Landtag 21/22
06.05.2025 · 51 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: FDP (5)CDU (4)Die Linke (4)GRÜNE (4)SPD (3)BÜNDNIS DEUTSCHLAND (3)
Als nächste Rednerin die Abgeordnete Yvonne Averwerser.
Yvonne Averwerser CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Lassen Sie mich dieses Thema mal losgelöst von diesen 26 oder 27 Referendaren, die damals im Raum standen, betrachten. Wir alle kennen die dramatische Lage an Schulen. Es ist nicht nur der Raum-, es ist auch der Lehrkräftemangel, der uns da immer wieder treibt. Denn nicht wenige Schulen haben nicht die 110-prozentige Personalausstattung, die notwendig wäre, um einen ordentlichen Schulablauf darzustellen, sondern 90 Prozent, manche sogar darunter. Von daher ist der Lehrermangel eine tägliche Herausforderung für Schülerinnen, Schüler, Eltern und Lehrkräfte. Aber ist die Einführung von Ein-Fach-Lehrkräften denn wirklich so eine charmante Lösung, wie man am Anfang meint? Schauen wir uns doch mal an, wo man diese einsetzen könnte. Wir haben jetzt gerade den großen Bedarf in Grundschulen. Jeder von Ihnen liest es täglich in seinem Stadtteil: Die Grundschulen werden eigentlich gebraucht, in der Deputation wird auch beschlossen, dass sie gebaut werden, sie werden dann nicht gebaut, aber die Klassenräume werden geschaffen, und für diese Klassenräume braucht man natürlich Grundschullehrer. Aber gerade bei Grundschullehrern ist eine Umstellung auf eine Ein-Fach-Lehrkräfteausbildung nicht denkbar, weil für den Grundschulunterricht die Regel gilt, dass die Lehrerinnen und Lehrer nach dem Klassenlehrerprinzip den Unterricht in einer Klasse in mehreren Fächern vornehmen. Das löst das Problem bei uns an der Stelle nicht. Werfen wir einen Blick auf die sonderpädagogischen Lehrkräfte, die wir in Bremen und Bremerhaven in ganz besonders hohem Maße benötigen. Deren Ausbildung orientiert sich nicht an einem Unterrichtsfach, sondern an einem Förderschwerpunkt. Auch keine Lösung für uns hier, den EinFach-Lehrer einfach einzuführen. Wie sähe es denn aus mit der Bewältigung des Mangels in der Sek I beziehungsweise Sek II, also von der 5. bis 12. oder 13. Klasse? Da würde ein Ein-Fach-Lehrer insbesondere die weiterführenden Schulen und dort die gymnasialen Oberstufen vor immense Herausforderungen stellen, weil er nämlich mit einem Fach nicht so eingesetzt werden könnte, dass Profile und Stundentafel vollumfänglich dargestellt werden könnten, und Abschlüsse wären gefährdet. Während in anderen Bundesländern die Lösung des Ein-Fach-Lehrers gerade bis Klasse 10 möglich ist, ist dies in Bremen mit einer enormen Umstellung in der Lehrerausbildung verbunden und auch nicht schnell umzustellen. Auch hier taugt ein Ein-Fach-Lehrer zumindest in Bremen nicht zur schnellen Lösung. Darüber hinaus: Wie sieht denn das Leben sonst an Schule aus? Die Schulen leben von Flexibilität. Ein-Fach-Lehrkräften bieten wenig Spielraum im Alltag. Sie sind schwer in den Stundenplan integrierbar, können bei Ausfällen nicht einspringen und erhöhen das Risiko von Unterrichtsausfall beziehungsweise erhöhen den fachfremden Unterricht – all das, was wir eigentlich vermeiden wollen. Wie sieht zudem die tägliche Realität an Schulen aus? Sie besteht aus Teamarbeit, Austausch in der Erarbeitung gemeinsamer pädagogischer Konzepte. Doch Ein-Fach-Lehrer, die nur wenige Stunden in Klassen oder im Kollegium sind, können sich hier nur schwer einbringen. Das schadet nicht nur der Atmosphäre im Schulteam, sondern auch der Schulentwicklung und somit der Qualität des Unterrichts. Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr pädagogische Qualität. Wir müssen langfristig denken und besser planen. Sonst wären wir nämlich nicht in dieser hausgemachten (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Miserablen Situation! – Beifall CDU) miserablen Situation, ich habe nach einem freundlichen Wort gesucht, dass wir nämlich unsere eigenen Lehrerbedarfe nicht mehr richtig ausbilden. Wir sind nicht mehr in der Lage, die Bedarfe aus eigener Kraft zu decken, und das ist die Fehlplanung, die hier die ganzen Jahren stattgefunden hat und die Planung, die eben nicht stattfindet. (Beifall CDU) Wir lehnen den Antrag der Einführung des Ein-Fach-Lehrers ab. Das heißt aber nicht, dass wir nichts tun müssen. Wir müssen genau hingucken, dass wir ausreichend Lehrerausbildungsplätze an unserer Universität schaffen. Wir müssen die Ausbildung bedarfsgerecht machen, sie müssen die realen Zahlen auch tatsächlich endlich mal im Voraus mit beantragen. Wir brauchen qualitativ hochwertige Quereinstiege, wir brauchen qualitativ hochwertige und verbindliche Weiterbildung und Fortbildung, wir brauchen berufsbegleitende Modelle, bessere Arbeitsbedingungen, und all das müssen wir hier noch ganz besonders gut voranbringen. Und es muss vorausschauender werden und wir müssen verlässlicher in unseren Aussagen sein. Dabei dürfen wir die Qualität nicht vergessen. Ja, wir müssen handeln, aber wir müssen klug handeln. Die Ein-Fach-Lehrkraft darf nicht zum Notnagel der Bildungspolitik werden. Mit der Einführung von Ein-Fach-Lehrkräften würde der Mangel zur Lösung werden. Das schwächt unsere Schulen strukturell mehr, als dass es sie nachhaltig stärkt. Das ist nicht nur das, was unsere Kinder nicht brauchen, das brauchen auch unsere Lehrkräfte nicht, und das braucht unsere Gesellschaft nicht. – An der Stelle bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)
Antje Grotheer
Als nächste Rednerin die Abgeordnete Miriam Strunge.
Miriam Strunge Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die FDP fordert mit dem hier vorliegenden Antrag ein neues Ausbildungsangebot zu schaffen – das Referendariat in nur einem Fach. Anlass des Antrags ist dabei eine Sondersituation aus dem letzten Jahr. Zum 1. August 2024 hatten sich viel mehr Menschen für ein Referendariat mit dem Schulfach Philosophie beworben, als in Bremen ausgebildet werden können. Deshalb wurden diese Bewerber:innen nicht aufgenommen. Das ist in der Logik des Schuldienstes und des Ausbildungssystems auch erst einmal richtig. Es gibt in Bremen nur in der gymnasialen Oberstufe Philosophieunterricht und dementsprechend nur geringe Bedarfe in diesem Fach. Die Senatorin für Kinder und Bildung hat also erst mal in der Sache richtig gehandelt. Gleichzeitig ist der Bedarf an Lehrkräften natürlich sehr hoch, und man will keine zukünftige Lehrkraft, die in Bremen arbeiten möchte, verlieren. Deshalb haben wir die Kapazitäten im Referendariat bereits erhöht, und wir haben auch signalisiert – und das auch umgesetzt –, dass es möglich ist, auch über die erhöhten Kapazitäten von 200 Referendar:innen pro Halbjahr hinaus in Bremen das Referendariat zu machen. Da hat zwar manchmal das Landesinstitut für Schule (LiS) wirklich ächzen müssen unter so vielen Referendar:innen, aber wir haben versucht, wirklich allen, die in Bremen ein Referendariat machen wollen, auch einen Platz zu geben. Dann hat die Senatorin für Kinder und Bildung in diesem ganz konkreten Fall gemeinsam mit dem Schulamt Bremerhaven eine Lösung gefunden. Abweichend vom üblichen Verfahren wurde dieser Gruppe von Absolvent:innen angeboten, sich ab dem 1. Februar 2025 Ausbildungsplätze im Fach Philosophie zu teilen und so als Gruppe das Referendariat zu absolvieren. Das konkrete Problem wurde also gelöst. Die Fachkräfte konnten für das Land Bremen gesichert werden. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insbesondere hat Bremerhaven profitiert, wo der Fachkräftemangel besonders sichtbar ist. Wir sehen, hier wurde auf Pragmatismus gesetzt, und ich bin allen Beteiligten sehr dankbar dafür. Damit hat sich der Antrag der FDP aber bereits erledigt, denn in der Praxis hat sich eine Lösung gefunden, und schon alleine deswegen muss man hier im Landtag nicht aktiv werden. Ich möchte aber auch noch mal inhaltlich sagen, warum der FDP-Antrag aus unserer Sicht in die falsche Richtung führt. Die FDP fordert aufgrund einer einmaligen Sondersituation einer sehr spezifischen Gruppe von Absolvent:innen, das Gesetz zu ändern und einen zusätzlichen regulären Weg in den Schuldienst zu schaffen. Sie will die Ausbildung in nur einem Fach ins Ausbildungsgesetz für Lehrämter aufnehmen, auch wenn zwei Lehramtsfächer studiert werden. Das finde ich einen ungewöhnlichen und auch irritierenden Vorschlag. Denn im Kern schlägt die FDP hier vor, Menschen mit einem Studium für zwei Schulfächer die Ausbildung und Einsatzmöglichkeiten im Schuldienst zu beschneiden. Diese Personen sind eigentlich für mehr qualifiziert. Sie hatten auch immer die Absicht, in mehreren Bereichen zu unterrichten. Sie sollen dann aber dieses Potenzial nicht realisieren. So will es die FDP. Dieser Vorschlag wird den Studienabsolvent:innen absolut nicht gerecht. Statt diesen ein Angebot passend zum Studium zu machen, gibt es ein Downgrade in der schulischen Praxis. Das halte ich für keinen attraktiven Start ins Berufsleben. Angesichts der bundesweiten Konkurrenz um Referendar:innen glaube ich auch nicht, dass dieses Modell Studienabsolvent:innen ernsthaft ansprechen würde. Die benötigten Fachkräfte werden doch dann lieber in ein anderes Bundesland gehen und dort für beide Fächer ausgebildet werden. Mit dem Vorschlag, zwei Fächer zu studieren, aber nur eins zu unterrichten, konterkariert die FDP auch alle Debatten, die eigentlich unter die Überschrift „Lehramt mit einem Fach“ geführt werden. Denn bei diesen geht es ja gerade um den gegenteiligen Weg, also um die Frage, wie ein Upgrade möglich ist. Wie kann man Lehrkraft werden, auch wenn man nur in einem Fach studiert hat? In diese Richtung haben wir als Regierungskoalition bisher diskutiert und auch Senat und Magistrat in Bremerhaven haben sich engagiert. Wir haben mit dem „Back to School“-Programm in Bremen und vergleichbaren Angeboten in Bremerhaven viele Menschen mit Abschluss in nur einem Fach in den Schuldienst geholt und sie zum Unterrichten befähigt. An der Universität entwickeln wir nun Weiterbildungsstudiengänge, um diese Personen auch in einem zweiten Fach und damit zur vollen Lehrkraft zu qualifizieren, beispielsweise in der Informatik oder in inklusiver Pädagogik. Auch bei einem möglichen dualen Studienangebot ist die Zielgruppe mit nur einem studierten Lehramtsfach im Fokus. All diese Ideen haben deutlich mehr Potenzial, zusätzliche Fachkräfte ins Land Bremen zu holen als der FDP-Vorschlag. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein letzter Punkt: Diese Programme, die gerade erprobt werden, sind auch KMK-kompatibel und werden damit auch bundesweit anerkannt im Gegensatz zu der Idee der FDP, die hier in Bremen einen absoluten Sonderweg darstellen würde. Wir lehnen den Antrag der FDP also nicht nur ab, weil er sich in der Praxis schon erledigt hat, sondern auch, weil er inhaltlich nicht zur Weiterentwicklung des Referendariats taugt. – Herzlichen Dank! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Antje Grotheer
Als nächste Rednerin die Abgeordnete Dr. Henrike Müller.
Dr. Henrike Müller GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will die Debatte nicht in die Länge ziehen, es ist eigentlich alles Wesentliche gesagt von den Kolleginnen und Kollegen. Ich will nur einen Gedanken hinzufügen: Ich fände es charmant, wir hätten mehr Philosophieunterricht. Ich wäre sogar dafür, daraus ein Pflichtfach zu machen. (Abgeordneter Gökhan Akkamis [FDP]: Ja!) Es könnte uns nur helfen. Aber das ist eine andere Debatte. Mich freut auch die Affinität einiger Kollegen im Haus zur Philosophie. Ansonsten schließe ich mich, was die praktischen Auswirkungen und den Gedanken zur praktischen Lösung des vorliegenden Falls angeht, der Kollegin Strunge an, die es ausführlich erläutert hat, und ich kann verstehen, dass man auch das Ein-Fach-Prinzip irgendwie attraktiv findet, um einen Lehrkräftemangel überdecken zu wollen. Wir sind aber auch überzeugt, dass es nur eine Übergangslösung sein kann, für ganz enge Zeiten die Möglichkeit zu bieten, mit einem Fach einzusteigen und man dann aber mit dem besprochenen Upgrade als Lehrkraft auf mindestens zwei Fächer kommen muss. Die Problematik rund um Ein-Fach-Lehrkräfte hat Frau Averwerser ausführlich beschrieben. Von daher würde ich es jetzt an der Stelle bewenden lassen wollen – es ist schwierig, heute Nachmittag, sorry – und gebe zu Protokoll, dass wir den Antrag ablehnen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Fynn Voigt.
Fynn Voigt FDP
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die restliche Redezeit nutzen, um noch mal kurz ein, zwei Sachen richtigzustellen. Es ist, glaube ich, der Sinn und Zweck des Antrags an manchen Stellen verkannt worden. Wir sind uns ganz bewusst, dass wir damit nicht das Fachkräfteproblem in Gänze lösen können, und unsere Wunschlösung ist auch nicht, dass alle Lehrerinnen und Lehrer an unseren Schulen nur noch ein Fach studiert haben. Es geht ganz speziell um den Fall, der jetzt hier auch schon ein-, zweimal beschrieben wurde, dass wir eine Lösung haben, falls wir einen Überbedarf oder ein Überangebot an Menschen, Studierenden mit dem Fach Philosophie zum Beispiel haben, die dann keinen Platz im Referendariat finden können, damit das nicht in einem Chaos mit vielen individuellen Lösungen enden muss. Frau Strunge, Sie haben diesen ganzen Vorgang sehr schön und ausführlich beschrieben, sagten am Ende, das Problem wurde gelöst, und es wurden pragmatische Lösungen gefunden. Das ist richtig, aber dieser ganze Prozess hätte gar nicht erst anfangen müssen, wenn es diese Regelung, wie wir sie jetzt vorschlagen, schon im Gesetz geben würde, und ob die Beteiligten dieses Prozesses das Ganze so pragmatisch finden, ist, glaube ich, fraglich. (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Eine Sache noch, damit fing es ja an. Herr Bries, ich fand das sehr bemerkenswert, weil Sie sagten, wir würden die realen Bedarfe des Bildungssystems verkennen. Die realen Bedarfe des Bildungssystems sind Lehrkräfte. Ich glaube, die Frage ist eigentlich: Können wir es uns leisten, diese 28 Lehrkräfte so doll zu frustrieren, dass Teile davon in anderen Bundesländern ihr Referendariat machen und vielleicht auch in anderen Bundesländern bleiben? Uns ist wichtig, dass hier niemand hängen gelassen wird, uns ist wichtig, dass wir nicht ein halbes Jahr lang Individuallösungen für bestimmte Probleme finden müssen, sondern dass wir diese Lücke im Gesetz schließen, damit so was nicht noch mal aufkommt. Das möchte ich mir auch verbieten, dass uns vorgeworfen wird, dass wir die realen Bedarfe des Bildungssystems verkennen würden, erst recht von einem bildungspolitischen Sprecher der SPD. – Vielen Dank! (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen vonseiten der Abgeordneten liegen nicht vor. Deswegen erhält jetzt Senatorin Sascha Karolin Aulepp das Wort.
Sascha Karolin Aulepp
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Ja, wir wollen so viele zukünftige Lehrkräfte wie möglich bei uns ausbilden. Ja, wir wollen diese jungen Menschen alle an unseren Schulen halten, den Klebeeffekt nutzen. Deswegen haben wir – das ist hier auch schon mehrfach und deutlich betont worden – die Kapazitäten für die Referendariatsausbildung für die zweite Phase der Lehrerausbildung massiv ausgeweitet unter Ächzen und Stöhnen der Kolleginnen und Kollegen am LiS (Landesinstitut für Schule). So gern wir die Referendarinnen und Referendare nehmen und ausbilden und natürlich auch gern an unsere Schule binden, aber es ist eben auch immer noch eine zusätzliche Ausbildungsaufgabe. Deswegen möchte ich an dieser Stelle meinen herzlichen Dank sowohl an die Kolleginnen und Kollegen vom LIS als auch an den Schulen, die diese Ausbildung machen, aussprechen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Wir wollen aber, dass alle diese Referendarinnen und Referendare richtig gut an unseren Schulen ausgebildet werden können. Natürlich am Landesinstitut, das stellen wir sicher, dass es da eine gute Ausbildung gibt, aber dazu gehört auch die schulische Ausbildung. Deswegen brauchen wir auch an den Schulen Kapazitäten für diese jungen Menschen, damit die das, was sie im Studium gelernt haben, zwei Fächer, auch in der zweiten Phase der Lehramtsausbildung tatsächlich vertiefen, da die Praxiserfahrungen machen können, um dann am Ende ein Staatsexamen in beiden Fächern absolvieren zu können. Das ist das, dass wir wollen, was wir mit pragmatischen Lösungen geschafft haben. Um es vielleicht mal auf den Punkt zu bringen: Unsere pragmatische Lösung hat dazu geführt, dass diese Referendarinnen und Referendare jetzt ausgebildet werden. Ich bin auch sehr froh, dass das mit Bremerhaven geklappt hat. Da auch meinen herzlichen Dank an Bremerhaven! Die werden da ausgebildet, werden ein zweites Staatsexamen ablegen und hoffentlich alle in beiden Fächern bestehen, sodass sie dann die volle Lehramtsbefähigung haben, mit der sie in beiden Fächern überall in Deutschland arbeiten können, was sie vermutlich auch wollen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Dass es mir am liebsten wäre, die würden in Bremen und Bremerhaven bleiben, ist ja klar, aber ehrlich gesagt, wenn ich mir das dadurch erkaufen müsste, dass ich sie hier schlecht ausbilde, ich fürchte, das würde eher dazu führen, dass sie gar nicht erst hier anfangen, und nicht dazu, dass sie hier bleiben. Die Lösung, die die FDP gerade vorgeschlagen hat, ist: Die haben zwei Fächer studiert, machen ein Referendariat in einem Fach, machen ein zweites Staatsexamen in einem Fach, haben aber am Ende keine Lehramtsqualifikationen, die sie KMK-bundesweit befähigen würde, in Schulen zu arbeiten. Ich glaube nicht, dass das eher im Interesse der Kolleginnen und Kollegen wäre als das, was wir hier an dieser Stelle gemacht haben. Es ist auch in der Bildungsdeputation – Frau Averwerser hat mir an dieser Stelle auch noch mal aus dem Herzen gesprochen – sehr, sehr deutlich geworden: Wir wollen und wir müssen so viele Menschen wie möglich zu den bestausgebildetsten Lehrkräften hier in Bremen machen. All das, was wir an weiteren Möglichkeiten, an innovativen Ideen aufmachen, aufblättern, das macht dann Sinn, wenn wir die Leute schrittweise weiterqualifizieren. Das heißt, auch die Kolleginnen und Kollegen, die wir für „Back to school“ reinholen in unsere Schulen und die da mit einem Fach unterrichten, denen wollen und müssen wir die Möglichkeit geben, auch tatsächlich zur Lehramtsbefähigung in zwei Fächern zu kommen, weil wir das den Kolleginnen und Kollegen schuldig sind. Aber auch, weil wir diese Menschen, die in zwei oder mehr Fächern qualifiziert sind, in unseren Schulen auch ganz, ganz dringend brauchen. Schon aus dem Grund wollen wir an dieser Stelle nicht an das Vorbereitungszulassungsgesetz und die Verordnung ran, sondern weiter auf die pragmatischen Lösungen setzen. Ich glaube, das ist auch im Interesse aller Schülerinnen und Schüler in Bremen und Bremerhaven. Wo Frau Averwerser mir nicht aus dem Herzen gesprochen hat: Es ist noch immer so, dass wir an der Universität und im Referendariat auch Kolleginnen und Kollegen für Niedersachsen mit ausbilden, manche gehen sogar auch in noch weiter entfernte Bundesländer, wenn sie aus anderen Bundesländern nach Bremen gekommen sind. Auch an dieser Stelle vielleicht: Ich habe heute Morgen schon oder war es gestern, einen kleinen Medien-Werbeblock für „buten un binnen“ gemacht, jetzt mache ich einen für unseren Instagram-Account. Mir geht das Herz auf, wenn ich die Kollegin, die aus Thüringen extra nach Blumenthal an die Schule Blomendal, ehemals „An der Wigmodistraße“ – die ist immer noch an der Wigmodistraße, heißt nur nicht mehr so – gekommen ist, weil sie gesagt hat: „Hier in Bremen wird Inklusion gelebt, dafür habe ich studiert, habe mein Referendariat deswegen hier nach Bremen orientiert.“ Ich glaube, das spricht dann auch wieder dafür, dass wir in Bremen gar nicht so falsch liegen mit all dem, was wir für die Kinder und Jugendlichen tun, und dass Inklusion hier in Bremen auch richtig gut gelebt wird. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Zusammengefasst: Wir machen viele, viele Wege auf, die in den Lehrerinund Lehrerberuf an den Schulen führen, die eine Tätigkeit an unseren Schulen ermöglichen. Wir machen alles möglich, was im Referendariat geht, mit dem Landesinstitut für Schule und mit den Schulen in Bremen und Bremerhaven, und ermöglichen es dadurch den Kolleginnen und Kollegen einen guten Abschluss im zweiten Staatsexamen zu machen, ermöglichen es den Schulen, sich von ihrer besten Seite zu zeigen und die angehenden Lehrerinnen und Lehrer dann auch zu fertigen Lehrerinnen und Lehrern an unseren Schulen zu machen, und wir ermöglichen allen, die noch nicht mit der Lehramtsbefähigung mit zwei Fächern einsteigen, sich weiterzuqualifizieren. Das bedarf natürlich besonderer Ressourcenanstrengungen, aber da bin ich mir auch mit der Kollegin aus dem Wissenschaftsressort total einig, dass wir das ermöglichen wollen und müssen. Deswegen sind wir an dieser Stelle so erfolgreich, wie wir sind, und müssen keine Änderungen in Verordnungen und Ähnlichem vornehmen. Vielleicht noch einmal kurz zum Schluss: Das, worüber wir hier diskutieren und was wir hier geschaffen haben, das ist praktisch das Gegenteil von unnötigen bürokratischen Hürden. Wir haben gesagt, wir wollen den jungen Menschen eine richtig gute Ausbildung ermöglichen, dazu brauchen wir Plätze an Schulen. Das liegt nicht an bürokratischen Hürden, dass sie das nicht machen können, sondern an der Frage: Sind die Schulen bereit und in der Lage, diese Menschen auszubilden? Mit einer unheimlichen Kraftanstrengung auch in den Schulen ist es uns gelungen. Daher hat das mit Bürokratie nichts zu tun, sondern ist eine richtig gute Sache, die uns da gelungen ist. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Wer stimmt dagegen? (Dagegen: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Handwerk von Bürokratie entlasten Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke vom 25. Oktober 2024 (Drucksache 21/812) Wir verbinden hiermit: Rechtsbestand entrümpeln – Wasserköpfe verkleinern – Berichtspflichten abbauen: Der Senat Bovenschulte muss beim Bürokratieabbau jetzt liefern, statt weiter Lippenbekenntnisse abzugeben und Sitzkreise abzuhalten! Antrag der Fraktion der CDU vom 5. Mai 2025 (Drucksache 21/1179) Dazu als Vertreterin des Senats Staatsrätin Maike Frese. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin erhält die Abgeordnete Dr. Henrike Müller das Wort.
Dr. Henrike Müller GRÜNE
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie uns noch mal über Entbürokratisierung reden. Allenthalben wird ja in Aussicht gestellt, dass es Bürokratieabbau geben wird, jetzt auch, Gott sei Dank, von der neuen Bundesregierung inklusive neuem Digitalministerium, was ja eine Grundlage wäre, um da ordentlich voranzukommen. Ich bin sehr gespannt! Die letzte Bundesregierung hat sich redlich bemüht, ordentlich bemüht, den Dschungel, den Bürokratiewahnsinn, um es auch mal so deutlich zu sagen, zu lichten. Es ist ihr teils gelungen und jetzt ist die neue Bundesregierung aufgerufen, dort weiterzumachen und Verbesserungen hervorzurufen. Auch das Papier von Voßkuhle und Co. hat ja ordentlich viele Ansatzpunkte geliefert, die wirklich so gut sind, dass man nur empfehlen kann, dass man sich mit dem Papier sowohl in der Bundesregierung als auch in den Landtagen und Landesregierungen ordentlich auseinandersetzt. Warum haben wir jetzt einen Antrag eingereicht, der sich auf die Entbürokratisierung im Bereich des Handwerks konzentriert? Weil es auch noch mal ein Riesenunterschied ist, ob größere Unternehmen abfedern können, was es an Berichtspflichten gibt, weil sie einen größeren Personalstamm haben als ein kleiner familiengeführter Betrieb mit drei, vier Mitarbeitenden, einer Sachbearbeiterin, auf deren Schultern dann womöglich die ganzen Pflichten lasten. Wir alle wissen, wir brauchen Handwerker, die Auftragsbücher sind, Gott sei Dank, in den meisten Fällen voll. Wenn wir jemanden brauchen, hat er, ähnlich wie bei Ärzten, in sechs bis acht Wochen Zeit und dann ist das Haus vollgelaufen. Das ist in nicht wenigen Fällen der Fall, weil sie so wahnsinnig viel im Büro zu tun haben und die Zeit für die Kund:innen fehlt. Hier braucht es wirklich dringend Abhilfe. Das hat auch der Bremer Senat erkannt und hat ja nicht umsonst schon vor längerer Zeit den Transformationsrat auch damit beauftragt, sich zu überlegen, wo wir entschlacken oder entlasten, also entschlacken in dem Bürokratieaufwand und in den Betrieben entlasten können. Sie haben auch einen Unterausschuss gebildet. Da waren auch alle möglichen städtischen Akteure mit beteiligt. Das ist gut. Wir wünschen uns jetzt, dass wir eine Vorlage haben, was denn konkret gemacht werden soll, damit wir da auch ordentlich vorankommen. Wir wünschen uns einen Entbürokratisierungskatalog, der vor allem in einem ersten Schritt mal zeigt, was können wir auf Landesebene tun, was muss an die Bundesebene adressiert werden und wer macht wann was. Wenn wir diesen Überblick hätten, wären wir, glaube ich, hier im Land schon einen Schritt weiter. Wir glauben, dass es sich lohnt, sich auf drei Besonderheiten zu konzentrieren, um in einem Schritt schon große Erleichterungen in den Betrieben zu schaffen. Erstens, die Reduzierung mehrfacher Abfragen gleicher Daten. Es ist wirklich immer wieder spannend, wenn man sich in diese Tiefen begibt. Ein kleiner Betrieb stellt eine neue Mitarbeiterin ein und muss dies viermal melden: an den Sozialversicherungsträger, an die Berufsgenossenschaft, ans Finanzamt, an die Handwerkskammer. Und das alles vielleicht digital, manchmal noch manuell, jedenfalls immer einzeln, weil es keine zentrale Erfassung dieser Daten gibt, die dann automatisch ausgetauscht werden könnten. Hier braucht es, schönen Gruß an das neue Digitalministerium – ich glaube, hier wären wir auf der Bundesebene unterwegs – eine schnelle Lösung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD – Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) Zweitens, die Reduzierung von Statistikpflichten und Neuregelungen von Meldepflichten, auch hier ein schönes Beispiel: Ein Betrieb, zum Beispiel aus dem Elektrohandwerk, wird vom statistischen Bundesamt regelmäßig aufgefordert, jeden Monat, ich wiederhole, jeden Monat die gleichen Angaben zu schicken. Wie viel Mitarbeiter haben sie, wo arbeiten die, was verdienen die, jeden Monat. Auch wenn sich nichts geändert hat. Einfach zu lösen, würde man denken, nämlich melden sie doch nur, wenn sich Veränderungen ergeben haben. Auch hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Drittes Beispiel, mein liebstes Beispiel: Ich nehme einen kleinen Schreinerbetrieb, ein paar haben wir ja noch in Bremen, aber in Süddeutschland sind die öfter vorhanden, die kleinen Schreinerbetriebe. Auch hier muss man regelmäßig nachweisen, auch ein Meister, der seit 30 Jahren im Dienst ist, dass er mit der Säge sicher umgehen kann. Jedes Jahr eine erneute Sicherheitsüberprüfung. Es hat bestimmt gute Gründe gegeben, sich diese Verordnung mal zu überlegen. Ich glaube, jetzt ist es Zeit, sich noch mal neu zu überlegen, ob das denn so gemacht werden muss und ob hier noch die Verhältnismäßigkeit bei den Prüfintervallen stimmt. Drei Beispiele von wahrscheinlich noch sehr viel mehr. Ich hätte gern einen Überblick in einer der nächsten Deputationssitzungen, ich sage mal, im nächsten halben Jahr, mit einer Liste, die der Senat erarbeitet hat, wo es in Bremen denn besonders hakt und, wie zu Beginn gesagt, wo wir eigenen Handlungsbedarf haben, dem wir uns dann auch annehmen können. Zum CDU-Antrag, ich bedanke mich für die Ergänzung zur Debatte. Ist ein sehr, sehr interessanter, langer, ausführlicher Antrag geworden. Wir lehnen den ab. (Abgeordneter Frank Imhoff CDU: Obwohl er so gut begründet ist?) Der ist wirklich gut begründet. Der war auch spannend zu lesen und ich würde auch gern noch mal eine halbe Stunde beim Kaffee darüber reden. Vor allem über die Beschlusspunkte, weil eigentlich, ich habe nicht einen einzigen gefunden, der irgendwas mit Entbürokratisierung für das Handwerk, im Handwerk zu tun hat. Da sind sehr interessante Punkte dabei. Sie haben alle in irgendeiner Art und Weise ihre Berechtigung, aber mit Entbürokratisierung haben sie relativ wenig zu tun. Außer Sie überzeugen mich gleich noch vom Gegenteil. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD)
Christine Schnittker
Als nächstes hat das Wort die Abgeordnete Dr. Wiebke Winter.
Dr. Wiebke Winter CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf heute krankheitsbedingt unsere wirtschaftspolitische Sprecherin Theresa Gröninger vertreten. Von dieser Stelle gute Besserung und wir freuen uns schon auf ihre nächste Rede von dieser Stelle. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, als Juristin weiß ich nur zu gut: Ohne Gesetze, ohne Bürokratie kommt ein Rechtsstaat nicht aus. Allerdings haben wir es in Deutschland, Europa und auch hier in Bremen damit gründlich übertrieben. Der Normenkontrollrat, der Bürokratie-TÜV auf Bundesebene, schätzt den Kostenaufwand für die Wirtschaft auf 14 Milliarden Euro pro Jahr für die Bürokratie. Rechnet man den Aufwand für Bürger und Verwaltung hinzu, kommt man auf 27 Milliarden Euro. Aber das ist nur die Spitze des Eisbergs, denn diese Rechnung berücksichtigt noch nicht die Folgen der Regulierungswut auf die volkswirtschaftliche Produktivität. Unternehmen sollen eigentlich Unternehmensprozesse nach Verbesserungspotenzialen durchleuchten, stattdessen sind sie damit ausgelastet, die regulatorischen Anforderungen von der Lieferkette, über Arbeits- und Ruhezeiten bis zum Datenschutz zu studieren. Die Folge: Frust und die Umlenkung von Investitionen, meine Damen und Herren. Wenn sich ein mittelständischer Handwerksbetrieb in Bremen um einen öffentlichen Auftrag bewerben will, muss er zur Vermeidung von Haftungsrisiken unendlich viele Bögen ausfüllen. Die Folge: Immer weniger Betriebe bewerben sich um öffentliche Aufträge und die Preise für die öffentliche Hand steigen. So stärken wir die Bremer Unternehmen nicht, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Auch mit dem Bremer Standard gehen wir deutlich über die Bauvorschriften im Bund und anderen Ländern hinaus. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat ja nichts mit dem Handwerk zu tun!) Da geht es zum Beispiel um die Solar- und Gründachpflicht, den CO - Gehalt von Baustoffen, Tiefgaragenstellplätze, Fußbodenheizungen in Fluren oder Trittschalldämmungen auf Balkonen. Die Folge: Der Wohnungsbau kostet in Bremen deutlich mehr als anderswo und liegt folglich am Boden. (Zuruf Abgeordnete Dr. Maike Schaefer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Eine neue Kita kostet in Bremen sogar zwei- bis dreimal so viel wie im niedersächsischen Umland und das kann doch nicht unser Ziel sein, meine Damen und Herren. (Beifall CDU – Zuruf Abgeordnete Dr. Maike Schaefer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wenn eine Forscherin im Technologiepark ein neues Produkt oder Verfahren erproben will, so muss sie sich mit umfangreichen Auflagen und Dokumentationspflichten und, je nach Forschungsgegenstand, mit der von Ihnen so sehr geliebten Zivilklausel herumschlagen. Möchte sie öffentliche Gelder beantragen, wird sie mit einer Vielzahl von Auflagen konfrontiert. Die Folge: Spitzenforscher wandern ab, Innovation kann nicht geschehen, wir als CDU sagen, wir wollen eine bessere Zukunft für Bremen. (Beifall CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, all diese Beispiele zeigen, wie Bürokratie Eigeninitiative, Produktivität, Investitionen, Innovation und damit das Wirtschaftswachstum hemmt. Das können wir uns nach zwei Jahren Rezession nun wirklich nicht mehr leisten. Die neue Bundesregierung hat das erkannt, nicht nur mit dem Digitalministerium, in dem sie Unternehmen in den nächsten vier Jahren um ein Viertel ihrer Bürokratiekosten beziehungsweise 16 Milliarden Euro entlasten will. Der Erfüllungssaufwand für Unternehmen, Bürger und Verwaltung soll um mindestens 10 Milliarden Euro, also um über ein Drittel gesenkt werden. Gut, dass Friedrich Merz nun Kanzler ist. (Lachen – Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gerade so! Wäre ja fast schiefgegangen!) Und der Senat Bovenschulte? Der hat vor einem Jahr einen Transformationsrat gegründet, der im August letzten Jahres einen Katalog mit Vorschlägen zum Bürokratieabbau auf Landesebene veröffentlicht hat. Diese Vorschläge, von der redaktionellen Überarbeitung behördlicher Schreiben, über eine bessere Terminabstimmung bei Betriebskontrollen, bis hin zur Digitalisierung der Bauverwaltung, sind alle nicht falsch, sie reichen jedoch bei Weitem einfach nicht aus. (Beifall CDU) Denn überhaupt nicht wird darin adressiert der Personalaufwuchs in der Bremischen Verwaltung, insbesondere bei Leitungsstellen, die inflationäre Zunahme der Zahlen der Beauftragten in den Senatsressorts, der Aufwuchs der Gesetzesnormen im Landesrecht und die Zunahme der landesrechtlich bedingten Informations-, Dokumentations- und Meldepflichten, die unter dem Senat Bovenschulte, also seit dem Jahr 2019 stattgefunden haben, und in den Senatsantworten auf zwei Kleine Anfragen unserer Fraktion dokumentiert sind. Besonders erschreckend finde ich es, dass der Senat selbst nicht weiß, wie viele, geschweige denn welche Landesgesetzesverordnungen und Einzelnormen es überhaupt gibt. Wie soll denn eine Landesregierung den Vollzug des Landesrechts gewährleisten, wenn sie dieses in seiner Gesamtheit überhaupt nicht kennt? Wenn es Gesetze und Verordnungen gibt, die keiner mehr kennt und keiner mehr braucht, dann können sie abgeschafft werden. (Beifall CDU) Hier gilt wahrscheinlich, man darf die Frösche nicht fragen, wenn man den Teich austrocknen will. Ich würde mir wünschen, dass der Senat Bovenschulte seinen Ehrgeiz umlenkt und mehr Ambitionen in die Vereinfachung von Unternehmern, Managerinnen, Forschungs- und Handwerksbetriebe mit dem Staat lenkt, anstatt sich ständig damit zu beschäftigen, welche Regeln den noch unwahrscheinlicheren nächsten Einzelfall regeln soll. Deswegen dürfen wir den geplanten verpflichtenden Bürokratiecheck für alle neuen Landesgesetze und -verordnungen nicht den Ressorts überlassen, sondern müssen ihn in einen unabhängigen Bürokratie-TÜV übertragen, wie es beispielsweise auch Niedersachsen und NRW tun. Wir müssen in Bremen eine One-in-two-out-Regel einführen. Das heißt, für jede neue Rechtsnorm müssen zwei alte abgeschafft werden. Wir müssen aufhören, auf bundesgesetzliche Vorschriften immer noch draufzusatteln, sei es beim Tariftreue- und Vergabegesetz, bei den Baustandards, beim Landesmindestlohngesetz oder dem Ausbildungsfonds. (Beifall CDU) Nicht nur der Bund und Europa brauchen ehrgeizige und messbare Ziele zum Bürokratieabbau, sondern auch Bremen. In unserem Antrag machen wir hierzu konkrete Vorschläge und bitten dafür um Ihre Zustimmung, vielleicht überzeugen wir Sie noch. Der Koalitionsantrag ist demgegenüber viel zu kurz gesprungen, weil er sich allein an den Beschlüssen des Transformationsrats orientiert, und deswegen lehnen wir ihn ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU)
Christine Schnittker
Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Basem Khan. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Jetzt kommt eine differenzierte Rede des Abgeordneten Khan!)
Basem Khan SPD
Wissen Sie das schon? Wann haben Sie meine gelesen? (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Ich habe die doch geschrieben! – Heiterkeit) Ach so, danke. Ja, vielen Dank für die Mitarbeit, Herr Imhoff! Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Gäste, sehr geehrte Zuhörende in den Autos unterwegs und sehr geehrte Handwerker! Als Kraftfahrzeugmeister und engagierter Politiker stehe ich heute vor Ihnen, um über ein Thema zu sprechen, das mir sehr am Herzen liegt, den Bürokratieabbau im Handwerk. Ich erlebe täglich, wie wertvolle Zeit durch administrative Anforderungen verlorengeht, Zeit, die wir lieber in unser Handwerk, in Nachwuchsförderung oder in Beratung unserer Kundschaft investieren würden. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Handwerk ist eine tragende Säule unserer Wirtschaft hier in Bremen und in Bremerhaven. Es ist kreativ, lösungsorientiert und unverzichtbar für die großen Herausforderungen unserer Zeit – den Bau neuer Wohnungen, Schulen, Kitas, der Energiewende mit Photovoltaik und Wärmepumpen, der Sanierung von Gebäuden oder der Reparatur von Elektroautos und so weiter. Doch viele Inhaberinnen und Inhaber von Handwerksbetrieben beklagen, dass sie zunehmend mehr Zeit mit Bürokratie als mit ihrer eigentlichen Arbeit verbringen. Gerade kleine und mittlere Betriebe werden oft überproportional belastet. Natürlich braucht es Regeln, Nachweise, aber sie müssen verhältnismäßig, zweckmäßig und im Alltag praktikabel sein. Deshalb ist es gut, dass der Transformationsrat im Land Bremen gemeinsam mit den Kammern daran arbeitet, unnötige veraltete Vorschriften zu identifizieren und abzubauen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir brauchen eine Verwaltung, die digital erreichbar ist, mitdenkt und mitarbeitet, nicht eine, die auf Faxgeräte besteht – ich kann das Wort Faxgerät gar nicht mehr aussprechen – (Heiterkeit) oder identische Daten mehrfach verlangt. Es gibt bereits positive Beispiele. Mit der Einführung der Onlinegewerbeanmeldung, der E-Zulassung von Kraftfahrzeugen oder dem Onlinedienst handwerk:digital haben Kammern und Senat gezeigt, dass moderne Digitalisierungslösungen möglich sind. Doch diese Projekte dürfen nur der Anfang sein. Die Digitalisierung muss Hand in Hand mit dem Bürokratieabbau gehen, und alle Betriebe müssen dabei mitgenommen werden. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Deshalb unterstützen wir als SPD-Fraktion das Ziel, nicht mehr zeitgemäße Verfahren konsequent zu überprüfen und abzubauen. Wir fordern einen konkreten Entbürokratisierungskatalog mit klarer Umsetzungsplanung und einen Bericht nach einem Jahr, der den Stand der Umsetzung darstellt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Liebe Kolleginnen und Kollegen, stark durch den Wandel bedeutet, dass wir gemeinsam mit den zentralen Akteuren – und dazu gehört das Handwerk – ganz besonders Verantwortung übernehmen. Unser Ziel ist es, dem Handwerk mehr Zeit und Freiraum für das zu geben, worauf es ankommt, das eigentliche Tun, das Werk und die Menschen dahinter. Auf den polemischen Antrag der CDU – jetzt ist er weg, Herr Imhoff – gehe ich gar nicht so genau ein. Den lehnen wir ab, weil er laufende Initiativen pauschal abwertet und sinnvolle Maßnahmen ideologisch motiviert infrage stellt, statt konstruktiv zum Bürokratieaufbau beizutragen. Ich beende meine Rede mit dem Image-Spruch der Handwerkskammer: „Wir können alles.“ (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Als Nächster hat das Wort der
Sven Schellenberg BÜNDNIS DEUTSCHLAND
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir immer eine Freude, wenn es darum geht, Themen zu debattieren, welche im Falle sachkompetenter Umsetzung so vielen Unternehmen im Lande ihre tagtägliche Arbeitssituation ganz eindeutig verbessern würden. Eine Bürokratieentlastung des Handwerks beziehungsweise der Unternehmen im Land Bremen wäre da doch tatsächlich mal was. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Gerade das Handwerk ist das Rückgrat der regionalen Wirtschaft. Es schafft Arbeits- und Ausbildungsplätze. Völlig egal, welches Gewerk: Sie alle leisten tagtäglich unverzichtbare Arbeit, auch hier in Bremen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Doch diese Arbeit wird zunehmend erschwert. Gar nicht mal durch fehlenden Einsatz, auch nicht durch mangelnde Nachfrage, sondern leider – nicht erst seit gestern, sondern mindestens schon seit zwei Dekaden – durch den beständig anwachsenden Bürokratieberg, der viele Betriebe ausbremst, überfordert und lähmt, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Blickt meine Fraktion auf das Datum Ihres Antrages, liebe Koalitionäre, welcher vom Oktober 2024 datiert, dann kommen wir zu dem Schluss, dass dieser – wie leider so oft bei Ihnen – doch nur wieder als Alibiantrag vorgesehen war. Ich denke mal, ein Dreivierteljahr später kann man sagen, ansonsten hätte dieser Antrag die interfraktionelle Besprechung längst mal passiert. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das stimmt allerdings! Schwerpunktsetzung sieht anders aus!) Liebe CDU! Es amüsiert immer wieder, wenn ausgerechnet langjährige Regierungsparteien in Bund und Ländern die Bürokratie angehen wollen. Da erinnern leider auch Sie – ich greife Sie auf, liebe Frau Dr. Winter und erinnere Sie an die Frösche, welche nun endlich mal den Tümpel trockenlegen wollen, den Sie im Prinzip mit verursacht haben – –. Wenn wir ehrlich sind: Verursacherprinzip ad absurdum, meine Damen und Herren. Eine aktuelle Umfrage unter den Mitgliedern der Verbände, der Familienunternehmer und der jungen Unternehmer bringt es ganz offen an den Tag: Das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Politik hat nach Jahren, in denen nichts besser, anstatt dessen heiter weiter verkompliziert wurde, derart nachgelassen, dass 89 Prozent der Unternehmer der Politik inzwischen gar keinen erfolgreichen Bürokratieabbau mehr zutrauen und es lediglich 3 Prozent anders sehen. Das wird auf die Länder und somit auch auf Bremen heruntergebrochen und wird kaum irgendwo anders aussehen können. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo Sie die Daten herhaben, möchte ich auch gerne mal wissen!) Handwerksmeisterrinnen und -meister, Sie dürfen das gerne gendern, liebe Linke, berichten uns immer wieder nur eines: Sie verbringen mehr Zeit am Schreibtisch als in der Werkstatt, sie kämpfen ständig mit Dokumentationspflichten, komplizierten Nachweisverfahren und vor allen Dingen sich im Laufe der Zeit immer wieder ändernden Regelungen. Einfach mal als trockenes Beispiel: Die Nachweisverordnung zur Arbeitszeitdokumentation: Viele kleine Betriebe müssen ständig stundenlang Listen führen, obwohl sie eigentlich längst digitale Zeiterfassungssysteme nutzen. Oder die Regelungen zu Lieferkettenverantwortung: Für kleine Handwerksbetriebe im Prinzip kaum umzusetzen. Die sollen doch allen Ernstes für Produktionsprozesse in fernen Ländern auf der anderen Seite der Welt Verantwortung tragen. Grober Unfug. Da fragt man sich: Gibt es das eigentlich noch als Straftatbestand? Das ist so nicht praktikabel. Das ist keinesfalls zumutbar, meine Damen und Herren. Deswegen müssen Europa-, Bundes- wie auch Landespolitik und Verwaltungen gemeinsam daran arbeiten, das Handwerk spürbar von Bürokratie zu entlasten. Dabei geht es keinesfalls darum, wichtige Standards wie Umweltschutz, Arbeitsschutz oder Verbraucherschutz über Bord zu werfen. Vielmehr geht es einfach darum, Verfahren zu vereinfachen, Pflichten zu digitalisieren und vor allen Dingen auch eine gewisse Verhältnismäßigkeit in den Aufwendungen wieder herzustellen, im Prinzip zurück zur Vernunft. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Sie haben sich ja – das muss man Ihnen ja zugestehen – auf Landesebene auch schon auf den Weg gemacht. Ihre Zusammenarbeit mit Handwerkskammer und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ist ganz klar zu begrüßen, wir sehen das ja auch. Sie müssen aber auch mal auf die Tube drücken in der Sache, und nicht immer nur hinterherstolpern, weil das Handwerk braucht einfache digitale Verwaltungsprozesse. Im Prinzip braucht es mittlerweile so etwas wie ein Bürokratie-TÜV für neue Gesetze. Jede Regelung muss konkret einem Praxistest unterzogen werden, weil jede Regelung hat auch gewisse Auswirkungen – auf kleine wieder ganz andere Auswirkungen als auf mittlere oder große Betriebe. Dann braucht es auch Vertrauen in die Unternehmen. Anstatt immer nur neue Nachweise zu verlangen, sollten wir auch mal auf bestehende Standards, die wir schon länger haben, setzen und weniger Kontrolle dort, wo über Jahre eigentlichen hinweg korrekt gearbeitet wurde – es macht wenig Sinn – also mehr Zeit fürs eigentliche Handwerk. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Trocken ausgedrückt: Weniger Zeit für Formulare wäre eigentlich hier eine zeitgerechte Devise. Dann benötigt es auch einen regelmäßigen Austausch zwischen Politik, Verwaltung und den Unternehmen, denn niemand kennt die Herausforderungen besser als die Betriebe selbst. Deswegen sind deren Rückmeldungen auch innerhalb der Verwaltung eigentlich gar kein Störfaktor, sondern sollten als Chance begriffen werden, die Bürokratie auf Dauer wirklich einmal in den Griff zu bekommen. Die Herausforderungen der Zukunft sind sehr groß: Energiewende, Fachkräftemangel, Digitalisierung, Klimaschutz. Ohne die Unternehmen sind sie nicht zu bewältigen. Deswegen dürfen wir die Unternehmen nicht zusätzlich mit immer weiter unnötig überbordender Bürokratie belasten. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wir brauchen stattdessen eine Kultur der Machbarkeit in der Verwaltung, eine Verwaltung, die unterstützt, statt zu blockieren und auszubremsen, eine Gesetzgebung, die versteht, wie der Alltag eines Betriebes wirklich aussieht und eine Politik, die nicht nur redet, sondern im Sinne aller agiert, die wirklich arbeiten wollen, anstatt Akten zu wälzen. (Glocke) Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. Den von Ihnen beantragten Entbürokratisierungskatalog unterstützen wir auch in seiner vorliegenden, rudimentären Fassung, und ich harre der Dinge, was uns denn dann auch tatsächlich in der Deputation für Wirtschaft und Häfen erreichen wird. Sorgen Sie also endlich dafür, dass sich das Handwerk in Bremen auf das konzentrieren kann, was es am besten kann: arbeiten, ausbilden, Wohlstand schaffen. (Glocke) In Hoffnung darauf sehen wir die aktuelle Reaktion der CDU in Form des Dringlichkeitsantrages als aufrüttelnde Beschreibung des Ist-Zustandes und werden auch diesen unterstützen. – Meine Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)
Christine Schnittker
Meine Damen und Herren, als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Gökhan Akkamis.
Gökhan Akkamis FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einer kleinen Lanze vorab brechen: Ich glaube nicht, dass Frau Winter für die Bürokratie im Land Bremen verantwortlich ist. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!) Das konnte sie auch noch gar nicht sein, bei aller Liebe! Das einmal vielleicht vorweg. Ansonsten habe ich aus Ihren Reihen schon gehört: Man sinnt darauf, den Feueralarm zu betätigen. Ich hoffe, vielleicht kann ich diese Debatte zurück auf den Boden der realen Tatsachen holen. Mir wäre sehr daran gelegen. Wir beraten heute vor allem einen Antrag mit dem vielversprechenden Titel: „Handwerk von Bürokratie entlasten.“ Wenn wir die Überschrift lesen, könnte man fast glauben, die Koalition habe das Problem erkannt. Doch wer sich die Mühe macht, tiefergehend zu lesen, der stellt schnell fest: Der Antrag bleibt nichts als wohlklingende Lippenbekenntnis, ohne jede Substanz, ohne jede Dringlichkeit und am Ende des Tages ohne jede Wirkung. (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Besonders enttäuschend ist, dass sich der gesamte Vorstoß im Wesentlichen auf die Reduktion von Statistikpflichten beschränkt. Das ist bestenfalls ein Tropfen auf dem heißen Stein. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil die nicht mehr beraten!) Wo bleiben die konkreten Verbesserungen bei Antragsverfahren, bei Genehmigungsverfahren, bei der Verschlankung von Vorschriften? Wo bleibt der Mut, überflüssige Regulierungen radikal zu streichen und Verwaltungsprozesse endlich effizient zu gestalten? Das ist kein Bürokratieabbau, das ist Bürokratieverwaltung, und das reicht bei Weitem nicht aus. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ach Quatsch!) Doch, natürlich. Ich frage Sie: Wie viele Jahre wollen Sie eigentlich noch beraten, während das Handwerk von der gegenwärtigen Situation – –. Ja, genau, dann machen Sie doch Vorschläge, Frau Müller! Sie haben keinen einzigen Vorschlag. Sie wollen lediglich die Reduktion von Statistikpflichten, und das reicht nicht aus. Wie viele Jahre, sage ich Ihnen, wollen Sie denn noch beraten, während das Handwerk an den gegenwärtigen Herausforderungen ertrinkt? Aber was genau ist es denn, was das Handwerk braucht? Es braucht ein Konzept für kleinteilige, erwerbbare Gewerbeflächen in der Stadt. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben wir vor drei Monaten beschlossen!) Genau. Existenzgründungen und Betriebserweiterungen zu ermöglichen. Darum geht es doch! Eine Garantie, vielleicht auch der öffentlichen Hand, dass die Handwerker auch fristgerecht – –. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gute Idee!) Ja, dann übernehmen Sie die doch gerne beim nächsten Mal! Eine Garantie, dass die öffentliche Hand ihre Rechnungen auch frühzeitig und pünktlich bezahlt, daran ist den Handwerkerinnen und Handwerkern gelegen, denn Liquidität ist am Ende des Tages endlich. Vielleicht auch die Rückkehr zu 4 000 Euro Meisterprämie, denn Qualifikation braucht auch Anerkennung, natürlich auch finanziell. Das wissen Sie genauso gut wie ich. (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) In aller Fairness, ich entnehme Ihrem Gesichtsausdruck, da sind wir gar nicht so weit weg voneinander, glaube ich zumindest. (Heiterkeit – Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da müssten Sie mal mit dem Finanzsenator reden!) Natürlich könnte man die Kammern und Innungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auch allgemein finanziell entlasten, denn es braucht ja keinen Transformationsrat, in dem übrigens auch nur ein einziger Handwerker sitzt, um zu wissen, dass doppelte Datenabfragen überflüssig sind. Es braucht auch keine Pilotprojekte, um zu erkennen, dass sich Meldepflichten längst verselbstständigt haben. Aber warum eigentlich nur für Handwerkerinnen und Handwerker, meine Damen und Herren? Was ist denn zum Beispiel mit den anderen 130 Unternehmen der Industrie- und Handelskammer? Was ist mit denen? Wenn Sie jetzt gleich sagen, die seien ja mit gemeint, dann offenbaren Sie Ihren eigentlichen Einsatz für die Handwerkerinnen und Handwerker an dieser Stelle, dann wären diese nur noch Teil des Titels des Antrags. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, sage ich auch nicht! Eindeutig nicht!) Was fehlt, meine Damen und Herren, ist politischer Wille und Mut zu echten Veränderungen. Dieser Antrag zeigt einmal mehr: Beides fehlt der rot-grünroten Koalition. (Beifall FDP) Es ist schon Mittwoch, spätabends. Wir fordern deutlich mehr: (Zurufe) ein verbindliches Bürokratieabbaumoratorium für neue Regelungen. Jede neue Vorschrift muss mit einem Abbauvorschlag einhergehen. One-in-oneout, One-in-two-out, One-in-three-out. I don’t care. Am Ende des Tages müssen da mehr Gesetze raus als rein. Eine Generalinventur aller Landesvorgaben. Jedes Formular, jede Genehmigung, jede Statistikpflicht gehört auf den Prüfstand mit dem Ziel: Abschaffen, vereinfachen und digitalisieren und am Ende des Tages vielleicht auch ein echtes Praxisgremium aus Handwerksbetrieben. Denn nicht wir Politiker wissen, wo der Schuh drückt, sondern die Handwerkerinnen/Handwerker selbst. Nicht noch ein politischer Beratungszirkel, sondern die, die es betrifft, müssen benennen dürfen, wo der Schuh drückt, und zwar schnell, unbürokratisch und mit direktem Draht ins Rathaus. Die CDU macht ebenfalls gute Vorschläge, die wir gerne unterstützen. Zu guter Letzt, meine Damen und Herren, brauchen wir eines: Vertrauen in die Handwerkerinnen und Handwerker, statt permanenter Kontrolle. Das Handwerk ist hier nicht Teil des Problems, sondern es ist Teil der Lösung. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was unterstellen Sie mir denn da?) Wir dürfen die Betriebe nicht weiter mit Berichtspflichten lähmen, (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, eben!) während ihnen die – –. Irgendwann müssten Sie doch unterbrochen werden hier. – – während ihnen die Zeit für Kunden, Ausbildung – (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, ich sage das!) ja, genau – neue Fachkräfte und für das Einfach-mal-machen fehlen. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nee, ich darf das!) Ihr Antrag bleibt weit hinter den Anforderungen zurück. Er ist ein kleiner zaghafter Schritt in einer Zeit, in der das Handwerk einen großen Sprung nach vorn braucht. Trotzdem werden wir auch Ihrem Antrag zustimmen, nicht, weil dieser ausreichend wäre, sondern weil jeder Schritt nach vorn zählt. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Als Nächstes hat das Wort der
Klaus-Rainer Rupp Die Linke
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Wir debattieren zwei Anträge, einen von der Regierungskoalition mit dem Titel „Handwerk von Bürokratie entlasten!“ und einen anderen von der CDU mit einem etwas längeren Titel, der auch den Anspruch nimmt, Handwerk und Industrie und Wirtschaft von Bürokratie zu entlasten. Kommen wir zunächst mal – –. Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung: Frau Dr. Winter, Sie haben gesagt, man darf die Frösche nicht fragen, wenn man den Sumpf trockenlegen will. Offengestanden habe ich ein anderes Demokratieverständnis. (Beifall Die Linke) Wir setzen uns mit Betroffenen von Vorschriften, von Regeln auseinander, wir prüfen, was bedeuten sie für diejenigen, die dort im Sumpf sitzen, die vermeintlichen Frösche? (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Dann denken Sie aber an andere Frösche als ich!) Schützt es sie? (Heiterkeit) Jedenfalls ist dieser Transformationsrat, unser Unterausschuss, der sich mit Bürokratieentlastung beschäftigt hat, kein Sitzkreis, sondern, ich finde, es ist eine Kommunikation mit Betroffenen von Regeln, von Vorschriften und die einzige Möglichkeit, Dinge so zu ändern, dass man die Balance zwischen dem Abbau von Schutzrechten und dem Abbau von Bürokratie in irgendeiner Weise hinkriegt. Zweite Vorbemerkung: Ich glaube, ich bin jetzt 17 Jahre hier im Parlament, fast 18. Es gibt kaum ein Thema wie den Bürokratieabbau, was so geprägt ist von Stammtischsprüchen, die allesamt wohlklingend sind, die allesamt hohl sind, die allesamt nicht zielführend sind, die allesamt vorgaukeln, man müsste nur mal die FDP oder die CDU oder uns oder DIE GRÜNEN fragen, dann würde das schon klappen. In dieser Frage ist man da weit von entfernt. Deswegen glaube ich nicht, dass Stammtischsprüche geeignet sind, um Bürokratie abzubauen. Der Antrag der Koalition beschäftigt sich jetzt mit den Ergebnissen einer Unter-AG des Transformationsrates. Da gibt es konkrete Vorschläge für Entbürokratisierung: Reduzierung mehrfacher Abfragen gleicher Daten – das hat die Kollegin schon erklärt, dass es oft so ist, dass man drei-, viermal dieselben Daten abgeben muss. Das finde ich nicht in Ordnung. Das kann man machen. Reduzierung von Statistikpflichten, also deutlich machen, dass man Berichte nur dann abgeben muss, wenn sich was ändert. Das finde ich auch eine gute Regelung; und zu prüfen, welche bürokratischen Regeln veraltet, überkommen und dadurch verzichtbar werden. Das ist eine notwendige Präzisierung dieses Vorhabens. Wenn man das nicht macht, stochert man im Nebel, oder man macht Dinge, die man hinterher bereut. Deswegen finde ich, dass dieser Antrag der Koalition ein erster Schritt ist und dass wir in drei Monaten in der Wirtschaftsdeputation mal gucken, ob aus diesem Entbürokratisierungskatalog irgendwas geworden ist. Ich weiß ja auch um die nicht immer so gut funktionierende Politik in Bremen, also bin ich gespannt, was dabei rauskommt, und ich nehme diesen Auftrag ernst, mich genau um diese Dinge zu kümmern, und meine Koalitionspartner:innen bestimmt auch. Ich gucke jetzt mal auf den Antrag der CDU. Ganz davon abgesehen, was ich hier schon sagte: Beratung mit Betroffenen – –, dass ich mit Verantwortlichen wie Handwerker, mit Gewerkschaften – –, nicht als Sitzkreis begreife, sondern als notwendige Kommunikation in der Entwicklung von Lösungen, – – ist das, was Sie präsentieren, überwiegend überhaupt keine Lösung zum Abbau von Bürokratie. Der erste Tagesordnungspunkt sagt, der erste Vorschlag: Wir müssen die Beschäftigungszielzahlen in der Kernverwaltung absenken, feste jährliche Einsparquoten vereinbaren, wobei zusätzliche Einstellungen in Schwerpunktbereichen wie Polizei, Justiz und Lehrkräfte durch weiteren Abbau in der Verwaltung finanziert werden sollen. Mal ganz davon abgesehen, dass Sie mit einer solchen Methode Kündigungsfristen, Arbeitsverträge et cetera verletzen: Wenn Sie feststellen, aufgrund der Lehrerzuweisungsrichtlinie brauchen wir fünfzig Lehrer mehr, also müssen wir fünfzig Leute in der Verwaltung rauswerfen – ich weiß gar nicht, wie Sie sich das vorstellen. Zweitens, ich haben noch in einer Zeit hier angefangen, da hatten wir die sogenannte Personalentwicklungsquote. Da gab es auch jedes Jahr eine Kürzung mit unterschiedlichen Prozentzahlen. Am Ende des Tages hatten wir nicht weniger Bürokratie, sondern weniger Geschwindigkeit im Abbau von notwendigen Vorschriften, angefangen von Personalausweisen bis hin zu Dingen, die wir hier x-mal diskutiert haben. Ein solcher Ansatz reduziert nicht Bürokratie, sondern macht unter Umständen Verwaltungen handlungsunfähig. Deswegen lehnen wir den ab. Jetzt sollen wir einen Bürokratie-TÜV einführen. Das ist die Bekämpfung der Bürokratie mit Bürokratie. Wenn ich mir vorstelle, wie das sein soll: Wir machen ein Gesetz, wir gehen zum Bürokratie-TÜV, sagen: „Guckt da mal drauf“, dann sitzen da zwei Leute, beschäftigen sich mit dem Thema, und zwei Jahre später kriegen wir das Ergebnis: Nein, das geht nicht. Das halte ich für praktisch nicht durchführbar. (Beifall Die Linke) Die Frage, ob wir mit bestimmten Vorschriften und Regeln Bürokratie befördern oder abbauen, finde ich, müssen wir schon selbst lösen. Damit müssen wir uns beschäftigen, und wir müssen die Fachlichkeit entwickeln, zusammen mit der Verwaltung, diese Vorschriften auf so etwas hin zu prüfen. Dann steht hier zum Beispiel „– – Bundestreiber für bürokratische Belastung und Bundesregeln hinausgehen“ – –, die müssen wir entschlacken. Das Bremische Tariftreue- und Vergabegesetz, der Bremer Standard oder das Bremische Hochschulgesetz: Da wollen Sie Dinge unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus umsetzen, die Ihnen sowieso nicht passen. Das ist der Abbau von Schutzrechten, insbesondere bei Tarif- und Vergabegesetzen. Sie wollen überdies das Landesmindestlohngesetz abschaffen, den Ausbildungsförderungsfonds abschaffen. Das hat mit Bürokratieabbau nichts zu tun. Das ist die Umsetzung Ihrer Ziele, für die Sie in diesem Haus keine Mehrheit haben. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit! Wir werden Ihren Antrag ablehnen. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weitere Wortmeldungen aus Ihren
Christine Schnittker
Reihen liegen mir nicht vor. Deswegen erhält jetzt Staatsrätin Maike Frese das Wort.
Maike Frese
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute sowohl einen Antrag der Koalitionsfraktionen zum Bürokratieabbau im Handwerk sowie einen relativ kurzfristig eingereichten Antrag zum Bürokratieabbau im Allgemein der CDU-Fraktion. Der vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen greift ein berechtigtes Anliegen auf. Bürokratie darf kein Wachstums-, Entwicklungsoder auch Transformationshemmnis sein. Aber um zu einer tatsächlichen Entlastung zu kommen, braucht es auch einen realistischen Blick auf die Zuständigkeiten. Da wurde zu Anfang schon mal das Digitalministerium erwähnt. Es wurde auch das ein oder andere Mal der Bund adressiert. Das Handwerk ist in Bremen – bleiben wir erst mal bei dem Koalitionsantrag – ein zentraler Bestandteil unseres Wirtschaftsstandortes. Wir haben rund 5 000 Handwerksbetriebe mit ungefähr 30 000 Beschäftigten und über 3 300 Auszubildenden. Das zeigt sehr eindrucksvoll, dass diese Branche für uns sehr wichtig ist. Sowohl natürlich für die Beschäftigung als solche aber auch für Innovationen, wenn wir uns allein die Transformation anschauen; ob das die Wärmewende ist, ob das im Bereich Verkehrsinfrastruktur oder schlichtweg der altersgerechte Umbau von Wohnraum ist: Überall muss man konstatieren, dass das Handwerk systemrelevant ist. Wir dürfen den Betrieben keine zusätzlichen Steine in den Weg legen, etwa durch komplexe Meldepflichten, aufwendige Genehmigungsverfahren oder redundante Datenerhebungen. Darüber sind sich, glaube ich, alle hier im Raum einig. Aber die Ursache der bürokratischen Belastung liegt vielfach nicht auf Landesebene, das gehört auch dazu. Eine Analyse des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks zeigt, dass von 62 konkreten Entlastungsvorschlägen nur ganze zwei auf Landes- oder Kommunalrecht zurückzuführen sind. 85 Prozent der Vorschläge richten sich direkt an den Bund, weitere 13 Prozent an die EU und den Bundesgesetzgeber gemeinsam, beziehungsweise oftmals schlägt EURecht ja auch durch und setzt sich im Bundesrecht um. Auch da, das muss man wohl auf der Bundesebene für Deutschland sagen, sind wir in Deutschland bekannt für das sogenannte Gold-Plating, dass wir mitunter auch noch etwas bürokratisch draufsetzen können; auf Bundesebene, davon spreche ich. Wenn wir also Bürokratie abbauen wollen, müssen wir genau hinschauen: Wo setzen wir die Hebel überhaupt an? Dennoch, trotz unserer begrenzten Zuständigkeit auf Landesebene, arbeitet der Senat gemeinsam mit der Handwerkskammer, aber auch insgesamt mit den Kammern und den Trägern in dem Transformationsrat gemeinsam an dem Thema Bürokratieabbau und an Genehmigungsbeschleunigungsprozessen. Wir konzentrieren uns auf das, was wir auf Landesebene tun können, beispielsweise bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren. Da hat unser Haus mit der Plattform „gründung:digital“, das ist auch ein gemeinsames Projekt mit dem ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks), sicherlich auch Maßstäbe gesetzt. Die Möglichkeit zu digitalen und plausibilisierten Gewerbeanmeldungen bedeutet hier eine ganz konkrete Entlastung im Gründungsprozess. Wenn wir uns die Bundesebene anschauen, da ist im Moment das Thema die Registermodernisierung, also ein Unternehmensbasisregister, wo es einheitliche Wirtschaftsnummern für jedes Unternehmen gibt, daran arbeiten wir natürlich auch mit. Voraussetzung dafür ist das sogenannte Once-only-Prinzip. Unternehmen sollen dann ihre Daten künftig nur einmal angeben müssen und nicht mehr in jeder Behörde erneut. Da reden wir dann über die Digitalisierung, die wir im Land konkret umsetzen müssen. Dazu zählen die vollständige Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, da wissen Sie, dass wir als Wirtschaftsressort für die wirtschaftsbezogenen Verwaltungsdienstleistungen zuständig sind. Das Ganze ist auf unterschiedliche Bundesländer aufgeteilt, wer welche Aufgaben hat, und dann geht es in die Nachnutzung. Es geht natürlich auch bei uns im Land darum, dass wir medienbruchfreie digitale Verfahren anbieten für die Unternehmen, und es geht auch darum, dass wir uns verstärkt der KI-Nutzung zuwenden, um standardisierte Schnittstellen, wiederkehrende Verwaltungsprozesse zu automatisieren. Digitalisierung darf aber natürlich auch nicht zu neuen Hürden führen, denn auch das tut sie manchmal. Ganz wichtig: Wir dürfen den Handwerksbetrieben keine Versprechen machen, die wir als Landesgesetzgeber nicht wirklich einhalten können. Vielmehr müssen wir dort ansetzen, wo wir auch Wirkungen sehen, und zwar durch schnellere Genehmigungsverfahren im Bau, durch bessere Schnittstellen bei der Datenübermittlung und durch transparente Rechtsbereinigung auf Landesebene. Ich komme jetzt zu dem recht kurzfristig eingereichten Antrag der CDU, der ja deutlich allgemeiner und sich nicht spezifisch auf das Handwerk beziehend formuliert ist, und möchte gerne ein paar Punkte – es sind viele schon genannt worden – aus wirtschaftspolitischer Sicht aufgreifen. Der CDU ist ein weiterer Stellenabbau im öffentlichen Dienst wichtig. Hier hat sich der Senat im Rahmen des bereits verabschiedeten Sanierungsprogramms schon auf den Weg gemacht. Ein weiterer Aufwuchs wird auf jeden Fall verhindert. Wir gehen sehr planvoll mit Nachbesetzungen um, und gleichzeitig muss man aber auch jetzt sagen, dass an manchen Stellen in der Verwaltung es dennoch zu Engpässen kommt, und zwar gerade, wenn wir uns den Bereich der Genehmigungsverfahren anschauen. (Glocke) Okay, dann muss ich jetzt schnell machen. Interessant wird natürlich auch, wenn wir uns anschauen, wo die CDU überflüssige Bürokratie identifiziert hat, nämlich auch dort, wo es um die Situation von Beschäftigten, höhere Bezahlung oder bessere Ausbildungsbedingungen geht. Wenn das mit Entbürokratisierung gemeint ist, dann vermuten wir, dass es eher um eine Verschlechterung der Situation der Beschäftigten im Land Bremen geht. Da würden wir nicht mitgehen. Allerdings, mit der stärkeren Nutzung von Digitalisierung, Vereinfachung von Verfahren und Abschaffung von Redundanzen, da haben Sie recht, und daran müssen wir arbeiten. Da sind wir schon dran, aber da müssen wir auch dranbleiben. Ich komme zum Ende. Der Lösungsweg ist allerdings kein populistischer und darf auch kein populistischer sein. Er führt nicht nur über symbolische Kataloge, sondern wir müssen uns hier auch wirklich mit den einzelnen Vorhaben auseinandersetzen. Wir müssen die Digitalisierung vorantreiben, und wir müssen unsere Interessen gegenüber dem Bund gezielt vertreten. Der Bürokratieabbau als solches ist kein Selbstzweck, sondern er ist dafür da, dass sich die Betriebe auf das konzentrieren können, was sie am besten können: etwas herstellen, produzieren, Dienstleistungen leisten, arbeiten, innovativ sein und ausbilden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Meine Damen und Herren, weitere
Christine Schnittker
Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst lasse ich über den Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke mit der Drucksache 21/812 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD]) Stimmenthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. Nun lasse ich über den Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksache 21/1179 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stellen fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für alle Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der SPD vom 25. Februar 2025 (Neufassung der Drucksache 21/813 vom 25. Oktober 2024) (Drucksache 21/1045) Wir verbinden hiermit: Für ein praxisgerechtes Update der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Antrag der Fraktion der FDP vom 5. Dezember 2024 (Drucksache 21/894) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Claudia Bernhard. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als Erstes hat das Wort die Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp.
Sahhanim Görgü-Philipp GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, ist ein längst überfälliger Schritt gelungen zu mehr Digitalisierung, weniger Bürokratie und einem modernen Gesundheitssystem. Seit Januar 2023 müssen gesetzlich Versicherte keine gelben Zettel mehr bei der Krankenkasse oder beim Arbeitgeber einreichen. Die Übermittlung erfolgt digital und entlastend vor allem für die Ärzt:innen, für Arbeitnehmende, für die Verwaltung. Das ist genau der richtige Weg, und hier gilt auch einmal denen der Dank, die diesen Wandel unter zum Teil erheblichem technischen Aufwand mittragen. Liebe Kolleg:innen, bei allem berechtigten Lob dürfen wir nicht vergessen, dass wir noch nicht am Ziel sind, weshalb wir Ihnen einen Antrag vorgelegt haben. Seit dem 1. Januar 2024 ist die eAU zwar auch für Empfänger:innen von Arbeitslosengeld I verfügbar, für Bürgergeldempfänger:innen und Privatversicherte fehlt jedoch bislang eine entsprechende Rechtsgrundlage. Ein System ist nur dann wirklich gerecht und effektiv, wenn es alle einschließt. Hier sehen wir klare Lücken und adressieren deshalb mit unseren Beschlusspunkten entsprechende Handlungsbedarfe im Bund. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Sind Sie sich da sicher? Sind Sie sich wirklich sicher?) Privatversicherte müssen weiterhin selbst tätig werden, und die digitale Übermittlung der eAU ist hier keine Pflicht, teils nicht einmal möglich. Das führt zu Unsicherheit, Mehraufwand und unnötigen Verzögerungen. Auch Bürgergeldempfänger:innen profitieren bislang nicht von der eAU. Die Kommunikation mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter ist nicht automatisiert. Hier braucht es immer noch Papier, Wege und Zeit. In einer Lebenssituation, in der Bürokratie oft ohnehin belastend ist, darf es keine zusätzlichen Hürden geben, meine Damen und Herren. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Ziel muss ein digitales Bescheinigungssystem sein, das niemanden ausschließt. Wir brauchen deshalb eine technische und gesetzliche Nachbesserung, die die eAU für alle Versicherten ermöglicht, unabhängig vom Versicherungsstatus. Wir müssen die Schnittstellen zu den Jobcentern und Arbeitsagenturen digital einbinden, und wir müssen auch kleinere Arztpraxen und Krankenhäuser weiterhin bei der technischen Umsetzung unterstützen, denn Digitalisierung darf nicht an technischen Hürden scheitern, Digitalisierung muss verbinden und vereinfachen. So baut man Vertrauen in einen Staat auf, der mit der Zeit geht. Ich freue mich deshalb über Ihre Zustimmung zu unserem Antrag! Auch die FDP-Fraktion hat einen Antrag zum Thema vorgelegt. Uns eint, dass wir den Handlungsbedarf auf Bundesebene sehen und adressieren. Da Ihre Forderungen auch durch unsere Beschlusspunkte abgedeckt sind, lehnen wir Ihren Antrag ab, bedanken uns aber für Ihre Initiative. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke – Abgeordneter Gökhan Akkamis [FDP]: Gern!) Als Nächster hat das Wort der
Gökhan Akkamis FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Direkt zweimal hintereinander – –. Ich, Frau Görgü-Phillip, vergesse wirklich selten, dass wir noch nicht am Ziel sind. Anscheinend sind wir da an anderen Stellen unterwegs – kommen Sie mal nach Bremerhaven, ich lade ich Sie ganz herzlich ein! Wir sprechen heute über zwei konkrete Anträge zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ein Thema, das echt technisch klingt, in Wahrheit aber ein Paradebeispiel dafür ist, wie man Digitalisierung schlecht machen kann. Denn nur, weil man einen Prozess digitalisiert, wird er nicht automatisch besser. Man muss ihn gut digitalisieren, sonst wird er tatsächlich sogar schlechter. Seit Januar 2023 gilt die eAU und damit auch der Wechsel von einer Bringschuld des Arbeitnehmers zu einer Holschuld des Arbeitgebers. Arbeitgeber befinden sich seitdem in einer Holschuld, sie müssen aktiv Daten abrufen, ohne zu wissen, wann diese eigentlich verfügbar sind, denn der Arzt teilt es ihnen ja nicht mit. Es kommt regelmäßig zu signifikanten Zeitverzögerungen bei der Übermittlung von Arzt zu Krankenkasse, teilweise erfolgt diese erst nach Wochen. Das kann gute Gründe haben – Arztpraxen in diesem Bundesland sind nicht gerade unterlastet –, aber das ist trotzdem ein Unding, vor allem ein Unding in Anbetracht vermeintlich digitaler Prozesse. Unser Fokus in unserem Antrag liegt auf der Beseitigung des realen Problems, mit dem sich Arbeitgeber und Beschäftigte konfrontiert sehen, und zwar diese Zeitverzögerung abzuschaffen, diese unklaren Zuständigkeiten, die Lücken im Datenfluss. (Beifall FDP) Was fordern wir eigentlich konkret? Den tagesaktuellen Abruf der eAU. Keine Wochen des Wartens, kein bürokratischer Blindflug – wir wollen, dass Arbeitgeber noch am gleichen Tag von der Krankenkasse beziehungsweise vom Arzt benachrichtigt werden und die Daten auch abrufen können. Zweitens wollen wir ein Pilotprojekt zur Etablierung einer Schnittstelle, zum Beispiel über ein REST-API-Verfahren, sodass im Sinne von offener Software alle Entgeltabrechnungsprogramme und Personalmanagementprogramme der Arbeitgeber diese automatisch abrufen und nutzen können. Was sehen wir im Antrag der Koalitionsfraktionen? Ja, auch dort geht es um Erweiterung, aber nicht um Effizienz. Die Koalition will die eAU lediglich auf weitere Personengruppen wie Bürgergeldempfänger:innen und Privatversicherte ausweiten. Das mag gut gemeint sein, löst aber die zentralen Probleme des Verfahrens nicht. Was bringt die Ausweitung eines Systems, das in der Praxis nicht richtig funktioniert? Was bringt die Ausweitung, wenn am Ende alle gleichermaßen von einem unzuverlässigen System betroffen sind? Insbesondere die Einbeziehung der Privatversicherten – –. Der Weg steht den Privatversicherten bereits offen. Die privaten Krankenkassen könnten das schon machen. Das Kernproblem ist nicht, dass die nicht dazu gezwungen werden, sondern dass die das nicht wollen, und das ist ja auch richtig. Das Kernproblem ist, dass die Verzögerung bei Übermittlung und Abruf verschiedene Folgeprobleme in der Abrechnung für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber auslösen, zum Beispiel beim Rausfall aus der Lohnfortzahlung nach sechs Wochen bei einer längerfristigen Erkrankung oder allgemein auch bei Arbeitsverträgen, die auf Stundenbasis vergütet werden. Hier haben wir es mit einem richtigen Bürokratiemonster zu tun, weil es am Ende des Tages so ist, dass fast jede Abrechnung falsch ist, die Abrechnungsstelle, die Buchhaltung des Arbeitgebers sich mehrfach damit beschäftigen kann und alle, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, mit falschen Lohnzahlungen und falschen Gehaltszetteln hantieren müssen, die wiederum für Folgeprozesse, sei es für die Beantragung von Wohngeld oder wie auch immer, eine schlechte Ausgangslage sind. Private Krankenkassen haben für ihre Versicherten dazu bereits eigene Lösungen entwickelt. Die funktionieren, und warum auch immer wir diese jetzt in ein dysfunktionales System hineinzwingen wollen, das bleibt für uns unerklärlich. (Beifall FDP) Ansonsten sieht man auch, dass, wenn man Leute zu etwas zwingen muss, sich genau da herausstellt, wie gut diese Ideen eigentlich sind, da man sie zwingen muss. Aber fairerweise, Sie haben das ja erkannt und in der Neufassung Ihres Antrags unseren im Grunde übernommen. Ganz lieben Dank dafür, das weiß ich sehr zu schätzen! Sie hätten auch einfach zustimmen können, aber dann lieber so. Keine Sorge, ich mache hier kein Fass zum Thema Urheberrecht auf. Trotzdem sei gesagt: Sie hätten auch einfach zustimmen können. Wäre der Zwang zur Einführung für Privatversicherte nicht Bestandteil Ihrer Kopie unseres Antrags, könnten wir natürlich auch Ihrem zustimmen. So leider nicht. – Vielen Dank! (Beifall FDP)
Christine Schnittker
Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Nelson Janßen.
Nelson Janßen Die Linke
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Ja, in grauer Vorzeit, also vor 2023, gab es einmal den sogenannten gelben Schein. Spätestens am vierten Tag der Abwesenheit wegen Krankheit mussten Arbeitnehmer:innen ihren Arbeitgebern diese Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit durch eine Ärztin vorlegen. Um das Ganze aber bürokratisch deutsch zu handhaben, musste dieser Schein dann ebenfalls noch der eigenen Krankenkasse übermittelt werden. Dieses Verfahren gehört seit einiger Zeit der Vergangenheit an. Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde das Verfahren verschlankt und modernisiert, und das ist auch gut so. Eine Arbeitsunfähigkeit erhält man nur dann, wenn man aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig und krank ist. Es war also sinnvoll, kranken Menschen in ihrer Krankheit nicht den zusätzlichen Aufwand aufzubürden, diesen Zettel zum Arbeitgeber und danach auch noch zur Krankenkasse zu übermitteln, sondern hier zu automatisieren und zu digitalen Lösungen zu kommen. Verspätete Einreichungen konnten in der Vergangenheit dazu führen, dass es zu Lohnkürzungen gekommen ist. Das kann selbstverständlich insbesondere im Niedriglohnbereich auch zu sozialen Problemen wegen Krankheit führen. (Beifall Die Linke) Zu oft führt auch jetzt schon langfristige Erkrankung zu erhöhtem Armutsrisiko. Das ändert sich nicht durch eine digitale Übermittlung, es macht es kranken Menschen aber einfacher. (Beifall Die Linke) Seit dem 1. Januar 2024 können auch Empfänger:innen von Arbeitslosengeld I eine elektronische AU erhalten. Nicht modernisiert wurde das System für privat Krankenversicherte und für Empfänger:innen von Bürgergeld. Diese Lücke zu schließen, fordert unser Antrag. Ich finde es falsch, dass es private Krankenkassen gibt. Ja, es gibt bei den privaten Krankenkassen nicht nur Zahnärzt:innen und Beamt:innen, (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Und Abgeordnete.) sondern auch viele prekäre Lebenssituationen – Künstler:innen, Selbständige. Dennoch finde ich es falsch, dass sich Menschen aus der Solidargemeinschaft verabschieden und in ein Parallelsystem einzahlen, übrigens oft im hohen Alter zu ihren eigenen Ungunsten. Dass es insbesondere wohlhabendere Menschen sind, führt zu relevanten Einnahmeverlusten bei den gesetzlichen Krankenkassen, und diese Mittel fehlen dann an allen Ecken und Enden in unserem Gesundheitssystem. Das System gehört abgeschafft. Übrigens braucht es auch keine 94 öffentlichen Krankenkassen, aber das führt uns jetzt zu weit. (Beifall Die Linke) Zurück zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ich habe das Ganze eben natürlich etwas verkürzt und rosig dargestellt, auch in dem jetzigen System gibt es Probleme. Es kommt zu Verzögerungen bei der Datenübermittlung. Das kann teilweise Tage oder sogar Wochen dauern, bis die AU beim Arbeitgeber ankommt und teils zu fehlerhaften oder verspäteten Lohnabrechnungen führen. Auch müssen Arbeitgeber:innen die Daten aktiv abrufen und erhalten keine proaktive Information. Die FDP fordert, auf Bundesebene dafür Sorge zu tragen, dass die Daten tagesaktuell abrufbar sein sollen, die Daten direkt in die Personalmanagementsysteme überführt werden können und die geplanten Änderungen evaluiert werden. Diese Punkte finden wir größtenteils richtig und rufen sie in unserem Antrag auch entsprechend auf. Insgesamt ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sinnvoll. Solange es Privatversicherte gibt, sollten aber auch Privatversicherte und Bürgergeldempfänger:innen nicht im Papierzeitalter stecken bleiben. Die praktischen Probleme bei der Datenübermittlung an die Arbeitgeber müssen behoben werden. Dazu leistet dieser Antrag einen Beitrag. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Christine Schnittker
Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Andre Folkert Minne.
Andre Folkert Minne BÜNDNIS DEUTSCHLAND
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen von GRÜNE, Linke und SPD bringen heute eine Forderung ein, auf die ich hier mehr eingehen will als auf das Update der FDP. Diese Forderung, die auf den ersten Blick modern und digital daherkommt, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, sie soll auf Bürgergeldempfänger und Privatversicherte ausgeweitet werden. Die Initiative wirkt wie ein Schritt in Richtung Zukunft, tatsächlich ist sie aber ein Paradebeispiel für praxisferne Symbolpolitik, die kaum einen spürbaren Mehrwert für das Gemeinwesen schafft, wohl aber neue Bürokratien aufbaut und Grundsatzfragen unbeantwortet lässt. Selbstverständlich befürworten wir als Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND grundsätzlich eine effiziente, transparente und benutzerfreundliche Digitalisierung des Gesundheitswesens. Doch statt echte Verbesserung für das Gesundheitssystem und den Arbeitsmarkt zu erzielen, wird eine populistische Debatte über digitale Teilhabe losgetreten, ohne Rücksicht auf technische Realitäten, volkswirtschaftliche Effizienz oder rechtspolitische Folgen. Doch worum geht es tatsächlich? Die Antragsteller beklagen, dass Privatversicherte sowie Bezieher des Bürgergeldes bislang nicht unter das verpflichtende eAU-Verfahren fallen. Sie deuten dies als Diskriminierung und ungleiche Behandlung an. Aber Privatversicherte sind bewusst aus einem kollektiven System ausgetreten und tragen Eigenverantwortung für ihre Kommunikation mit Ärzten und Arbeitgebern. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Die Einbeziehung in ein digitales Pflichtsystem, das auf den Datenaustausch zwischen gesetzlicher Kasse und Arzt basiert, ist technisch wie rechtlich komplex. Dasselbe gilt auch für Bürgergeldempfänger. Ihre Daten liegen nicht bei einer Krankenkasse, die mit dem Arbeitgeber kommuniziert, sondern bei der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise den Jobcentern. Ein flächendeckender rechtssicherer Datenaustausch würde auch hier umfassende Schnittstellen, Datenschutzregelungen und neue gesetzliche Grundlagen erfordern. Der Antrag macht sich dabei nicht die Mühe, die Probleme auch nur ansatzweise zu durchdringen, von Finanzierungsvorschläge ganz zu schweigen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wenn man die Senatsantwort zur Digitalisierung im Gesundheitswesen kennt, weiß man: Weder bei den Krankenhäusern, noch bei den Gesundheitsämtern, noch im öffentlichen Dienst funktioniert diese Digitalisierung reibungslos. Server stürzen ab, Übertragungen verzögern sich und Datenschutzbeauftragte schlagen mal wieder Alarm. Selbst das bestehende eAU-Verfahren für gesetzlich Versicherte funktioniert in der Praxis nur unzureichend. Die Antragsteller geben dies zu, wenn sie in ihrer Neufassung auf Probleme beim zeitnahen Abruf und Verzögerungen bei den Lohnabrechnungen hinweisen. Vor diesem Hintergrund ist es nahezu grotesk, ausgerechnet jetzt eine Ausweitung auf noch mehr Gruppen zu fordern. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Eine Digitalpolitik, die sich nicht zuerst um die Behebung bestehender Mängel kümmert, sondern Systeme aufbaut, ist wie ein Hausbau auf Sand. Die Bundesregierung selbst hat in der Vergangenheit mehrfach eingeräumt, dass die eAU mit technischen Schwierigkeiten kämpft. Warum also wird in Bremen nun eine Vorreiterrolle gefordert, die weder sinnvoll noch realistisch ist? Die Antragsteller reden viel von Entlastungspotenzialen für Ärzte, für Jobcenter, für Bürger. Was sie nicht erwähnen: Wer wird diese technische Infrastruktur für die Jobcenter schaffen? Wer zahlt für die Entwicklung neuer Datenformate bei den privaten Krankenversicherungen? Wer finanziert die Einbindung von privaten Praxen, Arbeitgebern und Sozialleistungsträgern in einem noch komplexeren Datengeflecht? (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Die Antwort ist klar: der Steuerzahler zum Beispiel, und zwar mit einem Risiko enormer Folgekosten, wie wir es bereits von den elektronischen Patientenakten oder dem E-Rezept kennen. Was die Regierungsfraktionen erneut nicht verstehen: Gleichbehandlung bedeutet nicht, jede Unterschiedlichkeit zu nivellieren. Privatversicherte zahlen andere Beiträge, haben andere Rechte und andere Pflichten. Bürgergeldempfänger befinden sich zumindest dem gesetzlichen Anspruch nach in einer besonderen Leistungslage mit besonderen Bedingungen. Dass in diesem System andere Formen der Krankmeldung existieren – Gesundheit! – (Abgeordneter Gökhan Akkamis [FDP]: Danke!) als im regulären Arbeitsmarkt, ist weder diskriminierend noch rückständig. Es ist schlicht sachgerecht. Der Antrag formuliert seine Begründung auf Grundlage einer mutmaßlichen Benachteiligung von Bürgergeldempfängern. Die Realität ist: Die Anzahl der gelben Scheine, also Papieratteste, ist in dieser Gruppe ohnehin überschaubar. Wer Bürgergeldempfängern helfen will, muss die strukturellen Probleme anpacken, nicht eine PDF-Datei einführen, die kaum jemand abruft. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ein weiteres Problem des Antrags ist die einseitige Betrachtung der Interessen. Arbeitgeber haben bereits mit den Tücken der eAU zu kämpfen. Verspätete Übertragung, fehlerhafte Zuordnung, Problem bei Teilzeitangaben. Warum sollte man diesen Unternehmen, die ohnehin unter Fachkräftemangel und Berichtspflichten leiden, nun noch mehr Verwaltungsaufwand aufbürden, nur, um einer ideologischen Forderung nach digitaler Gleichheit zu entsprechen? Wir als Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND schlagen anderen Weg vor: Erst, wenn die eAU bei den gesetzlich Versicherten stabil, schnell und rechtssicher funktioniert, kann über eine Erweiterung diskutiert werden. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vorher ist jeder Versuch nicht nur unverantwortlich, sondern teuer und wenig zielführend. Die eAU ist ein gutes Beispiel dafür, wie Technologie zur Effizienzsteigerung beitragen kann, wenn sie korrekt implementiert wird. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wir lehnen diesen Antrag daher ab – nicht, weil wir gegen Digitalisierung sind, sondern weil wir für eine Digitalisierung mit Augenmaß und gegen eine Politik sind, die die technische Überforderung zum Preis bürgerlicher Geduld in Kauf nimmt. Bei dem Antrag der FDP werden wir uns enthalten, auch wenn dieser im Ansatz bei Weitem näher an der Realität ist. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Bettina Hornhues.
Bettina Hornhues CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute ein Thema, das auf den ersten Blick nach technischer Verwaltung klingt, tatsächlich aber einen grundlegenden Baustein moderner und gerechter Sozial- und Digitalpolitik darstellt: die statusübergreifende Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, für alle. Seit dem 1. Januar 2023 ist die eAU für gesetzlich Versicherte Standard. Das ist ein Fortschritt, den wir begrüßen, denn er steht für einen Bürokratieabbau, für schnellere Verfahren, für eine Entlastung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Ärzten und Krankenkassen. So weit, so gut. Doch liebe Kolleginnen und Kollegen, der Fortschritt endet dort, wo der Versicherungsschutz beginnt. Für Bürgerinnen und Bürger, die privat krankenversichert sind oder Bürgergeld empfangen, gilt dieser moderne Standard bis heute nicht. Sie müssen weiterhin die altbekannten Papierbescheinigungen einreichen – beim Arbeitgeber, bei den privaten Krankenversicherungen und beim Jobcenter. Das ist nicht nur unpraktisch, das ist auch unzeitgemäß und ungerecht. (Beifall CDU) Warum sollten Menschen unterschiedlich behandelt werden, nur, weil sie in verschiedenen Versicherungssystemen sind? Warum sollten vulnerable Gruppen wie Bürgergeldempfänger zusätzliche Hürden überwinden müssen, und das in einer ohnehin schwierigen Lebenslage? Diese Form der Bürokratie trifft knapp 2 Millionen privat versicherte Arbeitnehmer und circa 4 Millionen Bürgergeldempfänger im erwerbsfähigen Alter. Dies ist nicht effizient, nicht sozial und auch nicht digital. Genau deshalb unterstützen wir als CDU die heute vorliegenden Initiativen, sowohl den Antrag zur praktischen Weiterentwicklung der eAU der FDP-Fraktion als auch den Antrag der Regierungsfraktionen zur Einführung der eAU für alle, also auch für Privatversicherte und Bürgergeldempfänger. Was heißt das konkret? Wir brauchen erstens eine verlässliche digitale Infrastruktur, die es Arbeitgebern ermöglicht, AU-Daten zeitnah und automatisiert abzurufen. Das ist im Sinne der Unternehmen, im Sinne der Beschäftigten und übrigens auch im Sinne einer modernen Personalwirtschaft. Fehlerhafte Lohnabrechnungen oder verzögerte Rückmeldungen durch unnötige Wartezeiten sind einfach nicht mehr akzeptabel. Zweitens, wir brauchen gesetzliche Grundlage, die es auch den Jobcentern und den privaten Krankenversicherungen erlaubt, sich in das eAU-Verfahren zu integrieren, selbstverständlich unter Berücksichtigung hoher Datenschutzstandards. Drittens brauchen wir eine Lösung, die nicht nur digital, sondern auch sozial verantwortlich ist. Denn wer krank ist, sollte sich auf eines verlassen können: dass die Verwaltung funktioniert, leise, effizient und gerecht. (Beifall CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht hier auch um Vertrauen in unseren Staat, Vertrauen darauf, dass wir digitale Prozesse nicht nur einführen, sondern auch zu Ende denken, Vertrauen darauf, dass wir niemanden zurücklassen, weder Menschen in Arbeitslosigkeit noch Privatversicherte, für die in ihrem kranken Zustand der Gang zur Postfiliale vermutlich auch keine Kleinigkeit ist, und es geht um Effizienz. Es ist im Interesse aller, die knappen personellen Ressourcen dort zu entlasten, wo es technisch bereits möglich ist. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Als Nächste hat das Wort die
Ute Reimers-Bruns SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen, sehr geehrte Gäste! Seit dem 1. Januar 2023 gilt bundesweit die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für gesetzlich Krankenversicherte, kurz eAU. Seit dem 1. Januar 2024 ist sie auch für Empfänger:innen von Arbeitslosengeld I verfügbar. Das Verfahren umfasst einen Datenaustausch, bei dem von der Ärzt:innenpraxis oder vom Krankenhaus aus die Arbeitsunfähigkeit elektronisch der zuständigen Krankenkasse gemeldet wird und die Arbeitgeber:in nach angezeigter Fehlzeit die entsprechenden Daten bei der Krankenkasse abrufen darf. Die eAU stellt eine bedeutende Modernisierung im Gesundheitswesen dar, die den Verwaltungsaufwand für Ärzt:innen, Krankenkassen sowie für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen erheblich reduziert. Dass bislang jedoch nur gesetzlich Krankenversicherte und Empfänger:innen von Arbeitslosengeld I von dieser digitalen Lösung profitieren können, führt zu einer Ungleichbehandlung von Personen, die auf Bürgergeld angewiesen oder privat krankenversichert sind. In Zeiten, in denen digitale Lösungen zunehmend an Bedeutung gewinnen, ist es unerlässlich, dass alle Bürgerinnen unabhängig von ihrem Versicherungsstatus gleichberechtigt Zugang zu modernen Verfahren haben. Das wollen wir mit unserem Antrag erreichen. (Beifall SPD) Wir wollen erreichen, dass die eAU für alle Bürger:innen nutzbar ist. Denn erst dann bringt das Verfahren eine wirkliche Entlastung, gerade auch für die Jobcenter im Land Bremen. Deshalb soll sich der Senat auf Bundesebene für die Prüfung der technischen Voraussetzungen und die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Erweiterung der Nutzung der eAU für Bürgergeldempfänger:innen und für privat Krankenversicherte einsetzen. Vonseiten der Arbeitgeber:innen wird über Probleme beim zeitnahen Abruf der eAU berichtet. Diese zeitliche Verzögerung kann dazu führen, dass Lohnabrechnungen nachträglich korrigiert werden müssen, was wiederum unhaltbar ist. Aus diesem Grund haben wir Beschlusspunkt 2 in unseren Antrag integriert. Die Überprüfung und falls nötig die Verbesserung – und wir haben schon festgestellt heute, das wird es wohl werden, es muss verbessert werden – des bisherigen Verfahrens in der praktischen Umsetzung, das ist das, was wir mit diesem Antrag wollen. Ich möchte aber noch zwei Dinge hinzufügen: Einmal habe ich mich im Internet schlaugemacht, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Im Netz?) was meine Versicherung – ich bin freiwillig gesetzlich versichert – zu dieser eAU sagt, und da ist ganz wichtig: Es ist nicht so, dass die Patientin und der Patient einfach aus der Verpflichtung herausgenommen werden, sich überhaupt nicht mehr beim Arbeitgeber zu melden, denn das wird ja alles irgendwie schon digital erledigt. Nein, da wird wunderbar auch durch Bilder noch mal kenntlich gemacht, dass ein:e Arbeitnehmer:in immer auch dann die Verpflichtung hat, wenn sie krankgeschrieben wird, sich beim Arbeitgeber zu melden und dem das mitzuteilen. Dadurch ist schon ein Teil Ihrer Kritik, dass Sie sagen, der Arbeitgeber weiß überhaupt gar nicht, was los ist, (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) ich meine, das ist auch ein merkwürdiges Arbeitsverhältnis, wenn das so wäre, aber der Arbeitgeber weiß gar nicht und die Arbeitgeberin weiß gar nicht, welcher Arbeitnehmende jetzt fehlt, wer erkrankt ist und so weiter. Das wird zum Beispiel von den Krankenkassen ganz deutlich gesagt: Nein, ihr habt weiterhin die Verpflichtung, euren Arbeitgeber oder eure Arbeitgeberin zu informieren. Das ist das Erste. Das Zweite ist, dass das ja ganz schrecklich sei, wie wir hier mit den privaten Krankenversicherungen umgehen. Ich muss sagen, die privaten Krankenversicherungen haben im Grunde genommen erst einmal gar nicht weiter was rumzumeckern, denn wenn wir uns die letzten Bemühungen des ehemaligen Gesundheitsministers Lauterbach angucken, der den Umbau der Kliniklandschaft betreiben wollte – was aus diesem ganzen Bereich jetzt wird, ist noch fraglich, ist spannend –, da sagen nämlich dann die gesetzlichen Krankenversicherer noch mal ganz deutlich: 50 Prozent dieser gesamten Kosten müssen jetzt die gesetzlich Krankenversicherten bezahlen. Und dann ist es ganz witzig, dass die privaten Versicherer sagen, das gehe nicht, dass die das nur zu 50 Prozent bezahlen, sagen aber nicht: „Toll, die anderen 50 Prozent übernehmen wir.“ Nein, das sagen sie nicht. Das soll noch über Steuermittel finanziert werden, dann wäre da eine gewisse Gerechtigkeit vorhanden. (Zuruf Abgeordneter Gökhan Akkamis [FDP] – Zuruf Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]) Bevor das nicht passiert, dass die privaten Krankenversicherer auch ihrer Verantwortung sich bewusst sind und diese Verantwortung übernehmen, werde ich auch weiterhin die privaten Krankenversicherer nicht in Schutz nehmen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Die Linke)
Christine Schnittker
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Deswegen erhält jetzt Senatorin Claudia Bernhard das Wort.
Claudia Bernhard
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kleine Vorbemerkung: Die gesamten Digitalisierungsprozesse im Gesundheitswesen haben sehr viel Luft nach oben. Gerade durch die Pandemie haben wir das massiv feststellen können. Es gab ein bisschen Speed, aber wir sind immer noch nicht da, wo wir sein müssten, könnten und sollten, und die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gehört in diese Reihe dazu. Wenn man sich ansieht, dass das eigentlich auf dem Terminservice- und Versorgungsgesetz aus dem Jahr 2019 basiert, muss man sagen, sind jetzt auch schon sechs Jährchen rum, das Ganze hätte etwas mehr Drive vertragen können. Erst mal ist es ja gut, dass tatsächlich die Arbeitgeber:innen an die Krankenkassen melden und das ganze System würde das Ganze enorm beschleunigen. Die aktuelle Variante hakt auch schon, da sind wir noch gar nicht bei Erweiterungen. Und wenn wir uns das jetzt ansehen, dass aktuell auch nur gesetzlich Versicherte davon profitieren und Empfänger:innen vom ALG I, das wurde immerhin hinzugenommen, ist es so, dass die Privatversicherer nicht dabei sind. Die privaten Versicherer profitieren aktuell auch „nicht“ von der Elektronischen Patientenakte, da sind sie auch nicht eingebunden. Jetzt kann man sagen, na ja, so, wie die gerade mehr oder weniger vielleicht doch löchrig ist, ist das vielleicht sogar ein Vorteil. Andererseits wirft es uns auch wieder ein Stück zurück, ganz klar. Für die Bürgergeldempfangenden ist es auch ein Problem, weil die Jobcenter die Schnittstellen nicht haben. Wenn man sich dann ansieht, im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens gibt es das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz – mal sehen, wie weit wir noch in der Nummerierung kommen –, da wird eine Regelung zum elektronischen Ablauf von Daten über die Arbeitsunfähigkeit für das SGB II tatsächlich eingeführt, aber erst zum Januar 2027. Aufgrund der unzureichenden Ausstattung und mit den digitalen Schwierigkeiten mit den vielen Jobcentern und wie weit sie aufgestellt sind, dauert es leider. Ich kann die Forderung nach Gleichbehandlung durchaus verstehen, und ich würde das auch auf jeden Fall unterstützen. Gesetzgebungskompetenz liegt allerdings beim Bund. Das wird in beiden Anträgen insoweit auch reflektiert. Das heißt aber, wir können uns zwar auf verschiedenen Ebenen einsetzen, aber tatsächlich Entscheiden und Vorantreiben geht auf Länderebene nicht. Ich sage Ihnen auch ganz klar: Im Alltag gibt es immer noch die Schwierigkeiten der zeitnahen Übermittlung. Mindestens das sollten wir mal hinkriegen. Insofern kann ich an der Stelle die FDP wirklich nur unterstützen und da tatsächlich auch sagen, das ist – –. (Abgeordneter Gökhan Akkamis [FDP]: Ja! – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das ist aber auch selten!) Nein, das stimmt nicht, dass das selten ist. Das kommt hin und wieder vor. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Hin und wieder ist selten! – Heiterkeit) Aber es ist jetzt nicht die große Ausnahme, das will ich an der Stelle sagen. Wenn wir die Kinderkrankheiten an dem Punkt mal endlich überwunden hätten, wäre das schon viel. Wenn ich mir angucke die Debatten, die wir noch in der Vorgängerregierung geführt haben, als noch Jens Spahn Gesundheitsminister war, war es auch schon elend langwierig mit der „Gematik“ und allem Drum und Dran. Dann stürzten wir in die Pandemie. Da muss man sagen, Minister Lauterbach hat sich da durchaus dahintergeklemmt und das vorangetrieben, und gerade so mit einer Kurve haben wir noch die elektronischen Patientenakte bekommen. Aber leider sind das alles unvollendete Werke, das muss man mal so sagen. Wenn all diese Fehler behoben sind und das bisherige Verfahren stabil liefe, wäre das ja nicht schlecht. Ehrlich gesagt, ich habe die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen, wenn ich mir immer angucke, wie schlecht das mit dem ambulanten System verzahnt ist. Es gibt im Übrigen im niedergelassenen System ganz viele, die da überhaupt – ich sage das hier mal ganz offen – keinen Bock mehr haben, diese Digitalisierung und mit allem Drum und Dran sich anzutun. (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Ja, Renaissance der Praxisgeräte.) Das ist bei der Altersstruktur von Ärzten und Ärztinnen zum Teil sogar nachzuvollziehen. Das ist die nächste Variante. Das heißt, da müssten ganz andere Konstrukte eingestellt werden, und es müsste auch ein ganz anderer Kund:innenservice existieren. Wir haben datenschutzrechtliche Gründe eimerweise, an die sowohl die gesetzlichen, auch die privaten Krankenkassen natürlich gebunden sind. Das kommt auch hinzu. Das heißt also, die Auseinandersetzungen werden weitergehen. Deswegen finde ich durchaus, die Anträge der Fraktionen und der Koalition sind nachvollziehbar, und dass wir diese Gleichbehandlung – – , wir werden es zumindest schrittweise schaffen. Es dauert alles viel zu lang, ist völlig klar. Ich finde es richtig, da noch auf die Privaten hinzuweisen, die im Übrigen bei diesem ganzen Transformationsfonds für die Krankenhausreform sich einen schlanken Fuß machen und sich da mehr oder weniger raushalten, aber natürlich von der Umsetzung profitieren, das darf man auch nicht vergessen. Dieses System, da bin ich auch ein Kind meiner Partei, wo ich ganz klar sagen muss, mit den privaten Versicherungen, die erfreuen mein Herz nicht besonders. Aber das ist etwas, wo wir eine Zwei-Klassen-Medizin – und das kennen wir alle, Terminvergabe, wer kriegt zuerst einen und so weiter und so weiter – –. Das ist ein dickes Brett. Man muss aber auf der anderen Seite sagen, 89 Prozent der Bevölkerung sind gesetzlich krankenversichert. Das ist schon nicht gerade wenig. Dass es da noch nicht so richtig gut funktioniert, ist auch nicht gerade erfreulich. (Beifall SPD, Die Linke) Insofern kann ich nur sagen, nur noch mal zum Abschluss hinsichtlich der Forderung eines Pilotprojektes: Würde ich jetzt nicht so durch und durch als sinnvoll erachten, weil wir wissen ja schon, wo das Ganze im Argen liegt, das ist das eine. Wenn ich mir dieses Pilotprojekt und die Kosten überlege, dann sind mir bestimmte andere Projekte in meinem Haushalt eigentlich näher als so ein Pilotprojekt. Da würde ich natürlich im Zweifelsfall, wenn ich mich entscheiden müsste bei der Prioritätensetzung, schon eindeutig anders entscheiden. Heißt aber nicht, dass wir auf Bundesebene uns nicht dahinterklemmen und das natürlich auch weiter tun werden. Wie sich das ausbaldowert in nächster Zeit, bin ich mal gespannt. Wenn wir tatsächlich so ein neues, tolles Digitalisierungsministerium bekommen, das jetzt in den entsprechenden Bereichen das zusammenzieht und vorantreibt, kann ich nur sagen: Super, da freue ich mich drauf, denn das würde auch für sämtliche Beschäftigte im Gesundheitswesen das Herz höher hüpfen lassen, und das wäre natürlich ein Quantensprung. Sehen wir mit Freude darauf und Motivation, dass das alles klappt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Gökhan Akkamis.
Gökhan Akkamis FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich bedarf es hier keiner zweiten Runde. Ich würde es doch machen, um ein paar Sachen klarzustellen, die hier wirklich schwierig kommuniziert worden sind. Ich versuche, es nicht fies auszudrücken, aber jeder, der mal einen Tag gearbeitet hat, weiß, dass er sich natürlich auch bei seinem Arbeitgeber krankmelden muss, wenn er krank ist, Frau Reimers-Bruns. (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Jetzt mal ganz ehrlich: Wie stellen Sie sich das denn vor? Sie sind nicht mehr am Arbeitsplatz, und der Arbeitgeber wartet einfach mehrere Wochen, bis dann die eAU abgerufen werden kann? Das ist doch Quatsch! So funktioniert das nicht. Natürlich müssen Sie auch dem Arbeitgeber trotzdem Bescheid sagen. Dafür muss man auch nicht auf der Website der Krankenkasse nachlesen, sondern das müsste man eigentlich wissen. (Beifall FDP – Abgeordneter Basem Khan [SPD]: Das ist aber vorgekommen! – Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]: Ja, das ist das Problem!) Ansonsten, die Krankmeldung bei den Bürgergeldempfängern, da geht es nicht um die Krankmeldungsmöglichkeit an und für sich, sondern da geht es um die Frage: Werden diese Leute sanktioniert? Das ist doch die eigentliche Frage, das müssen Sie doch eigentlich erkannt haben. Deswegen müssen wir doch da eine Datengrundlage schaffen, weil wir es eigentlich gar nicht wissen, ob Menschen in Bremen und Bremerhaven sanktioniert werden, weil sie nicht an Terminen und Bewerbungstrainings und was auch immer teilgenommen haben und dann die eAU nicht abgerufen werden konnte. Darum geht es doch eigentlich. Da könnten wir jetzt auch die Datengrundlage schaffen. Wenn Sie es nicht machen wollen, machen wir es beim nächsten Mal. Aber am Ende des Tages, diese Möglichkeit – –, ich kann mir gar nicht vorstellen, das Bremer Jobcenter hat ja so viel zu tun und so viele Baustellen, wo es gerade gleichzeitig brennt, als würden die noch ihre Leute sanktionieren. Das kann ich mir gar nicht vorstellen. (Beifall FDP) Dann noch zu den privat Krankenversicherten. Sie müssen wirklich kein Fan von den privaten Krankenversicherten sein. Aber bei aller Liebe: Es sind nur 8 Millionen Menschen privat krankenversichert, etwa 10 Prozent, die Frau Senatorin hat es gerade gesagt. Warum zum Henker glauben Sie, dass 10 Prozent die Hälfte tragen sollten? Wenn es nach mir geht, okay, können sie Ihren Beitrag dazu leisten, zur Krankenhausreform. Aber warum sollen denn 10 Prozent die Hälfte bezahlen? Das ist wirklich irrsinnig. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das ist Staatsaufgabe.) Das soll es auch gewesen sein. – Vielen Dank! (Beifall FDP)
Christine Schnittker
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der SPD, Drucksache 21/1045, Neufassung der Drucksache 21/813, abstimmt. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) Stimmenthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt diesem Antrag zu. Nun lasse ich über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 21/894, abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Öffentliches Bauen beschleunigen: Zustimmungsverfahren anwenden! Große Anfrage der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke vom 30. Oktober 2024 (Drucksache 21/826) Dazu Mitteilung des Senats vom 25. März 2025 (Drucksache 21/1086) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Özlem Ünsal. Die Aussprache ist eröffnet. Als erster Abgeordneter hat das Wort der Abgeordnete Senihad Šator.
Senihad Šator SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren jetzt eine Große Anfrage, die, muss man auch gestehen, auf den ersten Blick ein ziemlich sperriges Thema beleuchtet. Zunächst möchte ich mich beim Senat für die Beantwortung unserer Fragen bedanken, aber auch beim Rechnungshof, der im Rahmen einer Überprüfung dieses Thema einmal aufgeworfen und da das Licht draufgestrahlt hat. Hinter dieser Anfrage steht eigentlich das übergeordnete Thema oder die übergeordnete Frage: Wie schaffen wir es, schneller als bisher öffentliche Bauten zu planen und genehmigen zu lassen? Angesichts des erheblichen Investitionsstaus unserer öffentlichen Infrastruktur, seien es Schulen, Kitas, Polizei- oder Feuerwehrliegenschaften, Brücken, Kajen oder auch Verwaltungsgebäude, und der Mittel, die wir hoffentlich bald zusätzlich zur Verfügung gestellt bekommen, um diesem Investitionsstau entgegenzutreten, braucht es insgesamt mehr Schnelligkeit. Das heißt für uns unter anderem auch, dass Entscheidungs- und Beteiligungsprozesse gestrafft werden müssen, Vergaberegelungen entschlackt werden und wir aber auch alternative Finanzierungsmodelle beispielsweise unter Einbindung Dritter entwickeln müssen. In den vergangenen Monaten, wenn wir Debatten hier zum öffentlichen Bauen hatten, da hatte ich eigentlich immer wahrgenommen, dass dieses Ziel uns hier eigentlich eint, dass wir insgesamt darüber auch reden möchten, wie wir das Geld schneller auf die Straße bekommen wollen. Gerade vor dem Hintergrund der in Aussicht stehenden Investitionsmittel des Bundes müssen wir diese Verfahren auf den Prüfstand stellen, und das Zustimmungsverfahren kann hierbei ein Baustein sein. Dabei muss man aber auch sagen, dass das nicht unbedingt aus den Antworten des Senats hervorgeht. Wir hatten aber in der letzten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses eine, aus meiner Sicht, sehr gute Diskussion zur Nutzung des Zustimmungsverfahrens, wobei auch hier vonseiten des Senators für Finanzen noch mal deutlich gemacht wurde, dass dieses Zustimmungsverfahren jetzt im Rahmen des Projektes „Öffentliches Bauen“ beim Senator für Finanzen noch mal genauer geprüft werden soll und man genauer noch mal guckt: Was sind eigentlich die Voraussetzungen, dass man das anwenden kann und dass man hier vielleicht auch ein Pilotverfahren oder ein Pilotprojekt in Bremen damit auf die Gleise setzen kann? Dies reiht sich dann auch hoffentlich ein in noch weitere Änderungen bei Planungs- und Genehmigungsprozessen. Deshalb habe ich auch mit Freude gelesen, dass der Senator für Finanzen die Ausschreibung von mehreren Kitabauten in Modularbauweise und in einem Paket vorbereitet. Das sind genau diese richtigen Ansätze, die wir brauchen, um Planungs- und Baukosten zu reduzieren, um Baugenehmigungsverfahren zügiger abwickeln und schneller zu Schlüsselübergaben kommen zu können. Dabei glaube ich auch, dass wir uns nicht nur auf Kita- und Schulbauten beschränken dürfen, sondern das auch auf weitere Bereiche erweitern müssen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich glaube, die ersten Schritte sind gemacht, und wir werden weiter daran arbeiten. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
Christine Schnittker
Als nächster Redner hat das Wort Dr. Oğuzhan Yazıcı.
Dr. Oğuzhan Yazıcı CDU
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bremen braucht mehr Schulen, Bremen braucht mehr Kitas. Wir haben einen massiven Sanierungsstau, und gleichzeitig haben wir viel zu lange Bauplanverfahren, Sie haben es angesprochen. Das liegt nicht an den Antragstellerinnen und Antragstellern, die keine vollständigen Anträge einreichen können, das liegt an den komplexen und langwierigen Verfahren, und die sind politisch hausgemacht, meine Damen und Herren. (Beifall CDU – Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp übernimmt den Vorsitz.) Genau dieses Problem adressiert diese Große Anfrage. Deswegen begrüßen wir das sehr, dass Sie das Thema hier anbringen und auch § 64a ins Spiel gebracht haben, ein Instrument, das offenbar schon seit 2018 in der Landesbauordnung steht, aber bisher eigentlich nie angewendet, außer ein einziges Mal in Bremerhaven. Ein Instrument also, das dazu geeignet ist, schnelleres Bauen zu ermöglichen. Wir möchten eigentlich – und da sind die Antworten des Senats sehr ernüchternd – weniger wissen, wieso es nicht geht, sondern wir möchten sie auffordern, alles Mögliche zu tun, damit wie auch in anderen Bundesländern dieses Instrument bei geeigneten Fällen angewendet werden kann, um Bauen schneller zu machen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Sie verfolgen offenbar einen anderen Weg. Sie haben eine Bildungsbaugesellschaft gegründet, um das Bauen schneller zu machen. Wir erkennen den Handlungsdruck selbstverständlich, haben allerdings unsere Bedenken, ob das mit dieser Gesellschaft der richtige Weg ist, denn ehrlicherweise, die Operation, also die Umsetzung erfolgt nach wie vor über Immobilien Bremen (IB). Die Gesellschaft ist letztlich ein finanzieller Mantel, eine Durchleitungsstation, um die Schuldenbremse zu umgehen, aber daraus machen Sie auch selber keinen Hehl. Darin erschöpft sich aber letztlich auch der Mehrwert: Wenn es einen anderen gibt, dann tragen Sie es bitte gerne vor. Ich sehe ihn zumindest bis auf die nächsten Jahre nicht gegeben, außer dass Sie jetzt finanziellen Spielraum haben, meine Damen und Herren. Dadurch wird im Moment nichts schneller. Auch das, was Sie umsetzen wollen, diese sechs Projekte, die Sie sich vorgenommen haben, davon sollen gerade einmal drei – haben wir kürzlich gelesen – in modularer Bauweise umgesetzt werden. Noch mal zum Verständnis: Sie haben bereits 2023 im Koalitionsvertrag festgelegt, modulares und serielles Bauen verstärkt umzusetzen. Errichtet werden sollen die ersten Pilotprojekte aber erst in der nächsten Legislaturperiode 2027, meine Damen und Herren, wenn eine neue Landesregierung gewählt wird. Das ist doch ein Armutszeugnis! Das ist doch viel zu spät! (Beifall CDU) Obwohl wir wissen, dass wir so einen Bedarf haben! Sie haben das öffentliche Bauen angesprochen, das Projekt. Das ist ja auch so ein Trauerspiel. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Ja!) Ich glaube, das war Oktober 2024, da gab es diesen Senatsbeschluss, da wurde der Senator für Finanzen aufgefordert, eine Senatsvorlage vorzulegen. Da ging es nicht um Ergebnisse oder so was, nicht um diese Geschichten mit Bremer Standards oder Immobilien Bremen, sondern einfach nur quasi eine Projektstruktur, ein Zielbild, eine Kompetenzabgrenzung. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Ja, genau das!) Nichts weiter wurde bisher gefordert. Diese Vorlage wurde auch von IB fristgerecht vorgelegt, aber sie ist immer noch in der Senatsabstimmung. Grund? Fehlende politische – –. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Verständigung!) Genau. Sie können sich einfach politisch noch nicht verständigen. Oder wieso haben Sie zum Beispiel am 29. April wieder einen Senatstermin vertagt, Herr Fecker? Können Sie hier ja vortragen. Sie können sich einfach noch nicht in der Koalition verständigen, wie Sie hier in Bremen bauen wollen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Ein weiteres Beispiel für Schwierigkeiten bei öffentlichen Bauprojekten ist ehrlicherweise, das wissen Sie auch selber sehr gut, Herr Šator, diese Haushaltsverstöße von der Senatorin für Kinder und Bildung (SKB). (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Ja!) Ich habe mir sagen lassen, dass gefühlt jeden Monat ein Staatsrat bei Ihnen im Haushaltsausschuss antanzen muss, weil er mal wieder eigene Haushaltsverstöße erklären muss. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Wenn er noch da ist!) Sie können einfach keine rechtskonformen öffentlichen Bauprojekte aufstellen. Das ist Ihr Problem. (Beifall CDU) Das heißt, Sie möchten schneller und effizienter bauen, aber Sie müssen vor allem erst mal die politischen Linien geradeziehen, und daran scheitert es, meine Damen und Herren. Weder eine mögliche Umsetzung von § 64a wird dazu führen, dass Sie automatisch schneller bauen, wenn Sie nicht auch zeitgleich ganz klar und deutlich die politischen Pflöcke einschlagen, und dazu gehört vor allem, dass Sie die Kiste klären innerhalb der Koalition, wie Sie hier zukünftig bauen wollen, meine Damen und Herren. Das erwarten wir von Ihnen. – Vielen Dank! (Beifall CDU)
Sahhanim Görgü-Philipp
Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Sofia Leonidakis.
Sofia Leonidakis Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich hier nur drei Worte sagen, nämlich was Herr Šator sagt, aber jetzt muss ich doch ein bisschen mehr sagen. Herr Kollege Yazıcı, ich schätze Sie, aber irgendwie sind Sie schon wieder komplett über das Ziel hinausgeschossen. Ich habe eigentlich immer das Gefühl, wenn ich nach Ihnen rede, dass wir irgendwie in unterschiedlichen Welten leben. In Ihrer Welt – –. (Heiterkeit) Ich habe so Begriffe gehört wie „Trauerspiel“, „Armutszeugnis“, „Umgehung Schuldenbremse“. In Ihrer Welt steht der Bau in Bremen, der öffentliche Bau, komplett still, (Zurufe CDU: Ja! – Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Nee, er findet in Containern statt!) es findet nichts statt, und der Senat und seine Gesellschaften befinden sich haushaltspolitisch quasi kurz vor der Illegalität. In meiner Welt brummen die Bagger, drehen sich die Kräne (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: In der Sandkiste?) und wird in fast jedem Stadtteil eine Schule gerade hochgezogen und das in einem Tempo, vor dem man sich ganz schön wundern kann. (Beifall Die Linke, SPD) Ehrlich gesagt, dass jetzt diese modulare Bauweise von Kitas – –, ich meine, ja, zugegeben, wir reden schon ein bisschen länger darüber, aber es kommt ja jetzt. Es kommt ja jetzt. (Zurufe CDU: Ja! – Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Nachdem es vorher jahrelang nicht angefasst wurde!) Dass Sie dann immer noch sagen, (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Das ist vorher jahrelang abgelehnt worden!) das sei ein Armutszeugnis: Ich weiß nicht, was man noch machen muss, wenn Sie nicht die Bagger wahrnehmen, wenn Sie nicht die Kräne wahrnehmen, wenn Sie nicht die Planung wahrnehmen. (Lachen BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Was soll man Ihnen noch vor die Nase stellen, damit Sie endlich wahrnehmen, hier passiert etwas, und hier bewegt sich etwas? (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Die modulare Bauweise wurde hier vor mehr als zehn Jahren vom Senat abgelehnt!) Das stimmt, ja. Und jetzt passiert es. Sie können gerne das Haar in der Suppe finden oder suchen, finden ehrlich gesagt, ich tue es nicht, außer ja, manche Sachen könnten schneller gehen, aber dafür gibt es ja jetzt die Gesellschaft, die genau das umsetzt. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Ja, auf Pump!) Ich bin dem Kollegen Senihad Šator sehr dankbar für die Anfrage, weil er hat ja – zumindest das haben Sie anerkannt – den Finger auf eine richtige Stelle gelegt, nämlich: Wie kriegen wir das öffentliche Bauen noch mehr beschleunigt, auch, um die Bauverwaltung zu entlasten und um vor allem das öffentliche Bauen zu beschleunigen? Ich möchte da auch sagen, es geht ja nicht nur um den Bau von Neubauten, sondern es geht auch um den Ausbau von Bestandsgebäuden. Ich erinnere mal an das eine oder andere Kitagebäude, was aus den Sechzigerjahren stammt und aus allen Nähten platzt, wo Ausbauten, Anbauten et cetera notwendig sind. Auch so was könnte über dieses Zustimmungsverfahren beschleunigt werden. Ich sage dazu, das Zustimmungsverfahren ist ein kleiner Baustein oder ist ein Baustein bei der Beschleunigung, nicht der einzige. Die Gesellschaften sind auch ein Baustein, und ich glaube, die Planungen, die jetzt vorgelegt werden, zeigen, dass das auch funktioniert. Dass Bauverfahren teilweise so lange stocken und dann hinterher bedauerlicherweise häufig teurer werden, hat zum einen mit Inflation, Tarifsteigerungen et cetera, Baustoffmangel zu tun. (Zuruf Abgeordneter Dr. Oguzhan Yazıcı [CDU]) Es hat aber auch teilweise damit zu tun: (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Es gibt ja keinen Bau-Stopp mehr!) Ich habe jetzt gerade meinen letzten Besuch bei einem Ausbau einer Sechzigerjahre-Kita vor den Augen, wo in den Bäumen Eulen gefunden wurden. So was kann ein Bauverfahren dann auch mal um zwei Jahre verzögern, (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Ja, wenn man nur auf den BUND hört!) weil es da bestimmte Auflagen gibt, die auch berücksichtigt werden müssen. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Ja, das kann sich auch mal um 8 Jahre verzögern!) Auch das gehört zur Wahrheit dazu, dass nicht immer das Problem die öffentliche Hand, eine öffentliche Gesellschaft oder die Bauverwaltung ist, sondern teilweise (Abgeordneter Dr. Oguzhan Yazıcı [CDU]: Wieso sind die dreimal so teuer?) auch andere Faktoren eine Rolle spielen. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]) Ich glaube, auch das wurde gesagt, Paragraf, was ist es, 64a anzuwenden, der 2018 geschaffen wurde – und das hat die Anfrage ja gezeigt. Dass das nur einmal bisher angewendet wurde, zeigt auf, dass da deutlich Luft nach oben ist, dass man das häufiger durchaus anwenden kann, dass man das probieren kann, dass man da pilotmäßig auch stärker einsteigen kann, weil das die Prozesse paralleler macht, weil man mit dem Bau früher anfangen kann, weil man nicht darauf warten muss. Ich glaube, dass die Schulbaugesellschaft dafür auch gut geeignet ist, genau das anzuwenden. Bei Immobilien Bremen wäre ich auch nicht dagegen, und ich fände es gut, wenn wir auf diesem Weg weitergehen. Vielen Dank an die Kolleginnen und Kollegen, die diese Fragen aufgeworfen haben und alle weiteren Beteiligten. Ich drücke der Senatorin die Daumen, das dann auch auf die Spur zu setzen. – Danke schön! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sahhanim Görgü-Philipp
Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich ganz gerne auf der Besuchertribüne Kaan Neslioglu vom Jugendparlament Bremerhaven hier bei uns begrüßen! – Schön, dass Sie da sind! (Beifall) Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Fynn Voigt.
Fynn Voigt FDP
Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen! Wir debattieren über eine Große Anfrage der Koalition zum Thema „Beschleunigtes öffentliches Bauen“. Wie auch schon mehrfach beschrieben wurde, geht es um ein Bauinstrument. Ich werde das jetzt nicht noch einmal vertiefen. Ich möchte bloß eines sagen: Herr Šator, es ist natürlich richtig, dass uns dieses Ziel eint, dass wir das öffentliche Bauen alle schneller machen wollen. Umso mehr war ich überrascht, als ich mich auf die Große Anfrage vorbereitet habe. Einerseits ist es richtig, die Antworten sind relativ ernüchternd, die wir da lesen konnten. Ich war aber primär davon überrascht, dass Sie diese Große Anfrage dann trotz der ernüchternden Antworten debattieren wollten. Das zeigt vielleicht auch, dass sie Interesse an einer öffentlichen Debatte haben, und dafür bedanken wir uns. Ich möchte einmal kurz auf ein paar Punkte eingehen aus der Großen Anfrage, weil die noch gar nicht so intensiv hier beleuchtet wurden von den Antworten. Es gibt keine so richtige Kostenersparnis durch das Projekt. Es wurde nicht seit 2018 so wirklich angewendet. Dadurch gibt es auch keine Erfahrungen. Deswegen kann auch nicht gesagt werden, ob es eine Zeitersparnis gibt. Man sieht nicht so richtig einen Mehrwert, und auf die Frage, ob man das Ganze auf die Bildungsbau GmbH, also auf die Schulbaugesellschaft anwenden kann, bin ich auch nicht so richtig schlau geworden. Ich muss sagen, Sie haben ja gesagt, als wir schon einmal hier über die Bildungsbaugesellschaft gesprochen haben und wir Ihnen vorgeworfen haben, dass wir darin eher so ein reines Kreditvehikel sehen, dass es nicht so ist. Ich hatte mir eigentlich vorgestellt, dass Sie so was im Vorhinein geprüft hätten. Wie Herr Yazıcı auch schon gesagt hat, ist das übergeordnete Ziel natürlich einerseits, dass wir die Genehmigungsverfahren verschnellern, andererseits ist aber das ganz, ganz große Ziel für uns als Fraktion zumindest, dass wir nicht mehr das Dreifache für eine Kita zahlen, wie es im Umland der Fall ist. Dafür ist die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren bestimmt wichtig, aber die richtigen Treiber für Kosten und auch für Schnelligkeit sind halt Baustandards, sagen wir immer wieder hier, und ich glaube, das bleibt auch richtig. Ich betone ja auch immer wieder, dass man circa ein Drittel jedes Euros für die Baustandards bezahlt. Ich habe letztens in den Nachrichten gelesen, dass diese 33 Prozent auf 37 Prozent gestiegen sind, und darüber wollte ich Sie natürlich informieren. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Danke!) Es ist ja auch richtig, dass Sie sich damit beschäftigen. Sie haben die Senatsbaukommission, Sie stellen diese Anfragen, also es passiert auch nicht nichts. Allerdings erfährt man nicht so richtig, was passiert. Man liest manchmal was in der Presse, dann werden Senatstermine festgelegt, die finden dann aber nicht so richtig statt, beziehungsweise hört man dann auch wieder nicht so richtig was daraus. Deswegen bleibt der letzte Apell, dass Sie bitte ein wenig mehr Tempo machen. Wir haben ja auch schon ein, zwei Anfragen als FDP-Fraktion zum öffentlichen Bauen gestellt, und da haben Sie, Frau Senatorin, immer geantwortet, dass der größte Schlüssel, die größte Stellschraube über die Landesbauordnung geht, an der Sie arbeiten. Wir bitten darum, dass das Ganze ein wenig schneller geht und dass Sie auch Mut haben, große Schritte zu gehen, weil das ist das, was wir aus den Presseberichten entnehmen, dass Sie einerseits, glaube ich, großes Interesse haben, viel zu bewegen, andererseits der eine oder andere Koalitionspartner da ausbremst. Ich hoffe, wir setzen den mutigeren Weg durch und kriegen es endlich hin, unsere Baustandards wesentlich zu senken, damit wir unser Bauen günstiger und schneller machen. – Vielen Dank! (Beifall FDP)
Sahhanim Görgü-Philipp
Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Bithja Menzel.
Bithja Menzel GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Ich verstehe nicht so richtig, warum wir jetzt als letzten Tagesordnungspunkt noch einmal so eine generelle Baudebatte an dieser Stelle führen müssen, (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Warum denn nicht, ist doch schön!) die wir wirklich auch an anderen Stellen ausgiebig führen, an denen wir dran sind. Die Große Anfrage vom Kollegen Šator ging ja explizit um das Zustimmungsverfahren, und ich dachte, über diese Antworten reden wir heute. (Zuruf Abgeordneter Dr. Oguzhan Yazıcı [CDU]) Es ist ein Baustein von allen Verfahren, die wir gerade prüfen, die wir gerade durchleuchten, aber ich glaube, jetzt um diese Uhrzeit diese generelle Debatte noch mal zu führen, ist der Sache nicht so ganz zuträglich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD – Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Es ist halb sechs, das ist keine Uhrzeit!) Fynn Voigt hat es gerade schon gesagt, das teile ich: Man kann anhand dieser Großen Anfrage sehen, dass wir jetzt nicht so super viel Erfahrungen mit dem Zustimmungsverfahren gesammelt haben, und man sieht ja auch, andere Bundesländer wenden das jetzt nicht regelhaft viel an oder haben damit viel Erfahrungen gesammelt, weil die steigende Komplexität der Bauverfahren – und das teilen wir alle, das ist ein Problem – dieses Spezialwissen braucht, was in der Baubehörde sitzt. Da sitzt es ja auch erst mal gut, aber ich glaube, wir teilen auch die Auffassung, dass eine steigende Komplexität uns an ganz vielen Stellen ausbremst. Vielleicht hat das Zustimmungsverfahren in Zukunft noch mal eine höhere Relevanz, wenn wir es schaffen, die Komplexität an der einen oder anderen Stelle zu reduzieren, und da sind wir auch dran. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) Ich möchte noch mal darauf hinweisen – das ist jetzt noch nicht gefallen und gehört auch eher in den Bereich generelle Baudebatte, aber wenn das alle machen, mache ich es jetzt auch –, wir haben gerade ganz viele gute Beispiele im Raum, und wir sind ja nicht das einzige Bundesland, was sich gerade auf den Weg macht und diese Problematik durchleuchtet. Wir haben sehr gute Signale aus Hamburg, das haben alle lesen können, die im Baubereich tätig sind, und da ist es ganz interessant, dass dort auch sowohl Verwaltungsprozesse durchleuchtet werden als auch bestimmte Baumodule, Bauteile, Baustandards und ich finde diesen Prozess sehr wertvoll. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Jop!) Das heißt nicht, dass wir alles direkt eins zu eins übernehmen können, und das heißt auch nicht, dass wir nicht politische Auseinandersetzungen über die richtigen Wege führen, aber ich finde, im Grundsatz – und ich glaube, da sind wir uns alle einig – ist der Prozess aus Hamburg, den wir jetzt auch in Bremen aufsetzen, genau das Richtige und, ich glaube, an dieser Stelle auch sehr vielversprechend. Sowohl beim Senator für Finanzen (SF) als auch in der Baubehörde laufen gerade die Wege, um da Kompetenzen zu versammeln, um noch mal alles aufzulisten. Das ist genau der richtige Weg. Ich sehe die Dramatik an dieser Stelle jetzt gerade nicht und freue mich schon auf die Debatten, wenn wir über die konkreten Lösungen, die aus diesen Prozessen herauskommen, an dieser Stelle noch mal reden. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD)
Antje Grotheer
Als nächste Rednerin die Abgeordnete Julia Tiedemann.
Julia Tiedemann BÜNDNIS DEUTSCHLAND
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Wir kommentieren heute die Große Anfrage der Regierungskoalition zum Thema „Öffentliches Bauen beschleunigen: Zustimmungsverfahren anwenden“. Der Titel klingt ziemlich verheißungsvoll, die Antworten des Senats sind es nicht. Um Bauanträge möglichst schnell abzuarbeiten, dafür wurde 2018 der § 64a in die Landesbauordnung eingefügt. Dies soll qualifizierten Baudienststellen die Möglichkeit geben, statt der unteren Bauaufsichtsbehörde das bauaufsichtliche Prüfprogramm selbst durchzuführen. Da nur noch die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens geprüft wird, soll daraus ein schnelleres Verfahren für diese Neubauten möglich sein. Aktuell fallen unter die qualifizierten Baudienststellen Immobilien Bremen, dann die Universität Bremen und der Wirtschaftsbetrieb Seestadt Immobilien in Bremerhaven. Trotz dieser drei qualifizierten Baudienststellen, die, seitdem der Paragraf 2018 eingefügt wurde, durchaus auch mehrfach gebaut haben, gibt es in diesem Land nur einen einzigen Fall, in dem der Paragraf überhaupt zum Tragen kam, und das in Bremerhaven. Mit anderen Worten: Dieser Paragraf hat nicht die gewünschte Wirkung, meine Damen und Herren. Da es bisher keinerlei Daten zur Zeitersparnis gibt und die Kosten im Zustimmungsverfahren nach § 64a – dem Paragrafen, über den wir heute in erster Linie reden – der Landesbauordnung mit dem regulären Verfahren vergleichbar sind, gibt es offenbar auch keinen finanziellen Anreiz, das veränderte Verfahren zu nutzen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Solche Gesetze müssen jedoch nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Anwendung einen Vorteil für die Bauherren bringen. Ansonsten haben sie keinerlei Wert. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Hier ist definitiv nachzubessern, besonders, da Bauen insgesamt im Bundesland Bremen zu lange dauert und auch das öffentliche Bauen. Wir brauchen eine Entlastung, Wege die schnelleres und einfaches Bauen auch real ermöglichen. Wir erwarten daher zeitnah einen Plan, wie Sie das öffentliche Bauen auch in Bezug auf § 64a Landesbauordnung beschleunigen wollen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich zurzeit nicht. Deswegen erhält jetzt Senatorin Özlem Ünsal das Wort.
Özlem Ünsal
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete! In der Großen Anfrage vom Herbst 2024 wurde von Ihnen, von der Koalition das öffentliche Bauen in seiner Breite für das Land Bremen erneut oder erstmalig in dieser Breite aufgerufen in dieser Legislaturperiode. Das ist gut, das ist richtig und aus meiner Sicht auch angezeigt, wenn wir in der Ganzheitlichkeit des Bauens und des Beschleunigens sprechen wollen. Ja, unser gemeinsames Ziel, da spreche ich nicht nur für den Senat, ich höre das aus allen Beiträgen heute auch raus, also damit auch der Bürgerschaft, bleibt die effektive Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen aller Häuser und hier ganz explizit auch des Bauens. Das ist im Sinne des Gemeinwohls, das ist in meinem Sinne und das ist auch im Sinne des Senates. Nicht zuletzt – und wenn wir dann jetzt ein bisschen in die Bereiche reinzoomen – weil uns auch gerade der Baubereich im Schul- und Kitabau aber auch natürlich im Wohnungsbau – und so könnte man das sicherlich für den einen oder anderen Bereich weiter ausweiten – ressortübergreifend vor große Herausforderungen stellt. Insofern begrüße ich auch diese Debatte. Der Bremer Senat begegnet dem Ganzen mit unterschiedlichen Maßnahmen, und ja, der Instrumentenkatalog ist – würde ich auch so unterstreichen – sicherlich noch weiterzuentwickeln. Das ist sogar gemeinsame Aufgabe, und da ist es auch richtig, dass das Instrument des Zustimmungsverfahrens auch Wiedereinführung gefunden hat im Jahr 2018. Ich finde das richtig, um ihm auch diesen Bauvorhaben mit öffentlicher Trägerschaft die Möglichkeit zu öffnen, Verfahren weiter zu beschleunigen. Von dieser Möglichkeit – das haben Sie sicherlich auch den Antworten entnehmen können – macht der sogenannte Bundesbau ganz aktiv Gebrauch. Das ist gut so. Für Bauaufgaben auf der kommunalen Ebene, verehrte Kolleginnen und Kollegen, also Bauvorhaben der Stadtgemeinde Bremen oder auch der Seestadt Bremerhaven, wird dieses Instrument bisher noch nicht vollumfänglich eingesetzt, was sicherlich auch ein gemeinsamer Wunsch hier ist. Schul- und Kitabauten durchlaufen weiterhin – das ist zumindest die Praxis – das geübte Verfahren der Baugenehmigung bei den jeweiligen örtlich zuständigen unteren Bauordnungsbehörden. Für diese differenzierte Vorgehensweise gibt es auch nachvollziehbare Gründe. Einige Argumente sind gefallen, beispielsweise aber auch die Vermeidung von Doppelstrukturen ist hier zu nennen aber auch aus unterschiedlichen Ressortperspektiven das Argument der Finanzen, der Personalressourcen, der Qualifizierung. All das sind sicherlich nachweisliche Gründe, das so in der geübten Praxis weiter fortzusetzen. Auch die Pilotgesellschaft Bildungsfonds wird zunächst – davon ist auszugehen – die Bauanträge in geübter Weise stellen, wenn diese für die jeweiligen Bauaufgaben erforderlich sind. Ein Blick in die Bundesländer – da hilft es, und wir haben das im Kontext unserer Großen Anfrage auch getan, natürlich eine Länderabfrage gemacht, die Ergebnisse liegen Ihnen vor – zeigt auch, dass Bremen nicht im Alleingang unterwegs ist, sondern auch in dieser Hinsicht keine Ausnahme darstellt. Zum Teil begrenzen die Landesbauordnungen das Zustimmungsverfahren sogar ausdrücklich auf Baumaßnahmen des Landes und des Bundes. Aber trotzdem – und da sind wir beieinander, verehrte Kolleginnen und Kollegen – behalten wir, behält mein Ressort, aber auch deutlich darüber hinaus, weil es mehrere Ressorts betrifft, das Thema weiterhin gut im Blick. Als Bauressort kann ich sehr wohl ganz zentral und effektiven Instrumenten der Beschleunigung viel abgewinnen, das wissen Sie aber auch. Das Heben zentraler Beschleunigungspotenziale ist erklärtes Ziel des Senates. Da bleiben wir dran, und auch auf kommunaler Ebene erscheint dies sicherlich aus meiner Sicht weiterhin möglich. Die Erfahrung und Expertise, über die der Bundesbau beispielsweise verfügt, die sollten wir auch noch stärker abrufen an geeigneter Stelle. Das dürfte grundsätzlich auch auf besondere aus meiner Sicht hervorgehobene besondere kommunale Bauaufgaben gelten, beispielsweise in Stadtstaaten, wie wir es auch sind, übertragbar sein. Hier könnte dies, weil das Beispiel Bildungsbaugesellschaft gefallen ist, sicherlich ein Beispiel darstellen und auch bei der finalen Ausgestaltung der Bildungsbaugesellschaft sicherlich auch diese Expertise des Bundesbaus Eingang finden, aber das ist, denke ich, in der zuständigen Behörde sicherlich alles in der Prüfung. Das soll auch so richtig sein. Der Senat bereitet – das ist hier auch schon gefallen – ein entsprechendes Pilotprojekt, eine Projektphase zum öffentlichen Bau weiter vor, das vor allem ganzheitlich auf diesen Bereich guckt und aus diesem Prozess heraus auch konkrete Ansätze und Umsetzungsvorschläge entwickeln soll. Das ist nicht nur meine Erwartungshaltung, sondern sicherlich auch des Finanzsenators. Wie das öffentliche Bauen in Bremen mit allen Ressorts beschleunigt werden kann, Kosten reduziert werden können, ist ein ganz entscheidender Hebel, um den großen Aufgaben unserer Zeit angemessen zu begegnen. Wir brauchen mehr Tempo, ich teile das ausdrücklich, und ich setze und ich bin da auch ganz zuversichtlich, dass gerade im Bereich der Senatskommission des Wohnungsbaus auch diese gezielten zentralen Ergebnisse gemeinschaftlich zum Ergebnis führen werden. Da bin ich, wie gesagt, guter Dinge, und das wird auch hoffentlich so kommen. Hier bei dem ganzen Paket unserer Pilotierung ist das Zustimmungsverfahren ein Bestandteil, ein Instrument, und findet sich auch in einem entsprechenden Arbeitspaket wieder und ist damit auch offensiv vom Senat gesetzt, um dieses Thema auch weiter zu verfolgen, um da Optimierungspotenziale herauszuholen, auch für die kommunale Ebene. Damit setzen wir auf ein praxisorientiertes Verfahren, werden unsere Praxiserfahrungen dort einfließen lassen und dann hoffentlich auch zu guten Ergebnissen, auch in diesem Bereich kommen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft Landtag nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 21/1086, auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Kenntnis. Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Tagesordnung angelangt. Interfraktionell wurde vereinbart, keinen weiteren Tagesordnungspunkt aufzurufen. Ich bedanke mich bei Ihnen und schließe die Sitzung. (Schluss der Sitzung um 17:44 Uhr.) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) vom 6. Mai 2025 und 7. Mai 2025 Anfrage 7: Vertragswidrigem Verhalten ambulanter Pflegedienste vorbeugen Anfrage der Abgeordneten Ute Reimers-Bruns, Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 20. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Inwiefern existieren analog zu den Ergebnissen des Modellprojekts zur Vermeidung und Aufklärung von vertragswidrigem Verhalten durch ambulante Pflegedienste in Bremen auch Erkenntnisse für Bremerhaven, und ist geplant, das Modellprojekt auf die Seestadt Bremerhaven auszuweiten? 2. Wie werden ambulante Pflegedienste in Bremen und in Bremerhaven in Bezug auf vertragskonforme Leistungserbringung und -abrechnung jenseits des Modellprojekts kontrolliert, informiert und geschult? 3. Welche Anpassungen hinsichtlich der Schulung von Pflegediensten und welche Sensibilisierung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen zur Vermeidung vertragswidrigen Verhaltens sind vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Modellprojekts aus Sicht des Senats erforderlich? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Grundlage für das Modellprojekt in der Stadtgemeinde Bremen war die Leistungsgewährung der Hilfe zur Pflege. Der Gesetzgeber gibt den Kommunen seit dem 1. Januar 2020 im Rahmen der Hilfe zur Pflege die Möglichkeit, Fehlverhalten zu bekämpfen. Daraus ergibt sich das Prüfrecht für den Sozialhilfeträger. Es obliegt der Stadtgemeinde Bremerhaven, über Maßnahmen zur Vermeidung von vertragswidrigem Verhalten zu entscheiden. Zu Frage 2: Zum 1. Januar 2020 haben die Sozialhilfeträger mit den §§ 76a, 78 SGB XII eigene Prüfrechte und Prüfpflichten erhalten. Diese umfassen auch die Prüfung, ob ambulante Leistungserbringer der Pflege ihre gesetzlichen und vertraglichen Pflichten erfüllen. Für das Prüfverfahren bedarf es Anhaltspunkten bezüglich einer Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Vorgaben. In der Stadtgemeinde Bremen werden die Abrechnungen der ambulanten Pflegedienste im Rahmen der Leistungsgewährung überprüft. Wenn hier Auffälligkeiten vorliegen, wird das mit der Pflegebegutachtung beauftragte Gesundheitsamt informiert, um genauere Prüfungen vorzunehmen. Zwar fällt die Schulung der Pflegedienste nicht in den Aufgabenbereich des Sozialhilfeträgers, dennoch hat die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration gemeinsam mit dem Gesundheitsamt im dritten und vierten Quartal 2023 die privaten ambulanten Pflegedienste und die Pflegedienste der Wohlfahrt umfassend zum Leistungsumfang und zu Abrechnungsmöglichkeiten im Rahmen der Hilfe zur Pflege geschult. Im Rahmen des abgeschlossenen Modellprojekts konnten die Abrechnungsstandards durch einen Austausch mit den Pflegediensten verbessert werden. In der Stadtgemeinde Bremerhaven erfolgt die Überprüfung der Abrechnungen der ambulanten Pflegedienste im Rahmen der Leistungsgewährung. Werden Unregelmäßigkeiten festgestellt, wird das Gesundheitsamt, das auch für die Pflegebegutachtung zuständig ist, zur Durchführung einer vertieften Prüfung hinzugezogen. Zu Frage 3: Grundsätzlich sind der ambulante Pflegedienst und die pflegebedürftige Person Vertragspartner:innen und somit eigenverantwortlich für die Einhaltung ihrer vertraglichen Pflichten. Alle gängigen Beratungsstellen, vor allem auch die Pflegestützpunkte, können angesprochen werden, wenn es Probleme bei der Umsetzung gibt. Eine Aufklärung über die Rechte ist auch Teil der Pflegeberatung der dafür zuständigen Pflegekassen. Bei Begutachtungen werden die Themen Abrechnung und Leistungsnachweise mitbeachtet. Anfrage 8: Wie werden die Bahnen des Expresskreuzes BremenNiedersachsen (EBN) wieder zum Supermodel? Anfrage der Abgeordneten Fynn Voigt, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 20. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Inwieweit und in welcher Form gedenkt der Senat seinen Einfluss geltend zu machen, damit die Defizite durch den Notbetrieb („Ersatzkonzept“), der im EBN aufgrund fehlender Züge gefahren wird, abgepuffert werden? 2. Welche künftig nicht beziehungsweise nur eingeschränkt auf den Strecken vorhandene Qualitätsmerkmale (zum Beispiel WLAN, ausreichende Kapazitäten zu Stoßzeiten, Barrierefreiheit, Sauberkeit, Klimatisierung) hält der Senat bei Nachbesserungen gegebenenfalls für prioritär, welche eher für nachrangig? 3. Mit welchen zusätzlichen Kosten aus der verspäteten Lieferung der Züge und der verspäteten Inbetriebnahme des EBN-Servicecenters ist zum aktuellen Zeitpunkt für den Landeshaushalt zu rechnen? Antwort des Senats: Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet: Priorität bei der Aufstellung des Ersatzkonzeptes für das Fahrplanjahr 2026 hatte das Bereitstellen der maximal möglichen Beförderungskapazitäten auf den betroffenen Strecken. Andere Kriterien, wie zum Beispiel WLAN oder klimatisierte Fahrzeuge, waren demgegenüber nachrangig. Die Zugänglichkeit der Züge im Rahmen des Ersatzkonzeptes für Rollstühle ist wie bei den bisher eingesetzten Doppelstockwagen mithilfe des Zugpersonals gewährleistet. Im Schulterschluss mit der DB Regio AG und der Firma Alstom haben die SPNV-Aufgabenträger alle Anstrengungen unternommen, den Fahrgästen das entsprechend der Marktsituation bestmögliche Fahrzeugkonzept als Zwischenlösung anzubieten. Verbesserungen sind erst durch den Einsatz der neuen Fahrzeuge möglich. Zu Frage 3: Nach Information der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen sind nach dem aktuellen Verhandlungsstand die durch den Einsatz der Ersatzflotte entstehenden Mehrkosten durch den von Alstom zu leistenden Schadensersatz abgedeckt. Demnach entstehen für den Landeshaushalt hierdurch keine Mehrkosten. Anfrage 9: Abschiebungen nach Kroatien Anfrage der Abgeordneten Dariush Hassanpour, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke vom 20. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Menschen wurden seit 2023 im Rahmen einer DublinÜberstellung nach Kroatien abgeschoben, wie viele Abschiebungen sind derzeit in Vorbereitung (bitte nach Monaten, Herkunftsland, Alter und Geschlecht der Abgeschobenen aufschlüsseln)? 2. Wie viele Abschiebeversuche wurden seit 2023 geplant, aber nicht durchgeführt (bitte nach Monaten, Herkunftsland, Alter und Geschlecht der Betroffenen aufschlüsseln), wie viele der Betroffenen waren (zeitweise) in Abschiebehaft? 3. Wie hat der Senat Abschiebehindernisse geprüft und berücksichtigt der Senat dabei Berichte über systematische Misshandlung von Schutzsuchenden durch kroatische Beamt:innen, wie den AIDA country report on croatia 2023, der unter anderem Folter nachweist? Antwort des Senats: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Es wurden in dem genannten Zeitraum keine Rücküberstellungen nach Kroatien durchgeführt. Aktuell sind auf Grundlage von vollziehbaren Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 17 Rücküberstellung nach Kroatien in Planung. Details zu den geplanten Rücküberstellungen können nicht mitgeteilt werden, um deren Durchführung nicht zu gefährden. Planungen zu Rücküberstellungen nach Kroatien erfolgten im genannten Zeitraum ausschließlich im Migrationsamt Bremen, wobei die statistische Erfassung erst seit Mitte 2023 erfolgt. Sowohl das Alter, als auch das Geschlecht wird bei der Planung von Rücküberstellungen noch nicht umfassend statistisch erfasst. Im Jahr 2023 waren es insgesamt 57 Rücküberstellungen: 40 hatten die russische, acht die syrische, sieben die türkische und zwei die afghanische Staatsangehörigkeit. Im Jahr 2024 waren es 13 Rücküberstellungen: acht hatten die russische, zwei die syrische, eine Person die afghanische, eine die iranische und eine die türkische Staatsangehörigkeit. Im ersten Quartal des Jahres 2025 waren es 10 geplante Rücküberstellungen nach Kroatien: fünf hatten die syrische, zwei die russische, zwei die türkische und eine Person die afghanische Staatsangehörigkeit. Ein Betroffener ohne festen Wohnsitz in Bremen, dessen Abschiebung nach Kroatien für August 2023 geplant war, war zeitweise in Abschiebehaft. Zu Frage 3: Das BAMF hat in Dublin-Fällen die Entscheidungshoheit und entscheidet, ob eine Überstellung nach der Dublin-III-Verordnung zu vollstrecken oder auszusetzen ist. Nach der aktuellen Rechtsprechung, zusammengefasst etwa vom Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 12. Februar 2025, leidet das kroatische Asylsystem aktuell nicht an systemischen Mängeln. Sämtliche Erkenntnisse, die sich auf die Durchführbarkeit einer Rücküberstellung auswirken können, werden von den hiesigen Ausländerbehörden unverzüglich an das BAMF übermittelt. Die Entscheidung über einen möglichen Abbruch einer Maßnahme trifft ausschließlich das BAMF. Anfrage 10: Erfolgsquote bei Rückführungen im Rahmen der DublinIII-Verfahren Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 20. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Warum liegt die vom Senat in Drucksache 21/948 genannte Erfolgsquote in Bremen für Rückführungen im Rahmen der Dublin-III-Verfahren so deutlich unter dem Bundesdurchschnitt, und aus welchen Gründen konnten 2024 in 261 Fällen, in denen das Erstaufnahmeland zustimmte, nur 14 Personen tatsächlich überstellt werden (Bitte die fünfhäufigsten Gründe nennen)? 2. Welche Begründungen liegen für die hohe Zahl an „Dublin-Fällen“ in Bremen vor, deren Erstaufnahmeland Kroatien laut Drucksache 21/948 war, und welche Hinderungsgründe standen bisher einer Rücküberstellung der betreffenden Personen nach Kroatien entgegen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Über die Gründe für unterschiedliche Erfolgsquoten der Länder insgesamt liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Ein wesentliches Problem für alle Länder liegt im Verfahren. Einige Mitgliedsstaaten erteilen zwar die Zustimmung oder reagieren auf die Anfrage nicht, was einer Zustimmung gleichkommt. Der Überstellungsprozess gestaltet sich aber im Weiteren so schwierig, dass in den vorhandenen Planungsfenstern keine Überstellungen organisiert werden können. Für Kroatien gibt es beispielsweise enge Zeitfenster für Überstellungen, was die Zahl der überhaupt verfügbaren Flüge stark einschränkt. Andere Mitgliedsstaaten erklären offen, überstellte Personen nicht einreisen zu lassen. Solche Fälle werden gar nicht erst organisiert und daher auch nicht statistisch als „gescheitert“ erfasst. Erfahrungsgemäß sind bei den tatsächlich organisierten Überstellungen die wesentlichen Gründe für das Scheitern in Bremen, dass die zu überstellende Person am Tag der Überstellung nicht in der zugewiesenen Unterkunft angetroffen wurde. Sofern die Person aufgegriffen wird oder sich in der vorgesehenen Unterkunft zurückmeldet, kann ein erneuter Überstellungsversuch unternommen werden, allerdings reicht in der Regel die verbleibende Überstellungsfrist hierzu nicht aus. Auch werden bereits geplante Überstellungen storniert, wenn sich die Person ins Dossierverfahren begibt. Zu Frage 2: Personen, die über Kroatien nach Deutschland einreisen, unterliegen bei der Verteilung auf die Länder hinsichtlich der Zuständigkeit für ihr Asylverfahren keinen Besonderheiten. Die relativ hohe Zahl von „Dublin-Fällen“ spiegelt die allgemeine Entwicklung in Deutschland wider, nach der die Zahl der Zustimmungen aus Kroatien deutschlandweit von 3 276 im Jahr 2022 auf 12 932 im Jahr 2024 gestiegen ist. Auch in Bremen gab es einen deutlichen Anstieg von 35 Fällen im Jahr 2022 auf 86 Fälle im Jahr 2024. Von den in der Antwort zu Frage1 aufgeführten Hinderungsgründen mangelt es bei Überstellungen nach Kroatien an ausreichenden Flugverbindungen. Anfrage 11: Wie ist die psychiatrische Krisenversorgung in den Stadtgemeinden organisiert und finanziert? Anfrage des Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 24. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie ist die nächtliche Versorgung von Menschen in akuten psychischen Krisen in den Stadtgemeinden jeweils organisiert und wie werden die Angebote finanziert? 2. Inwiefern erachtet der Senat den Ausbau des Krisendienstes in Bremerhaven weiterhin für notwendig und wie sollen Umsetzung und Finanzierung erfolgen? 3. Wie ist der aktuelle Stand beim Aufbau eines integrierten Krisendienstes in Bremen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Bremerhaven: In Bremerhaven deckt der Sozialpsychiatrische Dienst (SpsD) des Gesundheitsamtes den Krisendienst in der Zeit von Montag bis Donnerstag 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr ab. Innerhalb dieses zeitlichen Rahmens sind die Mitarbeitenden des SpsD an Kriseninterventionen und Unterbringungsmaßnahmen beteiligt. Außerhalb dieser Zeiten wird die betroffene Person von der Polizei zur Psychiatrie des Klinikums Bremerhaven-Reinkenheide verbracht. Dort ist der diensthabende Arzt für Krisenfälle beziehungsweise eine fachliche Beurteilung zuständig. Eine aufsuchende Krisenintervention kann von dort jedoch nicht geleistet werden. Menschen in Krisensituationen können sich auch an das Nachtcafé wenden, das Montag bis Freitag von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet ist. Die Finanzierung des SpsD erfolgt über den kommunalen Haushalt der Stadt Bremerhaven. Das Nachtcafé Bremerhaven wird als zeitlich begrenztes Projekt (aktuell bis Mitte 2025) durch das Land Bremen finanziert. Bremen: Der Krisendienst in Bremen wird als Leistung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) über das Gesundheitsamt Bremen innerhalb des kommunalen Haushalts finanziert sowie zu einem geringen Teil im Rahmen der Finanzierung der psychiatrischen Institutsambulanz aus Mitteln der Krankenkassen bezuschusst. Die regionalen Behandlungszentren übernehmen den Krisendienst von 08:30 Uhr bis 14:30 Uhr. Der zentrale Krisendienst ist werktags von 14:30 Uhr bis 23:00 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen vom 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Einsatz. Das Krisentelefon wird derzeit über Modellmittel aus dem Landeshaushalt finanziert und bietet mit ein bis zwei Mitarbeitenden von Montag bis Freitag von 21:00 Uhr bis 08:30 Uhr und Samstag und Sonntag von 17:00 bis 08.30 Uhr telefonische Krisenberatung an. Das Nachtcafé wird ebenfalls aus Modellmitteln des Landeshaushalts finanziert. Im Nachtcafé stehen täglich zwei Mitarbeitende zur Verfügung. Das Nachtcafé ist Dienstag bis Sonntag und an Feiertagen von 20:00 Uhr bis 1:00 Uhr geöffnet (montags nur an Feiertagen). Es ist vorgesehen, das Nachtcafé künftig über die Eingliederungshilfe zu finanzieren, wobei sich die Finanzierung dann anteilig aus Landes- und kommunalen Mitteln zusammensetzt Zu Frage 2: Im Rahmen einer Organisationsentwicklung im Gesundheitsamt Bremerhaven ist ein Personalbedarf für die Abteilung 5 – Sozialpsychiatrischer Dienst – Krisendienst festgestellt worden. Der Gesundheitsausschuss der Stadt Bremerhaven hat für 2025 1,25 Sozialpädagog:innenstellen zusätzlich für den Krisendienst beschlossen. Die Umsetzung wird aktuell vorbereitet. Für den Haushalt 2026/2027 sind weitere 0,75 Sozialpädagog:innenstellen für den Krisendienst vorgesehen. Der Krisendienst als Angebot des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ist eine kommunale Aufgabe, die somit auch aus kommunalen Haushaltsmitteln finanziert wird. Sofern eine Leistung der Eingliederungshilfe als Sozialleistung vorliegt, wird diese anteilig aus Landesmitteln und kommunalen Mitteln finanziert. Zu Frage 3: Das vorrangige Ziel in der Stadtgemeinde Bremen ist es, aus den vorhandenen Angeboten – Krisendienst, Nachtcafé und Krisentelefon – einen integrierten Krisendienst zu schaffen. Derzeit wird geprüft, ob ein leistungserbringerübergreifendes Team zusammengestellt werden kann, um eine bessere personelle Kontinuität und eine stärkere Identifikation mit der Aufgabe des Krisendienstes sicherzustellen. Anfrage 12: Keine straffälligen unbegleiteten minderjährigen Ausländer in Bremen? Realität oder Wunschdenken des Senats Bovenschulte Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 25. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Aus welchem Grund hat der Senator für Inneres die SOKO „Junge Räuber“ gegründet? 2. Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer, die in den letzten fünf Jahren im Land Bremen untergebracht waren, wurden straffällig (bitte nach Jahren, Alter des unbegleiteten Minderjährigen, Art der Straftaten und nach Art der Unterbringung [vorläufige Inobhutnahme, Inobhutnahme, stationäre Betreuung gemäß § 34 SGB VIII, Anschlussmaßnahmen wie Hilfe zur Erziehung oder Betreutes Jugendwohnen] differenzieren)? 3. Wie viele der bislang in der SOKO „Junge Räuber“ ermittelten Tatverdächtigen waren unter 21 Jahre alt und „nicht deutscher Herkunft“? Antwort des Senats: Zu Frage 1: In den Sommermonaten 2023, insbesondere im September, wurde trotz der konzentrierten polizeilichen Schwerpunktmaßnahmen ein erheblicher Anstieg der Raubdelikte verzeichnet. Daher hat der Senator für Inneres und Sport entschieden, die Aktivitäten zur Bekämpfung des Deliktsphänomens mit einer Sonderkommission „Junge Räuber“ noch weiter zu intensivieren. Zu Frage 2: Die zu dieser Frage erbetenen Informationen werden standardisiert weder bei der Polizei noch in den Jugendämtern erhoben. Für eine Auswertung im Sinne der Anfrage wäre ein manueller Abgleich aller unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer, die in den letzten fünf Jahren im Land Bremen untergebracht waren, auf ihre Straffälligkeit hin, entsprechend polizeilicher oder justizieller Erkenntnisse erforderlich. Ein solcher Abgleich in diesem Umfang war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Zu Frage 3: Zur Beantwortung der Frage wurde hier auf die Mehrfachzählung der erfassten Tatverdächtigen analog zur Polizeilichen Kriminalstatistik zurückgegriffen. Dabei werden auch Tatverdächtige berücksichtigt, die in mehreren Vorgängen erfasst wurden und die innerhalb des Betrachtungszeitraumes älter geworden sind. Mit diesem Vorgehen wird sichergestellt, dass Tatverdächtige, die im gesamten Betrachtungszeitraum strafrechtlich mehrfach in Erscheinung getreten sind und währenddessen das 21. Lebensjahr überschritten haben, dennoch in dieser Auswertung berücksichtigt werden. Im Rahmen der SOKO „Junge Räuber“ wurden seit dem 27. September 2023 insgesamt 651 Tatverdächtige unter 21 Jahre und „nicht deutscher Herkunft“ ermittelt. Anfrage 13: Steigen die Kündigungszahlen bei der Polizei im Land Bremen? Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 25. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Kündigungen bei der Polizei im Land Bremen gab es jeweils in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 bislang (bitte getrennt für Bremen und Bremerhaven angeben)? 2. Sollte ein Anstieg der Kündigungszahlen bei der Polizei zu verzeichnen sein, auf welche Umstände führt der Senat dies zurück? 3. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die Zahlen der Kündigungen bei der Polizei im Land Bremen zu senken? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Polizei Bremen haben 28 Personen im Jahr 2022, 21 Personen im Jahr 2023, 29 Personen im Jahr 2024 und 7 Personen bis zum Ablauf des 31. März 2025 aufgrund einer Kündigung oder Entlassung auf eigenen Wunsch verlassen. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven haben drei Personen im Jahr 2022, neun Personen im Jahr 2023, zwölf Personen im Jahr 2024 und eine Person bis zum Ablauf des 31. März 2025 aufgrund einer Kündigung oder Entlassung auf eigenen Wunsch verlassen. Zu Frage 2: Bei der Polizei Bremen ist ein auffälliger Anstieg bei Kündigungen und Entlassungen nicht zu erkennen. Entlassungen sind bei Studierenden grundsätzlich unter anderem damit zu begründen, dass in den letzten Jahren aufgrund der geringen Bewerbungszahl nahezu alle Studierenden auch eingestellt wurden. Fast jeder zweite Arbeitnehmer aus der sogenannten Generation Z erwägt zudem, noch in diesem Jahr den Arbeitgeber zu wechseln. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest eine im Auftrag des Karrierenetzwerks Xing durchgeführte Forsa-Umfrage zur Wechselbereitschaft von Arbeitnehmern vom 15. April 2025 (https://www.newwork.se/de/newsroom/pressemitteilungen/2025_xing_so_b ewerten_die_altersgruppen_die_arbeitswelt). Bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven ist ein Anstieg der Entlassungszahlen in den vergangenen Jahren in der Gruppe der Studierenden zu verzeichnen. Bei den Kündigungszahlen der übrigen Beschäftigtengruppen können keine Auffälligkeiten beschrieben werden. Grundsätzlich wird in Bremerhaven bei Bekanntwerden einer möglichen Kündigung/Entlassung ein Personalgespräch geführt. Dies verfolgt die Erörterung der Gründe. Hierbei ließen sich die folgenden Gründe identifizieren: Psychische Überlastung, die aus den fachtheoretischen und fachpraktischen Anforderungen sowie aus der mangelnden Auseinandersetzung vor Aufnahme des Studiums mit den möglichen Grenzerfahrungen, welche das Berufsbild prägen, resultieren, beispielsweise Gewalt, polizeiliche Zwangsmaßnahmen et cetera. Darüber hinaus spielt physische Überlastung eine Rolle, das heißt, mangelnde eigenständige Vorbereitung auf die fachpraktischen Studieninhalte – insbesondere die Sportprüfungen. Zu Frage 3: Auch die Polizei Bremen führt seit März 2025 Befragungen zu den Gründen des Weggangs durch, um Ausscheidegründe besser bewerten zu können und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen zu treffen. Eine erste Bewertung ist nach Ablauf eines Jahres für Anfang 2026 geplant, sodass aktuell noch keine Ergebnisse vorliegen. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven optimiert neben den oben genannten Auswertungen den Onboarding-Prozess und führt regelmäßig allgemeine Mitarbeitendenbefragungen durch. Im Bereich der Studierenden werden bei Anzeichen von Defiziten, die einen erfolgreichen Abschluss des Studiums gefährden, frühzeitig Unterstützungsangebote unterbreitet. Ferner erfolgt eine Anpassung der medialen Werbestrategie in Hinsicht auf die realitätsnahe Darstellung des Berufsbildes. Weiterhin wurde ein Projekt an der Hochschule für öffentliche Verwaltung zur Evaluation und Neuausrichtung der Inhalte und Strukturen der polizeilichen Ausbildung eingerichtet, um eine mögliche Qualitätsverbesserung zu erreichen. Anfrage 14: Was folgt aus der ersten Landesseniorenkonferenz? Anfrage der Abgeordneten Kerstin Eckardt, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 25. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welche der von Seniorenvertretern auf der ersten Landesseniorenkonferenz vorgetragenen Forderungen werden vom Senat Bovenschulte als relevant im Sinne handlungsleitender Umsetzung aufgenommen? 2. Nach welchen Kriterien werden die relevanten Themen in Reihenfolge ihrer Abarbeitung gebracht? 3. Welche weiteren Formate zur politischen Mitwirkung von Senioren plant der Senat wann? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Als Schwerpunkte wurden auf der ersten Landesseniorenkonferenz die Themen „Mitwirkung von älteren Menschen“ und „Pflege“ erörtert. Für eine Weiterentwicklung der Mitwirkungsrechte von älteren Menschen erarbeitet die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration derzeit ein Eckpunkte-Papier, das dann unter anderem mit der Seniorenvertretung weiter diskutiert wird. Für weitere konzeptionelle Fragen im Bereich Pflege ist die bundesgesetzliche Rahmensetzung entscheidend. Hier müssen die entsprechenden Diskussionen und Ergebnisse abgewartet werden. Dies gilt sowohl für die stationären als auch die ambulanten, teilweise quartiersbezogenen Angebote. Zu Frage 2: Beim Thema Mitwirkung ergibt sich die Prioritätensetzung aus dem am 17. April 2024 von der Bürgerschaft beschlossenen Antrag für mehr Mitwirkungsmöglichkeiten von Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben im Land Bremen. Bei den Pflegethemen wird eine Priorisierung nach Dringlichkeit und Realisierbarkeit vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssituation vorgenommen werden müssen. Zu Frage 3: Im Fokus steht die Weiterentwicklung bestehender Formate, Gremien und Institutionen, um die Belange der Seniorinnen und Senioren gut zu berücksichtigen. Anfrage 15: Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien? Anfrage des Abgeordneten Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 26. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Inwiefern ist der Senat der Auffassung, dass die per Senatspressemitteilung vom 29. Januar („Ein nicht zu rechtfertigender Tabubruch“) und vom 8. Februar 2025 („Senat unterstützt Demonstration“) veröffentlichten Statements des Bürgermeisters und Präsidenten des Senats und der Senatorin für Wirtschaft die Chancengleichheit der Parteien wahren und der Neutralitätspflicht Genüge tun? 2. Wie bewertet der Senat die in der Rechtsprechung, beispielsweise des Bundesverfassungsgerichts (unter anderem 2 BvE 1/16, 2 BvE 1/19, 2 BvE 5/20) und des Niedersächsischen Staatgerichtshofes (StGH 6/19) entwickelten Leitsätze zur Wahrung der Neutralitätspflicht und zur Sicherung der Chancengleichheit der Parteien? 3. Welche organisatorischen Vorkehrungen hat der Senat getroffen, um sicherzustellen, dass die Mitglieder des Senats bei öffentlichen Äußerungen die Chancengleichheit der Parteien wahren und der Neutralitätspflicht Genüge tun? Antwort des Senats: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Der Senat ist sich der Bedeutung der Chancengleichheit der politischen Parteien im politischen Wettbewerb bewusst und hat bei öffentlichen Äußerungen stets seine Neutralitätspflicht im Blick. Hinsichtlich der Senatspressemitteilungen vom 29. Januar 2025 („Ein nicht zu rechtfertigender Tabubruch“) und vom 8. Februar 2025 („Senat unterstützt Demonstration“) vermag der Senat auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs keinen Verstoß gegen seine Neutralitätspflicht oder die Chancengleichheit der politischen Parteien erkennen. Der Senat ist als oberstes Regierungsorgan gemeinsam mit den anderen dazu berufenen Verfassungsorganen zur Staatsleitung berufen. Diese Aufgabe schließt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Befugnis zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit ein. Diese ist nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern notwendig, um den Grundkonsens im demokratischen Gemeinwesen lebendig zu erhalten und die Bürgerinnen und Bürger zur eigenverantwortlichen Mitwirkung an der politischen Willensbildung sowie der Bewältigung vorhandener Probleme zu befähigen. Sie umfasst die Darlegung und Erläuterung der Regierungspolitik hinsichtlich getroffener Maßnahmen und künftiger Vorhaben angesichts bestehender oder sich abzeichnender Probleme sowie die sachgerechte, objektiv gehaltene Information über die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betreffenden Fragen und wichtige Vorgänge auch außerhalb oder weit im Vorfeld der eigenen gestaltenden politischen Tätigkeit. Dabei kann der Senat auch Empfehlungen und Warnungen aussprechen. Die Presseerklärung vom 29. Januar 2025 enthält eine Erklärung von Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte zum potenziellen Abstimmungsverhalten des Landes Bremen im Bundesrat, falls der dann dort vorliegende Gesetzentwurf nur mit Unterstützung der AfD im Bundestag zustande gekommen sein sollte. Außerdem ordnet der Bürgermeister das Abstimmungsverhalten einzelner Bundestagsfraktionen ein und warnt vor einer Beschädigung der Glaubwürdigkeit demokratischer Willensbildung. Bei der gesamten Aussage handelt es sich um eine objektiv gehaltene Information zu dem Abstimmungsverhalten der vom Bremer Senat entsandten Mitglieder im Bundesrat aufgrund sich seinerzeit abzeichnender beziehungsweise jedenfalls andeutender neuer interfraktioneller Zusammenarbeit im Bundestag sowie eine Warnung vor der Gefahr des Glaubwürdigkeitsverlustes. All dies unterfällt der verfassungsrechtlich nicht nur erlaubten, sondern auch dringend notwendigen Öffentlichkeitsarbeit des Senats. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung waren bereits zahlreiche Presseanfragen zum künftigen bremischen Abstimmungsverhalten im Bundesrat bei der Pressestelle des Senats eingegangen. Ebenso verhält es sich mit der Presseerklärung vom 8. Februar 2025, die im Wesentlichen nur darüber informiert, dass die Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte und Björn Fecker sowie die Senatorinnen Claudia Bernhard, Kristina Vogt, Sascha Karolin Aulepp und Kathrin Moosdorf sowie die Staatsrätin Karin Treu an einer Versammlung teilgenommen haben, die unter dem Motto „Bremen hält zusammen“ stattfand und allgemein und unmittelbar ohne parteipolitischen Bezug ein offenes, solidarisches und diverses Zusammenleben in Bremen forderte. Hierbei handelt es sich um zulässige und gebotene Öffentlichkeitsarbeit des Senats. Auch die in der Pressemitteilung genannten Zitate der Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte und Björn Fecker sowie der Senatorin Kristina Vogt stellen sich als zulässige Öffentlichkeitsarbeit dar und wahren die notwendige parteipolitische Neutralität. Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte wendet sich inhaltlich gegen eine als „Remigrationsplan“ bezeichnete, extrem restriktive Asyl- und Ausländerpolitik, die seinerzeit im politischen Diskurs eine große Rolle spielte und bis heute spielt. Er macht die ablehnende Haltung des Senats gegenüber der Politik deutlich und zeigt seine Zustimmung zum Motto der Demonstration, die sich deutlich gegen diese Politik positionierte. Ebenso verhält es sich mit der Aussage des Bürgermeisters Björn Fecker. Seine Aussage bezieht sich explizit auf die Gefahren von Rechtsextremismus und der Pflicht zum Schutz der Demokratie. Ein Verstoß gegen die Chancengleichheit der Parteien oder die Neutralitätspflicht ist nicht ersichtlich. Schließlich trifft dies auch auf die Aussage der Senatorin Kristina Vogt zu. Sie spricht zu dem faktischen Anlass der Demonstration: einer vorangegangenen Abstimmung im Bundestag und bekundet ihr Einverständnis mit den Forderungen der Demonstration für Solidarität, Vielfalt und Demokratie und gegen „menschenverachtende Politik“ und einen „Rechtsruck“ innerhalb der Gesellschaft. Auch damit bewegt sie sich innerhalb des Rahmens der zulässigen Öffentlichkeitsarbeit der Regierung. Der Senat hat daher insgesamt keinerlei Anlass, an der Rechtmäßigkeit der beiden Senatspressemitteilungen zu zweifeln. Zu Frage 3: Pressemitteilungen werden vor Veröffentlichung in der Pressestelle des Senats auf Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit geprüft. Anfrage 16: Plötzliches Wegbrechen privat betreuender und pflegender Bezugspersonen von schwerstbehinderten Menschen Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 26. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie oft müssen schwerstbehinderte, offenbar hilflose Personen in Bremen nach akutem Ausfall ihrer Betreuungsperson extern untergebracht werden und wer ist in solchen Situationen, die durchaus auch nachts eintreten können, für diese Unterbringungen zuständig? 2. Wie oft werden schwerstbehinderte Menschen in solchen Situationen aus welchen Gründen in die Psychiatrie gebracht und wie lange müssen sie im Durchschnitt dort bleiben? 3. Hält der Senat diese Unterbringungsform für stark beeinträchtigte Menschen für angemessen oder werden zeitnah andere Lösungen angestrebt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Es liegen keine Zahlen dazu vor, wie häufig schwerstbehinderte Personen nach einem akuten Ausfall ihrer Betreuungsperson extern untergebracht werden. In Bremen bietet die AWO ambulante Unterstützung in den Familien an, die als Kurzzeitwohnen in Krisensituationen ausgeweitet werden kann. Weitere Anbieter haben sogenannte Überbelegungszimmer, die kurzfristig in Krisen belegt werden können. In Bremerhaven gibt es in besonderen Wohnformen Kurzzeitwohnplätze und einen Gästewohnplatz, der in Krisen genutzt werden kann. In Notsituationen sind die Krisendienste der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven oder auch die Polizei zuständig. Zu Frage 2: In Bremen sind vier schwerstbehinderte Personen bekannt, die nach einer Eskalation im Elternhaus in die Psychiatrie eingewiesen wurden. Diese vier Leistungsberechtigten konnten aufgrund der Überlastung der Angehörigen nicht in das Elternhaus zurückkehren, sodass eine Wohneinrichtung gesucht werden musste. Für zwei Leistungsberechtigte konnten Wohnplätze gefunden werden. In zwei Fällen sahen sich die Leistungserbringer der vorhandenen Wohnangebote aufgrund der herausfordernden Verhaltensweisen der Leistungsberechtigten nicht in der Lage, sie aufzunehmen. Eine Leistungsberechtigte verblieb mit ambulanter externer Unterstützung in der Psychiatrie, bis sie in das intensivbetreute Wohnen in Friedehorst einzog. In Bremerhaven sind keine vergleichbaren Fälle bekannt. Zu Frage 3: Der Senat hält die in der Antwort zu Frage 1 beschriebenen unterschiedlichen Lösungen vor. Die Nutzung von Gästewohnplätzen wird zurzeit in Bremerhaven erprobt und ausgewertet. In beiden Stadtgemeinden werden in Krisenfällen Fallkonferenzen mit allen Leistungserbringer:innen durchgeführt, um gemeinsam individuelle Lösungen zu entwickeln. Anfrage 17: Minderjährige überfallen Kiosk und Tankstelle in Gröpelingen Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 26. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Handelt es sich bei den beiden Tatverdächtigen aus der Polizeimeldung Nummer 0184 um unbegleitete minderjährige Ausländer, und falls nein, welche Staatsangehörigkeit haben die beiden Tatverdächtigen? 2. Wie viele Vorstrafen haben die beiden Tatverdächtigen bereits und welche Art der Delikte wurden von ihnen begangen? 3. Welche pädagogischen Maßnahmen wurden für die beiden minderjährigen Tatverdächtigen ergriffen, insbesondere für den nicht strafmündigen Dreizehnjährigen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die beiden Tatverdächtigen werden nicht als unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) geführt. Der Tatverdächtige aus dem Kioskraub hat sowohl die deutsche als auch die nigerianische Staatsbürgerschaft. Der strafunmündige Tatverdächtige aus dem Tankstellenraub hat die rumänische Staatsangehörigkeit und war zum Zeitpunkt der Tat 13 Jahre alt. Zu Frage 2: Strafrechtliche Verurteilungen für die beiden Tatverdächtigen liegen bislang nicht vor. Gegen den 17-jährigen Tatverdächtigen des Kioskraubs wurden bei der Staatsanwaltschaft Bremen bislang zwei Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs des Diebstahls zum Nachteil von Supermärkten geführt. In beiden Verfahren wurde gemäß § 153 Absatz 1 Strafprozessordnung (StPO) von der weiteren Verfolgung abgesehen. Der 13-jährige strafunmündige Tatverdächtige wurde bei der Staatsanwaltschaft Bremen bislang in vier Verfahren als Tatverdächtiger erfasst, von denen drei den Vorwurf einer Körperverletzung und eines den Tatvorwurf des versuchten Diebstahls im besonders schweren Fall zum Gegenstand hatten. Aufgrund des bestehenden Verfahrenshindernisses der Strafunmündigkeit wurden diese Verfahren allesamt gemäß § 170 Absatz 2 StPO eingestellt. Die Ermittlungsverfahren wegen der Taten, die Anlass für die Polizeimeldung Nummer 0184 waren und die wegen noch laufender Ermittlungen noch nicht bei der Staatsanwaltschaft liegen, sind dabei nicht berücksichtigt. Zu Frage 3: Vor dem Hintergrund der oben dargestellten Verfahrenseinstellungen gemäß § 153 Absatz 1 StPO und § 170 Absatz 2 StPO sowie des Umstands, dass die Ermittlungsverfahren wegen der von der Polizei gemeldeten Raubtaten noch nicht bei der Staatsanwaltschaft eingegangen sind, wurden bislang weder durch die Staatsanwaltschaft selbst noch durch das Jugendgericht pädagogische Maßnahmen veranlasst, um auf die Tatverdächtigen einzuwirken. Aufgrund der Strafunmündigkeit des 13-jährigen Tatverdächtigen ist der Staatsanwaltschaft hinsichtlich der neuen Raubtat nur eine Meldung an das Jugendamt möglich. Die beiden Minderjährigen sind dem Jugendamt bekannt. Weitergehende Auskünfte, insbesondere ob und gegebenenfalls welche Hilfen zur Erziehung den Personensorgeberechtigten gewährt werden, sind gegenüber der Öffentlichkeit aus Gründen des Sozialdatenschutzes nicht möglich. Anfrage 18: Wie ernst nimmt der Senat sein Sanierungsprogramm? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 26. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wann wird die Senatskommission, die sich mit möglichen Kürzungen im Bereich der Sozialleistungen beschäftigen soll, erstmals tagen? 2. Findet bereits eine inhaltliche Vorbereitung der ersten Sitzung, beispielsweise durch Überlegungen, in welchen Bereichen gekürzt werden könnte beziehungsweise in welchen nicht gekürzt werden sollte, statt, und wenn ja, wie ist hier der Stand? 3. Falls weder klar ist, wann die Kommission erstmals tagen wird, noch eine inhaltliche Vorbereitung stattfindet, wie ernst ist es dem Senat mit seinem Sanierungsprogramm? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet Die Senatskommission Sozialleistungen hat die Arbeit aufgenommen und bereits zweimal getagt, einmal im Februar und einmal im April. Eine dritte Sitzung ist im Mai geplant. Gegenstand der Beratungen waren bisher unter anderem die grundsätzliche Struktur der Sozialleistungen sowie der Entwurf einer Umsetzungsplanung. Darüber hinaus wurden bisher insbesondere die Leistungen der Eingliederungshilfe, die Hilfen zur Erziehung, die Leistungen der Frühförderung sowie die Bauverordnung zum BremWoBeG behandelt. Die Sitzungen der Senatskommission werden durch eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe auf Fachebene inhaltlich vor- und nachbereitet. Die ersten Ergebnisse der Senatskommission werden im Bericht an den Stabilitätsrat, der diesem bis Ende Mai 2025 vorgelegt werden muss, verarbeitet werden. Anfrage 19: Hausdurchsuchungen im Land Bremen Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 26. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Hausdurchsuchungen fanden zwischen 2020 und 2024 im Land Bremen statt und welche Behörden waren dafür jeweils verantwortlich (bitte die Gesamtzahl nach Jahren, Behörden sowie Bremen und Bremerhaven differenziert ausweisen)? 2. Welchem Zweck dienten die im Zeitraum zwischen 2020 und 2024 angeordneten Hausdurchsuchungen im Land Bremen (bitte den Durchsuchungszweck getrennt nach Jahren und für Bremen und Bremerhaven aufführen)? 3. Wie viele der im Land Bremen zwischen 2020 und 2024 angeordneten Hausdurchsuchungen haben sich im Nachhinein als rechtswidrig erwiesen (bitte die Zahl getrennt nach Jahren und getrennt nach Bremen und Bremerhaven aufführen)? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Die Anzahl der durch Staatsanwaltschaft und Strafgerichte angeordneten Durchsuchungen (insbesondere nach den §§ 102 ff. StPO) wird weder im Fachverfahren der Staatsanwaltschaft noch der Gerichte erfasst, sodass keine technische Auswertung erfolgen kann. Eine manuelle Auswertung der relevanten Strafverfahren würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen, da dabei hunderte bis tausende Strafverfahren aus den Jahren 2020 bis 2024 berücksichtigt werden müssten. Entsprechend können weder die Anzahl der strafgerichtlichen Durchsuchungsbeschlüsse noch der Anordnungen der Staatsanwaltschaft bei Gefahr in Verzug mitgeteilt werden. Der Vollzug der Durchsuchungen obliegt der Staatsanwaltschaft, die ihrerseits regelhaft andere Ermittlungsbehörden (Polizei-, Zoll-, Steuerbehörden) beauftragt. Bei der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven (OPB) erfolgt ebenfalls keine technisch auswertbare Erfassung, eine Beantwortung auf Grundlage der Daten der Vorgangsbearbeitungssysteme der Polizei Bremen und der OPB ist auch nicht ohne umfangreiche manuelle Auswertungen möglich, da keine validen Rechercheparameter vorhanden sind. Die Zahl der manuell auszuwertenden Verfahren liegt vermutlich im drei- bis vierstelligen Bereich, was den erforderlichen personellen Aufwand für eine vollständige Erhebung unverhältnismäßig machen würde. Die Durchsuchungen nach der StPO dienen den Zwecken der §§ 102, 103 StPO, das heißt, der Ergreifung des Verdächtigen oder dem Auffinden von Spuren und Beweismitteln. Für das Auffinden von Einziehungsgegenständen gelten die §§ 102 ff. StPO über den Verweis aus 111b Absatz 2 StPO entsprechend. Durchsuchungen die nach den §§ 19, 20 Bremisches Polizeigesetz (BremPolG) angeordnet werden, dienen den Zwecken des § 19 BremPolG. Die Durchsuchung im Rahmen des Disziplinarverfahrens dient dem Auffinden von Beweismitteln. Eine statistische Erhebung der Wohnungsdurchsuchungen findet in der Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle nicht statt. In Disziplinarverfahren, die in den Jahren 2020 bis 2024 im Geschäftsbereich der Senatorin für Justiz und Verfassung geführt wurden, ist in einem Fall im Jahr 2023 eine Durchsuchung nach § 27 Bremisches Disziplinargesetz (BremDG) durchgeführt worden. Die Anordnung erfolgte auf Antrag der Senatorin für Justiz und Verfassung durch das Verwaltungsgericht Bremen und die Durchführung durch die Staatsanwaltschaft und die Polizei Bremen. Die Dienststelle „Interne Ermittlungen“ beim Senator für Inneres und Sport (SIS) hat im fraglichen Zeitraum insgesamt 10 Durchsuchungen durchgeführt, wobei eine der Durchsuchungen in Niedersachsen stattfand (2021 = 2, davon eine Durchsuchung im niedersächsischen Umland; 2022 = 5; 2023 = 3). Die statistische Erfassung erfolgt immer nach Abgabe an die Staatsanwaltschaft und wird jeweils zeitlich dem Beginn des Verfahrens zugeordnet. In einem Disziplinarverfahren, welches bei SIS gegen einen Mitarbeiter der Feuerwehr geführt wurde, gab es eine rechtskonforme Durchsuchung im Jahr 2024. Des Weiteren gab es im Rahmen von Vereinsverbotsverfahren durchsuchungsrelevante Maßnahmen. Am 30. April 2020 durchsuchten Einsatzkräfte aus Bremen und Niedersachsen die Räume der Al-MustafaGemeinschaft in Bremen-Woltmershausen. Diese Maßnahme war Teil des deutschlandweiten Betätigungsverbots für die schiitische Hisbollah, bei der der Verdacht bestand, in terroristische Aktivitäten verwickelt zu sein. Bei der Razzia wurden Unterlagen und Computer beschlagnahmt, auch Wohnungen von Vereinsvorsitzenden wurden durchsucht. Der Verein wurde später im März 2022 durch den Senator für Inneres verboten, da er als ideologischer und organisatorischer Ableger der Hisbollah galt. Von Dezember 2022 bis Januar 2023 führte die Polizei Bremen Durchsuchungen bei mehreren Personen durch, die dem verbotenen „Reichsbürger“-Verein „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ angehören sollten. Dabei wurden Speichermedien, Dokumente und eine zwei Tonnen schwere Stele sichergestellt, die mit dem verbotenen Verein in Verbindung stand. Die Anzahl der Beschwerden nach § 304 StPO gegen Durchsuchungsbeschlüsse und ihr jeweiliger Ausgang werden ebenfalls nicht statistisch erfasst. Erfahrungsgemäß ist die Anzahl rechtswidriger Durchsuchungen im Hinblick auf die verhältnismäßig niedrigen Anordnungsvoraussetzungen jedoch sehr gering. In Bremerhaven ist ein Fall bekannt, bei dem ein Gericht die Unrechtmäßigkeit einer Durchsuchung bestätigt hat. Ein darüber hinausgehendes Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der durch die Durchsuchung erlangten Beweismittel ist nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung sogar nur bei bewusster oder willkürlicher Missachtung oder gleichgewichtig grober Verkennung der Anordnungsvoraussetzungen in Betracht zu ziehen und entsprechend noch seltener. Anfrage 20: Wann kommt die in Aussicht gestellte Höhergruppierung der Lehrkräfte für Fachpraxis? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Yvonne Averwerser, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 27. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Inwiefern beabsichtigt der Senat zu welchem Zeitpunkt eine Anpassung der regelmäßigen tariflichen Eingruppierung für Lehrkräfte für Fachpraxis (Lehrmeister) umzusetzen? 2. Inwieweit sind die finanziellen Auswirkungen einer Anpassung der regelmäßigen tariflichen Eingruppierung für Lehrkräfte für Fachpraxis (Lehrmeister) im Haushalt 2025 berücksichtigt beziehungsweise sollen sie aus Sicht des Gesamtsenats im Haushalt 2026 hinterlegt werden? 3. Inwieweit bekennt sich der Senat zur vollumfänglichen Umsetzung der Ergebnisse der AG „Konzeption & Weiterentwicklung der Berufsgruppe ‚Lehrkräfte für Fachpraxis‘“? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Der Senat bewertet die Weiterentwicklung der Rolle der Lehrkräfte für Fachpraxis als pädagogisch sinnvoll, fachlich notwendig und bildungspolitisch wünschenswert. Der Senat bekennt sich daher ausdrücklich zur inhaltlichen Zielrichtung der von der Arbeitsgruppe „Konzeption & Weiterentwicklung der Berufsgruppe Lehrkräfte für Fachpraxis‘“ erarbeiteten Konzeption und sieht darin eine wichtige Grundlage für zukünftige Entwicklungen im Bereich der inklusiven und beruflichen Bildung. Gleichzeitig muss angesichts der angespannten Haushaltslage festgestellt werden, dass eine kurzfristige Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen – insbesondere im Hinblick auf eine generelle Anpassung der tariflichen Eingruppierung – derzeit nicht möglich ist. Auch für den aufzustellenden Doppelhaushalt 2026/2027 ist eine Berücksichtigung entsprechender zusätzlicher Mittel vor dem Hintergrund der begrenzten finanziellen Spielräume voraussichtlich nicht darstellbar. Die Senatorin für Kinder und Bildung wird die inhaltlichen Vorschläge der Arbeitsgruppe dennoch weiterhin im Blick behalten und sich – sobald es die Haushaltslage zulässt – für eine schrittweise Umsetzung einsetzen. Anfrage 21: Umgang mit inhaftierten Müttern Anfrage der Abgeordneten Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele inhaftierte Mütter verbüßen aktuell eine Freiheitsstrafe in den beiden Standorten der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremen (bitte getrennt nach Bremen und Bremerhaven ausweisen)? 2. Welche Programme oder Projekte bietet die JVA Bremen, um minderjährigen Kindern inhaftierter Mütter jenseits der üblichen Familienbesuchszeiten Möglichkeiten des Kontakts und Umgangs mit ihnen zu bieten, wie gestaltet sich die Auswahl der teilnehmenden Gefangenen und wie viele inhaftierte Mütter nehmen derzeit an den Programmen teil? 3. Welche Erfahrungen wurden in der JVA mit bestehenden Maßnahmen bezüglich der inhaftierten Mütter gemacht und wie können diese sowohl zu einer gelingenden Resozialisierung beitragen als auch den speziellen Bedürfnissen der minderjährigen Kinder inhaftierter Frauen Rechnung tragen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Anteil der im Frauenstrafvollzug und der entsprechenden Untersuchungshaft befindlichen Insassen beträgt konstant weniger als 3 Prozent der Gesamtgefangenenpopulation. Im Frauenvollzug der Justizvollzugsanstalt Bremen, Standort Bremen, sind derzeit acht Frauen mit Kindern untergebracht. Sechs Insassinnen haben je ein minderjähriges Kind. Zwei Insassinnen haben zwei minderjährige Kinder. Am Standort Bremerhaven gibt es keine Haftplätze für weibliche Gefangene. Zu Frage 2: Die JVA Bremen bietet unter anderem das Projekt „Pinguin Pico“ (Kinder von Inhaftierten – Justizvollzugsanstalt Bremen) an. Die Justizvollzugsanstalt wurde dabei konzeptionell vom aus Erasmus+-Mitteln geförderten Projekt „UpFamilies“ unterstützt. „UpFamilies“ geht es darum, die Unterstützungsangebote für Familien mit inhaftierten Angehörigen zu verbessern und digital zugänglich zu machen. Dieses Projekt wendet sich an die Kinder von Inhaftierten, unabhängig davon, ob sich diese im Frauenoder im Männervollzug befinden. Zu Frage 3: Zurzeit gibt es keine über die Familienbesuchszeiten hinausgehenden speziellen Programme und Projekte, die sich an Insassen des Frauenvollzugs wenden. In Anbetracht der einstelligen Anzahl von Betroffenen, werden im Rahmen der Vollzugs- und Besuchsplanung passgenaue Einzelfallentscheidungen getroffen, bei denen eng mit der Kinder- und Jugendhilfe kooperiert wird. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass die Faktoren für eine gelingende Resozialisierung bei den Insassen, unabhängig von ihrem Geschlecht, vergleichbar sind. Auftrag des Vollzuges ist unter anderem, die Gefangene zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Wichtige Faktoren für eine erfolgreiche Wiedereingliederung sind neben eigenem Wohnraum und einem Arbeitsplatz vor allem tragfähige soziale Kontakte. Bei Inhaftierten ist ein besonderes Augenmerk auf die Kernfamilie zu richten, allen voran ein guter Umgang mit den eigenen Kindern. Es zeigt sich, dass die eigene Familie und insbesondere die eigenen Kinder einen der größten Motivatoren darstellen, wenn es um die Erreichung der Vollzugsziele und somit auch um die Forcierung und Erreichung eines selbstverantwortlichen und straffreien Lebens geht. Anfrage 22: Zunahme von W&E-Kindern an Schulen im Land Bremen Anfrage der Abgeordneten Holger Fricke, Jan Timke und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 31. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie hoch ist im laufenden Schuljahr 2024/2025 die Anzahl der Grundschülerinnen und Grundschüler im Bundesland Bremen mit einem anerkannten sonderpädagogischen Förderbedarf im Schwerpunkt „Wahrnehmung und Entwicklung“ (W&E) und wie hoch ist der prozentuale Anteil derer im Verhältnis zur Gesamtzahl der Grundschulkinder (bitte getrennt nach Bremen und Bremerhaven ausweisen)? 2. Liegt eine Zunahme von Förderkindern im Sinne der Ziffer 1 gegenüber vorangegangener Schuljahre vor, wie hoch ist die prozentuale Steigerungsrate im Verhältnis zur Gesamtzahl der Grundschüler gegenüber dem Schuljahr 2023/2024 und welche Gründe sind für die Steigerung der Zahlen von Förderkindern bekannt (bitte getrennt für Bremen und Bremerhaven benennen)? 3. Welche konkreten Maßnahmen sind für die Schnittstelle von Grundschule und Sekundarstufe I implementiert, um den Schulzweig der Sekundarstufe I ausreichend über den Bildungsstand und den Umfang des Förderbedarfs der Förderkinder zu Ziffer 1 in Kenntnis zu setzen (bitte getrennt für Bremen und Bremerhaven beantworten)? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Wie Tabelle 1 zu entnehmen ist, haben 587 der insgesamt 26 232 Bremer Grundschüler im Land Bremen den sonderpädagogischen Förderbedarf „Wahrnehmung und Entwicklung“, das entspricht einem Anteil von 2,2 Prozent im Land Bremen. In der Stadt Bremen haben 471 von 21 315, also 2,2 Prozent der Kinder diesen Förderbedarf, in der Stadt Bremerhaven 116 von 4 917, somit 2,4 Prozent. Tabelle 1 Bremen Bremerhaven Land Bremen Anza Anteil in Anza Anteil in Anza Anteil in hl % hl % hl % W&E 471 2,2 116 2,4 587 2,2 Grundschule 21 31 26 23 insgesamt 5 4 917 2 Zu Frage 2: Sowohl in absoluten Zahlen als auch gemessen an der Gesamtzahl der Grundschulkinder ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit anerkanntem sonderpädagogischen Förderbedarf im Schwerpunkt „Wahrnehmung und Entwicklung“ (W&E) im Land Bremen seit dem Schuljahr 2020/2021 von 404 auf 587, also von 1,9 Prozent auf 2,2 Prozent der gesamten Schülerschaft beständig gestiegen (vergleiche Tabelle 2). Tabelle 2 Land Bremen Anzahl Anteil Prozentuale W&E Insgesamt in % Steigerung 2020/2021 404 21 880 1,8 2021/2022 403 22 536 1,8 -0,2 2022/2023 425 24 048 1,8 5,5 2023/2024 512 25 482 2,0 20,5 2024/2025 587 26 232 2,2 14,6 In der Stadt Bremen ist die Anzahl der Grundschüler:innen mit dem Förderbedarf W&E von 327 (von insgesamt 17 737) im Schuljahr 2020/2021 auf 471 (von 21 315) im Schuljahr 2024/2025 gestiegen. Der Anteil ist somit von 1,8 Prozent auf 2,2 Prozent gestiegen, die Steigerungsrate entspricht 17,2 Prozent. In Bremerhaven ist die Anzahl der Grundschüler:innen mit dem Förderbedarf W&E von 77 (von insgesamt 4 143) im Schuljahr 2020/2021 auf 116 Kinder (von insgesamt 4 917) gestiegen, somit von einem Anteil von 1,9 Prozent auf einen Anteil von 2,4 Prozent. Der Anstieg ist in beiden Städten gleich hoch. Tabelle 3 Bremen (Stadtgemeinde) Anteil Prozentuale Anzahl W&E Insgesamt in % Steigerung 2020/2021 327 17 737 1,8 2021/2022 324 18 182 1,8 -0,9 2022/2023 342 19 487 1,8 5,6 2023/2024 402 20 663 1,9 17,5 2024/2025 471 21 315 2,2 17,2 Tabelle 4 Bremerhaven Anteil Prozentuale Anzahl W&E Insgesamt in % Steigerung 2020/2021 77 4 143 1,9 2021/2022 79 4 354 1,8 2,6 2022/2023 83 4 561 1,8 5,1 2023/2024 110 4 819 2,3 32,5 2024/2025 116 4 917 2,4 5,5 Bundesweit ist ein Anstieg des sonderpädagogischen Förderbedarfs „geistige Entwicklung“ zu verzeichnen. Empirische wissenschaftliche Erkenntnisse, die diese Entwicklung eindeutig erklären, gibt es bisher nicht. Diskutiert wird, dass die Verbesserung der diagnostischen Möglichkeiten, wie auch besseres Verständnis von Entwicklungsstörungen dazu führen könnten, dass mehr Kinder mit besonderen Bedürfnissen identifiziert werden. Früherkennung und präzisere Diagnosen führen ebenfalls zu sehr treffsicheren Zuschreibungen des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Die inklusive Beschulung hat dazu geführt, dass auch Kinder mit Förderbedarfen in Regelschulen integriert werden. Insofern ist die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs nicht mehr mit der automatischen Einschulung auf ein Förderzentrum verbunden. Aus diesem Grund sind die Befürchtungen vor Stigmatisierung und die damit verbundenen Hemmungen, eine entsprechende Diagnostik einzuleiten, bei Eltern und Fachkräften gesunken. Der Anstieg der Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf entspricht dem Anstieg der auffälligen Befunde bei den schulärztlichen Eingangsuntersuchungen, insbesondere in den Stadtteilen, die im höheren Maße von Armut betroffen sind. Kinder in Risikolagen sind von einem deutlich höheren Risiko, sonderpädagogisch statuiert zu werden, betroffen. Dies gilt auch für den Förderbedarf W&E. Zu Frage 3: Bremen: Auf Grundlage der Elternwünsche erarbeitet die Senatorin für Kinder und Bildung anhand festgelegter Kriterien einen Zuweisungsvorschlag, der in den Regionen mit den abgebenden Grundschulen und den aufnehmenden weiterführenden Schulen abgestimmt wird. Nach endgültiger Einteilung der Klassenverbände finden auf Grundlage der vorliegenden Förderpläne und Lernentwicklungsberichte unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben Übergabegespräche statt. Die vorliegenden Lernentwicklungsberichte, Gutachten und Förderpläne werden an die aufnehmende Schule weitergegeben. Bremerhaven: In Bremerhaven gibt es eine Fachbereichsleitung für den W&E-Bereich der Grundschulen. Diese trifft sich mit den vier Fachbereichsleitungen der weiterführenden Schulen, um die Übergabe zu regeln. Dabei gibt es vom Schulamt klar definierte Kriterien, nach denen die Schüler:innen verteilt werden. Da alle Kinder bereits einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Wahrnehmungs- und Entwicklungsförderung haben, gibt es eine gute Datenlage: Lernentwicklungsberichte, Förderpläne sowie das Sonderpädagogische Gutachten. Elternwünsche werden abgefragt und, soweit möglich, berücksichtigt. Anfrage 23: Wie viele Kartenlesegeräte hat die Polizei? Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 1. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Kartenlesegeräte hat die Polizei im Land Bremen aktuell (Stichtag 1. April 2025 und bitte getrennt für Bremen und Bremerhaven angeben)? 2. Nach Berichten der Polizeigewerkschaft in Bremen entgehen dem Senat jährlich hohe fünfstellige Beträge – welche Summe ist dem Senat tatsächlich in den letzten drei Jahren aufgrund fehlender Kartenlesegeräte entgangen? 3. Welche Unwägbarkeiten hindern den Bremer Senat daran, Kartenlesegeräte für die Polizei im Land Bremen anzuschaffen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Polizei Bremen verfügte zum Stichtag über kein Kartenlesegerät. Ein Pilotbetrieb offenbarte, dass die technischen Anforderungen an die Geräte erneut angepasst werden müssen. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven verfügte zum Stichtag über ein Kartenlesegerät. Zu Frage 2: Die Darstellung kann nicht nachvollzogen werden. Verwarnungsgelder für Ordnungswidrigkeiten können grundsätzlich durch Sofortzahlung in bar oder nach Zustellung von Bescheiden mittels Banküberweisung beglichen werden. Der Einsatz von Kartenterminals ist dafür nicht zwingend erforderlich und kann auch nur erfolgen, wenn der Betroffene keinen Widerspruch gegen den Vorwurf erhebt. Forderungen werden grundsätzlich nicht nur deshalb zurückgenommen, weil keine Kartenzahlung möglich oder keine Barzahlung von den Betroffenen gewollt ist. Zu Frage 3: Die Einführung des unbaren Zahlungsverkehrs in der Polizei Bremen wird in Zusammenarbeit mit dem Senator für Inneres und Sport und dem Senator für Finanzen verfolgt. Dabei wurden die Anforderungen an den Einsatz von Kartenterminals definiert. Diese sind wesentlich komplexer als Kartenzahlungen zum Beispiel im Einzelhandel. Im Einzelhandel werden die Gutschriften in der Regel summarisch und undifferenziert vereinnahmt. Das System der Polizei muss dagegen eine differenzierte Weiterverarbeitung von Zahlungseingängen für verschiedenen Tatbestände, wie zum Beispiel Sicherheitsleistungen, Haftsachen und Ordnungswidrigkeiten, ermöglichen. Hierfür ist ein Zwischenschritt erforderlich, der die ursprünglichen Gutschriften mit den zur Weiterverarbeitung erforderlichen Zahlungsdaten verknüpft. Die Zahlungsdaten umfassen unter anderem die jeweiligen Haushaltsstellen und darüberhinausgehende Angaben, wie zum Beispiel Aktenzeichen für die Staatsanwaltschaft oder Laufnummern für die Zuordnung von Sicherheitsleistungen innerhalb der Bußgeldstelle. Eine nachträgliche händische Verknüpfung der Gutschriften mit den Zahlungsdaten wäre aufgrund des personellen Aufwands und der Fehleranfälligkeit nicht empfehlenswert. Der Senator für Finanzen beabsichtigt auf dieser Grundlage Mitte 2025 einen zentralen Rahmenvertrag für mobile Kartenterminals in der FHB auszuschreiben. Mit der Auslieferung der Kartenterminals aus diesem Rahmenvertrag wird es sowohl für die Einsatzkräfte der Polizei als auch die zahlungspflichtigen Personen zu deutlichen Vereinfachungen durch die bargeldlose Abwicklung kommen. Anfrage 24: Versuchter Totschlag am Hillmannplatz Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 7. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welche Staatsangehörigkeiten besitzen die beiden 16- und 18-jährigen Tatverdächtigen, die am 6. April 2025 gegen 3:25 Uhr am Hillmannplatz einen 18 Jahre alten Mann geschlagen und durch Tritte gegen den Kopf schwer verletzten (POL-HB: Nummer 0236), wie häufig sind diese Personen in der Vergangenheit bereits polizeilich in Erscheinung getreten, und um welche Art von Straftaten handelte es sich (bitte die Delikte für jede Person und deren Alter zum Tatzeitpunkt einzeln aufführen)? 2. Welchen aktuellen Aufenthaltsstatus haben die Tatverdächtigen aus Frage 1 gegebenenfalls, wann sind sie ursprünglich in die Bundesrepublik Deutschland eingereist, befinden sich einer oder beide Personen gegebenenfalls in der Obhut des Jugendamtes Bremen oder Bremerhaven, und wann wurde die Inobhutnahme verfügt und gegebenenfalls wann beendet (bitte die erbetenen Angaben für jede Person gesondert aufführen)? 3. Wurden gegen die oben genannten Personen aufgrund der Straftat vom 6. April 2025 oder aufgrund von Vortaten freiheitsbeschränkende Maßnahmen nach dem Jugendrecht verhängt, und wenn ja, wann und welche, und sofern nein, weshalb wurde darauf verzichtet (bitte die Antworten für jeden der Tatverdächtigen gesondert darlegen)? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der 18-jährige Beschuldigte hat die deutsche und die russische Staatsbürgerschaft. Der 16-jährige Beschuldigte hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Neben der für die Frage anlässlichen Tat sind gegen den heute 18-jährigen Tatverdächtigen in der Vergangenheit bei Staatsanwaltschaft und Polizei im Land Bremen Ermittlungen in einem Fall wegen versuchten Diebstahls im besonders schweren Fall geführt worden. Zu dem damaligen Tatzeitpunkt war der Tatverdächtige 16 Jahre alt. Das Verfahren wurde mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Absatz 2 StPO eingestellt. Gegen den heute 16-jährigen Tatverdächtigen ist es zurückliegend ebenfalls in einem Fall zu strafrechtlichen Ermittlungen gekommen. Dem Verfahren lag der Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung zugrunde. Der Tatverdächtige war damals 14 Jahre alt. In dem Verfahren ist nach § 45 Absatz 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) von der Verfolgung abgesehen worden. Zu Frage 2: Beide Beschuldigte sind in Bremen geboren. Dem Jugendamt Bremen ist nur ein Tatverdächtiger bekannt. Eine Inobhutnahme oder auch weiterführende Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff. SGB VIII werden und wurden jedoch nicht gewährt. Zu Frage 3: In den vorangegangenen Ermittlungsverfahren gegen die Tatverdächtigen ist es nicht zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen nach dem Jugendrecht gekommen. In dem Verfahren aufgrund des Geschehens vom 6. April 2025 wird lediglich gegen einen der Tatverdächtigen wegen versuchten Totschlags ermittelt. Der beantragte Haftbefehl wurde durch das Amtsgericht nicht erlassen, ein Haftgrund wurde verneint. Gegen den weiteren Tatverdächtigen wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Die Voraussetzung für die Anordnung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen liegen nach Bewertung der Staatsanwaltschaft nicht vor, sodass insoweit bisher von einer entsprechenden Antragstellung abgesehen worden ist. Anfrage 25: Tragen des Palästinensertuchs anlässlich einer Festveranstaltung im Bremer Rathaus Anfrage der Abgeordneten Holger Fricke, Jan Timke und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 8. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Trifft es zu, dass einzelne Gäste des traditionellen Ramadan-Empfangs im Bremer Rathaus am 1. April 2025 das radikalislamische Palästinensertuch (sogenannte Palituch) getragen haben, das unter anderem als ein Symbol für die Vernichtung Israels gilt, und wenn ja, weshalb wurde das Tragen dieses Kleidungsstücks nicht untersagt? 2. Gibt es neben den allgemein anerkannten, als verfassungsfeindlich eingestuften Kennzeichen weitere Symbole, die auf öffentlichen Veranstaltungen im Bremer Rathaus nicht gezeigt werden dürfen, und wenn ja, zählt auch das Palästinensertuch dazu? 3. Wird es im Nachgang zu dem optischen Erscheinungsbild einzelner Gäste aus Ziffer 1 seitens des Senats Gespräche mit den involvierten Islamverbänden geben, um in Zukunft neuerliche Provokationen aus dem Kreis der Gäste gegen die Jüdische Gemeinde im Land Bremen zu verhindern? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Nein. Vereinzelt trugen Gäste des Ramadan-Empfangs im Bremer Rathaus am 1. April 2025 eine Kufiya. Mit welchem Zweck die Kufiya von den jeweiligen Gästen des Empfangs getragen wurde, lässt sich nicht nachvollziehen. Zu Frage 2: Die Senatskanzlei behält sich vor, nach Ermessen in Abwägung der Rechte auf Entfaltung der Persönlichkeit, der freien Meinungsäußerung und der Interessen auf Schutz der Gäste vor Beleidigung und Diskriminierung Entscheidungen im Einzelfall zu treffen. Zu Frage 3: Nein. Anfrage 26: Aliasidentitäten des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Bremen in sozialen Medien Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 14. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele operativ erstellte Aliasidentitäten (sogenannte virtuelle Agenten) für den Einsatz in sozialen Netzwerken und Messengerdiensten zur Beschaffung von Informationen und Infiltration von Gruppen betreibt das Landesamt für Verfassungsschutz Bremen aktuell, wie hat sich deren Zahl zwischen 2020 und 2024 entwickelt und auf welcher Rechtsgrundlage fußt diese Maßnahme (bitte die Angaben nach Jahren, Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität sowie sozialen Netzwerken und Messenger-Diensten unterteilen)? 2. Wie viele Profile, Seiten und Gruppen in sozialen Netzwerken und Messengerdiensten wurden vom Bremer Landesamt für Verfassungsschutz im unter Ziffer 1 genannten Zeitraum eigenständig erstellt und/oder betrieben (bitte die Zahlen nach Jahren, Phänomenbereichen der politisch motivierten Kriminalität sowie nach sozialen Netzwerken und Messengerdiensten differenziert ausweisen)? 3. Wie viele Mitarbeiter sind aktuell im Landesamt für Verfassungsschutz mit der Pflege der Aliasidentitäten, Profile, Seiten und Gruppen sowie der Sichtung und Abschöpfung der auf diesem Weg generierten Informationen betraut und wie hat sich deren Zahl seit 2020 entwickelt (bitte die Zahl der Mitarbeiter getrennt nach Jahren aufführen, im Falle getrennter Zuständigkeiten bitte diese auch getrennt mit der jeweiligen Personalausstattung darstellen)? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Rechtsgrundlage für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel ist § 8 Absatz 1 Bremisches Verfassungsschutzgesetz, wonach vom Verfassungsschutz verdeckte Ermittlungen einschließlich des Einsatzes verdeckt ermittelnder Beschäftigter zur Informationserhebung eingesetzt werden dürfen. Der Senat ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine nähere inhaltliche Beantwortung der vorliegenden Fragen aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen kann. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht der Bremischen Bürgerschaft gegenüber dem Senat wird in diesem Fall durch die gleichfalls Verfassungsrang genießenden schutzwürdigen Interessen des Staatswohls begrenzt. Die Fragestellungen zielen auf die konkrete Offenlegung nachrichtendienstlicher Arbeitsweisen und Methoden ab. Durch die Beantwortung der Fragen würden spezifische Informationen zur Tätigkeit, zum konkreten Erkenntnisstand sowie zu operativen Aufklärungsschwerpunkten der Verfassungsschutzbehörde offengelegt. Insbesondere gilt dies hinsichtlich der Aufklärungsfähigkeiten und - tätigkeiten im Bereich der Internetbearbeitung. Aus der Beantwortung würde eine Gefährdung des Einsatzerfolges legendierter Internet-Accounts folgen. Eine solche Aufschlüsselung würde nicht nur den Bearbeitungsschwerpunkt, sondern auch die Zielrichtung der Arbeit der Verfassungsschutzbehörde offenlegen und Rückschlüsse auf die technischen und quantitativen Fähigkeiten und damit auf das Aufklärungspotenzial der Verfassungsschutzbehörde zulassen. Durch die Aufschlüsselung nach Phänomenbereichen und Anbietern könnte die Vorgehensweise der Verfassungsschutzbehörde künftig antizipiert und der Einsatzerfolg der genutzten Accounts durch die Entwicklung entsprechender Abwehrstrategien, wie zum Beispiel taktische Anpassungen im Kommunikationsverhalten im Internet, gefährdet werden. So könnten erhöhte Zugangsbedingungen durch die Einrichtung spezifischer technischer Authentifizierungsprozesse oder das Platzieren von Falschinformationen die Aufgabenwahrnehmung der Verfassungsschutzbehörde wesentlich erschweren. Überdies erfordert die Nutzung von Internet-Accounts zur Aufklärung extremistischer Aktivitäten ein hohes Maß an Schutz für die beteiligten Bediensteten. Sollten Informationen über die Strukturen und das Vorgehen der Behörde bekannt werden, könnte dies gezielte Bedrohungen, Anfeindungen oder gar Angriffe auf die zuständigen Mitarbeiter nach sich ziehen. Der Schutz derjenigen, die an der Sicherung der freiheitlichendemokratischen Grundordnung arbeiten, ist jedoch unerlässlich. Aus der Abwägung des verfassungsrechtlichen Fragerechtes der Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörde sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Freien Hansestadt Bremen folgt, dass auch eine Beantwortung unter Einstufung als Verschlusssache vorliegend ausscheidet. In diesem Falle wären die Abgeordneten dazu befähigt, die ihnen vorliegenden Daten in den Kontext zum tagesaktuellen Geschehen und zu pressewirksamen Ereignissen zu setzen und so Entwicklungen in der Anzahl genutzter Accounts nachzuvollziehen. Diese Entwicklungen könnten dann, insbesondere, wenn Anfragen regelmäßig oder gezielt vor und nach angekündigten möglicherweise verfassungsschutzrelevanten Ereignissen gestellt werden, konkreten Beobachtungsobjekten zugeordnet werden. Die Fähigkeiten, nachrichtendienstliche Erkenntnisse zu gewinnen, wären nach allem in erheblicher Weise negativ beeinflusst, was den Sicherheitsinteressen der Freien Hansestadt Bremen nachhaltig schaden würde. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält der Senat die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass eine Offenlegung der angeforderten Informationen nicht nur das Risiko einer gezielten Unterwanderung der nachrichtendienstlichen Arbeit mit sich bringen würde, sondern auch langfristige Sicherheitsinteressen der Freien Hansestadt Bremen erheblich und nachhaltig gefährden könnte. Insofern kann selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden. Der Senat unterrichtet die geheim tagende Parlamentarische Kontrollkommission umfassend über die Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz im Allgemeinen sowie über Vorgänge von besonderer Bedeutung, § 28 Bremisches Verfassungsschutzgesetz (BremVerfSchG). Hierzu gehören vielfach auch einzelne Überwachungsmaßnahmen des LfV. Eine weitergehende Beantwortung dieser Anfrage könnte daher nur dort erfolgen. Anfrage 27: Verlust der Freizügigkeitsrechte von EU-Bürgern Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 14. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. In wie vielen Fällen wurde EU-Bürgern durch die zuständigen Behörden im Land Bremen zwischen 2020 und 2024 das Recht auf Einreise und Aufenthalt aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit oder der Gesundheit gemäß § 6 Freizügigkeitsgesetz aberkannt (bitte nach Jahren sowie nach Bremen und Bremerhaven unterteilen)? 2. Bei wie vielen der Personen aus Ziffer 1 handelte es sich um Straftäter, aus welchen Herkunftsländern kamen die Betroffenen und wie viele dieser EU-Bürger haben Deutschland tatsächlich wieder verlassen (bitte getrennt nach Jahren sowie nach Bremen und Bremerhaven beantworten)? 3. In wie vielen Fällen haben betroffene EU-Bürger aus Ziffer 1 gegen die behördlichen Aufenthalts- und Einreiseverbote vor dem Verwaltungsgericht geklagt und wie viele dieser Klagen waren in dem erfragten Zeitraum erfolgreich (bitte unterteilen nach Jahren sowie nach Bremen und Bremerhaven)? Antwort des Senats: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Verlustfeststellungen nach § 6 Freizügigkeitsgesetz dürfen nur aus schwerwiegenden Gründen erfolgen und werden daher in der Regel nicht in den kommunalen Ausländerbehörden, sondern in der Zentralstelle für Rückführung (ZfR) abgewickelt. Bei allen Personen handelt es sich um Straftäter: Im Jahr 2021 erfolgten neun Verlustfeststellungen. Die Betroffenen kamen aus Bulgarien, Rumänien und Polen. Sieben Personen wurden abgeschoben, eine Person ist freiwillig ausgereist und eine Person ist unbekannten Aufenthalts. Im Jahr 2022 gab es neun Verlustfeststellungen. Die Betroffenen kamen aus Ungarn, Bulgarien, Italien, Kroatien, und Polen. Es erfolgten sechs Abschiebungen, eine Person ist verstorben und eine Person wurde nach Bulgarien, eine weitere Person nach Italien ausgeliefert. Im Jahr 2023 erfolgten vier Verlustfeststellungen. Hier kamen die Personen aus Polen, Bulgarien und den Niederlanden. Alle vier Betroffenen wurden abgeschoben. Im Jahr 2024 gab es vier Verlustfeststellungen. Die Betroffenen kamen aus Rumänien, Tschechien und Bulgarien. Zwei Personen wurden abgeschoben. In Bremerhaven gab es im Jahr 2020 eine Verlustfeststellung. Der Fall wurde 2022 an die ZfR des Senators für Inneres und Sport übergeben. Eine weitere Verlustfeststellung gab es im Jahr 2021. In diesem Fall erfolgte keine Übernahme durch die ZfR. Die betreffende Person wurde aus Bremerhaven abgeschoben. Zu Frage 3: In den Jahren 2021, 2022 und 2023 wurden keine Rechtsmittel eingelegt. Im Jahr 2024 gab es eine erfolglose Klage. Anfrage 28: Primärarztsystem: Welche hausärztlichen Kapazitäten hat Bremen? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 14. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis des Senats in den Stadtgemeinden jeweils keiner hausärztlichen Praxis zugeordnet und wie viele Patienten sind bei Steuerung durch die Primärversorgung pro Hausarztpraxis mehr zu versorgen? 2. Wie viele hausärztliche Praxen nehmen in den Stadtgemeinden aktuell keine Neupatienten auf und wie bewertet der Senat das verbindliche Primärarztsystem vor dem Hintergrund der geringen hausärztlichen Versorgungsgrade im Land Bremen? 3. Wie kann nach Ansicht des Senats im Land Bremen eine bessere Patientensteuerung im ambulanten Bereich sowie eine zielgerichtetere Terminvergabe gelingen und welche Maßnahmen sollen ergriffen werden? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz liegen keine Informationen darüber vor, ob und gegebenenfalls wie viele Menschen in den Stadtgemeinden keiner hausärztlichen Praxis zugeordnet sind. Die Zuständigkeit für die Sicherstellung der vertragsärztlichen und damit auch der hausärztlichen Versorgung liegt bei den Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder, bei denen es sich um Einrichtungen der Selbstverwaltung handelt. Allerdings liegen auch der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KV Bremen) hierzu keine Zahlen vor. Über die Terminservicestelle (TSS) der KV Bremen sind unter anderem zeitnahe Termine bei Allgemeinmedizinern buchbar. Der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz liegen keine Informationen vor, die eine valide und nachvollziehbare Einschätzung über einen Mehrbedarf an Allgemeinmedizinern bei einem System der hausärztlichen Primärversorgung zulassen. Dies hängt unter anderem auch von der tatsächlichen Auslastung der bestehenden Hausarztpraxis sowie der Morbidität der regionalen Bevölkerung ab. Zu Frage 2: Aus den vorgenannten Gründen liegen der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zu der Frage, wie viele hausärztliche Praxen in den Stadtgemeinden aktuell keine Neupatient:innen aufnehmen, ebenfalls keine Informationen vor. Aktuell liegt der Versorgungsgrad der Hausärzt:innen im Stadtgebiet Bremen bei 103,9 Prozent und im Stadtgebiet Bremerhaven bei 94,3 Prozent, sodass die Grenze von 110 Prozent zur Zulassungsbeschränkung unterschritten ist. Darüber hinaus wurde durch den Landesausschuss für die Hausärzt:innen im Stadtgebiet Bremerhaven eine drohende Unterversorgung festgestellt. Aus diesem Grund sieht die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz die Gefahr der zusätzlichen Belastung der Hausärzt:innen im Land Bremen durch das Primärarztsystem, wenngleich eine systematische Steuerung von Patient:innen durchaus zu befürworten ist. Zu Frage 3: Die Frage einer verbesserten Patientensteuerung ist sehr komplex und kann an dieser Stelle nicht abschließend beantwortet werden. Wichtige Ansätze bestehen jedoch in einer verbesserten Information der Hilfesuchenden über unterschiedliche Versorgungsstrukturen, die Stärkung der Gesundheitskompetenz und ähnlichen Maßnahmen. Anfrage 29: Goldkettenraub am Bremer Hauptbahnhof Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 23. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Ist der am 15. April 2025 vorläufig festgenommene tatverdächtige zweiundzwanzigjährige Algerier bisher bereits polizeilich in Erscheinung getreten, der am Tag seiner vorläufigen Festnahme mit einem Komplizen in der Nähe des Bremer Hauptbahnhofs einen Goldkettenraub begangen hat (vergleiche Pressemeldung der Polizei, POL-HB: Nummer 0256), und falls ja, wie häufig, und um welche Art von Straftaten handelte es sich in der Vergangenheit konkret (bitte die Delikte und das Alter des Algeriers zum Tatzeitpunkt einzeln aufführen)? 2. Welchen aktuellen Aufenthaltsstatus hat der Tatverdächtige aus Ziffer 1 und wann und wo ist er ursprünglich in die Bundesrepublik Deutschland eingereist? 3. Wurde gegen die oben genannte Person aufgrund der Straftat vom 15. April 2025 eine Haft angeordnet, und sofern nein, aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der 22-jährige beschuldigte Algerier ist im Land Bremen bislang in zehn Fällen polizeilich in Erscheinung getreten. Die Fälle werden in chronologischer Reihenfolge dargestellt. Bei der ersten erfassten Tat war der Beschuldigte 21 Jahre alt. Bei den folgenden Taten war er 22 Jahre alt. Es handelt sich im Einzelnen um die Vorwürfe eines Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB, eines Verstoßes gemäß § 29 Betäubungsmittelgesetz, zweier Diebstähle gemäß § 242 StGB, eines gewerbsmäßigen Diebstahls gemäß § 243 StGB, eines Diebstahls mit Waffen gemäß § 244 StGB und vier Raubtaten gemäß § 249 StGB. Darüber hinaus ist der Beschuldigte zwei Mal im Land Niedersachsen wegen Diebstahlsdelikten polizeilich in Erscheinung getreten. Er war bei Tatbegehung jeweils 21 Jahre alt. Zu Frage 2: Das exakte Datum sowie der Ort der Ersteinreise sind im Ausländerzentralregister nicht erfasst. Ein erstmaliges Antreffen der Person in der Bundesrepublik Deutschland wurde im September 2023 im Ausländerzentralregister dokumentiert. Am 14. Mai 2024 wurde seitens der Person ein Asylgesuch gestellt. Er wurde im Rahmen dessen nach Mecklenburg-Vorpommern verteilt. Seither befindet sich die Person im Asylverfahren. Die ausländerrechtliche Zuständigkeit für diese Person liegt in Mecklenburg-Vorpommern beim Landesamt für Innere Verwaltung. Zu Frage 3: Gegen den Beschuldigten wurde durch die Staatsanwaltschaft Bremen am 16. April 2025 ein Haftbefehl beantragt. Dieser wurde noch am selben Tag durch das Amtsgericht Bremen erlassen und im Anschluss von der Polizei Bremen vollstreckt. Der Beschuldigte befindet sich derzeit in der Justizvollzugsanstalt Bremen. Anfrage 30: Die FreiKarte: Ziel erreicht? Zukunft geplant? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 25. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welche Ziele hat die FreiKarte und wie ist die Erreichung dieser Ziele effektiv messbar? 2. Ist der Senat der Auffassung, dass die FreiKarte ihre Ziele erreicht hat, und wenn ja, welche Ziele wurden erreicht und aus welchem Grund ist der Senat dieser Auffassung? 3. Wird die FreiKarte in den Jahren 2026 und 2027 fortgeführt, und wenn ja, mit welchem Budget, wenn nein, warum nicht? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Kinder und Jugendliche haben in besonderer Weise unter den Einschränkungen der Coronapandemie gelitten: Kita- und Schulschließungen, die Schließung sozialer Treffpunkte, teilweise sogar der Spielplätze an freier Luft – all dies hat die Lebensumwelt der Kinder und Jugendlichen in einem gewaltigen Ausmaß verändert und negativ beeinflusst. Der Ausschluss von Kindern und Jugendlichen vom gesellschaftlichen Leben während der Pandemie wirkt immer noch nach. Laut Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fühlten sich sieben von zehn Kindern und Jugendlichen in Deutschland 2023, also im dritten Jahr nach Ausbruch der Pandemie, von den Folgen psychisch gestresst. Die psychosozialen Belastungen haben unter anderem zu einem Anstieg emotionaler Störungen und psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen geführt, die auch lange Zeit nach der Pandemie noch anhalten werden. Die FreiKarte für Kinder und Jugendliche hat die selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe an Freizeit, Kultur und Sportangeboten substanziell verbessert und die Kinder und Jugendlichen aus der sozialen Isolation geholt. Sie hat insbesondere Kindern und Jugendlichen aus finanziell benachteiligten Familien Aktivitäten eröffnet, die ihnen sonst verschlossen geblieben wären. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag für die persönliche Entwicklung und unterstützt bei der Bewältigung der pandemiebedingten sozialen, seelischen und körperlichen Belastungen. Dieses Erfolgsmodell aus den Jahren 2022/2023 wurde insofern für 2024/2025 weitergeführt. Die FreiKarte ist ein Instrument der Familienförderung und zeigt, wie sich das Bundesland Bremen für Familien mit Kindern einsetzt. Sie bietet zudem eine qualitative Ergänzung und Ausweitung des bereits vorhandenen Bremen-Passes mit erweiterter Zielgruppe und breiterem Angebot. Die Idee der FreiKarte ist es, alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern, zu fördern. Die verwaltungsseitig schlanke Organisation des Projekts zusammen mit einem agilen kontinuierlichen Verbesserungsprozess tragen dazu bei, dass die Mittelverwendung stets effizient geschieht. Die FreiKarte wird automatisch an alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren mit Erstwohnsitz im Land Bremen versandt. Es sind weder eine Beantragung noch die Beibringung von Unterlagen notwendig. Dies macht die FreiKarte barrierearm und diskriminierungsfrei. So haben auch und insbesondere Kinder und Jugendliche aus finanziell benachteiligten Familien die Möglichkeit, Aktivitäten zu erleben, die ihnen sonst verschlossen geblieben wären, ohne dass sie darauf angewiesen sind, dass ihre Eltern für sie Anträge stellen. Anders als beim Bremen-Pass gibt es bei der Nutzung der FreiKarte an der Kasse also kein „Outing“ vor Freund:innen oder Kassenpersonal als Kind aus einem einkommensschwächeren Haushalt. Der Senat stützt sich bei der Beurteilung der Wirksamkeit der FreiKarte auf ein Zusammenspiel verschiedener statistischer Erfassungen zur Zielgruppenerreichung und sozialen Wirkung der Karte, die zu einer hinreichend fundierten Analyse miteinander verknüpft werden können. Neben der Aktivierungs- und Einlösequote zählt hierzu beispielsweise eine Befragung von Schülerinnen und Schülern über die Schulplattform „itslearning“ in 2023. Der Senat setzt die vorhandenen Daten zudem zu weiteren Erhebungen, die Aufschluss über die soziale Teilhabe der Zielgruppe geben, ins Verhältnis, wie beispielsweise den Dritten Lebenslagenbericht der Freien Hansestadt Bremen aus dem Jahr 2021. Zu Frage 2: Die Einlösequoten der FreiKarte zeigen die hohe Akzeptanz der Karte in Bremen und Bremerhaven. Im ersten Projektzeitraum der FreiKarte 1.0 lag die Aktivierungsquote bei 88 Prozent, die Aktivierungsquote der FreiKarte 2.0. lag im Dezember 2024 bei 87 Prozent. Bei einem solch breiten Nutzungsverhalten der Karte in der Bevölkerung ist von einem positiven Zusammenhang auch auf die soziale Teilhabe der im Lebenslagenbericht differenzierten „sozial benachteiligten Kinder und Jugendlichen“ auszugehen. Die Umfrage über die Plattform „itsearning“ im Jahr 2023 an der sich 2 074 Schülerinnen und Schüler aus 35 stadtbremischen Schulen beteiligt haben, bestätigte diesen Befund. 65 Prozent der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler gaben an, mit der FreiKarte neue Aktivitäten ausprobiert zu haben und 64 Prozent haben durch die FreiKarte generell mehr Aktivitäten unternehmen können. Neben zehn Multiple Choice Fragen gab es auch drei offene Fragen. Die „Ermöglichung der Teilhabe“ landete bei der offenen Frage „Was findest du an der FreiKarte gut?“ auf Platz 3 von 10. Rückschlüsse auf das Teilhabeverhalten lassen sich zudem durch den Support im direkten Kund:innenkontakt beobachten sowie durch Rückmeldungen der teilnehmenden Betriebe. Diese unterstreichen, durch die Etablierung der FreiKarte ein deutlich diverseres Publikum und neue Besucher:innengruppen erschlossen zu haben. Gleiches zeigen die Rückmeldungen aus den Stadtteilen von Familienberatungen, Erzieher:innen, Lehrer:innen, Sozialarbeiter:innen und so weiter. Diese attestieren, mit Blick auf ihre Klient:innen, der FreiKarte einen wichtigen Beitrag zur sozialen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu leisten. Daneben können Beobachtungen aus anderen Leistungsbereichen auf die FreiKarte übertagen werden. Aus der Auswertung des Dritten Berichtes des Senats der Freien Hansestadt Bremen in Bezug auf Bildung und Teilhabeleistungen ergibt sich: „Mit dem Wegfall der gesonderten Antragstellung zum 1. August 2019 zeigt sich, dass diese Vereinfachung dazu geführt hat, dass nahezu alle Anspruchsberechtigten mindestens eine der möglichen Leistungen in Anspruch nehmen.“ Das zeigt den grundsätzlichen Vorteil niedrigschwelliger und antragloser Angebote für Nutzerinnen und Nutzer. Zu Frage 3: Ob und mit welchem Budget die FreiKarte in den Jahren 2026 und 2027 fortgeführt wird, wird Teil der Haushaltsberatungen sein. Anfrage 31: Und täglich grüßt das Murmeltier: Goldkettenraub am Bremer Hauptbahnhof Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 25. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Sind die am 22. April 2025 in der Falkenstraße vorläufig festgenommenen tatverdächtigen Algerier beziehungsweise Marokkaner bisher bereits polizeilich in Erscheinung getreten, die am Tag ihrer vorläufigen Festnahme in der Nähe des Bremer Hauptbahnhofs gemeinschaftlich einen Goldkettenraub begangen haben (vergleiche Pressemeldung der Polizei, POL-HB: Nummer 0265), und falls ja, wie häufig und um welche Art von Straftaten handelte es sich in der Vergangenheit konkret (bitte die Delikte und das Alter der Tatverdächtigen zum Tatzeitpunkt einzeln aufführen)? 2. Welchen aktuellen Aufenthaltsstatus haben die Tatverdächtigen aus Ziffer 1 und wann und wo sind sie ursprünglich in die Bundesrepublik Deutschland eingereist (bitte für jeden Tatverdächtigen einzeln aufführen)? 3. Wurde gegen die oben genannten Personen aufgrund der Straftat vom 22. April 2025 jeweils Haft angeordnet, und sofern nein, aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die in der Pressemeldung 0265 der Polizei Bremen genannten Tatverdächtigen wurden gemäß folgender Tabelle im bremischen polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem erfasst. Alter zur Tatzeit Beschuldigter Delikte 19 20 21 Gesamt Person 1 3 17 20 § 123 StGB Hausfriedensbruch 3 3 § 242 StGB Diebstahl 1 5 6 § 242 StGB Diebstahl (Versuch) 1 1 § 244 StGB Bandendiebstahl 1 1 § 244 StGB Diebstahl mit Waffen (Waffe, gefährliches Werkzeug) 1 1 § 244a StGB Schwerer Bandendiebstahl 1 1 § 249 StGB Raub gem. § 249 Abs. 1 StGB 1 2 3 § 250 StGB schwerer Raub (Bande) 2 2 § 250 StGB schwerer Raub (Waffe, gefährliches Werkzeug mit sich geführt) 1 1 Person 2 1 12 13 § 123 StGB Hausfriedensbruch 1 1 § 242 StGB Diebstahl 4 4 § 244 StGB Bandendiebstahl 1 1 § 244 StGB Diebstahl mit Waffen (Waffe, gefährliches Werkzeug) 1 1 § 244a StGB Schwerer Bandendiebstahl 1 1 § 249 StGB Raub gem. § 249 Abs. 1 StGB 1 1 § 250 StGB schwerer Raub (Bande) 1 1 § 250 StGB schwerer Raub (Waffe, gefährliches Werkzeug mit sich geführt) 1 1 § 252 StGB schwerer räuberischer Diebstahl 1 1 Person 3 5 16 21 § 123 StGB Hausfriedensbruch 1 1 § 242 StGB Diebstahl 5 5 10 § 244 StGB Bandendiebstahl 1 1 § 248c StGB Entziehung elektrischer Energie 1 1 § 249 StGB Raub gem. § 249 Abs. 1 StGB 1 1 § 250 StGB schwerer Raub (Bande) 2 2 § 250 StGB schwerer Raub (Waffe, gefährliches Werkzeug mit sich geführt) 1 1 § 252 StGB schwerer räuberischer Diebstahl 1 1 § 95 AufenthG unerlaubter Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel 2 2 Zu Frage 2: Die Ersteinreise einer Person in die Bundesrepublik Deutschland erfolgte am 9. April 2024 in Bremen. Die Person verfügt über eine Aufenthaltsgestattung. Die Ersteinreise einer weiteren Person in die Bunderepublik Deutschland erfolgte am 10. November 2024 in Bad Bentheim. Die Person verfügt über eine Aufenthaltsgestattung. Die Ersteinreise der dritten Person in die Bundesrepublik Deutschland erfolgte am 1. Dezember 2023 in Bremen. Die derzeit inhaftierte Person hat keinen aufenthaltsrechtlichen Status. Ein Personenfeststellungsverfahren zur Identitätsfeststellung ist aktuell eingeleitet. Zu Frage 3: Gegen eine der Personen wurde wegen der in Rede stehenden Tat ein Haftbefehl beantragt und auch erlassen. Die Tat wurde dabei sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch vom Jugendgericht infolge der ausschließlich gegen die betroffene Kette gerichteten und vom Geschädigten nicht wahrgenommenen Gewaltanwendung als Diebstahl mit Waffen gewertet. Hinsichtlich der zwei weiteren im Zusammenhang mit der Tat aufgegriffenen Personen lagen die Voraussetzungen für den Erlass eines (Untersuchungs-)Haftbefehls nicht vor, sodass die Staatsanwaltschaft Bremen keinen entsprechenden Antrag beim zuständigen Ermittlungsrichter gestellt hat. Gegen eine der beiden weiteren Personen liegt derzeit kein dringender Tatverdacht für eine Beteiligung an dem Diebstahl mit Waffen vor. Der derzeitige Tatverdacht bezieht sich lediglich auf die Straftatbestände der Begünstigung (§ 257 StGB) und der Hehlerei (§ 259 StGB). Unabhängig vom Vorliegen eines Haftgrundes (vergleiche §§ 112 Absatz 2, 112a StPO) stände die Anordnung der Untersuchungshaft daher zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe außer Verhältnis (vergleiche § 112 Absatz 1 Satz 2 StPO). Die weitere Person kommt zwar derzeit als Mittäter (im Sinne des § 25 Absatz 2 StGB) des Diebstahls mit Waffen in Betracht, es wäre jedoch auch hier – unabhängig vom nötigen dringenden Tatverdacht und einem Haftgrund – die Anordnung der Untersuchungshaft im Sinne des § 112 Absatz 1 Satz 2 StPO unverhältnismäßig. Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist eine Anwendung der für einen Jugendlichen geltenden Vorschriften nach § 105 Jugendgerichtsgesetz überwiegend wahrscheinlich. Zudem ist diese Person bisher nicht vorbestraft. Hierbei ist im Hinblick auf die weiteren polizeilich erfassten (mutmaßlichen) Taten darauf hinzuweisen, dass bei der Beurteilung der zu erwartenden Strafe nur rechtskräftige Vorverurteilungen berücksichtigt werden dürfen. Entsprechend ist nach derzeitigem Ermittlungsstand keine Strafe (insbesondere keine unbedingte Freiheits- oder Jugendstrafe) zu erwarten, die zur Untersuchungshaft in einem angemessenen Verhältnis stünde. Dies kann sich im weiteren Verfahrensverlauf ändern, sobald für eine Vielzahl der mutmaßlichen Taten ein dringender Tatverdacht angenommen werden kann und ein Haftgrund besteht. Anfrage 32: Wie intensiv lässt sich das Arbeitsressort beraten? Anfrage der Abgeordneten Gökhan Akkamis, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 28. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welche externen Beratungsunternehmen beraten aktuell das Arbeitsressort und die ihm zugeordneten Institutionen bei welchen Projekten? 2. Wie lange haben die jeweiligen Verfahren zur Vergabe der Beratungsaufträge jeweils gedauert (bitte geordnet vom kürzesten bis zum längsten Vergabeverfahren angeben)? 3. Wie hoch sind die jeweiligen Volumina der Beratungsprojekte und welche der Beratungsprojekte wurden ohne öffentliche Ausschreibung erteilt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Aktuell gibt es folgende Aufträge an Beratungsunternehmen: 1. In einer Verwaltungsstreitsache zum Ausbildungsunterstützungsfondsgesetz (AusbUFG) hat die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration die Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs beauftragt. 2. Im Rahmen des Projekts „Klima Campus“ auf der Überseeinsel sowie bei der Überarbeitung des Rahmenplans Überseeinsel wird die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration durch das Planungsbüro BPR Ingenieure GmbH & Co. KG beraten. 3. Das Jobcenter Bremen ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Bremen und der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven und wird derzeit bei der Neuaufstellung der Verwaltungsorganisation und des Finanzmanagements durch das Beratungsunternehmen gfa public beraten. 4. Zur Unterstützung der Innenrevision bei einer besonders dringlichen Prüfung im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von ESF-Fördermitteln wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FIDES Corporate Finance hinzugezogen. Zu Frage 2: Das Vergabeverfahren (beschränkte Ausschreibung) dauerte im Fall der Beauftragung von gfa public 17 Werktage. Die Mandatierung der Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs konnte vergaberechtlich nach § 116 Absatz1 Satz 1 Nummer 1 lit. a) sub. aa) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) direkt erfolgen, da es sich um die anwaltliche Vertretung in einem Gerichtsverfahren handelt. Für die Projektsteuerung „Klima Campus“ wurde der bestehende Ingenieurvertrag zum Projekt „Überseestadt – Überseeinsel“ zwischen der Wirtschaftsförderung Bremen und der BPR Ingenieure GmbH & Co. KG, datiert auf den 8. August 2022, im Rahmen eines Nachtrags vom 20. März 2025 erweitert. Dies war möglich, da die Leistungen inhaltlich und örtlich vergleichbar mit der ursprünglichen Ausschreibung sind. Die Beauftragung der FIDES Corporate Finance erfolgte auf Grundlage eines marktüblichen Angebots mit branchenüblichen Stundensätzen als freihändige Vergabe gemäß § 5 Absatz 2 Punkt a Bremisches Tariftreue- und Vergabegesetz. Zu Frage 3: Die Ausschreibungsmodalitäten sind in der Antwort zu Frage 2 dargestellt. Bei der Mandatierung der Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs handelt es sich um ein noch laufendes Verfahren, sodass die Verfahrenskosten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht angegeben werden können. Die dem Ingenieurvertrag zum Projekt Überseestadt - Überseeinsel zwischen der Wirtschaftsförderung Bremen und BPR Ingenieure GmbH & Co. KG vom 8. August 2022 zugrundeliegenden Stundensätze der Mischkalkulation kommen auch beim Teilprojekt „Klima Campus“ zur Anwendung. Angefragt wurde zunächst ein Zeitraum von zwei Jahren, also die Jahre 2025 und 2026. Da sich der zeitliche Aufwand zum heutigen Stand nicht verlässlich beziffern lässt, wurde anhand der Aufgabenfelder eine grobe mittlere Aufwandsschätzung vorgenommen. Für das Teilprojekt „Klima Campus“ wird der Aufwand aktuell auf etwa 1 040 Stunden pro Jahr geschätzt. Bei vereinbarten Stundensätzen von 108,00 Euro für 2025 und 111,00 Euro für 2026 ergibt sich ein vorläufiges jährliches Honorarvolumen von rund 112 320 Euro (netto) für 2025 und rund 115 440 Euro (netto) für 2026. Das gegenwärtige Gesamtvolumen des Beratungsprojekts im Jobcenter (gfa public) beträgt 220 500 Euro (netto) beziehungsweise 262 395 Euro (brutto). Auf den kommunalen Träger entfällt davon der kommunale Finanzierungsanteil von 15,2 Prozent. Die Tätigkeit der FIDES Corporate Finance wird aufwandsbezogen abgerechnet. Da die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, kann das Auftragsvolumen noch nicht abschließend beziffert werden. Anfrage 33: Wie steht es um das Begrüßungsgeld für Azubis? Anfrage der Abgeordneten Gökhan Akkamis, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 28. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Personen (männlich/weiblich/divers) haben in 2024 in Bremen und Bremerhaven das Begrüßungsgeld für Auszubildende erhalten (bitte für beide Städte insgesamt sowie für die einzelnen Stadtteile angeben)? 2. Auf welchen Kanälen informiert der Senat in welcher Art und Weise über das Begrüßungsgeld? 3. Gibt es vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Bremen pro neuem Einwohner zusätzliche Mittel erhält, Überlegungen, das Begrüßungsgeld zu erhöhen, und wenn ja, in welchem Umfang? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Jahr 2024 haben insgesamt 91 Personen im Land Bremen Begrüßungsgeld erhalten, 41 Frauen und 50 Männer. Auswertungen bezüglich der Differenzierung nach den beiden Städten sowie nach Stadtteilen liegen nicht vor. Zu Frage 2: Über das Begrüßungsgeld für Azubis wird auf den Internetseiten der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, den Seiten von bremen service der Universität (bsu), die das Begrüßungsgeld ausgibt, sowie auf verschiedenen Seiten von Kammern informiert. Darüber hinaus wird die Zielgruppe über Social Media angesprochen. Zu Frage 3: Eine Erhöhung des Begrüßungsgelds für Azubis ist zurzeit nicht vorgesehen. Anfrage 34: Zur Situation von Azubis in Bremen und Bremerhaven Anfrage der Abgeordneten Gökhan Akkamis, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 28. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Azubis im Land Bremen üben nach Kenntnis des Senats neben ihrer Ausbildung einen Minijob aus (bitte für Bremen und Bremerhaven differenziert darstellen)? 2. Welche Branchen (von Ausbildungsbetrieben) sind besonders betroffen (bitte für Bremen und Bremerhaven differenziert darstellen)? 3. Wie viele Auszubildende brechen aus welchen Gründen ihre Ausbildung in Betrieben ab (bitte für Bremen und Bremerhaven differenziert darstellen und nach Gewerbe/Branchen aufschlüsseln)? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Zum Stichtag 30. September 2024 übten in der Stadt Bremen 17,7 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Auszubildenden eine geringfügig entlohnte Beschäftigung im Nebenjob aus. In Bremerhaven waren es 13,9 Prozent. Zu Frage 2: Zahlen zu einzelnen Branchen liegen dem Senat nicht vor. In verschiedenen Wirtschaftsfeldern zeichnet sich folgendes Bild ab: Im Bereich Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen übten die meisten Auszubildenden einen Nebenjob aus – in Bremen waren es zum 30. September 2024 21,9 Prozent, in Bremerhaven 21,6 Prozent. Am zweithöchsten lag die Quote im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung mit 20 Prozent in Bremen und 25 Prozent in Bremerhaven. Es folgen die Themenbereiche Verkehr und Lagerei mit einer Quote von 18,5 Prozent in Bremen sowie 22,5 Prozent in Bremerhaven und Gesundheits- und Sozialwesen mit einer Quote von 20,2 Prozent in Bremen sowie 13,3 Prozent in Bremerhaven. Zu Frage 3: In der dualen Ausbildung lässt sich eine Abbruchquote nicht unmittelbar bestimmen. Statistisch erfasst wird nur die Vertragslösungsquote, die nicht gleichbedeutend mit einer vollständigen Abkehr vom dualen Ausbildungssystem sein muss. 2024 lag die Vertragslösungsquote im Land Bremen bei 33,6 Prozent – differenzierte Angaben für Bremen und Bremerhaven liegen dem Senat nicht vor. Im Handwerk ist die Vertragslösungsquote mit 41,4 Prozent am höchsten. Mit 36,7 Prozent am zweithöchsten ist die Vertragslösungsquote in den freien Berufen, gefolgt von 31,5 Prozent in Industrie und Handel. Am niedrigstem ist die Vertragslösungsquote im öffentlichen Dienst. Die Ursachen für Vertragslösungen sind vielfältig und komplex. So resultiert eine Vielzahl an Vertragslösungen aus Wechseln in andere Unternehmen. Anfrage 35: Unterstützung der Deutschen Windtechnik AG Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 28. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Hat die Deutsche Windtechnik AG in den Jahren 2020 bis 2025 finanzielle Mittel aus dem Haushalt des Landes oder der Stadt Bremen wie etwa projektbezogene Fördergelder erhalten, und wenn ja, wann und in welcher Höhe sind die Zahlungen geleistet worden (bitte getrennt nach Jahren sowie dem Land und der Stadt Bremen ausweisen)? 2. Hat die Deutsche Windtechnik AG im oben genannten Zeitraum andere Hilfen des Landes oder der Stadt Bremen in Anspruch genommen, und wenn ja, um welche Formen der Unterstützung handelte es sich konkret (bitte nach Jahren differenzieren)? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Freie Hansestadt Bremen (Stadt und Land) hat der Deutsche Windtechnik AG (DWT) in den Jahren 2020 bis 2025 keine Zuwendungen gewährt, wie eine Recherche in den vorhandenen jährlichen Zuwendungsberichten und Quartalsberichten für den Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. März 2025 ergeben hat. Die DWT hat im Jahre 2020 eine Schlusszahlung von 24 573 Euro im Rahmen des Projektes „Effizientere Rotorblätter von Windenergieanlagen durch Retrofits“ für den Bewilligungszeitraum 2017 bis 2019 erhalten. Das Projekt war Teil der Förderlinie ,,Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI)‘‘, die am 1. Januar 2015 unter dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen in Kraft trat. Die Auszahlung belief sich während des Förderzeitraums insgesamt auf 49 050 Euro. Zudem hat die DWT im Jahre 2023 eine Schlusszahlung von 11 996,25 Euro im Rahmen des Projektes „Gamification for Qualification of Offshore Wind Energy Service Technicians“ für den Bewilligungszeitraum 2016 bis 2018 erhalten. Das Projekt war ebenfalls Teil der Förderlinie ,,FEI‘‘ und die Auszahlung belief sich während des Förderzeitraums insgesamt auf 60 978,75 Euro. Die Stadt Bremerhaven hat ein AUF-Kooperations-Projekt (GoodWind!) mit der Hochschule Bremerhaven und der DWT im Zeitraum 1. September 2018 bis 31. August 2020 durchgeführt und für die DWT 6 037 Euro Fördermittel im Jahre 2021 ausgezahlt. Zu Frage 2: Unterstützungsmaßnahmen in Form von Krediten, Beratungen oder sonstigen Unterstützungen wie Netzwerkarbeit, Veranstaltungen oder ähnliches werden nicht in der Zuwendungsdatenbank erfasst. Senatsseitige Unterstützungsmaßnahmen sind aber nicht erfolgt. Eine Abfrage bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB), der Wirtschaftsförderung Bremen GmbH (WFB) und der Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (BIS) ergab, dass die DWT bislang nicht als Mitaussteller auf den Gemeinschaftsständen der WFB teilgenommen hat und auch keine sonstigen Unterstützungen der angefragten Gesellschaften erhalten hat. Indirekt profitiert die DWT von den Netzwerkveranstaltungen und Veranstaltungen des Windenergie- und Wasserstoffverbandes WAB e. V., den das Land Bremen fördert. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die BAB nicht berechtigt ist, Auskünfte über etwaige Kredite zu geben. Anfrage 36: Beratertätigkeit für die Bremer Lotto und Toto GmbH Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 28. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Trifft es zu, dass die frühere Ministerpräsidentin des Bundeslandes Saarland und ehemalige Bundesministerin der Verteidigung, Frau Annegret Kramp-Karrenbauer, aktuell eine Beratertätigkeit für die Bremer Lotto und Toto GmbH ausübt, und wenn ja, seit wann besteht der Beratervertrag und welche Aufgabeninhalte sind darin konkret vereinbart? 2. Wurde der Beratungsauftrag aus Ziffer 1 ausgeschrieben, und wenn ja, wie viele Dienstleister hatten sich aufgrund dieser Ausschreibung beworben und was waren die ausschlaggebenden Gründe für die Bremer Lotto und Toto GmbH, sich am Ende für das Angebot von Frau Kramp-Karrenbauer zu entscheiden? 3. Existierten in den letzten fünf Jahren vor dem Abschluss der jetzigen Kooperation mit Frau Kramp-Karrenbauer bereits Verträge gleichen oder ähnlichen Inhalts mit externen Beratern, und wenn ja, für welchen Zeitraum wurden diese Vereinbarungen jeweils abgeschlossen und wer waren die Vertragspartner (bitte getrennt nach Jahren, den jeweiligen Beratungsinhalten und den Namen der Vertragspartner aufführen)? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Nein. Frau Kramp-Karrenbauer berät den Deutschen Lotto- und Totoblock seit Januar 2025. Die Bremer Toto und Lotto GmbH hat hier derzeit die Eigenschaft als federführende Gesellschaft (Wechsel alle 2 Jahre). Die Kosten hierfür trägt der Deutsche Lotto- und Totoblock. Als Schwerpunkt ist die umfassende Beratung des gesamten Deutschen Lottound Totoblocks in den Bereichen der Entwicklungen des Glücksspielrechts sowie die Beratung im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks, unter Berücksichtigung der besonderen Auflagen an diese vom Gesetzgeber und den jeweiligen Aufsichtsbehörden der Länder, vorgesehen. Zu Frage 2: Nein. Die Bremer Lotto und Toto GmbH ist, wie wiederholt durch Anwälte gutachterlich geprüft und bestätigt, nicht ausschreibungspflichtig. Derartige Beraterverträge werden immer nur mit dem federführenden Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks, in diesem Fall daher mit der Bremer Toto und Lotto GmbH, als derzeit federführende Gesellschaft abgeschlossen. Zu Frage 3: Nein. Anfrage 37: Flüchtlingsunterkunft Borgfeld – alles im grünen Bereich? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 29. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Stand beim Bau der Flüchtlingsunterkunft in Borgfeld und wann wird der Bau voraussichtlich abgeschlossen sein? 2. Werden die Beschäftigungs- und Versorgungsmöglichkeiten in der Nähe des Standortes als ausreichend angesehen? 3. Gab es im Zusammenhang mit der Planung der Unterkunft Bürgerdialoge, und wenn ja, wie viele und wie waren hier die Rückmeldungen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Baugenehmigung wurde von der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung erteilt. Derzeit kann noch nicht verlässlich beurteilt werden, wann das Bauvorhaben abgeschlossen sein wird. Zu Frage 2: Bei einem Übergangswohnheim handelt es sich um Wohnmöglichkeiten für geflüchtete Menschen, für die aktuell kein passender regulärer Wohnraum zur Verfügung steht. Der Standort in Borgfeld hat alle Voraussetzungen, die für einen Wohnort gegeben sein sollten. Kitas und Schulen sowie Freizeitangebote sind vorhanden. Gleiches gilt für die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und den Einzelhandel. Zu Frage 3: Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration hat in zwei öffentlichen Beiratssitzungen über das Vorhaben informiert. Die entsprechenden Beiratssitzungen waren sehr gut besucht. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurden alle Vorgaben zur Beteiligung des Beirats eingehalten. Anfrage 38: Der Klima Campus – wie werden unsere beiden Städte berücksichtigt? Anfrage der Abgeordneten Gökhan Akkamis, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 29. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Finanzmittel sind für die jeweiligen Stadtgemeinden vorgesehen und hält der Senat es für ausreichend, dass Bremerhaven eigene Lösungen entwickeln soll? 2. Wo sollen nach aktuellem Stand die jeweiligen Projekte angesiedelt werden und welche strategischen Überlegungen stehen hinter den jeweiligen Ansiedlungsplänen? 3. Sofern die Projekte unverhältnismäßig verteilt sind, welche Gründe gibt es für dieses Ungleichgewicht? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Für das Projekt „L-BW-135 – Klima Campus“ stehen dem Produktplan 31 (Arbeit) bis einschließlich 2027 jährlich 928 000 Euro zur Verfügung. Davon sind in diesem Jahr mindestens 20 Prozent direkt für Bremerhaven vorgesehen – insbesondere für die Konzeption der Ausstellung „Zeitreise in eine klimaneutrale Zukunft“ im Klimahaus. Darüber hinaus soll das Land eine Studie zur Weiterbildungsinfrastruktur in Bremerhaven finanzieren. Mit dem Senatsbeschluss vom 4. März 2025 wird die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration beauftragt, die Planung des Berufsorientierungsparcours in Bremen eng mit den Planungen im Klimahaus Bremerhaven abzustimmen und gezielt Mittel für die Ausstellungskonzeption bereitzustellen. Damit wird deutlich, dass Bremerhaven als integraler Bestandteil des modular aufgebauten Klima Campus sowohl unter einer gemeinsamen Dachmarke sichtbar als auch inhaltlich und finanziell koordiniert eingebunden ist. Der Senat verfolgt eine verzahnte Entwicklung beider Standorte mit abgestimmten Inhalten, Zeitplänen und finanziellen Ressourcen. Zu Frage 2: Nach aktuellem Stand ist vorgesehen, den Klima Campus an zwei Standorten im Land Bremen zu realisieren. In der Stadtgemeinde Bremen soll der Campus schwerpunktmäßig auf der Überseeinsel entstehen, die mit mehreren verfügbaren Grundstücken und Gebäuden in fußläufiger Nähe ideale Voraussetzungen für eine zentrale, vernetzte und modulare Unterbringung der verschiedenen Campus-Komponenten wie Ausbildung, Weiterbildung, Berufsorientierung und überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) bietet. Strategisch dient dieser Standort der Bündelung technologischer Infrastruktur, die für Unternehmen, Kammern, Berufsschulen und Bildungsträger zugänglich gemacht werden soll. Gleichzeitig sollen verschiedene Ausbildungsformate wie das neue Technische Bildungszentrum Mitte, ÜLU und Industrieausbildung integriert werden. Ziel ist es, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Arbeitsstandorts Bremen zu stärken und den Zugang zu technischen und klimarelevanten Berufen durch gezielte Berufsorientierung zu fördern. In Bremerhaven ist das Klimahaus als Standort vorgesehen. Hier soll die Ausstellung „Zeitreise in eine klimaneutrale Zukunft“ realisiert werden, gegebenenfalls ergänzt durch digitale und analoge Berufsorientierungsangebote mit einem besonderen Fokus auf Klimaschutztechnologien. Zudem ist eine Bestandsanalyse inklusive der Untersuchung von Entwicklungsperspektiven der dortigen Weiterbildungsinfrastruktur vorgesehen. Strategisch verfolgt das Projekt das Ziel, Aus- und Weiterbildung im Bereich Klimaschutz und Transformation auf hohem Niveau flächendeckend im Land Bremen zu ermöglichen. Der Klima Campus soll eine Antwort auf den Fachkräftemangel in klimarelevanten Schlüsselberufen bieten. Die modulare Struktur erlaubt eine flexible Umsetzung sowie Kooperationen mit Kammern und Unternehmen und sichert damit eine breite Akzeptanz, Mitgestaltung und langfristige Tragfähigkeit. Zu Frage 3: Ein mögliches Ungleichgewicht in der Projektverteilung zwischen Bremen und Bremerhaven ergibt sich ursächlich aus den geänderten Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Klima Campus (Wegfall der Finanzierungsmöglichkeit im Umfang von 100 Million Euro) und aus den unterschiedlichen infrastrukturellen Voraussetzungen der beiden mit dem neuen Ansatz berücksichtigbaren Standorte. Während die Überseeinsel in Bremen mit verfügbaren Flächen und guter Vernetzung einen zentralen, breit aufgestellten Campus ermöglicht, bringt Bremerhaven mit dem Klimahaus einen spezialisierten Bildungsort ein. Jeder Standort übernimmt Aufgaben entsprechend seiner Stärken – funktional unterschiedlich, aber strategisch gleichwertig. Die Standorte Bremen (Überseeinsel) und Bremerhaven (Klimahaus) sollen inhaltlich verzahnt werden, um den Klima Campus als Schlüsselprojekt für die klimaneutrale Transformation des Landes Bremen zu etablieren. Anfrage 39: Minderjährige überfallen Kiosk und Tankstelle in Gröpelingen Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Kerstin Eckardt, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 29. April 2025 Diese Anfrage wurde vom Fragesteller zurückgezogen. Anfrage 40: Verbreitung der Bezahlkarte für Geflüchtete in Bremen Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 29. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben in Bremen bis zum 30. April 2025 eine Bezahlkarte erhalten? 2. Wie viele dieser Personen sind im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. April 2025 neu nach Bremen gekommen? 3. Wie viele der Bezahlkarten wurden an Personen ausgegeben, die bereits vor dem 1. März 2025 in Bremen Leistungen nach dem AsylbLG bezogen haben? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Seit Anfang März 2025 erhalten alle volljährigen Personen in Bremen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen und kein eigenes Bankkonto besitzen, eine Bezahlkarte ausgehändigt. Für minderjährige Leistungsempfänger:innen wird der Betrag auf die Karte eines Elternteils gebucht. Bislang sind von der Stadt Bremen insgesamt 426 Bezahlkarten ausgehändigt worden (Stichtag 29. April 2025). Die Anzahl der bislang ausgegebenen Bezahlkarten ist nur beschränkt aussagefähig, da innerhalb einer Familie nicht zwangsläufig jedes Familienmitglied eine eigene Bezahlkarte erhält. Das bedeutet, dass einer Person eine Bezahlkarte zugeordnet werden kann, auf diese Karte aber Leistungen für weitere Personen gebucht werden können. Daher entspricht die Anzahl der an Leistungsberechtigte ausgehändigten Bezahlkarten nicht zwangsläufig der Gesamtanzahl der Leistungsberechtigten, die Leistungen nach dem AsylbLG über die Bezahlkarte erhalten. Zu Frage 2: Von den insgesamt ausgegebenen 426 Bezahlkarten sind 79 Bezahlkarten von der neu geschaffenen Antragsstelle für Geflüchtete in der Lindenstraße 110 erstellt worden. Dort werden fast ausschließlich Neuanträge bearbeitet. Zu Frage 3: 347 Bezahlkarten wurden an Personen ausgegeben, die sich bereits vor dem 1. März 2025 in Bremen im Leistungsbezug nach dem AsylbLG befunden haben. Anfrage 41: Wie viele unerledigte Strafverfahren liegen bei der Staatsanwaltschaft Bremen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 29. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele unerledigte Strafverfahren gab es im Land Bremen zum Stichtag 1. April 2025 und wie hat sich die Zahl prozentual zum Vorjahr entwickelt? 2. Wie hat sich die Zahl der Eingänge der Staatsanwaltschaft Bremen in den letzten drei Jahren entwickelt und welche Gegenmaßnahmen hat der Senat bereits eingeleitet, um die Bestände nicht weiter anwachsen zu lassen? 3. Wie hat sich die Anzahl der offenen Strafverfahren im Land Bremen seit dem Jahr 2022 auf die Verfahrensdauer der einzelnen Verfahren entwickelt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Zahl der unerledigten Js-Ermittlungsverfahren (Verfahren gegen bekannte Tatverdächtige) bei der Staatsanwaltschaft Bremen wird nur quartalsweise erfasst. Die Zahlen für das erste Quartal 2025 liegen noch nicht vor. Zum 31. Dezember 2024 befanden sich bei der Staatsanwaltschaft Bremen 16 787 Ermittlungsverfahren in laufender Bearbeitung. Gegenüber der Zahl der unerledigten Verfahren zum vergleichbaren Vorjahresstichtag (31. Dezember 2023) ist ein Anstieg von 8,8 Prozent zu verzeichnen, was an den gestiegenen Eingangszahlen insgesamt, hier um 7,2 Prozent, liegt. In diesem Zeitraum sind mithin auch die Erledigungen der Staatsanwaltschaft um 9,95 Prozent gestiegen. Zu Frage 2: In den Jahren 2022, 2023 und 2024 wurden bei der Staatsanwaltschaft Bremen die nachfolgend dargestellten Verfahrenseingangszahlen erfasst: Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Jahr Eingänge Js Prozent 2022 60 877 - 3,0 % 2023 72 861 +19,7 % 2024 78 153 +7,3 % Der Senat unternimmt seit mehreren Jahren kontinuierliche Anstrengungen, den Personalbestand der Staatsanwaltschaft Bremen angemessen zu erhöhen. In Reaktion auf den zuletzt erheblichen Anstieg der Verfahrenseingänge wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen im Mai 2024 im Gestaltungspaket zum Doppelhaushalt 2024/2025 zehn zusätzliche Vollzeitstellen bei der Staatsanwaltschaft Bremen beschlossen. Zu Frage 3: Die statistisch erfasste durchschnittliche Verfahrensdauer der Js-Ermittlungsverfahren blieb in den Jahren 2022 bis 2024 konstant und lag jeweils bei 2,3 Monaten. Anfrage 42: Verwendung von Haushaltsmitteln im Zuwendungsrecht zum Ende des Haushaltsjahres – Vorziehen von Projekten zur Vermeidung von Rückzahlungen? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 29. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welche haushaltsrechtlichen Vorgaben gelten für das Sozialressort in Bezug auf den Umgang mit Haushaltsmitteln, die bis zum Ende eines Haushaltsjahres nicht verausgabt wurden und grundsätzlich zurückgezahlt werden müssten? 2. Gibt es nach Kenntnis des Senats im Zuständigkeitsbereich des Sozialressorts Fälle, in denen kurzfristig Projekte vorgezogen oder Ausgaben ausgelöst wurden, um Mittelrückflüsse zum Haushaltsende zu vermeiden – wie es etwa im Rechnungshofbericht zum Projekt „Housing First“ kritisiert wurde? 3. Wie stellt der Senat sicher, dass solche Projektvorziehungen nicht gegen haushaltsrechtliche Prinzipien verstoßen und bei Bedarf transparent nachvollzogen werden können? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Es gelten für alle Ressorts die haushalts- und zuwendungsrechtlichen Vorschriften der Freien Hansestadt Bremen (§§ 23, 44 LHO und dazugehörige Verwaltungsvorschriften nebst Allgemeinen Nebenbestimmungen). Zuwendungsmittel, die bis zum Ende des Haushaltsjahres nicht verbraucht worden sind (Minderausgaben), sind vom Zuwendungsempfänger gegebenenfalls unter Berechnung von Zinsen grundsätzlich zu erstatten. Die Bewilligungsbehörde kann über Nebenbestimmungen die Bedingungen für die Verwendung von Mehreinnahmen und Minderausgaben festlegen. Bei institutionellen Förderungen ist die Bildung und Inanspruchnahme von anzuerkennenden Rücklagen und Rückstellungen zuwendungsrechtlich möglich. Dabei ist auf das vom Zuwendungsempfänger beeinflusste Ergebnis abzustellen. Rücklagen und Rückstellungen führen im Jahr der Bildung allerdings nicht zu kassenmäßigen Ausgaben, das heißt, sie verbleiben zunächst im Haushalt des Zuwendungsgebers. Im Zuge der Modernisierung der Zuwendungspraxis ist unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze die Auf- beziehungsweise Anrechnung von Zuwendungsmitteln ermöglicht worden (vergleiche Nummer 8.5 VV-LHO zu § 44 und Nummer 1.6 ANBest-P und ANBest-I). Hierzu wurde bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration verfügt, dass nicht verbrauchte Zuwendungen aus dem Vorjahr im Folgejahr auf Einnahme-Finanzpositionen zu buchen sind. Nur in begründeten Einzelfällen, die ressortintern abzustimmen sind, wird die Aufbeziehungsweise Anrechnung gestattet. Zu Frage 2: Am Anfang eines Haushaltsjahres steht die Budgetplanung für die zur Verfügung stehenden Zuwendungsmittel fest. Es kann unterjährig vorkommen, dass sich in Einzelfällen Änderungen im Haushaltsvollzug ergeben, sodass Mittel anderweitig verausgabt werden. Dies geschieht nicht, um Mittelrückflüsse zum Ende eines Haushaltsjahres zu vermeiden. Das Projekt „Housing First“ befindet sich in einer Modellphase mit wissenschaftlicher Begleitung und kann nicht als typischer Vorgang zur vermeintlichen Vermeidung von Mittelrückflüssen herangezogen werden. Im Übrigen steht der Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung noch aus. Zu Frage 3: Gemäß § 34 Landeshaushaltsordnung (LHO) sind Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben. Des Weiteren legt die LHO fest, dass Ausgaben nur insoweit und nicht eher geleistet werden dürfen, als sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung (§ 7 LHO) erforderlich sind. Daher gibt es grundsätzlich mit den Haushaltsanschlägen im Haushaltsplan lediglich eine Ausgabeermächtigung und keine Ausgabenverpflichtung. Insofern ist über die Landeshaushaltsordnung sichergestellt, dass „Projektvorziehungen“ zum Zwecke der Vermeidung von Mittelrückflüssen nicht mit dem Haushaltsrecht vereinbar sind. Es gibt im Ressort ein umfangreiches internes Regelwerk, welches die Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften (VV) nebst der Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest) näher erläutert. Sämtliche budgetrechtlichen Entscheidungen werden ausnahmslos entsprechend des Verwaltungsverfahrensgesetzes begründet, dokumentiert und archiviert, sodass jederzeit im Rahmen der Aufbewahrungsfristen Zuwendungsfälle nachvollzogen werden können. Anfrage 43: Neues Jahr, neues Glück: Wie viele Stellen konnte Innensenator Mäurer bei der Polizei besetzen? Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 29. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Ausbildungsstellen bei der Polizei Bremen konnten 2024 bei beiden Einstellungsterminen und 2025 bislang besetzt werden und wie viele Bewerbungen gab es auf die Stellen? 2. Wie viele Ausbildungsplätze wurden 2024 und 2025 jeweils bei beiden Einstellungsterminen in Bremen an der Polizeiakademie Oldenburg besetzt? 3. Wie viele Stellen wurden im Jahr 2024 sowie 2025 bislang im Nichtvollzug der Polizei neu geschaffen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Zum Einstellungstermin 1. April 2024 konnten insgesamt 67 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter eingestellt werden. Davon gehören 58 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter der Polizei Bremen und 9 der Ortspolizeibehörde Bremerhaven an. Für diesen Einstellungstermin sind insgesamt 374 Bewerbungen eingegangen. Zum Einstellungstermin 1. Oktober 2024 konnten 143 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter eingestellt werden. Davon gehören 119 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter der Polizei Bremen und 24 der Ortspolizeibehörde Bremerhaven an. Für diesen Einstellungstermin sind insgesamt 684 Bewerbungen eingegangen. Für den Einstellungstermin 1. März 2025 beziehungsweise 1. April 2025 konnten 80 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter eingestellt werden. Davon gehören 70 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter der Polizei Bremen und 10 der Ortspolizeibehörde Bremerhaven an. Für diesen Einstellungstermin sind insgesamt 443 Bewerbungen eingegangen. Für den Einstellungstermin 1. September 2025 beziehungsweise 1. Oktober 2025 sind 150 Einstellungen geplant, davon 125 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter für die Polizei Bremen und 25 für die Ortspolizeibehörde Bremerhaven. Für diesen Einstellungstermin liegen 754 Bewerbungen (Stand 25. April 2025) vor. Zu Frage 2: Grundsätzlich erfolgen die Einstellungen für die Polizei Bremen an der Polizeiakademie Niedersachsen am Studienstandort Oldenburg jeweils zum 1. September eines jeden Jahres. Zum 1. September 2024 konnten an der Polizeiakademie Niedersachsen am Studienstandort Oldenburg für die Polizei Bremen keine Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter eingestellt werden, da es keine ausreichenden Bewerbungen gab. Dafür konnte eine Studiengruppe mit 25 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärtern zum 1. März 2025 für die Polizei Bremen am Studienstandort Oldenburg eingestellt werden. Die Einstellung einer weiteren Studiengruppe mit 25 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärtern ist für den 1. September 2025 geplant. Zu Frage 3: Bei der Polizei Bremen wurden in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 bislang aufgrund der Haushaltsnotlage keine zusätzlichen Stellen oberhalb des vorgesehen Zielzahlkorridors geschaffen, weil zunächst der Aufwuchs im Bereich des Polizeivollzugsdienstes durch die Übernahmen aus der Ausbildung mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln finanziert werden muss. Bei der Ortpolizeibehörde Bremerhaven wurden und werden die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel der Haushaltsjahre 2024 und 2025 ebenfalls dafür genutzt, die Übernahmen aus der Ausbildung und den damit einhergehenden Aufwuchs im Polizeivollzugsdienst zu finanzieren. Anfrage 44: Abgelaufene Dienstausweise bei der Polizei – Kein Problem? Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 29. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele der „alten“ Dienstausweise, die regulär abgelaufen sind, gibt es aktuell im Land Bremen, die lediglich provisorisch verlängert wurden? 2. Wie viel kostet die Ausstellung eines „alten“ Dienstausweises der Polizei im Land Bremen und über wie viele der alten Kartenrohlinge verfügt die Bremer Polizei noch? 3. Inwieweit bekommen die neuen Auszubildenden bei der Polizei, die zum 1. April 2025 ihren Dienst angetreten haben, einen Dienstausweis und welcher Art? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Es gibt keine gesetzliche Pflicht, polizeiliche Dienstausweise in ihrer Gültigkeitsdauer zu beschränken. Gleichwohl wurde bei der Einführung der aktuellen Dienstausweise der Polizei Bremen entschieden, diese in ihrer Gültigkeit grundsätzlich zu beschränken. Nach aktueller Auswertung gibt es circa 900 Dienstausweise in der Polizei Bremen, deren Gültigkeit verlängert wurde. Die Verlängerung wird auf den Ausweisen eingraviert. Die polizeilichen Dienstausweise der Ortspolizeibehörde Bremerhaven weisen kein Ablaufdatum aus. Zu Frage 2: Die bisherigen Dienstausweise der Polizei Bremen haben zuletzt etwa 25 Euro pro Ausweis gekostet. Die Polizei Bremen verfügt noch über 54 Kartenrohlinge des polizeilichen Dienstausweises sowie weitere 277 Ersatzkarten, die nur zur Gewährleistung des Zugriffs auf die mit der Tätigkeit verbundenen IT-Anwendungen eingesetzt werden. Der aktuelle Ausweis der Ortspolizeibehörde Bremerhaven kostet etwa 4 Euro pro Ausweis. Die Ortspolizeibehörde verfügt aktuell noch über 62 Kartenrohlinge. Zu Frage 3: Die Studierenden erhalten mit der Einführung des bundeseinheitlichen Dienstausweises zeitnah einen vollwertigen Polizeidienstausweis. Aktuell verfügen die Studierenden über einen Ausweis der Hochschule für öffentliche Verwaltung, womit sie sich in Kombination mit einem Personalausweis für die Zutrittsberechtigung auf Polizeiliegenschaften ausweisen können. Die Studierenden der Ortspolizeibehörde Bremerhaven bekommen zusätzlich den aktuellen Dienstausweis der Ortspolizeibehörde Bremerhaven. Anfrage 45: Deutschlandticket in Bremen nur für Menschen mit positiver Schufa-Auskunft? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 29. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Inwiefern und auf welcher rechtlichen Grundlage werden durch die Bremer Straßenbahn AG beziehungsweise den VBN bei Neukunden regelhaft Bonitätsauskünfte und sogenannte Ampelwerte erhoben? 2. Wie viele potenzielle Neukunden wurden und werden monatlich im Durchschnitt und in Prozent wegen solcher eingeholten Auskünfte vom Erwerb des Deutschlandtickets ausgeschlossen und wie hoch wird die Dunkelziffer derer geschätzt, die sich wegen dieser Praxis gar nicht erst um den Erhalt eines Deutschlandtickets bemühen? 3. Warum behält die BSAG/der VBN diese Praxis trotz der Aussage der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bei, nach der für die BSAG/den VBN wegen der Möglichkeit zur sofortigen fristlosen Kündigung und der durch einen Kunden zu erbringende Vorleistung kein nennenswertes kreditorisches Risiko bestehen würde? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Auf der Grundlage des Vertrages über das DeutschlandticketAbonnement können zur Sicherung der Fahrgeldeinnahmen Bonitätsabfragen durch das Verkehrsunternehmen durchgeführt werden. Zu Frage 2: Im Durchschnitt werden nach Auskunft der BSAG monatlich 40 bis 70 Anträge abgelehnt. Das sind 4 bis 8 Prozent aller Anträge. Zu einer Dunkelziffer von nicht gestellten Anträgen kann keine Aussage getroffen werden. Zu Frage 3: Ein kreditorisches Risiko besteht aus Sicht der BSAG durchaus. Die BSAG trägt die Verantwortung dafür, dass ihre Abonnenten des Deutschlandtickets ihrer Zahlungsverpflichtung nachkommen. Entsprechend besteht ein berechtigtes Interesse zur Prüfung vor Vertragsabschluss. Sammelübersicht der Vorlagen ohne Aussprache Von der Bürgerschaft (Landtag) in der 22. Sitzung nach interfraktioneller Absprache beschlossene Tagesordnungspunkte ohne Debatte. Nr. Vorlage Behandlung Prostatakrebsfrüherkennung wirksam Die Bürgerschaft (Landtag) überweist weiterentwickeln und Bremer einstimmig den Antrag zur Beratung und Modellprojekt etablieren 5. Berichterstattung an die staatliche Antrag der Fraktion der FDP vom 23. Deputation für Gesundheit, Pflege und Oktober 2024 Verbraucherschutz. (Drucksache 21/807) Bericht über die Annahme und Verwendung von Beträgen aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatische Schenkungen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben der Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem 40. Freien Hansestadt Bremen (Land und Bericht Kenntnis. Stadtgemeinde Bremen) 2024 Mitteilung des Senats vom 18. März (Drucksache 21/1071) Gesetz über die Landesregulierungsbehörde der Freien Hansestadt Bremen Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt 47. Mitteilung des Senats vom 25. Februar einstimmig das Gesetz in zweiter Lesung. (Drucksache 21/1044) Artikelgesetz zur Änderung des Bremischen Hafensicherheitsgesetzes Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt (BremHaSiG) 48. einstimmig das Gesetz in erster und zweiter Mitteilung des Senats vom 1. April Lesung. (Drucksache 21/1111) Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt 52. Mitteilung des Senats vom 22. April einstimmig das Gesetz in erster Lesung. (Drucksache 21/1144) Nr. Vorlage Behandlung Anpassung von Entschädigungsleistungen Mitteilung der Präsidentin der Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 53. Bremischen Bürgerschaft vom 23. April Mittleilung der Präsidentin Kenntnis. (Drucksache 21/1153) Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt mehrheitlich die Behandlung der Petition L 21/199 wie vom Ausschuss empfohlen. Bericht Nr. 18 des Ausschusses für Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Petitionen Linke, BÜNDNIS DEUTSCHLAND; Bericht und Dringlichkeitsantrag des Abgeordneter Sven Lichtenfeld (AfD), 54. staatlichen Ausschusses für Petitionen Abgeordnete Meltem Sağiroğlu (fraktionslos), Abgeordneter Sascha Schuster (fraktionslos) vom 28. April 2025 Dagegen: CDU, FDP (Drucksache 21/1155) Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt einstimmig die Behandlung der übrigen Petitionen wie vom Ausschuss empfohlen. Nachbesetzung eines stellvertretenden Die Bürgerschaft (Landtag) wählt einstimmig Mitglieds des anstelle der ausgeschiedenen Frau Monica Landesjugendhilfeausschusses 55. Merkel Frau Antalia Westkämper als Mitteilung des Senats vom 29. April stellvertretendes Mitglied in den Landesjugendhilfeausschuss. (Drucksache 21/1161) Bericht über die Erfüllung der Sanierungsverpflichtungen nach dem Sanierungshilfengesetz – Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem Sanierungshilfenbericht 2024 – 56. Bericht Kenntnis. Mitteilung des Senats vom 29. April (Drucksache 21/1162) Nr. Vorlage Behandlung Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt mehrheitlich das Gesetz mit den in der Gesetz zur Anpassung der bremischen Drucksache 21/1165 beschlossenen Vollzugsgesetze an aktuelle Änderungen in zweiter Lesung. Entwicklungen des Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Die Personenstandsrechts 57. Linke, Abgeordneter Sven Lichtenfeld (AfD), Mitteilung des Senats vom 27. Februar Abgeordnete Meltem Sağiroğlu (fraktionslos), Abgeordneter Sascha Schuster. (fraktionslos) (Drucksache 21/306) Dagegen: Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND Stimmenthaltung: CDU, FDP Gesetz zur Anpassung der bremischen Die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Vollzugsgesetze an aktuelle Änderungsantrag des Ausschusses Entwicklungen des mehrheitlich zu. Personenstandsrechts, Mitteilung des Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Die Senats vom 27. Februar 2024 (Drs. Linke, Abgeordneter Sven Lichtenfeld (AfD), 58. 21/306) Abgeordnete Meltem Sağiroğlu (fraktionslos), Bericht und Antrag des Abgeordneter Sascha Schuster (fraktionslos) Rechtsausschusses vom 29. April 2025 Dagegen: BÜNDNIS DEUTSCHLAND (Drucksache 21/1165) Stimmenthaltung: CDU, FDP Antje Grotheer Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft
