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Thomas Strobl

30.09.2026 Sitzungen 18/11

Wird in dieser Aktuellen Debatte seitens der Landesregierung das Wort gewünscht? – Das ist der Fall. Dann erteile ich das Wort Frau Ministerin Schopper. Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Theresa Schopper: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Frau Kirschbaum, ich möchte das gleich aufgreifen. Natürlich ist Wohnen ein Menschenrecht und ein wirklich elementares Bedürfnis für viele Menschen. In Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von den Vereinten Nationen ist Wohnen einer der Bestandteile neben Nahrung, Kleidung, ärztlicher Versorgung. ode – 11. Sitzung – Mittwoch, 30. September 2026 Wohnen – das haben alle ausgeführt –, ein sicheres Zuhause mit Daseinsvorsorge, ist der absolute Anker, um überhaupt seine Kapazitäten und seine Potenziale entfalten zu können. Denn nicht zu wissen, wo ich am Abend den Schlüssel reinstecken kann, wo ich zu Hause bin, wo ich wohnen kann, wo ich leben kann, das ist für viele Menschen nicht nur eine Existenzbedrohung, sondern diese Unsicherheit lähmt viele Menschen. „Angst fressen Seele auf“, das wissen wir, nicht nur beim Wohnen. Die Mietpreisbremse – das ist auch konstatiert worden – ist kein Motor, um neuen Wohnraum zu schaffen. Das hat bei diesem Instrument auch niemand behauptet. Aber es ist so, dass auch mit der Mietpreisbremse, die 2015 vom Bund verabschiedet wurde, viele Menschen im Hinblick auf die Lebenshaltungskosten über die Miete schon an die Grenze dessen kommen, was sie sich leisten können. Es ist oftmals schon so, dass nicht nur die Hälfte des Gehalts in die Miete geht, sondern dass viele Menschen mit den Nebenkosten schon bei zwei Dritteln ansetzen müssen. Und wenn ich schon so viel für die Miete bezahlen muss, weiß ich, dass der Spielraum dessen, was ich sonst zur Verfügung habe, gering ist. So äußert sich auch der Mieterbund. Ich war gemeinsam mit Natalie Pfau-Weller, Frau Kirschbaum und Gudula Achterberg bei der Versammlung des Mieterbunds, und auch da ist genau das angeklungen, dass jeder dritte Mieterhaushalt in Deutschland überlastet ist. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag stehen – ich möchte mit der Genehmigung des Präsidenten gern zitieren –: Wir wollen, dass die Menschen gut und sicher wohnen können – auf dem Land und in der Stadt, in jeder Lebensphase. Wir setzen uns für faire Mieten und bezahlbaren Wohnraum für alle Menschen ein. Das ist im Koalitionsvertrag so formuliert. Deswegen stehen wir heute hier, weil natürlich die Mietpreisbremse eine der drängendsten Fragen war, weil wir sie nur bis 2026 hatten und sie ansonsten ausgelaufen wäre. Deswegen ist mir das auch ein wichtiges Anliegen gewesen, damit wir auch die Punkte aufgreifen, um die es in der vergangenen Legislaturperiode ging, nämlich auch die Frage, wie die Gebietskulisse und wie die Indikatoren wirken, und um die sich eine Debatte entspannte. Deswegen haben wir das jetzt noch einmal aufgenommen. Denn wir wissen natürlich: Auch bezahlbares Wohnen ist ein Standortfaktor. Wir wissen – das weiß ich noch aus meiner Tätigkeit im Kultusministerium –: In Stuttgart haben wir immer weniger Lehrkräfte an die Schulen bringen können, weil einfach auch die Mieten so hoch waren, dass gesagt wurde: Bei dem Angebot, das ich vielleicht in einem anderen Kreis habe, mache ich eventuell eine Kurve um Stuttgart, einfach deshalb, weil die Mieten zu hoch sind. Das können wir uns nicht leisten, und wir wissen auch von anderen Unternehmen, dass die Mitarbeiterrekrutierung vielfach auch an den Mieten scheitert, so schön die Lage auch sein mag. Wir wissen, dass die aktuelle Lage am Wohnungsmarkt – das ist auch weidlich beschrieben worden – herausfordernd ist und (Ministerin Theresa Schopper) sich das insbesondere dann auswirkt, wenn man an Nahtstellen seines Lebens steht, wenn man z. B. zum Studium in eine Stadt geht. Wenn man also einen Studienplatz in einer sehr teuren Gegend bekommt, dann kann man, wenn man BAföG bekommt, im Grunde nur die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Denn wir wissen: Beispielsweise in Freiburg werden zwar neue Wohnheimplätze gebaut, aber sie sind jetzt halt noch nicht fertig. Ferner wissen wir: Nur für einen Teil der Menschen, die zum Studium nach Freiburg, Tübingen, Mannheim oder Stuttgart kommen, gibt es Wohnheimplätze. Wir wissen auch: Wenn es in einer Apartmentwohnung oder einer Zweizimmerwohnung einen Kinderwunsch gibt oder schon Kinder da sind, gibt es einfach ein Problem. Auch für viele Menschen, die in einer günstigen Wohnung leben, gibt es ein Problem, wenn die Eigentümerin bzw. der Eigentümer verstorben ist, die Erben die Wohnung verkaufen und dann Eigenbedarf geltend gemacht wird. All das sind Faktoren, aufgrund derer die Menschen zu Recht hohen Puls bekommen, weil sie Angst haben, dass sie sich die Wohnung dann nicht mehr leisten können. Wir wissen: Wir haben eine hohe Spannbreite. Laut Statistik wird Wohnraum im Main-Tauber-Kreis im Schnitt für rund 9 € pro Quadratmeter vermietet, und auf der anderen Seite gibt es, wie wir wissen, entsprechend hochpreisige Lagen wie beispielsweise Freiburg, Stuttgart und Heidelberg, die zu den Top Ten im Mietranking gehören, sodass es für viele ein Glücksspiel ist, eine passende und günstige Wohnung zu finden. Deswegen haben wir mit der Mietpreisbremse ein Instrument gegen steigende Mieten in einem angespannten Wohnungsmarkt. Zur Frage von Herrn Zimmer: Wir haben uns natürlich das Gutachten noch einmal angeschaut. Im Wesentlichen ist es so, dass wir die Erkenntnisse, die Sie in Ihren Anfragen entsprechend abgefragt haben, natürlich nicht auf Heller und Pfennig genau liefern können und auch nicht genau sagen können, wie viele Investitionen es genau gegeben hat, weil uns das in diesem Kontext überhaupt nicht zur Verfügung steht. Aber wir wissen aus den Untersuchungen und auch aus dem Gutachten, dass es insgesamt einen dämpfenden Effekt gibt, und wir wissen auch, dass wir vieles angehen müssen, um bei dem Bestreben voranzukommen, mehr bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. (Abg. Anton Baron AfD: Also mehr!) Daher müssen wir aus meiner Sicht schauen, wie wir die Mietpreisbremse, die jetzt bis Ende 2026 läuft, rechtssicher – darauf haben Frau Dr. Natalie Pfau-Weller und auch Frau Gudula Achterberg zu Recht hingewiesen – fortführen können. Denn es hilft uns nicht, wenn wir jetzt ein schmuckes Werk zusammenstellen, das uns bei der ersten gerichtlichen Auseinandersetzung aus der Kurve fliegt. Daher ist die Rechtssicherheit für uns wichtig, und deswegen haben wir das auch entsprechend umgesetzt. Deswegen habe ich – so würde man das im medizinischen Bereich nennen – minimalinvasiv versucht, auf die Gebietskulisse und das einzugehen, was tatsächlich die Studierenden ausmacht, die jetzt nicht als eigener Haushalt gewertet werden, sondern sich in WGs zusammenfinden: In Tübingen sind de – 11. Sitzung – Mittwoch, 30. September 2026 vier Studierende gemeinsam in einer WG, werden als ein Wirtschaftshaushalt gewertet, und gleichzeitig ist es so, dass sie natürlich schon vier eigenständige Haushalte sind. Deswegen haben wir die noch einmal gesondert angeschaut. Bei diesen Studienstandorten haben wir noch einmal genauer geschaut: Wer fällt denn da alles hinein? Und die allermeisten sind in der Mietpreisbremse schon drin. Aber eben Mannheim, Konstanz und Kehl sind bisher nicht drin gewesen. Darum konnten wir diese bei der Gebietskulisse noch mit hineinnehmen. Es ist uns wichtig, dass wir auch weiterhin rechtssicher unterwegs sind. Bei den 41 Hochschulstandorten sind diese Gemeinden mit dabei – 17 waren sowieso auch schon mit drin. Wir brauchen keine Mietpreisbremse in Furtwangen, was auch ein Studienstandort ist. Es ist nicht per se so, dass ein Studienstandort automatisch eine angespannte Wohnungslage nach sich ziehen würde. Aber wir haben das an diesen Gemeinden so weit konstatiert. Ich will es einfach auch noch mal sagen: Eine Kritik, die immer wieder formuliert wurde, war, dass da auch Gemeinden drin sind, bei denen sich manche wunderten, dass sie mit dabei waren, während andere Gemeinden nicht mehr drin sind, bei denen sich manche wunderten, dass sie herausgefallen sind. Es ist so: Wenn man ein Gutachten mit diesen fünf Indikatoren hat und diese Kulisse so postuliert, dann kommen wir zu diesem Ergebnis. Ich habe mir deswegen auch noch mal an anderen Ländern ein Beispiel genommen und geschaut: Könnte man das nicht auch noch mal mit einem Opt-in- und Opt-out-Verfahren regeln? Es ist so, dass wir das – sollte die Mietpreisbremse noch mal darüber hinaus verlängert werden – noch mal sehr genau auf dem Zettel haben, damit wir eventuell analog dem bayerischen Modell genau dies möglich machen, dass also alle Kommunen erst einmal daraufhin untersucht werden, was für eine Ausgangslage vorliegt. Gleichzeitig können dann die örtlichen Erkenntnisse ergänzend zur Statistik berücksichtigt werden. Somit kann entschieden werden, ob ein Opt-in- und Opt-out-Verfahren möglich ist. Das ist genau der Punkt. Das ist aber in der Kürze der Zeit – wegen Ende 2026 – nicht mehr möglich gewesen. Daher haben wir das noch mal mit auf den Hausaufgabenzettel – so würde ich das einmal nennen – gezogen, um das Ganze dann zu machen. Dann wurde eine Frage zu den 200 000 Wohnungen, die fehlen, gestellt: Was haben wir da für Hausaufgaben? Wir haben hohe Baukosten. Wir wissen: Zum Teil können wir selbst gar nichts dafür, weil sowohl der Angriffskrieg als auch die Sperrung der Straße von Hormus und Niedrigwasser am Rhein die Baukosten in Höhen jenseits der Zielphase treiben. Was können wir selbst machen? Wir arbeiten mit Hochdruck daran – mit dem BW-Standard, mit dem Gebäudetyp E, der vom Bund kommt –, dass wir auch da rechtssicher bauen und die Baukosten senken können. Denn wir haben momentan einen Quadratmeterpreis von im Schnitt 5 500 €. Tatsächlich haben wir zwar viele Baugenehmigungen und sind froh, dass deren Zahl nach oben geht, aber eine Baugenehmigung heißt noch nicht, dass da schon der Bagger anrollt oder schon mal die Fliese bestellt ist. Das ist also genau der Punkt, an dem wir einfach noch schauen müssen, dass die dann auch ins Tun kommen.

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