Dr. Boris Weirauch
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Abgeordnete der AfD, Herr Rottmann, (Abg. Daniel Rottmann AfD: Ja, Herr Weirauch!) hat uns hier mit wortreichen Abschweifungen beglückt. Sie hätten sich vielleicht einmal bei Ihrer Rede besser konzentrieren sollen, weil ich wahrscheinlich nicht der Einzige bin, der es gehört hat, dass Sie gesagt haben: Auch beim illegalen Glücksspiel darf der Ehrliche nicht der Dumme sein. Also, wenn das die Position der AfD-Fraktion ist, dann herzlichen Dank. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD sowie Abgeord- neten der Grünen und der CDU) Zurück zum Thema: Wir haben vor geraumer Zeit in der ersten Lesung schon einmal über die Änderung des Glücksspielstaatsvertrags diskutiert, und der grundsätzliche Standpunkt der SPD-Fraktion hat sich in dieser Frage auch nicht geändert. Wir unterstützen das Ziel, den Glücksspielmarkt wirksam zu regulieren, den Jugend- und Spielerschutz zu stärken und insbesondere – das ist uns besonders wichtig – gegen das illegale Glücksspiel vorzugehen. Der vorliegende Staatsvertrag schafft dazu aus unserer Sicht geeignete Instrumente. ode – 11. Sitzung – Mittwoch, 30. September 2026 Es gibt weitere Möglichkeiten, gerade auch für die Sicherheitsbehörden, Abfragen zu tätigen, auch bei ausländischen Behörden. Die Regelungen für die Netzsperren werden angepasst und auf die Werbung für unerlaubtes Glücksspiel ausgeweitet. Es werden insgesamt die Möglichkeiten der Behörden gestärkt, gegen illegale Angebote vorzugehen. Das ist richtig und notwendig. Aber es war für die SPD-Fraktion bereits in der ersten Lesung wichtig, zu betonen, dass neue Befugnisse auf dem Papier an sich allein noch keinen wirksamen Spielerschutz vor Gefahren legalen und illegalen Glücksspiels bedeuten. Vielmehr ist entscheidend, dass die gesetzlichen Vorgaben, die wir heute hier beschließen und ratifizieren, in der Praxis angemessen kontrolliert und die Verstöße dann auch sanktioniert werden. Deswegen müssen wir heute noch mal über die konkrete Situation Baden-Württembergs sprechen. Im Zuge der Verabschiedung des Landesglücksspielgesetzes im Februar 2025 wurde beim Regierungspräsidium Karlsruhe eine sogenannte Kontrollgruppe geschaffen, die die Kommunen bei der Kontrolle von Spielstätten unterstützen soll in Form von Vor-Ort-Kontrollen, Testkäufen und auch Testspielen, um Gesetzesverstöße wirksam zu bekämpfen. Ich habe es in der ersten Lesung schon gesagt. Es waren 13 Personalstellen vorgesehen. Diese waren auch schon etatisiert. Bis zum 1. März 2026 war aber nur eine einzige Stelle besetzt – eine einzige Personalstelle für ganz Baden-Württemberg. Ich brauche Ihnen an dieser Stelle nicht zu sagen, dass das eine gute Überwachung kaum ermöglichen dürfte. Wir haben nach der „Kritik“ oder den kritischen Fragen mit Innenminister Hagel korrespondiert und wurden dankenswerterweise dann auch informiert, warum es zu diesen Verzögerungen kam. Es ging ihm darum, erst einmal eine Konzeption zu erarbeiten. Jetzt werden diese Stellen sukzessive aufgebaut, und wir, die SPD-Fraktion, werden weiterhin ein wachsames Auge darauf haben. Denn aus unserer Sicht bringt die beste gesetzliche Vorgabe nichts, wenn ihre Einhaltung nicht wirksam kontrolliert werden kann. (Beifall bei der SPD) Aus unserer Sicht kann ein legaler und kontrollierter Markt aber nur dann eine Alternative zum illegalen Glücksspiel sein, wenn die geltenden Regeln tatsächlich eingehalten und Verstöße konsequent verfolgt werden. Mit unserer Zustimmung zum Änderungsstaatsvertrag verbinden wir die klare Erwartung, dass Baden-Württemberg die zusätzlichen Möglichkeiten, die der Staatsvertrag schafft, konsequent nutzt, die Kontrollstrukturen funktionieren, die notwendigen Stellen besetzt werden und in der Praxis wirksam kontrolliert wird. Wir wollen nicht nur einen guten Glücksspielstaatsvertrag, sondern wir stehen für einen Staat, der seine Regeln auch durchsetzt. Unter diesen Bedingungen stimmen wir diesem Gesetzentwurf der Landesregierung heute zu. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen)
