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Thomas Strobl

30.09.2026 Sitzungen 18/11

Zu diesem Gesetzentwurf hat nun für die Landesregierung der Innenminister das Wort. – Bitte sehr, Herr Minister Hagel. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Europa Manuel Hagel: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen, werte Kollegen! In unserer Sitzung Ende Juli hatten wir die Erste Beratung über den Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag hier im Hohen Haus. Ich sprach damals von der eher technischen Natur unseres Gesetzentwurfs. Ein Kollege sagte später, er sei langweilig. Heute habe ich für Sie eine gute und eine schlechte Nachricht. Die schlechte Nachricht ist: Der Sexappeal von unserem Gesetzentwurf ist zur zweiten Lesung nicht unbedingt gestiegen. Die gute Nachricht ist: Wenn Sie heute zustimmen, dann haben Sie es geschafft. Nach den Erörterungen im Innenausschuss stehen wir heute nun vor dem entscheidenden Schritt, nämlich der Ratifizierung und der Überführung in Landesrecht. Über die geschichtliche Entwicklung des Glücksspiels seit Anbeginn der Menschheit hatte ich Sie bereits in der ersten Lesung hier in diesem Hohen Haus sehr umfassend informiert. Insofern werde ich heute direkt in die aus meiner Sicht wesentlichen Details gehen. Mit den Änderungen erhöhen wir zum einen das Sicherheitsniveau bei uns im Land durch die Stärkung des Vollzugs. Zum anderen bauen wir gleichzeitig Bürokratie ab. Zum Aspekt „Erhöhung der Sicherheit“ möchte ich die – aus der Sicht der Landesregierung – drei wesentlichen Punkte herausgreifen: Erstens: Wir erweitern die Abfragekompetenzen unserer Glücksspielaufsichtsbehörden auf ausländische Polizeibehörden. Da ein Großteil der in Deutschland erlaubten Glücksspielanbieter ihren Sitz im Ausland haben, etwa in Malta, müssen die Aufsichtsbehörden auch bei dortigen Stellen Auskünfte einholen können. Durch die Zusammenarbeit mit den ausländischen Polizeibehörden wird das Glücksspiel sicherer, da beispielsweise ermöglicht wird, Personen mit einschlägigen Vorstrafen aus dem Ausland keine Erlaubnis für das Glücksspiel hier bei uns im Land zu erteilen. Zweitens: Wir passen die Rechtsgrundlage für die Netzsperren, das sogenannte IP-Blocking, an den aktuellen Rechtsrahmen an. Dadurch vereinfachen wir den Einsatz dieses wichtigen Instruments zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels im Internet, da die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, die GGL, illegale Seiten effektiver und schneller sperren kann. Drittens: Wir stellen in § 8 Absatz 3 klar, dass für den Abgleich der Sperrdatei OASIS ausschließlich die dem jeweiligen Betriebsstättenbetreiber zugewiesene Zugangskennung genutzt werden darf. Eine Weitergabe der Erlaubnis zur Nutzung der Zugangskennung durch Dritte wird konsequent verboten. Nur so kann nachvollzogen werden, ob die einzelnen Anbieter von Glücksspielen ihrer Pflicht auch nachkommen. Vor Beginn des Spiels ist die Identität der Teilnehmer zu prüde – 11. Sitzung – Mittwoch, 30. September 2026 fen und sind diejenigen, für die eine Sperre in OASIS eingetragen ist, konsequent vom Glücksspiel auszuschließen. Auch zum zweiten Aspekt „Straffung der Verwaltung“ möchte ich die drei wesentlichen Punkte herausgreifen: Erstens: Die Beschlussfassung des Verwaltungsrats über die Vertragsabschlüsse der GGL wird angepasst. Zweitens: Das Verfahren zur Bestellung der Jahresabschlussprüfer wird vereinfacht. Drittens: Es wird eine klare Vertraulichkeitsregelung für die Sitzungen des Verwaltungsrats vereinbart. Damit unterstützt der Änderungsstaatsvertrag unser Ziel: Wir lenken den Spielbedarf gemeinsam gezielt in geordnete, beaufsichtigte Bahnen und drängen unzulässige Angebote konsequent zurück. Deshalb bitte ich Sie heute um Ihre Zustimmung zum Ratifizierungsgesetz und sage: Herzlichen Dank. Wenn Sie heute zustimmen, dann haben wir es geschafft. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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