Ute Reimers-Bruns
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen, sehr geehrte Gäste! Seit dem 1. Januar 2023 gilt bundesweit die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für gesetzlich Krankenversicherte, kurz eAU. Seit dem 1. Januar 2024 ist sie auch für Empfänger:innen von Arbeitslosengeld I verfügbar. Das Verfahren umfasst einen Datenaustausch, bei dem von der Ärzt:innenpraxis oder vom Krankenhaus aus die Arbeitsunfähigkeit elektronisch der zuständigen Krankenkasse gemeldet wird und die Arbeitgeber:in nach angezeigter Fehlzeit die entsprechenden Daten bei der Krankenkasse abrufen darf. Die eAU stellt eine bedeutende Modernisierung im Gesundheitswesen dar, die den Verwaltungsaufwand für Ärzt:innen, Krankenkassen sowie für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen erheblich reduziert. Dass bislang jedoch nur gesetzlich Krankenversicherte und Empfänger:innen von Arbeitslosengeld I von dieser digitalen Lösung profitieren können, führt zu einer Ungleichbehandlung von Personen, die auf Bürgergeld angewiesen oder privat krankenversichert sind. In Zeiten, in denen digitale Lösungen zunehmend an Bedeutung gewinnen, ist es unerlässlich, dass alle Bürgerinnen unabhängig von ihrem Versicherungsstatus gleichberechtigt Zugang zu modernen Verfahren haben. Das wollen wir mit unserem Antrag erreichen. (Beifall SPD) Wir wollen erreichen, dass die eAU für alle Bürger:innen nutzbar ist. Denn erst dann bringt das Verfahren eine wirkliche Entlastung, gerade auch für die Jobcenter im Land Bremen. Deshalb soll sich der Senat auf Bundesebene für die Prüfung der technischen Voraussetzungen und die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Erweiterung der Nutzung der eAU für Bürgergeldempfänger:innen und für privat Krankenversicherte einsetzen. Vonseiten der Arbeitgeber:innen wird über Probleme beim zeitnahen Abruf der eAU berichtet. Diese zeitliche Verzögerung kann dazu führen, dass Lohnabrechnungen nachträglich korrigiert werden müssen, was wiederum unhaltbar ist. Aus diesem Grund haben wir Beschlusspunkt 2 in unseren Antrag integriert. Die Überprüfung und falls nötig die Verbesserung – und wir haben schon festgestellt heute, das wird es wohl werden, es muss verbessert werden – des bisherigen Verfahrens in der praktischen Umsetzung, das ist das, was wir mit diesem Antrag wollen. Ich möchte aber noch zwei Dinge hinzufügen: Einmal habe ich mich im Internet schlaugemacht, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Im Netz?) was meine Versicherung – ich bin freiwillig gesetzlich versichert – zu dieser eAU sagt, und da ist ganz wichtig: Es ist nicht so, dass die Patientin und der Patient einfach aus der Verpflichtung herausgenommen werden, sich überhaupt nicht mehr beim Arbeitgeber zu melden, denn das wird ja alles irgendwie schon digital erledigt. Nein, da wird wunderbar auch durch Bilder noch mal kenntlich gemacht, dass ein:e Arbeitnehmer:in immer auch dann die Verpflichtung hat, wenn sie krankgeschrieben wird, sich beim Arbeitgeber zu melden und dem das mitzuteilen. Dadurch ist schon ein Teil Ihrer Kritik, dass Sie sagen, der Arbeitgeber weiß überhaupt gar nicht, was los ist, (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) ich meine, das ist auch ein merkwürdiges Arbeitsverhältnis, wenn das so wäre, aber der Arbeitgeber weiß gar nicht und die Arbeitgeberin weiß gar nicht, welcher Arbeitnehmende jetzt fehlt, wer erkrankt ist und so weiter. Das wird zum Beispiel von den Krankenkassen ganz deutlich gesagt: Nein, ihr habt weiterhin die Verpflichtung, euren Arbeitgeber oder eure Arbeitgeberin zu informieren. Das ist das Erste. Das Zweite ist, dass das ja ganz schrecklich sei, wie wir hier mit den privaten Krankenversicherungen umgehen. Ich muss sagen, die privaten Krankenversicherungen haben im Grunde genommen erst einmal gar nicht weiter was rumzumeckern, denn wenn wir uns die letzten Bemühungen des ehemaligen Gesundheitsministers Lauterbach angucken, der den Umbau der Kliniklandschaft betreiben wollte – was aus diesem ganzen Bereich jetzt wird, ist noch fraglich, ist spannend –, da sagen nämlich dann die gesetzlichen Krankenversicherer noch mal ganz deutlich: 50 Prozent dieser gesamten Kosten müssen jetzt die gesetzlich Krankenversicherten bezahlen. Und dann ist es ganz witzig, dass die privaten Versicherer sagen, das gehe nicht, dass die das nur zu 50 Prozent bezahlen, sagen aber nicht: „Toll, die anderen 50 Prozent übernehmen wir.“ Nein, das sagen sie nicht. Das soll noch über Steuermittel finanziert werden, dann wäre da eine gewisse Gerechtigkeit vorhanden. (Zuruf Abgeordneter Gökhan Akkamis [FDP] – Zuruf Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]) Bevor das nicht passiert, dass die privaten Krankenversicherer auch ihrer Verantwortung sich bewusst sind und diese Verantwortung übernehmen, werde ich auch weiterhin die privaten Krankenversicherer nicht in Schutz nehmen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Die Linke)
