minister, der macht schon die Facharbeiten nicht richtig und außerdem verfolgt er uns arme Unschuldige noch. Aber der Sache und dem Rechtsstaat haben Sie damit überhaupt keinen Dienst erwiesen und vielmehr hier an Recht und Gesetz vorbeigeredet. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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