Dr. Natalie Pfau-Weller
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In Baden-Württemberg fehlen aktuell rund 200 000 Wohnungen. Freiburg und Stuttgart bleiben die teuersten Pflaster für Mieter. Und: In Baden-Württemberg warten 8 900 Studierende (Zuruf von der AfD: Studenten!) gerade auf einen Wohnheimplatz. Das waren drei verschiedene Schlagzeilen in verschiedenen Zeitungen in den vergangenen Wochen, die zeigen, wie aktuell das Thema Wohnen gerade in Baden-Württemberg ist und dass bezahlbares Wohnen gerade auf unserer Agenda stehen muss. Insofern sind wir froh, dass wir heute in der Aktuellen Debatte über bezahlbaren Wohnraum sprechen; (Abg. Miguel Klauß AfD: Nur sprechen, nicht han- deln!) denn bezahlbares Wohnen ist natürlich eine der zentralen sozialen Fragen gerade in der jetzigen Zeit. Jeder, der schon einmal eine Wohnung gesucht hat – ganz egal, wo in Baden-Württemberg; vor allem aber in den Universitätsstädten Freiburg, Stuttgart, Tübingen, Mannheim und Konstanz ist es besonders schwierig –, weiß, wie angespannt der Wohnungsmarkt ist und wie schwierig es ist, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Wir haben im letzten Jahr gemeinsam sehr viel über die Mietpreisbremse diskutiert: über das Gutachten, über die Indikatoren, über die Gebietskulisse. Die Mietpreisbremse spaltet die betroffenen Verbände ein wenig. Die einen, beispielsweise Haus & Grund, sehen in ihr ein zeitlich begrenztes Notinstrument. Auf der anderen Seite sieht der Mieterbund sie als Schutz für die Mieter. Insofern haben wir hier ein großes Spannungsfeld. Zugegebenermaßen stehen wir, die CDU-Landtagsfraktion, diesem Instrument etwas skeptisch gegenüber. Aber wir ha- (Dr. Natalie Pfau-Weller) ben uns in den Koalitionsverhandlungen gemeinsam darauf verständigt, dass wir die Mietpreisbremse rechtssicher und mit einer erweiterten Gebietskulisse verlängern werden. Und wir stehen natürlich zu unserem Wort. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Miguel Klauß AfD: Also haben Sie sich über den Tisch ziehen lassen als CDU!) Der Ministerrat hat in der vergangenen Woche die verschiedenen Verordnungsentwürfe zur Anhörung freigegeben. Die Kollegin Achterberg hat es schon ausgeführt: Es ist ein Indikator, der jetzt dazukommt, nämlich ein ergänzter Indikator, der die Wohnungssuche von Neubürgern vor allem in den Hochschulstädten anders abbilden soll. Das war auch ein wichtiger Halbsatz in unserem Koalitionsvertrag: Die Gebietskulisse soll so erweitert werden, dass es der angepassten Lebensrealität entspricht. Deswegen soll dieser neue Indikator, der vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen vorgeschlagen wurde, dem Rechnung tragen, dass vor allem in den Hochschulstädten eine besonders hohe Nachfrage nach Wohnraum herrscht. Uns, der CDU-Landtagsfraktion, ist das Wort „rechtssicher“ besonders wichtig, sodass die Gebietskulisse, die Indikatoren und die Kriterien rechtlich nicht angreifbar sind. Deswegen begrüßen wir, dass diese Korrektur vorgenommen wird, sodass die Erweiterung der Gebietskulisse dann rechtssicher ist. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Was wäre die Alternative gewesen? Würden wir diese Verordnungen nicht verlängern, würden alle Kommunen herausfallen, hätten die Kommunen nicht mehr dieses Instrument. Das wäre die eine Alternative gewesen. Die andere Alternative wäre gewesen – die besprechen wir heute Mittag noch im Ausschuss –: Wir – oder das MLW – hätten ein neues Gutachten aufgesetzt. Das hätte viele Monate gedauert, hätte vielleicht andere Kriterien, andere Indikatoren zutage gebracht. Insofern finden wir es wegen der Rechtssicherheit und der Gebietskulisse sehr begrüßenswert, dass dieser Kompromiss nun so in das Parlament bzw. in die Anhörung gegeben wurde. Aber klar ist auch, dass die Mietpreisbremse die Probleme auf dem Wohnungsmarkt nicht löst. Wir sind der Meinung, dass sie vielleicht Preisanstiege dämpfen kann. Aber durch dieses neue Instrument werden keine neuen Wohnungen geschaffen. Entscheidend für eine Entspannung auf dem Mietmarkt ist natürlich ein größeres Angebot, ganz egal, ob es Neubauten sind oder es sich um die Aktivierung im Bestand handelt. Deswegen ist es ein kleines Puzzleteil. Wir sind davon überzeugt, dass eine Regulierung mit Augenmaß geschehen muss. Deswegen begrüßen wir es, dass es z. B. Ausnahmen bei den Neubauten gibt; diese wurden bereits angesprochen. Denn wer neu baut – gerade die Investoren –, braucht Planungssicherheit, dass die Mietpreisbremse dort nicht gilt oder die Vormiete in den vergangenen Jahren Bestandsschutz hat, auch wenn sie über der erlaubten Miete lag. Diese Ausnahmen sind wichtig, weil wir dieses Augenmaß und die zeitliche Begrenzung wirklich als sehr wichtig empfinden. Wir verlängern die Mietpreisbremse bis 2029. Wir wirken aber natürlich darauf hin, dass wir die Mietpreisbremse – hoffentde – 11. Sitzung – Mittwoch, 30. September 2026 lich – nach dem Jahr 2029 nicht mehr brauchen. Es ist unser erklärtes Ziel, dass der Wohnungsmarkt in den Kommunen dann nicht mehr so angespannt ist. Wenn wir in andere Bundesländer schauen, sehen wir, dass es gerade sehr viele aktuelle Beispiele gibt, die zeigen, wie wir es nicht tun sollten. Wenn wir z. B. an die Wahlen in Berlin denken, steht das große Thema Enteignung im Raum. Das ist natürlich etwas, was wir alle in diesem Parlament hoffentlich nicht wollen, weil Enteignungen nur Milliarden kosten, Rechtsstreitigkeiten verursachen und keinen neuen Wohnraum erzeugen würden. (Abg. Miguel Klauß AfD: Ihr Koalitionspartner will das aber! Wer koaliert mit den Linken?) Wir sind sehr, sehr froh, dass wir hier in Baden-Württemberg einen anderen Weg einschlagen und wir hier verantwortliche Politik zusammen gestalten – aus Kompromissen und aus der politischen Mitte heraus, ohne radikale Lösungen. Was uns aber wichtig ist, ist, noch einmal zu betonen, dass die weiteren Rahmenbedingungen wichtiger als dieses eine Instrument sind. Wir müssen also noch schnellere Genehmigungsverfahren anstreben. Wir haben – das wurde schon gesagt – bereits in der letzten Legislatur auch durch die Digitalisierung Prozesse beschleunigt. Wir müssen mehr Bauland aktivieren, natürlich in der Innenentwicklung der Kommunen, aber auch durch Aufstockungen, durch verschiedene Ausnahmen, durch den Bauturbo, aber auch durch die Novelle der Landesbauordnung und – ganz wichtig – durch das Entrümpeln des Baurechts und des Baunebenrechts; denn das ist ein wesentlicher Kostentreiber. Wir müssen hier schauen, wie wir die Auflagen reduzieren können; denn diese Auflagen verteuern auch das Bauen an sich – das wissen Sie alle –, und am Ende bezahlen das nicht nur die Eigentümerinnen und Eigentümer, sondern auch die Mieterinnen und Mieter. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Wer bezahlbare Mieten möchte, muss einfach für mehr Wohnungen sorgen. Das ist das wichtigere Argument, und da sind wir auch sehr ambitioniert dran, das umzusetzen. Es geht ja auch um die kleinen privaten Vermieter. In Ihrem Bekanntenkreis gibt es vielleicht viele, die gegebenenfalls ihre Wohnung untervermieten. Das sind nicht die Immobilienhaie, von denen wir sprechen; denn ungefähr die Hälfte wird privat vermietet. Wir haben deshalb in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben, dass wir uns auf Bundesebene dafür einsetzen, Vermieterinnen und Vermieter zu stärken, und zwischen privaten Kleinvermietern und den großen Wohnungsunternehmen unterscheiden und weitere zusätzliche Anreize für Vermieterinnen und Vermieter schaffen, beispielsweise durch die Verbesserung der steuerlichen Abschreibungsbedingungen. Das sind Anreize, die wir auch auf Bundesebene anstoßen können und die dazu führen, dass mehr Wohnraum vermietet wird oder es weniger dadurch verursachte Leerstände gibt, dass Personen durch schlechte Erfahrungen ihren Wohnraum nicht mehr vermieten wollen. (Zuruf von der AfD: Machen, nicht schwätzen!) (Dr. Natalie Pfau-Weller) Das ist ein weiterer Punkt, den wir anstoßen wollen. Deshalb wollen wir gemeinsam darauf hinwirken, dass nicht nur durch die Mietpreisbremse, sondern durch viele verschiedene Instrumente viele Wohnungen geschaffen werden, völlig egal, ob die Personen in Eigentum leben wollen oder als Mieterinnen und Mieter in den Wohnungen sind. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen – Abg. Win- fried Mack CDU: Sehr gut!)
