Nelson Janßen
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Ja, in grauer Vorzeit, also vor 2023, gab es einmal den sogenannten gelben Schein. Spätestens am vierten Tag der Abwesenheit wegen Krankheit mussten Arbeitnehmer:innen ihren Arbeitgebern diese Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit durch eine Ärztin vorlegen. Um das Ganze aber bürokratisch deutsch zu handhaben, musste dieser Schein dann ebenfalls noch der eigenen Krankenkasse übermittelt werden. Dieses Verfahren gehört seit einiger Zeit der Vergangenheit an. Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde das Verfahren verschlankt und modernisiert, und das ist auch gut so. Eine Arbeitsunfähigkeit erhält man nur dann, wenn man aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig und krank ist. Es war also sinnvoll, kranken Menschen in ihrer Krankheit nicht den zusätzlichen Aufwand aufzubürden, diesen Zettel zum Arbeitgeber und danach auch noch zur Krankenkasse zu übermitteln, sondern hier zu automatisieren und zu digitalen Lösungen zu kommen. Verspätete Einreichungen konnten in der Vergangenheit dazu führen, dass es zu Lohnkürzungen gekommen ist. Das kann selbstverständlich insbesondere im Niedriglohnbereich auch zu sozialen Problemen wegen Krankheit führen. (Beifall Die Linke) Zu oft führt auch jetzt schon langfristige Erkrankung zu erhöhtem Armutsrisiko. Das ändert sich nicht durch eine digitale Übermittlung, es macht es kranken Menschen aber einfacher. (Beifall Die Linke) Seit dem 1. Januar 2024 können auch Empfänger:innen von Arbeitslosengeld I eine elektronische AU erhalten. Nicht modernisiert wurde das System für privat Krankenversicherte und für Empfänger:innen von Bürgergeld. Diese Lücke zu schließen, fordert unser Antrag. Ich finde es falsch, dass es private Krankenkassen gibt. Ja, es gibt bei den privaten Krankenkassen nicht nur Zahnärzt:innen und Beamt:innen, (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Und Abgeordnete.) sondern auch viele prekäre Lebenssituationen – Künstler:innen, Selbständige. Dennoch finde ich es falsch, dass sich Menschen aus der Solidargemeinschaft verabschieden und in ein Parallelsystem einzahlen, übrigens oft im hohen Alter zu ihren eigenen Ungunsten. Dass es insbesondere wohlhabendere Menschen sind, führt zu relevanten Einnahmeverlusten bei den gesetzlichen Krankenkassen, und diese Mittel fehlen dann an allen Ecken und Enden in unserem Gesundheitssystem. Das System gehört abgeschafft. Übrigens braucht es auch keine 94 öffentlichen Krankenkassen, aber das führt uns jetzt zu weit. (Beifall Die Linke) Zurück zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ich habe das Ganze eben natürlich etwas verkürzt und rosig dargestellt, auch in dem jetzigen System gibt es Probleme. Es kommt zu Verzögerungen bei der Datenübermittlung. Das kann teilweise Tage oder sogar Wochen dauern, bis die AU beim Arbeitgeber ankommt und teils zu fehlerhaften oder verspäteten Lohnabrechnungen führen. Auch müssen Arbeitgeber:innen die Daten aktiv abrufen und erhalten keine proaktive Information. Die FDP fordert, auf Bundesebene dafür Sorge zu tragen, dass die Daten tagesaktuell abrufbar sein sollen, die Daten direkt in die Personalmanagementsysteme überführt werden können und die geplanten Änderungen evaluiert werden. Diese Punkte finden wir größtenteils richtig und rufen sie in unserem Antrag auch entsprechend auf. Insgesamt ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sinnvoll. Solange es Privatversicherte gibt, sollten aber auch Privatversicherte und Bürgergeldempfänger:innen nicht im Papierzeitalter stecken bleiben. Die praktischen Probleme bei der Datenübermittlung an die Arbeitgeber müssen behoben werden. Dazu leistet dieser Antrag einen Beitrag. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
