Andre Folkert Minne
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen von GRÜNE, Linke und SPD bringen heute eine Forderung ein, auf die ich hier mehr eingehen will als auf das Update der FDP. Diese Forderung, die auf den ersten Blick modern und digital daherkommt, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, sie soll auf Bürgergeldempfänger und Privatversicherte ausgeweitet werden. Die Initiative wirkt wie ein Schritt in Richtung Zukunft, tatsächlich ist sie aber ein Paradebeispiel für praxisferne Symbolpolitik, die kaum einen spürbaren Mehrwert für das Gemeinwesen schafft, wohl aber neue Bürokratien aufbaut und Grundsatzfragen unbeantwortet lässt. Selbstverständlich befürworten wir als Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND grundsätzlich eine effiziente, transparente und benutzerfreundliche Digitalisierung des Gesundheitswesens. Doch statt echte Verbesserung für das Gesundheitssystem und den Arbeitsmarkt zu erzielen, wird eine populistische Debatte über digitale Teilhabe losgetreten, ohne Rücksicht auf technische Realitäten, volkswirtschaftliche Effizienz oder rechtspolitische Folgen. Doch worum geht es tatsächlich? Die Antragsteller beklagen, dass Privatversicherte sowie Bezieher des Bürgergeldes bislang nicht unter das verpflichtende eAU-Verfahren fallen. Sie deuten dies als Diskriminierung und ungleiche Behandlung an. Aber Privatversicherte sind bewusst aus einem kollektiven System ausgetreten und tragen Eigenverantwortung für ihre Kommunikation mit Ärzten und Arbeitgebern. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Die Einbeziehung in ein digitales Pflichtsystem, das auf den Datenaustausch zwischen gesetzlicher Kasse und Arzt basiert, ist technisch wie rechtlich komplex. Dasselbe gilt auch für Bürgergeldempfänger. Ihre Daten liegen nicht bei einer Krankenkasse, die mit dem Arbeitgeber kommuniziert, sondern bei der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise den Jobcentern. Ein flächendeckender rechtssicherer Datenaustausch würde auch hier umfassende Schnittstellen, Datenschutzregelungen und neue gesetzliche Grundlagen erfordern. Der Antrag macht sich dabei nicht die Mühe, die Probleme auch nur ansatzweise zu durchdringen, von Finanzierungsvorschläge ganz zu schweigen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wenn man die Senatsantwort zur Digitalisierung im Gesundheitswesen kennt, weiß man: Weder bei den Krankenhäusern, noch bei den Gesundheitsämtern, noch im öffentlichen Dienst funktioniert diese Digitalisierung reibungslos. Server stürzen ab, Übertragungen verzögern sich und Datenschutzbeauftragte schlagen mal wieder Alarm. Selbst das bestehende eAU-Verfahren für gesetzlich Versicherte funktioniert in der Praxis nur unzureichend. Die Antragsteller geben dies zu, wenn sie in ihrer Neufassung auf Probleme beim zeitnahen Abruf und Verzögerungen bei den Lohnabrechnungen hinweisen. Vor diesem Hintergrund ist es nahezu grotesk, ausgerechnet jetzt eine Ausweitung auf noch mehr Gruppen zu fordern. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Eine Digitalpolitik, die sich nicht zuerst um die Behebung bestehender Mängel kümmert, sondern Systeme aufbaut, ist wie ein Hausbau auf Sand. Die Bundesregierung selbst hat in der Vergangenheit mehrfach eingeräumt, dass die eAU mit technischen Schwierigkeiten kämpft. Warum also wird in Bremen nun eine Vorreiterrolle gefordert, die weder sinnvoll noch realistisch ist? Die Antragsteller reden viel von Entlastungspotenzialen für Ärzte, für Jobcenter, für Bürger. Was sie nicht erwähnen: Wer wird diese technische Infrastruktur für die Jobcenter schaffen? Wer zahlt für die Entwicklung neuer Datenformate bei den privaten Krankenversicherungen? Wer finanziert die Einbindung von privaten Praxen, Arbeitgebern und Sozialleistungsträgern in einem noch komplexeren Datengeflecht? (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Die Antwort ist klar: der Steuerzahler zum Beispiel, und zwar mit einem Risiko enormer Folgekosten, wie wir es bereits von den elektronischen Patientenakten oder dem E-Rezept kennen. Was die Regierungsfraktionen erneut nicht verstehen: Gleichbehandlung bedeutet nicht, jede Unterschiedlichkeit zu nivellieren. Privatversicherte zahlen andere Beiträge, haben andere Rechte und andere Pflichten. Bürgergeldempfänger befinden sich zumindest dem gesetzlichen Anspruch nach in einer besonderen Leistungslage mit besonderen Bedingungen. Dass in diesem System andere Formen der Krankmeldung existieren – Gesundheit! – (Abgeordneter Gökhan Akkamis [FDP]: Danke!) als im regulären Arbeitsmarkt, ist weder diskriminierend noch rückständig. Es ist schlicht sachgerecht. Der Antrag formuliert seine Begründung auf Grundlage einer mutmaßlichen Benachteiligung von Bürgergeldempfängern. Die Realität ist: Die Anzahl der gelben Scheine, also Papieratteste, ist in dieser Gruppe ohnehin überschaubar. Wer Bürgergeldempfängern helfen will, muss die strukturellen Probleme anpacken, nicht eine PDF-Datei einführen, die kaum jemand abruft. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ein weiteres Problem des Antrags ist die einseitige Betrachtung der Interessen. Arbeitgeber haben bereits mit den Tücken der eAU zu kämpfen. Verspätete Übertragung, fehlerhafte Zuordnung, Problem bei Teilzeitangaben. Warum sollte man diesen Unternehmen, die ohnehin unter Fachkräftemangel und Berichtspflichten leiden, nun noch mehr Verwaltungsaufwand aufbürden, nur, um einer ideologischen Forderung nach digitaler Gleichheit zu entsprechen? Wir als Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND schlagen anderen Weg vor: Erst, wenn die eAU bei den gesetzlich Versicherten stabil, schnell und rechtssicher funktioniert, kann über eine Erweiterung diskutiert werden. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vorher ist jeder Versuch nicht nur unverantwortlich, sondern teuer und wenig zielführend. Die eAU ist ein gutes Beispiel dafür, wie Technologie zur Effizienzsteigerung beitragen kann, wenn sie korrekt implementiert wird. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wir lehnen diesen Antrag daher ab – nicht, weil wir gegen Digitalisierung sind, sondern weil wir für eine Digitalisierung mit Augenmaß und gegen eine Politik sind, die die technische Überforderung zum Preis bürgerlicher Geduld in Kauf nimmt. Bei dem Antrag der FDP werden wir uns enthalten, auch wenn dieser im Ansatz bei Weitem näher an der Realität ist. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)
