Plenarprotokoll 18/11
30.09.2026 · 72 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (13)CDU (10)GRÜNE (6)SPD (6)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir legen wieder los nach einer etwas längeren Pause im Landtag von Baden-Württemberg. Für diejenigen, die ein bisschen Urlaub machen konnten, hoffe ich, dass sie noch gut erholt und voller Tatendrang wieder einsteigen können. Damit eröffne ich die 11. Sitzung des 18. Landtags von Baden-Württemberg. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Frau Abg. Hagmann und Herr Abg. Dr. Schütte. Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Herr Minister Dr. Bayaz, Herr Minister Jung, Herr Staatssekretär Hoogvliet, Herr Staatssekretär Haser und von 10 bis 11:30 Uhr Frau Staatssekretärin Erikli. Eine Zusammenstellung der E i n g ä n g e liegt Ihnen vor. Sie nehmen davon Kenntnis und stimmen den Überweisungsvorschlägen zu. – Es ist so beschlossen. * Im Eingang befinden sich: 1. Mitteilung der Landesregierung vom 28. Juli 2026 – Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Neunter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Digitale Medien-Staatsvertrag – Drucksache 18/371 Überweisung an den Ständigen Ausschuss 2. Mitteilung der Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg vom 28. August 2026 – Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg für das Jahr 2025 – Drucksache 18/487 Überweisung vorberatend an den Ausschuss des Inneren und für Digitalisierung und federführend an den Ständigen Ausschuss 3. Schreiben des Ministeriums der Justiz und für Migration vom 9. September 2026 – Wahl der Beamtenbeisitzer des Disziplinarsenats beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in gerichtlichen Disziplinarverfahren nach dem Bundesdisziplinargesetz (§ 47 Absatz 3 BDG i. V. m. § 1 Absatz 1 Satz 2 AGBDG) Überweisung an den Ständigen Ausschuss zur Durchführung der Wahl der Beamtenbeisitzer des Disziplinarsenats beim Verwaltungsgerichtshof * Damit treten wir in die Tagesordnung ein. ode – 11. Sitzung – Mittwoch, 30. September 2026 tokoll om 30. September 2026 10:06 Uhr (Abg. Miguel Klauß AfD meldet sich.) – Ich sehe seitens der Fraktion der AfD eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Miguel Klauß AfD
Herr Präsident, Kollegen! Schön, Sie alle wiederzusehen. Ich hoffe, Sie konnten die parlamentarische Sommerpause nutzen, um ein bisschen nachzudenken. Sie haben bestimmt auch die Nachrichten gelesen, haben die Wahlen verfolgt und haben seither über Ihre Haltung zu Demokratie und Wählerwillen und auch über den Umgang in der parlamentarischen Demokratie nachgedacht. Denn einiges, liebe Kollegen, ist ja im Umbruch. Es gibt Volksparteien, die gerade wie ein untergehender Stern verglühen; es gibt andere Volksparteien, die wie ein aufstrebender Stern sind und Wahlen um Wahlen gewinnen. (Beifall bei der AfD) Sie haben bestimmt auch mitbekommen, dass sich führende Politiker von – ja, man kann so sagen – allen Parteien und auch Ex-Politiker für einen anderen Umgang mit der AfD aussprechen. (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Ist das zur Geschäftsordnung?) Sie kritisieren die Ausgrenzung unserer demokratischen und bürgerlichen Partei Alternative für Deutschland. (Beifall bei der AfD) Weil der Umbruch da ist, weil man es jeden Tag lesen, hören und sehen kann, weil es in manchen Fraktionen vielleicht auch diskutiert wird, stellen wir einen Antrag zur Änderung der Tagesordnung: den Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt „Wahl eines zweiten Landtagsvizepräsidenten“. (Lachen des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Das ist ein Witz!) Denn es ist nicht nur Tradition, sondern es ist auch parlamentarische Gepflogenheit, Herr Schwarz, dass die stärkste Oppositionsfraktion in diesem Amt vertreten ist. (Beifall bei der AfD) Ich meine, spätestens jetzt, nach dieser Zeit, muss es Ihnen allen doch auch mal dämmern, dass die Ausgrenzung der stärksten Opposition in eine Sackgasse oder bei manchen bis zum Untergang führt. (Miguel Klauß) Wir nehmen auch die Aussage des Ministerpräsidenten, Herrn Özdemir, auf, der nach den letzten Wahlen sinngemäß für einen anderen Umgang mit der AfD plädiert hat. Ich habe gehofft, dass der Antrag heute eigentlich von Ihnen oder Ihrer Fraktion kommt; denn der andere Umgang kann ja nur sein: keine Ausgrenzung unserer demokratischen Fraktion mehr. (Beifall bei der AfD) Spielregeln zu ändern, weil einem das Wahlergebnis nicht passt – ich habe es Ihnen schon einmal erklärt –, ist leider ein Merkmal einer Diktatur. (Zuruf des Abg. Ansgar Mayr CDU) Mit diesem Antrag helfen wir Ihnen – das gilt auch für Sie, Herr Özdemir –, wieder zurückzufinden auf den Weg zur Demokratie, zurück zur Vernunft. Die AfD ist leider aktuell auch die einzige Partei, die Demokratie wirklich lebt, respektiert und nicht wie Sie mit irgendwelchen Manövern torpediert. (Beifall bei der AfD – Abg. Sandro Scheer AfD: Bravo!) Deshalb ist auch dieser Antrag eine Art Demokratieprojekt, bei dem Sie herzlich eingeladen sind, mitzumachen. Wenn Sie den Antrag auf Einsetzung eines weiteren Landtagsvizepräsidenten für die stärkste Oppositionsfraktion ablehnen, dann beschädigen und gefährden Sie die Demokratie. Denn die Ergebnisse der Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, aber auch im März hier in Baden-Württemberg haben doch eines gezeigt: Die AfD hat wie keine andere Partei Tausende Nichtwähler wieder zurück ins politische Spektrum, wieder zurück an die Wahlurne geholt. Das heißt, man kann zu dem Schluss kommen, dass die Alternative für Deutschland das größte und erfolgreichste Demokratieprojekt aller Zeiten ist. (Beifall bei der AfD) Wer dieses Demokratieprojekt mit massiver Ausgrenzung und einer Änderung der Spielregeln bekämpft, der ist ein Demokratiefeind oder auch ein Antidemokrat. Liebe CDU, Sie können sich nun entscheiden, ob Sie mit uns gemeinsam gegen links agieren und kämpfen oder ob Sie weiterhin Befehle von links-grün entgegennehmen. Sie haben es in der Hand: Entweder Sie akzeptieren den Wählerwillen, oder Sie werden mit dem Wählerwillen untergehen. Es ist Ihre Entscheidung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Thomas Strobl
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben den Geschäftsordnungsantrag des Abg. Klauß gehört. Dazu gibt es Wortmeldungen. Zunächst spricht Herr Kollege Daniel Lede Abal.
Daniel Lede Abal GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Vertreter der AfD (Abg. Miguel Klauß AfD: Klauß ist mein Name!) de – 11. Sitzung – Mittwoch, 30. September 2026 hat sich gerade selbst auf die Schulter geklopft wegen der gewonnenen Wahlen. Ich würde sagen: Da gehören Sie gar nicht dazu. Sie sind doch bei den Landtagswahlen hier im Frühjahr bei 18,8 % hängen geblieben, weit weg von den 25 %, die Sie selbst als Wahlziel ausgegeben hatten, (Abg. Miguel Klauß AfD: Trotzdem stärkste Oppo- sition!) und Ihr Spitzenkandidat hat sich doch am Ende des Wahlkampfs lieber in die USA zurückgezogen, als hier am Wahlkampf teilzunehmen. (Abg. Miguel Klauß AfD: Das hat jetzt mit dem An- trag nichts zu tun, Herr Lede Abal!) Wahlen haben Sie nicht gewonnen. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Abg. Miguel Klauß AfD: Größte Oppositionsfraktion!) Darüber hinaus kann ich Ihnen auch schon sagen: Wir lehnen Ihren Antrag ab, und zwar sowohl den eigentlichen Geschäftsordnungsantrag auf Erweiterung der Tagesordnung (Abg. Miguel Klauß AfD: Wir brauchen Ihre Stimme nicht!) als auch den dahinter stehenden Wunsch nach einem weiteren Vizepräsidenten im Landtag von Baden-Württemberg. Wir haben in Baden-Württemberg, abweichend von vielen anderen Ländern, diese Frage sehr wohl schon anders gehandhabt. Es wurde bei der Frage, wie viele Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten es im Landtag geben soll, oft variiert. Ich darf Sie daran erinnern, dass sich Ihre eigene Fraktion 2021 massiv gegen einen zweiten Vizepräsidenten ausgesprochen hat. Das war damals Ihr Fraktionsvorsitzender. Jetzt haben Sie plötzlich eine andere Meinung, weil der Vizepräsident Ihnen zufallen würde. 2021 war das nicht der Fall. (Abg. Miguel Klauß AfD: Und 2016?) Es gibt also überhaupt keinen Grund, Ihrem Wunsch zu entsprechen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Abg. Carola Wolle AfD: Und was war 2016?) Im Übrigen ist der Antrag nicht neu. Wir haben das schon am Anfang der Legislaturperiode diskutiert. Das ist jetzt hier der übliche Zinnober, den Sie am Anfang einer Parlamentssitzung machen. Wir erleben ja hier zu Beginn jeder Parlamentssitzung einen Geschäftsordnungsantrag der AfD. (Abg. Miguel Klauß AfD: Das wird nicht der letzte sein! Wir haben noch fünf Jahre!) Deshalb kann ich Ihnen auch sagen: Unsere Position gegenüber der zu Beginn dieser Legislaturperiode ist unverändert. Wir haben das hier alles schon einmal diskutiert. Es braucht keinen zweiten Vizepräsidenten. Ich denke, wir haben für diese Legislaturperiode eine gute Lösung gefunden. Die Demokratie hängt sicher nicht davon ab, ob der AfD ein weiterer Vizepräsidentenposten zur Verfügung gestellt wird. (Daniel Lede Abal) Was Beteiligungsrechte der Oppositionsfraktionen angeht, ist es so: Die Präsidenten und die Vizepräsidenten leiten die Sitzung. (Abg. Dennis Klecker AfD: „Witzepräsidenten“? Ma- chen die Witze, oder wie?) Die Beteiligung der Fraktionen findet in anderen Gremien statt, z. B. im Präsidium. Und daran halten wir fest. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD)
Thomas Strobl
Als Nächster hat sich der Kollege Winfried Mack von der CDU-Fraktion gemeldet.
Winfried Mack CDU
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben einen Geschäftsordnungsantrag zur Tagesordnung gestellt. Die Tagesordnung für dieses Parlament wird regelmäßig in Sitzungen des Präsidiums vorbereitet. Diese Vorbereitung ist notwendig, um einen geordneten Geschäftsgang zu haben. (Abg. Miguel Klauß AfD: Ach, die halbe Stunde!) Wenn Sie einen neuen Posten schaffen wollen und diesen Punkt auf die Tagesordnung setzen wollen, hätten Sie in der vergangenen Präsidiumssitzung die Gelegenheit gehabt, dies einzubringen. (Zuruf von der CDU: Genau!) Wir hätten dann darüber sprechen können, wir hätten darüber abstimmen können. Sie haben dies nicht gemacht, und Sie haben damit nicht die Regeln eines geordneten Geschäftsgangs dieses Landtags von Baden-Württemberg eingehalten. (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Ich kann Sie nur darauf hinweisen, dass Sie dies in Zukunft vielleicht beachten könnten. (Abg. Emil Sänze AfD: Das ist ja nichts Neues!) Aber Ihr Antrag hier zeigt, dass es Ihnen nicht um einen geordneten Geschäftsgang geht, sondern um reine Show. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall bei der CDU und den Grünen – Abg. Miguel Klauß AfD: Und im Präsidium würden Sie zustim- men?)
Thomas Strobl
Herr Kollege Mack, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Scheer?
Winfried Mack CDU
Bitte schön.
Sandro Scheer AfD
Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. – Man muss den Bürgern oder den Zuhörern aber auch sagen, dass im Präsidium die gleichen Mehrheiten abgebildet sind wie hier im Parlament und dass im Präsidium wahrscheinlich das Gleiche passiert wie hier. Da wir hier aber für über eine Million Wähler sitzen und Politik machen wolode – 11. Sitzung – Mittwoch, 30. September 2026 len, können wir unser Anliegen hier nur mit dem Instrument des Geschäftsordnungsantrags einbringen. Nehmen Sie das auch zur Kenntnis? (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Daniel Le- de Abal GRÜNE: Stimmt nicht! Absolut falsch!)
Winfried Mack CDU
Nein, das nehme ich nicht zur Kenntnis, und zwar deswegen, weil es einfach so ist: Nach der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg wird die Tagesordnung im Präsidium festgelegt. Sie haben dort keinen Antrag eingebracht, Sie bringen den Antrag nur hier ein. (Zuruf von der CDU: Genau!) Deswegen ist das ein reiner Showantrag. Der Landtag von Baden-Württemberg ist nicht dazu da, sich mit Showanträgen zu befassen. Vielmehr haben wir zentrale und wichtige Themen in diesem Land Baden-Württemberg: Arbeitsplätze, Bildung, innere Sicherheit, Umwelt. Das sind alles ganz wichtige und zentrale Themen. Mit diesen Anliegen der Menschen beschäftigen wir uns. Das ist unsere Aufgabe. Dafür sind wir gewählt. Wir lehnen diesen Showantrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD – Abg. Miguel Klauß AfD: Und die Opposition? Mir hat in Ihrer Rede ein bisschen „Moskau“ und „Russland“ gefehlt! Das war nicht drin! – Gegenruf des Abg. Winfried Mack CDU: Kommt nächstes Mal!)
Thomas Strobl
Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Kollegin Dr. Kliche-Behnke das Wort.
Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „AfD schließt brisanten Deal mit dem BSW“ – (Abg. Miguel Klauß AfD: Sie mit den Linken!) so titelte die „Bild“-Zeitung vor wenigen Tagen zu Sachsen-Anhalt. Dort krallt sich die AfD (Abg. Miguel Klauß AfD: „Krallt“!) mithilfe des BSW nicht nur den Präsidentenposten, sondern einen weiteren Vizepräsidentenposten – an einigen anderen vorbei. (Abg. Miguel Klauß AfD: Ja!) Über solche Dinge könnte man hier sprechen. Wir sind aber der Landtag von Baden-Württemberg, und es geht hier um unsere Fragestellungen. Diese wurden hier endgültig beantwortet. Sie hingegen missbrauchen diese Fragen und irgendwelche Wahlergebnisse in anderen Bundesländern, um hier einen Geschäftsordnungsantrag zu stellen und am Ende – Zitat – über „Merkmale einer Diktatur“ zu schwadronieren. (Abg. Miguel Klauß AfD: Ja, das denke ich jedes Mal, wenn ich hier drin sitze!) (Dr. Dorothea Kliche-Behnke) Ich möchte Ihnen einmal klar sagen: Es gibt wenige Länder auf der Welt, die so weit weg von einer Diktatur sind wie unser Land. Und darüber bin ich sehr glücklich. (Beifall bei der SPD, den Grünen und der CDU) Der AfD-Fraktion werden alle verfassungsrechtlich notwendigen Rechte in diesem Landtag gewährt. (Abg. Miguel Klauß AfD: Danke, dass ich hier sein darf!) Meine Vorredner sind darauf eingegangen. Deswegen ist es zynisch, hier in diesen Zusammenhängen von Diktaturen zu sprechen. (Abg. Miguel Klauß AfD: Merkmal!) Wir lehnen Ihren Antrag eindeutig klar ab. Er hat keinerlei Begründungsnotwendigkeit. (Abg. Miguel Klauß AfD: Danke, dass wir noch hier sitzen dürfen!) Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Miguel Klauß AfD: Das finde ich schön, dass wir noch hier sitzen dürfen!)
Thomas Strobl
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Argumente zum Geschäftsordnungsantrag scheinen ausgetauscht zu sein. Ich sehe jedenfalls keine weiteren Wortmeldungen. Dann lasse ich über den Geschäftsordnungsantrag der AfD-Fraktion abstimmen. Wer stimmt zu? – (Abg. Sandro Scheer AfD: Jetzt kommt ein überra- schendes Ergebnis!) Danke. Gegenstimmen? – (Zuruf von der AfD: Plus 1 %!) Enthaltungen? – Ich stelle fest, dass bei Zustimmung der AfD-Fraktion mit den Gegenstimmen des übrigen Hauses der Geschäftsordnungsantrag abgelehnt ist. (Abg. Miguel Klauß AfD: Bis nächste Woche!) Damit kommen wir zur Tagesordnung. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Debatte – Zukunft bezahlbar machen: Für stabile Mieten in Baden-Württemberg – Mietpreisbremse verlängern und ausweiten – beantragt von der Fraktion GRÜNE Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 40 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Die Mitglieder der Landesregierung darf ich bitten, sich ebenfalls an den vorgegebenen Redezeitrahmen zu halten. de – 11. Sitzung – Mittwoch, 30. September 2026 Das Wort erhält für die Fraktion GRÜNE Frau Kollegin Achterberg.
Gudula Achterberg GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kommen wir doch wieder zu den wichtigen Themen zurück, mit denen wir uns hier im Landtag beschäftigen sollten. (Abg. Emil Sänze AfD: Demokratie ist nicht wichtig?) Eines dieser Themen sind die Mieten. Mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland wohnen zur Miete. Mit einer Mietquote von 52,8 % ist Deutschland das Land der Mieterinnen und Mieter Nummer 1 in Europa. Auch in Baden-Württemberg, auch wenn diese Quote hier etwas niedriger ist, wohnt fast jeder zweite Haushalt zur Miete. Für immer mehr Menschen wird Wohnen zur finanziellen Belastung. (Abg. Miguel Klauß AfD: Nach 15 Jahren Grün!) Laut Mietenreport 2026 sind bei 58 % der Mieterinnen und Mieter die Wohnkosten innerhalb eines Jahres gestiegen. Besonders groß ist die Sorge bei Menschen, die vor einem Umzug stehen. Denn ein Umzug kann heute auch einen massiven Sprung bei der Miete bedeuten. Diese Sorge nehmen wir ernst, und wir handeln. Wir wollen die Mietpreisbremse über das Jahr 2026 hinaus nahtlos verlängern. Denn sie bietet Mieterinnen und Mietern einen konkreten Schutz bei Neuvermietungen. Wo sie gilt, darf die Anfangsmiete grundsätzlich höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wir wissen, das schafft keine neue Wohnung. Aber es verhindert, dass die Miete bei einem Mieterwechsel unverhältnismäßig nach oben springt. Wir wollen genauer hinschauen, wo dieser Schutz gebraucht wird. Deswegen wollen wir auch die Gebietskulisse weiterentwickeln, insbesondere mit Blick auf Hochschulstandorte wie Mannheim, Konstanz oder Kehl. (Beifall bei den Grünen und der Abg. Dr. Natalie Pfau-Weller CDU) Denn eines ist doch klar: Nur weil eine Statistik eine Entspannung feststellt, heißt das noch lange nicht, dass die Menschen vor Ort tatsächlich eine Wohnung finden. (Abg. Emil Sänze AfD: Wenn Sie immer mehr rein- lassen!) Das zeigen die Beispiele Mannheim und Konstanz ganz besonders deutlich. Das Gutachten zur Gebietskulisse aus dem vergangenen Jahr hat die Zahl der Kommunen zwar von 89 auf 130 Kommunen erhöht. Aber gleichzeitig repräsentieren diese Kommunen nur noch rund ein Drittel der Bevölkerung, also weniger Menschen als in der vorherigen Gebietskulisse. Das hängt damit zusammen, dass ausgerechnet zwei große Hochschulstandorte, nämlich Mannheim und Konstanz, nicht mehr in der Gebietskulisse enthalten waren. Meine Kolleginnen Elke Zimmer aus Mannheim und Nese Erikli aus Konstanz haben deswegen zu Recht auf die Situation vor Ort hingewiesen. Auch die Oberbürgermeister aus diesen Städten, (Gudula Achterberg) Christian Specht und Ulrich Burchardt, haben bei der Anhörung im letzten Jahr deutlich gemacht: Von einer Entspannung des Wohnungsmarkts dort vor Ort kann keine Rede sein. Deshalb dürfen wir nicht nur auf die Zahlen schauen, wir müssen auch verstehen, was hinter den Zahlen steckt, und das haben wir getan. Im neuen Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Gebietskulisse noch mal zu überprüfen. Wir sind sehr dankbar, dass Ministerin Schopper dieses Thema gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode aufgegriffen hat und zur Chefinsache gemacht hat. Sie hat das Gutachten erneut prüfen lassen mit einem besonderen Blick auf die Hochschulstandorte. Dabei geht es um einen wichtigen Punkt. Studierende (Zuruf von der AfD: Studenten!) brauchen Wohnraum, und sie werden in der Statistik nicht immer entsprechend sichtbar dargestellt. Studierende leben besonders häufig in Wohngemeinschaften, und im Zensus, der diesem Gutachten zugrunde lag, wird eine solche Wohngemeinschaft oft als ein Haushalt erfasst, auch wenn dort mehrere Menschen leben, die eigentlich aus mehreren Haushalten kommen. Das kann dazu führen, dass die tatsächliche Nachfrage nach Wohnraum unterschätzt wird. Der Indikator „Wohnungsversorgung“ wurde deshalb dahin gehend ergänzt, dass an Hochschulstandorten eine grundsätzliche Anspannungstendenz zu erwarten ist, und diese wurde eben jetzt berücksichtigt. Mit diesem ergänzten Indikator „grundsätzliche Anspannungstendenz“ können wir die Situation an Hochschulstandorten realistischer abbilden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte ganz deutlich sagen: Die Mietpreisbremse allein ist kein Allheilmittel; sie schafft keine einzige Wohnung. Deswegen brauchen wir beides: Wir brauchen den Schutz heute, und wir brauchen mehr Wohnraum morgen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Miguel Klauß AfD: Was sagt Ihr neuer Koa- litionspartner in Berlin dazu?) Wir müssen schneller bauen, wir müssen umbauen, wir müssen umnutzen, und wir müssen Genehmigungsverfahren beschleunigen. Mit der Änderung der Landesbauordnung haben wir dafür bereits wichtige Voraussetzungen geschaffen: weniger Bürokratie und schnellere Verfahren. Auch die Wohnraumförderung ist ein zentraler Baustein. Seit 2021 hat das Land knapp 20 000 neue Wohnungen auf den Weg gebracht, und mit der Wiedervermietungsprämie holen wir leer stehende Wohnungen zurück auf den Wohnungsmarkt. Deswegen gilt für uns: Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter sind keine Gegenspieler. Wir brauchen einen Wohnungsmarkt, der funktioniert. Vermieten muss sich lohnen, und Wohnen muss bezahlbar bleiben. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Deshalb ist auch klar, warum die Mietpreisbremse nicht immer gilt, nämlich etwa bei nach 2014 neu gebauten Wohnungen oder aber dann, wenn Vermieterinnen und Vermieter umode – 11. Sitzung – Mittwoch, 30. September 2026 fangreiche Modernisierungen vornehmen oder energetische Sanierungen anstoßen. Wer investiert und damit neuen oder besseren Wohnraum schafft, soll dafür auch den Anreiz bekommen. Unser Ziel ist deswegen ganz klar ein Wohnungsmarkt, der für beide funktioniert, Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter. Unser Ziel ist es, mehr Fairness, mehr Verlässlichkeit und mehr Wohnraum zu schaffen. Die Mietpreisbremse ist dabei ein wichtiger Schutz. Langfristig lösen wir die Wohnungsfrage natürlich nur, wenn wir mehr Wohnungen schaffen. Also: Schutz für Mieterinnen und Mieter heute, mehr Wohnraum für morgen und ein Wohnungsmarkt, auf dem beides möglich ist – bezahlbares Wohnen und erfolgreiches Vermieten. Das ist unser Ziel für Baden-Württemberg. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
Thomas Strobl
Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Frau Kollegin Dr. Pfau-Weller. (Zuruf von der AfD: Ganz in gelb heute! – Gegenruf der Abg. Dr. Natalie Pfau-Weller CDU: Tja!)
Dr. Natalie Pfau-Weller CDU
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In Baden-Württemberg fehlen aktuell rund 200 000 Wohnungen. Freiburg und Stuttgart bleiben die teuersten Pflaster für Mieter. Und: In Baden-Württemberg warten 8 900 Studierende (Zuruf von der AfD: Studenten!) gerade auf einen Wohnheimplatz. Das waren drei verschiedene Schlagzeilen in verschiedenen Zeitungen in den vergangenen Wochen, die zeigen, wie aktuell das Thema Wohnen gerade in Baden-Württemberg ist und dass bezahlbares Wohnen gerade auf unserer Agenda stehen muss. Insofern sind wir froh, dass wir heute in der Aktuellen Debatte über bezahlbaren Wohnraum sprechen; (Abg. Miguel Klauß AfD: Nur sprechen, nicht han- deln!) denn bezahlbares Wohnen ist natürlich eine der zentralen sozialen Fragen gerade in der jetzigen Zeit. Jeder, der schon einmal eine Wohnung gesucht hat – ganz egal, wo in Baden-Württemberg; vor allem aber in den Universitätsstädten Freiburg, Stuttgart, Tübingen, Mannheim und Konstanz ist es besonders schwierig –, weiß, wie angespannt der Wohnungsmarkt ist und wie schwierig es ist, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Wir haben im letzten Jahr gemeinsam sehr viel über die Mietpreisbremse diskutiert: über das Gutachten, über die Indikatoren, über die Gebietskulisse. Die Mietpreisbremse spaltet die betroffenen Verbände ein wenig. Die einen, beispielsweise Haus & Grund, sehen in ihr ein zeitlich begrenztes Notinstrument. Auf der anderen Seite sieht der Mieterbund sie als Schutz für die Mieter. Insofern haben wir hier ein großes Spannungsfeld. Zugegebenermaßen stehen wir, die CDU-Landtagsfraktion, diesem Instrument etwas skeptisch gegenüber. Aber wir ha- (Dr. Natalie Pfau-Weller) ben uns in den Koalitionsverhandlungen gemeinsam darauf verständigt, dass wir die Mietpreisbremse rechtssicher und mit einer erweiterten Gebietskulisse verlängern werden. Und wir stehen natürlich zu unserem Wort. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Miguel Klauß AfD: Also haben Sie sich über den Tisch ziehen lassen als CDU!) Der Ministerrat hat in der vergangenen Woche die verschiedenen Verordnungsentwürfe zur Anhörung freigegeben. Die Kollegin Achterberg hat es schon ausgeführt: Es ist ein Indikator, der jetzt dazukommt, nämlich ein ergänzter Indikator, der die Wohnungssuche von Neubürgern vor allem in den Hochschulstädten anders abbilden soll. Das war auch ein wichtiger Halbsatz in unserem Koalitionsvertrag: Die Gebietskulisse soll so erweitert werden, dass es der angepassten Lebensrealität entspricht. Deswegen soll dieser neue Indikator, der vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen vorgeschlagen wurde, dem Rechnung tragen, dass vor allem in den Hochschulstädten eine besonders hohe Nachfrage nach Wohnraum herrscht. Uns, der CDU-Landtagsfraktion, ist das Wort „rechtssicher“ besonders wichtig, sodass die Gebietskulisse, die Indikatoren und die Kriterien rechtlich nicht angreifbar sind. Deswegen begrüßen wir, dass diese Korrektur vorgenommen wird, sodass die Erweiterung der Gebietskulisse dann rechtssicher ist. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Was wäre die Alternative gewesen? Würden wir diese Verordnungen nicht verlängern, würden alle Kommunen herausfallen, hätten die Kommunen nicht mehr dieses Instrument. Das wäre die eine Alternative gewesen. Die andere Alternative wäre gewesen – die besprechen wir heute Mittag noch im Ausschuss –: Wir – oder das MLW – hätten ein neues Gutachten aufgesetzt. Das hätte viele Monate gedauert, hätte vielleicht andere Kriterien, andere Indikatoren zutage gebracht. Insofern finden wir es wegen der Rechtssicherheit und der Gebietskulisse sehr begrüßenswert, dass dieser Kompromiss nun so in das Parlament bzw. in die Anhörung gegeben wurde. Aber klar ist auch, dass die Mietpreisbremse die Probleme auf dem Wohnungsmarkt nicht löst. Wir sind der Meinung, dass sie vielleicht Preisanstiege dämpfen kann. Aber durch dieses neue Instrument werden keine neuen Wohnungen geschaffen. Entscheidend für eine Entspannung auf dem Mietmarkt ist natürlich ein größeres Angebot, ganz egal, ob es Neubauten sind oder es sich um die Aktivierung im Bestand handelt. Deswegen ist es ein kleines Puzzleteil. Wir sind davon überzeugt, dass eine Regulierung mit Augenmaß geschehen muss. Deswegen begrüßen wir es, dass es z. B. Ausnahmen bei den Neubauten gibt; diese wurden bereits angesprochen. Denn wer neu baut – gerade die Investoren –, braucht Planungssicherheit, dass die Mietpreisbremse dort nicht gilt oder die Vormiete in den vergangenen Jahren Bestandsschutz hat, auch wenn sie über der erlaubten Miete lag. Diese Ausnahmen sind wichtig, weil wir dieses Augenmaß und die zeitliche Begrenzung wirklich als sehr wichtig empfinden. Wir verlängern die Mietpreisbremse bis 2029. Wir wirken aber natürlich darauf hin, dass wir die Mietpreisbremse – hoffentde – 11. Sitzung – Mittwoch, 30. September 2026 lich – nach dem Jahr 2029 nicht mehr brauchen. Es ist unser erklärtes Ziel, dass der Wohnungsmarkt in den Kommunen dann nicht mehr so angespannt ist. Wenn wir in andere Bundesländer schauen, sehen wir, dass es gerade sehr viele aktuelle Beispiele gibt, die zeigen, wie wir es nicht tun sollten. Wenn wir z. B. an die Wahlen in Berlin denken, steht das große Thema Enteignung im Raum. Das ist natürlich etwas, was wir alle in diesem Parlament hoffentlich nicht wollen, weil Enteignungen nur Milliarden kosten, Rechtsstreitigkeiten verursachen und keinen neuen Wohnraum erzeugen würden. (Abg. Miguel Klauß AfD: Ihr Koalitionspartner will das aber! Wer koaliert mit den Linken?) Wir sind sehr, sehr froh, dass wir hier in Baden-Württemberg einen anderen Weg einschlagen und wir hier verantwortliche Politik zusammen gestalten – aus Kompromissen und aus der politischen Mitte heraus, ohne radikale Lösungen. Was uns aber wichtig ist, ist, noch einmal zu betonen, dass die weiteren Rahmenbedingungen wichtiger als dieses eine Instrument sind. Wir müssen also noch schnellere Genehmigungsverfahren anstreben. Wir haben – das wurde schon gesagt – bereits in der letzten Legislatur auch durch die Digitalisierung Prozesse beschleunigt. Wir müssen mehr Bauland aktivieren, natürlich in der Innenentwicklung der Kommunen, aber auch durch Aufstockungen, durch verschiedene Ausnahmen, durch den Bauturbo, aber auch durch die Novelle der Landesbauordnung und – ganz wichtig – durch das Entrümpeln des Baurechts und des Baunebenrechts; denn das ist ein wesentlicher Kostentreiber. Wir müssen hier schauen, wie wir die Auflagen reduzieren können; denn diese Auflagen verteuern auch das Bauen an sich – das wissen Sie alle –, und am Ende bezahlen das nicht nur die Eigentümerinnen und Eigentümer, sondern auch die Mieterinnen und Mieter. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Wer bezahlbare Mieten möchte, muss einfach für mehr Wohnungen sorgen. Das ist das wichtigere Argument, und da sind wir auch sehr ambitioniert dran, das umzusetzen. Es geht ja auch um die kleinen privaten Vermieter. In Ihrem Bekanntenkreis gibt es vielleicht viele, die gegebenenfalls ihre Wohnung untervermieten. Das sind nicht die Immobilienhaie, von denen wir sprechen; denn ungefähr die Hälfte wird privat vermietet. Wir haben deshalb in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben, dass wir uns auf Bundesebene dafür einsetzen, Vermieterinnen und Vermieter zu stärken, und zwischen privaten Kleinvermietern und den großen Wohnungsunternehmen unterscheiden und weitere zusätzliche Anreize für Vermieterinnen und Vermieter schaffen, beispielsweise durch die Verbesserung der steuerlichen Abschreibungsbedingungen. Das sind Anreize, die wir auch auf Bundesebene anstoßen können und die dazu führen, dass mehr Wohnraum vermietet wird oder es weniger dadurch verursachte Leerstände gibt, dass Personen durch schlechte Erfahrungen ihren Wohnraum nicht mehr vermieten wollen. (Zuruf von der AfD: Machen, nicht schwätzen!) (Dr. Natalie Pfau-Weller) Das ist ein weiterer Punkt, den wir anstoßen wollen. Deshalb wollen wir gemeinsam darauf hinwirken, dass nicht nur durch die Mietpreisbremse, sondern durch viele verschiedene Instrumente viele Wohnungen geschaffen werden, völlig egal, ob die Personen in Eigentum leben wollen oder als Mieterinnen und Mieter in den Wohnungen sind. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen – Abg. Win- fried Mack CDU: Sehr gut!)
Thomas Strobl
Zu seiner ersten Rede erteile ich das Wort Herrn Abg. Zimmer von der AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)
Alexsei Zimmer AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Grünen stellen diese Aktuelle Debatte unter die Überschrift „Zukunft bezahlbar machen: Für stabile Mieten in Baden-Württemberg – Mietpreisbremse verlängern und ausweiten“. Damit wird bereits im Titel eine Wirkung unterstellt: Mietpreisbremse verlängern, Mietpreisbremse ausweiten, und dadurch werden die Mieten stabiler. Die entscheidende Frage ist aber: Ist das tatsächlich so? Was wissen wir über die Nebenwirkungen? Dass Menschen gerade in angespannten Wohnungsmärkten unter hohen Mieten leiden, bestreitet niemand. Aber wenn wir nach mittlerweile mehr als zehn Jahren Mietpreisbremse über eine weitere Verlängerung und sogar eine Ausweitung sprechen, sollten wir auch wissen, welche Folgen dieses Instrument hat. Genau deshalb haben wir die Landesregierung gefragt, wie sich die Mietpreisbremse auf Investitionen auswirkt. Wie wirkt sie sich auf Neubauprojekte aus, wie auf Modernisierungen, wie auf private Eigentümer und die Bauwirtschaft? Die Antwort auf zahlreiche dieser Fragen war bemerkenswert knapp: „Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.“ Das betrifft ausdrücklich die Investitionstätigkeit, Renditeerwartungen, Neubauprojekte, Sanierungen und Modernisierungen sowie weitere wirtschaftliche Folgen. Nur wenige Zeilen später fragten wir, ob die Mietpreisbremse ein investitionshemmendes Signal aussendet und langfristig zu einer Verknappung des Angebots beitragen kann. (Beifall bei der AfD – Abg. Miguel Klauß AfD: Ja!) Darauf lautet die Antwort schlicht: „Nein.“ Das muss man sich einmal vorstellen: Man greift massiv in den Wohnungsmarkt ein, erklärt gleichzeitig, zu den tatsächlichen Auswirkungen auf Investitionen und Wohnungsbau lägen keine eigenen Erkenntnisse vor, und schließt negative Folgen trotzdem kategorisch aus. Auf welcher Datengrundlage? Die Landesregierung verweist u. a. auf eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung aus dem Jahr 2018. Diese kam damals zu dem Ergebnis, dass die Mietpreisbremse den Anstieg der Mieten moderat verlangsamen könne. Aber inzwischen gibt es eine neue Forschung. In diesem Monat wurde eine neue Untersuchung des Deutschen Instituts für ode – 11. Sitzung – Mittwoch, 30. September 2026 Wirtschaftsforschung veröffentlicht. Die Autoren untersuchten Verwaltungsdaten aus nahezu 11 000 deutschen Gemeinden von 2010 bis 2024. Ihr Ergebnis: Die Mietpreisbremse hat in der Untersuchung einen statistisch signifikanten negativen Effekt auf den Wohnungsbau. Bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern fällt dieser Effekt sogar stärker aus, und das, obwohl Neubauten unmittelbar von der Mietpreisbremse ausgenommen sind. Deshalb meine Frage an die Landesregierung: Haben Sie diese neue Untersuchung bereits ausgewertet? (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Und wenn nicht: Wäre es nicht sinnvoll, zunächst zu prüfen, ob solche Effekte auch bei uns auftreten, bevor die Mietpreisbremse erneut verlängert und ihre Gebietskulisse noch weiter ausgeweitet wird? (Beifall bei der AfD) Eine zweite Frage ist bisher noch unbeantwortet: Wann ist dieses Instrument eigentlich erfolgreich? (Abg. Miguel Klauß AfD: Nie!) Wir haben die Landesregierung gefragt, anhand welcher Kriterien sie die Wirkung misst und wann die Mietpreisbremse wieder entbehrlich werden könnte. Eine konkrete Zielgröße gibt es nicht, einen konkreten Zeitpunkt gibt es ebenfalls nicht. Die Regierung verweist darauf, dass die weitere Entwicklung des Wohnungsmarkts von vielen Faktoren abhängt. Das ist richtig, ja. (Heiterkeit des Abg. Miguel Klauß AfD) Aber gerade dann brauchen wir eine saubere Erfolgskontrolle. (Beifall bei der AfD) Denn eine Mietpreisbremse kann den Neubau von Wohnungen nicht ersetzen. Aus unserer Sicht liegt das eigentliche Problem im fehlenden Angebot. Deshalb setzen wir den Schwerpunkt auf schnellere Genehmigungen, niedrigere Baukosten, weniger Bürokratie und verlässliche Rahmenbedingungen für diejenigen, die Wohnungen bauen und bereitstellen. Über Mieterschutz kann und muss man diskutieren. Aber wenn ein Instrument immer wieder verlängert und ausgeweitet wird, dann sollte die Landesregierung auch belastbar beantworten können, was es bewirkt, welche Nebenwirkungen es hat und woran wir seinen Erfolg erkennen. (Beifall bei der AfD – Abg. Sandro Scheer AfD: So ist es!) Genau das bleibt offen. Danke. (Beifall bei der AfD)
Thomas Strobl
Für die SPD-Fraktion spricht nun Frau Kollegin Kirschbaum zu uns.
Simone Kirschbaum SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bezahlbares Wohnen ist d i e (Simone Kirschbaum) soziale Frage unserer Zeit. Wer das nicht anerkennt, hat den Kontakt zu den Menschen verloren. Eines muss man Ihnen lassen: Sie haben Mut – Mut, sich heute für ein Thema auf die Schulter zu klopfen und so zu tun, als hätten Sie ein Problem gelöst, das Sie erst selbst geschaffen haben. (Beifall bei der SPD – Abg. Anton Baron AfD: Wer hat die Grunderwerbsteuer erhöht? Das war Grün- Rot!) Sie freuen sich, dass die Mietpreisbremse nun wieder in Städten gilt, in denen sie galt, bevor Sie sie geändert haben – ausgenommen Waiblingen oder Leinfelden-Echterdingen. Hier haben Sie es versäumt, im Interesse der Mieterinnen und Mieter zu handeln. Sie lassen die Menschen in den Ballungsräumen im Stich. Mir geht es heute aber, ehrlich gesagt, in zweiter Linie um die Mietpreisbremse; denn sie arbeitet nur an den Symptomen, nicht am Problem. Das Problem heißt Wohnungsnot. Wohnungsnot ist kein Zufall, sondern folgt aus den Marktverhältnissen. Sie ist das Damoklesschwert, das über Familien, Studierenden, Auszubildenden und älteren Menschen in Baden-Württemberg hängt – in einem Land, in dem viele Menschen zur Miete leben. Für diese Menschen ist Wohnen keine Frage von Ideologie. Sie stellen sich die Frage, ob sie noch dazugehören. Das Damoklesschwert Wohnungsnot belastet den Alltag; denn wie soll man planen, wenn der Ort, an dem man Pläne schmiedet, unsicher ist? Unsicher, weil man nicht weiß, wann die nächste Mieterhöhung kommt, weil man nicht sicher sein kann, ob Reparaturen auf die Miete umgelegt werden, oder wenn die Wohnung zu klein ist und man sich keine größere leisten kann. Ich möchte und wir möchten, dass die Menschen in Baden-Württemberg dort sicher leben können, wo es zu ihren Plänen passt. (Beifall bei der SPD) Genau diese Sicherheit gerät aber immer mehr ins Wanken. Die Erzieherin in Stuttgart, der Pfleger in Freiburg, die Studentin in Heidelberg, die Auszubildende in Lörrach, sie alle stellen sich dieselbe Frage. Sie lautet nicht mehr – wie früher –: „Wenn ich schaffe, wo kann ich mir einmal ein Häusle bauen?“, sondern sie lautet: „Kann ich mir eine Wohnung überhaupt noch leisten?“ Meine Damen und Herren, bezahlbares Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit. Dies anzuerkennen heißt, sich die Lage genauer anzuschauen. Die Mieten steigen seit Jahren schneller als die Einkommen. In den Ballungsräumen in unserem Land geben viele Haushalte weit mehr als ein Drittel ihres Nettoeinkommens für die Warmmiete aus, manche sogar die Hälfte. Da bleibt für Vorsorge und zum Leben kaum etwas übrig. Wer heute eine neue Wohnung sucht, zahlt oft deutlich mehr als der Nachbar, der seit zehn Jahren im selben Haus wohnt. Das ist keine Abstraktion, das ist der Grund dafür, dass Menschen nicht umziehen, obwohl sie es müssten: (Beifall bei der SPD) de – 11. Sitzung – Mittwoch, 30. September 2026 für den besseren Job, für die größere Wohnung nach der Geburt des zweiten Kindes, für den Neuanfang nach einer Trennung. Hohe Mieten machen unbeweglich, und sie machen arm. (Beifall bei der SPD) Was kann die Mietpreisbremse leisten? Ich höre immer wieder, die Mietpreisbremse bringe nichts, sie verhindere Neubau und sei „sozialistisch“. Dazu drei Klarstellungen. Erstens: Die Mietpreisbremse gilt nicht für Neubauten. Wer neu baut, ist ausgenommen. Das Argument, sie werfe uns beim Bauen zurück, trägt also schlicht nicht. Zweitens: Die Mietpreisbremse sagt nicht „keine Miete“, sondern sie sagt: Bei der Wiedervermietung darf die Miete grundsätzlich die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen. 10 % mehr – das ist keine Enteignung, das ist kein Sozialismus. Das ist ein Mindestmaß an Anstand auf einem Markt, auf dem der Mieter keine Wahl hat, weil hinter ihm noch 60 Leute in der Schlange stehen. (Beifall bei der SPD) Drittens: Sie ist ein Instrument auf Zeit. Sie verschafft uns Luft, damit Wohnungsbauförderung und Bodenpolitik überhaupt wirken können. Wer sie abschafft, bevor genug gebaut ist, erklärt den Menschen: Ihr müsst für die Lücke bezahlen, die wir nicht geschlossen haben. Wer hier von einem Eingriff in den Markt spricht, dem sage ich: Ein Markt, auf dem die eine Seite die Not der anderen ausnutzt, ist kein freier Markt, sondern ein Machtgefälle. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Wenn Sie zeigen wollen, dass Sie die Wohnungsnot wirklich ernst nehmen, erwarte ich etwas von Ihnen. Erstens: Weiten Sie die Mietpreisbremse aus, wo sie wirklich gebraucht wird. Die Kriterien, nach denen ein Markt in Baden-Württemberg als angespannt gilt, sind streng. Das führt dazu, dass Gemeinden, in denen die Menschen längst unter Druck stehen, durchs Raster fallen – gerade Hochschulstädte, in denen viele Studierende in Wohngemeinschaften leben, die laut Statistik nur als jeweils ein Haushalt zählen. Geben Sie den Kommunen ein Antragsrecht, damit diejenigen, die ihren Markt am besten kennen, nicht erst auf ein Gutachten warten müssen. Zweitens: Mietpreisbremse, Kappungsgrenze und Kündigungssperrfrist wirken nur gemeinsam. Wer nur eines davon schützt, lässt die Menschen an anderer Stelle ungeschützt. Verdrängung passiert nicht nur bei der Neuvermietung, sie passiert genauso durch Modernisierungsumlagen, Eigenbedarfsklagen und Umwandlungen. Wenn eine Alleinerziehende nach 15 Jahren wegen einer Luxussanierung aus ihrer Wohnung gedrängt wird, findet sie im selben Stadtteil schlicht nichts Bezahlbares mehr. Drittens: Wir brauchen mehr Druck auf den Bund, damit die Bremse schärfer wird. Ausnahmen wie bei möblierten Wohnungen und Kurzzeitvermietungen dürfen kein Schlupfloch (Simone Kirschbaum) sein. Vermieter, welche die Bremse ignorieren, müssen Konsequenzen spüren. Ein Gesetz, das Mieter erst mühsam selbst durchsetzen müssen, ist ein Gesetz mit Handbremse. Hier müssen wir aktiv werden: wir, die SPD, in unsere Bundesministerien hinein und Sie über den Bundesrat. Was mir und uns fast am Wichtigsten ist: Durch die Mietpreisbremse entsteht kein neuer Wohnraum. Ich will ehrlich sein, weil wir das alle wissen: Die Mietpreisbremse bekämpft nur Symptome. Die Ursache ist, dass in Baden-Württemberg bezahlbare Wohnungen fehlen. Da erwarten wir von einer Landesregierung, die von Verantwortung spricht, mehr als bloße Ankündigungen. Sie regieren dieses Land seit Jahren. Sie hatten Zeit, Sie hatten Haushalte, Sie hatten Mehrheiten. Und was haben wir? Wohnungsnot, die von Jahr zu Jahr größer wird, Sozialwohnungen, die aus der Bindung fallen, Kommunen, die nach Unterstützung rufen. Wir brauchen eine Landeswohnungsbaugesellschaft, die dort baut, wo der Markt nicht baut, und zwar dauerhaft bezahlbar. Wir brauchen eine Landeswohnraumförderung, die verlässlich, ausfinanziert und unbürokratisch ist. Wir brauchen eine aktive Bodenpolitik; denn ohne Flächen gibt es keinen Wohnungsbau. Und wir brauchen schnellere Genehmigungen, ohne dass bei Qualität und Klima gespart wird. Wir brauchen den Mut, öffentliche Grundstücksverkäufe an Bezahlbarkeit zu koppeln. Wir brauchen eine Steuerpolitik, die Sinn ergibt. Entlasten Sie Familien, reformieren Sie die Kaufnebenkosten und passen Sie die Grunderwerbsteuer an. Es kann nicht sein, dass eine junge Familie beim ersten Eigenheim genauso viel Grunderwerbsteuer zahlt wie ein Großinvestor. (Abg. Anton Baron AfD: Sie haben das doch erhöht!) Mietpreisbremse und Wohnungsbau sind keine Gegensätze. Sie müssen Hand in Hand gehen. Denn die Bremse schützt heute, der Bau hilft morgen. Ich möchte noch einmal betonen: Wohnen ist ein Grundrecht, keine Ware wie jede andere. Gehen Sie dieses Thema nun endlich ernsthaft an. Machen wir die Zukunft bezahlbar und machen wir Baden-Württemberg bezahlbar – nicht irgendwann, sondern jetzt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)
Thomas Strobl
Wird in dieser Aktuellen Debatte seitens der Landesregierung das Wort gewünscht? – Das ist der Fall. Dann erteile ich das Wort Frau Ministerin Schopper. Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Theresa Schopper: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Frau Kirschbaum, ich möchte das gleich aufgreifen. Natürlich ist Wohnen ein Menschenrecht und ein wirklich elementares Bedürfnis für viele Menschen. In Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von den Vereinten Nationen ist Wohnen einer der Bestandteile neben Nahrung, Kleidung, ärztlicher Versorgung. ode – 11. Sitzung – Mittwoch, 30. September 2026 Wohnen – das haben alle ausgeführt –, ein sicheres Zuhause mit Daseinsvorsorge, ist der absolute Anker, um überhaupt seine Kapazitäten und seine Potenziale entfalten zu können. Denn nicht zu wissen, wo ich am Abend den Schlüssel reinstecken kann, wo ich zu Hause bin, wo ich wohnen kann, wo ich leben kann, das ist für viele Menschen nicht nur eine Existenzbedrohung, sondern diese Unsicherheit lähmt viele Menschen. „Angst fressen Seele auf“, das wissen wir, nicht nur beim Wohnen. Die Mietpreisbremse – das ist auch konstatiert worden – ist kein Motor, um neuen Wohnraum zu schaffen. Das hat bei diesem Instrument auch niemand behauptet. Aber es ist so, dass auch mit der Mietpreisbremse, die 2015 vom Bund verabschiedet wurde, viele Menschen im Hinblick auf die Lebenshaltungskosten über die Miete schon an die Grenze dessen kommen, was sie sich leisten können. Es ist oftmals schon so, dass nicht nur die Hälfte des Gehalts in die Miete geht, sondern dass viele Menschen mit den Nebenkosten schon bei zwei Dritteln ansetzen müssen. Und wenn ich schon so viel für die Miete bezahlen muss, weiß ich, dass der Spielraum dessen, was ich sonst zur Verfügung habe, gering ist. So äußert sich auch der Mieterbund. Ich war gemeinsam mit Natalie Pfau-Weller, Frau Kirschbaum und Gudula Achterberg bei der Versammlung des Mieterbunds, und auch da ist genau das angeklungen, dass jeder dritte Mieterhaushalt in Deutschland überlastet ist. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag stehen – ich möchte mit der Genehmigung des Präsidenten gern zitieren –: Wir wollen, dass die Menschen gut und sicher wohnen können – auf dem Land und in der Stadt, in jeder Lebensphase. Wir setzen uns für faire Mieten und bezahlbaren Wohnraum für alle Menschen ein. Das ist im Koalitionsvertrag so formuliert. Deswegen stehen wir heute hier, weil natürlich die Mietpreisbremse eine der drängendsten Fragen war, weil wir sie nur bis 2026 hatten und sie ansonsten ausgelaufen wäre. Deswegen ist mir das auch ein wichtiges Anliegen gewesen, damit wir auch die Punkte aufgreifen, um die es in der vergangenen Legislaturperiode ging, nämlich auch die Frage, wie die Gebietskulisse und wie die Indikatoren wirken, und um die sich eine Debatte entspannte. Deswegen haben wir das jetzt noch einmal aufgenommen. Denn wir wissen natürlich: Auch bezahlbares Wohnen ist ein Standortfaktor. Wir wissen – das weiß ich noch aus meiner Tätigkeit im Kultusministerium –: In Stuttgart haben wir immer weniger Lehrkräfte an die Schulen bringen können, weil einfach auch die Mieten so hoch waren, dass gesagt wurde: Bei dem Angebot, das ich vielleicht in einem anderen Kreis habe, mache ich eventuell eine Kurve um Stuttgart, einfach deshalb, weil die Mieten zu hoch sind. Das können wir uns nicht leisten, und wir wissen auch von anderen Unternehmen, dass die Mitarbeiterrekrutierung vielfach auch an den Mieten scheitert, so schön die Lage auch sein mag. Wir wissen, dass die aktuelle Lage am Wohnungsmarkt – das ist auch weidlich beschrieben worden – herausfordernd ist und (Ministerin Theresa Schopper) sich das insbesondere dann auswirkt, wenn man an Nahtstellen seines Lebens steht, wenn man z. B. zum Studium in eine Stadt geht. Wenn man also einen Studienplatz in einer sehr teuren Gegend bekommt, dann kann man, wenn man BAföG bekommt, im Grunde nur die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Denn wir wissen: Beispielsweise in Freiburg werden zwar neue Wohnheimplätze gebaut, aber sie sind jetzt halt noch nicht fertig. Ferner wissen wir: Nur für einen Teil der Menschen, die zum Studium nach Freiburg, Tübingen, Mannheim oder Stuttgart kommen, gibt es Wohnheimplätze. Wir wissen auch: Wenn es in einer Apartmentwohnung oder einer Zweizimmerwohnung einen Kinderwunsch gibt oder schon Kinder da sind, gibt es einfach ein Problem. Auch für viele Menschen, die in einer günstigen Wohnung leben, gibt es ein Problem, wenn die Eigentümerin bzw. der Eigentümer verstorben ist, die Erben die Wohnung verkaufen und dann Eigenbedarf geltend gemacht wird. All das sind Faktoren, aufgrund derer die Menschen zu Recht hohen Puls bekommen, weil sie Angst haben, dass sie sich die Wohnung dann nicht mehr leisten können. Wir wissen: Wir haben eine hohe Spannbreite. Laut Statistik wird Wohnraum im Main-Tauber-Kreis im Schnitt für rund 9 € pro Quadratmeter vermietet, und auf der anderen Seite gibt es, wie wir wissen, entsprechend hochpreisige Lagen wie beispielsweise Freiburg, Stuttgart und Heidelberg, die zu den Top Ten im Mietranking gehören, sodass es für viele ein Glücksspiel ist, eine passende und günstige Wohnung zu finden. Deswegen haben wir mit der Mietpreisbremse ein Instrument gegen steigende Mieten in einem angespannten Wohnungsmarkt. Zur Frage von Herrn Zimmer: Wir haben uns natürlich das Gutachten noch einmal angeschaut. Im Wesentlichen ist es so, dass wir die Erkenntnisse, die Sie in Ihren Anfragen entsprechend abgefragt haben, natürlich nicht auf Heller und Pfennig genau liefern können und auch nicht genau sagen können, wie viele Investitionen es genau gegeben hat, weil uns das in diesem Kontext überhaupt nicht zur Verfügung steht. Aber wir wissen aus den Untersuchungen und auch aus dem Gutachten, dass es insgesamt einen dämpfenden Effekt gibt, und wir wissen auch, dass wir vieles angehen müssen, um bei dem Bestreben voranzukommen, mehr bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. (Abg. Anton Baron AfD: Also mehr!) Daher müssen wir aus meiner Sicht schauen, wie wir die Mietpreisbremse, die jetzt bis Ende 2026 läuft, rechtssicher – darauf haben Frau Dr. Natalie Pfau-Weller und auch Frau Gudula Achterberg zu Recht hingewiesen – fortführen können. Denn es hilft uns nicht, wenn wir jetzt ein schmuckes Werk zusammenstellen, das uns bei der ersten gerichtlichen Auseinandersetzung aus der Kurve fliegt. Daher ist die Rechtssicherheit für uns wichtig, und deswegen haben wir das auch entsprechend umgesetzt. Deswegen habe ich – so würde man das im medizinischen Bereich nennen – minimalinvasiv versucht, auf die Gebietskulisse und das einzugehen, was tatsächlich die Studierenden ausmacht, die jetzt nicht als eigener Haushalt gewertet werden, sondern sich in WGs zusammenfinden: In Tübingen sind de – 11. Sitzung – Mittwoch, 30. September 2026 vier Studierende gemeinsam in einer WG, werden als ein Wirtschaftshaushalt gewertet, und gleichzeitig ist es so, dass sie natürlich schon vier eigenständige Haushalte sind. Deswegen haben wir die noch einmal gesondert angeschaut. Bei diesen Studienstandorten haben wir noch einmal genauer geschaut: Wer fällt denn da alles hinein? Und die allermeisten sind in der Mietpreisbremse schon drin. Aber eben Mannheim, Konstanz und Kehl sind bisher nicht drin gewesen. Darum konnten wir diese bei der Gebietskulisse noch mit hineinnehmen. Es ist uns wichtig, dass wir auch weiterhin rechtssicher unterwegs sind. Bei den 41 Hochschulstandorten sind diese Gemeinden mit dabei – 17 waren sowieso auch schon mit drin. Wir brauchen keine Mietpreisbremse in Furtwangen, was auch ein Studienstandort ist. Es ist nicht per se so, dass ein Studienstandort automatisch eine angespannte Wohnungslage nach sich ziehen würde. Aber wir haben das an diesen Gemeinden so weit konstatiert. Ich will es einfach auch noch mal sagen: Eine Kritik, die immer wieder formuliert wurde, war, dass da auch Gemeinden drin sind, bei denen sich manche wunderten, dass sie mit dabei waren, während andere Gemeinden nicht mehr drin sind, bei denen sich manche wunderten, dass sie herausgefallen sind. Es ist so: Wenn man ein Gutachten mit diesen fünf Indikatoren hat und diese Kulisse so postuliert, dann kommen wir zu diesem Ergebnis. Ich habe mir deswegen auch noch mal an anderen Ländern ein Beispiel genommen und geschaut: Könnte man das nicht auch noch mal mit einem Opt-in- und Opt-out-Verfahren regeln? Es ist so, dass wir das – sollte die Mietpreisbremse noch mal darüber hinaus verlängert werden – noch mal sehr genau auf dem Zettel haben, damit wir eventuell analog dem bayerischen Modell genau dies möglich machen, dass also alle Kommunen erst einmal daraufhin untersucht werden, was für eine Ausgangslage vorliegt. Gleichzeitig können dann die örtlichen Erkenntnisse ergänzend zur Statistik berücksichtigt werden. Somit kann entschieden werden, ob ein Opt-in- und Opt-out-Verfahren möglich ist. Das ist genau der Punkt. Das ist aber in der Kürze der Zeit – wegen Ende 2026 – nicht mehr möglich gewesen. Daher haben wir das noch mal mit auf den Hausaufgabenzettel – so würde ich das einmal nennen – gezogen, um das Ganze dann zu machen. Dann wurde eine Frage zu den 200 000 Wohnungen, die fehlen, gestellt: Was haben wir da für Hausaufgaben? Wir haben hohe Baukosten. Wir wissen: Zum Teil können wir selbst gar nichts dafür, weil sowohl der Angriffskrieg als auch die Sperrung der Straße von Hormus und Niedrigwasser am Rhein die Baukosten in Höhen jenseits der Zielphase treiben. Was können wir selbst machen? Wir arbeiten mit Hochdruck daran – mit dem BW-Standard, mit dem Gebäudetyp E, der vom Bund kommt –, dass wir auch da rechtssicher bauen und die Baukosten senken können. Denn wir haben momentan einen Quadratmeterpreis von im Schnitt 5 500 €. Tatsächlich haben wir zwar viele Baugenehmigungen und sind froh, dass deren Zahl nach oben geht, aber eine Baugenehmigung heißt noch nicht, dass da schon der Bagger anrollt oder schon mal die Fliese bestellt ist. Das ist also genau der Punkt, an dem wir einfach noch schauen müssen, dass die dann auch ins Tun kommen.
Thomas Strobl
Frau Ministerin, es gibt eine Zwischenfrage der Frau Abg. Wolle von der AfD-Fraktion. Möchten Sie diese zulassen? (Ministerin Theresa Schopper nickt.) – Offensichtlich ja. – Bitte sehr, Frau Abg. Wolle. Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Theresa Schopper: Ja, ich habe Frau Wolle „Ja“ bedeutet.
Carola Wolle AfD
Sie hat ja genickt. – Vielen Dank, dass Sie diese Zwischenfrage zulassen. Es gibt ja sehr hohe Bauanforderungen, insbesondere ökologische. Das heißt, der steigende Preis wirkt sich massiv auf die Miethöhen aus. Wie wirkt sich das dann auf den Mietmarkt insgesamt aus? Und der Eigenheimanteil in Deutschland – auch in Baden-Württemberg – ist ja im Vergleich zur Europäischen Union insgesamt sehr gering. Die hohen Baupreise haben natürlich auch zur Folge, dass sich nur wenige ein Eigenheim leisten können, und das wiederum wirkt sich natürlich auch auf den Mietmarkt aus. Welche Folgen hat das dann für den Mietpreis? Vielen Dank. Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Theresa Schopper: Der Punkt ist, dass wir in Baden-Württemberg einen größeren Eigenanteil haben als im Rest der Republik. (Abg. Sandro Scheer AfD: Minimal! Kaum mehr!) Ich sage mal, da gibt es sogar ein Lied dazu: „Schaffe, schaffe, Häusle baue!“ Wir sind bei über 50 %, sonst sind es 47 %. Das ist nicht die – – (Abg. Sandro Scheer AfD: Drei Prozentpunkte!) – Ja, ich meine, das ist immerhin etwas. Die Hälfte der Menschen wohnt in einem Eigenheim. – Aber wir wollen natürlich auch schauen, wie wir Anreize dazu schaffen können. Das haben wir ja auch im Koalitionsvertrag vereinbart. Zu den ökologischen Anforderungen. Ich sage mal so: Die größte Einsparung ergibt sich, wenn ich eine Dreifachverglasung in meinem Bestand einbaue und die zweifach verglasten Fenster austausche. (Abg. Anton Baron AfD: Ha, nein, das ist Quatsch!) Es ist schon so, dass wir bei den Baunebenkosten – und das haben beide Rednerinnen ja auch betont – darauf schauen, wie wir die Standards senken können. Es geht dabei im Wesentlichen um Deckendichte, Wandstärke. Wie können wir Tiefgaragenstellplätze kommunalisieren? Das sind alles die Punkte, die wir noch angehen und an denen wir natürlich mit Hochdruck arbeiten. Aber das hat jetzt mit der Mietpreisbremse tatsächlich wenig zu tun. Deswegen ist es so, dass die Mietpreisbremse e i n Instrument ist. Gleichzeitig gilt es noch den vollen Koffer an Hausaufgaben zu bewältigen. Wir sind auf dem Weg, dies mit Unterstützung der beiden Regierungsfraktionen anzugehen. Dabei würden wir uns auch über eine Unterstützung von Ihrer Seite freuen. Danke schön. ode – 11. Sitzung – Mittwoch, 30. September 2026 (Beifall bei den Grünen und der CDU)
Thomas Strobl
Seitens der Fraktionen wird das Wort noch vom Kollegen van Ryt von der Fraktion der AfD gewünscht. (Beifall bei der AfD)
Sebastian van Ryt AfD
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! 15 Jahre grüne Landesregierung in Baden-Württemberg – und es steht die Frage im Raum: Wo stehen wir heute beim Wohnen? Im Land fehlen laut Bau-Monitor 2026 200 000 Wohnungen – was für eine düstere Bilanz für das Bundesland, in dem die eigene Immobilie immer einen extrem hohen Stellenwert hatte! Wie haben es die Grünen nur geschafft, dass das wohlhabende Baden-Württemberg mit 51 % eine der niedrigsten Eigentumsquoten in Europa verzeichnet? (Beifall bei der AfD) Nicht nur aus diesem Grund steht unser Land heute vor erheblichen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt. Selbst die grüne Regierung stellt fest, dass die Wohnungsversorgung in vielen Regionen extrem angespannt ist. Deshalb schießen die Mieten durch die Decke. Nun soll der bisher wirkungslose Versuch einer Mietpreisbremse über das Jahr 2026 hinaus fortgeführt werden. Sie soll ein Instrument sein, um Mieter vor zu starken Mietpreissteigerungen zu schützen. Sie kommt schon in 130 Städten und Gemeinden zur Anwendung. Aber es stellt sich doch die grundsätzliche Frage: Löst eine Begrenzung der Mieten das eigentliche Problem, nämlich dass zu wenige Wohnungen gebaut werden? Eine Mietpreisbremse schafft keine einzige Wohnung. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Ja! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Hat auch niemand be- hauptet!) Wer Wohnraum schaffen will, muss investieren. Das gilt für große Wohnungsunternehmen wie für private Häuslebauer. (Zuruf: So ist es!) Beide brauchen wir, um mehr Wohnraum zu schaffen. Doch die entscheidende Frage lautet: Warum wird Bauen immer teurer? Baukosten, Finanzierungskosten, Energiepreise, Steuern, utopische Baustandards und bürokratische Vorgaben beeinflussen die Wirtschaftlichkeit von jedem Neubau. (Abg. Miguel Klauß AfD: Und der Klimaschutz!) Auch die Dauer von Genehmigungs- und Planungsverfahren spielt eine Rolle, und zudem belasten uns die höchsten Energiepreise in Europa. Grüne Baustandards können wir uns wegen der grünen Deindustrialisierung und der daraus folgenden grünen Arbeitslosigkeit gar nicht mehr leisten. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: So ist es!) Dann wird der Wohnungsmarkt auch noch durch die Migration verknappt. (Sebastian van Ryt) (Oh-Rufe – Vereinzelt Lachen bei den Grünen und der SPD – Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Das war klar! Standard in der zweiten Runde!) Baden-Württemberg musste pro Jahr durchschnittlich 55 000 Menschen aufnehmen; das entspricht der Größe der Stadt Baden-Baden. Diese regierungsgemachte, unkontrollierte Migration verschärft seit Jahren die Knappheit und die Preise am Wohnungsmarkt. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: Sehr gut! – So ist es! – So! Jawohl!) Deshalb müssen wir doch fragen: Wie bekommen wir die Kosten des Bauens und die Migrationszahl wieder herunter? Die AfD hat für bezahlbare Wohnungen Lösungen entwickelt. Um den Mietwohnungsmarkt zu entlasten, müssen wir die Wohnungseigentumsquote steigern. Dafür senken wir die Grunderwerbsteuer und streichen sie für Selbstnutzer ganz. Wir fordern die Abschaffung der CO -Steuer und die Senkung sonstiger Energiesteuern; (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!) wir fordern die Abschaffung jeglicher utopischer Baustandards und die Entschärfung des Gebäudemodernisierungsgesetzes. (Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Energie- und Klimavorgaben müssen für Mieter und Bauherren wirtschaftlich tragbar sein. Ebenso muss die Bürokratie abgebaut werden. Schließlich gehört zur Wohnungsfrage auch noch die Bevölkerungsentwicklung. Wir können einfach keine weiteren Migranten aufnehmen. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Zudem müssen alle Ausreisepflichtigen unser Land verlassen, und der Familiennachzug muss gestoppt werden. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Nur solche Maßnahmen schaffen bezahlbaren Wohnraum. Staatliche Regulierungen des Mietmarkts wie durch die Mietpreisbremse lehnen wir ab. Statt auf sozialistische Experimente zu setzen, setzen wir auf die Wirkung der sozialen Marktwirtschaft. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: Jawohl! – Sehr gut!)
Thomas Strobl
Für die CDU-Fraktion erhält Frau Abg. Dr. Pfau-Weller das Wort.
Dr. Natalie Pfau-Weller CDU
Lieber Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das kann man nicht einfach so stehen lassen. (Zuruf: Ja!) Deswegen nutze ich noch die eine Minute Redezeit. Der Kollege ist ja neu. Wir sind gemeinsam im Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen. Ich freue mich über Anregungen für Dinge, die wir im Land auch wirklich ändern können. Hätten Sie uns zugehört, de – 11. Sitzung – Mittwoch, 30. September 2026 (Abg. Chris Hegel AfD: Abschieben! – Vereinzelt Heiterkeit und Beifall bei der AfD) dann hätten Sie auch gehört, über welche Baustandards wir diskutieren werden, beispielsweise den „BW-Standard“. Es ist aber schwierig, wenn Sie Vorschläge machen, die wir hier im Parlament gar nicht behandeln können. (Abg. Martin Rothweiler AfD: Sie sitzen auch im Bundesrat!) Über die verschiedenen Kostentreiber haben wir ja gesprochen. (Zuruf von der AfD: Grunderwerbsteuer!) Wenn Sie konstruktiv im Ausschuss mitarbeiten wollen, dann sehr gern. Es ist aber immer schwierig, hier einfach eine Rede zu halten, bei der die Grünen immer an allem schuld sind, alles sozialistisch ist (Zuruf von der AfD: Wie die CDU auch!) und überhaupt. Das ist immer sehr vereinfachend. Deswegen das herzliche Angebot, im Ausschuss vielleicht konstruktiver mitzuarbeiten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD – Zu- ruf: Sehr gut!)
Thomas Strobl
Ich sehe keine Wortmeldungen zu Tagesordnungspunkt 1 mehr. Damit ist derselbige erledigt. Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (2. GlüÄndStV 2021) – Drucksache 18/191 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses des Inneren und für Digitalisierung – Drucksache 18/523 Berichterstattung: Abg. Daniel Lindenschmid Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. In der Allgemeinen Aussprache erteile ich das Wort Herrn Abg. Seimer von der Fraktion GRÜNE. – Bitte sehr, Herr Kollege.
Peter Seimer GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Glücksspiel – stellen Sie sich vor, Ihnen bietet jemand ein Geschäft an. Der Vertrag sieht wie folgt aus: Sie geben Ihre Zeit, Ihre Ersparnisse, Ihre Träume und den Frieden in Ihrer Familie. Im Gegenzug gebe ich Ihnen eine winzige, fast unsichtbare Chance auf ein bisschen Geld. Als Garantie lege ich noch eine Sache obendrauf: Am Ende werden Sie mit mathematischer Sicherheit alles verlieren. Würden Sie diesen Vertrag unterschreiben? Wohl kaum. Und doch tun es jeden Tag Millionen von Menschen. Sie unterschreiben ihn mit einem Klick auf dem Smartphone, mit jedem Schein bei einer Sportwette und mit jedem Euro, den sie in einen blinkenden Automaten werfen. (Peter Seimer) Glücksspiel wird uns oft als harmloser Spaß verkauft. Die Werbung zeigt uns glückliche Gewinner, die mit Champagner anstoßen, sie zeigt uns den schnellen Weg zum Reichtum, vermeintliche Freiheit. Was die Werbung allerdings verschweigt, sind die Gesichter der anderen Seite. Sie zeigt nicht die Menschen, die nachts schweißgebadet vor dem Bildschirm sitzen und das Geld für ihre Miete verspielen. Sie zeigt nicht die Jugendlichen, die durch Sportwetten in eine Schuldenfalle geraten, noch bevor ihr Leben eigentlich richtig begonnen hat. Und sie zeigt nicht die Einsamkeit, die Lügen und die Scham, die diese Sucht wie ein unsichtbares Gift in die Familien trägt. Das größte Missverständnis über Glücksspiel ist, dass es dabei um Glück geht. Es geht um pure Mathematik, und die besagt: Die Bank gewinnt immer. Das System ist nicht dafür gebaut, dass Sie reich werden, es ist dafür gebaut, dass Sie psychologisch gefangen werden. Jeder Beinahe-Gewinn ist kein Fast-Erfolg, sondern ein eiskalter Trick des Algorithmus, um unser Gehirn mit Dopamin zu fluten, damit man weitermacht. Beim Glücksspiel ist das Verlieren der Normalfall und das Weiterspielen der Ruin. Wir müssen aufhören zu glauben, dass Spielsucht ein Zeichen von Schwäche oder mangelnder Disziplin ist. Es ist eine anerkannte Krankheit. Genau deshalb brauchen wir einen Staat, der diesen Markt nicht sich selbst überlässt. Glücksspiel braucht Regeln. Und diese Regeln müssen auch durchgesetzt werden. Genau darum geht es in dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags. Damit verbessern wir insbesondere den Vollzug. Wir schaffen eine rechtssichere Grundlage, um illegale Glücksspielangebote im Internet notfalls sperren oder entfernen zu lassen. Dabei gilt: Zuerst muss gegen den illegalen Anbieter vorgegangen werden. Erst dann, wenn das nicht möglich oder nicht erfolgversprechend ist, können auch Vermittlungsdienste, sprich Internetprovider, in Anspruch genommen werden. Zweitens: Wir stärken außerdem die Zuverlässigkeitsprüfungen von Glücksspielanbietern. Die Behörden in unserem Land können künftig auch Erkenntnisse ausländischer Polizei- und Strafverfolgungsbehörden einbeziehen. Das ist richtig und notwendig, denn Glücksspielanbieter agieren längst international, und die Aufsichtsbehörden in unserem Land müssen mit dieser Realität Schritt halten können. Drittens: Wir stärken insbesondere den Spielerschutz. Beim Abgleich mit der Sperrdatei OASIS wird klar geregelt, welche Zugangskennung verwendet werden darf. Die Weitergabe dieser Kennungen an Dritte wird verboten, und Verstöße können geahndet werden. Das sind keine abstrakten Änderungen. Es geht darum, Glücksspiel, illegales Glücksspiel zurückzudrängen, Kontrolle zu ermöglichen und Menschen besser vor den Folgen des Glücksspiels zu schützen. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag zu. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Thomas Strobl
Für die Fraktion der CDU spricht nun Herr Abg. Saladino. ode – 11. Sitzung – Mittwoch, 30. September 2026 (Abg. Lorenzo Saladino CDU fährt das Redepult he- runter. – Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Peter Seimer GRÜNE: Nächstes Mal denke ich daran!)
Lorenzo Saladino CDU
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Wie bereits in der Ersten Beratung am 23. Juli erwähnt: Im Mittelpunkt des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrags stehen vier Maßnahmen: Erstens: Netzsperren. Illegale Glücksspielangebote sollen notfalls auch über technische Vermittler bzw. Zugangsanbieter blockiert werden können. Zweitens: Zuverlässigkeitsprüfungen. Behörden sollen Informationen ausländischer Polizei- und Strafverfolgungsbehörden nutzen können, um Geldwäsche und organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Drittens: Schutz des OASIS-Sperrsystems. Jede Betriebsstätte und jede Internetdomain soll ihre eigene Zugangskennung verwenden dürfen, um einen Missbrauch des Spielersperrsystems zu verhindern. Viertens: Stärkung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Der Verwaltungsrat soll entlastet werden, und gleichzeitig sollen die parlamentarische und finanzielle Kontrolle erhalten bleiben. Zusammenfassend, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ein legaler, kontrollierter Glücksspielmarkt und ein konsequentes Vorgehen gegen illegale Anbieter sollen zusammengehören. Ziel sind mehr Rechtssicherheit, eine bessere Durchsetzung der Regeln sowie Jugend- und Spielerschutz. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Auch wir stimmen dem Gesetz zu. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte begleiten Sie diese Angelegenheit wohlwollend. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Thomas Strobl
Nun erteile ich Herrn Abg. Rottmann von der AfD-Fraktion das Wort. (Beifall bei Abgeordneten der AfD)
Daniel Rottmann AfD
Herr Präsident, meine Kollegen! Ich danke meinen beiden Vorrednern für die Ausführungen, die sie zu diesem Thema bereits gemacht haben. Wir sind uns einig in diesem Haus: Spielerschutz funktioniert nur am legalen Markt. Dazu gehören die Sperrfunktionen, das Abgleichen von Daten, die Obergrenzen bei Spieleinsätzen. Das eigentliche Problem ist der illegale Glücksspielmarkt. Der Glücksspielstaatsvertrag und auch dieser Änderungsvertrag tragen dazu bei, das illegale Glücksspiel weiter einzugrenzen und das legale stärker zu unterstützen bzw. gute Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Ein Rechtsstaat – in diesem Gesetzentwurf wird versucht, das umzusetzen – misst sich daran, ob es tatsächlich gelingt, die Regeln einzuhalten. Denn es darf nicht sein, dass der Ehrliche der Dumme ist – auch nicht beim Glücksspiel, weder beim (Daniel Rottmann) legalen noch beim illegalen. Da braucht es diese Einschränkung. Wir sind uns in diesem Haus einig. Deshalb müssen wir zu diesem Punkt eigentlich gar nicht so viel sagen. Was allerdings interessant ist: Der Glücksspielstaatsvertrag und der Zweite Änderungsstaatsvertrag, der jetzt vorliegt, das Ganze ist ein Prozess von zehn Jahren. Auch dieses Beispiel zeigt, wie langatmig viele Dinge in der Politik in Baden-Württemberg und in Deutschland laufen. Zehn Jahre! Nennen wir einmal ein oder zwei andere Beispiele. Schauen wir uns Stuttgart 21 an. Wenn man sich überlegt, wie da die Analysen waren und wie weit wir heute sind: Da haben sich einige in der Planung, in der Vorbereitung, in den Finanzplanungen gewaltig verzockt. An manchen Stellen könnte man sagen: Infrastruktur in Baden-Württemberg, in Deutschland wird zum Glücksspiel. So darf das nicht sein, liebe Kollegen! (Beifall bei der AfD) Ein weiteres Beispiel: Als ich 2016 erstmals in den Landtag eingezogen bin, wurde ich darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass die Referendare in den Sommerferien weiterbezahlt werden. Und im Wahlkampf meinte der grüne Vertreter bei uns im Wahlkreis, das sei jetzt ja geklärt. Herr Joukov, da haben Sie sich verzockt; es ist leider noch nicht geklärt, weil diese Regierung nicht in der Lage ist, Politik für die Lehrer und Referendare zu machen. (Beifall bei der AfD) Man könnte sogar so weit gehen, zu vermuten, (Unruhe) dass junge Menschen, die in Baden-Württemberg Lehramt studieren, (Zurufe, u. a.: Thema verfehlt! – Worum geht es hier denn?) sich verzocken in der Wahl des Landes, in dem sie ihre Ausbildung machen und studieren. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Bei Ihnen ist das Thema auch Glücksspiel! – Vereinzelt Heiterkeit – Weitere Zurufe, u. a.: Setzen, Sechs!) Die ganze Politik, die die Grünen in Deutschland und in Baden-Württemberg machen, ist ein reines Glücksspiel. Das sehen wir an den Ergebnissen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: So ein Blödsinn! – Vereinzelt Heiterkeit) Wir sprechen heute zum zweiten Mal in dieser Wahlperiode über diesen Glücksspielstaatsvertrag bzw. über den Änderungsstaatsvertrag zum Glücksspielstaatsvertrag. Die Frage ist: Haben wir hier im Land eigentlich keine wichtigeren Themen? (Minister Manuel Hagel: Erst schimpfen Sie, dass wir so lange für die Umsetzung gebraucht haben, und jetzt, da wir es gemacht haben, ist es auch wieder nicht recht, und Sie schimpfen, dass es wichtigere Themen gäbe!) de – 11. Sitzung – Mittwoch, 30. September 2026 Wie sieht das aus – – Herr Innenminister, es ist schön, dass Sie einen Zwischenruf machen. Sie sind ja derjenige, der sich bei der Landtagswahl verzockt hat. (Lebhafter Beifall bei der AfD – Heiterkeit bei der AfD) Sie wollten eigentlich da oben sitzen. Aber immerhin: Was soll’s? (Abg. Andreas Braun CDU: Du widersprichst dir in jedem zweiten Satz! – Unruhe)
Thomas Strobl
Das Wort hat Herr Abg. Rottmann.
Daniel Rottmann AfD
Genau. Wunderbar.
Thomas Strobl
Ich bitte, keine Zwiegespräche mit der Regierungsbank zu führen. – Bitte sehr.
Daniel Rottmann AfD
Von dort darf man sich eigentlich gar nicht zu Wort melden, sondern nur vom Abgeordnetenplatz, Herr Hagel. Aber gut. Haben wir keine anderen Themen, die wichtiger sind als das Thema Glücksspiel? Wir blicken einem Gasmangel in diesem Winter entgegen. Die Energiepreise sind zu hoch, die Spritpreise sind für viele Arbeitnehmer kaum noch zu bezahlen, die Wohnungen werden immer teurer – das haben wir vorhin schon von der Ministerin gehört. Ich kann nur an den Ministerpräsidenten appellieren, der gerade nicht da ist. Wahrscheinlich sammelt er Unterschriften für ein AfD-Verbot. Man hat den Eindruck, er hat keine anderen Aktivitäten, als Wahlkampf in Sachsen-Anhalt zu machen und gegen die einzige Oppositionsfraktion hier im Landtag zu kämpfen. (Beifall bei der AfD – Zuruf: Das stimmt!) Hoffentlich verzockt er nicht das ganze Land Baden-Württemberg. – Sie möchten eine Zwischenfrage stellen? Bitte schön.
Thomas Strobl
Herr Abg. Rottmann, hier geht es geordnet zu.
Daniel Rottmann AfD
Entschuldigung.
Thomas Strobl
Sie gestatten eine Zwischenfrage der Kollegin Dr. Pfau-Weller?
Daniel Rottmann AfD
Ja, das tue ich gern.
Thomas Strobl
Diese erhält dazu auch das Wort.
Dr. Natalie Pfau-Weller CDU
Vielen Dank. – Ich wollte Sie fragen, ob Sie mal zum Tagesordnungspunkt zurückkommen wollen und etwas zum Thema Glücksspiel sagen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf: Bravo! – Abg. Winfried Mack CDU zu Abg. Daniel Rottmann AfD: Sonst verzocken Sie sich noch!)
Daniel Rottmann AfD
Ich habe die Punkte vorhin genannt. Spielerschutz funktioniert nur im legalen Markt. Das eigentliche Problem ist der illegale Glücksspielmarkt. Der (Daniel Rottmann) Rechtsstaat misst sich daran, ob er seine Regeln auch tatsächlich umsetzt. Ansonsten habe ich gesagt – – (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ja, darum geht es ja heute!) – Ja, das habe ich ja am Anfang ausgeführt, und es ist schön, wenn man die Redezeit nutzen kann. (Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE: Ja, ja!) Zu diesem Punkt herrscht Zustimmung im ganzen Haus. Manchmal ist es gut, wenn man nicht nur auf die einzelnen Themen fokussiert ist, sondern auch auf die Gesamtlage unseres Landes Baden-Württemberg. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Da sind wir froh, dass wir Sie haben! – Weitere Zurufe) Ich hoffe, dass diese Landesregierung Baden-Württemberg nicht komplett verzockt, sondern dass dieses Land, wenn die AfD in einigen Jahren die Regierung übernehmen darf, nicht komplett heruntergewirtschaftet ist. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Danke, dass Sie unseren Blick weiten!) Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!)
Thomas Strobl
Für die SPD-Fraktion hat nun Herr Kollege Dr. Weirauch das Wort. (Zuruf: Um was geht es jetzt? – Abg. Sandro Scheer AfD: Rauschender Applaus bei der SPD! – Gegenruf des Abg. Miguel Klauß AfD: Ja, sind halt nur zehn und bald keine mehr!)
Dr. Boris Weirauch SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Abgeordnete der AfD, Herr Rottmann, (Abg. Daniel Rottmann AfD: Ja, Herr Weirauch!) hat uns hier mit wortreichen Abschweifungen beglückt. Sie hätten sich vielleicht einmal bei Ihrer Rede besser konzentrieren sollen, weil ich wahrscheinlich nicht der Einzige bin, der es gehört hat, dass Sie gesagt haben: Auch beim illegalen Glücksspiel darf der Ehrliche nicht der Dumme sein. Also, wenn das die Position der AfD-Fraktion ist, dann herzlichen Dank. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD sowie Abgeord- neten der Grünen und der CDU) Zurück zum Thema: Wir haben vor geraumer Zeit in der ersten Lesung schon einmal über die Änderung des Glücksspielstaatsvertrags diskutiert, und der grundsätzliche Standpunkt der SPD-Fraktion hat sich in dieser Frage auch nicht geändert. Wir unterstützen das Ziel, den Glücksspielmarkt wirksam zu regulieren, den Jugend- und Spielerschutz zu stärken und insbesondere – das ist uns besonders wichtig – gegen das illegale Glücksspiel vorzugehen. Der vorliegende Staatsvertrag schafft dazu aus unserer Sicht geeignete Instrumente. ode – 11. Sitzung – Mittwoch, 30. September 2026 Es gibt weitere Möglichkeiten, gerade auch für die Sicherheitsbehörden, Abfragen zu tätigen, auch bei ausländischen Behörden. Die Regelungen für die Netzsperren werden angepasst und auf die Werbung für unerlaubtes Glücksspiel ausgeweitet. Es werden insgesamt die Möglichkeiten der Behörden gestärkt, gegen illegale Angebote vorzugehen. Das ist richtig und notwendig. Aber es war für die SPD-Fraktion bereits in der ersten Lesung wichtig, zu betonen, dass neue Befugnisse auf dem Papier an sich allein noch keinen wirksamen Spielerschutz vor Gefahren legalen und illegalen Glücksspiels bedeuten. Vielmehr ist entscheidend, dass die gesetzlichen Vorgaben, die wir heute hier beschließen und ratifizieren, in der Praxis angemessen kontrolliert und die Verstöße dann auch sanktioniert werden. Deswegen müssen wir heute noch mal über die konkrete Situation Baden-Württembergs sprechen. Im Zuge der Verabschiedung des Landesglücksspielgesetzes im Februar 2025 wurde beim Regierungspräsidium Karlsruhe eine sogenannte Kontrollgruppe geschaffen, die die Kommunen bei der Kontrolle von Spielstätten unterstützen soll in Form von Vor-Ort-Kontrollen, Testkäufen und auch Testspielen, um Gesetzesverstöße wirksam zu bekämpfen. Ich habe es in der ersten Lesung schon gesagt. Es waren 13 Personalstellen vorgesehen. Diese waren auch schon etatisiert. Bis zum 1. März 2026 war aber nur eine einzige Stelle besetzt – eine einzige Personalstelle für ganz Baden-Württemberg. Ich brauche Ihnen an dieser Stelle nicht zu sagen, dass das eine gute Überwachung kaum ermöglichen dürfte. Wir haben nach der „Kritik“ oder den kritischen Fragen mit Innenminister Hagel korrespondiert und wurden dankenswerterweise dann auch informiert, warum es zu diesen Verzögerungen kam. Es ging ihm darum, erst einmal eine Konzeption zu erarbeiten. Jetzt werden diese Stellen sukzessive aufgebaut, und wir, die SPD-Fraktion, werden weiterhin ein wachsames Auge darauf haben. Denn aus unserer Sicht bringt die beste gesetzliche Vorgabe nichts, wenn ihre Einhaltung nicht wirksam kontrolliert werden kann. (Beifall bei der SPD) Aus unserer Sicht kann ein legaler und kontrollierter Markt aber nur dann eine Alternative zum illegalen Glücksspiel sein, wenn die geltenden Regeln tatsächlich eingehalten und Verstöße konsequent verfolgt werden. Mit unserer Zustimmung zum Änderungsstaatsvertrag verbinden wir die klare Erwartung, dass Baden-Württemberg die zusätzlichen Möglichkeiten, die der Staatsvertrag schafft, konsequent nutzt, die Kontrollstrukturen funktionieren, die notwendigen Stellen besetzt werden und in der Praxis wirksam kontrolliert wird. Wir wollen nicht nur einen guten Glücksspielstaatsvertrag, sondern wir stehen für einen Staat, der seine Regeln auch durchsetzt. Unter diesen Bedingungen stimmen wir diesem Gesetzentwurf der Landesregierung heute zu. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen)
Thomas Strobl
Zu diesem Gesetzentwurf hat nun für die Landesregierung der Innenminister das Wort. – Bitte sehr, Herr Minister Hagel. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Europa Manuel Hagel: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen, werte Kollegen! In unserer Sitzung Ende Juli hatten wir die Erste Beratung über den Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag hier im Hohen Haus. Ich sprach damals von der eher technischen Natur unseres Gesetzentwurfs. Ein Kollege sagte später, er sei langweilig. Heute habe ich für Sie eine gute und eine schlechte Nachricht. Die schlechte Nachricht ist: Der Sexappeal von unserem Gesetzentwurf ist zur zweiten Lesung nicht unbedingt gestiegen. Die gute Nachricht ist: Wenn Sie heute zustimmen, dann haben Sie es geschafft. Nach den Erörterungen im Innenausschuss stehen wir heute nun vor dem entscheidenden Schritt, nämlich der Ratifizierung und der Überführung in Landesrecht. Über die geschichtliche Entwicklung des Glücksspiels seit Anbeginn der Menschheit hatte ich Sie bereits in der ersten Lesung hier in diesem Hohen Haus sehr umfassend informiert. Insofern werde ich heute direkt in die aus meiner Sicht wesentlichen Details gehen. Mit den Änderungen erhöhen wir zum einen das Sicherheitsniveau bei uns im Land durch die Stärkung des Vollzugs. Zum anderen bauen wir gleichzeitig Bürokratie ab. Zum Aspekt „Erhöhung der Sicherheit“ möchte ich die – aus der Sicht der Landesregierung – drei wesentlichen Punkte herausgreifen: Erstens: Wir erweitern die Abfragekompetenzen unserer Glücksspielaufsichtsbehörden auf ausländische Polizeibehörden. Da ein Großteil der in Deutschland erlaubten Glücksspielanbieter ihren Sitz im Ausland haben, etwa in Malta, müssen die Aufsichtsbehörden auch bei dortigen Stellen Auskünfte einholen können. Durch die Zusammenarbeit mit den ausländischen Polizeibehörden wird das Glücksspiel sicherer, da beispielsweise ermöglicht wird, Personen mit einschlägigen Vorstrafen aus dem Ausland keine Erlaubnis für das Glücksspiel hier bei uns im Land zu erteilen. Zweitens: Wir passen die Rechtsgrundlage für die Netzsperren, das sogenannte IP-Blocking, an den aktuellen Rechtsrahmen an. Dadurch vereinfachen wir den Einsatz dieses wichtigen Instruments zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels im Internet, da die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, die GGL, illegale Seiten effektiver und schneller sperren kann. Drittens: Wir stellen in § 8 Absatz 3 klar, dass für den Abgleich der Sperrdatei OASIS ausschließlich die dem jeweiligen Betriebsstättenbetreiber zugewiesene Zugangskennung genutzt werden darf. Eine Weitergabe der Erlaubnis zur Nutzung der Zugangskennung durch Dritte wird konsequent verboten. Nur so kann nachvollzogen werden, ob die einzelnen Anbieter von Glücksspielen ihrer Pflicht auch nachkommen. Vor Beginn des Spiels ist die Identität der Teilnehmer zu prüde – 11. Sitzung – Mittwoch, 30. September 2026 fen und sind diejenigen, für die eine Sperre in OASIS eingetragen ist, konsequent vom Glücksspiel auszuschließen. Auch zum zweiten Aspekt „Straffung der Verwaltung“ möchte ich die drei wesentlichen Punkte herausgreifen: Erstens: Die Beschlussfassung des Verwaltungsrats über die Vertragsabschlüsse der GGL wird angepasst. Zweitens: Das Verfahren zur Bestellung der Jahresabschlussprüfer wird vereinfacht. Drittens: Es wird eine klare Vertraulichkeitsregelung für die Sitzungen des Verwaltungsrats vereinbart. Damit unterstützt der Änderungsstaatsvertrag unser Ziel: Wir lenken den Spielbedarf gemeinsam gezielt in geordnete, beaufsichtigte Bahnen und drängen unzulässige Angebote konsequent zurück. Deshalb bitte ich Sie heute um Ihre Zustimmung zum Ratifizierungsgesetz und sage: Herzlichen Dank. Wenn Sie heute zustimmen, dann haben wir es geschafft. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Thomas Strobl
Noch nicht ganz, liebe Kolleginnen und Kollegen. – Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 18/191. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses des Inneren und für Digitalisierung, Drucksache 18/523. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Zunächst rufe ich § 1 betreffend die Zustimmung zum Staatsvertrag auf. Wer § 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Wir fragen der guten Ordnung halber: Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Keine. Damit ist § 1 einstimmig angenommen. Nun rufe ich § 2 betreffend das Inkrafttreten auf. Wer § 2 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Ich stelle fest: Auch § 2 ist einstimmig angenommen. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 30. September 2026 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (2. GlüÄndStV 2021)“. – Sie stimmen der Überschrift zu. (Präsident Thomas Strobl) Nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Wer möchte sich enthalten? – Dann darf ich feststellen: Dem Gesetz ist einstimmig zugestimmt. Damit ist Tagesordnungspunkt 2 erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Zusammenarbeit im Bereich der Beseitigung tierischer Nebenprodukte – Drucksache 18/369 Das Wort zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Gentges. – Bitte sehr, Frau Ministerin. (Abg. Miguel Klauß AfD: Von der Justizministerin zur Landwirtschaftsministerin!) Ministerin für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Marion Gentges: Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein weiterer Staatsvertrag. Gemäß Artikel 50 unserer Landesverfassung bedürfen Staatsverträge der Zustimmung der Regierung und des Landtags. Mit dem heute in Erster Beratung vorliegenden Gesetzentwurf soll die Zustimmung des Landtags herbeigeführt und der Staatsvertrag zugleich in Landesrecht überführt werden. Worum geht es inhaltlich? Wir befassen uns mit der Beseitigung tierischer Nebenprodukte. Das sind im Wesentlichen Schlachtabfälle oder die Körper verstorbener oder getöteter Tiere, Produkte, die sich nicht zum Verzehr eignen und insbesondere aus Gründen der Seuchenbekämpfung verlässlich beseitigt werden müssen. In Zeiten von Maul- und Klauenseuche, Afrikanischer Schweinepest und Geflügelpest ist das wichtig. Zuständig für die Beseitigung sind die Stadt- und Landkreise. Sie trifft die Beseitigungspflicht, und sie dürfen sich zur Erfüllung dieser Aufgabe in Zweckverbänden zusammenschließen. Das ist wirtschaftlich sinnvoll, weil die Menge der anfallenden tierischen Nebenprodukte so hoch nicht ist. Das wird auch getan. Unser Staatsvertrag bezieht sich darauf, diese Zusammenschlüsse auch länderübergreifend möglich zu machen. Ganz konkret geht es darum, einen Zusammenschluss zu ermöglichen zwischen den Zweckverbänden ztn Neckar-Franken, der das nördliche Baden-Württemberg und den Landkreis Miltenberg in Bayern umfasst, und Tierische Nebenprodukte Südwest der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland. Der neue Zweckverband soll den Namen „Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest“ tragen. Ich darf Ihnen heute diesen Gesetzentwurf vorlegen und um Ihre Zustimmung bitten, um diese wirtschaftlich schlicht sinnvolle Kooperation der Stadt- und Landkreise zu ermöglichen. Herzlichen Dank. ode – 11. Sitzung – Mittwoch, 30. September 2026 (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Vereinzelt Beifall bei der SPD)
Muhterem Aras
Vielen Dank, Frau Ministerin. Meine Damen und Herren, für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Frau Abg. Braun.
Martina Braun GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Beseitigung tierischer Nebenprodukte haben wir uns hier im Landtag bereits im Februar dieses Jahres schon einmal beschäftigt. Damals ging es u. a. darum, den zuständigen Stadt- und Landkreisen und ihren Zweckverbänden zur Tierkörperbeseitigung mehr Flexibilität zu geben, nämlich ihnen die Möglichkeit zu geben, neben Gebühren auch privatrechtliche Entgelte zu erheben. Heute gehen wir in erster Lesung einen weiteren wichtigen Schritt. Wir schaffen die rechtliche Grundlage dafür, dass die Zusammenarbeit künftig auch über Landesgrenzen hinweg möglich sein wird. Die Beseitigung tierischer Nebenprodukte klingt zunächst nach einem sehr technischen Thema. Aber dahinter steht eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge. Es geht darum, im Seuchenfall den Schutz der Gesundheit von Menschen und Tieren zu gewährleisten. Deshalb brauchen wir Strukturen, die jederzeit funktionieren und schnelle Handlungsfähigkeit gewährleisten. Gleichzeitig verändert sich die Situation. Die landwirtschaftliche Tierhaltung ist insgesamt rückläufig. Damit sinken auch die Mengen an tierischen Nebenprodukten, die im normalen Betrieb beseitigt werden müssen. Das bedeutet, vorhandene Anlagen werden weniger ausgelastet, müssen aber trotzdem wirtschaftlich weiterbetrieben werden können. Im Ernstfall, eben im Seuchenfall, brauchen wir diese Kapazitäten. Wenn eine hoch ansteckende Tierseuche ausbricht, müssen möglicherweise innerhalb kurzer Zeit sehr große Mengen an Tierkadavern bewältigt werden. Deshalb brauchen wir weiterhin eine ausreichend dimensionierte Entsorgungsstruktur, auch interkommunal. Wir müssen also zwei Dinge zusammenbringen: wirtschaftlich tragfähige Strukturen im Normalbetrieb und ausreichende Kapazitäten für den Seuchenfall. Genau hier setzt der Staatsvertrag an, den die Ministerin ausführlich dargestellt hat. Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und das Saarland schaffen die rechtliche Grundlage dafür, dass Zweckverbände zur Tierkörperbeseitigung künftig auch über Landesgrenzen hinweg gegründet oder erweitert werden können. Das ist sinnvoll. Denn wir sollten vorhandene Kapazitäten gemeinsam länderübergreifend nutzen. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass wir im Tierseuchenfall schnell, effektiv und seuchenhygienisch einwandfrei handeln können. Für mich sind die entscheidenden Punkte: Wir schaffen mit diesem Staatsvertrag verlässliche Strukturen, um tierische Ne- (Martina Braun) benprodukte jeglicher Herkunft entsorgen zu können, wir stärken die Zusammenarbeit der Kommunen über Landesgrenzen hinweg und sichern gleichzeitig die notwendige Handlungsfähigkeit im Tierseuchenfall. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Muhterem Aras
Das Wort für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Breitkreuz. Das ist seine erste Rede im Plenum. Sie alle wissen: Da hören wir ganz besonders aufmerksam und ruhig zu. Danke schön.
Dr. Tim Breitkreuz CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine dramatische Entwicklung, die erst dazu geführt hat, dass wir diesen Staatsvertrag benötigen. Der Staatsvertrag ist sinnig und steht im Sinne der Entbürokratisierung. Kurzum: Wir, die CDU, unterstützen das Vorhaben. Worüber wir jedoch sprechen sollten, ist der Grund, der diesen Staatsvertrag überhaupt erst nötig macht: Die Tierhaltung in Deutschland und in Baden-Württemberg geht dramatisch zurück. Immer weniger Landwirtinnen und Landwirte produzieren immer weniger Tiere. Es gibt immer weniger heimische Lebensmittel. Schauen wir allein auf die Schweinehaltung in Baden-Württemberg: Im Jahr 2016 hatten wir noch 2 400 Betriebe. Heute sind es 1 400 Betriebe. In nur zehn Jahren sind vier von zehn Betrieben verschwunden. Das ist enorm. Schauen wir auf die Milchviehhaltung: Seit 2010 ging die Zahl der Betriebe um 55 % und die Zahl der Tiere um 15 % zurück. Schauen wir auf die Rinderhaltung: Seit 2010 ging die Zahl der Betriebe um 22 % und die Zahl der Tiere um 13 % zurück. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind keine abstrakten Zahlen, das ist kein abstrakter Strukturwandel. Das sind Familien, die irgendwann entschieden haben: „Wir machen nicht mehr weiter; es lohnt sich nicht mehr.“ Natürlich gehört Strukturwandel dazu. Die Landwirtschaft hat sich schon immer verändert. Aber wir müssen sehr genau hinschauen, warum ein Betrieb aufhört. Hört jemand auf, weil er sich unternehmerisch neu orientiert, oder hört jemand auf, weil er nicht mehr weiß, welche Vorgaben in fünf oder zehn Jahren gelten? Hört jemand auf, weil der Stallumbau jahrelang im Genehmigungsverfahren hängt, weil Investitionen in mehr Tierwohl am Ende am Baurecht oder am Immissionsschutz scheitern? Eines muss doch klar sein: Ein Landwirt baut einen Stall nicht nur für sich, er baut ihn auch immer für die nächste Generation. Deshalb ist klar: Landwirtschaft braucht Verlässlichkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Wir wollen doch Tierwohl. Aber wir können nicht einerseits Tierwohl fordern und andererseits gleichzeitig mit Forderungen nach immer mehr Immissionsschutz den Stallumbau verhindern. Wir können doch nicht einerseits regionale Lebensmittel fordern und andererseits gleichzeitig Bedingungen bei de – 11. Sitzung – Mittwoch, 30. September 2026 uns schaffen, die es einfach unmöglich machen, zu produzieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen, dass auch in Zukunft Tiere in Baden-Württemberg gehalten werden. Wir wollen, dass auch in Zukunft Lebensmittel in Baden-Württemberg produziert werden. Wir wollen, dass junge Landwirtinnen und Landwirte den Mut haben, in ihre Höfe zu investieren und die Zukunft in die Hand zu nehmen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Tierhaltung bedeutet Landschaftspflege. Tierhaltung bedeutet regionale Lebensmittelproduktion. Tierhaltung bedeutet auch Klimaschutz, weil eben jedes Kilo an Lebensmitteln, das hier produziert wird, nicht erst mit Schweröl oder Kerosin hierhergebracht werden muss. Das muss uns klar sein. Tierhaltung bedeutet auch Ernährungssicherheit. Wenn wir in diesen Zeiten über mehr Zivilschutz sprechen, müssen wir auch darüber sprechen, woher der volle Teller kommt. Genau deshalb setzen wir uns dafür ein, dass wir das Thema Ernährungssouveränität als Staatsziel in die Landesverfassung aufnehmen. Genau deshalb kämpfen wir auch gemeinsam mit Ministerin Marion Gentges für eine Neuausrichtung des Düngerechts, für einfachere Genehmigungsverfahren beim Stallneubau und -umbau, für weniger Regeln und für mehr Pragmatismus, etwa bei der Bekämpfung von Schadnagern. Außerdem senden wir die klare Botschaft an Berlin, an den Bund: Das Gold-Plating beim geplanten Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur hat erhebliche Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft hier bei uns. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, hier sind auch Sie gefordert. Meine ehrliche Bitte: Setzen Sie sich bei Ihrem Parteifreund und Bundesumweltminister dafür ein, dass er dieses Vorhaben in dieser Form zurückzieht. (Beifall bei der CDU – Abg. Winfried Mack CDU: Bravo! – Zuruf des Abg. Nicolas Fink SPD) Ernährungssicherheit ist nicht selbstverständlich, regionale Lebensmittel sind nicht selbstverständlich, auch bäuerliche Familienbetriebe sind nicht selbstverständlich. Deshalb: Sorgen wir gemeinsam dafür, dass die Landwirtinnen und Landwirte gern heimische Lebensmittel produzieren, und zwar hier bei uns in Baden-Württemberg. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen und der AfD – Abg. Winfried Mack CDU: Bravo!)
Muhterem Aras
Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Eisenhut das Wort. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: Sehr gut! – Bravo!)
Bernhard Eisenhut AfD
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben bereits im Februar über die Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenpro- (Bernhard Eisenhut) dukte-Beseitigungsgesetzes gesprochen. Schon damals hatten wir die Änderung als Schritt in Richtung Bürokratieabbau gesehen. Ebenso steht der hier geplanten Möglichkeit der länderüberschreitenden Zusammenarbeit der Kommunen nach unserer Ansicht nichts entgegen. Nur wäre das jetzt eine ziemlich kurze Rede. Gestatten Sie mir deswegen – wie auch der CDU –, etwas vom Thema abzuschweifen. (Unruhe) Sie sprechen in der Begründung zum Staatsvertrag noch ein anderes sehr wichtiges Thema an, und zwar, dass die landwirtschaftliche Tierhaltung in den letzten Jahren insgesamt rückläufig ist. Das ist für Sie vielleicht eine Zustandsbeschreibung, für uns aber ein ganz wesentliches Problem, das wir nicht nur im Nebensatz stehenlassen wollen. Von 2015 bis 2025 ist die Zahl der landwirtschaftlichen Tierhalter nicht nur rückläufig gewesen, sondern geradezu eingebrochen. (Abg. Winfried Mack CDU: Das haben wir doch ge- rade schon mal gehört!) Seit 2016 regiert Schwarz-Grün. (Zuruf der Abg. Martina Braun GRÜNE) Gab es im Jahr 2015 noch einen Rinderbestand von mehr als einer Million Rindern, sank die Anzahl bis 2025 auf rund 880 000 Tiere – ein Rückgang um 12 %. Im selben Zeitraum hat rund ein Fünftel der Betriebe aufgegeben – ein Fünftel! Der Schweinebestand ist von 1,85 Millionen Tieren auf 1,25 Millionen Tiere gesunken – minus 32 %. Die Zahl der Betriebe ist sogar um 43 % zurückgegangen. Der Selbstversorgungsgrad bei Schweinefleisch ist auf 54 % zurückgegangen. (Abg. Winfried Mack CDU: Das sind redundante In- formationen!) – Wie bitte? (Abg. Winfried Mack CDU: Das haben wir doch ge- rade schon einmal gehört!) – Ja, aber wenn es Ihnen nicht passt, was ich sage – – (Abg. Winfried Mack CDU: Nein!) Mir passt auch vieles nicht, was Sie mir sagen. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Winfried Mack CDU) Ich biete noch ein paar Zahlen. Die Schweinebauern haben die schlechtesten Schlachtpreise seit langer Zeit: ca. 1,45 € pro Kilo. Auf Nachfrage hören wir, dass sie ca. 2,50 € brauchen, um wirtschaftlich produzieren zu können. Schweinefleisch wird aus anderen EU-Staaten zu Dumpingpreisen importiert. Hier stellt sich die Frage, ob diese Staaten dieselben Standards einhalten, die bei uns gelten. (Zuruf von der AfD: Natürlich nicht!) ode – 11. Sitzung – Mittwoch, 30. September 2026 Und auch hier stellt sich die Frage über Sinn und Zweck der EU. (Zuruf von der AfD: Ja!) Jeder fünfte Schlachtbetrieb hat in den letzten zehn Jahren aufgegeben. Die Gründe sind nicht selten eine Auflagenflut sowie hohe Energie- und Personalkosten. Man sollte meinen, dass einem Ministerpräsidenten, der sich zumindest etwas über drei Jahre als Landwirtschaftsminister im Bund versucht hat, die Lage der Landwirte besser bekannt sein dürfte. (Beifall bei der AfD) Maßnahmen, die dem derzeitigen Trend entgegenwirken, sehen wir aber nicht. Auch in der dritten Legislaturperiode von Grün-Schwarz müssen wir uns darauf einstellen, dass die Landesregierung dem Sterben der regionalen Versorgungsstruktur im Land weiter zusehen wird. (Abg. Isabell Huber CDU: Das ist wirklich Quatsch! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Was ist daran Quatsch? – Gegenruf der Abg. Isabell Huber CDU) Das Land Baden-Württemberg rühmt sich gern mit Regionalität, vergibt stolz Qualitätszeichen für regionale Produkte, aber lässt gleichzeitig zu, dass die Betriebe, die Regionalität garantieren, zunehmend aufgeben müssen. Wer aber regionale Produkte – ob bio oder konventionell – erhalten möchte, braucht regionale Betriebe, (Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: So ist es!) regionale Tierhalter, regionale Schlachtereien, regionale Metzger und regionale Vermarkter. Wem das wichtig ist, der darf sich nicht auf der Änderung einer Verordnung ausruhen, der muss mehr vorlegen, um unsere landwirtschaftlichen und handwerklichen Betriebe am Leben zu erhalten und ihnen Planungssicherheit und eine Zukunft zu ermöglichen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Winfried Mack CDU)
Muhterem Aras
Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Sigg. Auch für sie ist es ihre erste Rede. Hören Sie daher bitte auch hier schön aufmerksam zu. Danke.
Viviane Sigg SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme jetzt ganz kurz und pragmatisch wieder zum eigentlichen Thema zurück. (Beifall bei der SPD und den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Innerhalb nur eines Jahres – Frau Kollegin Braun hat es eben schon erwähnt – beschäftigen wir uns – genauer Sie sich; ich war damals noch nicht Teil des Parlaments – erneut mit einem Thema, das ein kleines bisschen sperrig klingt, aber für Kommunen, Landwirtschaft, den Tierseuchenschutz und auch für unser aller Gesundheit von ganz großer Bedeutung ist, nämlich mit der Beseitigung tierischer Nebenprodukte. (Viviane Sigg) Diesmal geht es nur sekundär ums Geld, sondern es geht um die Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg. Das erachten wir als durchaus sinnvoll. Viele Landkreise und kreisfreie Städte arbeiten bereits zusammen, um diese wichtige Aufgabe wirtschaftlich und zuverlässig zu erfüllen. Ländergrenzen stellen dabei teilweise unnötige Hindernisse dar. Das liegt auf der Hand. Dieser Staatsvertrag schafft die Grundlage für eine bessere Zusammenarbeit in den Zweckverbänden und kann zugleich die Kommunen im Land entlasten. Ich denke, ich brauche in diesem Haus niemandem berichten, dass diese Entlastung angesichts einer angespannten Finanzlage durchaus willkommen sein wird. Die Aufgabe bleibt unverzichtbar. Denn ob verendete Nutztiere, größere Haustiere oder Wildtiere, eine fachgerechte Beseitigung muss jederzeit gewährleistet sein. Besonders wichtig wird das bei Tierseuchen wie – wir haben es schon von der Frau Ministerin gehört – der Afrikanischen Schweinepest oder beispielsweise dem neu aufgetretenen Shamonda-Virus, bei dem man teilweise noch gar nicht genau weiß, wie es sich verbreitet. Da wird das noch mal besonders wichtig. Gerade deswegen brauchen wir funktionierende Strukturen, die nicht an den Landesgrenzen enden, und einen hohen Grad an Versorgungssicherheit. Deshalb ist dieser Staatsvertrag sinnvoll und notwendig, und deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf zu. Danke schön. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet. Zur weiteren Beratung schlage ich Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 18/369 an den Ausschuss für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Punkt 3 unserer Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf: Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat – Schäden und Ernteausfälle in Baden-Württembergs Landwirtschaft im Hitzesommer 2026 – Drucksache 18/417 (Geänderte Fassung) Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Hahn.
Martin Hahn GRÜNE
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will die Gelegenheit nutzen, vorneweg erst einmal all denen, die in den grünen Berufen, in Gärtnereien, in der Landwirtschaft, im Weinbau und wo auch imde – 11. Sitzung – Mittwoch, 30. September 2026 mer in diesem Sommer unter schwierigsten Bedingungen alles dafür geben, dass wir unser tägliches Brot wie gewohnt bekommen, ein großes und herzliches Dankeschön zu sagen, ein Dankeschön von mir und natürlich auch von der Fraktion GRÜNE. Herzlichen Dank! (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Beifall bei der AfD) Rekordhitze und -trockenheit, flächendeckende Betroffenheit in Baden-Württemberg; bisher auch unauffällige Regionen sind stark betroffen: Dieses Jahr ist kein Ausnahmejahr, sondern bittere Realität. Die Erwärmung wirkt sich zwar erst mit 1,5 Grad aus, (Zuruf von der AfD: Ach!) aber in Stuttgart laut Karsten Schwanke schon mit über 5 Grad. Das sind schon Szenarien, die man sehen muss: Da ändert sich mehr als nur ein bisschen was, und das wird richtig hart. (Abg. Miguel Klauß AfD: Jetzt hat der ganze Klima- schwindel gar nichts gebracht!) Baden-Württemberg ist der Hotspot. – Auch für Sie, aber bei Ihnen merkt man: Es ist schon warm geworden. (Abg. Miguel Klauß AfD: Trotz Klimaschwindel!) Baden-Württemberg ist der Hotspot der Erwärmung und am stärksten betroffen. Auch deshalb ist es wichtig, dass wir – gerade wir – alles tun, um diese Entwicklung zumindest abzubremsen und diese Branche dort, wo wir es können, zu unterstützen. Das ist wichtig; das ist unsere Pflicht und Aufgabe. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Vielen Dank an das Ministerium und, Frau Ministerin, vielen Dank für die dezidierte Stellungnahme. Es gibt große Bereiche, die sich unscheinbar anhören: 10 % weniger Ernte bei Getreide, bei Winterweizen. Aber je später die Kulturen dran sind, desto größer und desto dramatischer sind die Schäden. Und was uns Sorgen machen muss: Besonders hart getroffen sind Sommerungen, Hafer, Gerste, also die Sorten, die wichtig waren. Bei Erdbeeren gab es noch eine normale Ernte, bei Kirschen eine Superernte, allerdings mit miserablen Preisen, was die Ernte nicht versüßt hat, sondern ihr eher einen sauren Beigeschmack verleiht. Das Kernproblem ist der Futteranbau in Baden-Württemberg, das Grünland und der Silomais, der Maisanbau. Beim Grünland gab es Einbußen von bis zu 60 %, beim Maisanbau bis zu 40, 50 %. Man sieht schlimme Äcker. Die Betriebe in unserem Land überleben dort dadurch, dass sie aus Reserven leben können, dass viele Betriebe einen Überhang von über 30 % aus den Vorjahren haben und so dieses schwierige Jahr überstehen können. Ich denke, das ist ein gutes Zeichen, dass sowohl Landwirte, die Biogas erzeugen, als auch die Milchviehhalter und die Tiermäster da weitermachen können. Es ist wichtig, dass es weitergeht. Hinzu kommen die niedrigen Preise. Das ist etwas, das früher anders war: In Zeiten mit schlechten Ernten gab es hohe Prei- (Martin Hahn) se. Das wurde durch die Entwicklung am Weltmarkt einfach nivelliert. Das müssen wir sagen. Deshalb sind wir, das Parlament, das Land, gefordert, die Landwirte in unserem Land zu unterstützen, weil dieses normale Regulativ, das wir über viele Jahrzehnte hinweg hatten, nicht mehr funktioniert. Der Markt funktioniert an diesem Punkt leider nicht, und deswegen ist es wichtig, dass wir handeln. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Die Frau Ministerin und das Ministerium für Ländlichen Raum sind vieles schon angegangen, ob das der Katastrophenfall für die Ökobetriebe war – – Man muss vielleicht erklären, warum das besonders wichtig war: weil die Ökobetriebe besonders graslastig sind und dadurch die höchsten Ausfälle hatten. Nur deswegen ist es besonders wichtig, dass wir das getan haben. Die FAKT- und stillgelegten Flächen wurden für Futter freigegeben, es gab Futtermittelhilfen, steuerliche Stundungen; all das wurde von der Landesregierung ermöglicht. Auch wenn es sich nur um ein Vertagen handelt – das ist alles klar –, brauchen die Landwirte das, damit sie diese Krise überleben und durchstehen können. Frau Ministerin, herzlichen Dank für Ihre Arbeit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Winfried Mack CDU: Bravo!) Im Bund wird einiges diskutiert, aber noch nicht geliefert. Auch die Bundesregierung muss tätig werden. Ich denke, da gibt es vieles. Ich fange mal mit der steuerlichen Risikorücklage an, zu der ich sagen muss: Da war ich jetzt auch nicht so ganz glücklich, wie sich unsere Landesregierung im Bundesrat verhalten hat. Denn da hätte man einen Schritt weiter gehen müssen, finde ich. Man muss es nur einmal erklären. Die steuerliche Risikorücklage ist keine Sonderleistung für Landwirte, sondern das bedeutet nur, dass man landwirtschaftliche Personengesellschaften mit einer GmbH gleichstellt. (Abg. Winfried Mack CDU: Du hast es begriffen!) Das ist ein rein juristischer Zug. Man muss einfach wissen, dass das der Unterschied ist und dass es da nicht um Subventionen oder eine Unterstützung in der Breite geht. (Beifall des Abg. Winfried Mack CDU) Deswegen ist es mir besonders wichtig, dass wir es hinbekommen, dass das auf der Agenda bleibt. (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Beifall der Abg. Sandra Boser GRÜNE)
Muhterem Aras
Herr Abg. Hahn, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Hauk zu?
Martin Hahn GRÜNE
Am Ende, Herr Hauk. – Wo waren wir jetzt? Eijeijei! (Heiterkeit – Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Auch bei der Öko-Regelung 4 haben wir einiges unterstützt. Die anteilige 50-%-Finanzierung der Mehrgefahrenversicherung ist zwingend. Europa verhält sich da anders als die Bundesrepublik, das muss man einfach sagen. Europa – sowohl ode – 11. Sitzung – Mittwoch, 30. September 2026 Österreich als auch Italien – ist da deutlich progressiver und unterstützt die Landwirte bei der Risikoabsicherung solcher Maßnahmen. Deswegen brauchen wir auch diese Unterstützung vom Bund. Leider – das will ich schon sehr deutlich sagen – sind die Liquiditätshilfen, die der Bund anbietet, nicht das wert, was sie sein sollen, weil man ganz klar sagen muss: Die Absicherung soll über die Hausbanken passieren. (Abg. Miguel Klauß AfD: Jetzt bin ich auf die Frage von Herrn Hauk gespannt!) Das heißt, die Hausbanken machen kein Geschäft und sollen die Absicherung übernehmen. Ich denke, das wird in Baden-Württemberg schwer. Das wird nicht gut funktionieren. Jeder, der das Geschäft ein bisschen kennt, weiß: Dafür muss man in ein Risiko gehen. In einem Land, in dem wir ganz andere Summen abgesichert haben, ist es unsere Pflicht, auch diese Betriebe abzusichern, die überleben wollen und weiter für unsere Ernährung kämpfen wollen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Viviane Sigg SPD) Wichtig ist, dass wir auch in die Zukunft schauen. Das ist, meine ich, das Wesentliche. Ich denke, das Wassermanagement in unserem Land wird zunehmend von Bedeutung sein. Ich spreche es an, weil man sieht, um was es geht. Ernährungssouveränität und Lebensmittelsicherheit hängen davon ab. Deswegen muss man darüber reden. Ich nenne mal die Zahlen, weil die sich ja in der öffentlichen Debatte leicht verschieben. Die Wasserentnahmen im Land erfolgen zu 26,8 % vom Gewerbe, zu weiteren 26,8 % von der Energieversorgung, zu 44,2 % von den Verbrauchern und Verbraucherinnen sowie zu 2 % von der Landwirtschaft. Das sind die Dimensionen. Ich sage immer überspitzt: Wir reden über das Wasser, das Baden-Württemberg für das Autoputzen verbraucht. (Vereinzelt Heiterkeit) Das muss einem einfach klar sein. Wir müssen da konstruktiv, kreativ vorangehen, Lösungen suchen, wie wir dieses Wassermanagement als gesamtgesellschaftliche Aufgabe unterstützen. Das ist mir sehr wichtig, weil wir laut Karsten Schwanke – wie soll ich das sagen? – eine Sicherheit haben, die heißt, dass wir auch in Zukunft genauso viel Niederschläge wie seither bekommen. Das ist toll, (Abg. Miguel Klauß AfD: Das stimmt!) aber die Zeiten ändern sich, die Niederschläge kommen immer mehr sturzartig, und das Wasser läuft schnell weg. (Abg. Miguel Klauß AfD: Muss man halt anpassen!) Es ist sehr wichtig, dass wir das Wasser in der Landschaft halten. Dafür müssen wir alles tun. (Abg. Miguel Klauß AfD: Keine Windräder, keine Bodenversiegelung!) Da wird es meiner Meinung nach auch bauliche Anlagen brauchen, da müssen wir die technischen Voraussetzungen schaf- (Martin Hahn) fen. Wir müssen das Speichern von Wasser unterstützen, damit das Wasser langsam in die Landschaft fließt. Es geht einfach darum, dass wir auch die Grundwasserpegel – das ist der Hintergrund – halten können. Die können wir nur halten, wenn wir das Wasser langsamer durch unsere Landschaft bringen und nicht schneller. Deswegen sind diese Investitionen in die Zukunft sehr wichtig. (Vereinzelt Beifall – Abg. Winfried Mack CDU: Dan- ke für diese Erkenntnis!) Natürlich sind auch die Effizienzfragen sehr wichtig – Tröpfchenbewässerung usw., klare Regelungen über die Verteilung der Landwirtschaft. All das müssen wir angehen. Ich bin sehr froh über dieses Signal aus dem Haus, dass wir eine Fortsetzung und Intensivierung für das finden, was wir 2018 angefangen haben, zu klären. Denn ich bin davon überzeugt, dass das sehr wichtige Schritte sind. Der Sektor liefert. Das muss man einfach sagen. Die Landwirtschaft passt sich an, wo immer es geht. Ich finde das wirklich beeindruckend, wie der Sektor in Fragen nach der Sorte, der Hitzetoleranz usw. liefert. Wir, die Politik, müssen auch liefern. Die Frau Ministerin hat gezeigt, wie es geht. Vom Bundesminister könnten wir noch ein bisschen Vorschub brauchen, um das tun zu können, was wir tatsächlich absichern müssen. Und was wir auch brauchen, ist eine Bevölkerung, die weiß, dass sie mit jedem Lebensmittel ihre Heimat isst und gestaltet. (Abg. Miguel Klauß AfD: Und jetzt die Zwischenfra- ge von Herrn Hauk!) Deswegen ist es so wichtig, dass wir weiter an der Aufklärung arbeiten, dass wir die Leute mitnehmen und dass Essen tiefer ins Bewusstsein kommt und seine Bedeutung klar wird. Was wir noch brauchen – das sage ich kritisch dazu –, ist, dass die Verantwortlichen im Lebensmittelhandel ihren Aufgaben gerecht werden (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) und dass sie das noch einmal durchlesen, was sie im Strategiedialog des Landes Baden-Württemberg unterschrieben haben, und beherzigen. Dann kommt auch die Wertschöpfung bei den Lebensmitteln da an, wo sie hingehört – (Beifall der Abg. Martina Braun GRÜNE) bei den Bäuerinnen und Bauern. Denn die sichern die Zukunft unserer Ernährungsgrundlage und unsere Ernährungssouveränität. Das müssen wir immer beherzigen: Unser tägliches Brot kommt nicht von überall her, sondern von den Feldern und Äckern in unserem Land. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD – Abg. Miguel Klauß AfD: Jetzt kommt noch die Zwischenfrage von Herrn Hauk!)
Muhterem Aras
Nein, die Frage kann ich nicht mehr zulassen, (Abg. Miguel Klauß AfD: Schade!) de – 11. Sitzung – Mittwoch, 30. September 2026 weil Herr Abg. Hahn seine Redezeit mehr als ausgeschöpft hat. (Heiterkeit bei den Grünen – Abg. Miguel Klauß AfD: Gute Taktik!) Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Huber.
Isabell Huber CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie uns zurückbeamen: Mitte August, Mittagszeit im schönen Schwarzwald, keine Wolke am Himmel, die Sonne brennt, staubtrockene Felder, braune Wiesen; der zweite oder dritte Schnitt ist teilweise komplett ausgefallen. (Abg. Anton Baron AfD: Waren Sie da im Strand- korb?) Während sich draußen die Hitze ausbreitet – – Das Thema ist gerade ernst. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD – Abg. Miguel Klauß AfD: Sie re- det von einem wunderbaren Sommertag!) – Danke schön; da sieht man wieder, wie ernst Sie die Landwirtschaft tatsächlich nehmen. – Während sich draußen die Hitze ausbreitet, stehen im Stall die Kühe. Sie brauchen Wasser, sie brauchen Futter, sie brauchen Kühlung. Der Landwirt sagt ganz klar, das Futter, das er momentan verfüttert, wäre der Vorrat für den Winter, und er weiß nicht, ob das Futter reicht. Vor allem aber weiß er: Wenn es nicht reicht, muss er es teuer zukaufen. Dann stellt sich dieser Landwirt die Frage: Habe ich das Geld, um dieses Futter zuzukaufen, oder muss ich gegebenenfalls Tiere schlachten? Das ist die Realität, vor der viele Milchvieh- und Rinderhalter in unserem Land stehen. Besonders hart ist die Situation auch für die ökologische Landwirtschaft und für Heumilchbetriebe. Ebenso von dieser Hitze betroffen sind wasserintensive Sonderkulturen, der Apfel- und Weinbau, der Gemüseanbau, Getreide- und Druschfrüchte und eigentlich fast alle Sorten, die ein bisschen später reif geworden sind. Das betrifft diese mehr als die, die früher dran gewesen sind. Dabei muss uns allen eines klar sein: Hinter jeder Prozentzahl in der Statistik steht ein Hof, und hinter jedem Ertragsverlust steht ein landwirtschaftlicher Betrieb. Hinter jedem landwirtschaftlichen Betrieb stehen dann wiederum Familien, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Investitionen und Verantwortungen. Deshalb müssen wir heute – wie es der Kollege Hahn gesagt hat – über mehr sprechen als über die Ernte 2026. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen darüber sprechen, wie wir die Land- und Forstwirtschaft in unserem Land widerstandsfähiger machen. (Beifall bei der CDU und den Grünen) Denn der Klimawandel findet in unseren Wäldern, in unseren Weinbergen, auf unseren Äckern und Wiesen statt – schon gestern, schon heute und auch morgen. Wir müssen die Betriebe dabei unterstützen, in veränderte Bedingungen bei Stallklimatisierung, Agroforst, Agri-PV und vieles mehr zu investieren. Wir müssen unsere Züchtungsforschung stärken. Das (Isabell Huber) Wissen muss schneller aus Forschung und Versuchswesen in die Praxis kommen. Wir brauchen mehr Wasserrückhalt und Speicher in der Fläche, moderne und effiziente Bewässerungssysteme und vor allem intelligente Beregnungssysteme. Wassermanagement ist keine Frage für irgendwann, es ist eine Frage der landwirtschaftlichen Existenz von heute. Deshalb bin ich auch unserem Ausschussvorsitzenden sehr dankbar, dass wir dieses Thema auch auf Anträge der CDU-Fraktion hin zum Gegenstand einer Anhörung machen werden. Das ist ein ganz, ganz wichtiges und essenzielles Zukunftsthema nicht nur für andere Bereiche, sondern vor allem auch für die Landwirtschaft. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Winfried Mack CDU: Sehr gut!) An dieser Stelle geht mein Dank an unsere Landwirtschaftsministerin Marion Gentges, die im August schnell Entscheidungen getroffen und wirklich wichtige Hilfen auf den Weg gebracht hat. Kollege Hahn hat bereits einige beispielhaft genannt. Dazu gehören bis zu 5 Millionen € für Futterhilfen, FAKT-Flächen, die für Fütterungsnutzung freigegeben werden, und für Ökobetriebe wurde der Katastrophenfall ausgesprochen. Liquiditätshilfen, Steuersenkungen und, ja, auch die steuerlichen Risikoausgleichsrücklagen möchte ich hier erwähnen. Da hätten wir uns definitiv ein anderes Abstimmungsverhalten gewünscht. Ich appelliere an die Landesregierung, dass man hier vielleicht noch etwas weiter geht und das tatsächlich auf den Weg bringt; denn die Agrarministerkonferenz hat sich ja klar dafür ausgesprochen. (Beifall bei der CDU und des Abg. Martin Hahn GRÜNE) Andere Maßnahmen werden von uns schon lange gefördert, erforscht und erprobt, beispielsweise die Förderung von Bewässerungssystemen im Weinbau, smarte Drainagen oder auch die Züchtung von klimaresilienten Sorten. Da passiert schon sehr viel. Diese Maßnahmen sind wichtig. Wie wir in diesem Sommer auch gesehen haben, sind sie existenznotwendig. Vor allem die Verfügbarkeit von Wasser – das möchte ich noch einmal ganz klar betonen – hat einen sehr großen Stellenwert. Das ist letzten Endes auch der Schlüsselfaktor für die Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft in unserem Land. Wir müssen diesen Weg also gemeinsam konsequent weitergehen, denn wir alle wollen auch in Zukunft eine starke Landwirtschaft und vitale ländliche Räume mit regionalen Lebensmitteln made in Baden-Württemberg. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Muhterem Aras
Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Eisenhut das Wort. (Beifall bei der AfD)
Bernhard Eisenhut AfD
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die anhaltende Trockenheit hat in der baden-württembergischen Landwirtschaft zu einem akuten Futtermangel geführt. Die Ernten sind teils niedriger ausgefallen. Die Erträge im Biolandbau sind stark zurückgegangen. Die ode – 11. Sitzung – Mittwoch, 30. September 2026 Kulturen, deren wichtige Entwicklungsstadien mit starker Hitze und regional ausgeprägten Dürren zusammenfielen, standen kurz vor dem Totalausfall oder fielen komplett aus. Dürrejahre sind aber grundsätzlich nichts Außergewöhnliches. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Natürlich!) Es ist den Landwirten in unserem Land zu verdanken, dass in diesem Sommer keine flächendeckende existenzielle Krise entstanden ist. Beim Winterweizen bezieht sich der Rückgang des Hektarertrags auf das Jahr 2025, das im Trend der letzten zehn Jahre zu den besten Ernten gehört. Gegenüber dem Sechsjahresmittel beträgt der Minderertrag 7,1 %. Teilweise sind die Getreideerträge sogar besser ausgefallen als beim Winterweizen. Zu berücksichtigen ist bei diesen totalen Ertragszahlen auch der Wegfall von Anbaufläche. Bei mehreren weiteren Ackerkulturen bewegen sich die landesweiten Mindererträge im ein- bis zweistelligen Bereich. Gleichzeitig gibt es beim Grünland und beim Mais regional deutlich stärkere Schäden. Es verwundert auch nicht, wenn sich in einem solchen Extremjahr die geringen kurzfristigen Ausweich- und Absicherungsmöglichkeiten des Biolandbaus besonders bemerkbar machen. Daher stellt sich politisch die Frage: Hat Grün-Schwarz in den letzten zehn Jahren eigentlich genügend getan, um unsere heimische Landwirtschaft resilienter zu machen, obwohl diese Koalition seit mindestens zehn Jahren die totale Klimakatastrophe ausruft? Die Antwort: Anscheinend nicht. Betriebsstützende Hilfen müssen schnell und unkompliziert erfolgen. Bei der jetzigen Einkommenssituation, die teilweise der ehemalige Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir zu verantworten hat, ist jeder Ausfall schmerzhaft. Mein Kollege Udo Stein legt in seiner Kleinen Anfrage zum Thema etwa nahe, sich auf Bundesebene für die Absenkung der Kraftstoffbesteuerung bzw. für eine Aussetzung des CO - Preises auf Kraftstoffe einzusetzen, um die Betriebsmittelkosten der Landwirtschaft in der aktuellen Lage zu dämpfen. Laut Ministerium liegt die Kompetenz ausschließlich beim Bund. Das ist richtig, aber wozu haben wir dann eine Landesvertretung in Berlin? Und ist die Landesregierung überhaupt noch fähig und willens, die Interessen Baden-Württembergs und seiner Landwirte im Bund zu vertreten? Auch hinsichtlich der langfristigen Vorsorge scheint man von der Landesregierung nicht viel erwarten zu können. Zu einem Berichtsantrag der CDU nimmt das zuständige Ministerium wie folgt Stellung: Die Nutzung von Oberflächenwasser, die Gewinnung von Grundwasser und das Sammeln und Speichern von Niederschlägen seien die drei Bausteine der Wassergewinnung. Fragen wir dann nach, welche konkreten Maßnahmen die Landesregierung ergreift, um Genehmigungsverfahren für Bewässerungsanlagen, Brunnen und wasserwirtschaftliche Maßnahmen zu vereinfachen und zu beschleunigen, um die Resilienz und Autarkie der Betreiber unbürokratisch zu erhöhen, heißt es – Sie ahnen es schon –, überwiegend sei der Bund zuständig. Es reicht aber nicht, jetzt Sofortmaßnahmen aufzulegen. Entscheidend ist vor allem die langfristige Vorsorge, und die haben Sie in den letzten zehn Jahren versäumt. (Beifall bei der AfD) (Bernhard Eisenhut) Statt eine geeignete Förderkulisse für zielgerichtete, sinnvolle Maßnahmen auf den Weg zu bringen, halten Sie an Ihren ideologischen Umerziehungskampagnen und der Fördermittelverschwendung nach dem Gießkannenprinzip fest. (Zuruf der Abg. Isabell Huber CDU) Beginnen Sie endlich mit einer Politik, die Landwirte stärkt, und winken Sie nicht alles, was von der EU kommt, mit einem Lächeln durch. Hören Sie mit dem Gold-Plating auf, das Baden-Württemberg in den letzten Jahren so exzessiv betrieben hat. Denn nicht das Klima erodiert das Fundament der bäuerlichen Betriebe, sondern vor allem Ihr Handeln der letzten zehn Jahre. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
Muhterem Aras
Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Abg. Sigg das Wort.
Viviane Sigg SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir schauen auf einen Sommer voller extremer Hitze und Dürre zurück. Davon kann ich als Freiburgerin ein besonders langes Lied singen. Die Zahlen in der vorliegenden Drucksache sprechen eine deutliche Sprache: 15 % weniger Getreide, beim ökologisch angebauten Hafer sogar Ertragsrückgänge um 40 %, erhebliche Schäden im Obst- und Gemüseanbau, und beim Silomais sind regional teilweise sogar nahezu vollständige Ausfälle zu verzeichnen. Ich erinnere mich noch sehr gut an meine zahlreichen Vor-Ort-Besuche bei Betrieben während der parlamentarischen Sommerpause, an die Gespräche auf den Höfen, an engagierte Landwirtinnen und Landwirte, die ihre Betriebe mit viel Herzblut und Fachwissen führen, an Menschen, die jeden Tag anpacken und nach Lösungen suchen. In fast jedem Gespräch schlugen mir ähnliche Sorgen entgegen: Was passiert, wenn das Futter knapp wird, was, wenn die Kosten weiter steigen, wenn wochenlange Hitze- und Dürreperioden den Ertrag eines ganzen Jahres in kürzester Zeit zunichtemachen? Besonders die tierhaltenden Betriebe hat es hart getroffen. Viele mussten bereits im Hochsommer ihre Winterfutterreserven anbrechen. Gleichzeitig explodieren die Kosten für Futtermittel und Transport. Gerade Südbaden, an der Grenze zur Schweiz, ist da besonders betroffen. Hinter all dem stehen Familien, Existenzen und oftmals Höfe, die über Generationen aufgebaut wurden. Und es geht um noch viel mehr. Es geht darum, wo unsere Ernährungssouveränität gesichert wird und woher morgen die regionalen Lebensmittel kommen. Wenn wir am Samstag auf dem Wochenmarkt Gemüse, Obst, Käse oder Fleisch aus unserer Region kaufen, dann ist das keine Selbstverständlichkeit, sondern das Produkt harter Arbeit der Landwirtinnen und Landwirte. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU) Viele dieser Familienbetriebe – vor allem bei uns in Südbaden sind es fast 70 % – tun das im Nebenerwerb, manchmal, weil sie nebenher noch anderen Berufen nachgehen – aber das de – 11. Sitzung – Mittwoch, 30. September 2026 ist der kleinere Teil –, und manchmal, weil es die wirtschaftliche Lage schlichtweg notwendig macht, pragmatische und kreative ergänzende Einkommensquellen zu erschließen. Deshalb dürfen wir nicht zulassen, dass ein Dürresommer zum zusätzlichen Beschleuniger des Strukturwandels wird. Es ist gut, dass das Land und auch der Bund die Notlage relativ schnell erkannt und reagiert haben, und es ist richtig, dass das Land Futtermittelhilfen zur Verfügung stellt. Entscheidend ist aber, dass solche Hilfen dann auch schnell und unkompliziert bei den Betrieben ankommen, und zwar ganz egal, ob es um Sonderregelungen bei der Verfütterung, um Liquiditätshilfen oder um direkte Unterstützung geht. Aber wir müssen auch stärker in die Vorsorge investieren. Auch das wurde mir bei meinen vielen Besuchen widergespiegelt. Mit FAKT und weiteren Förderinstrumenten haben wir uns da schon Möglichkeiten geschaffen. Aber mit Blick auf die nächste Förderperiode müssen wir mal gemeinsam prüfen, ob sie die Betriebe in unserem Land, gerade auch die Kleinbetriebe, ausreichend dabei unterstützen, klimaresilienter zu werden. Denn Vorsorge bedeutet, Schäden gar nicht erst entstehen zu lassen. Machen wir uns nichts vor: Der Hitzesommer dieses Jahr war kein Einzelfall. Die Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels – den Teile der rechten Seite dieses Parlaments noch immer leugnen, wie wir eben gehört haben – werden sich in den kommenden Jahren noch weiter verschärfen. Deshalb haben wir, die SPD-Fraktion, schon frühzeitig, nämlich bereits im Herbst 2025, einen dauerhaft eingerichteten Landesextremwetterfonds für die Landwirtschaft gefordert. Denn Hilfen auf Bundes- und auch auf EU-Ebene sind richtig und wichtig, brauchen aber zwangsläufig Zeit und können nicht alle landes- und regionaltypischen Besonderheiten berücksichtigen. Deshalb bin ich Ihnen, Frau Ministerin, sehr dankbar, dass Sie mir auf meinen Brief und meinen Vorschlag hin zugesagt haben, dass Sie dieses Thema in die Bund-Länder-Gespräche mitnehmen. Das ist richtig und wichtig, und das begrüßen wir, die SPD-Fraktion, ausdrücklich. Uns wäre es natürlich noch lieber, wenn wir in Baden-Württemberg vorangingen und einen Landesfonds, einen Landesextremwetterfonds, vorbereiteten und im Haushalt absicherten. (Beifall bei der SPD) Denn schnelle, zielgenaue und vor allem bürokratiearme Unterstützung ist zentral für den Erhalt der heimischen Landwirtschaft. Hier muss das Land Baden-Württemberg auch selbst in die Verantwortung gehen. Denn entscheidend sind keine warmen Worte hier im Parlament, sondern entscheidend ist, dass die Hilfe rechtzeitig dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen nicht, wann die nächste Extremdürre kommt. Aber wir sind leider sicher, dass sie kommen wird. Wir sind jetzt in der Verantwortung, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass wir dann handlungsfähig sind. Vorbereitet zu sein, schafft Verlässlichkeit für die Landwirtinnen und Landwirte in unserem Land, die wissen müssen, dass wir sie in einer außergewöhnlichen Notlage nicht (Viviane Sigg) allein dastehen lassen. Und Verlässlichkeit schafft Vertrauen darauf, dass Politik nicht erst dann beginnt, nach Lösungen zu suchen, wenn die Krise schon da ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landwirtinnen und Landwirte, die ich im Sommer getroffen habe, erwarten nicht, dass der Staat ihnen jedes mögliche Risiko abnimmt.
Muhterem Aras
Kommen Sie bitte zum Schluss, Frau Abg. Sigg.
Viviane Sigg SPD
Aber sie dürfen erwarten, dass wir unsere Hausaufgaben machen, damit die Familienbetriebe in unserem Land eine Perspektive haben, damit die kleinteilige Landwirtschaft in Südbaden, in Baden-Württemberg erhalten bleibt. Lassen Sie uns hier gemeinsam anpacken. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Gentges. Ministerin für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Marion Gentges: Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie nach diesem Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal verlassen, wird Ihnen draußen die Erntekrone auffallen, die die Landfrauen heute dem Ministerpräsidenten übergeben haben. In diese Erntekrone sind neben Weizenähren Distelblüten eingearbeitet. Disteln sind Pflanzen, die auf sehr kargem Boden wachsen. Sie symbolisieren die karge Ernte dieses Jahres, die auf wenig Wasser, große Hitze und starke direkte Sonneneinstrahlung zurückzuführen ist. Die Trockenheit hält in diesem Jahr unvermindert an. Auch im September fielen bisher landesweit durchschnittlich erst rund 10 mm Niederschlag. 70 mm wären für diesen Monat normal. Die Wasserstände an vielen Landespegeln befinden sich weiter auf extrem niedrigem Niveau. Bei der Ernte zeichnen sich die Auswirkungen der Hitze, Trockenheit und Sonneneinstrahlung inzwischen sehr deutlich ab. Schon die vorläufigen Ergebnisse zeigen erhebliche Einbußen. Ich will nur wenige Beispiele nennen. Die Getreideernte wird auf rund 2,53 Millionen t geschätzt – 12 % weniger als im Vorjahr. Besonders bei Raps, Winterweizen und Sommergetreide werden Mindererträge von 10 bis 20 % erwartet. Bei Grünland und Mais sind die Verluste regional mit bis zu 50 % noch deutlich höher. An vielen Orten gab es einen Grünschnitt – keinen zweiten, keinen dritten. Auch Sonderkulturen sind von Mengen- und Qualitätseinbußen betroffen. Die Folgen der Trockenheit treffen die Betriebe in einer ohnehin wirtschaftlich angespannten Situation. Sinkende Erträge treffen auf hohe Energie-, Betriebsmittel- und Futtermittelkosten. Besonders kritisch ist die Situation in der Tierhaltung gerade mit Blick auf Raufutter fressende Tiere. Die Futtervorräte, die für den Winter angelegt waren, wurden teilweise schon ab Juli verfüttert. Manche Betriebe haben schon im Sommer Tiere geschlachtet in der Annahme, ihre Futtervorräte reichen nicht über den Winter, und der weiteren Annahme, dass es bei anderen nicht anders sein wird und im Herbst dann mehr Betriebe auf Schlachtungen zurückgreifen und dann der Preis noch niedriger wird. ode – 11. Sitzung – Mittwoch, 30. September 2026 Wir haben in dieser Situation seitens des Landwirtschaftsministeriums unverzüglich eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Wir haben kurzfristig betroffenen Betrieben in FAKT II förderrechtliche Erleichterungen ermöglicht. Damit können Flächen flexibler zur Futtermittelgewinnung genutzt werden. Für die abgemeldeten Flächen erfolgen im Jahr 2026 keine Zahlungen. Durch die Zustimmung des Kabinetts können wir den Antragstellern aber sicherstellen, dass wir auf sonst möglicherweise wegen der Unterschreitung von Verpflichtungen drohende Rückforderungen von Zahlungen in den Vorjahren verzichten. Ökobetriebe können durch den Ausruf des Katastrophenfalls nach europäischem Ökorecht vorübergehend auch konventionell erzeugtes Grünland- oder Ackerfutter zukaufen, und für die besonders betroffene Tierhaltung stehen bis zu 5 Millionen € für Futtermittelhilfen zur Verfügung. Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle an das Finanzministerium, das entsprechende überplanmäßige Ausgaben bewilligt hat. Dürrebedingt notwendige Grobfutterzukäufe einschließlich Transportkosten können damit bis zu 50 % bezuschusst werden, und zwar für den Zeitraum vom 1. Juli dieses bis zum 31. Januar nächsten Jahres. Das Antragsverfahren ist in der Vorbereitung, die Anträge sollen ab Mitte Oktober gestellt werden können. Darüber hinaus stehen den Betrieben zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen zinsvergünstigte Liquiditätskredite u. a. der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Verfügung, die – Herr Kollege Hahn hat darauf hingewiesen – tatsächlich über die Hausbanken abgewickelt werden, die sich je nach Situation des Betriebs mit der Finanzierung oder mit der Risikoübernahme schwertun. Das ist aber in der Förderung über die Landwirtschaftliche Rentenbank ein Stück weit systemisch angelegt. Es schafft jedenfalls konkrete kurzfristige Unterstützung für die Betriebe, die sie jetzt dringend benötigen. Wichtig sind neben diesen kurzfristigen Hilfen aber vor allem mittel- bis langfristig angelegte Strategien, und auch das wird nur mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen gelingen. Welche Sorten und Kulturen bauen wir in Zukunft an? Wie kann effiziente Bewässerung aussehen? Besondere Bedeutung wird dabei auch das Risikomanagement für die gesamten Betriebe haben. Dazu gehören u. a. die Weiterentwicklung der Mehrgefahrenversicherung sowie eine eigenständige Risikovorsorge etwa durch eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage. Auch wenn im Bundesrat in der vergangenen Woche hierzu noch keine entsprechende Mehrheit zu finden war, konnte ich auf der Agrarministerkonferenz in der vergangenen Woche hierzu einen einstimmigen Beschluss erwirken. Und beim Bund bleiben wir einfach weiter dran. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Winfried Mack CDU: Sehr gut! Dann muss es doch auch im Bund klappen!)
Muhterem Aras
Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Hauk zu? Ministerin für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Marion Gentges: Bitte. (Zuruf: Ehemaliger Minister an neue Ministerin!)
Peter Hauk CDU
Frau Ministerin, ich würde gern wissen, ob Sie zufällig wissen, ob der Kollege Hahn seit Freitag schon mit dem Ministerpräsidenten gesprochen hat und ihn schon von der Risikoausgleichsrücklage überzeugen konnte. Ministerin für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Marion Gentges: Bei Vieraugengesprächen zwischen dem Ministerpräsidenten und dem Ausschussvorsitzenden bin ich nicht zugegen. Aber ich bin sicher, dass Herr Kollege Hahn Ihnen diese Frage gern beantworten wird. (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Katrin Schindele CDU: Er nickt!) Beim Bund bleiben wir beim Thema Risikoausgleichsrücklage weiter dran. (Abg. Miguel Klauß AfD: Wenn wir über den Bund sprechen – –) Außerdem – auch darauf möchte ich hinweisen – unterstützen wir die Betriebe, und zwar nicht erst jetzt, sondern aufgrund – ich schaue in die Richtung der AfD – einer bereits 2021 aufgesetzten Förderkulisse bei Investitionen in Bewässerung: bei großen Maßnahmen an Verbände, bei kleinen einzelbetrieblichen Maßnahmen an die Einzelbetriebe. Es ist bei Weitem nicht so, werte Kolleginnen und Kollegen, dass die Landesregierung hier vor einem neuen Phänomen stünde und sich noch keine Gedanken gemacht hätte. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) An dieser Stelle noch etwas: Die Ereignisse dieses Jahres zeigen eines in aller Deutlichkeit: Wetterextreme sind keine abstrakte Zukunftsfrage. Sie sind auch kein bedauerlicher Einzelfall. Sie, Herr Kollege Eisenhut, haben inhaltlich darauf hingewiesen, dass Dürrejahre doch nichts Ungewöhnliches seien. (Abg. Anton Baron AfD: Ja, es ist auch so!) Es gab schon früher Trockenheit und Hitze; das ist richtig. (Abg. Miguel Klauß AfD: Ja, so ist halt das Wetter!) Wer aber mit offenen Augen durch unser Land geht und in die Betriebe schaut, wird feststellen, dass sich solche Ereignisse immer stärker häufen und dass sie immer extremer werden. (Abg. Miguel Klauß AfD: So ist es, kann man nicht ändern!) Nur wenige Beispiele: 2017 Spätfröste im Obstbau, 2018 eine Dürre, auf die bereits mit Hilfen reagiert wurde, 2026 wieder eine Dürre. Die Vegetation beginnt immer früher. Die Schluss: 12 de – 11. Sitzung – Mittwoch, 30. September 2026 Sommertrockenheit ist lang anhaltend – in diesem Jahr noch bis in den September hinein. (Abg. Miguel Klauß AfD: Kann man nicht ändern, ist das Wetter!) Neue Schädlinge, die auf diese veränderten klimatischen Bedingungen reagieren, indem sie sich hier ausbreiten, kommen hinzu. Wir haben es hier mit einem Phänomen, mit einer Veränderung unseres Klimas zu tun, der wir schlicht – ich sage mal so – mit Maßnahmen begegnen müssen, damit die landwirtschaftlichen Betriebe in unserem Land damit umgehen können. Denn die Lage in den Betrieben und für die Landwirtschaft in unserem Land ist ernst. (Zuruf: Ach so!) Politik wie Gesellschaft müssen hierfür gemeinsam Verantwortung übernehmen: die Politik, indem wir die Produktionsbedingungen möglichst günstig gestalten, und die Gesellschaft, indem jede und jeder Einzelne von uns Produkten aus heimischer Produktion beim Einkauf den Vorzug einräumt. Wir verfügen über eine Marktmacht, die wir noch nicht in vollem Umfang ausspielen. Wenn wir alle das gemeinsam tun, leisten wir einen erheblichen Dienst für die Landwirtschaft in unserem Land. Sie hat diesen Dienst, unsere Anerkennung und unseren Respekt verdient. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 18/417 (Geänderte Fassung). Der Antrag ist ein reiner Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Vielen Dank. (Abg. Miguel Klauß AfD: Super! Keine Maßnahmen, keine Handlungen!) Damit ist Punkt 4 unserer Tagesordnung erledigt. Damit sind wir auch am Ende der heutigen Plenarsitzung angelangt. Die nächste Sitzung findet am Mittwoch, 7. Oktober 2026, um 10:00 Uhr statt. Vielen Dank. Die Sitzung ist beendet. 2:34 Uhr
