Bettina Hornhues
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute ein Thema, das auf den ersten Blick nach technischer Verwaltung klingt, tatsächlich aber einen grundlegenden Baustein moderner und gerechter Sozial- und Digitalpolitik darstellt: die statusübergreifende Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, für alle. Seit dem 1. Januar 2023 ist die eAU für gesetzlich Versicherte Standard. Das ist ein Fortschritt, den wir begrüßen, denn er steht für einen Bürokratieabbau, für schnellere Verfahren, für eine Entlastung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Ärzten und Krankenkassen. So weit, so gut. Doch liebe Kolleginnen und Kollegen, der Fortschritt endet dort, wo der Versicherungsschutz beginnt. Für Bürgerinnen und Bürger, die privat krankenversichert sind oder Bürgergeld empfangen, gilt dieser moderne Standard bis heute nicht. Sie müssen weiterhin die altbekannten Papierbescheinigungen einreichen – beim Arbeitgeber, bei den privaten Krankenversicherungen und beim Jobcenter. Das ist nicht nur unpraktisch, das ist auch unzeitgemäß und ungerecht. (Beifall CDU) Warum sollten Menschen unterschiedlich behandelt werden, nur, weil sie in verschiedenen Versicherungssystemen sind? Warum sollten vulnerable Gruppen wie Bürgergeldempfänger zusätzliche Hürden überwinden müssen, und das in einer ohnehin schwierigen Lebenslage? Diese Form der Bürokratie trifft knapp 2 Millionen privat versicherte Arbeitnehmer und circa 4 Millionen Bürgergeldempfänger im erwerbsfähigen Alter. Dies ist nicht effizient, nicht sozial und auch nicht digital. Genau deshalb unterstützen wir als CDU die heute vorliegenden Initiativen, sowohl den Antrag zur praktischen Weiterentwicklung der eAU der FDP-Fraktion als auch den Antrag der Regierungsfraktionen zur Einführung der eAU für alle, also auch für Privatversicherte und Bürgergeldempfänger. Was heißt das konkret? Wir brauchen erstens eine verlässliche digitale Infrastruktur, die es Arbeitgebern ermöglicht, AU-Daten zeitnah und automatisiert abzurufen. Das ist im Sinne der Unternehmen, im Sinne der Beschäftigten und übrigens auch im Sinne einer modernen Personalwirtschaft. Fehlerhafte Lohnabrechnungen oder verzögerte Rückmeldungen durch unnötige Wartezeiten sind einfach nicht mehr akzeptabel. Zweitens, wir brauchen gesetzliche Grundlage, die es auch den Jobcentern und den privaten Krankenversicherungen erlaubt, sich in das eAU-Verfahren zu integrieren, selbstverständlich unter Berücksichtigung hoher Datenschutzstandards. Drittens brauchen wir eine Lösung, die nicht nur digital, sondern auch sozial verantwortlich ist. Denn wer krank ist, sollte sich auf eines verlassen können: dass die Verwaltung funktioniert, leise, effizient und gerecht. (Beifall CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht hier auch um Vertrauen in unseren Staat, Vertrauen darauf, dass wir digitale Prozesse nicht nur einführen, sondern auch zu Ende denken, Vertrauen darauf, dass wir niemanden zurücklassen, weder Menschen in Arbeitslosigkeit noch Privatversicherte, für die in ihrem kranken Zustand der Gang zur Postfiliale vermutlich auch keine Kleinigkeit ist, und es geht um Effizienz. Es ist im Interesse aller, die knappen personellen Ressourcen dort zu entlasten, wo es technisch bereits möglich ist. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Als Nächste hat das Wort die
