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Antje Grotheer

06.05.2025 Sitzungen 21/22

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft Landtag nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 21/1086, auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Kenntnis. Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Tagesordnung angelangt. Interfraktionell wurde vereinbart, keinen weiteren Tagesordnungspunkt aufzurufen. Ich bedanke mich bei Ihnen und schließe die Sitzung. (Schluss der Sitzung um 17:44 Uhr.) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) vom 6. Mai 2025 und 7. Mai 2025 Anfrage 7: Vertragswidrigem Verhalten ambulanter Pflegedienste vorbeugen Anfrage der Abgeordneten Ute Reimers-Bruns, Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 20. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Inwiefern existieren analog zu den Ergebnissen des Modellprojekts zur Vermeidung und Aufklärung von vertragswidrigem Verhalten durch ambulante Pflegedienste in Bremen auch Erkenntnisse für Bremerhaven, und ist geplant, das Modellprojekt auf die Seestadt Bremerhaven auszuweiten? 2. Wie werden ambulante Pflegedienste in Bremen und in Bremerhaven in Bezug auf vertragskonforme Leistungserbringung und -abrechnung jenseits des Modellprojekts kontrolliert, informiert und geschult? 3. Welche Anpassungen hinsichtlich der Schulung von Pflegediensten und welche Sensibilisierung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen zur Vermeidung vertragswidrigen Verhaltens sind vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Modellprojekts aus Sicht des Senats erforderlich? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Grundlage für das Modellprojekt in der Stadtgemeinde Bremen war die Leistungsgewährung der Hilfe zur Pflege. Der Gesetzgeber gibt den Kommunen seit dem 1. Januar 2020 im Rahmen der Hilfe zur Pflege die Möglichkeit, Fehlverhalten zu bekämpfen. Daraus ergibt sich das Prüfrecht für den Sozialhilfeträger. Es obliegt der Stadtgemeinde Bremerhaven, über Maßnahmen zur Vermeidung von vertragswidrigem Verhalten zu entscheiden. Zu Frage 2: Zum 1. Januar 2020 haben die Sozialhilfeträger mit den §§ 76a, 78 SGB XII eigene Prüfrechte und Prüfpflichten erhalten. Diese umfassen auch die Prüfung, ob ambulante Leistungserbringer der Pflege ihre gesetzlichen und vertraglichen Pflichten erfüllen. Für das Prüfverfahren bedarf es Anhaltspunkten bezüglich einer Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Vorgaben. In der Stadtgemeinde Bremen werden die Abrechnungen der ambulanten Pflegedienste im Rahmen der Leistungsgewährung überprüft. Wenn hier Auffälligkeiten vorliegen, wird das mit der Pflegebegutachtung beauftragte Gesundheitsamt informiert, um genauere Prüfungen vorzunehmen. Zwar fällt die Schulung der Pflegedienste nicht in den Aufgabenbereich des Sozialhilfeträgers, dennoch hat die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration gemeinsam mit dem Gesundheitsamt im dritten und vierten Quartal 2023 die privaten ambulanten Pflegedienste und die Pflegedienste der Wohlfahrt umfassend zum Leistungsumfang und zu Abrechnungsmöglichkeiten im Rahmen der Hilfe zur Pflege geschult. Im Rahmen des abgeschlossenen Modellprojekts konnten die Abrechnungsstandards durch einen Austausch mit den Pflegediensten verbessert werden. In der Stadtgemeinde Bremerhaven erfolgt die Überprüfung der Abrechnungen der ambulanten Pflegedienste im Rahmen der Leistungsgewährung. Werden Unregelmäßigkeiten festgestellt, wird das Gesundheitsamt, das auch für die Pflegebegutachtung zuständig ist, zur Durchführung einer vertieften Prüfung hinzugezogen. Zu Frage 3: Grundsätzlich sind der ambulante Pflegedienst und die pflegebedürftige Person Vertragspartner:innen und somit eigenverantwortlich für die Einhaltung ihrer vertraglichen Pflichten. Alle gängigen Beratungsstellen, vor allem auch die Pflegestützpunkte, können angesprochen werden, wenn es Probleme bei der Umsetzung gibt. Eine Aufklärung über die Rechte ist auch Teil der Pflegeberatung der dafür zuständigen Pflegekassen. Bei Begutachtungen werden die Themen Abrechnung und Leistungsnachweise mitbeachtet. Anfrage 8: Wie werden die Bahnen des Expresskreuzes BremenNiedersachsen (EBN) wieder zum Supermodel? Anfrage der Abgeordneten Fynn Voigt, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 20. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Inwieweit und in welcher Form gedenkt der Senat seinen Einfluss geltend zu machen, damit die Defizite durch den Notbetrieb („Ersatzkonzept“), der im EBN aufgrund fehlender Züge gefahren wird, abgepuffert werden? 2. Welche künftig nicht beziehungsweise nur eingeschränkt auf den Strecken vorhandene Qualitätsmerkmale (zum Beispiel WLAN, ausreichende Kapazitäten zu Stoßzeiten, Barrierefreiheit, Sauberkeit, Klimatisierung) hält der Senat bei Nachbesserungen gegebenenfalls für prioritär, welche eher für nachrangig? 3. Mit welchen zusätzlichen Kosten aus der verspäteten Lieferung der Züge und der verspäteten Inbetriebnahme des EBN-Servicecenters ist zum aktuellen Zeitpunkt für den Landeshaushalt zu rechnen? Antwort des Senats: Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet: Priorität bei der Aufstellung des Ersatzkonzeptes für das Fahrplanjahr 2026 hatte das Bereitstellen der maximal möglichen Beförderungskapazitäten auf den betroffenen Strecken. Andere Kriterien, wie zum Beispiel WLAN oder klimatisierte Fahrzeuge, waren demgegenüber nachrangig. Die Zugänglichkeit der Züge im Rahmen des Ersatzkonzeptes für Rollstühle ist wie bei den bisher eingesetzten Doppelstockwagen mithilfe des Zugpersonals gewährleistet. Im Schulterschluss mit der DB Regio AG und der Firma Alstom haben die SPNV-Aufgabenträger alle Anstrengungen unternommen, den Fahrgästen das entsprechend der Marktsituation bestmögliche Fahrzeugkonzept als Zwischenlösung anzubieten. Verbesserungen sind erst durch den Einsatz der neuen Fahrzeuge möglich. Zu Frage 3: Nach Information der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen sind nach dem aktuellen Verhandlungsstand die durch den Einsatz der Ersatzflotte entstehenden Mehrkosten durch den von Alstom zu leistenden Schadensersatz abgedeckt. Demnach entstehen für den Landeshaushalt hierdurch keine Mehrkosten. Anfrage 9: Abschiebungen nach Kroatien Anfrage der Abgeordneten Dariush Hassanpour, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke vom 20. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Menschen wurden seit 2023 im Rahmen einer DublinÜberstellung nach Kroatien abgeschoben, wie viele Abschiebungen sind derzeit in Vorbereitung (bitte nach Monaten, Herkunftsland, Alter und Geschlecht der Abgeschobenen aufschlüsseln)? 2. Wie viele Abschiebeversuche wurden seit 2023 geplant, aber nicht durchgeführt (bitte nach Monaten, Herkunftsland, Alter und Geschlecht der Betroffenen aufschlüsseln), wie viele der Betroffenen waren (zeitweise) in Abschiebehaft? 3. Wie hat der Senat Abschiebehindernisse geprüft und berücksichtigt der Senat dabei Berichte über systematische Misshandlung von Schutzsuchenden durch kroatische Beamt:innen, wie den AIDA country report on croatia 2023, der unter anderem Folter nachweist? Antwort des Senats: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Es wurden in dem genannten Zeitraum keine Rücküberstellungen nach Kroatien durchgeführt. Aktuell sind auf Grundlage von vollziehbaren Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 17 Rücküberstellung nach Kroatien in Planung. Details zu den geplanten Rücküberstellungen können nicht mitgeteilt werden, um deren Durchführung nicht zu gefährden. Planungen zu Rücküberstellungen nach Kroatien erfolgten im genannten Zeitraum ausschließlich im Migrationsamt Bremen, wobei die statistische Erfassung erst seit Mitte 2023 erfolgt. Sowohl das Alter, als auch das Geschlecht wird bei der Planung von Rücküberstellungen noch nicht umfassend statistisch erfasst. Im Jahr 2023 waren es insgesamt 57 Rücküberstellungen: 40 hatten die russische, acht die syrische, sieben die türkische und zwei die afghanische Staatsangehörigkeit. Im Jahr 2024 waren es 13 Rücküberstellungen: acht hatten die russische, zwei die syrische, eine Person die afghanische, eine die iranische und eine die türkische Staatsangehörigkeit. Im ersten Quartal des Jahres 2025 waren es 10 geplante Rücküberstellungen nach Kroatien: fünf hatten die syrische, zwei die russische, zwei die türkische und eine Person die afghanische Staatsangehörigkeit. Ein Betroffener ohne festen Wohnsitz in Bremen, dessen Abschiebung nach Kroatien für August 2023 geplant war, war zeitweise in Abschiebehaft. Zu Frage 3: Das BAMF hat in Dublin-Fällen die Entscheidungshoheit und entscheidet, ob eine Überstellung nach der Dublin-III-Verordnung zu vollstrecken oder auszusetzen ist. Nach der aktuellen Rechtsprechung, zusammengefasst etwa vom Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 12. Februar 2025, leidet das kroatische Asylsystem aktuell nicht an systemischen Mängeln. Sämtliche Erkenntnisse, die sich auf die Durchführbarkeit einer Rücküberstellung auswirken können, werden von den hiesigen Ausländerbehörden unverzüglich an das BAMF übermittelt. Die Entscheidung über einen möglichen Abbruch einer Maßnahme trifft ausschließlich das BAMF. Anfrage 10: Erfolgsquote bei Rückführungen im Rahmen der DublinIII-Verfahren Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 20. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Warum liegt die vom Senat in Drucksache 21/948 genannte Erfolgsquote in Bremen für Rückführungen im Rahmen der Dublin-III-Verfahren so deutlich unter dem Bundesdurchschnitt, und aus welchen Gründen konnten 2024 in 261 Fällen, in denen das Erstaufnahmeland zustimmte, nur 14 Personen tatsächlich überstellt werden (Bitte die fünfhäufigsten Gründe nennen)? 2. Welche Begründungen liegen für die hohe Zahl an „Dublin-Fällen“ in Bremen vor, deren Erstaufnahmeland Kroatien laut Drucksache 21/948 war, und welche Hinderungsgründe standen bisher einer Rücküberstellung der betreffenden Personen nach Kroatien entgegen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Über die Gründe für unterschiedliche Erfolgsquoten der Länder insgesamt liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Ein wesentliches Problem für alle Länder liegt im Verfahren. Einige Mitgliedsstaaten erteilen zwar die Zustimmung oder reagieren auf die Anfrage nicht, was einer Zustimmung gleichkommt. Der Überstellungsprozess gestaltet sich aber im Weiteren so schwierig, dass in den vorhandenen Planungsfenstern keine Überstellungen organisiert werden können. Für Kroatien gibt es beispielsweise enge Zeitfenster für Überstellungen, was die Zahl der überhaupt verfügbaren Flüge stark einschränkt. Andere Mitgliedsstaaten erklären offen, überstellte Personen nicht einreisen zu lassen. Solche Fälle werden gar nicht erst organisiert und daher auch nicht statistisch als „gescheitert“ erfasst. Erfahrungsgemäß sind bei den tatsächlich organisierten Überstellungen die wesentlichen Gründe für das Scheitern in Bremen, dass die zu überstellende Person am Tag der Überstellung nicht in der zugewiesenen Unterkunft angetroffen wurde. Sofern die Person aufgegriffen wird oder sich in der vorgesehenen Unterkunft zurückmeldet, kann ein erneuter Überstellungsversuch unternommen werden, allerdings reicht in der Regel die verbleibende Überstellungsfrist hierzu nicht aus. Auch werden bereits geplante Überstellungen storniert, wenn sich die Person ins Dossierverfahren begibt. Zu Frage 2: Personen, die über Kroatien nach Deutschland einreisen, unterliegen bei der Verteilung auf die Länder hinsichtlich der Zuständigkeit für ihr Asylverfahren keinen Besonderheiten. Die relativ hohe Zahl von „Dublin-Fällen“ spiegelt die allgemeine Entwicklung in Deutschland wider, nach der die Zahl der Zustimmungen aus Kroatien deutschlandweit von 3 276 im Jahr 2022 auf 12 932 im Jahr 2024 gestiegen ist. Auch in Bremen gab es einen deutlichen Anstieg von 35 Fällen im Jahr 2022 auf 86 Fälle im Jahr 2024. Von den in der Antwort zu Frage1 aufgeführten Hinderungsgründen mangelt es bei Überstellungen nach Kroatien an ausreichenden Flugverbindungen. Anfrage 11: Wie ist die psychiatrische Krisenversorgung in den Stadtgemeinden organisiert und finanziert? Anfrage des Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 24. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie ist die nächtliche Versorgung von Menschen in akuten psychischen Krisen in den Stadtgemeinden jeweils organisiert und wie werden die Angebote finanziert? 2. Inwiefern erachtet der Senat den Ausbau des Krisendienstes in Bremerhaven weiterhin für notwendig und wie sollen Umsetzung und Finanzierung erfolgen? 3. Wie ist der aktuelle Stand beim Aufbau eines integrierten Krisendienstes in Bremen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Bremerhaven: In Bremerhaven deckt der Sozialpsychiatrische Dienst (SpsD) des Gesundheitsamtes den Krisendienst in der Zeit von Montag bis Donnerstag 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr ab. Innerhalb dieses zeitlichen Rahmens sind die Mitarbeitenden des SpsD an Kriseninterventionen und Unterbringungsmaßnahmen beteiligt. Außerhalb dieser Zeiten wird die betroffene Person von der Polizei zur Psychiatrie des Klinikums Bremerhaven-Reinkenheide verbracht. Dort ist der diensthabende Arzt für Krisenfälle beziehungsweise eine fachliche Beurteilung zuständig. Eine aufsuchende Krisenintervention kann von dort jedoch nicht geleistet werden. Menschen in Krisensituationen können sich auch an das Nachtcafé wenden, das Montag bis Freitag von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet ist. Die Finanzierung des SpsD erfolgt über den kommunalen Haushalt der Stadt Bremerhaven. Das Nachtcafé Bremerhaven wird als zeitlich begrenztes Projekt (aktuell bis Mitte 2025) durch das Land Bremen finanziert. Bremen: Der Krisendienst in Bremen wird als Leistung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) über das Gesundheitsamt Bremen innerhalb des kommunalen Haushalts finanziert sowie zu einem geringen Teil im Rahmen der Finanzierung der psychiatrischen Institutsambulanz aus Mitteln der Krankenkassen bezuschusst. Die regionalen Behandlungszentren übernehmen den Krisendienst von 08:30 Uhr bis 14:30 Uhr. Der zentrale Krisendienst ist werktags von 14:30 Uhr bis 23:00 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen vom 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Einsatz. Das Krisentelefon wird derzeit über Modellmittel aus dem Landeshaushalt finanziert und bietet mit ein bis zwei Mitarbeitenden von Montag bis Freitag von 21:00 Uhr bis 08:30 Uhr und Samstag und Sonntag von 17:00 bis 08.30 Uhr telefonische Krisenberatung an. Das Nachtcafé wird ebenfalls aus Modellmitteln des Landeshaushalts finanziert. Im Nachtcafé stehen täglich zwei Mitarbeitende zur Verfügung. Das Nachtcafé ist Dienstag bis Sonntag und an Feiertagen von 20:00 Uhr bis 1:00 Uhr geöffnet (montags nur an Feiertagen). Es ist vorgesehen, das Nachtcafé künftig über die Eingliederungshilfe zu finanzieren, wobei sich die Finanzierung dann anteilig aus Landes- und kommunalen Mitteln zusammensetzt Zu Frage 2: Im Rahmen einer Organisationsentwicklung im Gesundheitsamt Bremerhaven ist ein Personalbedarf für die Abteilung 5 – Sozialpsychiatrischer Dienst – Krisendienst festgestellt worden. Der Gesundheitsausschuss der Stadt Bremerhaven hat für 2025 1,25 Sozialpädagog:innenstellen zusätzlich für den Krisendienst beschlossen. Die Umsetzung wird aktuell vorbereitet. Für den Haushalt 2026/2027 sind weitere 0,75 Sozialpädagog:innenstellen für den Krisendienst vorgesehen. Der Krisendienst als Angebot des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ist eine kommunale Aufgabe, die somit auch aus kommunalen Haushaltsmitteln finanziert wird. Sofern eine Leistung der Eingliederungshilfe als Sozialleistung vorliegt, wird diese anteilig aus Landesmitteln und kommunalen Mitteln finanziert. Zu Frage 3: Das vorrangige Ziel in der Stadtgemeinde Bremen ist es, aus den vorhandenen Angeboten – Krisendienst, Nachtcafé und Krisentelefon – einen integrierten Krisendienst zu schaffen. Derzeit wird geprüft, ob ein leistungserbringerübergreifendes Team zusammengestellt werden kann, um eine bessere personelle Kontinuität und eine stärkere Identifikation mit der Aufgabe des Krisendienstes sicherzustellen. Anfrage 12: Keine straffälligen unbegleiteten minderjährigen Ausländer in Bremen? Realität oder Wunschdenken des Senats Bovenschulte Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 25. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Aus welchem Grund hat der Senator für Inneres die SOKO „Junge Räuber“ gegründet? 2. Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer, die in den letzten fünf Jahren im Land Bremen untergebracht waren, wurden straffällig (bitte nach Jahren, Alter des unbegleiteten Minderjährigen, Art der Straftaten und nach Art der Unterbringung [vorläufige Inobhutnahme, Inobhutnahme, stationäre Betreuung gemäß § 34 SGB VIII, Anschlussmaßnahmen wie Hilfe zur Erziehung oder Betreutes Jugendwohnen] differenzieren)? 3. Wie viele der bislang in der SOKO „Junge Räuber“ ermittelten Tatverdächtigen waren unter 21 Jahre alt und „nicht deutscher Herkunft“? Antwort des Senats: Zu Frage 1: In den Sommermonaten 2023, insbesondere im September, wurde trotz der konzentrierten polizeilichen Schwerpunktmaßnahmen ein erheblicher Anstieg der Raubdelikte verzeichnet. Daher hat der Senator für Inneres und Sport entschieden, die Aktivitäten zur Bekämpfung des Deliktsphänomens mit einer Sonderkommission „Junge Räuber“ noch weiter zu intensivieren. Zu Frage 2: Die zu dieser Frage erbetenen Informationen werden standardisiert weder bei der Polizei noch in den Jugendämtern erhoben. Für eine Auswertung im Sinne der Anfrage wäre ein manueller Abgleich aller unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer, die in den letzten fünf Jahren im Land Bremen untergebracht waren, auf ihre Straffälligkeit hin, entsprechend polizeilicher oder justizieller Erkenntnisse erforderlich. Ein solcher Abgleich in diesem Umfang war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Zu Frage 3: Zur Beantwortung der Frage wurde hier auf die Mehrfachzählung der erfassten Tatverdächtigen analog zur Polizeilichen Kriminalstatistik zurückgegriffen. Dabei werden auch Tatverdächtige berücksichtigt, die in mehreren Vorgängen erfasst wurden und die innerhalb des Betrachtungszeitraumes älter geworden sind. Mit diesem Vorgehen wird sichergestellt, dass Tatverdächtige, die im gesamten Betrachtungszeitraum strafrechtlich mehrfach in Erscheinung getreten sind und währenddessen das 21. Lebensjahr überschritten haben, dennoch in dieser Auswertung berücksichtigt werden. Im Rahmen der SOKO „Junge Räuber“ wurden seit dem 27. September 2023 insgesamt 651 Tatverdächtige unter 21 Jahre und „nicht deutscher Herkunft“ ermittelt. Anfrage 13: Steigen die Kündigungszahlen bei der Polizei im Land Bremen? Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 25. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Kündigungen bei der Polizei im Land Bremen gab es jeweils in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 bislang (bitte getrennt für Bremen und Bremerhaven angeben)? 2. Sollte ein Anstieg der Kündigungszahlen bei der Polizei zu verzeichnen sein, auf welche Umstände führt der Senat dies zurück? 3. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die Zahlen der Kündigungen bei der Polizei im Land Bremen zu senken? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Polizei Bremen haben 28 Personen im Jahr 2022, 21 Personen im Jahr 2023, 29 Personen im Jahr 2024 und 7 Personen bis zum Ablauf des 31. März 2025 aufgrund einer Kündigung oder Entlassung auf eigenen Wunsch verlassen. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven haben drei Personen im Jahr 2022, neun Personen im Jahr 2023, zwölf Personen im Jahr 2024 und eine Person bis zum Ablauf des 31. März 2025 aufgrund einer Kündigung oder Entlassung auf eigenen Wunsch verlassen. Zu Frage 2: Bei der Polizei Bremen ist ein auffälliger Anstieg bei Kündigungen und Entlassungen nicht zu erkennen. Entlassungen sind bei Studierenden grundsätzlich unter anderem damit zu begründen, dass in den letzten Jahren aufgrund der geringen Bewerbungszahl nahezu alle Studierenden auch eingestellt wurden. Fast jeder zweite Arbeitnehmer aus der sogenannten Generation Z erwägt zudem, noch in diesem Jahr den Arbeitgeber zu wechseln. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest eine im Auftrag des Karrierenetzwerks Xing durchgeführte Forsa-Umfrage zur Wechselbereitschaft von Arbeitnehmern vom 15. April 2025 (https://www.newwork.se/de/newsroom/pressemitteilungen/2025_xing_so_b ewerten_die_altersgruppen_die_arbeitswelt). Bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven ist ein Anstieg der Entlassungszahlen in den vergangenen Jahren in der Gruppe der Studierenden zu verzeichnen. Bei den Kündigungszahlen der übrigen Beschäftigtengruppen können keine Auffälligkeiten beschrieben werden. Grundsätzlich wird in Bremerhaven bei Bekanntwerden einer möglichen Kündigung/Entlassung ein Personalgespräch geführt. Dies verfolgt die Erörterung der Gründe. Hierbei ließen sich die folgenden Gründe identifizieren: Psychische Überlastung, die aus den fachtheoretischen und fachpraktischen Anforderungen sowie aus der mangelnden Auseinandersetzung vor Aufnahme des Studiums mit den möglichen Grenzerfahrungen, welche das Berufsbild prägen, resultieren, beispielsweise Gewalt, polizeiliche Zwangsmaßnahmen et cetera. Darüber hinaus spielt physische Überlastung eine Rolle, das heißt, mangelnde eigenständige Vorbereitung auf die fachpraktischen Studieninhalte – insbesondere die Sportprüfungen. Zu Frage 3: Auch die Polizei Bremen führt seit März 2025 Befragungen zu den Gründen des Weggangs durch, um Ausscheidegründe besser bewerten zu können und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen zu treffen. Eine erste Bewertung ist nach Ablauf eines Jahres für Anfang 2026 geplant, sodass aktuell noch keine Ergebnisse vorliegen. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven optimiert neben den oben genannten Auswertungen den Onboarding-Prozess und führt regelmäßig allgemeine Mitarbeitendenbefragungen durch. Im Bereich der Studierenden werden bei Anzeichen von Defiziten, die einen erfolgreichen Abschluss des Studiums gefährden, frühzeitig Unterstützungsangebote unterbreitet. Ferner erfolgt eine Anpassung der medialen Werbestrategie in Hinsicht auf die realitätsnahe Darstellung des Berufsbildes. Weiterhin wurde ein Projekt an der Hochschule für öffentliche Verwaltung zur Evaluation und Neuausrichtung der Inhalte und Strukturen der polizeilichen Ausbildung eingerichtet, um eine mögliche Qualitätsverbesserung zu erreichen. Anfrage 14: Was folgt aus der ersten Landesseniorenkonferenz? Anfrage der Abgeordneten Kerstin Eckardt, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 25. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welche der von Seniorenvertretern auf der ersten Landesseniorenkonferenz vorgetragenen Forderungen werden vom Senat Bovenschulte als relevant im Sinne handlungsleitender Umsetzung aufgenommen? 2. Nach welchen Kriterien werden die relevanten Themen in Reihenfolge ihrer Abarbeitung gebracht? 3. Welche weiteren Formate zur politischen Mitwirkung von Senioren plant der Senat wann? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Als Schwerpunkte wurden auf der ersten Landesseniorenkonferenz die Themen „Mitwirkung von älteren Menschen“ und „Pflege“ erörtert. Für eine Weiterentwicklung der Mitwirkungsrechte von älteren Menschen erarbeitet die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration derzeit ein Eckpunkte-Papier, das dann unter anderem mit der Seniorenvertretung weiter diskutiert wird. Für weitere konzeptionelle Fragen im Bereich Pflege ist die bundesgesetzliche Rahmensetzung entscheidend. Hier müssen die entsprechenden Diskussionen und Ergebnisse abgewartet werden. Dies gilt sowohl für die stationären als auch die ambulanten, teilweise quartiersbezogenen Angebote. Zu Frage 2: Beim Thema Mitwirkung ergibt sich die Prioritätensetzung aus dem am 17. April 2024 von der Bürgerschaft beschlossenen Antrag für mehr Mitwirkungsmöglichkeiten von Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben im Land Bremen. Bei den Pflegethemen wird eine Priorisierung nach Dringlichkeit und Realisierbarkeit vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssituation vorgenommen werden müssen. Zu Frage 3: Im Fokus steht die Weiterentwicklung bestehender Formate, Gremien und Institutionen, um die Belange der Seniorinnen und Senioren gut zu berücksichtigen. Anfrage 15: Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien? Anfrage des Abgeordneten Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 26. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Inwiefern ist der Senat der Auffassung, dass die per Senatspressemitteilung vom 29. Januar („Ein nicht zu rechtfertigender Tabubruch“) und vom 8. Februar 2025 („Senat unterstützt Demonstration“) veröffentlichten Statements des Bürgermeisters und Präsidenten des Senats und der Senatorin für Wirtschaft die Chancengleichheit der Parteien wahren und der Neutralitätspflicht Genüge tun? 2. Wie bewertet der Senat die in der Rechtsprechung, beispielsweise des Bundesverfassungsgerichts (unter anderem 2 BvE 1/16, 2 BvE 1/19, 2 BvE 5/20) und des Niedersächsischen Staatgerichtshofes (StGH 6/19) entwickelten Leitsätze zur Wahrung der Neutralitätspflicht und zur Sicherung der Chancengleichheit der Parteien? 3. Welche organisatorischen Vorkehrungen hat der Senat getroffen, um sicherzustellen, dass die Mitglieder des Senats bei öffentlichen Äußerungen die Chancengleichheit der Parteien wahren und der Neutralitätspflicht Genüge tun? Antwort des Senats: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Der Senat ist sich der Bedeutung der Chancengleichheit der politischen Parteien im politischen Wettbewerb bewusst und hat bei öffentlichen Äußerungen stets seine Neutralitätspflicht im Blick. Hinsichtlich der Senatspressemitteilungen vom 29. Januar 2025 („Ein nicht zu rechtfertigender Tabubruch“) und vom 8. Februar 2025 („Senat unterstützt Demonstration“) vermag der Senat auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs keinen Verstoß gegen seine Neutralitätspflicht oder die Chancengleichheit der politischen Parteien erkennen. Der Senat ist als oberstes Regierungsorgan gemeinsam mit den anderen dazu berufenen Verfassungsorganen zur Staatsleitung berufen. Diese Aufgabe schließt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Befugnis zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit ein. Diese ist nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern notwendig, um den Grundkonsens im demokratischen Gemeinwesen lebendig zu erhalten und die Bürgerinnen und Bürger zur eigenverantwortlichen Mitwirkung an der politischen Willensbildung sowie der Bewältigung vorhandener Probleme zu befähigen. Sie umfasst die Darlegung und Erläuterung der Regierungspolitik hinsichtlich getroffener Maßnahmen und künftiger Vorhaben angesichts bestehender oder sich abzeichnender Probleme sowie die sachgerechte, objektiv gehaltene Information über die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betreffenden Fragen und wichtige Vorgänge auch außerhalb oder weit im Vorfeld der eigenen gestaltenden politischen Tätigkeit. Dabei kann der Senat auch Empfehlungen und Warnungen aussprechen. Die Presseerklärung vom 29. Januar 2025 enthält eine Erklärung von Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte zum potenziellen Abstimmungsverhalten des Landes Bremen im Bundesrat, falls der dann dort vorliegende Gesetzentwurf nur mit Unterstützung der AfD im Bundestag zustande gekommen sein sollte. Außerdem ordnet der Bürgermeister das Abstimmungsverhalten einzelner Bundestagsfraktionen ein und warnt vor einer Beschädigung der Glaubwürdigkeit demokratischer Willensbildung. Bei der gesamten Aussage handelt es sich um eine objektiv gehaltene Information zu dem Abstimmungsverhalten der vom Bremer Senat entsandten Mitglieder im Bundesrat aufgrund sich seinerzeit abzeichnender beziehungsweise jedenfalls andeutender neuer interfraktioneller Zusammenarbeit im Bundestag sowie eine Warnung vor der Gefahr des Glaubwürdigkeitsverlustes. All dies unterfällt der verfassungsrechtlich nicht nur erlaubten, sondern auch dringend notwendigen Öffentlichkeitsarbeit des Senats. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung waren bereits zahlreiche Presseanfragen zum künftigen bremischen Abstimmungsverhalten im Bundesrat bei der Pressestelle des Senats eingegangen. Ebenso verhält es sich mit der Presseerklärung vom 8. Februar 2025, die im Wesentlichen nur darüber informiert, dass die Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte und Björn Fecker sowie die Senatorinnen Claudia Bernhard, Kristina Vogt, Sascha Karolin Aulepp und Kathrin Moosdorf sowie die Staatsrätin Karin Treu an einer Versammlung teilgenommen haben, die unter dem Motto „Bremen hält zusammen“ stattfand und allgemein und unmittelbar ohne parteipolitischen Bezug ein offenes, solidarisches und diverses Zusammenleben in Bremen forderte. Hierbei handelt es sich um zulässige und gebotene Öffentlichkeitsarbeit des Senats. Auch die in der Pressemitteilung genannten Zitate der Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte und Björn Fecker sowie der Senatorin Kristina Vogt stellen sich als zulässige Öffentlichkeitsarbeit dar und wahren die notwendige parteipolitische Neutralität. Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte wendet sich inhaltlich gegen eine als „Remigrationsplan“ bezeichnete, extrem restriktive Asyl- und Ausländerpolitik, die seinerzeit im politischen Diskurs eine große Rolle spielte und bis heute spielt. Er macht die ablehnende Haltung des Senats gegenüber der Politik deutlich und zeigt seine Zustimmung zum Motto der Demonstration, die sich deutlich gegen diese Politik positionierte. Ebenso verhält es sich mit der Aussage des Bürgermeisters Björn Fecker. Seine Aussage bezieht sich explizit auf die Gefahren von Rechtsextremismus und der Pflicht zum Schutz der Demokratie. Ein Verstoß gegen die Chancengleichheit der Parteien oder die Neutralitätspflicht ist nicht ersichtlich. Schließlich trifft dies auch auf die Aussage der Senatorin Kristina Vogt zu. Sie spricht zu dem faktischen Anlass der Demonstration: einer vorangegangenen Abstimmung im Bundestag und bekundet ihr Einverständnis mit den Forderungen der Demonstration für Solidarität, Vielfalt und Demokratie und gegen „menschenverachtende Politik“ und einen „Rechtsruck“ innerhalb der Gesellschaft. Auch damit bewegt sie sich innerhalb des Rahmens der zulässigen Öffentlichkeitsarbeit der Regierung. Der Senat hat daher insgesamt keinerlei Anlass, an der Rechtmäßigkeit der beiden Senatspressemitteilungen zu zweifeln. Zu Frage 3: Pressemitteilungen werden vor Veröffentlichung in der Pressestelle des Senats auf Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit geprüft. Anfrage 16: Plötzliches Wegbrechen privat betreuender und pflegender Bezugspersonen von schwerstbehinderten Menschen Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 26. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie oft müssen schwerstbehinderte, offenbar hilflose Personen in Bremen nach akutem Ausfall ihrer Betreuungsperson extern untergebracht werden und wer ist in solchen Situationen, die durchaus auch nachts eintreten können, für diese Unterbringungen zuständig? 2. Wie oft werden schwerstbehinderte Menschen in solchen Situationen aus welchen Gründen in die Psychiatrie gebracht und wie lange müssen sie im Durchschnitt dort bleiben? 3. Hält der Senat diese Unterbringungsform für stark beeinträchtigte Menschen für angemessen oder werden zeitnah andere Lösungen angestrebt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Es liegen keine Zahlen dazu vor, wie häufig schwerstbehinderte Personen nach einem akuten Ausfall ihrer Betreuungsperson extern untergebracht werden. In Bremen bietet die AWO ambulante Unterstützung in den Familien an, die als Kurzzeitwohnen in Krisensituationen ausgeweitet werden kann. Weitere Anbieter haben sogenannte Überbelegungszimmer, die kurzfristig in Krisen belegt werden können. In Bremerhaven gibt es in besonderen Wohnformen Kurzzeitwohnplätze und einen Gästewohnplatz, der in Krisen genutzt werden kann. In Notsituationen sind die Krisendienste der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven oder auch die Polizei zuständig. Zu Frage 2: In Bremen sind vier schwerstbehinderte Personen bekannt, die nach einer Eskalation im Elternhaus in die Psychiatrie eingewiesen wurden. Diese vier Leistungsberechtigten konnten aufgrund der Überlastung der Angehörigen nicht in das Elternhaus zurückkehren, sodass eine Wohneinrichtung gesucht werden musste. Für zwei Leistungsberechtigte konnten Wohnplätze gefunden werden. In zwei Fällen sahen sich die Leistungserbringer der vorhandenen Wohnangebote aufgrund der herausfordernden Verhaltensweisen der Leistungsberechtigten nicht in der Lage, sie aufzunehmen. Eine Leistungsberechtigte verblieb mit ambulanter externer Unterstützung in der Psychiatrie, bis sie in das intensivbetreute Wohnen in Friedehorst einzog. In Bremerhaven sind keine vergleichbaren Fälle bekannt. Zu Frage 3: Der Senat hält die in der Antwort zu Frage 1 beschriebenen unterschiedlichen Lösungen vor. Die Nutzung von Gästewohnplätzen wird zurzeit in Bremerhaven erprobt und ausgewertet. In beiden Stadtgemeinden werden in Krisenfällen Fallkonferenzen mit allen Leistungserbringer:innen durchgeführt, um gemeinsam individuelle Lösungen zu entwickeln. Anfrage 17: Minderjährige überfallen Kiosk und Tankstelle in Gröpelingen Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 26. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Handelt es sich bei den beiden Tatverdächtigen aus der Polizeimeldung Nummer 0184 um unbegleitete minderjährige Ausländer, und falls nein, welche Staatsangehörigkeit haben die beiden Tatverdächtigen? 2. Wie viele Vorstrafen haben die beiden Tatverdächtigen bereits und welche Art der Delikte wurden von ihnen begangen? 3. Welche pädagogischen Maßnahmen wurden für die beiden minderjährigen Tatverdächtigen ergriffen, insbesondere für den nicht strafmündigen Dreizehnjährigen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die beiden Tatverdächtigen werden nicht als unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) geführt. Der Tatverdächtige aus dem Kioskraub hat sowohl die deutsche als auch die nigerianische Staatsbürgerschaft. Der strafunmündige Tatverdächtige aus dem Tankstellenraub hat die rumänische Staatsangehörigkeit und war zum Zeitpunkt der Tat 13 Jahre alt. Zu Frage 2: Strafrechtliche Verurteilungen für die beiden Tatverdächtigen liegen bislang nicht vor. Gegen den 17-jährigen Tatverdächtigen des Kioskraubs wurden bei der Staatsanwaltschaft Bremen bislang zwei Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs des Diebstahls zum Nachteil von Supermärkten geführt. In beiden Verfahren wurde gemäß § 153 Absatz 1 Strafprozessordnung (StPO) von der weiteren Verfolgung abgesehen. Der 13-jährige strafunmündige Tatverdächtige wurde bei der Staatsanwaltschaft Bremen bislang in vier Verfahren als Tatverdächtiger erfasst, von denen drei den Vorwurf einer Körperverletzung und eines den Tatvorwurf des versuchten Diebstahls im besonders schweren Fall zum Gegenstand hatten. Aufgrund des bestehenden Verfahrenshindernisses der Strafunmündigkeit wurden diese Verfahren allesamt gemäß § 170 Absatz 2 StPO eingestellt. Die Ermittlungsverfahren wegen der Taten, die Anlass für die Polizeimeldung Nummer 0184 waren und die wegen noch laufender Ermittlungen noch nicht bei der Staatsanwaltschaft liegen, sind dabei nicht berücksichtigt. Zu Frage 3: Vor dem Hintergrund der oben dargestellten Verfahrenseinstellungen gemäß § 153 Absatz 1 StPO und § 170 Absatz 2 StPO sowie des Umstands, dass die Ermittlungsverfahren wegen der von der Polizei gemeldeten Raubtaten noch nicht bei der Staatsanwaltschaft eingegangen sind, wurden bislang weder durch die Staatsanwaltschaft selbst noch durch das Jugendgericht pädagogische Maßnahmen veranlasst, um auf die Tatverdächtigen einzuwirken. Aufgrund der Strafunmündigkeit des 13-jährigen Tatverdächtigen ist der Staatsanwaltschaft hinsichtlich der neuen Raubtat nur eine Meldung an das Jugendamt möglich. Die beiden Minderjährigen sind dem Jugendamt bekannt. Weitergehende Auskünfte, insbesondere ob und gegebenenfalls welche Hilfen zur Erziehung den Personensorgeberechtigten gewährt werden, sind gegenüber der Öffentlichkeit aus Gründen des Sozialdatenschutzes nicht möglich. Anfrage 18: Wie ernst nimmt der Senat sein Sanierungsprogramm? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 26. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wann wird die Senatskommission, die sich mit möglichen Kürzungen im Bereich der Sozialleistungen beschäftigen soll, erstmals tagen? 2. Findet bereits eine inhaltliche Vorbereitung der ersten Sitzung, beispielsweise durch Überlegungen, in welchen Bereichen gekürzt werden könnte beziehungsweise in welchen nicht gekürzt werden sollte, statt, und wenn ja, wie ist hier der Stand? 3. Falls weder klar ist, wann die Kommission erstmals tagen wird, noch eine inhaltliche Vorbereitung stattfindet, wie ernst ist es dem Senat mit seinem Sanierungsprogramm? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet Die Senatskommission Sozialleistungen hat die Arbeit aufgenommen und bereits zweimal getagt, einmal im Februar und einmal im April. Eine dritte Sitzung ist im Mai geplant. Gegenstand der Beratungen waren bisher unter anderem die grundsätzliche Struktur der Sozialleistungen sowie der Entwurf einer Umsetzungsplanung. Darüber hinaus wurden bisher insbesondere die Leistungen der Eingliederungshilfe, die Hilfen zur Erziehung, die Leistungen der Frühförderung sowie die Bauverordnung zum BremWoBeG behandelt. Die Sitzungen der Senatskommission werden durch eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe auf Fachebene inhaltlich vor- und nachbereitet. Die ersten Ergebnisse der Senatskommission werden im Bericht an den Stabilitätsrat, der diesem bis Ende Mai 2025 vorgelegt werden muss, verarbeitet werden. Anfrage 19: Hausdurchsuchungen im Land Bremen Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 26. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Hausdurchsuchungen fanden zwischen 2020 und 2024 im Land Bremen statt und welche Behörden waren dafür jeweils verantwortlich (bitte die Gesamtzahl nach Jahren, Behörden sowie Bremen und Bremerhaven differenziert ausweisen)? 2. Welchem Zweck dienten die im Zeitraum zwischen 2020 und 2024 angeordneten Hausdurchsuchungen im Land Bremen (bitte den Durchsuchungszweck getrennt nach Jahren und für Bremen und Bremerhaven aufführen)? 3. Wie viele der im Land Bremen zwischen 2020 und 2024 angeordneten Hausdurchsuchungen haben sich im Nachhinein als rechtswidrig erwiesen (bitte die Zahl getrennt nach Jahren und getrennt nach Bremen und Bremerhaven aufführen)? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Die Anzahl der durch Staatsanwaltschaft und Strafgerichte angeordneten Durchsuchungen (insbesondere nach den §§ 102 ff. StPO) wird weder im Fachverfahren der Staatsanwaltschaft noch der Gerichte erfasst, sodass keine technische Auswertung erfolgen kann. Eine manuelle Auswertung der relevanten Strafverfahren würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen, da dabei hunderte bis tausende Strafverfahren aus den Jahren 2020 bis 2024 berücksichtigt werden müssten. Entsprechend können weder die Anzahl der strafgerichtlichen Durchsuchungsbeschlüsse noch der Anordnungen der Staatsanwaltschaft bei Gefahr in Verzug mitgeteilt werden. Der Vollzug der Durchsuchungen obliegt der Staatsanwaltschaft, die ihrerseits regelhaft andere Ermittlungsbehörden (Polizei-, Zoll-, Steuerbehörden) beauftragt. Bei der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven (OPB) erfolgt ebenfalls keine technisch auswertbare Erfassung, eine Beantwortung auf Grundlage der Daten der Vorgangsbearbeitungssysteme der Polizei Bremen und der OPB ist auch nicht ohne umfangreiche manuelle Auswertungen möglich, da keine validen Rechercheparameter vorhanden sind. Die Zahl der manuell auszuwertenden Verfahren liegt vermutlich im drei- bis vierstelligen Bereich, was den erforderlichen personellen Aufwand für eine vollständige Erhebung unverhältnismäßig machen würde. Die Durchsuchungen nach der StPO dienen den Zwecken der §§ 102, 103 StPO, das heißt, der Ergreifung des Verdächtigen oder dem Auffinden von Spuren und Beweismitteln. Für das Auffinden von Einziehungsgegenständen gelten die §§ 102 ff. StPO über den Verweis aus 111b Absatz 2 StPO entsprechend. Durchsuchungen die nach den §§ 19, 20 Bremisches Polizeigesetz (BremPolG) angeordnet werden, dienen den Zwecken des § 19 BremPolG. Die Durchsuchung im Rahmen des Disziplinarverfahrens dient dem Auffinden von Beweismitteln. Eine statistische Erhebung der Wohnungsdurchsuchungen findet in der Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle nicht statt. In Disziplinarverfahren, die in den Jahren 2020 bis 2024 im Geschäftsbereich der Senatorin für Justiz und Verfassung geführt wurden, ist in einem Fall im Jahr 2023 eine Durchsuchung nach § 27 Bremisches Disziplinargesetz (BremDG) durchgeführt worden. Die Anordnung erfolgte auf Antrag der Senatorin für Justiz und Verfassung durch das Verwaltungsgericht Bremen und die Durchführung durch die Staatsanwaltschaft und die Polizei Bremen. Die Dienststelle „Interne Ermittlungen“ beim Senator für Inneres und Sport (SIS) hat im fraglichen Zeitraum insgesamt 10 Durchsuchungen durchgeführt, wobei eine der Durchsuchungen in Niedersachsen stattfand (2021 = 2, davon eine Durchsuchung im niedersächsischen Umland; 2022 = 5; 2023 = 3). Die statistische Erfassung erfolgt immer nach Abgabe an die Staatsanwaltschaft und wird jeweils zeitlich dem Beginn des Verfahrens zugeordnet. In einem Disziplinarverfahren, welches bei SIS gegen einen Mitarbeiter der Feuerwehr geführt wurde, gab es eine rechtskonforme Durchsuchung im Jahr 2024. Des Weiteren gab es im Rahmen von Vereinsverbotsverfahren durchsuchungsrelevante Maßnahmen. Am 30. April 2020 durchsuchten Einsatzkräfte aus Bremen und Niedersachsen die Räume der Al-MustafaGemeinschaft in Bremen-Woltmershausen. Diese Maßnahme war Teil des deutschlandweiten Betätigungsverbots für die schiitische Hisbollah, bei der der Verdacht bestand, in terroristische Aktivitäten verwickelt zu sein. Bei der Razzia wurden Unterlagen und Computer beschlagnahmt, auch Wohnungen von Vereinsvorsitzenden wurden durchsucht. Der Verein wurde später im März 2022 durch den Senator für Inneres verboten, da er als ideologischer und organisatorischer Ableger der Hisbollah galt. Von Dezember 2022 bis Januar 2023 führte die Polizei Bremen Durchsuchungen bei mehreren Personen durch, die dem verbotenen „Reichsbürger“-Verein „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ angehören sollten. Dabei wurden Speichermedien, Dokumente und eine zwei Tonnen schwere Stele sichergestellt, die mit dem verbotenen Verein in Verbindung stand. Die Anzahl der Beschwerden nach § 304 StPO gegen Durchsuchungsbeschlüsse und ihr jeweiliger Ausgang werden ebenfalls nicht statistisch erfasst. Erfahrungsgemäß ist die Anzahl rechtswidriger Durchsuchungen im Hinblick auf die verhältnismäßig niedrigen Anordnungsvoraussetzungen jedoch sehr gering. In Bremerhaven ist ein Fall bekannt, bei dem ein Gericht die Unrechtmäßigkeit einer Durchsuchung bestätigt hat. Ein darüber hinausgehendes Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der durch die Durchsuchung erlangten Beweismittel ist nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung sogar nur bei bewusster oder willkürlicher Missachtung oder gleichgewichtig grober Verkennung der Anordnungsvoraussetzungen in Betracht zu ziehen und entsprechend noch seltener. Anfrage 20: Wann kommt die in Aussicht gestellte Höhergruppierung der Lehrkräfte für Fachpraxis? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Yvonne Averwerser, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 27. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Inwiefern beabsichtigt der Senat zu welchem Zeitpunkt eine Anpassung der regelmäßigen tariflichen Eingruppierung für Lehrkräfte für Fachpraxis (Lehrmeister) umzusetzen? 2. Inwieweit sind die finanziellen Auswirkungen einer Anpassung der regelmäßigen tariflichen Eingruppierung für Lehrkräfte für Fachpraxis (Lehrmeister) im Haushalt 2025 berücksichtigt beziehungsweise sollen sie aus Sicht des Gesamtsenats im Haushalt 2026 hinterlegt werden? 3. Inwieweit bekennt sich der Senat zur vollumfänglichen Umsetzung der Ergebnisse der AG „Konzeption & Weiterentwicklung der Berufsgruppe ‚Lehrkräfte für Fachpraxis‘“? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Der Senat bewertet die Weiterentwicklung der Rolle der Lehrkräfte für Fachpraxis als pädagogisch sinnvoll, fachlich notwendig und bildungspolitisch wünschenswert. Der Senat bekennt sich daher ausdrücklich zur inhaltlichen Zielrichtung der von der Arbeitsgruppe „Konzeption & Weiterentwicklung der Berufsgruppe Lehrkräfte für Fachpraxis‘“ erarbeiteten Konzeption und sieht darin eine wichtige Grundlage für zukünftige Entwicklungen im Bereich der inklusiven und beruflichen Bildung. Gleichzeitig muss angesichts der angespannten Haushaltslage festgestellt werden, dass eine kurzfristige Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen – insbesondere im Hinblick auf eine generelle Anpassung der tariflichen Eingruppierung – derzeit nicht möglich ist. Auch für den aufzustellenden Doppelhaushalt 2026/2027 ist eine Berücksichtigung entsprechender zusätzlicher Mittel vor dem Hintergrund der begrenzten finanziellen Spielräume voraussichtlich nicht darstellbar. Die Senatorin für Kinder und Bildung wird die inhaltlichen Vorschläge der Arbeitsgruppe dennoch weiterhin im Blick behalten und sich – sobald es die Haushaltslage zulässt – für eine schrittweise Umsetzung einsetzen. Anfrage 21: Umgang mit inhaftierten Müttern Anfrage der Abgeordneten Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele inhaftierte Mütter verbüßen aktuell eine Freiheitsstrafe in den beiden Standorten der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremen (bitte getrennt nach Bremen und Bremerhaven ausweisen)? 2. Welche Programme oder Projekte bietet die JVA Bremen, um minderjährigen Kindern inhaftierter Mütter jenseits der üblichen Familienbesuchszeiten Möglichkeiten des Kontakts und Umgangs mit ihnen zu bieten, wie gestaltet sich die Auswahl der teilnehmenden Gefangenen und wie viele inhaftierte Mütter nehmen derzeit an den Programmen teil? 3. Welche Erfahrungen wurden in der JVA mit bestehenden Maßnahmen bezüglich der inhaftierten Mütter gemacht und wie können diese sowohl zu einer gelingenden Resozialisierung beitragen als auch den speziellen Bedürfnissen der minderjährigen Kinder inhaftierter Frauen Rechnung tragen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Anteil der im Frauenstrafvollzug und der entsprechenden Untersuchungshaft befindlichen Insassen beträgt konstant weniger als 3 Prozent der Gesamtgefangenenpopulation. Im Frauenvollzug der Justizvollzugsanstalt Bremen, Standort Bremen, sind derzeit acht Frauen mit Kindern untergebracht. Sechs Insassinnen haben je ein minderjähriges Kind. Zwei Insassinnen haben zwei minderjährige Kinder. Am Standort Bremerhaven gibt es keine Haftplätze für weibliche Gefangene. Zu Frage 2: Die JVA Bremen bietet unter anderem das Projekt „Pinguin Pico“ (Kinder von Inhaftierten – Justizvollzugsanstalt Bremen) an. Die Justizvollzugsanstalt wurde dabei konzeptionell vom aus Erasmus+-Mitteln geförderten Projekt „UpFamilies“ unterstützt. „UpFamilies“ geht es darum, die Unterstützungsangebote für Familien mit inhaftierten Angehörigen zu verbessern und digital zugänglich zu machen. Dieses Projekt wendet sich an die Kinder von Inhaftierten, unabhängig davon, ob sich diese im Frauenoder im Männervollzug befinden. Zu Frage 3: Zurzeit gibt es keine über die Familienbesuchszeiten hinausgehenden speziellen Programme und Projekte, die sich an Insassen des Frauenvollzugs wenden. In Anbetracht der einstelligen Anzahl von Betroffenen, werden im Rahmen der Vollzugs- und Besuchsplanung passgenaue Einzelfallentscheidungen getroffen, bei denen eng mit der Kinder- und Jugendhilfe kooperiert wird. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass die Faktoren für eine gelingende Resozialisierung bei den Insassen, unabhängig von ihrem Geschlecht, vergleichbar sind. Auftrag des Vollzuges ist unter anderem, die Gefangene zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Wichtige Faktoren für eine erfolgreiche Wiedereingliederung sind neben eigenem Wohnraum und einem Arbeitsplatz vor allem tragfähige soziale Kontakte. Bei Inhaftierten ist ein besonderes Augenmerk auf die Kernfamilie zu richten, allen voran ein guter Umgang mit den eigenen Kindern. Es zeigt sich, dass die eigene Familie und insbesondere die eigenen Kinder einen der größten Motivatoren darstellen, wenn es um die Erreichung der Vollzugsziele und somit auch um die Forcierung und Erreichung eines selbstverantwortlichen und straffreien Lebens geht. Anfrage 22: Zunahme von W&E-Kindern an Schulen im Land Bremen Anfrage der Abgeordneten Holger Fricke, Jan Timke und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 31. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie hoch ist im laufenden Schuljahr 2024/2025 die Anzahl der Grundschülerinnen und Grundschüler im Bundesland Bremen mit einem anerkannten sonderpädagogischen Förderbedarf im Schwerpunkt „Wahrnehmung und Entwicklung“ (W&E) und wie hoch ist der prozentuale Anteil derer im Verhältnis zur Gesamtzahl der Grundschulkinder (bitte getrennt nach Bremen und Bremerhaven ausweisen)? 2. Liegt eine Zunahme von Förderkindern im Sinne der Ziffer 1 gegenüber vorangegangener Schuljahre vor, wie hoch ist die prozentuale Steigerungsrate im Verhältnis zur Gesamtzahl der Grundschüler gegenüber dem Schuljahr 2023/2024 und welche Gründe sind für die Steigerung der Zahlen von Förderkindern bekannt (bitte getrennt für Bremen und Bremerhaven benennen)? 3. Welche konkreten Maßnahmen sind für die Schnittstelle von Grundschule und Sekundarstufe I implementiert, um den Schulzweig der Sekundarstufe I ausreichend über den Bildungsstand und den Umfang des Förderbedarfs der Förderkinder zu Ziffer 1 in Kenntnis zu setzen (bitte getrennt für Bremen und Bremerhaven beantworten)? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Wie Tabelle 1 zu entnehmen ist, haben 587 der insgesamt 26 232 Bremer Grundschüler im Land Bremen den sonderpädagogischen Förderbedarf „Wahrnehmung und Entwicklung“, das entspricht einem Anteil von 2,2 Prozent im Land Bremen. In der Stadt Bremen haben 471 von 21 315, also 2,2 Prozent der Kinder diesen Förderbedarf, in der Stadt Bremerhaven 116 von 4 917, somit 2,4 Prozent. Tabelle 1 Bremen Bremerhaven Land Bremen Anza Anteil in Anza Anteil in Anza Anteil in hl % hl % hl % W&E 471 2,2 116 2,4 587 2,2 Grundschule 21 31 26 23 insgesamt 5 4 917 2 Zu Frage 2: Sowohl in absoluten Zahlen als auch gemessen an der Gesamtzahl der Grundschulkinder ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit anerkanntem sonderpädagogischen Förderbedarf im Schwerpunkt „Wahrnehmung und Entwicklung“ (W&E) im Land Bremen seit dem Schuljahr 2020/2021 von 404 auf 587, also von 1,9 Prozent auf 2,2 Prozent der gesamten Schülerschaft beständig gestiegen (vergleiche Tabelle 2). Tabelle 2 Land Bremen Anzahl Anteil Prozentuale W&E Insgesamt in % Steigerung 2020/2021 404 21 880 1,8 2021/2022 403 22 536 1,8 -0,2 2022/2023 425 24 048 1,8 5,5 2023/2024 512 25 482 2,0 20,5 2024/2025 587 26 232 2,2 14,6 In der Stadt Bremen ist die Anzahl der Grundschüler:innen mit dem Förderbedarf W&E von 327 (von insgesamt 17 737) im Schuljahr 2020/2021 auf 471 (von 21 315) im Schuljahr 2024/2025 gestiegen. Der Anteil ist somit von 1,8 Prozent auf 2,2 Prozent gestiegen, die Steigerungsrate entspricht 17,2 Prozent. In Bremerhaven ist die Anzahl der Grundschüler:innen mit dem Förderbedarf W&E von 77 (von insgesamt 4 143) im Schuljahr 2020/2021 auf 116 Kinder (von insgesamt 4 917) gestiegen, somit von einem Anteil von 1,9 Prozent auf einen Anteil von 2,4 Prozent. Der Anstieg ist in beiden Städten gleich hoch. Tabelle 3 Bremen (Stadtgemeinde) Anteil Prozentuale Anzahl W&E Insgesamt in % Steigerung 2020/2021 327 17 737 1,8 2021/2022 324 18 182 1,8 -0,9 2022/2023 342 19 487 1,8 5,6 2023/2024 402 20 663 1,9 17,5 2024/2025 471 21 315 2,2 17,2 Tabelle 4 Bremerhaven Anteil Prozentuale Anzahl W&E Insgesamt in % Steigerung 2020/2021 77 4 143 1,9 2021/2022 79 4 354 1,8 2,6 2022/2023 83 4 561 1,8 5,1 2023/2024 110 4 819 2,3 32,5 2024/2025 116 4 917 2,4 5,5 Bundesweit ist ein Anstieg des sonderpädagogischen Förderbedarfs „geistige Entwicklung“ zu verzeichnen. Empirische wissenschaftliche Erkenntnisse, die diese Entwicklung eindeutig erklären, gibt es bisher nicht. Diskutiert wird, dass die Verbesserung der diagnostischen Möglichkeiten, wie auch besseres Verständnis von Entwicklungsstörungen dazu führen könnten, dass mehr Kinder mit besonderen Bedürfnissen identifiziert werden. Früherkennung und präzisere Diagnosen führen ebenfalls zu sehr treffsicheren Zuschreibungen des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Die inklusive Beschulung hat dazu geführt, dass auch Kinder mit Förderbedarfen in Regelschulen integriert werden. Insofern ist die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs nicht mehr mit der automatischen Einschulung auf ein Förderzentrum verbunden. Aus diesem Grund sind die Befürchtungen vor Stigmatisierung und die damit verbundenen Hemmungen, eine entsprechende Diagnostik einzuleiten, bei Eltern und Fachkräften gesunken. Der Anstieg der Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf entspricht dem Anstieg der auffälligen Befunde bei den schulärztlichen Eingangsuntersuchungen, insbesondere in den Stadtteilen, die im höheren Maße von Armut betroffen sind. Kinder in Risikolagen sind von einem deutlich höheren Risiko, sonderpädagogisch statuiert zu werden, betroffen. Dies gilt auch für den Förderbedarf W&E. Zu Frage 3: Bremen: Auf Grundlage der Elternwünsche erarbeitet die Senatorin für Kinder und Bildung anhand festgelegter Kriterien einen Zuweisungsvorschlag, der in den Regionen mit den abgebenden Grundschulen und den aufnehmenden weiterführenden Schulen abgestimmt wird. Nach endgültiger Einteilung der Klassenverbände finden auf Grundlage der vorliegenden Förderpläne und Lernentwicklungsberichte unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben Übergabegespräche statt. Die vorliegenden Lernentwicklungsberichte, Gutachten und Förderpläne werden an die aufnehmende Schule weitergegeben. Bremerhaven: In Bremerhaven gibt es eine Fachbereichsleitung für den W&E-Bereich der Grundschulen. Diese trifft sich mit den vier Fachbereichsleitungen der weiterführenden Schulen, um die Übergabe zu regeln. Dabei gibt es vom Schulamt klar definierte Kriterien, nach denen die Schüler:innen verteilt werden. Da alle Kinder bereits einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Wahrnehmungs- und Entwicklungsförderung haben, gibt es eine gute Datenlage: Lernentwicklungsberichte, Förderpläne sowie das Sonderpädagogische Gutachten. Elternwünsche werden abgefragt und, soweit möglich, berücksichtigt. Anfrage 23: Wie viele Kartenlesegeräte hat die Polizei? Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 1. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Kartenlesegeräte hat die Polizei im Land Bremen aktuell (Stichtag 1. April 2025 und bitte getrennt für Bremen und Bremerhaven angeben)? 2. Nach Berichten der Polizeigewerkschaft in Bremen entgehen dem Senat jährlich hohe fünfstellige Beträge – welche Summe ist dem Senat tatsächlich in den letzten drei Jahren aufgrund fehlender Kartenlesegeräte entgangen? 3. Welche Unwägbarkeiten hindern den Bremer Senat daran, Kartenlesegeräte für die Polizei im Land Bremen anzuschaffen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Polizei Bremen verfügte zum Stichtag über kein Kartenlesegerät. Ein Pilotbetrieb offenbarte, dass die technischen Anforderungen an die Geräte erneut angepasst werden müssen. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven verfügte zum Stichtag über ein Kartenlesegerät. Zu Frage 2: Die Darstellung kann nicht nachvollzogen werden. Verwarnungsgelder für Ordnungswidrigkeiten können grundsätzlich durch Sofortzahlung in bar oder nach Zustellung von Bescheiden mittels Banküberweisung beglichen werden. Der Einsatz von Kartenterminals ist dafür nicht zwingend erforderlich und kann auch nur erfolgen, wenn der Betroffene keinen Widerspruch gegen den Vorwurf erhebt. Forderungen werden grundsätzlich nicht nur deshalb zurückgenommen, weil keine Kartenzahlung möglich oder keine Barzahlung von den Betroffenen gewollt ist. Zu Frage 3: Die Einführung des unbaren Zahlungsverkehrs in der Polizei Bremen wird in Zusammenarbeit mit dem Senator für Inneres und Sport und dem Senator für Finanzen verfolgt. Dabei wurden die Anforderungen an den Einsatz von Kartenterminals definiert. Diese sind wesentlich komplexer als Kartenzahlungen zum Beispiel im Einzelhandel. Im Einzelhandel werden die Gutschriften in der Regel summarisch und undifferenziert vereinnahmt. Das System der Polizei muss dagegen eine differenzierte Weiterverarbeitung von Zahlungseingängen für verschiedenen Tatbestände, wie zum Beispiel Sicherheitsleistungen, Haftsachen und Ordnungswidrigkeiten, ermöglichen. Hierfür ist ein Zwischenschritt erforderlich, der die ursprünglichen Gutschriften mit den zur Weiterverarbeitung erforderlichen Zahlungsdaten verknüpft. Die Zahlungsdaten umfassen unter anderem die jeweiligen Haushaltsstellen und darüberhinausgehende Angaben, wie zum Beispiel Aktenzeichen für die Staatsanwaltschaft oder Laufnummern für die Zuordnung von Sicherheitsleistungen innerhalb der Bußgeldstelle. Eine nachträgliche händische Verknüpfung der Gutschriften mit den Zahlungsdaten wäre aufgrund des personellen Aufwands und der Fehleranfälligkeit nicht empfehlenswert. Der Senator für Finanzen beabsichtigt auf dieser Grundlage Mitte 2025 einen zentralen Rahmenvertrag für mobile Kartenterminals in der FHB auszuschreiben. Mit der Auslieferung der Kartenterminals aus diesem Rahmenvertrag wird es sowohl für die Einsatzkräfte der Polizei als auch die zahlungspflichtigen Personen zu deutlichen Vereinfachungen durch die bargeldlose Abwicklung kommen. Anfrage 24: Versuchter Totschlag am Hillmannplatz Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 7. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welche Staatsangehörigkeiten besitzen die beiden 16- und 18-jährigen Tatverdächtigen, die am 6. April 2025 gegen 3:25 Uhr am Hillmannplatz einen 18 Jahre alten Mann geschlagen und durch Tritte gegen den Kopf schwer verletzten (POL-HB: Nummer 0236), wie häufig sind diese Personen in der Vergangenheit bereits polizeilich in Erscheinung getreten, und um welche Art von Straftaten handelte es sich (bitte die Delikte für jede Person und deren Alter zum Tatzeitpunkt einzeln aufführen)? 2. Welchen aktuellen Aufenthaltsstatus haben die Tatverdächtigen aus Frage 1 gegebenenfalls, wann sind sie ursprünglich in die Bundesrepublik Deutschland eingereist, befinden sich einer oder beide Personen gegebenenfalls in der Obhut des Jugendamtes Bremen oder Bremerhaven, und wann wurde die Inobhutnahme verfügt und gegebenenfalls wann beendet (bitte die erbetenen Angaben für jede Person gesondert aufführen)? 3. Wurden gegen die oben genannten Personen aufgrund der Straftat vom 6. April 2025 oder aufgrund von Vortaten freiheitsbeschränkende Maßnahmen nach dem Jugendrecht verhängt, und wenn ja, wann und welche, und sofern nein, weshalb wurde darauf verzichtet (bitte die Antworten für jeden der Tatverdächtigen gesondert darlegen)? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der 18-jährige Beschuldigte hat die deutsche und die russische Staatsbürgerschaft. Der 16-jährige Beschuldigte hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Neben der für die Frage anlässlichen Tat sind gegen den heute 18-jährigen Tatverdächtigen in der Vergangenheit bei Staatsanwaltschaft und Polizei im Land Bremen Ermittlungen in einem Fall wegen versuchten Diebstahls im besonders schweren Fall geführt worden. Zu dem damaligen Tatzeitpunkt war der Tatverdächtige 16 Jahre alt. Das Verfahren wurde mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Absatz 2 StPO eingestellt. Gegen den heute 16-jährigen Tatverdächtigen ist es zurückliegend ebenfalls in einem Fall zu strafrechtlichen Ermittlungen gekommen. Dem Verfahren lag der Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung zugrunde. Der Tatverdächtige war damals 14 Jahre alt. In dem Verfahren ist nach § 45 Absatz 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) von der Verfolgung abgesehen worden. Zu Frage 2: Beide Beschuldigte sind in Bremen geboren. Dem Jugendamt Bremen ist nur ein Tatverdächtiger bekannt. Eine Inobhutnahme oder auch weiterführende Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff. SGB VIII werden und wurden jedoch nicht gewährt. Zu Frage 3: In den vorangegangenen Ermittlungsverfahren gegen die Tatverdächtigen ist es nicht zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen nach dem Jugendrecht gekommen. In dem Verfahren aufgrund des Geschehens vom 6. April 2025 wird lediglich gegen einen der Tatverdächtigen wegen versuchten Totschlags ermittelt. Der beantragte Haftbefehl wurde durch das Amtsgericht nicht erlassen, ein Haftgrund wurde verneint. Gegen den weiteren Tatverdächtigen wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Die Voraussetzung für die Anordnung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen liegen nach Bewertung der Staatsanwaltschaft nicht vor, sodass insoweit bisher von einer entsprechenden Antragstellung abgesehen worden ist. Anfrage 25: Tragen des Palästinensertuchs anlässlich einer Festveranstaltung im Bremer Rathaus Anfrage der Abgeordneten Holger Fricke, Jan Timke und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 8. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Trifft es zu, dass einzelne Gäste des traditionellen Ramadan-Empfangs im Bremer Rathaus am 1. April 2025 das radikalislamische Palästinensertuch (sogenannte Palituch) getragen haben, das unter anderem als ein Symbol für die Vernichtung Israels gilt, und wenn ja, weshalb wurde das Tragen dieses Kleidungsstücks nicht untersagt? 2. Gibt es neben den allgemein anerkannten, als verfassungsfeindlich eingestuften Kennzeichen weitere Symbole, die auf öffentlichen Veranstaltungen im Bremer Rathaus nicht gezeigt werden dürfen, und wenn ja, zählt auch das Palästinensertuch dazu? 3. Wird es im Nachgang zu dem optischen Erscheinungsbild einzelner Gäste aus Ziffer 1 seitens des Senats Gespräche mit den involvierten Islamverbänden geben, um in Zukunft neuerliche Provokationen aus dem Kreis der Gäste gegen die Jüdische Gemeinde im Land Bremen zu verhindern? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Nein. Vereinzelt trugen Gäste des Ramadan-Empfangs im Bremer Rathaus am 1. April 2025 eine Kufiya. Mit welchem Zweck die Kufiya von den jeweiligen Gästen des Empfangs getragen wurde, lässt sich nicht nachvollziehen. Zu Frage 2: Die Senatskanzlei behält sich vor, nach Ermessen in Abwägung der Rechte auf Entfaltung der Persönlichkeit, der freien Meinungsäußerung und der Interessen auf Schutz der Gäste vor Beleidigung und Diskriminierung Entscheidungen im Einzelfall zu treffen. Zu Frage 3: Nein. Anfrage 26: Aliasidentitäten des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Bremen in sozialen Medien Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 14. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele operativ erstellte Aliasidentitäten (sogenannte virtuelle Agenten) für den Einsatz in sozialen Netzwerken und Messengerdiensten zur Beschaffung von Informationen und Infiltration von Gruppen betreibt das Landesamt für Verfassungsschutz Bremen aktuell, wie hat sich deren Zahl zwischen 2020 und 2024 entwickelt und auf welcher Rechtsgrundlage fußt diese Maßnahme (bitte die Angaben nach Jahren, Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität sowie sozialen Netzwerken und Messenger-Diensten unterteilen)? 2. Wie viele Profile, Seiten und Gruppen in sozialen Netzwerken und Messengerdiensten wurden vom Bremer Landesamt für Verfassungsschutz im unter Ziffer 1 genannten Zeitraum eigenständig erstellt und/oder betrieben (bitte die Zahlen nach Jahren, Phänomenbereichen der politisch motivierten Kriminalität sowie nach sozialen Netzwerken und Messengerdiensten differenziert ausweisen)? 3. Wie viele Mitarbeiter sind aktuell im Landesamt für Verfassungsschutz mit der Pflege der Aliasidentitäten, Profile, Seiten und Gruppen sowie der Sichtung und Abschöpfung der auf diesem Weg generierten Informationen betraut und wie hat sich deren Zahl seit 2020 entwickelt (bitte die Zahl der Mitarbeiter getrennt nach Jahren aufführen, im Falle getrennter Zuständigkeiten bitte diese auch getrennt mit der jeweiligen Personalausstattung darstellen)? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Rechtsgrundlage für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel ist § 8 Absatz 1 Bremisches Verfassungsschutzgesetz, wonach vom Verfassungsschutz verdeckte Ermittlungen einschließlich des Einsatzes verdeckt ermittelnder Beschäftigter zur Informationserhebung eingesetzt werden dürfen. Der Senat ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine nähere inhaltliche Beantwortung der vorliegenden Fragen aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen kann. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht der Bremischen Bürgerschaft gegenüber dem Senat wird in diesem Fall durch die gleichfalls Verfassungsrang genießenden schutzwürdigen Interessen des Staatswohls begrenzt. Die Fragestellungen zielen auf die konkrete Offenlegung nachrichtendienstlicher Arbeitsweisen und Methoden ab. Durch die Beantwortung der Fragen würden spezifische Informationen zur Tätigkeit, zum konkreten Erkenntnisstand sowie zu operativen Aufklärungsschwerpunkten der Verfassungsschutzbehörde offengelegt. Insbesondere gilt dies hinsichtlich der Aufklärungsfähigkeiten und - tätigkeiten im Bereich der Internetbearbeitung. Aus der Beantwortung würde eine Gefährdung des Einsatzerfolges legendierter Internet-Accounts folgen. Eine solche Aufschlüsselung würde nicht nur den Bearbeitungsschwerpunkt, sondern auch die Zielrichtung der Arbeit der Verfassungsschutzbehörde offenlegen und Rückschlüsse auf die technischen und quantitativen Fähigkeiten und damit auf das Aufklärungspotenzial der Verfassungsschutzbehörde zulassen. Durch die Aufschlüsselung nach Phänomenbereichen und Anbietern könnte die Vorgehensweise der Verfassungsschutzbehörde künftig antizipiert und der Einsatzerfolg der genutzten Accounts durch die Entwicklung entsprechender Abwehrstrategien, wie zum Beispiel taktische Anpassungen im Kommunikationsverhalten im Internet, gefährdet werden. So könnten erhöhte Zugangsbedingungen durch die Einrichtung spezifischer technischer Authentifizierungsprozesse oder das Platzieren von Falschinformationen die Aufgabenwahrnehmung der Verfassungsschutzbehörde wesentlich erschweren. Überdies erfordert die Nutzung von Internet-Accounts zur Aufklärung extremistischer Aktivitäten ein hohes Maß an Schutz für die beteiligten Bediensteten. Sollten Informationen über die Strukturen und das Vorgehen der Behörde bekannt werden, könnte dies gezielte Bedrohungen, Anfeindungen oder gar Angriffe auf die zuständigen Mitarbeiter nach sich ziehen. Der Schutz derjenigen, die an der Sicherung der freiheitlichendemokratischen Grundordnung arbeiten, ist jedoch unerlässlich. Aus der Abwägung des verfassungsrechtlichen Fragerechtes der Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörde sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Freien Hansestadt Bremen folgt, dass auch eine Beantwortung unter Einstufung als Verschlusssache vorliegend ausscheidet. In diesem Falle wären die Abgeordneten dazu befähigt, die ihnen vorliegenden Daten in den Kontext zum tagesaktuellen Geschehen und zu pressewirksamen Ereignissen zu setzen und so Entwicklungen in der Anzahl genutzter Accounts nachzuvollziehen. Diese Entwicklungen könnten dann, insbesondere, wenn Anfragen regelmäßig oder gezielt vor und nach angekündigten möglicherweise verfassungsschutzrelevanten Ereignissen gestellt werden, konkreten Beobachtungsobjekten zugeordnet werden. Die Fähigkeiten, nachrichtendienstliche Erkenntnisse zu gewinnen, wären nach allem in erheblicher Weise negativ beeinflusst, was den Sicherheitsinteressen der Freien Hansestadt Bremen nachhaltig schaden würde. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält der Senat die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass eine Offenlegung der angeforderten Informationen nicht nur das Risiko einer gezielten Unterwanderung der nachrichtendienstlichen Arbeit mit sich bringen würde, sondern auch langfristige Sicherheitsinteressen der Freien Hansestadt Bremen erheblich und nachhaltig gefährden könnte. Insofern kann selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden. Der Senat unterrichtet die geheim tagende Parlamentarische Kontrollkommission umfassend über die Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz im Allgemeinen sowie über Vorgänge von besonderer Bedeutung, § 28 Bremisches Verfassungsschutzgesetz (BremVerfSchG). Hierzu gehören vielfach auch einzelne Überwachungsmaßnahmen des LfV. Eine weitergehende Beantwortung dieser Anfrage könnte daher nur dort erfolgen. Anfrage 27: Verlust der Freizügigkeitsrechte von EU-Bürgern Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 14. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. In wie vielen Fällen wurde EU-Bürgern durch die zuständigen Behörden im Land Bremen zwischen 2020 und 2024 das Recht auf Einreise und Aufenthalt aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit oder der Gesundheit gemäß § 6 Freizügigkeitsgesetz aberkannt (bitte nach Jahren sowie nach Bremen und Bremerhaven unterteilen)? 2. Bei wie vielen der Personen aus Ziffer 1 handelte es sich um Straftäter, aus welchen Herkunftsländern kamen die Betroffenen und wie viele dieser EU-Bürger haben Deutschland tatsächlich wieder verlassen (bitte getrennt nach Jahren sowie nach Bremen und Bremerhaven beantworten)? 3. In wie vielen Fällen haben betroffene EU-Bürger aus Ziffer 1 gegen die behördlichen Aufenthalts- und Einreiseverbote vor dem Verwaltungsgericht geklagt und wie viele dieser Klagen waren in dem erfragten Zeitraum erfolgreich (bitte unterteilen nach Jahren sowie nach Bremen und Bremerhaven)? Antwort des Senats: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Verlustfeststellungen nach § 6 Freizügigkeitsgesetz dürfen nur aus schwerwiegenden Gründen erfolgen und werden daher in der Regel nicht in den kommunalen Ausländerbehörden, sondern in der Zentralstelle für Rückführung (ZfR) abgewickelt. Bei allen Personen handelt es sich um Straftäter: Im Jahr 2021 erfolgten neun Verlustfeststellungen. Die Betroffenen kamen aus Bulgarien, Rumänien und Polen. Sieben Personen wurden abgeschoben, eine Person ist freiwillig ausgereist und eine Person ist unbekannten Aufenthalts. Im Jahr 2022 gab es neun Verlustfeststellungen. Die Betroffenen kamen aus Ungarn, Bulgarien, Italien, Kroatien, und Polen. Es erfolgten sechs Abschiebungen, eine Person ist verstorben und eine Person wurde nach Bulgarien, eine weitere Person nach Italien ausgeliefert. Im Jahr 2023 erfolgten vier Verlustfeststellungen. Hier kamen die Personen aus Polen, Bulgarien und den Niederlanden. Alle vier Betroffenen wurden abgeschoben. Im Jahr 2024 gab es vier Verlustfeststellungen. Die Betroffenen kamen aus Rumänien, Tschechien und Bulgarien. Zwei Personen wurden abgeschoben. In Bremerhaven gab es im Jahr 2020 eine Verlustfeststellung. Der Fall wurde 2022 an die ZfR des Senators für Inneres und Sport übergeben. Eine weitere Verlustfeststellung gab es im Jahr 2021. In diesem Fall erfolgte keine Übernahme durch die ZfR. Die betreffende Person wurde aus Bremerhaven abgeschoben. Zu Frage 3: In den Jahren 2021, 2022 und 2023 wurden keine Rechtsmittel eingelegt. Im Jahr 2024 gab es eine erfolglose Klage. Anfrage 28: Primärarztsystem: Welche hausärztlichen Kapazitäten hat Bremen? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 14. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis des Senats in den Stadtgemeinden jeweils keiner hausärztlichen Praxis zugeordnet und wie viele Patienten sind bei Steuerung durch die Primärversorgung pro Hausarztpraxis mehr zu versorgen? 2. Wie viele hausärztliche Praxen nehmen in den Stadtgemeinden aktuell keine Neupatienten auf und wie bewertet der Senat das verbindliche Primärarztsystem vor dem Hintergrund der geringen hausärztlichen Versorgungsgrade im Land Bremen? 3. Wie kann nach Ansicht des Senats im Land Bremen eine bessere Patientensteuerung im ambulanten Bereich sowie eine zielgerichtetere Terminvergabe gelingen und welche Maßnahmen sollen ergriffen werden? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz liegen keine Informationen darüber vor, ob und gegebenenfalls wie viele Menschen in den Stadtgemeinden keiner hausärztlichen Praxis zugeordnet sind. Die Zuständigkeit für die Sicherstellung der vertragsärztlichen und damit auch der hausärztlichen Versorgung liegt bei den Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder, bei denen es sich um Einrichtungen der Selbstverwaltung handelt. Allerdings liegen auch der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KV Bremen) hierzu keine Zahlen vor. Über die Terminservicestelle (TSS) der KV Bremen sind unter anderem zeitnahe Termine bei Allgemeinmedizinern buchbar. Der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz liegen keine Informationen vor, die eine valide und nachvollziehbare Einschätzung über einen Mehrbedarf an Allgemeinmedizinern bei einem System der hausärztlichen Primärversorgung zulassen. Dies hängt unter anderem auch von der tatsächlichen Auslastung der bestehenden Hausarztpraxis sowie der Morbidität der regionalen Bevölkerung ab. Zu Frage 2: Aus den vorgenannten Gründen liegen der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zu der Frage, wie viele hausärztliche Praxen in den Stadtgemeinden aktuell keine Neupatient:innen aufnehmen, ebenfalls keine Informationen vor. Aktuell liegt der Versorgungsgrad der Hausärzt:innen im Stadtgebiet Bremen bei 103,9 Prozent und im Stadtgebiet Bremerhaven bei 94,3 Prozent, sodass die Grenze von 110 Prozent zur Zulassungsbeschränkung unterschritten ist. Darüber hinaus wurde durch den Landesausschuss für die Hausärzt:innen im Stadtgebiet Bremerhaven eine drohende Unterversorgung festgestellt. Aus diesem Grund sieht die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz die Gefahr der zusätzlichen Belastung der Hausärzt:innen im Land Bremen durch das Primärarztsystem, wenngleich eine systematische Steuerung von Patient:innen durchaus zu befürworten ist. Zu Frage 3: Die Frage einer verbesserten Patientensteuerung ist sehr komplex und kann an dieser Stelle nicht abschließend beantwortet werden. Wichtige Ansätze bestehen jedoch in einer verbesserten Information der Hilfesuchenden über unterschiedliche Versorgungsstrukturen, die Stärkung der Gesundheitskompetenz und ähnlichen Maßnahmen. Anfrage 29: Goldkettenraub am Bremer Hauptbahnhof Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 23. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Ist der am 15. April 2025 vorläufig festgenommene tatverdächtige zweiundzwanzigjährige Algerier bisher bereits polizeilich in Erscheinung getreten, der am Tag seiner vorläufigen Festnahme mit einem Komplizen in der Nähe des Bremer Hauptbahnhofs einen Goldkettenraub begangen hat (vergleiche Pressemeldung der Polizei, POL-HB: Nummer 0256), und falls ja, wie häufig, und um welche Art von Straftaten handelte es sich in der Vergangenheit konkret (bitte die Delikte und das Alter des Algeriers zum Tatzeitpunkt einzeln aufführen)? 2. Welchen aktuellen Aufenthaltsstatus hat der Tatverdächtige aus Ziffer 1 und wann und wo ist er ursprünglich in die Bundesrepublik Deutschland eingereist? 3. Wurde gegen die oben genannte Person aufgrund der Straftat vom 15. April 2025 eine Haft angeordnet, und sofern nein, aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der 22-jährige beschuldigte Algerier ist im Land Bremen bislang in zehn Fällen polizeilich in Erscheinung getreten. Die Fälle werden in chronologischer Reihenfolge dargestellt. Bei der ersten erfassten Tat war der Beschuldigte 21 Jahre alt. Bei den folgenden Taten war er 22 Jahre alt. Es handelt sich im Einzelnen um die Vorwürfe eines Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB, eines Verstoßes gemäß § 29 Betäubungsmittelgesetz, zweier Diebstähle gemäß § 242 StGB, eines gewerbsmäßigen Diebstahls gemäß § 243 StGB, eines Diebstahls mit Waffen gemäß § 244 StGB und vier Raubtaten gemäß § 249 StGB. Darüber hinaus ist der Beschuldigte zwei Mal im Land Niedersachsen wegen Diebstahlsdelikten polizeilich in Erscheinung getreten. Er war bei Tatbegehung jeweils 21 Jahre alt. Zu Frage 2: Das exakte Datum sowie der Ort der Ersteinreise sind im Ausländerzentralregister nicht erfasst. Ein erstmaliges Antreffen der Person in der Bundesrepublik Deutschland wurde im September 2023 im Ausländerzentralregister dokumentiert. Am 14. Mai 2024 wurde seitens der Person ein Asylgesuch gestellt. Er wurde im Rahmen dessen nach Mecklenburg-Vorpommern verteilt. Seither befindet sich die Person im Asylverfahren. Die ausländerrechtliche Zuständigkeit für diese Person liegt in Mecklenburg-Vorpommern beim Landesamt für Innere Verwaltung. Zu Frage 3: Gegen den Beschuldigten wurde durch die Staatsanwaltschaft Bremen am 16. April 2025 ein Haftbefehl beantragt. Dieser wurde noch am selben Tag durch das Amtsgericht Bremen erlassen und im Anschluss von der Polizei Bremen vollstreckt. Der Beschuldigte befindet sich derzeit in der Justizvollzugsanstalt Bremen. Anfrage 30: Die FreiKarte: Ziel erreicht? Zukunft geplant? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 25. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welche Ziele hat die FreiKarte und wie ist die Erreichung dieser Ziele effektiv messbar? 2. Ist der Senat der Auffassung, dass die FreiKarte ihre Ziele erreicht hat, und wenn ja, welche Ziele wurden erreicht und aus welchem Grund ist der Senat dieser Auffassung? 3. Wird die FreiKarte in den Jahren 2026 und 2027 fortgeführt, und wenn ja, mit welchem Budget, wenn nein, warum nicht? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Kinder und Jugendliche haben in besonderer Weise unter den Einschränkungen der Coronapandemie gelitten: Kita- und Schulschließungen, die Schließung sozialer Treffpunkte, teilweise sogar der Spielplätze an freier Luft – all dies hat die Lebensumwelt der Kinder und Jugendlichen in einem gewaltigen Ausmaß verändert und negativ beeinflusst. Der Ausschluss von Kindern und Jugendlichen vom gesellschaftlichen Leben während der Pandemie wirkt immer noch nach. Laut Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fühlten sich sieben von zehn Kindern und Jugendlichen in Deutschland 2023, also im dritten Jahr nach Ausbruch der Pandemie, von den Folgen psychisch gestresst. Die psychosozialen Belastungen haben unter anderem zu einem Anstieg emotionaler Störungen und psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen geführt, die auch lange Zeit nach der Pandemie noch anhalten werden. Die FreiKarte für Kinder und Jugendliche hat die selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe an Freizeit, Kultur und Sportangeboten substanziell verbessert und die Kinder und Jugendlichen aus der sozialen Isolation geholt. Sie hat insbesondere Kindern und Jugendlichen aus finanziell benachteiligten Familien Aktivitäten eröffnet, die ihnen sonst verschlossen geblieben wären. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag für die persönliche Entwicklung und unterstützt bei der Bewältigung der pandemiebedingten sozialen, seelischen und körperlichen Belastungen. Dieses Erfolgsmodell aus den Jahren 2022/2023 wurde insofern für 2024/2025 weitergeführt. Die FreiKarte ist ein Instrument der Familienförderung und zeigt, wie sich das Bundesland Bremen für Familien mit Kindern einsetzt. Sie bietet zudem eine qualitative Ergänzung und Ausweitung des bereits vorhandenen Bremen-Passes mit erweiterter Zielgruppe und breiterem Angebot. Die Idee der FreiKarte ist es, alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern, zu fördern. Die verwaltungsseitig schlanke Organisation des Projekts zusammen mit einem agilen kontinuierlichen Verbesserungsprozess tragen dazu bei, dass die Mittelverwendung stets effizient geschieht. Die FreiKarte wird automatisch an alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren mit Erstwohnsitz im Land Bremen versandt. Es sind weder eine Beantragung noch die Beibringung von Unterlagen notwendig. Dies macht die FreiKarte barrierearm und diskriminierungsfrei. So haben auch und insbesondere Kinder und Jugendliche aus finanziell benachteiligten Familien die Möglichkeit, Aktivitäten zu erleben, die ihnen sonst verschlossen geblieben wären, ohne dass sie darauf angewiesen sind, dass ihre Eltern für sie Anträge stellen. Anders als beim Bremen-Pass gibt es bei der Nutzung der FreiKarte an der Kasse also kein „Outing“ vor Freund:innen oder Kassenpersonal als Kind aus einem einkommensschwächeren Haushalt. Der Senat stützt sich bei der Beurteilung der Wirksamkeit der FreiKarte auf ein Zusammenspiel verschiedener statistischer Erfassungen zur Zielgruppenerreichung und sozialen Wirkung der Karte, die zu einer hinreichend fundierten Analyse miteinander verknüpft werden können. Neben der Aktivierungs- und Einlösequote zählt hierzu beispielsweise eine Befragung von Schülerinnen und Schülern über die Schulplattform „itslearning“ in 2023. Der Senat setzt die vorhandenen Daten zudem zu weiteren Erhebungen, die Aufschluss über die soziale Teilhabe der Zielgruppe geben, ins Verhältnis, wie beispielsweise den Dritten Lebenslagenbericht der Freien Hansestadt Bremen aus dem Jahr 2021. Zu Frage 2: Die Einlösequoten der FreiKarte zeigen die hohe Akzeptanz der Karte in Bremen und Bremerhaven. Im ersten Projektzeitraum der FreiKarte 1.0 lag die Aktivierungsquote bei 88 Prozent, die Aktivierungsquote der FreiKarte 2.0. lag im Dezember 2024 bei 87 Prozent. Bei einem solch breiten Nutzungsverhalten der Karte in der Bevölkerung ist von einem positiven Zusammenhang auch auf die soziale Teilhabe der im Lebenslagenbericht differenzierten „sozial benachteiligten Kinder und Jugendlichen“ auszugehen. Die Umfrage über die Plattform „itsearning“ im Jahr 2023 an der sich 2 074 Schülerinnen und Schüler aus 35 stadtbremischen Schulen beteiligt haben, bestätigte diesen Befund. 65 Prozent der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler gaben an, mit der FreiKarte neue Aktivitäten ausprobiert zu haben und 64 Prozent haben durch die FreiKarte generell mehr Aktivitäten unternehmen können. Neben zehn Multiple Choice Fragen gab es auch drei offene Fragen. Die „Ermöglichung der Teilhabe“ landete bei der offenen Frage „Was findest du an der FreiKarte gut?“ auf Platz 3 von 10. Rückschlüsse auf das Teilhabeverhalten lassen sich zudem durch den Support im direkten Kund:innenkontakt beobachten sowie durch Rückmeldungen der teilnehmenden Betriebe. Diese unterstreichen, durch die Etablierung der FreiKarte ein deutlich diverseres Publikum und neue Besucher:innengruppen erschlossen zu haben. Gleiches zeigen die Rückmeldungen aus den Stadtteilen von Familienberatungen, Erzieher:innen, Lehrer:innen, Sozialarbeiter:innen und so weiter. Diese attestieren, mit Blick auf ihre Klient:innen, der FreiKarte einen wichtigen Beitrag zur sozialen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu leisten. Daneben können Beobachtungen aus anderen Leistungsbereichen auf die FreiKarte übertagen werden. Aus der Auswertung des Dritten Berichtes des Senats der Freien Hansestadt Bremen in Bezug auf Bildung und Teilhabeleistungen ergibt sich: „Mit dem Wegfall der gesonderten Antragstellung zum 1. August 2019 zeigt sich, dass diese Vereinfachung dazu geführt hat, dass nahezu alle Anspruchsberechtigten mindestens eine der möglichen Leistungen in Anspruch nehmen.“ Das zeigt den grundsätzlichen Vorteil niedrigschwelliger und antragloser Angebote für Nutzerinnen und Nutzer. Zu Frage 3: Ob und mit welchem Budget die FreiKarte in den Jahren 2026 und 2027 fortgeführt wird, wird Teil der Haushaltsberatungen sein. Anfrage 31: Und täglich grüßt das Murmeltier: Goldkettenraub am Bremer Hauptbahnhof Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 25. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Sind die am 22. April 2025 in der Falkenstraße vorläufig festgenommenen tatverdächtigen Algerier beziehungsweise Marokkaner bisher bereits polizeilich in Erscheinung getreten, die am Tag ihrer vorläufigen Festnahme in der Nähe des Bremer Hauptbahnhofs gemeinschaftlich einen Goldkettenraub begangen haben (vergleiche Pressemeldung der Polizei, POL-HB: Nummer 0265), und falls ja, wie häufig und um welche Art von Straftaten handelte es sich in der Vergangenheit konkret (bitte die Delikte und das Alter der Tatverdächtigen zum Tatzeitpunkt einzeln aufführen)? 2. Welchen aktuellen Aufenthaltsstatus haben die Tatverdächtigen aus Ziffer 1 und wann und wo sind sie ursprünglich in die Bundesrepublik Deutschland eingereist (bitte für jeden Tatverdächtigen einzeln aufführen)? 3. Wurde gegen die oben genannten Personen aufgrund der Straftat vom 22. April 2025 jeweils Haft angeordnet, und sofern nein, aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die in der Pressemeldung 0265 der Polizei Bremen genannten Tatverdächtigen wurden gemäß folgender Tabelle im bremischen polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem erfasst. Alter zur Tatzeit Beschuldigter Delikte 19 20 21 Gesamt Person 1 3 17 20 § 123 StGB Hausfriedensbruch 3 3 § 242 StGB Diebstahl 1 5 6 § 242 StGB Diebstahl (Versuch) 1 1 § 244 StGB Bandendiebstahl 1 1 § 244 StGB Diebstahl mit Waffen (Waffe, gefährliches Werkzeug) 1 1 § 244a StGB Schwerer Bandendiebstahl 1 1 § 249 StGB Raub gem. § 249 Abs. 1 StGB 1 2 3 § 250 StGB schwerer Raub (Bande) 2 2 § 250 StGB schwerer Raub (Waffe, gefährliches Werkzeug mit sich geführt) 1 1 Person 2 1 12 13 § 123 StGB Hausfriedensbruch 1 1 § 242 StGB Diebstahl 4 4 § 244 StGB Bandendiebstahl 1 1 § 244 StGB Diebstahl mit Waffen (Waffe, gefährliches Werkzeug) 1 1 § 244a StGB Schwerer Bandendiebstahl 1 1 § 249 StGB Raub gem. § 249 Abs. 1 StGB 1 1 § 250 StGB schwerer Raub (Bande) 1 1 § 250 StGB schwerer Raub (Waffe, gefährliches Werkzeug mit sich geführt) 1 1 § 252 StGB schwerer räuberischer Diebstahl 1 1 Person 3 5 16 21 § 123 StGB Hausfriedensbruch 1 1 § 242 StGB Diebstahl 5 5 10 § 244 StGB Bandendiebstahl 1 1 § 248c StGB Entziehung elektrischer Energie 1 1 § 249 StGB Raub gem. § 249 Abs. 1 StGB 1 1 § 250 StGB schwerer Raub (Bande) 2 2 § 250 StGB schwerer Raub (Waffe, gefährliches Werkzeug mit sich geführt) 1 1 § 252 StGB schwerer räuberischer Diebstahl 1 1 § 95 AufenthG unerlaubter Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel 2 2 Zu Frage 2: Die Ersteinreise einer Person in die Bundesrepublik Deutschland erfolgte am 9. April 2024 in Bremen. Die Person verfügt über eine Aufenthaltsgestattung. Die Ersteinreise einer weiteren Person in die Bunderepublik Deutschland erfolgte am 10. November 2024 in Bad Bentheim. Die Person verfügt über eine Aufenthaltsgestattung. Die Ersteinreise der dritten Person in die Bundesrepublik Deutschland erfolgte am 1. Dezember 2023 in Bremen. Die derzeit inhaftierte Person hat keinen aufenthaltsrechtlichen Status. Ein Personenfeststellungsverfahren zur Identitätsfeststellung ist aktuell eingeleitet. Zu Frage 3: Gegen eine der Personen wurde wegen der in Rede stehenden Tat ein Haftbefehl beantragt und auch erlassen. Die Tat wurde dabei sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch vom Jugendgericht infolge der ausschließlich gegen die betroffene Kette gerichteten und vom Geschädigten nicht wahrgenommenen Gewaltanwendung als Diebstahl mit Waffen gewertet. Hinsichtlich der zwei weiteren im Zusammenhang mit der Tat aufgegriffenen Personen lagen die Voraussetzungen für den Erlass eines (Untersuchungs-)Haftbefehls nicht vor, sodass die Staatsanwaltschaft Bremen keinen entsprechenden Antrag beim zuständigen Ermittlungsrichter gestellt hat. Gegen eine der beiden weiteren Personen liegt derzeit kein dringender Tatverdacht für eine Beteiligung an dem Diebstahl mit Waffen vor. Der derzeitige Tatverdacht bezieht sich lediglich auf die Straftatbestände der Begünstigung (§ 257 StGB) und der Hehlerei (§ 259 StGB). Unabhängig vom Vorliegen eines Haftgrundes (vergleiche §§ 112 Absatz 2, 112a StPO) stände die Anordnung der Untersuchungshaft daher zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe außer Verhältnis (vergleiche § 112 Absatz 1 Satz 2 StPO). Die weitere Person kommt zwar derzeit als Mittäter (im Sinne des § 25 Absatz 2 StGB) des Diebstahls mit Waffen in Betracht, es wäre jedoch auch hier – unabhängig vom nötigen dringenden Tatverdacht und einem Haftgrund – die Anordnung der Untersuchungshaft im Sinne des § 112 Absatz 1 Satz 2 StPO unverhältnismäßig. Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist eine Anwendung der für einen Jugendlichen geltenden Vorschriften nach § 105 Jugendgerichtsgesetz überwiegend wahrscheinlich. Zudem ist diese Person bisher nicht vorbestraft. Hierbei ist im Hinblick auf die weiteren polizeilich erfassten (mutmaßlichen) Taten darauf hinzuweisen, dass bei der Beurteilung der zu erwartenden Strafe nur rechtskräftige Vorverurteilungen berücksichtigt werden dürfen. Entsprechend ist nach derzeitigem Ermittlungsstand keine Strafe (insbesondere keine unbedingte Freiheits- oder Jugendstrafe) zu erwarten, die zur Untersuchungshaft in einem angemessenen Verhältnis stünde. Dies kann sich im weiteren Verfahrensverlauf ändern, sobald für eine Vielzahl der mutmaßlichen Taten ein dringender Tatverdacht angenommen werden kann und ein Haftgrund besteht. Anfrage 32: Wie intensiv lässt sich das Arbeitsressort beraten? Anfrage der Abgeordneten Gökhan Akkamis, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 28. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welche externen Beratungsunternehmen beraten aktuell das Arbeitsressort und die ihm zugeordneten Institutionen bei welchen Projekten? 2. Wie lange haben die jeweiligen Verfahren zur Vergabe der Beratungsaufträge jeweils gedauert (bitte geordnet vom kürzesten bis zum längsten Vergabeverfahren angeben)? 3. Wie hoch sind die jeweiligen Volumina der Beratungsprojekte und welche der Beratungsprojekte wurden ohne öffentliche Ausschreibung erteilt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Aktuell gibt es folgende Aufträge an Beratungsunternehmen: 1. In einer Verwaltungsstreitsache zum Ausbildungsunterstützungsfondsgesetz (AusbUFG) hat die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration die Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs beauftragt. 2. Im Rahmen des Projekts „Klima Campus“ auf der Überseeinsel sowie bei der Überarbeitung des Rahmenplans Überseeinsel wird die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration durch das Planungsbüro BPR Ingenieure GmbH & Co. KG beraten. 3. Das Jobcenter Bremen ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Bremen und der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven und wird derzeit bei der Neuaufstellung der Verwaltungsorganisation und des Finanzmanagements durch das Beratungsunternehmen gfa public beraten. 4. Zur Unterstützung der Innenrevision bei einer besonders dringlichen Prüfung im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von ESF-Fördermitteln wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FIDES Corporate Finance hinzugezogen. Zu Frage 2: Das Vergabeverfahren (beschränkte Ausschreibung) dauerte im Fall der Beauftragung von gfa public 17 Werktage. Die Mandatierung der Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs konnte vergaberechtlich nach § 116 Absatz1 Satz 1 Nummer 1 lit. a) sub. aa) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) direkt erfolgen, da es sich um die anwaltliche Vertretung in einem Gerichtsverfahren handelt. Für die Projektsteuerung „Klima Campus“ wurde der bestehende Ingenieurvertrag zum Projekt „Überseestadt – Überseeinsel“ zwischen der Wirtschaftsförderung Bremen und der BPR Ingenieure GmbH & Co. KG, datiert auf den 8. August 2022, im Rahmen eines Nachtrags vom 20. März 2025 erweitert. Dies war möglich, da die Leistungen inhaltlich und örtlich vergleichbar mit der ursprünglichen Ausschreibung sind. Die Beauftragung der FIDES Corporate Finance erfolgte auf Grundlage eines marktüblichen Angebots mit branchenüblichen Stundensätzen als freihändige Vergabe gemäß § 5 Absatz 2 Punkt a Bremisches Tariftreue- und Vergabegesetz. Zu Frage 3: Die Ausschreibungsmodalitäten sind in der Antwort zu Frage 2 dargestellt. Bei der Mandatierung der Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs handelt es sich um ein noch laufendes Verfahren, sodass die Verfahrenskosten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht angegeben werden können. Die dem Ingenieurvertrag zum Projekt Überseestadt - Überseeinsel zwischen der Wirtschaftsförderung Bremen und BPR Ingenieure GmbH & Co. KG vom 8. August 2022 zugrundeliegenden Stundensätze der Mischkalkulation kommen auch beim Teilprojekt „Klima Campus“ zur Anwendung. Angefragt wurde zunächst ein Zeitraum von zwei Jahren, also die Jahre 2025 und 2026. Da sich der zeitliche Aufwand zum heutigen Stand nicht verlässlich beziffern lässt, wurde anhand der Aufgabenfelder eine grobe mittlere Aufwandsschätzung vorgenommen. Für das Teilprojekt „Klima Campus“ wird der Aufwand aktuell auf etwa 1 040 Stunden pro Jahr geschätzt. Bei vereinbarten Stundensätzen von 108,00 Euro für 2025 und 111,00 Euro für 2026 ergibt sich ein vorläufiges jährliches Honorarvolumen von rund 112 320 Euro (netto) für 2025 und rund 115 440 Euro (netto) für 2026. Das gegenwärtige Gesamtvolumen des Beratungsprojekts im Jobcenter (gfa public) beträgt 220 500 Euro (netto) beziehungsweise 262 395 Euro (brutto). Auf den kommunalen Träger entfällt davon der kommunale Finanzierungsanteil von 15,2 Prozent. Die Tätigkeit der FIDES Corporate Finance wird aufwandsbezogen abgerechnet. Da die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, kann das Auftragsvolumen noch nicht abschließend beziffert werden. Anfrage 33: Wie steht es um das Begrüßungsgeld für Azubis? Anfrage der Abgeordneten Gökhan Akkamis, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 28. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Personen (männlich/weiblich/divers) haben in 2024 in Bremen und Bremerhaven das Begrüßungsgeld für Auszubildende erhalten (bitte für beide Städte insgesamt sowie für die einzelnen Stadtteile angeben)? 2. Auf welchen Kanälen informiert der Senat in welcher Art und Weise über das Begrüßungsgeld? 3. Gibt es vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Bremen pro neuem Einwohner zusätzliche Mittel erhält, Überlegungen, das Begrüßungsgeld zu erhöhen, und wenn ja, in welchem Umfang? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Jahr 2024 haben insgesamt 91 Personen im Land Bremen Begrüßungsgeld erhalten, 41 Frauen und 50 Männer. Auswertungen bezüglich der Differenzierung nach den beiden Städten sowie nach Stadtteilen liegen nicht vor. Zu Frage 2: Über das Begrüßungsgeld für Azubis wird auf den Internetseiten der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, den Seiten von bremen service der Universität (bsu), die das Begrüßungsgeld ausgibt, sowie auf verschiedenen Seiten von Kammern informiert. Darüber hinaus wird die Zielgruppe über Social Media angesprochen. Zu Frage 3: Eine Erhöhung des Begrüßungsgelds für Azubis ist zurzeit nicht vorgesehen. Anfrage 34: Zur Situation von Azubis in Bremen und Bremerhaven Anfrage der Abgeordneten Gökhan Akkamis, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 28. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Azubis im Land Bremen üben nach Kenntnis des Senats neben ihrer Ausbildung einen Minijob aus (bitte für Bremen und Bremerhaven differenziert darstellen)? 2. Welche Branchen (von Ausbildungsbetrieben) sind besonders betroffen (bitte für Bremen und Bremerhaven differenziert darstellen)? 3. Wie viele Auszubildende brechen aus welchen Gründen ihre Ausbildung in Betrieben ab (bitte für Bremen und Bremerhaven differenziert darstellen und nach Gewerbe/Branchen aufschlüsseln)? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Zum Stichtag 30. September 2024 übten in der Stadt Bremen 17,7 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Auszubildenden eine geringfügig entlohnte Beschäftigung im Nebenjob aus. In Bremerhaven waren es 13,9 Prozent. Zu Frage 2: Zahlen zu einzelnen Branchen liegen dem Senat nicht vor. In verschiedenen Wirtschaftsfeldern zeichnet sich folgendes Bild ab: Im Bereich Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen übten die meisten Auszubildenden einen Nebenjob aus – in Bremen waren es zum 30. September 2024 21,9 Prozent, in Bremerhaven 21,6 Prozent. Am zweithöchsten lag die Quote im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung mit 20 Prozent in Bremen und 25 Prozent in Bremerhaven. Es folgen die Themenbereiche Verkehr und Lagerei mit einer Quote von 18,5 Prozent in Bremen sowie 22,5 Prozent in Bremerhaven und Gesundheits- und Sozialwesen mit einer Quote von 20,2 Prozent in Bremen sowie 13,3 Prozent in Bremerhaven. Zu Frage 3: In der dualen Ausbildung lässt sich eine Abbruchquote nicht unmittelbar bestimmen. Statistisch erfasst wird nur die Vertragslösungsquote, die nicht gleichbedeutend mit einer vollständigen Abkehr vom dualen Ausbildungssystem sein muss. 2024 lag die Vertragslösungsquote im Land Bremen bei 33,6 Prozent – differenzierte Angaben für Bremen und Bremerhaven liegen dem Senat nicht vor. Im Handwerk ist die Vertragslösungsquote mit 41,4 Prozent am höchsten. Mit 36,7 Prozent am zweithöchsten ist die Vertragslösungsquote in den freien Berufen, gefolgt von 31,5 Prozent in Industrie und Handel. Am niedrigstem ist die Vertragslösungsquote im öffentlichen Dienst. Die Ursachen für Vertragslösungen sind vielfältig und komplex. So resultiert eine Vielzahl an Vertragslösungen aus Wechseln in andere Unternehmen. Anfrage 35: Unterstützung der Deutschen Windtechnik AG Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 28. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Hat die Deutsche Windtechnik AG in den Jahren 2020 bis 2025 finanzielle Mittel aus dem Haushalt des Landes oder der Stadt Bremen wie etwa projektbezogene Fördergelder erhalten, und wenn ja, wann und in welcher Höhe sind die Zahlungen geleistet worden (bitte getrennt nach Jahren sowie dem Land und der Stadt Bremen ausweisen)? 2. Hat die Deutsche Windtechnik AG im oben genannten Zeitraum andere Hilfen des Landes oder der Stadt Bremen in Anspruch genommen, und wenn ja, um welche Formen der Unterstützung handelte es sich konkret (bitte nach Jahren differenzieren)? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Freie Hansestadt Bremen (Stadt und Land) hat der Deutsche Windtechnik AG (DWT) in den Jahren 2020 bis 2025 keine Zuwendungen gewährt, wie eine Recherche in den vorhandenen jährlichen Zuwendungsberichten und Quartalsberichten für den Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. März 2025 ergeben hat. Die DWT hat im Jahre 2020 eine Schlusszahlung von 24 573 Euro im Rahmen des Projektes „Effizientere Rotorblätter von Windenergieanlagen durch Retrofits“ für den Bewilligungszeitraum 2017 bis 2019 erhalten. Das Projekt war Teil der Förderlinie ,,Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI)‘‘, die am 1. Januar 2015 unter dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen in Kraft trat. Die Auszahlung belief sich während des Förderzeitraums insgesamt auf 49 050 Euro. Zudem hat die DWT im Jahre 2023 eine Schlusszahlung von 11 996,25 Euro im Rahmen des Projektes „Gamification for Qualification of Offshore Wind Energy Service Technicians“ für den Bewilligungszeitraum 2016 bis 2018 erhalten. Das Projekt war ebenfalls Teil der Förderlinie ,,FEI‘‘ und die Auszahlung belief sich während des Förderzeitraums insgesamt auf 60 978,75 Euro. Die Stadt Bremerhaven hat ein AUF-Kooperations-Projekt (GoodWind!) mit der Hochschule Bremerhaven und der DWT im Zeitraum 1. September 2018 bis 31. August 2020 durchgeführt und für die DWT 6 037 Euro Fördermittel im Jahre 2021 ausgezahlt. Zu Frage 2: Unterstützungsmaßnahmen in Form von Krediten, Beratungen oder sonstigen Unterstützungen wie Netzwerkarbeit, Veranstaltungen oder ähnliches werden nicht in der Zuwendungsdatenbank erfasst. Senatsseitige Unterstützungsmaßnahmen sind aber nicht erfolgt. Eine Abfrage bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB), der Wirtschaftsförderung Bremen GmbH (WFB) und der Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (BIS) ergab, dass die DWT bislang nicht als Mitaussteller auf den Gemeinschaftsständen der WFB teilgenommen hat und auch keine sonstigen Unterstützungen der angefragten Gesellschaften erhalten hat. Indirekt profitiert die DWT von den Netzwerkveranstaltungen und Veranstaltungen des Windenergie- und Wasserstoffverbandes WAB e. V., den das Land Bremen fördert. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die BAB nicht berechtigt ist, Auskünfte über etwaige Kredite zu geben. Anfrage 36: Beratertätigkeit für die Bremer Lotto und Toto GmbH Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 28. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Trifft es zu, dass die frühere Ministerpräsidentin des Bundeslandes Saarland und ehemalige Bundesministerin der Verteidigung, Frau Annegret Kramp-Karrenbauer, aktuell eine Beratertätigkeit für die Bremer Lotto und Toto GmbH ausübt, und wenn ja, seit wann besteht der Beratervertrag und welche Aufgabeninhalte sind darin konkret vereinbart? 2. Wurde der Beratungsauftrag aus Ziffer 1 ausgeschrieben, und wenn ja, wie viele Dienstleister hatten sich aufgrund dieser Ausschreibung beworben und was waren die ausschlaggebenden Gründe für die Bremer Lotto und Toto GmbH, sich am Ende für das Angebot von Frau Kramp-Karrenbauer zu entscheiden? 3. Existierten in den letzten fünf Jahren vor dem Abschluss der jetzigen Kooperation mit Frau Kramp-Karrenbauer bereits Verträge gleichen oder ähnlichen Inhalts mit externen Beratern, und wenn ja, für welchen Zeitraum wurden diese Vereinbarungen jeweils abgeschlossen und wer waren die Vertragspartner (bitte getrennt nach Jahren, den jeweiligen Beratungsinhalten und den Namen der Vertragspartner aufführen)? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Nein. Frau Kramp-Karrenbauer berät den Deutschen Lotto- und Totoblock seit Januar 2025. Die Bremer Toto und Lotto GmbH hat hier derzeit die Eigenschaft als federführende Gesellschaft (Wechsel alle 2 Jahre). Die Kosten hierfür trägt der Deutsche Lotto- und Totoblock. Als Schwerpunkt ist die umfassende Beratung des gesamten Deutschen Lottound Totoblocks in den Bereichen der Entwicklungen des Glücksspielrechts sowie die Beratung im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks, unter Berücksichtigung der besonderen Auflagen an diese vom Gesetzgeber und den jeweiligen Aufsichtsbehörden der Länder, vorgesehen. Zu Frage 2: Nein. Die Bremer Lotto und Toto GmbH ist, wie wiederholt durch Anwälte gutachterlich geprüft und bestätigt, nicht ausschreibungspflichtig. Derartige Beraterverträge werden immer nur mit dem federführenden Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks, in diesem Fall daher mit der Bremer Toto und Lotto GmbH, als derzeit federführende Gesellschaft abgeschlossen. Zu Frage 3: Nein. Anfrage 37: Flüchtlingsunterkunft Borgfeld – alles im grünen Bereich? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 29. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Stand beim Bau der Flüchtlingsunterkunft in Borgfeld und wann wird der Bau voraussichtlich abgeschlossen sein? 2. Werden die Beschäftigungs- und Versorgungsmöglichkeiten in der Nähe des Standortes als ausreichend angesehen? 3. Gab es im Zusammenhang mit der Planung der Unterkunft Bürgerdialoge, und wenn ja, wie viele und wie waren hier die Rückmeldungen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Baugenehmigung wurde von der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung erteilt. Derzeit kann noch nicht verlässlich beurteilt werden, wann das Bauvorhaben abgeschlossen sein wird. Zu Frage 2: Bei einem Übergangswohnheim handelt es sich um Wohnmöglichkeiten für geflüchtete Menschen, für die aktuell kein passender regulärer Wohnraum zur Verfügung steht. Der Standort in Borgfeld hat alle Voraussetzungen, die für einen Wohnort gegeben sein sollten. Kitas und Schulen sowie Freizeitangebote sind vorhanden. Gleiches gilt für die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und den Einzelhandel. Zu Frage 3: Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration hat in zwei öffentlichen Beiratssitzungen über das Vorhaben informiert. Die entsprechenden Beiratssitzungen waren sehr gut besucht. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurden alle Vorgaben zur Beteiligung des Beirats eingehalten. Anfrage 38: Der Klima Campus – wie werden unsere beiden Städte berücksichtigt? Anfrage der Abgeordneten Gökhan Akkamis, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 29. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Finanzmittel sind für die jeweiligen Stadtgemeinden vorgesehen und hält der Senat es für ausreichend, dass Bremerhaven eigene Lösungen entwickeln soll? 2. Wo sollen nach aktuellem Stand die jeweiligen Projekte angesiedelt werden und welche strategischen Überlegungen stehen hinter den jeweiligen Ansiedlungsplänen? 3. Sofern die Projekte unverhältnismäßig verteilt sind, welche Gründe gibt es für dieses Ungleichgewicht? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Für das Projekt „L-BW-135 – Klima Campus“ stehen dem Produktplan 31 (Arbeit) bis einschließlich 2027 jährlich 928 000 Euro zur Verfügung. Davon sind in diesem Jahr mindestens 20 Prozent direkt für Bremerhaven vorgesehen – insbesondere für die Konzeption der Ausstellung „Zeitreise in eine klimaneutrale Zukunft“ im Klimahaus. Darüber hinaus soll das Land eine Studie zur Weiterbildungsinfrastruktur in Bremerhaven finanzieren. Mit dem Senatsbeschluss vom 4. März 2025 wird die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration beauftragt, die Planung des Berufsorientierungsparcours in Bremen eng mit den Planungen im Klimahaus Bremerhaven abzustimmen und gezielt Mittel für die Ausstellungskonzeption bereitzustellen. Damit wird deutlich, dass Bremerhaven als integraler Bestandteil des modular aufgebauten Klima Campus sowohl unter einer gemeinsamen Dachmarke sichtbar als auch inhaltlich und finanziell koordiniert eingebunden ist. Der Senat verfolgt eine verzahnte Entwicklung beider Standorte mit abgestimmten Inhalten, Zeitplänen und finanziellen Ressourcen. Zu Frage 2: Nach aktuellem Stand ist vorgesehen, den Klima Campus an zwei Standorten im Land Bremen zu realisieren. In der Stadtgemeinde Bremen soll der Campus schwerpunktmäßig auf der Überseeinsel entstehen, die mit mehreren verfügbaren Grundstücken und Gebäuden in fußläufiger Nähe ideale Voraussetzungen für eine zentrale, vernetzte und modulare Unterbringung der verschiedenen Campus-Komponenten wie Ausbildung, Weiterbildung, Berufsorientierung und überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) bietet. Strategisch dient dieser Standort der Bündelung technologischer Infrastruktur, die für Unternehmen, Kammern, Berufsschulen und Bildungsträger zugänglich gemacht werden soll. Gleichzeitig sollen verschiedene Ausbildungsformate wie das neue Technische Bildungszentrum Mitte, ÜLU und Industrieausbildung integriert werden. Ziel ist es, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Arbeitsstandorts Bremen zu stärken und den Zugang zu technischen und klimarelevanten Berufen durch gezielte Berufsorientierung zu fördern. In Bremerhaven ist das Klimahaus als Standort vorgesehen. Hier soll die Ausstellung „Zeitreise in eine klimaneutrale Zukunft“ realisiert werden, gegebenenfalls ergänzt durch digitale und analoge Berufsorientierungsangebote mit einem besonderen Fokus auf Klimaschutztechnologien. Zudem ist eine Bestandsanalyse inklusive der Untersuchung von Entwicklungsperspektiven der dortigen Weiterbildungsinfrastruktur vorgesehen. Strategisch verfolgt das Projekt das Ziel, Aus- und Weiterbildung im Bereich Klimaschutz und Transformation auf hohem Niveau flächendeckend im Land Bremen zu ermöglichen. Der Klima Campus soll eine Antwort auf den Fachkräftemangel in klimarelevanten Schlüsselberufen bieten. Die modulare Struktur erlaubt eine flexible Umsetzung sowie Kooperationen mit Kammern und Unternehmen und sichert damit eine breite Akzeptanz, Mitgestaltung und langfristige Tragfähigkeit. Zu Frage 3: Ein mögliches Ungleichgewicht in der Projektverteilung zwischen Bremen und Bremerhaven ergibt sich ursächlich aus den geänderten Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Klima Campus (Wegfall der Finanzierungsmöglichkeit im Umfang von 100 Million Euro) und aus den unterschiedlichen infrastrukturellen Voraussetzungen der beiden mit dem neuen Ansatz berücksichtigbaren Standorte. Während die Überseeinsel in Bremen mit verfügbaren Flächen und guter Vernetzung einen zentralen, breit aufgestellten Campus ermöglicht, bringt Bremerhaven mit dem Klimahaus einen spezialisierten Bildungsort ein. Jeder Standort übernimmt Aufgaben entsprechend seiner Stärken – funktional unterschiedlich, aber strategisch gleichwertig. Die Standorte Bremen (Überseeinsel) und Bremerhaven (Klimahaus) sollen inhaltlich verzahnt werden, um den Klima Campus als Schlüsselprojekt für die klimaneutrale Transformation des Landes Bremen zu etablieren. Anfrage 39: Minderjährige überfallen Kiosk und Tankstelle in Gröpelingen Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Kerstin Eckardt, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 29. April 2025 Diese Anfrage wurde vom Fragesteller zurückgezogen. Anfrage 40: Verbreitung der Bezahlkarte für Geflüchtete in Bremen Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 29. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben in Bremen bis zum 30. April 2025 eine Bezahlkarte erhalten? 2. Wie viele dieser Personen sind im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. April 2025 neu nach Bremen gekommen? 3. Wie viele der Bezahlkarten wurden an Personen ausgegeben, die bereits vor dem 1. März 2025 in Bremen Leistungen nach dem AsylbLG bezogen haben? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Seit Anfang März 2025 erhalten alle volljährigen Personen in Bremen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen und kein eigenes Bankkonto besitzen, eine Bezahlkarte ausgehändigt. Für minderjährige Leistungsempfänger:innen wird der Betrag auf die Karte eines Elternteils gebucht. Bislang sind von der Stadt Bremen insgesamt 426 Bezahlkarten ausgehändigt worden (Stichtag 29. April 2025). Die Anzahl der bislang ausgegebenen Bezahlkarten ist nur beschränkt aussagefähig, da innerhalb einer Familie nicht zwangsläufig jedes Familienmitglied eine eigene Bezahlkarte erhält. Das bedeutet, dass einer Person eine Bezahlkarte zugeordnet werden kann, auf diese Karte aber Leistungen für weitere Personen gebucht werden können. Daher entspricht die Anzahl der an Leistungsberechtigte ausgehändigten Bezahlkarten nicht zwangsläufig der Gesamtanzahl der Leistungsberechtigten, die Leistungen nach dem AsylbLG über die Bezahlkarte erhalten. Zu Frage 2: Von den insgesamt ausgegebenen 426 Bezahlkarten sind 79 Bezahlkarten von der neu geschaffenen Antragsstelle für Geflüchtete in der Lindenstraße 110 erstellt worden. Dort werden fast ausschließlich Neuanträge bearbeitet. Zu Frage 3: 347 Bezahlkarten wurden an Personen ausgegeben, die sich bereits vor dem 1. März 2025 in Bremen im Leistungsbezug nach dem AsylbLG befunden haben. Anfrage 41: Wie viele unerledigte Strafverfahren liegen bei der Staatsanwaltschaft Bremen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 29. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele unerledigte Strafverfahren gab es im Land Bremen zum Stichtag 1. April 2025 und wie hat sich die Zahl prozentual zum Vorjahr entwickelt? 2. Wie hat sich die Zahl der Eingänge der Staatsanwaltschaft Bremen in den letzten drei Jahren entwickelt und welche Gegenmaßnahmen hat der Senat bereits eingeleitet, um die Bestände nicht weiter anwachsen zu lassen? 3. Wie hat sich die Anzahl der offenen Strafverfahren im Land Bremen seit dem Jahr 2022 auf die Verfahrensdauer der einzelnen Verfahren entwickelt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Zahl der unerledigten Js-Ermittlungsverfahren (Verfahren gegen bekannte Tatverdächtige) bei der Staatsanwaltschaft Bremen wird nur quartalsweise erfasst. Die Zahlen für das erste Quartal 2025 liegen noch nicht vor. Zum 31. Dezember 2024 befanden sich bei der Staatsanwaltschaft Bremen 16 787 Ermittlungsverfahren in laufender Bearbeitung. Gegenüber der Zahl der unerledigten Verfahren zum vergleichbaren Vorjahresstichtag (31. Dezember 2023) ist ein Anstieg von 8,8 Prozent zu verzeichnen, was an den gestiegenen Eingangszahlen insgesamt, hier um 7,2 Prozent, liegt. In diesem Zeitraum sind mithin auch die Erledigungen der Staatsanwaltschaft um 9,95 Prozent gestiegen. Zu Frage 2: In den Jahren 2022, 2023 und 2024 wurden bei der Staatsanwaltschaft Bremen die nachfolgend dargestellten Verfahrenseingangszahlen erfasst: Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Jahr Eingänge Js Prozent 2022 60 877 - 3,0 % 2023 72 861 +19,7 % 2024 78 153 +7,3 % Der Senat unternimmt seit mehreren Jahren kontinuierliche Anstrengungen, den Personalbestand der Staatsanwaltschaft Bremen angemessen zu erhöhen. In Reaktion auf den zuletzt erheblichen Anstieg der Verfahrenseingänge wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen im Mai 2024 im Gestaltungspaket zum Doppelhaushalt 2024/2025 zehn zusätzliche Vollzeitstellen bei der Staatsanwaltschaft Bremen beschlossen. Zu Frage 3: Die statistisch erfasste durchschnittliche Verfahrensdauer der Js-Ermittlungsverfahren blieb in den Jahren 2022 bis 2024 konstant und lag jeweils bei 2,3 Monaten. Anfrage 42: Verwendung von Haushaltsmitteln im Zuwendungsrecht zum Ende des Haushaltsjahres – Vorziehen von Projekten zur Vermeidung von Rückzahlungen? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 29. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welche haushaltsrechtlichen Vorgaben gelten für das Sozialressort in Bezug auf den Umgang mit Haushaltsmitteln, die bis zum Ende eines Haushaltsjahres nicht verausgabt wurden und grundsätzlich zurückgezahlt werden müssten? 2. Gibt es nach Kenntnis des Senats im Zuständigkeitsbereich des Sozialressorts Fälle, in denen kurzfristig Projekte vorgezogen oder Ausgaben ausgelöst wurden, um Mittelrückflüsse zum Haushaltsende zu vermeiden – wie es etwa im Rechnungshofbericht zum Projekt „Housing First“ kritisiert wurde? 3. Wie stellt der Senat sicher, dass solche Projektvorziehungen nicht gegen haushaltsrechtliche Prinzipien verstoßen und bei Bedarf transparent nachvollzogen werden können? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Es gelten für alle Ressorts die haushalts- und zuwendungsrechtlichen Vorschriften der Freien Hansestadt Bremen (§§ 23, 44 LHO und dazugehörige Verwaltungsvorschriften nebst Allgemeinen Nebenbestimmungen). Zuwendungsmittel, die bis zum Ende des Haushaltsjahres nicht verbraucht worden sind (Minderausgaben), sind vom Zuwendungsempfänger gegebenenfalls unter Berechnung von Zinsen grundsätzlich zu erstatten. Die Bewilligungsbehörde kann über Nebenbestimmungen die Bedingungen für die Verwendung von Mehreinnahmen und Minderausgaben festlegen. Bei institutionellen Förderungen ist die Bildung und Inanspruchnahme von anzuerkennenden Rücklagen und Rückstellungen zuwendungsrechtlich möglich. Dabei ist auf das vom Zuwendungsempfänger beeinflusste Ergebnis abzustellen. Rücklagen und Rückstellungen führen im Jahr der Bildung allerdings nicht zu kassenmäßigen Ausgaben, das heißt, sie verbleiben zunächst im Haushalt des Zuwendungsgebers. Im Zuge der Modernisierung der Zuwendungspraxis ist unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze die Auf- beziehungsweise Anrechnung von Zuwendungsmitteln ermöglicht worden (vergleiche Nummer 8.5 VV-LHO zu § 44 und Nummer 1.6 ANBest-P und ANBest-I). Hierzu wurde bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration verfügt, dass nicht verbrauchte Zuwendungen aus dem Vorjahr im Folgejahr auf Einnahme-Finanzpositionen zu buchen sind. Nur in begründeten Einzelfällen, die ressortintern abzustimmen sind, wird die Aufbeziehungsweise Anrechnung gestattet. Zu Frage 2: Am Anfang eines Haushaltsjahres steht die Budgetplanung für die zur Verfügung stehenden Zuwendungsmittel fest. Es kann unterjährig vorkommen, dass sich in Einzelfällen Änderungen im Haushaltsvollzug ergeben, sodass Mittel anderweitig verausgabt werden. Dies geschieht nicht, um Mittelrückflüsse zum Ende eines Haushaltsjahres zu vermeiden. Das Projekt „Housing First“ befindet sich in einer Modellphase mit wissenschaftlicher Begleitung und kann nicht als typischer Vorgang zur vermeintlichen Vermeidung von Mittelrückflüssen herangezogen werden. Im Übrigen steht der Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung noch aus. Zu Frage 3: Gemäß § 34 Landeshaushaltsordnung (LHO) sind Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben. Des Weiteren legt die LHO fest, dass Ausgaben nur insoweit und nicht eher geleistet werden dürfen, als sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung (§ 7 LHO) erforderlich sind. Daher gibt es grundsätzlich mit den Haushaltsanschlägen im Haushaltsplan lediglich eine Ausgabeermächtigung und keine Ausgabenverpflichtung. Insofern ist über die Landeshaushaltsordnung sichergestellt, dass „Projektvorziehungen“ zum Zwecke der Vermeidung von Mittelrückflüssen nicht mit dem Haushaltsrecht vereinbar sind. Es gibt im Ressort ein umfangreiches internes Regelwerk, welches die Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften (VV) nebst der Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest) näher erläutert. Sämtliche budgetrechtlichen Entscheidungen werden ausnahmslos entsprechend des Verwaltungsverfahrensgesetzes begründet, dokumentiert und archiviert, sodass jederzeit im Rahmen der Aufbewahrungsfristen Zuwendungsfälle nachvollzogen werden können. Anfrage 43: Neues Jahr, neues Glück: Wie viele Stellen konnte Innensenator Mäurer bei der Polizei besetzen? Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 29. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Ausbildungsstellen bei der Polizei Bremen konnten 2024 bei beiden Einstellungsterminen und 2025 bislang besetzt werden und wie viele Bewerbungen gab es auf die Stellen? 2. Wie viele Ausbildungsplätze wurden 2024 und 2025 jeweils bei beiden Einstellungsterminen in Bremen an der Polizeiakademie Oldenburg besetzt? 3. Wie viele Stellen wurden im Jahr 2024 sowie 2025 bislang im Nichtvollzug der Polizei neu geschaffen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Zum Einstellungstermin 1. April 2024 konnten insgesamt 67 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter eingestellt werden. Davon gehören 58 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter der Polizei Bremen und 9 der Ortspolizeibehörde Bremerhaven an. Für diesen Einstellungstermin sind insgesamt 374 Bewerbungen eingegangen. Zum Einstellungstermin 1. Oktober 2024 konnten 143 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter eingestellt werden. Davon gehören 119 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter der Polizei Bremen und 24 der Ortspolizeibehörde Bremerhaven an. Für diesen Einstellungstermin sind insgesamt 684 Bewerbungen eingegangen. Für den Einstellungstermin 1. März 2025 beziehungsweise 1. April 2025 konnten 80 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter eingestellt werden. Davon gehören 70 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter der Polizei Bremen und 10 der Ortspolizeibehörde Bremerhaven an. Für diesen Einstellungstermin sind insgesamt 443 Bewerbungen eingegangen. Für den Einstellungstermin 1. September 2025 beziehungsweise 1. Oktober 2025 sind 150 Einstellungen geplant, davon 125 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter für die Polizei Bremen und 25 für die Ortspolizeibehörde Bremerhaven. Für diesen Einstellungstermin liegen 754 Bewerbungen (Stand 25. April 2025) vor. Zu Frage 2: Grundsätzlich erfolgen die Einstellungen für die Polizei Bremen an der Polizeiakademie Niedersachsen am Studienstandort Oldenburg jeweils zum 1. September eines jeden Jahres. Zum 1. September 2024 konnten an der Polizeiakademie Niedersachsen am Studienstandort Oldenburg für die Polizei Bremen keine Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter eingestellt werden, da es keine ausreichenden Bewerbungen gab. Dafür konnte eine Studiengruppe mit 25 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärtern zum 1. März 2025 für die Polizei Bremen am Studienstandort Oldenburg eingestellt werden. Die Einstellung einer weiteren Studiengruppe mit 25 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärtern ist für den 1. September 2025 geplant. Zu Frage 3: Bei der Polizei Bremen wurden in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 bislang aufgrund der Haushaltsnotlage keine zusätzlichen Stellen oberhalb des vorgesehen Zielzahlkorridors geschaffen, weil zunächst der Aufwuchs im Bereich des Polizeivollzugsdienstes durch die Übernahmen aus der Ausbildung mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln finanziert werden muss. Bei der Ortpolizeibehörde Bremerhaven wurden und werden die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel der Haushaltsjahre 2024 und 2025 ebenfalls dafür genutzt, die Übernahmen aus der Ausbildung und den damit einhergehenden Aufwuchs im Polizeivollzugsdienst zu finanzieren. Anfrage 44: Abgelaufene Dienstausweise bei der Polizei – Kein Problem? Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 29. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele der „alten“ Dienstausweise, die regulär abgelaufen sind, gibt es aktuell im Land Bremen, die lediglich provisorisch verlängert wurden? 2. Wie viel kostet die Ausstellung eines „alten“ Dienstausweises der Polizei im Land Bremen und über wie viele der alten Kartenrohlinge verfügt die Bremer Polizei noch? 3. Inwieweit bekommen die neuen Auszubildenden bei der Polizei, die zum 1. April 2025 ihren Dienst angetreten haben, einen Dienstausweis und welcher Art? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Es gibt keine gesetzliche Pflicht, polizeiliche Dienstausweise in ihrer Gültigkeitsdauer zu beschränken. Gleichwohl wurde bei der Einführung der aktuellen Dienstausweise der Polizei Bremen entschieden, diese in ihrer Gültigkeit grundsätzlich zu beschränken. Nach aktueller Auswertung gibt es circa 900 Dienstausweise in der Polizei Bremen, deren Gültigkeit verlängert wurde. Die Verlängerung wird auf den Ausweisen eingraviert. Die polizeilichen Dienstausweise der Ortspolizeibehörde Bremerhaven weisen kein Ablaufdatum aus. Zu Frage 2: Die bisherigen Dienstausweise der Polizei Bremen haben zuletzt etwa 25 Euro pro Ausweis gekostet. Die Polizei Bremen verfügt noch über 54 Kartenrohlinge des polizeilichen Dienstausweises sowie weitere 277 Ersatzkarten, die nur zur Gewährleistung des Zugriffs auf die mit der Tätigkeit verbundenen IT-Anwendungen eingesetzt werden. Der aktuelle Ausweis der Ortspolizeibehörde Bremerhaven kostet etwa 4 Euro pro Ausweis. Die Ortspolizeibehörde verfügt aktuell noch über 62 Kartenrohlinge. Zu Frage 3: Die Studierenden erhalten mit der Einführung des bundeseinheitlichen Dienstausweises zeitnah einen vollwertigen Polizeidienstausweis. Aktuell verfügen die Studierenden über einen Ausweis der Hochschule für öffentliche Verwaltung, womit sie sich in Kombination mit einem Personalausweis für die Zutrittsberechtigung auf Polizeiliegenschaften ausweisen können. Die Studierenden der Ortspolizeibehörde Bremerhaven bekommen zusätzlich den aktuellen Dienstausweis der Ortspolizeibehörde Bremerhaven. Anfrage 45: Deutschlandticket in Bremen nur für Menschen mit positiver Schufa-Auskunft? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 29. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Inwiefern und auf welcher rechtlichen Grundlage werden durch die Bremer Straßenbahn AG beziehungsweise den VBN bei Neukunden regelhaft Bonitätsauskünfte und sogenannte Ampelwerte erhoben? 2. Wie viele potenzielle Neukunden wurden und werden monatlich im Durchschnitt und in Prozent wegen solcher eingeholten Auskünfte vom Erwerb des Deutschlandtickets ausgeschlossen und wie hoch wird die Dunkelziffer derer geschätzt, die sich wegen dieser Praxis gar nicht erst um den Erhalt eines Deutschlandtickets bemühen? 3. Warum behält die BSAG/der VBN diese Praxis trotz der Aussage der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bei, nach der für die BSAG/den VBN wegen der Möglichkeit zur sofortigen fristlosen Kündigung und der durch einen Kunden zu erbringende Vorleistung kein nennenswertes kreditorisches Risiko bestehen würde? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Auf der Grundlage des Vertrages über das DeutschlandticketAbonnement können zur Sicherung der Fahrgeldeinnahmen Bonitätsabfragen durch das Verkehrsunternehmen durchgeführt werden. Zu Frage 2: Im Durchschnitt werden nach Auskunft der BSAG monatlich 40 bis 70 Anträge abgelehnt. Das sind 4 bis 8 Prozent aller Anträge. Zu einer Dunkelziffer von nicht gestellten Anträgen kann keine Aussage getroffen werden. Zu Frage 3: Ein kreditorisches Risiko besteht aus Sicht der BSAG durchaus. Die BSAG trägt die Verantwortung dafür, dass ihre Abonnenten des Deutschlandtickets ihrer Zahlungsverpflichtung nachkommen. Entsprechend besteht ein berechtigtes Interesse zur Prüfung vor Vertragsabschluss. Sammelübersicht der Vorlagen ohne Aussprache Von der Bürgerschaft (Landtag) in der 22. Sitzung nach interfraktioneller Absprache beschlossene Tagesordnungspunkte ohne Debatte. Nr. Vorlage Behandlung Prostatakrebsfrüherkennung wirksam Die Bürgerschaft (Landtag) überweist weiterentwickeln und Bremer einstimmig den Antrag zur Beratung und Modellprojekt etablieren 5. Berichterstattung an die staatliche Antrag der Fraktion der FDP vom 23. Deputation für Gesundheit, Pflege und Oktober 2024 Verbraucherschutz. (Drucksache 21/807) Bericht über die Annahme und Verwendung von Beträgen aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatische Schenkungen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben der Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem 40. Freien Hansestadt Bremen (Land und Bericht Kenntnis. Stadtgemeinde Bremen) 2024 Mitteilung des Senats vom 18. März (Drucksache 21/1071) Gesetz über die Landesregulierungsbehörde der Freien Hansestadt Bremen Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt 47. Mitteilung des Senats vom 25. Februar einstimmig das Gesetz in zweiter Lesung. (Drucksache 21/1044) Artikelgesetz zur Änderung des Bremischen Hafensicherheitsgesetzes Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt (BremHaSiG) 48. einstimmig das Gesetz in erster und zweiter Mitteilung des Senats vom 1. April Lesung. (Drucksache 21/1111) Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt 52. Mitteilung des Senats vom 22. April einstimmig das Gesetz in erster Lesung. (Drucksache 21/1144) Nr. Vorlage Behandlung Anpassung von Entschädigungsleistungen Mitteilung der Präsidentin der Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 53. Bremischen Bürgerschaft vom 23. April Mittleilung der Präsidentin Kenntnis. (Drucksache 21/1153) Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt mehrheitlich die Behandlung der Petition L 21/199 wie vom Ausschuss empfohlen. Bericht Nr. 18 des Ausschusses für Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Petitionen Linke, BÜNDNIS DEUTSCHLAND; Bericht und Dringlichkeitsantrag des Abgeordneter Sven Lichtenfeld (AfD), 54. staatlichen Ausschusses für Petitionen Abgeordnete Meltem Sağiroğlu (fraktionslos), Abgeordneter Sascha Schuster (fraktionslos) vom 28. April 2025 Dagegen: CDU, FDP (Drucksache 21/1155) Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt einstimmig die Behandlung der übrigen Petitionen wie vom Ausschuss empfohlen. Nachbesetzung eines stellvertretenden Die Bürgerschaft (Landtag) wählt einstimmig Mitglieds des anstelle der ausgeschiedenen Frau Monica Landesjugendhilfeausschusses 55. Merkel Frau Antalia Westkämper als Mitteilung des Senats vom 29. April stellvertretendes Mitglied in den Landesjugendhilfeausschuss. (Drucksache 21/1161) Bericht über die Erfüllung der Sanierungsverpflichtungen nach dem Sanierungshilfengesetz – Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem Sanierungshilfenbericht 2024 – 56. Bericht Kenntnis. Mitteilung des Senats vom 29. April (Drucksache 21/1162) Nr. Vorlage Behandlung Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt mehrheitlich das Gesetz mit den in der Gesetz zur Anpassung der bremischen Drucksache 21/1165 beschlossenen Vollzugsgesetze an aktuelle Änderungen in zweiter Lesung. Entwicklungen des Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Die Personenstandsrechts 57. Linke, Abgeordneter Sven Lichtenfeld (AfD), Mitteilung des Senats vom 27. Februar Abgeordnete Meltem Sağiroğlu (fraktionslos), Abgeordneter Sascha Schuster. (fraktionslos) (Drucksache 21/306) Dagegen: Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND Stimmenthaltung: CDU, FDP Gesetz zur Anpassung der bremischen Die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Vollzugsgesetze an aktuelle Änderungsantrag des Ausschusses Entwicklungen des mehrheitlich zu. Personenstandsrechts, Mitteilung des Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Die Senats vom 27. Februar 2024 (Drs. Linke, Abgeordneter Sven Lichtenfeld (AfD), 58. 21/306) Abgeordnete Meltem Sağiroğlu (fraktionslos), Bericht und Antrag des Abgeordneter Sascha Schuster (fraktionslos) Rechtsausschusses vom 29. April 2025 Dagegen: BÜNDNIS DEUTSCHLAND (Drucksache 21/1165) Stimmenthaltung: CDU, FDP Antje Grotheer Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft

Alle Reden von Antje Grotheer Protokoll (PDF) ↗