Thomas Strobl
Noch nicht ganz, liebe Kolleginnen und Kollegen. – Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 18/191. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses des Inneren und für Digitalisierung, Drucksache 18/523. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Zunächst rufe ich § 1 betreffend die Zustimmung zum Staatsvertrag auf. Wer § 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Wir fragen der guten Ordnung halber: Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Keine. Damit ist § 1 einstimmig angenommen. Nun rufe ich § 2 betreffend das Inkrafttreten auf. Wer § 2 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Ich stelle fest: Auch § 2 ist einstimmig angenommen. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 30. September 2026 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (2. GlüÄndStV 2021)“. – Sie stimmen der Überschrift zu. (Präsident Thomas Strobl) Nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Wer möchte sich enthalten? – Dann darf ich feststellen: Dem Gesetz ist einstimmig zugestimmt. Damit ist Tagesordnungspunkt 2 erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Zusammenarbeit im Bereich der Beseitigung tierischer Nebenprodukte – Drucksache 18/369 Das Wort zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Gentges. – Bitte sehr, Frau Ministerin. (Abg. Miguel Klauß AfD: Von der Justizministerin zur Landwirtschaftsministerin!) Ministerin für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Marion Gentges: Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein weiterer Staatsvertrag. Gemäß Artikel 50 unserer Landesverfassung bedürfen Staatsverträge der Zustimmung der Regierung und des Landtags. Mit dem heute in Erster Beratung vorliegenden Gesetzentwurf soll die Zustimmung des Landtags herbeigeführt und der Staatsvertrag zugleich in Landesrecht überführt werden. Worum geht es inhaltlich? Wir befassen uns mit der Beseitigung tierischer Nebenprodukte. Das sind im Wesentlichen Schlachtabfälle oder die Körper verstorbener oder getöteter Tiere, Produkte, die sich nicht zum Verzehr eignen und insbesondere aus Gründen der Seuchenbekämpfung verlässlich beseitigt werden müssen. In Zeiten von Maul- und Klauenseuche, Afrikanischer Schweinepest und Geflügelpest ist das wichtig. Zuständig für die Beseitigung sind die Stadt- und Landkreise. Sie trifft die Beseitigungspflicht, und sie dürfen sich zur Erfüllung dieser Aufgabe in Zweckverbänden zusammenschließen. Das ist wirtschaftlich sinnvoll, weil die Menge der anfallenden tierischen Nebenprodukte so hoch nicht ist. Das wird auch getan. Unser Staatsvertrag bezieht sich darauf, diese Zusammenschlüsse auch länderübergreifend möglich zu machen. Ganz konkret geht es darum, einen Zusammenschluss zu ermöglichen zwischen den Zweckverbänden ztn Neckar-Franken, der das nördliche Baden-Württemberg und den Landkreis Miltenberg in Bayern umfasst, und Tierische Nebenprodukte Südwest der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland. Der neue Zweckverband soll den Namen „Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest“ tragen. Ich darf Ihnen heute diesen Gesetzentwurf vorlegen und um Ihre Zustimmung bitten, um diese wirtschaftlich schlicht sinnvolle Kooperation der Stadt- und Landkreise zu ermöglichen. Herzlichen Dank. ode – 11. Sitzung – Mittwoch, 30. September 2026 (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Vereinzelt Beifall bei der SPD)
