Gökhan Akkamis
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Direkt zweimal hintereinander – –. Ich, Frau Görgü-Phillip, vergesse wirklich selten, dass wir noch nicht am Ziel sind. Anscheinend sind wir da an anderen Stellen unterwegs – kommen Sie mal nach Bremerhaven, ich lade ich Sie ganz herzlich ein! Wir sprechen heute über zwei konkrete Anträge zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ein Thema, das echt technisch klingt, in Wahrheit aber ein Paradebeispiel dafür ist, wie man Digitalisierung schlecht machen kann. Denn nur, weil man einen Prozess digitalisiert, wird er nicht automatisch besser. Man muss ihn gut digitalisieren, sonst wird er tatsächlich sogar schlechter. Seit Januar 2023 gilt die eAU und damit auch der Wechsel von einer Bringschuld des Arbeitnehmers zu einer Holschuld des Arbeitgebers. Arbeitgeber befinden sich seitdem in einer Holschuld, sie müssen aktiv Daten abrufen, ohne zu wissen, wann diese eigentlich verfügbar sind, denn der Arzt teilt es ihnen ja nicht mit. Es kommt regelmäßig zu signifikanten Zeitverzögerungen bei der Übermittlung von Arzt zu Krankenkasse, teilweise erfolgt diese erst nach Wochen. Das kann gute Gründe haben – Arztpraxen in diesem Bundesland sind nicht gerade unterlastet –, aber das ist trotzdem ein Unding, vor allem ein Unding in Anbetracht vermeintlich digitaler Prozesse. Unser Fokus in unserem Antrag liegt auf der Beseitigung des realen Problems, mit dem sich Arbeitgeber und Beschäftigte konfrontiert sehen, und zwar diese Zeitverzögerung abzuschaffen, diese unklaren Zuständigkeiten, die Lücken im Datenfluss. (Beifall FDP) Was fordern wir eigentlich konkret? Den tagesaktuellen Abruf der eAU. Keine Wochen des Wartens, kein bürokratischer Blindflug – wir wollen, dass Arbeitgeber noch am gleichen Tag von der Krankenkasse beziehungsweise vom Arzt benachrichtigt werden und die Daten auch abrufen können. Zweitens wollen wir ein Pilotprojekt zur Etablierung einer Schnittstelle, zum Beispiel über ein REST-API-Verfahren, sodass im Sinne von offener Software alle Entgeltabrechnungsprogramme und Personalmanagementprogramme der Arbeitgeber diese automatisch abrufen und nutzen können. Was sehen wir im Antrag der Koalitionsfraktionen? Ja, auch dort geht es um Erweiterung, aber nicht um Effizienz. Die Koalition will die eAU lediglich auf weitere Personengruppen wie Bürgergeldempfänger:innen und Privatversicherte ausweiten. Das mag gut gemeint sein, löst aber die zentralen Probleme des Verfahrens nicht. Was bringt die Ausweitung eines Systems, das in der Praxis nicht richtig funktioniert? Was bringt die Ausweitung, wenn am Ende alle gleichermaßen von einem unzuverlässigen System betroffen sind? Insbesondere die Einbeziehung der Privatversicherten – –. Der Weg steht den Privatversicherten bereits offen. Die privaten Krankenkassen könnten das schon machen. Das Kernproblem ist nicht, dass die nicht dazu gezwungen werden, sondern dass die das nicht wollen, und das ist ja auch richtig. Das Kernproblem ist, dass die Verzögerung bei Übermittlung und Abruf verschiedene Folgeprobleme in der Abrechnung für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber auslösen, zum Beispiel beim Rausfall aus der Lohnfortzahlung nach sechs Wochen bei einer längerfristigen Erkrankung oder allgemein auch bei Arbeitsverträgen, die auf Stundenbasis vergütet werden. Hier haben wir es mit einem richtigen Bürokratiemonster zu tun, weil es am Ende des Tages so ist, dass fast jede Abrechnung falsch ist, die Abrechnungsstelle, die Buchhaltung des Arbeitgebers sich mehrfach damit beschäftigen kann und alle, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, mit falschen Lohnzahlungen und falschen Gehaltszetteln hantieren müssen, die wiederum für Folgeprozesse, sei es für die Beantragung von Wohngeld oder wie auch immer, eine schlechte Ausgangslage sind. Private Krankenkassen haben für ihre Versicherten dazu bereits eigene Lösungen entwickelt. Die funktionieren, und warum auch immer wir diese jetzt in ein dysfunktionales System hineinzwingen wollen, das bleibt für uns unerklärlich. (Beifall FDP) Ansonsten sieht man auch, dass, wenn man Leute zu etwas zwingen muss, sich genau da herausstellt, wie gut diese Ideen eigentlich sind, da man sie zwingen muss. Aber fairerweise, Sie haben das ja erkannt und in der Neufassung Ihres Antrags unseren im Grunde übernommen. Ganz lieben Dank dafür, das weiß ich sehr zu schätzen! Sie hätten auch einfach zustimmen können, aber dann lieber so. Keine Sorge, ich mache hier kein Fass zum Thema Urheberrecht auf. Trotzdem sei gesagt: Sie hätten auch einfach zustimmen können. Wäre der Zwang zur Einführung für Privatversicherte nicht Bestandteil Ihrer Kopie unseres Antrags, könnten wir natürlich auch Ihrem zustimmen. So leider nicht. – Vielen Dank! (Beifall FDP)
