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Özlem Ünsal

06.05.2025 Sitzungen 21/22

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete! In der Großen Anfrage vom Herbst 2024 wurde von Ihnen, von der Koalition das öffentliche Bauen in seiner Breite für das Land Bremen erneut oder erstmalig in dieser Breite aufgerufen in dieser Legislaturperiode. Das ist gut, das ist richtig und aus meiner Sicht auch angezeigt, wenn wir in der Ganzheitlichkeit des Bauens und des Beschleunigens sprechen wollen. Ja, unser gemeinsames Ziel, da spreche ich nicht nur für den Senat, ich höre das aus allen Beiträgen heute auch raus, also damit auch der Bürgerschaft, bleibt die effektive Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen aller Häuser und hier ganz explizit auch des Bauens. Das ist im Sinne des Gemeinwohls, das ist in meinem Sinne und das ist auch im Sinne des Senates. Nicht zuletzt – und wenn wir dann jetzt ein bisschen in die Bereiche reinzoomen – weil uns auch gerade der Baubereich im Schul- und Kitabau aber auch natürlich im Wohnungsbau – und so könnte man das sicherlich für den einen oder anderen Bereich weiter ausweiten – ressortübergreifend vor große Herausforderungen stellt. Insofern begrüße ich auch diese Debatte. Der Bremer Senat begegnet dem Ganzen mit unterschiedlichen Maßnahmen, und ja, der Instrumentenkatalog ist – würde ich auch so unterstreichen – sicherlich noch weiterzuentwickeln. Das ist sogar gemeinsame Aufgabe, und da ist es auch richtig, dass das Instrument des Zustimmungsverfahrens auch Wiedereinführung gefunden hat im Jahr 2018. Ich finde das richtig, um ihm auch diesen Bauvorhaben mit öffentlicher Trägerschaft die Möglichkeit zu öffnen, Verfahren weiter zu beschleunigen. Von dieser Möglichkeit – das haben Sie sicherlich auch den Antworten entnehmen können – macht der sogenannte Bundesbau ganz aktiv Gebrauch. Das ist gut so. Für Bauaufgaben auf der kommunalen Ebene, verehrte Kolleginnen und Kollegen, also Bauvorhaben der Stadtgemeinde Bremen oder auch der Seestadt Bremerhaven, wird dieses Instrument bisher noch nicht vollumfänglich eingesetzt, was sicherlich auch ein gemeinsamer Wunsch hier ist. Schul- und Kitabauten durchlaufen weiterhin – das ist zumindest die Praxis – das geübte Verfahren der Baugenehmigung bei den jeweiligen örtlich zuständigen unteren Bauordnungsbehörden. Für diese differenzierte Vorgehensweise gibt es auch nachvollziehbare Gründe. Einige Argumente sind gefallen, beispielsweise aber auch die Vermeidung von Doppelstrukturen ist hier zu nennen aber auch aus unterschiedlichen Ressortperspektiven das Argument der Finanzen, der Personalressourcen, der Qualifizierung. All das sind sicherlich nachweisliche Gründe, das so in der geübten Praxis weiter fortzusetzen. Auch die Pilotgesellschaft Bildungsfonds wird zunächst – davon ist auszugehen – die Bauanträge in geübter Weise stellen, wenn diese für die jeweiligen Bauaufgaben erforderlich sind. Ein Blick in die Bundesländer – da hilft es, und wir haben das im Kontext unserer Großen Anfrage auch getan, natürlich eine Länderabfrage gemacht, die Ergebnisse liegen Ihnen vor – zeigt auch, dass Bremen nicht im Alleingang unterwegs ist, sondern auch in dieser Hinsicht keine Ausnahme darstellt. Zum Teil begrenzen die Landesbauordnungen das Zustimmungsverfahren sogar ausdrücklich auf Baumaßnahmen des Landes und des Bundes. Aber trotzdem – und da sind wir beieinander, verehrte Kolleginnen und Kollegen – behalten wir, behält mein Ressort, aber auch deutlich darüber hinaus, weil es mehrere Ressorts betrifft, das Thema weiterhin gut im Blick. Als Bauressort kann ich sehr wohl ganz zentral und effektiven Instrumenten der Beschleunigung viel abgewinnen, das wissen Sie aber auch. Das Heben zentraler Beschleunigungspotenziale ist erklärtes Ziel des Senates. Da bleiben wir dran, und auch auf kommunaler Ebene erscheint dies sicherlich aus meiner Sicht weiterhin möglich. Die Erfahrung und Expertise, über die der Bundesbau beispielsweise verfügt, die sollten wir auch noch stärker abrufen an geeigneter Stelle. Das dürfte grundsätzlich auch auf besondere aus meiner Sicht hervorgehobene besondere kommunale Bauaufgaben gelten, beispielsweise in Stadtstaaten, wie wir es auch sind, übertragbar sein. Hier könnte dies, weil das Beispiel Bildungsbaugesellschaft gefallen ist, sicherlich ein Beispiel darstellen und auch bei der finalen Ausgestaltung der Bildungsbaugesellschaft sicherlich auch diese Expertise des Bundesbaus Eingang finden, aber das ist, denke ich, in der zuständigen Behörde sicherlich alles in der Prüfung. Das soll auch so richtig sein. Der Senat bereitet – das ist hier auch schon gefallen – ein entsprechendes Pilotprojekt, eine Projektphase zum öffentlichen Bau weiter vor, das vor allem ganzheitlich auf diesen Bereich guckt und aus diesem Prozess heraus auch konkrete Ansätze und Umsetzungsvorschläge entwickeln soll. Das ist nicht nur meine Erwartungshaltung, sondern sicherlich auch des Finanzsenators. Wie das öffentliche Bauen in Bremen mit allen Ressorts beschleunigt werden kann, Kosten reduziert werden können, ist ein ganz entscheidender Hebel, um den großen Aufgaben unserer Zeit angemessen zu begegnen. Wir brauchen mehr Tempo, ich teile das ausdrücklich, und ich setze und ich bin da auch ganz zuversichtlich, dass gerade im Bereich der Senatskommission des Wohnungsbaus auch diese gezielten zentralen Ergebnisse gemeinschaftlich zum Ergebnis führen werden. Da bin ich, wie gesagt, guter Dinge, und das wird auch hoffentlich so kommen. Hier bei dem ganzen Paket unserer Pilotierung ist das Zustimmungsverfahren ein Bestandteil, ein Instrument, und findet sich auch in einem entsprechenden Arbeitspaket wieder und ist damit auch offensiv vom Senat gesetzt, um dieses Thema auch weiter zu verfolgen, um da Optimierungspotenziale herauszuholen, auch für die kommunale Ebene. Damit setzen wir auf ein praxisorientiertes Verfahren, werden unsere Praxiserfahrungen dort einfließen lassen und dann hoffentlich auch zu guten Ergebnissen, auch in diesem Bereich kommen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)

Alle Reden von Özlem Ünsal Protokoll (PDF) ↗