Martina Braun
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Beseitigung tierischer Nebenprodukte haben wir uns hier im Landtag bereits im Februar dieses Jahres schon einmal beschäftigt. Damals ging es u. a. darum, den zuständigen Stadt- und Landkreisen und ihren Zweckverbänden zur Tierkörperbeseitigung mehr Flexibilität zu geben, nämlich ihnen die Möglichkeit zu geben, neben Gebühren auch privatrechtliche Entgelte zu erheben. Heute gehen wir in erster Lesung einen weiteren wichtigen Schritt. Wir schaffen die rechtliche Grundlage dafür, dass die Zusammenarbeit künftig auch über Landesgrenzen hinweg möglich sein wird. Die Beseitigung tierischer Nebenprodukte klingt zunächst nach einem sehr technischen Thema. Aber dahinter steht eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge. Es geht darum, im Seuchenfall den Schutz der Gesundheit von Menschen und Tieren zu gewährleisten. Deshalb brauchen wir Strukturen, die jederzeit funktionieren und schnelle Handlungsfähigkeit gewährleisten. Gleichzeitig verändert sich die Situation. Die landwirtschaftliche Tierhaltung ist insgesamt rückläufig. Damit sinken auch die Mengen an tierischen Nebenprodukten, die im normalen Betrieb beseitigt werden müssen. Das bedeutet, vorhandene Anlagen werden weniger ausgelastet, müssen aber trotzdem wirtschaftlich weiterbetrieben werden können. Im Ernstfall, eben im Seuchenfall, brauchen wir diese Kapazitäten. Wenn eine hoch ansteckende Tierseuche ausbricht, müssen möglicherweise innerhalb kurzer Zeit sehr große Mengen an Tierkadavern bewältigt werden. Deshalb brauchen wir weiterhin eine ausreichend dimensionierte Entsorgungsstruktur, auch interkommunal. Wir müssen also zwei Dinge zusammenbringen: wirtschaftlich tragfähige Strukturen im Normalbetrieb und ausreichende Kapazitäten für den Seuchenfall. Genau hier setzt der Staatsvertrag an, den die Ministerin ausführlich dargestellt hat. Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und das Saarland schaffen die rechtliche Grundlage dafür, dass Zweckverbände zur Tierkörperbeseitigung künftig auch über Landesgrenzen hinweg gegründet oder erweitert werden können. Das ist sinnvoll. Denn wir sollten vorhandene Kapazitäten gemeinsam länderübergreifend nutzen. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass wir im Tierseuchenfall schnell, effektiv und seuchenhygienisch einwandfrei handeln können. Für mich sind die entscheidenden Punkte: Wir schaffen mit diesem Staatsvertrag verlässliche Strukturen, um tierische Ne- (Martina Braun) benprodukte jeglicher Herkunft entsorgen zu können, wir stärken die Zusammenarbeit der Kommunen über Landesgrenzen hinweg und sichern gleichzeitig die notwendige Handlungsfähigkeit im Tierseuchenfall. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
