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Plenarprotokoll 7/139

12.06.2024 · 73 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: Die Linke (9)CDU (6)GRÜNE (4)FDP (4)AfD (4)SPD (3)

Birgit Pommer

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Zuschauertribüne sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der heutigen Sitzung Herr Abgeordneter Gottweiss und Frau Abgeordnete Wahl betraut. Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Hey, Herr Abgeordneter Höcke, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Rudy, Herr Abgeordneter Wolf, Frau Ministerin Taubert und Frau Ministerin Werner entschuldigt. Die Hinweise zur Tagesordnung: Letzte Woche Freitag wurde Übereinkunft erzielt, heute als erste Punkte die Tagesordnungspunkte 10 und 12 jeweils erneut sowie 20 aufzurufen. Danach sollen die gewählten stellvertretenden Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs ernannt und vereidigt werden. Im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 21 sollen die Tagesordnungspunkte 29 bis 32 aufgerufen werden. Sollte danach Beratungszeit verbleiben, sollen die Tagesordnungspunkte 61, 64 und 65 aufgerufen werden. Elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt wurden zu Tagesordnungspunkt 31 ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/10191, zu Tagesordnungspunkt 64 ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/10213, zu Tagesordnungspunkt 85 eine Neufassung des Antrags in der Drucksache 7/8929 und zu Tagesordnungspunkt 86 eine Neufassung des Antrags in der Drucksache 7/9101. Wird der Tagesordnung widersprochen? Gibt es Bemerkungen? Herr Abgeordneter Bühl, bitte schön.

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Andreas Bühl CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich hätte noch folgenden Antrag: Mit Blick auf den 17. Juni, der uns ja ins Haus steht, haben wir Tagesordnungspunkt 68 auf der Tagesordnung, „Geteilte Erfahrungen“ – Fortschreibung des Berichts zur sozialen Lage der Opfer des SED-Regimes in Thüringen. Ich würde beantragen, diesen Antrag mit Blick auf den 17. Juni morgen nach der Mittagspause aufzurufen.

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Birgit Pommer

Es gibt den Antrag, den Tagesordnungspunkt 68 morgen nach der Mittagspause aufzurufen. Erhebt sich Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Dann soll das so geschehen. Ich kann das abstimmen lassen. Wer dafür ist, den Tagesordnungspunkt 68 für morgen nach der Mittagspause auf die Tagesordnung zu nehmen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion, der AfDFraktion. Wer ist dagegen? Das kann ich nicht sehen. Die Stimmenthaltungen. Bei den Stimmenthaltungen der Koalition und der Stimmenthaltung einer fraktionslosen Abgeordneten ist dem Antrag stattgegeben. Gibt es weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Das kann ich nicht sehen. Dann verfahren wir entsprechend der Tagesordnung. Ich rufe hiermit auf die Tagesordnungspunkte 10, Zunächst Tagesordnungspunkt 10 Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9924 Hier der Hinweis: Für eine zweite Wiederholung der Wahl einer Stellvertreterin für das berufsrichterliche Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, Frau Renate Wittmann, haben die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen Frau Dr. Ute Jung vorgeschlagen. Die Wahl erfolgt ohne Aussprache und geheim. Auf den Wahlvorschlag müssen mindestens 60 Stimmen entfallen. Die Vorberatung zu dem Wahlvorschlag in einem Gremium außerhalb des Plenums zur Ermöglichung einer zweiten Wahlwiederholung hat in der 106. Sitzung des Ältestenrates am 7. Juni 2024 stattgefunden. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/9932 Hier der Hinweis: Die Fraktion Die Linke hat für eine zweite Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten André Blechschmidt vorgeschlagen. Die Vorbereitung zu dem Wahlvorschlag in einem Gremium außerhalb des Plenums zur Ermöglichung einer zweiten Wahlwiederholung hat ebenso in der 106. Sitzung des Ältestenrats am 7. Juni 2024 stattgefunden. Gewählt ist, wer eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags erhält, notwendig sind damit mindestens 60 Stimmen. Ist hier Aussprache gewünscht? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Damit rufe auf ich den Tagesordnungspunkt 20 Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/10180 Auch hier der Hinweis: Der Landtag der 6. Wahlperiode hat in seiner 94. Sitzung am 27. September 2017 Herrn Kjell Eberhardt als Stellvertreter für das weitere Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichts Herrn Prof. Dr. Christoph Ohler auf die Dauer von sieben Jahren gewählt. Gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaates Thüringen und § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes wählt der Landtag die Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder auf die Dauer von sieben Jahren. Notwendig sind damit mindestens 60 Stimmen. Die Amtszeit von Herrn Eberhardt endet am 21. November 2024 um 24.00 Uhr, sodass der Landtag eine neue Stellvertreterin bzw. einen neuen Stellvertreter für das weitere Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, Herrn Prof. Dr. Ohler, auf die Dauer von sieben Jahren zu wählen hat. Die Wahl erfolgt ohne Aussprache und geheim. Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU liegt Ihnen in der Drucksache 7/10180 vor. Vorgeschlagen ist für eine weitere Amtszeit Herr Kjell Eberhardt. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf damit drei Stimmzettel. Sie haben pro Wahlvorschlag eine Stimme. Sie können also jeweils einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Für die Wahlhilfe sind Frau Abgeordnete Baum, Herr Abgeordneter Liebscher und Herr Abgeordneter Weltzien eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen. Bitte schön, wir beginnen.

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Laura Wahl GRÜNE

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Ber g ner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dr. Dietrich, Jens; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik; Laudenbach, Dieter.

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Thomas Gottweiss CDU

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs

Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebcher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; s Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Polster, Regina; Pommer, Birgit; Ramelow Bodo; Reinhardt, Daniel; RotheBeinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Birgit Pommer

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Dann stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die mit der Wahlhilfe beauftragten Abgeordneten um Auszählung der Stimmen. Bitte. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir haben die Wahlergebnisse vorliegen. Zunächst die Bekanntgabe der Wahlergebnisse unter TagesordWahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9924 Abgegebene Stimmzettel 81, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 61 Jastimmen, 19 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags erreicht. Ich gratuliere Frau Dr. Jung zu ihrer Wahl und ich gehe davon aus, dass sie die Wahl annimmt. Dann komme ich zur Bekanntgabe der Ergebnisse unter Tagesordnungspunkt 12 Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/9932 Abgegebene Stimmzettel 81, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 59 Jastimmen, 20 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer zweiten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung rechtlich nicht möglich. Die Ergebnisse unter Tagesordnungspunkt 20 Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/10180 Abgegebene Stimmzettel 81, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 57 Jastimmen, 21 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der CDU, wird eine Wahlwiederholung der Wahl mit demselben Wahlbewerber gewünscht?

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Andreas Bühl CDU

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs

Ja, bitte morgen nach der Mittagspause.

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Birgit Pommer

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs

Dann nehmen wir das so auf. Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.

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André Blechschmidt Die Linke

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs

Frau Präsidentin, wir beantragen eine 10-minütige Unterbrechung.

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Birgit Pommer

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs

Damit gehen wir jetzt in eine Unterbrechung von 10 Minuten. Das heißt also, 9 Minuten vor 15.00 Uhr setzen wir die Sitzung fort. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, es gibt jetzt die Notwendigkeit einer Fraktionssitzung, deswegen ist die Verlängerung beantragt. Wir werden also jetzt in die Unterbrechung bis 10 Minuten nach 15.00 Uhr gehen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir beenden die Sitzungsunterbrechung und setzen die Sitzung fort. Das heißt, dass wir nun zu Tagesordnungspunkt 21 kommen. Sehr geehrte Damen und Herren, nach § 5 des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes ist vorgesehen, dass gewählte Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter eine von der Präsidentin unterzeichnete Ernennungsurkunde erhalten und vor dem Landtag den Eid leisten. Dazu bitte ich nun Frau Dr. Jung nach vorn. Ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben. Sehr geehrte Frau Dr. Jung, ich ernenne Sie zur Stellvertreterin für das berufsrichterliche Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Frau Renate Wittmann. Ich komme nun zur Vereidigung und verlese den im Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetz enthaltenen Text der Eidesformel. Sie können diese Eidesformel jeweils anschließend mit den Worten „Ich schwöre es“ oder „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ bekräftigen. Die Eidesformel lautet: Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. Ich schwöre.

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Birgit Pommer

Ernennung und Vereidigung eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs

Herzlichen Glückwunsch und alles Gute! (Beifall im Hause) Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt 29 aufrufe, noch mal ein ganz kurzer Hinweis: Sie wissen, dass ich morgen im Innenhof zu einem kleinen Empfang eingeladen habe. Wer sich noch nicht angemeldet hat – es geht darum, dass wir es einschätzen können, was die Verpflegung betrifft –, den bitte ich, das noch nachzuholen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9427 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migraon, Justiz und Verbrauti cherschutz - Drucksache 7/10151 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Frau Abgeordnete Dr. Martin-Gehl aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung.

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Iris Martin-Gehl Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes – Einführung eines integrierten Bachelorgrades in der juristischen Ausbildung

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Der in Drucksache 7/9427 zur zweiten Beratung vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes zwecks Einführung eines integrierten Bachelorgrades in der juristischen Ausbildung wurde im Landtag am 15.03.2024 erstmals beraten. Zugleich war in derselben Plenarsitzung ein weiterer Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Thematik „integrierter Bachelor“ mit der Drucksache 7/9649 Gegenstand der ersten Lesung. Der Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen geht inhaltlich über den von der CDU eingebrachten Gesetzentwurf hinaus und enthält neben Vorschriften zur Einführung eines integrierten Bachelors auch eine eigenständige Vorschrift zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes, die eine Konkretisierung der Verordnungsermächtigung zum Beurteilungswesen betrifft. Im Ergebnis ihrer ersten Beratung in der 131. Plenarsitzung am 15.03.2024 wurden beide Gesetzentwürfe an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss hat in seiner 58. Sitzung am 19.04.2024 die Durchführung einer schriftlichen Anhörung und eines Online-Diskussionsforums zu beiden Gesetzentwürfen beschlossen. An der schriftlichen Anhörung haben sich beteiligt: das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung, der Dekan und der Studiendekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena, die Rechtsanwaltskammer Thüringen, der tbb Beamtenbund und Tarifunion Thüringen e. V., der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e. V., der Fachschaftsrat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FSU Jena, der Thüringer Rechtsreferendarverein e. V., der Allgemeine Arbeitgeberverband Thüringen e. V., der Studiendekan der Juristenfakultät der Universität Leipzig, das Thüringer Justizprüfungsamt, die Fachschaftsinitiative Jura München. Im Online-Diskussionsforum ist ein Beitrag eingegangen, der sich nur auf den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen bezieht. Die schriftlich Angehörten haben sich zustimmend zu dem mit beiden Gesetzentwürfen verfolgten Anliegen der Einführung eines in den rechtswissenschaftlichen Staatsexamensstudiengang integrierten Bachelorabschlusses geäußert. Nur in der Frage der Umsetzung gab es teils unterschiedliche Auffassungen insbesondere dazu, ob und ggf. welche Bestandteile des Studiums anerkannt werden können, ob eine eigenständige Bachelorarbeit zu schreiben ist und welcher Gestaltungsspielraum der Universität zu belassen ist. Im Ergebnis der schriftlichen Anhörung und des Online-Diskussionsforums wurde von der CDUFraktion am 30.05.2024 in Vorlage 7/6672 ein Änderungsantrag zu ihrem eigenen Gesetzentwurf eingereicht. Die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen reichten mit Vorlage 7/6680 am 31.05.2024 ebenfalls einen Änderungsantrag ein, der sich auf beide Gesetzentwürfe bezieht und diese zusammenführt. Dieser Änderungsantrag erhielt allein wegen eines Registrierungsfehlers eine Neufassung. Im Vorfeld der Ausschusssitzung zeichnete es sich allerdings schon ab, dass diese beiden Änderungsanträge keine Mehrheit finden würden. Um das Gesetzesvorhaben aber noch vor Ende der Wahlperiode umsetzen zu können, haben die Koalitionsfraktionen deshalb ihren umfassenderen, weil beide Gesetzentwürfe verbindenden Änderungsantrag dahingehend modifiziert, dass er sich allein auf den Gesetzentwurf der CDU in Drucksache 7/9427 bezieht und damit mehrheitsfähig wurde. Dieser neue Änderungsantrag trägt die Vorlagennummer 7/6687. Er wurde in der 59. Sitzung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 31. Mai 2024 in Auswertung der durchgeführten Anhörung diskutiert. Mit dem Änderungsantrag wird vor allem klargestellt, dass eine Gleichwertigkeit des integrierten Bachelorabschlusses im rechtswissenschaftlichen Studium und des in einem eigenständigen Bachelorstudiengang regulär erworbenen Abschlusses nur durch eine Bachelorarbeit oder eine äquivalente wissenschaftliche Leistung zusätzlich zu fest vorgeschriebenen Studien- und Prüfungsleistungen erlangt werden kann. Zur Sicherung dieser Gleichwertigkeit wird zugleich der Rahmen dafür abgesteckt, welche im rechtswissenschaftlichen Studium zu absolvierenden Leistungen als einem Bachelorstudium gleichwertig angesehen werden dürfen. Hierzu wird die Universität – und auch darauf verweist der Änderungsantrag ausdrücklich – in ihrer Satzung das Nähere regeln. Darüber hinaus fügt der Änderungsantrag von RotRot-Grün mit einem Artikel 2 eine Regelung in den Gesetzentwurf ein, die aus dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen in Drucksache 7/9649 stammt und in dem Gesetzentwurf der CDU nicht enthalten ist. Es handelt sich dabei um eine Vorschrift zur Änderung des Richter- und Staatsanwältegesetzes, die eine Rechtsunklarheit im Hinblick auf eine Ermächtigungsgrundlage zum Beurteilungswesen beseitigt. Mit dieser Erweiterung führt der Änderungsantrag zwar nicht formell, aber faktisch die beiden Gesetzentwürfe unter Berücksichtigung der Hinweise aus den Anhörungen zusammen. Der Änderungsantrag, Vorlage 7/6687, wurde im Ausschuss nach seinen drei Artikeln einzeln abgestimmt. Artikel 1 und 3 zur Einführung des Bachelors und zum Inkrafttreten des Gesetzes wurden einstimmig angenommen, Artikel 2 zum Richter- und Staatsanwältegesetz erhielt eine Mehrheit. Die früheren Änderungsanträge in Vorlage 7/6672 und 7/6680 – Neufassung – wurden damit gegenstandslos und von den einreichenden Fraktionen zurückgezogen. Dem Plenum liegt nunmehr der Gesetzentwurf in Drucksache 7/9427 in der Fassung der positiven Beschlussempfehlung, Drucksache 7/9649, zur zweiten Lesung und Abstimmung vor. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Birgit Pommer

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes – Einführung eines integrierten Bachelorgrades in der juristischen Ausbildung

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Abgeordneter Schard für die CDUFraktion.

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Stefan Schard CDU

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes – Einführung eines integrierten Bachelorgrades in der juristischen Ausbildung

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ja nicht das erste Mal, dass wir uns in diesem Hause mit einer Reform der Juristenausbildung beschäftigen und ich hoffe auch sehr, dass dieser Vorschlag ebenso eine Mehrheit bekommt wie der letzte Vorschlag. Ich erinnere daran, dass die CDU-Fraktion im Laufe der Legislaturperiode ein sehr umfangreiches Justizforum durchgeführt hat und hat – wie das richtig und wichtig ist – Leute, die mit der Materie hauptsächlich zu tun haben – Anwälte, Richter, Staatsanwälte, aber auch Studenten – mit einbezogen und wir haben gemerkt, dass es enormen Gesprächsbedarf gibt, nach wie vor. Es gab auch zahlreiche Hinweise aus den Gerichten, aus dem Justizvollzug, aber natürlich auch von den Rechtsanwälten, auch Hinweise aus der Wissenschaft, nämlich unserer Universität mit ihrer Fakultät in Jena. Es stellte sich auch heraus, dass das natürlich ein bedeutender Punkt für die Studentenschaft ist, und ich darf an dieser Stelle herzlich auch die Vertreter der Fachschaft begrüßen, die sich offensichtlich sehr stark mit eingebracht haben. Ich erinnere mich auch gerne an die Übergabe des großen Plakats jüngst hier vor dem Haus, deshalb auch herzlich willkommen insbesondere zu diesem Punkt. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, Gruppe der FDP) Anlass war ein Gesetzentwurf, den wir hier eingebracht haben, um eben diesen Bachelor auf den Weg zu bringen. Es wurde in der Berichterstattung erwähnt, dass dieser Punkt dann auch aufgegriffen wurde und auch Rot-Rot-Grün an dieser Stelle einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Diese Gesetzentwürfe unterschieden sich aber an zwei wesentlichen Punkten: Zum einen wollte Rot-Rot-Grün die Änderung des Richter- und Staatsanwältegesetzes an dieser Stelle mit behandeln, auch wenn ich an dieser Stelle den Zusammenhang nicht wirklich erkenne. Zur Juristenausbildung tragen wir diesen Punkt natürlich mit im Zusammenhang mit der Verhandlung über den Bachelor. Es gibt aber noch ei ­ nen zweiten Unterschied, der sich am Anfang noch herauskristallisiert hat, und das war die Frage der Bachelorarbeit. Für uns war von vornherein klar, dass die Bachelorarbeit natürlich Bestandteil sein muss, weil wir in allen anderen Ausbildungen selbstverständlich auch eine Bachelorarbeit haben, und da stellte sich natürlich die Frage, warum denn gerade im juristischen Bereich diese Bache orar l ­ beit, wie sie dann auch immer ausgestaltet ist bzw. wie wir uns darauf verständigt haben, eben nicht zum Tragen kommen soll, auch vor dem Hinter ­ grund, dass wir damit natürlich diesen Bachelor nicht abwerten wollen, sondern im Gegenteil aufwerten wollen. Er ist nämlich aus unserer Sicht ein sehr bedeutender Abschluss. Es hat sich dann auch im Gesetzentwurf niedergeschlagen, dass eben die Bachelorarbeit notwendig und sinnvoll ist, egal, ob jetzt über die Universität – das haben wir ja hier besprochen – oder ob wir das gleich explizit im Gesetz regeln. Auch bei der Anhörung – das ist auch noch mal deutlich geworden – ist hier sehr viel Sympathie für die Notwendigkeit der finalen Bachelorarbeit zur Kenntnis gegeben worden bzw. – so, wie es dann in das Gesetz oder in den Gesetzesvorschlag auch Einklang gefunden hat – für die Möglichkeit einer äquivalenten Leistung, was dann zusammen mit der ergänzenden Satzungsbefugnis der Universität eine Leistung definieren kann oder die gleichwertige Bachelorarbeit dann auch nahtlos in dem Studium eingefügt sein kann. Insgesamt waren – das will ich an dieser Stelle noch mal sagen – die Rückmeldungen zum Vorhaben der Einführung des Bachelors sehr positiv. Ich erinnere mich auch hier an die verschiedenen Stellungnahmen aus der Fachschaft. Meine Damen und Herren, der Fachkräftemangel macht natürlich vor der Justiz nicht halt. Das wissen wir. Das haben wir bei der Einbringung des Gesetzentwurfs auch schon mal besprochen bzw. auch bei den zurückliegenden Änderungen besprochen. Auch die Anzahl der Studenten an unserer Fakultät, an unserer Universität hat sich an vielen Stellen im Jurastudium verringert. Das ist aber nicht nur in Thüringen der Fall. Leider ist ein gewisser Rückzug aus dem Jurastudium zu erkennen. Es ist ein sehr intensives Studium. Nichtsdestotrotz sind natürlich jetzt die Karriereaussichten im juristischen Bereich wieder sehr stark. Ich hoffe, dass wir mit solchen Gestaltungen der Attraktivität dazu beitragen, dass am Ende die Attraktivität des Jurastudiums an unserer Universität in Jena natürlich auch wieder zunimmt. Aus dem privaten Sektor sind auch Meldungen zu hören, dass es Probleme bei Rechtsanwälten bzw. bei den Freiberuflern gibt. Das soll uns dazu bewegen und motivieren, die Attraktivität des Jurastudiums zu steigern. Ich denke und bin davon überzeugt, dass wir mit dem Bachelor, mit diesem Puzzleteil im Gesamtgefüge, eine gute Grundlage legen können, das Jurastudium wieder attraktiver zu machen und mit Interesse auszugestalten. Der Bachelor hilft uns genau dort. Uns ist klar, dass in Zukunft Richter und Staatsanwälte weiter nur eingestellt, verbeamtet werden können, wenn sie das Erste und das Zweite Staatsexamen bestehen. Dieser Bachelor soll auch diese Staatsexamina nicht ersetzen, er soll aber das Studium ergänzen, denn es gibt viele Fälle, bei denen sich mitunter in der Lebensplanung etwas ändert, in denen vielleicht auch mit dem Prüfungsstress aus den unterschiedlichsten Gründen nicht ganz so verfahren werden kann und das Erste Examen an dieser Stelle nicht bestanden wird. Da hilft der Bachelor. Er schafft quasi eine Art Sicherungsnetz im Studium. Für die Studenten bedeutet das, dass es die Chance auf einen Abschluss gibt, selbst wenn das Erste Examen am Ende aus welchen Gründen auch immer nicht gelingt. Diese Sicherheit, denke ich – und davon bin ich ebenso überzeugt –, ist ein entscheidender Vorteil und schafft dann für diese Studenten in psychologischer Sicht, aber nicht nur dort, eine gewisse Sicherheit. Wir sehen es in anderen Bundesländern. In einigen Bundesländern ist dieser Schritt bereits unternommen worden. Dort gibt es den Bachelor. Die andere Seite dieser Medaille ist, dass wir uns in Thüringen dieser Tendenz nicht entziehen sollten, sondern unsere Ausbildung in Thüringen attraktiv halten sollten. Dieser Bachelor macht die Ausbildung aus meiner Sicht attraktiver. Deshalb spreche ich mich und auch für meine Fraktion sehr dafür aus, dass wir diesen Bachelor heute hier mit diesem Gesetzentwurf einführen. Die Menschen, die ihr Studium absolvieren und gegebenenfalls das Examen am Ende nicht bestehen, haben während des Studiums trotz allem sehr umfangreiche Rechtskenntnisse erhalten, haben sich in die Rechtsmaterie eingearbeitet. Es wäre doch aus unserer Sicht eine Verschwendung dieser Ressourcen, wenn wir dann sagen würden: Ohne das Examen gibt es nichts. Das macht es den Studenten schwerer, aber auch in Zeiten des Fachkräftemangels ist das an den unterschiedlichsten Stellen aus meiner Sicht sehr wichtig, dass wir mit dem Bachelor trotzdem sehr gutes Fachpersonal ausbilden können. Die Einführung dieses Bachelors in unser Rechtssystem ist also bedeutend für den öffentlichen Dienst, aber auch für die Privaten. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir das heute so beschließen würden, das Jura-Studium in Thüringen attraktiver machen im Interesse von uns allen, aber natürlich auch im Interesse der Studenten handeln. Ich erinnere mich zum Abschluss an die Übergabe, die Staffelstabübergabe am Landgericht in Mühlhausen. Dort sagte der scheidende Präsent, dass ohne eine funktionierende Justiz der Rechtsstaat nicht funktioniert und dass es ohne Rechtsstaat keine Demokratie gebe. Ich bin sehr davon überzeugt, wenn wir das heute positiv beschließen, dass wir dann einen wichtigen Schritt für eine funktionierende Justiz und damit auch für unsere Demokratie leisten. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes – Einführung eines integrierten Bachelorgrades in der juristischen Ausbildung

Für die SPD-Fraktion erhält Frau Abgeordnete Marx das Wort.

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Dorothea Marx SPD

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes – Einführung eines integrierten Bachelorgrades in der juristischen Ausbildung

(Beifall SPD) Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen oben auf der Tribüne vom Fachschaftsrat! Wir haben es Ihnen ja versprochen und jetzt geliefert. Das ist jetzt mal ein gutes Beispiel dafür, dass wir hier auch ordentlich arbeiten können und das auch gerne tun, wenn es dann zu einem so erfreulichen Erfolg führt. (Beifall Gruppe der FDP) Ich möchte jetzt darauf verzichten, Ihnen nach der sehr langen Berichterstattung aus dem Ausschuss und dem Redebeitrag des Kollegen Schard jetzt so blätterteigähnlich noch mal alles auszuwalzen und dann aufeinander zu legen. Ich denke, der Kernbereich ist klar. Wir schaffen zusätzlich eine Art Zwischenprüfung für das Justizstudium oder das rechtswissenschaftliche Studium, was ich ja selber mal durchlaufen durfte oder musste und was eben sehr lang ist und es dann sehr unbefriedigend ist für diejenigen Menschen, die das am Ende dann eben doch nicht schaffen. Es geht auch an der Praxis vorbei, weil ja längst nicht mehr alle, die dort dieses Studium durchlaufen, am Ende in den Staatsdienst einziehen wollen als Richter oder Staatsanwälte oder eben auch Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt werden wollen. Und so ist es wunderbar und perfekt, dass wir es jetzt geschafft haben, dass dieser Bachelor eingeführt wird. Streitig war noch ein bisschen – in Auswertung der Anhörung –, wie das mit der Bachelorarbeit aussieht. Sie finden jetzt in dem Gesetzentwurf, den wir hoffentlich gleich einverständlich verabschieden werden, eine Klausel, dass die nähere Ausgestaltung, wie jetzt diese Bachelorarbeit zu erstellen ist und ob es da nicht auch anrechenbare Vorleistungen geben soll – Klammer auf Ja Klammer zu –, dass das dann letztlich in der Eigenautonomie der Hochschule festgestellt und festgelegt werden kann. Das ist also auch noch mal ein guter Kompromiss auf der Zielgeraden des Gesetzes. Damit freuen wir von der SPD uns auch – und die anderen Koalitionspartner werden es auch noch sagen –, dass wir jetzt hier Wort halten durften, und hoffen, dass Sie dann auch alle, die wollen, sich in ihrem Bereich bald über einen bestandenen Bachelor freuen können. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes – Einführung eines integrierten Bachelorgrades in der juristischen Ausbildung

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes – Einführung eines integrierten Bachelorgrades in der juristischen Ausbildung

Ja, Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch liebe Studierende, die heute hier sind, um zu hören, wie quasi die Gesetze – es waren ja zwei, die hier ursprünglich im Plenum eingebracht waren – weiter beraten werden. Ich kann mich meiner Kollegin Dorothea Marx sehr gut anschließen. Frau Martin-Gehl hat ja auch in der Berichterstattung schon einiges gesagt, und ich bin weitestgehend auch bei Herrn Schard in dieser Frage. Wir haben das ja bei der ersten Lesung hier auch schon diskutiert, dass es tatsächlich um Erleichterungen geht, auch einen gewissen Standortvorteil für Jena – muss man einfach ganz deutlich sagen – als Universität, wo dieses Studium stattfindet. Andere Länder planen ja ebenfalls, den Weg zu gehen oder gehen ihn schon. Ich will allerdings schon einmal sagen, dass ich mir gewünscht hätte, dass es uns gelungen wäre – wie ja in anderen Fällen auch –, dass wir diese beiden Gesetze schlicht zusammenführen. Denn auf das Ergebnis kommt es an. Es gab zwar im Prinzip gleiche Intentionen, wir waren da ein bisschen weitergehender mit unserem Vorschlag, jetzt sollte es so sein, dass zwar der Änderungsantrag von uns zum Gesetz quasi zu der Beschlussempfehlung führt, die wir jetzt vorliegen haben, es aber wichtig war, dass der Name „CDU“ auf dem Gesetz steht. Ich sage ganz offen, mir ist es weitestgehend egal, solange wir demokratischen Fraktionen das gemeinsam tragen können. Es kommt ja nicht darauf an, welcher Name letztlich draufsteht, sondern was an Verbesserung erreicht wird. Diese Verbesserung ist ganz klar, dass Sie, die dieses Studium durchlaufen, eben nicht „Gefahr laufen“ plötzlich „vor dem Nichts zu stehen“, weil die Prüfungsregularien so sind, wie sie eben bislang sind, sondern dass wir hier quasi ein Sicherungsnetz einziehen, wenn ich das so sagen darf. Ich glaube, das ist gut, das ist ein guter Tag für Thüringen, das ist auch ein wichtiges Signal an die Universität, die dann entsprechend planen kann. Deshalb bitte ich hier um Zustimmung zum Gesetz, das – wie gesagt – breit getragen wird, unabhängig davon, wessen Briefkopf oben draufsteht. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes – Einführung eines integrierten Bachelorgrades in der juristischen Ausbildung

Für die Gruppe der FDP erhält Frau Abgeordnete Baum das Wort.

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Franziska Baum FDP

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes – Einführung eines integrierten Bachelorgrades in der juristischen Ausbildung

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Studierende hier im Plenum, ich könnte jetzt ganz viele der Sachen, die ich eigentlich auch schon in der ersten Debatte zu dem Thema gesagt habe, wiederholen. Es ist mehr oder weniger eine gewisse Zwangsläufigkeit, dass wir hier für das Thüringer rechtswissenschaftliche Studium den Bachelor of Laws miteinführen. Da sind wir auch eines der letzten Bundesländer. Ich glaube, da hatten wir auch schon in der ersten Debatte diese kleine Diskrepanz zwischen der Aussage von Frau Astrid Rothe-Beinlich und mir, dass wir tatsächlich eines der letzten Bundesländer sind, welches das einführt. Diese Zwangsläufigkeit prägte auch gewissermaßen die Einmütigkeit in den Ausschussberatungen. Wir waren uns ja sowohl in der Plenardebatte als auch am Ende im Ausschuss darüber einig, dass der Bachelorabschluss als Ergänzung für das rechtswissenschaftliche Studium eine sinnvolle Sache ist. Die Unterscheidung lag in allererster Linie darin, ob es eine zusätzliche Bachelorarbeit braucht oder nicht. Die Frage zu entscheiden, war jetzt am Ende relativ salomonisch, indem wir gesagt haben, wir überlassen das einfach mal den Experten an der Uni. Grundsätzlich gehört der integrierte Bachelor mittlerweile bundesweit zur Ausbildung von Juristinnen und Juristen und sorgt also dafür, dass das erlangte Wissen und die eingesetzten Ressourcen mit dem Bachelor am Ende nicht verloren sind, selbst wenn einer nicht weiter in Richtung Staatsexamen arbeitet. Als Bachelorjuristin oder Bachelorjurist eröffnet sich ja auch ein spannender und ebenfalls auch europäischer Arbeitsmarkt, denn der Bacheorgrad ist in der EU ziemlich gut vergleichbar und l er schafft vor allem auch ein ganz kleines Stück Gerechtigkeit an dieser Stelle. Denn bei vergleichbaren Leistungen, die bis zur Erlangung erbracht wurden, wäre bei fast jedem anderen Studium ein solcher Abschluss längst verliehen worden, nur eben in der Rechtswissenschaft nicht. Insofern stärken wir an dieser Stelle die Juristenausbildung in einer Zeit, in der wir absehbar auf jede Bewerberin und auf jeden Bewerber angewiesen sind. Deswegen ist das aus unserer Sicht auch ein Schritt in die richtige Richtung. Die Abgängerinnen, die die Zulassung zum Examen erreicht haben, sind juristisch jetzt nicht weniger geeignet. Sie haben im Grund- und im Schwerpunktstudium ihre Fähigkeiten unter Beweis gestellt und Kompetenzen erworben, die eben auch in anderen Berufsfeldern sehr wohl sehr tauglich eingesetzt werden können. So ergibt sich daraus zum Beispiel auch die Möglichkeit für alle, die interdisziplinär interessiert sind, einen Master in Sozialpolitik oder im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich noch obendrauf zu setzen. Auch für den öffentlichen Dienst – das hatte ich auch in der ersten Debatte noch mal gesagt – ergibt sich dadurch relativ viel Potenzial, weil Volljuristen gerade im öffentlichen Bereich eine hart umkämpfte Spezies sind, sage ich mal. Da ergeben sich relativ viele Möglichkeiten, dass Bachelorjuristen an Stellen eingesetzt werden, wo jetzt nicht zwingend Volljuristen vonnöten sind. (Beifall Gruppe der FDP) Wir sprechen nicht von Richtern, von Staatsanwälten, aber gerade in den Kommunalverwaltungen besteht extremer Mangel an Juristinnen und Juristen. Deswegen erlauben Sie mir vielleicht an dieser Stelle noch einen Blick nach vorn, denn dass wir den Ausbildungsabschluss jetzt hier gesetzlich festschreiben und der Universität in die Hand legen, die richtigen Grundvoraussetzungen und Anforderungen an die Absolventen zu legen, erfordert zusätzlich, dass wir in den Zugangsregelungen für den öffentlichen Dienst – also auch Besoldungsregelungen – diesen neuen Abschluss auch berücksichtigen und festlegen, an welcher Stelle es eben völlig zuträglich ist, Fachkräfte mit dem juristischen Bachelor einzustellen, damit wir hier nicht am Ende einen Abschluss schaffen, der dann nicht einsetzbar ist. Es gilt also, kritisch zu prüfen, welche Funktionen zwingend eine volljuristische Ausbildung brauchen und für welche der juristische Bachelor völlig ausreichend ist, damit die Kommunalverwaltungen da entsprechend reagieren können. Wir reagieren mit diesem Abschluss auf einen sich wandelnden Arbeitsmarkt, wir reagieren auf sich wandelnde Bedürfnisse. Ich bin mir ziemlich sicher, wenn ich auch die Redebeiträge der Kolleginnen und Kollegen richtig verstanden habe, dass wir hier ein gutes Gesetz auf den Weg bringen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes – Einführung eines integrierten Bachelorgrades in der juristischen Ausbildung

Für die Fraktion Die Linke erhält Frau Abgeordnete Martin-Gehl das Wort.

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Iris Martin-Gehl Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes – Einführung eines integrierten Bachelorgrades in der juristischen Ausbildung

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist noch nicht lange her, dass wir die zwei Gesetzentwürfe zur Einführung eines integrierten Bachelors in der juristischen Ausbildung an der FSU Jena hier im Plenum behandelt haben. Wenn wir heute dieses Thema bereits nach wenigen Wochen wieder besprechen, so ist das ein wichtiges Indiz dafür, dass die angestrebte Neuerung in der juristischen Ausbildung eine gute Sache ist, und deshalb auch schnellstmöglich umgesetzt werden sollte. Die vorgesehene Möglichkeit, im Rahmen, das heißt innerhalb einer rechtswissenschaftlichen Ausbildung an der FSU Jena, künftig einen akademischen Bachelorgrad erwerben zu können, hat viele Vorteile für die Studierenden, für die Uni Jena und für den Arbeitsmarkt. Dazu ist schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern einiges gesagt worden. Ich möchte dennoch einige Punkte hierzu präzisieren. Was die Vorteile anbelangt, sollte nämlich nicht nur gesehen werden, dass mit einer solchen „Anreicherung“ des Studienganges um einen weiteren akademischen Abschluss den Studierenden eine Art – Herr Schard nannte es – Sicherheitsnetz oder Auffangnetz zur Verfügung gestellt wird für den Fall, dass sie die erste Staatsprüfung nicht bestehen und dass damit auch psychischer Druck der Studierenden vor der ersten Staatsprüfung verringert wird. Ein in den Studiengang integrierter Bachelor ist vor allem auch für die Studierenden attraktiv, die das Studium nicht mit einem festen Berufsziel beginnen und erst im Laufe der Ausbildung feststellen, dass sie weder Richterin/Richter, Staatsanwältin/Staatsanwalt, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder Notarin/Notar werden wollen. Gerade für diese Studierenden, die bisher als Studienabbrecher zu Buche schlugen, eröffnen sich mit einem Bachelor of Law Berufsperspektiven, für die ihre bisherige rechtswissenschaftliche Ausbildung nutzbar gemacht werden kann. Auf diese Weise lässt sich vermeiden – und das ist bei meinen Vorrednerinnen auch schon angeklungen –, dass wertvolle universitäre Ausbildungsressourcen, die für die Studierenden aufgewandt wurden, ins Leere laufen, also quasi nutzlos waren. Denn nicht alle Berufe, in denen juristisches Wissen benötigt wird oder auch nur sinnvoll ist, müssen zwangsläufig von Volljuristinnen und Volljuristen ausgeübt werden. Dies können beispielsweise Tätigkeiten in Wirtschaftsunternehmen, in Vereinen, Verbänden, internationalen Organisationen, im Bibliotheks- und Archivwesen, im Banken- und Versicherungswesen und auch in der öffentlichen Verwaltung sein. Damit profitiert auch der Arbeitsmarkt von der geplanten Neuregelung. Zugleich wird durch einen Bachelorabschluss auch der Weg zu einem anschließenden Masterstudium eröffnet – das ist in der ersten Lesung schon angeklungen –, womit weitere Berufsfelder jenseits der klassischen juristischen Berufe erschlossen werden können. Für die Friedrich-Schiller-Universität Jena wiederum ist die geplante Einführung eines Bachelorabschlusses in das rechtswissenschaftliche Studium ein wichtiger Standortfaktor. Es liegt schließlich auf der Hand, dass Studierende eher eine Hochschule mit einem Ausbildungsgang wählen, der flexibel ist und verschiedene berufliche Perspektiven eröffnet, als mit einem solchen, der nach dem Alles-odernichts-Prinzip dazu führen kann, dass man nach mehrjähriger erfolgreicher Ausbildung am Ende ohne Abschluss dasteht. Da es schon einige Universitäten und Hochschulen gibt, die einen „integrierten Bachelor“ im rechtswissenschaftlichen Studium anbieten, wird diese Neuerung der Friedrich-Schiller-Universität zwar keinen Standortvorteil bringen, sondern einen Standortnachteil beheben und damit die Wettbewerbsfähigkeit sicherstellen. In diesem Sinne haben sich auch die Angehörten geäußert. Es sprechen also genügend Gründe dafür, einen „integrierten Bachelor“ zeitnah einzuführen. Dazu bedarf es Rahmenbedingungen, die mit den beiden Gesetzentwürfen von CDU und den Koalitionsfraktionen vorgeschlagen und von den Angehörten bewertet wurden. Als Prämisse ist zu setzen – und darüber besteht Einigkeit –, dass eine Gleichwertigkeit des integrierten Bachelors mit einem normalen, eigenständigen Bachelor-Studiengang herzustellen ist. Denn nur so kann der zuweilen geäußerten Befürchtung von vornherein entgegengewirkt werden, dass ein akademischer Abschluss quasi „verschenkt“ wird. Der vorliegende Änderungsantrag sieht zur Gewährleistung eines international wettbewerbsfähigen Bachelorabschlusses nun vor, dass die im rechtswissenschaftlichen Studium erbrachten Leistungen insoweit anerkannt werden, als sie mit den in einem eigenständigen Bachelorstudiengang zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind bzw. diesen Leistungen entsprechen. Insoweit wird zunächst auf die für eine Zulassung zur Ersten Staatsprüfung zu erbringenden Leistungen abgestellt. Außerdem – und das ist mir besonders wichtig – muss eine Bachelorarbeit oder eine äquivalente wissenschaftliche Leistung bestanden, das heißt angefertigt und verteidigt werden. Die konkrete Ausgestaltung dazu, insbesondere, welche Nachweise über erbrachte Leistungen durch die Studierenden zu erbringen sind, welche wissenschaftlichen Arbeiten nach Inhalt und Umfang als äquivalent gewertet werden, wie die Punkte-Bewertung in faire Noten umgewandelt wird und die Modalitäten der Antragstellung, ist dann von der FSU in ihrer Satzung zu regeln. Mit diesen gesetzlichen Vorgaben wird erreicht, dass der „integrierte Bachelor“ ein vollwertiger akademischer Abschluss ist, also keine Art „Mitleidsbachelor“ im Sinne eines „Trostpflasters“ oder einer „Notlösung“ für diejenigen, die die Erste Staatsprüfung nicht schaffen oder sich auch nur beruflich umorientieren wollen. Begrüßt wird allerdings auch – und das spielte in den bisherigen Redebeiträgen noch keine Rolle – die Regelung zur befristeten Rückwirkung. Das ist – so meine ich – ein faires Angebot für diejenigen, denen die Vorteile des „integrierten Bachelors“ bisher entgangen sind, und die jetzt nachträglich damit ihre berufliche Situation verbessern könnten. Der Änderungsantrag hat zudem einen weiteren Regelungskomplex aus dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen übernommen und damit die Gesetzentwürfe – ich nannte es in der Berichterstattung schon – faktisch zusammengeführt, nicht formell, aber eben faktisch. Dieser weitere Artikel betrifft eine Änderung des Richter- und Staatsanwältegesetzes, eine Änderung, die allein dazu dient, eine Rechtsunklarheit bezüglich des Umfangs einer Verordnungsermächtigung zum Beurteilungswesen zu beseitigen und einen Gleichklang mit einer analogen Regelung in § 49 Abs. 4 des Thüringer Laufbahngesetzes herzustellen. Nach alledem werbe auch ich um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes – Einführung eines integrierten Bachelorgrades in der juristischen Ausbildung

Mir liegen aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen vor. Das ist so, von der Landesregierung auch nicht, dann können wir in die Abstimmung eintreten; zunächst über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/10151. Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Plenum. Formell die Gegenstimmen. Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen sehe ich auch nicht. Damit haben wir hier einstimmige Abstimmung. Und dann kommen wir jetzt zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Es stehen alle Abgeordneten. Vielen Dank. Die Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Beides nicht, also ist der Gesetzentwurf einstimmig in der Schlussabstimmung angenommen. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 30 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8233 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz - Drucksache 7/9850 Das Wort erhält Frau Abgeordnete Wahl aus dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zur Berichterstattung. Bitte, Frau Wahl.

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Laura Wahl GRÜNE

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich, heute zur zweiten Lesung die Berichterstattung zum Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks in der Drucksache 7/8233 vortragen zu dürfen. Der Gesetzentwurf des Windenergiebeteiligungsgesetzes wurde am 22. Juni 2023 von den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht. Der Zweck dieses Gesetzes ist nach § 1 die Förderung des Ausbaus der Windenergie durch Förderung der Akzeptanz für die Umsetzung von Windenergieprojekten vor Ort. Dazu hat die jeweilige Vorhabenträgerin grundsätzlich der Standortgemeinde sowie den betroffenen Gemeinden eine Beteiligung am Ertrag der errichteten Windenergieanlagen anzubieten. Dieser Gesetzentwurf wurde in der 114. Plenarsitzung am 6. Juli 2023 in erster Lesung beraten und zur weiteren Diskussion an den Ausschuss für Umwelt, Energie- und Naturschutz überwiesen. In der 43. Sitzung des Umweltausschusses am 7. Juli 2023 wurden ein schriftliches und mündliches Anhörungsverfahren und die Durchführung eines Online-Diskussionsforums beschlossen. Die mündliche Anhörung fand im Rahmen der 44. Sitzung des Umweltausschusses am 6. September 2023 statt. In dieser Anhörung wurden einige der optionalen Beteiligungsmodelle wie beispielsweise die Förderung von Wärmenetzen oder die direkten Stromlieferungen kritisch bewertet. Es gab aber auch sehr viele Stellungnahmen, die den Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßten und in denen konkrete Verbesserungsvorschläge gemacht wurden. Die Koalitionsfraktionen nahmen die Ergebnisse aus der Anhörung auf und reichten in der 46. Sitzung am 29. November 2023 in der Vorlage 7/5916 einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf ein. Mit dem Änderungsantrag wurde der Gesetzentwurf stark verschlankt, insbesondere über die Streichung von einigen Beteiligungsmodellen. Zudem wurden einige rechtstechnische Überarbeitungen aufgenommen. Zu dem Änderungsantrag beschloss der Ausschuss eine zweite schriftliche Anhörungsrunde. In der 47. Sitzung des Umweltausschusses am 24. Januar 2024 wurde der Entwurf weiterberaten. In der 48. Sitzung am 6. März fand eine Auswertung der zweiten Anhörungsrunde statt. Die Koalitionsfraktionen brachten in der Vorlage 7/6287 einen zweiten Änderungsantrag zum Gesetzentwurf ein. In diesem wurden insbesondere die Anregungen des Gemeinde- und Städtebundes aufgegriffen. Der Gemeinde- und Städtebund hatte in seiner Stellungnahme den Wunsch nach einer unverzüglichen Beschlussfassung zum Ausdruck gebracht und auf die drohenden Einnahmeverluste der Kommunen hingewiesen. Diese Änderungen, die dann vorgenommen wurden, wurden als kommunalrelevant eingestuft. Deshalb wurde in der 49. Sitzung am 15.03.2024 noch eine schriftliche Anhörung zum zweiten Änderungsantrag beschlossen und zur 50. Sitzung des Umweltausschusses am 17. April 2024 reichten dann die Koalitionsfraktionen in der Vorlage 7/6468 einen dritten Änderungsantrag ein. Um eine mehrheitliche Beschlussfassung im Ausschuss zu ermöglichen, beinhaltete dieser Änderungsantrag eine Streichung der direkten Einwohnerinnenbeteiligung. Dieser Antrag wurde dann vom Umweltausschuss mehrheitlich beschlossen und mit der positiven Beschlussempfehlung in Drucksache 7/9850 zur zweiten Lesung ins Plenum überwiesen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen also, dass dieser Gesetzentwurf eine sehr intensive, gute parlamentarische Beratung erfahren hat. In dem Sinne freue ich mich auf die Debatte und wünsche uns eine konstruktive, gute Beratung. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort erhält Abgeordnete Tasch für die CDUFraktion.

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Christina Tasch CDU

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Wahl, wir brauchen dieses Gesetz nicht, welches die Koalitionsfraktionen von ihrem ursprünglichen Ansinnen durch Änderungsanträge – Sie haben es gerade in der Berichterstattung vorgetragen – inzwischen dreimal selbst geändert haben. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Sie brauchen es nicht, aber die Bürger brauchen es!) Also wir sind der Auffassung, der Gesetzentwurf ist das Papier nicht wert, auf dem er steht. Der ursprüngliche Entwurf war ja von den Anzuhörenden komplett zerrissen worden – meiner Meinung nach, unserer Meinung nach zu Recht. Der Umweltausschuss hat den Gesetzentwurf in sieben Sitzungen beraten und mündlich und schriftlich Anhörungsverfahren sowohl zum Gesetzentwurf als auch später zu den Änderungsanträgen der Koalition durchgeführt. Übrig geblieben von einem umfänglich rechtsunsicheren bürokratischen Regelungsgehalt ist allein die Beteiligung der Standortgemeinden und der betroffenen Gemeinden an den Erträgen der Windenergieanlagen. Übrig geblieben ist also ein Mäntelchen, in dem sich Rot-Rot-Grün verstecken möchte und so tun will, als könnte man die Akzeptanz für Windräder bei den Menschen erkaufen. Das funktioniert vor Ort nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das wird vor Ort entschieden!) Es ist doch völlig absurd, wenn man denkt, die Menschen kommen besser mit Windrädern vor ihrer Haustür klar, wenn in die Gemeindekasse 0,2 Cent pro Kilowattstunde eingezahlt werden müssen. Negative Auswirkungen von Windparks wie Lärm, wie die Nachtbefeuerung – das ist auch so ein Thema, liebe Frau Ministerin Karawanskij. Vor zehn Jahren hat Thüringen in die Verkehrsministerkonferenz eingebracht, dass die Windräder bedarfsgerecht in der Nacht befeuert werden müssen – vor zehn Jahren. (Beifall AfD) Es gab in den letzten Jahren keine Aktivitäten vonseiten Thüringens, hier was zu ändern. Von Infraschall oder Zerstörung des Landschaftsbilds möchte ich gar nicht reden. Schon heute gibt es keinen einzigen Windpark, bei dem nicht freiwillig von Anlagebetreibern 0,2 Cent geboten werden. (Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE: Wo steht denn das im Gesetz drin?) Das können Sie mir aus der Praxis gerne glauben. Zwei Beispiele: Gemeinde Küllstedt, ich bin ehrenamtliche Bürgermeisterin, habe die negativen Auswirkungen vom LEP und die Umsetzung durch die Planungsgemeinschaften. Die laufen dir die Bude ein, 0,2 Cent bieten sie und noch vieles mehr. Aber wir wollen es nicht und der Wille der Gemeinde zählt hier überhaupt nichts. Oder die Gemeinde Sonnenstein im Eichsfeld, die ein Biomassekraftwerk gebaut hat. Biogasanlagen, die mehr Energie erzeugen, als sie verbrauchen. Und sie sollen jetzt noch mit einem Windpark ausgestattet werden. Der Gemeinderat sagt Nein, trotz 0,2 Cent. Und es wird nicht umgesetzt. (Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE: Das ist, glaube ich, die falsche Rede!) Und hier liegt nämlich auch die Krux im LEP und in den regionalen Raumordnungsplänen. Wir setzen nur auf Flächenziele. Wir setzen die Gemeinden unter Druck. Wir brauchen eine ordentliche kommunale Finanzausstattung und nicht abgekaufte Entscheidungen, die wir dann vor Ort treffen müssen. Und die Bürger verstehen es überhaupt gar nicht in den Fällen, die ich gerade genannt habe, (Beifall CDU, AfD) warum wir jetzt als Gemeinde anderer Meinung sind. Das ist der völlig falsche Weg. Und zum anderen auch noch die Zweckbindung, die dafür im Gesetz vorgesehen ist. Das erzeugt Bürokratie und es hilft den Gemeinden überhaupt nicht. Und die Akzeptanz wird damit nicht besser. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Aber der Wirtschaft hilft es!) Es steigt der Unfrieden und das können wir nicht zulassen, den Unfrieden in den Gemeinden und auch zwischen Nachbargemeinden, die vielleicht anderer Meinung sind. Die, die das wollen, die haben sie schon gebaut und die, die das nicht wollen, werden jetzt gezwungen oder madiggemacht. (Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE: Es steigt der Unfrieden bei den Gemeinden, weil sie nicht beteiligt werden!) Es wird der Geldhahn zugedreht. Auf der anderen Seite wird hier etwas an Geldakquirierungsmöglichkeiten ... (Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE: Sie entscheiden das vor Ort!) Ja, da brauchen Sie gar nicht zu lachen! Sind Sie nicht unter den Leuten und hören sich das an, dass die Gemeinden Sturm laufen gegen das LEP? (Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE: Aber darum geht es doch gar nicht im Gesetz! Das ist die falsche Rede oder die falsche Rednerin!) Doch! Es geht darum, dass man sich Entscheidungen abkaufen lassen will. Und dazu sagen wir Nein und den Gesetzentwurf tragen wir nicht mit. Vielen Dank. (Beifall CDU, AfD)

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Birgit Pommer

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Für die Gruppe der FDP erhält Herr Abgeordneter Bergner das Wort. Wegen des Sitzungswechsels will ich das hier anzeigen. Bitte schön, Herr Bergner.

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Dirk Bergner FDP

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Vielen Dank, Frau Präsidentin, auch vielen Dank für Ihre Geduld, die Zeit hier noch zu übernehmen. Auch in der letzten Plenarsitzung darf natürlich eine Debatte zum Thema Windkraft nicht fehlen. (Beifall DIE LINKE) Nach einer intensiven Debatte im Ausschuss liegt uns nun mit der Beschlussempfehlung ein Restkonstrukt vor, das aber nicht mehr viel vom ursprünglichen Antrag übrighat. Mit Ihrem Gesetz wollten Sie die Beteiligung von Einwohnern und Gemeinden an den Einnahmen von Windparks regeln. Sie wollten sich gewissermaßen die Zustimmung der Bürger und Gemeinden zur Errichtung von Windparks durch vermeintliche Vorteile in einer Art modernem Ablasshandel erkaufen. (Beifall CDU) Bauchschmerzen gegenüber Ihrem Entwurf haben wir als FDP, habe ich in meiner Rede in der ersten Lesung ja bereits angemeldet. So ist es doch unerlässlich, dass es verlässliche und rechtssichere Regelungen geben muss, die bundesweit einheitlich auszugestalten sind. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: … kommunale Selbstverwaltung!) Mit immer neuen länderspezifischen Regelungen und Kleinstaaterei helfen Sie weder den Projektentwicklern noch dem Rechtsfrieden in der Bevölkerung. (Beifall Gruppe der FDP) Als Liberale sehen wir zudem nach wie vor die bereits bestehende Regelung des Bundes im § 6 EEG als völlig ausreichend an. Meine Bauchschmerzen sind auch in der Anhörung, die wir im Ausschuss durchgeführt haben, nicht weniger geworden. Einige Beispiele aus der Anhörung, meine Damen und Herren. So schreibt der Gemeinde- und Städtebund, die Kommunen erhalten für die zusätzlichen Aufgaben, welche mit dem Gesetz verbunden sind, keine Unterstützung hinsichtlich des Personals und der Sachkosten, mögliche Einnahmen aus dem Gesetz kompensieren die Mehrkosten aus der Verwaltungstätigkeit nicht. Die prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft schreibt, Regelung der Beteiligungspflicht des Vorhabenträgers im Falle von Rechtsnachfolge fehlt, ebenso wie die Regelung im Fall der unvorhergesehenen frühzeitigen Betriebseinstellung oder des kompletten Anlagenverlustes beispielsweise durch Blitzeinschläge. Auch der Thüringer Bauernverband äußert sich durchweg kritisch zu Ihrem Entwurf. Dann noch ein Satz aus meiner zehnjährigen Erfahrung als Bürgermeister. Der § 5 Abs. 3 lautet: „Die Standortgemeinde und die betroffenen Gemeinden haben die Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur Steigerung der Akzeptanz für Windenergieanlagen bei ihren Einwohnern und Einwohnerinnen zu verwenden.“ Da fragt man sich dann schon, was Sie hier konkret von einem ehrenamtlichen Bürgermeister oder einem Gemeindemitarbeiter erwarten, wie er die nachvollziehbare Meinung der Bürger ändern soll. Die Stimmung der Bürger in Thüringen lässt sich damit nicht schönrechnen und ein Stimmungswandel eben aus finanziellen Gründen auch nicht erkaufen. Von einer unmittelbaren Beteiligung der Bürger ist im Gesetz übrigens keine Rede mehr, die Anzuhörenden haben nämlich in ihren Stellungnahmen die bürokratischen Herausforderungen beschrieben, die vorgeschlagenen Maßnahmen kritisiert und die Streichung der undurchführbaren Paragrafen gefordert. Der Gesetzentwurf schafft zusätzliche Bürokratie, wird die Errichtung von Windenergieanlagen weiter verkomplizieren auch an den Stellen, an denen sie durchaus sinnvoll ist, und erweckt den Eindruck, es ginge darum, die Zustimmung der Bürger zu erkaufen. Deswegen, meine Damen und Herren, werden wir als FDP dem vorliegenden Gesetz nicht zustimmen. Ich danke Ihnen. (Beifall CDU, AfD, Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Damit erhält für die Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Gleichmann das Wort.

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Markus Gleichmann Die Linke

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer hier und am Livestream! Ich muss mich schon sehr wundern. Zum einen habe ich mich sehr gewundert, dass Frau Tasch kritisiert, dass wir ein Gesetz einreichen, in die Ausschüsse gehen, Anhörungen machen, dann aufgrund der Anhörung und auch aufgrund der Diskussionen in den Ausschüssen Änderungen vornehmen, und das mehrfach, und sie dann sagt: Dann ist es das Papier ja nicht mehr wert, wo es draufsteht. Das ist total merkwürdig, was ist denn mit Ihrer Auffassung von parlamentarischer Arbeit? Das frage ich mich doch. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Vor allen Dingen, weil wir mit jeder Änderung versucht haben, auch die Kompromissbereitschaft deutlich zu machen, die wir bei dem Thema haben. Es geht ja gar nicht darum, was Sie erzählt haben, es hat mich gewundert, erst mal, dass Sie geredet haben, und ob Sie vielleicht die falsche Rede vorgelesen haben? Hier geht es um das Beteiligungsgesetz und nicht darum, ob Windräder aufgestellt werden, sondern sie werden aufgestellt, Sie werden errichtet und dann geht es darum, zu regeln, dass die Wertschöpfung, die diese Windkraftanlagen bringen, dass die hier im Land, in den Kommunen bleibt. Ursprünglich wollten wir auch, dass die Bürgerinnen und Bürger direkt etwas davon haben. Das ist schon sehr, sehr merkwürdig, dass hier immer über das Ob diskutiert wird. Herr Bergner, bei Ihnen von der FDP ist es ja immer ganz spannend. Sie sitzen ja hinter mir, deswegen muss ich nach hinten gucken. Es ist wie beim Tempolimit und bei Wärmepumpen. Es funktioniert überall in der Welt, nur halt hier in Deutschland nicht und in dem Fall scheinbar hier in Thüringen nicht. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Wir wären ja nicht die einzigen, die ein Windkraftbeteiligungsgesetz machen und das ist schon sehr, sehr merkwürdig. (Unruhe Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ty- pisch FDP!) Ich muss auch sagen, das ist auch ein schwieriger parlamentarischer Umgang und auch eine sehr große Unzuverlässigkeit der Opposition, insbesondere mit der CDU. Wir hatten ja vor zwei Plenarsitzungen zu diesem Thema auch eine Aktuelle Stunde eingereicht, bei der wir auch noch mal Pro und Kontra diskutiert haben. Damals hat Ihr energiepolitischer Sprecher Folgendes gesagt – Thema „EEG-Regelungen, 0,2 Cent“ –, Zitat: „Dort ist es ja so geregelt im Bundesrecht, dass die Windkraftbetreiber 0,2 Cent je Kilowattstunde den Gemeinden zur Verfügung geben sollen. Aus diesem ‚sollen‘ könnte man ein ‚müssen‘ machen und das Ganze verpflichtend machen. Darauf können wir uns sofort einigen, das ist überhaupt kein Problem.“ Das war doch für uns die Ansage, zu überlegen, ob wir den Kompromiss eingehen, der in dieser Rede vorgeschlagen wurde, und wir haben gesagt, wir wollen das. Wir wollen, dass die Kommunen und damit auch die Bürgerinnen und Bürger indirekt davon profitieren. Dass Sie jetzt auch noch ablehnen, dass Windkraftanlagen gebaut werden, das ist schon sehr, sehr merkwürdig und ein sehr, sehr schwieriger Umgang. Ein Kritikpunkt war ja auch immer noch, dass eingeschränkt wird, was die Kommunen quasi mit den Geldern, die sie zur Verfügung gestellt bekommen, machen dürfen. Und Herr Bergner, da haben Sie auch nur die Hälfte zitiert. Sie haben leider nach dem ersten Satz gestoppt. Sie hätten auch noch Folgendes vorlesen können, nämlich zur Erreichung des Zwecks ist insbesondere möglich, zum einen die Aufwertung von Ortsbild und ortsgebundener Infrastruktur in räumlicher Nähe, Optimierung der Energiekosten oder des Energieverbrauchs der Gemeinde oder der Einwohnerinnen und Einwohner, die Förderung kommunaler Veranstaltungen oder Einrichtungen, die Kultur, Bildung, sozialen Zwecken oder der Freizeit dienen oder unternehmerische Tätigkeiten in der Gemeinde. Sie haben auch nicht erwähnt, dass wir in dem Gesetzesvorschlag jetzt auch geregelt haben, dass eben die Einnahmen der Kommunen nach Absatz 2 nicht von den Finanzausgleichsvorschriften des Bundes und des Landes erfasst werden. Das heißt, die verbleiben auch dann bei den Kommunen, wenn Haushaltssicherungskonzepte usw. vorliegen. Das ist keine Einschränkung für die Kommunen. Am Ende habe ich mal Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gefragt: Ist da irgendwas in dem Bereich nicht erfasst? Könnt ihr euch irgendwelche Ausgaben vorstellen, die dort nicht miterfasst sind? Sie haben mir gesagt, nein, damit könnte man alles das tun, was sich die Kommunen leider an anderer Stelle aktuell vielleicht nicht leisten können. Am Ende ist es doch so – und da geht es halt um die Akzeptanz –, es geht ja gar nicht darum, einen Ablasshandel zu betreiben oder sich irgendwas zu erkaufen, sondern es gibt Windkraftanlagen. Windkraftanlagen sind notwendig. Durch das Gesetz werden nicht mehr oder weniger gebaut, aber dort, wo sie gebaut werden und eventuell das ästhetische Gefühl der Menschen beeinflussen – sie sind ja nicht sonderlich schön, muss man sagen, sage ich ja auch –, muss man sich eben überlegen: Wie denkt man denn darüber? Natürlich kann man sagen oder wir würden sagen: Mit jedem Flügelschlag einer Windkraftanlage wird weniger Braunkohle notwendig, weniger Landschaft in Sachsen, in Tschechien und in unseren Nachbarländern wird für immer zerstört. Jeder Flügelschlag führt dazu, dass keine extrem hohen Kosten notwendig sind, um unsichere Atomkraftwerke in Frankreich laufen zu lassen. Jeder Flügelschlag bringt weniger Abhängigkeit von Gaslieferungen, egal von wo aus der Welt. Und jeder Flügelschlag einer Windkraftanlage bringt regionale Wertschöpfung. Das sind ja die Argumente, die wir natürlich auf der Makroebene sagen können. Aber es wird ja klarer durch unser Gesetz, denn mit unserem Gesetz würde es möglich werden, dass die Menschen sagen: Ja, jeder Flügelschlag einer Windkraftanlage bringt uns, dass wir keine Beiträge für Kindergärten bezahlen müssen, dass wir eine gute Infrastruktur vor Ort haben, dass wir das Schulessen oder Kindergartenessen kostenfrei machen können, dass wir das Museum, was viele Jahre schon leider nicht mehr in den Fokus geraten ist, in den Fokus nehmen und sanieren können, dass wir die Feuerwehr unterstützen können usw. Das ist doch kein Ablasshandel, (Beifall DIE LINKE) sondern das ist Unterstützung gerade auch der ländlichen Regionen, weil natürlich die Windkraftanlagen im ländlichen Raum stehen und es natürlich auch eine Gerechtigkeitsfrage ist, dass der ländliche Raum auch davon profitiert. Wir wollten – und es ist sehr schade, dass das rausgenommen wurde, dass wir das rausnehmen mussten –, dass die Einwohnerinnen und Einwohner jeden Flügelschlag einer Windkraftanlage begrüßen, weil es bedeutet, dass es einen günstigen Stromtarif gibt, also einen speziellen Stromtarif für die Gemeinden oder eine Strompreis-Erlösgutschrift, die es auch in anderen Ländern, in anderen Bereichen gibt. Das ist doch nichts Neues, was wir da erfinden, sondern da gibt es auch Möglichkeiten, das umzusetzen. Das alles hätten wir regeln können, das alles wollten wir regeln. Das ist schon sehr empörend, muss man sagen: Da gehen wir schon kompromissbereit über unsere Schmerzgrenze hinaus und dann erzählen Sie uns, dass das alles das Papier nicht mehr wert ist, was hier verhandelt wurde. Das ist schon sehr merkwürdig. Das zeigt aber zum einen auch, dass ich sehr erstaunt bin, wie viele CDUFraktionen hier im Raum sitzen, und zum anderen, dass es scheinbar vor der Wahl nicht mehr möglich ist, mit Ihnen konstruktive Politik zu machen. Und die Frage steht, ob es nach der Wahl überhaupt eine Möglichkeit gibt, mit der CDU in Thüringen konstruktive Politik zu machen. Ich bin da leider mittlerweile am Zweifeln. Deswegen ist ganz deutlich, dass es im September auch eine Entscheidung wird: profitiert Thüringen, profitiert Deutschland von Windkraftanlagen, die gebaut werden oder nicht. Das kann man im September dann auch alles mit seiner Wahlentscheidung deutlich machen. Eins muss ich auch noch mal sagen: Gerade diese Wirtschaftsparteien, FDP und CDU, wie sie sich immer nennen, wir wissen ja, das stimmt gar nicht so richtig. Am 3. Juni 2024 wurde in Hagen das Walzwerk des Stahlherstellers thyssenkrupp umgestellt. Es erhält künftig einen Großteil seines Stroms aus einem direkt angeschlossenen Windpark. Es handele sich um „das erste deutsche Industriewerk, das über eine Direktanbindung mit lokal erzeugtem Windstrom versorgt wird“, berichtet thyssenkrupp Steel am Montag. Ich sage mal, ich hätte gern gehabt, dass in dieser Schlagzeile nicht Hagen steht, sondern dass dort Unterwellenborn steht oder Silbitz, weil, wir hätten das auch alles erreichen können. Aber es war leider mit Ihnen als Opposition nicht möglich. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Vielen Dank, Herr Gleichmann. Für die AfD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Hoffmann das Wort.

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Hoffmann AfD

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, sollte Thüringen seine Gemeinden und Bürger durch finanzielle Verlockungen, die auch noch auf unrealistischen Zahlenbeispielen basieren, dazu verleiten, dass diese der Zerstörung ihrer Heimat und Natur durch die Windkraftindustrie zustimmen? Die AfD-Fraktion sagt dazu Nein – heute, im Ausschuss und auch schon bei der Ausschussüberweisung des vorliegenden rot-rot-grünen Machwerks. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Können die das nicht selbst entscheiden?) Konsequent haben wir in Vorlage 7/5923 eine ablehnende Beschlussempfehlung formuliert, die gegen das Vorhaben votiert – ein Vorhaben, das im Juli 2023 mit medialem Tamtam als Begleitmusik als Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks gesprungen und nach drei Anhörungen und Änderungsanträgen im Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz als Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks gelandet ist. Immerhin hat es der Entwurf mit mehrheitlicher Zustimmung aus dem Ausschuss zurück ins Plenum geschafft. An uns lag das nicht. Damit will ich in die Anhörung einsteigen und die Menschen vor Ort zu Wort kommen lassen. Ich zitiere aus der Stellungnahme des Kultur- und Heimatvereins Oberstadt: „Wer noch mehr Windräder will, ist nicht wählbar! Dieses Plakat hängt seit der letzten Landtagswahl an unserer Dorflinde im Ortskern von Oberstadt. Zu dieser eindeutigen Botschaft stehen wir weiterhin uneingeschränkt. In Petitionen, Anhörungen, Demonstrationen und Aktionen haben wir Menschen aus Südthüringen, speziell des ,Kleinen Thüringer Waldes‘, ganz deutlich unseren Standpunkt dargelegt, ja sogar im Landtag öffentlich angesprochen und dennoch geht die [rot-rot-grüne] Minderheitsregierung komplett konträre Wege. Sie ignoriert den Wählerwillen und sie treibt eine weitere Spaltung der Gesellschaft voran. Wo bisher Bürgerinitiativen und Kommunalverwaltungen an einem gemeinsamen Strang zogen, setzt man nun auf Interessenkonflikte.“ Die Bürgerinitiative Gegenwind im Kleinen Thüringer Wald schreibt, ich zitiere: „Den eingebrachten Gesetzentwurf lehnten und lehnen wir weiterhin eindeutig ab und begründen dies wie folgt: Der im Gesetzentwurf richtig erkannte Akzeptanzverlust wird nicht ursächlich verfolgt. Aufgrund mangelnder Rücksichtnahme auf Natur- und Landschaftsschutz, Artenvielfalt, Denkmalschutz, ländliche Lebensweise und nicht zuletzt das Ignorieren gesundheitskritischer Aspekte sehen wir die Vorlage als zutiefst unmoralisches Angebot.“ (Beifall AfD) Und weiter: „Wir sehen seit der Einleitung der Energiewende eine steigende dirigistische Planwirtschaft. Ohne den adäquaten Ausbau von Speicherund Netzkapazitäten sowie den Aufbau einer entsprechend notwendigen Backup-Struktur [...] ist die Forcierung der Windenergie nicht im nationalen [...] Interesse.“ Letztlich sagen sie – die Anzuhörenden – auch: „Vielmehr sehen wir eine zunehmende Gefährdung des Wirtschaftsstandortes Deutschland durch rigorose Umstellung auf volatile Energien und Zufallsstrom und weiter steigende Energiekosten. Die Verneinung der Technologieoffenheit in der Energieversorgung [...] sorgt für neue Abhängigkeiten von Externen.“ Es sind aber nicht nur die direkt vor Ort Betroffenen, die den Gesetzentwurf ablehnen. Die mündliche Anhörung im Ausschuss im September 2023 hat ergeben, dass nahezu alle Anzuhörenden Kritik geäußert haben, sei es an der eben schon zur Sprache gekommenen Auswirkung auf die Natur, zum Lokalstromtarif, zum bürokratischen und personellen Mehraufwand, zu verfassungsrechtlichen Bedenken oder sei es der Hinweis gewesen, dass das Land Thüringen einen Flickenteppich hervorruft. Auch wenn diese Kritik zu dann insgesamt drei Änderungsanträgen führte, blieb die Ablehnung von wichtigen und bedeutenden Akteuren im Freistaat. So lehnt die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern das Vorhaben ab. Die IHK Erfurt geht dabei in ihrer Stellungnahme dezidiert auf die Schwachstellen des Gesetzes ein. Der Gemeinde- und Städtebund verweist auf den personellen Mehrbedarf. Die TEAG übt Kritik, wie auch der Bundesverband der Deutschen Energieund Wasserwirtschaft. Hinzu kommen die vielen kritischen Stimmen im Online-Diskussionsforum. Ein weiteres Gegenargument ist die abenteuerliche Rechnung. Während das Statistische Bundesamt für Binnendeutschland 1.800 Volllaststunden für Windanlagen angibt, hantieren Sie von Rot-RotGrün mit 2.300 Stunden. An welchen Thüringer Standorten es 2.300 Volllaststunden gibt, sind Sie bis heute schuldig geblieben. Durchschnittlich sind die Anlagen in Thüringen nur zu 20 Prozent ausgelastet. In Ihrem Gesetzentwurf arbeiten Sie mit mindestens 40 Prozent, und das ist unredlich. (Beifall AfD) Unredlich ist auch, dass Sie von Rot-Rot-Grün von Akzeptanz reden, aber ein Nein zur Windindustrie nicht akzeptieren. Lassen Sie den ländlichen Raum in Ruhe und unterstützen Sie die Kommunen lieber über den Haushalt. Der Versuch, Akzeptanz zu erkaufen, ist gescheitert, und das wird bei einem eventuellen Inkrafttreten des Gesetzes noch sichtbarer werden, weil die Bürger da draußen ihre Heimat nicht verkaufen. Die Annahme, dass die Natur verkäuflich ist und die Menschen käuflich sind, wird – wie jede Ideologie – an der Realität scheitern. (Beifall AfD) Wir stimmen daher konsequent und mit Rückgrat gegen den Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Danke, Frau Hoffmann. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Frau Abgeordnete Wahl das Wort.

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Laura Wahl GRÜNE

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Meine Damen und Herren, da haben wir einmal ein Gesetz vorliegen, mit dem die regionale Wertschöpfung gestärkt wird, Geld, was vor Ort erwirtschaftet wird, in der Region gehalten wird und klamme Haushaltskassen von Gemeinden aufgebessert werden, sprich, ein Gesetz, das wirklich ein Plus für Land und Menschen bedeutet, und da sagen die AfD, aber auch CDU und FDP Nein. Das spricht, glaube ich, für sich und für Ihr Politikverständnis. Meines ist auf jeden Fall ein anderes, denn ich möchte Gesetze auf den Weg bringen, von denen Menschen und Gemeinden hier in unserem schönen Thüringen auch profitieren. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das ist dann nicht mehr schön!) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist ja ganz klar, die Umstellung unserer Energieversorgung auf dezentrale, auf erneuerbare Energieträger ist die wichtigste Klimaschutzmaßnahme. Man muss eben aber auch deutlich sagen, dass die Energiewende in Deutschland und Thüringen bisher unter einem Manko gelitten hat, denn viel zu häufig haben Kommunen und Anwohnerinnen zwar einen Windpark vor der Tür, werden aber nicht am wirtschaftlichen Ertrag dieser Anlagen beteiligt. Vom Betrieb von Windrädern profitieren bisher finanziell meist nur die direkten Flächeneigentümerinnen durch Pachteinnahmen und vielleicht noch die Kommunen über die Gewerbesteuer. Mit dem heute zur Abstimmung stehenden Windenergiebeteiligungsgesetz beseitigen wir dieses Manko endlich und nutzen hier für Thüringen die Vorteile einer dezentralen Energiewende. Denn mit diesem Gesetz schreiben wir die finanzielle Teilhabe von Thüringer Gemeinden fest. Das ist ein wichtiger Fortschritt, von dem viele Thüringer Bürgerinnen und Kommunen profitieren. Das ist ein konkretes Beispiel, das zeigt, Klimaschutz macht uns stärker. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit dem von Rot-Rot-Grün eingebrachten Gesetzentwurf werden die Betreiber von Windenergieanlagen dazu verpflichtet, die umliegenden Kommunen in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an den Einnahmen zu beteiligen. Diese Beteiligungsmöglichkeit gibt es zwar bisher auch schon über § 6 EEG, aber es ist eben nur freiwillig. Mit diesem Gesetz erhalten die Kommunen nun beim Bau neuer Windparks gesicherte Einnahmen. Beim Bau einer modernen Anlage entspricht dies ungefähr 27.000 Euro pro Jahr, bei einem Windpark mit acht Anlagen kann schon mal eine Gesamtsumme von bis zu 200.000 Euro pro Jahr zusammenkommen. Wir haben in dem Gesetzentwurf abgesichert, dass diese Einnahmen nicht dem Kommunalen Finanzausgleich unterfallen und somit in jedem Fall bei der Gemeinde verbleiben. Damit profitieren dann indirekt auch die Bürger und Bürgerinnen, denn die zusätzlichen Einnahmen müssen zweckgebunden zur konkreten Verbesserung von Infrastruktur oder sozialen und kulturellen Angeboten verwendet werden. Dafür haben wir im Gesetz einen großen Gestaltungsspielraum geschaffen, zum Beispiel für Investitionen in Kindergärten oder Sportplätze. Die Standortgemeinden von Windenergieanlagen werden also die Profiteure dieses Gesetzes sein. Das ist ein guter und wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Teilhabe an der Energiewende und somit auch zu einer klimaneutralen Energieversorgung. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Aber trotz dieser Verbesserungen ist der jetzt zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf für meine Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, auch mit einem dicken Wermutstropfen verbunden. Denn die direkte Einwohnerbeteiligung mussten wir im Verlauf der Beratungen leider aus dem Gesetzentwurf streichen. Im ursprünglich eingebrachten Gesetz hatten wir eine direkte Beteiligung der Anwohner und Anwohnerinnen in Höhe von 0,1 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen. Damit hätten die Bürger und Bürgerinnen ein Plus in ihrem Geldbeutel gespürt. In den Ausschussberatungen hat die CDU-Fraktion allerdings klargemacht, dass sie dies nicht mitträgt – keine Verbesserungen für die Bürger dank CDU. Für mich ist das nicht nachvollziehbar, denn allein schon der Blick über die Thüringer Landesgrenzen hinweg zeigt doch, dass die direkte Beteiligung möglich und umsetzbar ist. Mittlerweile haben mehrere Bundesländer Beteiligungsgesetze auf den Weg gebracht, davon sind in drei Ländern Bürgerbeteiligungsmodelle enthalten, in zwei weiteren Ländern werden gerade Gesetzentwürfe mit direkter Bürgerbeteiligung diskutiert. Man muss also deutlich sagen, es ist eher der Standard als die Ausnahme. Und gerade die Strompreiserlösgutschrift – wie sie vorgesehen war – hätte man bürokratiearm umsetzen können. Die direkte Auszahlung der Gutschrift an die Menschen wäre möglich und wird teilweise jetzt auch schon freiwillig von Windkraftprojektierern umgesetzt. So hätten die anspruchsberechtigten Anwohnerinnen und Anwohner über eine noch einzurichtende Plattform ihre Stromrechnung ganz einfach hochladen können und die Auszahlung hätte dann über eine steuerfreie Auslobung stattfinden können. Eine bürokratische Ermittlung von Anspruchsberechtigten über die Einwohnermeldeämter wäre also gar nicht notwendig. Ein einfaches und klares Verfahren, wollte die CDU leider nicht. Der vorliegende Gesetzentwurf stellt für uns Bündnisgrüne deshalb einen Minimalentwurf dar. Für uns ist aber klar, dass es in der kommenden Legislaturperiode einen neuen Anlauf braucht. Wir können uns da insbesondere vorstellen, dass man dann natürlich die Anwohnerinnen und Anwohner mit reinnimmt, aber zum Beispiel auch über die Beteiligung an Freiflächen-Photovoltaikanlagen zumindest diskutiert. Als Bündnisgrüne werden wir uns dafür einsetzen, denn es ist klar, eine Energiewende geht nur dezentral und solidarisch erfolgreich. Dafür werden wir weiter kämpfen. Für heute bitten wir um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Vielen Dank, Frau Kollegin Wahl. Für die SPDFraktion hat Herr Abgeordneter Möller das Wort.

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Denny Möller SPD

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Danke. Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, die Debatte um die Windkraft ist eine Debatte, die leider sehr oft auf politischen Überzeugungen und Interessen beruht, die aber weit an den Interessenlagen unseres Freistaats vorbeigeht. Uns als Sozialdemokraten ist es wichtig, dass wir mit diesem Gesetz ermöglichen statt verbieten. Hier geht es darum, die Kommunen vor Ort daran zu beteiligen, dass sie vor Ort Windkrafträder haben und dass es eine historische Chance gibt für Thüringen, die da heißt, nach 250 Jahren Industrialisierung und Import von Strom ist es endlich möglich, vor Ort Strom zu erzeugen und damit die Wertschöpfungskette in Thüringen zu beginnen. Diese Wertschöpfungskette soll an den Kommunen nicht vorbeigehen. Das ist das zentrale Element dieses Gesetzes. Alle anderen, die hier von „Ablasshandel“ oder von „Erkaufen von Meinungen“ sprechen, gehen hier völlig fehl, denn es geht darum, Thüringen eine Zukunft zu ermöglichen. Was lange währt, wird endlich gut: Viele Monate haben wir über dieses Gesetz zur Beteiligung der Gemeinden, der Bürgerinnen an der Windkraft gestritten. Vor nun fast zwei Jahren, am 14. Juli, haben wir als rot-rot-grüne Koalition gemeinsam mit der CDU einen Beschluss hier im Landtag verabschiedet, der vorsah, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen. Ich will noch mal daran erinnern: Dieser historische Beschluss, wie ich es finde, der uns hier in Thüringen, insbesondere bei der Frage der Energiesicherheit und der Stromerzeugung, einen Schritt weiter gebracht hat, lag insbesondere darin, dass die Thüringer Industrie, dass insbesondere stromintensive Unternehmen Druck ausgeübt haben – Druck auf die Landespolitik, uns als Thüringen hier nicht abzuhängen, sondern für die Zukunft Dinge zu schaffen. Ein wesentliches Element ist es eben dabei, hier die Gemeinden einzubeziehen. Dass nun dieses Gesetz auf der Zielgeraden ist, dafür haben wir eben als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auch sehr stark gekämpft. Der Kampf hat sich gelohnt – gelohnt vor allen Dingen für die Gemeinden, die unmittelbar vom Ausbau der Windkraft betroffen sind. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir die freiwillige Beteiligung in eine verbindliche Form um – 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde gehen jetzt direkt an die angrenzenden Gemeinden. Mit der Zweckbindung der Mittel gewährleisten wir, dass die Einwohnerinnen auch wirklich etwas davon haben. Gemeinden haben damit den Spielraum, in die Lebensqualität, das Ortsbild und die Infrastruktur vor Ort zu investieren. Das ist ein ungemein wichtiger Schritt auch hin zur Akzeptanz des Ausbaus der Windenergie und bringt darüber hinaus Thüringen wirtschaftlich voran. Denn eins ist doch wohl klar: Strom ist ein Milliardenmarkt. Thüringen wurde in diesem Markt lange Zeit abgeschlagen und musste Energie von außerhalb einkaufen. Wir stehen heute mit dem Ausbau der erneuerbaren Energie vor der historischen Chance, an den Anfang dieser Wertschöpfungskette zu treten und so unabhängig und selbstbestimmt am Energiemarkt zu agieren und dementsprechend zukunftsfähige Arbeitsplätze nach Thüringen zu holen. Uns als SPD-Fraktion liegt es besonders daran, bezahlbaren Strom zu gewährleisten, und allen Unkenrufen zum Trotz sind die regenerativen Energien dafür nachweislich am besten geeignet. Es ist uns natürlich genauso klar, dass unsere Energiebedürfnisse einen Preis haben. Die Infrastruktur für Windanlagen schütteln wir uns natürlich nicht mal einfach aus den Ärmeln. Die Frage ist doch aber, ob wir uns hier im Hohen Haus dafür entscheiden wollen, mit konventionellen Methoden der Energiegewinnung ein altes Ross zu reiten, das unsere natürliche Lebensgrundlage zerstört und uns abhängig macht. Oder wir stellen jetzt die Weichen, um erstmalig selbst unseren Energiebedarf kostengünstig zu decken, Wohlstand zu schaffen und etwas dazu beizutragen, nachfolgenden Generationen eine bewohnbare Erde zu hinterlassen. Trotz allem stellt das Gesetz in der Form, wie wir es hier zur Abstimmung stellen, das unterste Minimum der Beteiligung für uns dar – meine Kollegin Wahl und mein Kollege Gleichmann haben schon darauf hingewiesen. Dass die CDU sich bei der direkten Abgabe für Anwohnerinnen mit einem zusätzlichen Beitrag von 0,1 Cent je Kilowattstunde quergestellt hat, bedauern wir ausdrücklich, das überrascht aber am Ende auch nicht. Schließlich haben Sie kein echtes Interesse daran, die Transformation sozial gerecht zu gestalten, das zeigt sich hier eindeutig. Und wenn Sie an anderer Stelle meinen, Sie hätten ja mit der Bürgerbeteiligung überhaupt kein Problem gehabt, dann ist das eins: unehrlich, liebe Kolleginnen der CDU. Man muss das den Leuten ganz klar kommunizieren: Dank Ihnen entgehen den Bürgerinnen und Bürgern im Jahr pro Windrad etwa 10.000 Euro. Trotz dieses Kompromisses, der uns Sozialdemokraten nicht ganz zufriedenstellen kann, bitte ich heute um Ihre Zustimmung zum Windenergiebeteiligungsgesetz, damit wir die Thüringerinnen und Thüringer wirklich spürbar in diese Angelegenheit einbinden und mitnehmen können. Zum Zweiten bitte ich auch darum, einer Bitte des Gemeinde- und Städtebundes zu folgen, der sagt: Damit weitere Einnahmeverluste der betroffenen Kommunen von Windkraftanlagen vermieden werden, bitten wir Sie, das Gesetzgebungsverfahren unverzüglich zum Abschluss zu bringen. Kommen Sie bitte dieser Bitte nach, wenn Sie schon nicht der Bitte der Thüringerinnen und Thüringer nachkommen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Vielen Dank, Kollege Möller. Aus den Reihen der Abgeordneten – Herr Möller für die AfD-Fraktion.

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Stefan Möller AfD

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mich treibt es hier nach vorn, weil hier zwei Stadtratsmitglieder aus Erfurt – unter anderem nämlich Frau Wahl und auch Herr Möller von der SPD – gesagt haben, dass die Entscheidung für mehr Windräder letztlich für Wertschöpfung hier in Thüringen sorgt. Ich will Ihnen mal das glatte Gegenbeispiel aus der Realität sagen. Heute stand in der Zeitung, dass die Traditionsgärtnerei Palinske hier in Erfurt schließt. Das ist eine Gärtnerei, die hat den Sozialismus in der DDR überlebt, die hat die Wirren der Nachwendezeit überlebt, aber eins hat sie nicht überlebt: Ihre Energiepolitik, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Möller, SPD) Das ist genau der Grund – Herr Möller, wenn Sie nicht reinschreien würden, hören Sie einfach mal zu! Das ist genau der Grund, warum diese Gärtnerei schließt, weil sie sich Ihre Strompolitik, Ihre Energiepolitik (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie bezahlen das mit unserem Geld, das ist der Punkt!) schlicht nicht mehr leisten kann. (Beifall AfD) Deswegen geht diese Traditionsgärtnerei jetzt in den Ruhestand, deswegen verlieren da 20 Leute ihren Job. Es ist Ihre Energiepolitik, meine Damen und Herren, (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, es sind Ihre russischen Freunde, Herr Möller!) und da machen wir nicht mit und darauf sind wir stolz. (Beifall AfD)

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Bergner

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Meine Damen und Herren, bei aller Emotionalität, es hat in aller Regel der Redner das Wort. Jetzt noch einmal Abgeordneter Möller für die SPD-Fraktion.

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Denny Möller SPD

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Danke, Herr Präsident, das kann man natürlich nicht unwidersprochen stehen lassen, Herr Abgeordneter Möller, weil es entscheidend ist, die Wahrheit dabei auszusprechen. Und die Wahrheit heißt nun mal, dass gegen unsere Demokratie, insbesondere auch gegen Europa, ein Energiekrieg geführt wird. Ein Energiekrieg, ausgelöst von Russland, der uns in diese Situation gebracht hat. (Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Das ist aber ganz falsch!) Es ist diese Bundesregierung mit dem Bundeskanzler Olaf Scholz an der Spitze, die dafür gesorgt hat, dass wir trotz aller Engpässe hier immer sicher mit Energie ausgestattet waren und es auch einen Schutzschirm für die hiesigen Unternehmen gibt. Alles andere ist Ihre Propaganda, (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) die Sie wahrscheinlich nur dazu betreiben, um am Ende Russlands Freund zu bleiben. Das ist gegen unsere Demokratie und das ist noch einmal eindeutig, was Sie hier gesagt haben. Vielen Dank. (Beifall SPD) (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Fahren Sie doch gleich nach Norden und sagen Sie es denen, dass Russland schuld ist!)

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Bergner

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Vielen Dank, Herr Möller. Jetzt habe ich keine weitere Wortmeldung aus den Reihen der Abgeordneten und damit hat jetzt für die Landesregierung Herr Ministerpräsident Ramelow das Wort.

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Bodo Ramelow

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lieber, werter Herr Möller, die Gärtnerei Palinske – und wenn Sie den Artikel heute in der Zeitung aufmerksam lesen, werden Sie es sogar feststellen: Er hat was dazu gesagt, wann die Weichenstellung war. Das hat überhaupt nichts mit Windkraft zu tun. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, überhaupt nicht!) Nein – wie offenkundig. EEG und Windkraft sind nicht das Gleiche! (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Aber selbst- verständlich!) Ach, Herr Möller, die Erde ist eine Scheibe und die AfD ist eine demokratische Partei. Also, verzeihen Sie, dass ich das einfach erbärmlich finde, Herr Möller, wie Sie das Drama von der Firma Palinske hier benutzen, weil ich die Entwicklung am Gartenzentrum, und das waren mehrere Großgärtnereien, über lange Jahre begleitet habe und ziemlich genau weiß, wie dort der Autobahnbau organisiert sein sollte, wie ein Nahwärmenetz zwischen den Industriebetrieben einerseits und andererseits der Gärtnereien erfolgen sollte und wie mit den Pflanzenverbrennungsmöglichkeiten und dem Pflanzenöl, das dort hergestellt worden ist, eigentlich regenerative Energien die Hauptenergiekraft werden sollte. Im Übrigen ist am Alperstedter See die Rosenzuchtanlage, die dann zur Tomatenzuchtanlage wurde, genauso nach demselben Konzept entwickelt worden und später mit entsprechenden Holzhackschnitzeln und anderen biogenen Energieträgern ausgestattet worden. Das ist genau das Ziel, um das es geht. Es ist am Ende bei Palinske nicht gelungen, die Gartenbaubetriebe zusammenzubringen, es ist nicht gelungen, das Nahwärmenetz aufzubauen und unter der Autobahn und dem Autobahnkreuz dort an der Stelle miteinander zu verbinden. Das ist das Bittere, denn die Voraussetzungen dazu waren planungsrechtlich alle da und die Anlage für regenerative Energien, die aufgebaut werden sollte, ist am Ende von niemanden mehr in die Investition begleitet worden. Am Ende sind auch die anderen Gärtnereien sehr frühzeitig aus dem Standort ausgestiegen. Insoweit hat die Familie Palinske lange durchgehalten und jetzt erklärt, dass sie sich auf dieser Basis der energetischen Quelle, die sie selber zur Verfügung haben, nicht in der Lage sehen. Da spielt dann am Ende die Frage, was der Erdgaspreis und das Merit-Order mit Strompreisen macht, die eingespeist werden über den teuersten Player, was ich nach wie vor für grundfalsch halte – dass mit Merit-Order tatsächlich unser Strommarktdesign komplett verhunzt worden ist, was ich für ein Riesenproblem halte, und warum ich es für notwendig halte, dass europaweit diese Form geändert wird. Und jetzt komme ich zu der Windkraft. (Beifall DIE LINKE) Denn genau aus den von mir genannten Gründen – da können Sie lächeln, wie Sie wollen, Herr Möller, die Erde ist keine Scheibe. Ich habe mir die ganzen Anlagen dort unten mehrfach angeguckt im Verlauf der Jahre. Er sagt auch in dem Artikel, dass die Weichenstellung 2004 war. Das ist deutlich etwas länger her als die Debatte um Windkraftanlagen oder regenerative Energien, über die wir jetzt reden. Aber wenn wir heute darüber reden, dann will ich mal sagen, dass das Ziel sein muss, eine energetische Veränderung in ganz Deutschland vorzunehmen, dass wir aufhören müssen, die Hauptstromlieferanten, die früher Atomkraftwerke und Großkraftwerke waren, einfach zu substituieren mit entsprechenden Großkraftwerken, die wieder nur an der Nordsee oder der Ostsee sind. Ich halte das nach wie vor für ein Problem. Meine Zielstellung heißt nach wie vor dezentral, regional und regenerativ. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Denn nur, wenn diese Elemente zusammenkommen, und wenn wir alle Energieträger, die möglich sind – und die CDU sagt ja immer, und die FDP auch: Es muss technologieoffen sein. Ich höre dann immer nur, dass Sie Atomkraft meinen, ich meine Technologieoffenheit tatsächlich im umfassenden Sinne. Ja, ja die Atommüllreste will hier in Thüringen keiner haben. Also beim Aussuchen sind Sie dann alle beim Protest dabei. Wenn die Endlageraussuchung losgeht, dann sagen wir immer, aber wir nicht, und bei mir zu Hause auch nicht. Also, es ist wurscht. Bei manchem von dem, was ich jetzt gehört habe, ist egal, wo der Strom herkommt, Hauptsache er kommt aus der Steckdose. Deswegen will ich noch mal sagen, eigentlich sind so Gemeinden wie Firnau, die sich zur Solargemeinde entwickelt haben, so eine Gemeine wie Schlöden, die sich zum Bio-Energiedorf entwickelt hat, oder auch das, was in Tanna passiert ist, die Umwandlung des Nahwärmenetzes, wo zum Beispiel die Bio-Energiemasse von der Güterverwaltung Nikolaus Schmidt zugeliefert wird – Dort sollte kurz vorher noch eine Umstellung auf Erdgas erfolgen. Zum Glück haben sie die Finger davon gelassen, dass die Einzelhäuser nicht mit Erdgas versorgt werden, denn dann wären die im Erdgasschock alle dabei gewesen. Aber auch der Gemeinde in Tanna habe ich eigentlich nahegelegt, sich zu überlegen, ob sie nicht ein oder zwei Standorte mit Windkraft selber betreiben, damit sie mit ihrem Nahwärmenetz ein Stromnetz haben, mit dem sie ihre eigenen Bürger nicht nur mit Wärme versorgen, sondern auch mit Strom versorgen. Das wäre die richtige Antwort. Nein, die Gemeinde wollte es nicht, weil die Bürgerproteste, von denen Sie so gerne reden, mit denen Sie unterwegs sind, es am Ende jeder Gemeinde unmöglich gemacht haben, sich auch dafür zu entscheiden, dass man neben der bioenergetischen Nutzung noch den Strom selber herstellt über Windkraftanlagen, die der Gemeinde selber gehören oder einem Gemeindewerk gehören. Jetzt stehen die fremden Anlagen an der Autobahn. Die verdienen jetzt das Geld für industrielle Anleger und für Kapitalanleger, und da sage ich, das halte ich nach wie vor für den falschen Weg. Ich würde gerne, dass so eine Windkraftanlage für die Gemeinde und die Bürger in der Gemeinde das Geld selber verdient. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Und deswegen, wenn wir heute darüber reden, dann müssen wir über intelligente Energiepolitik reden. Dass das Eichsfeldwerk im Eichsfeld, das einzige Kreiswerk, das wir haben, unter anderem so moderne Anlagen wie Power-to-Heat aufgesetzt hat, gleichzeitig aber selber Windkraftanlagen betreibt, das ist ein Hinweis darauf, dass kluge Lokalpolitiker längst darüber nachdenken, wie sie die Dinge miteinander verbinden. Und ja, da hat die AfD-Rednerin recht, natürlich, wenn Anlagen im Schnitt nur zwanzig Prozent laufen und dann runtergeregelt werden, ist das ein volkswirtschaftlicher Schaden. Das sind die ganzen Gelder, die wir mit aufwenden, und die müssten eigentlich gewandelt werden, indem wir sie nutzbar machen. Deswegen reden wir über grünen Wasserstoff und über Elektrolyseure, die neben die Anlagen gestellt werden, damit wir diesen grünen Wasserstoff auch speichern können, und zwar aus Zeiten, wenn genügend Wind da ist und im Netz schon genügend Strom da ist. Und umgekehrt haben wir in Thüringen genügend Kapazitäten über Pumpspeicherwerke, die die volatilen Energiekurven, nicht die Grundlastfähigkeit – das schaffen die nicht, aber die volatilen Kurven können wunderbar abgespeichert werden, indem wir Pumpspeicherwerke als Zwischenspeicher mit einsetzen. Dann müsste nur aus der Architektur, der Stommarktarchitektur, das Pumpspeicherwerk aus der Kraftwerksphilosophie rausgenommen werden und in eine intelligente Netzplanung eingebaut werden, weil sich die Volatilität durch die unterschiedlichen Anbieter, Wind, Strom und Bioenergie ergibt, die aufeinander abgestimmt werden müssen. Deswegen brauchen wir auch weiterhin das Bekenntnis zur Biogasherstellung, also für das, was unsere landwirtschaftlichen Betriebe an Substraten verarbeiten. Eigentlich gehört das alles in die Anlagen rein, was wir an Grünschnitt und anderen Sachen haben. Das gehört auf keine Mülldeponie, das gehört nicht auf Verrottungsplätze, das gehört einfach energetisch genutzt. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Wer vorgestern die Gelegenheit hatte, auf der Wartburg zu sein – Herr Kemmerich, Sie haben ja den Vortrag von Mercer gehört –, hätte gesehen, was man, anstatt Schwarzlauge zu verbrennen, bis hin zur Ligninherstellung für eine bioenergetische Revolution hat, aus 50 Prozent der Masse eines Baums am Ende Lignin herzustellen, das wieder als bioenergetischer Rohstoff genutzt werden kann. Bei diesen Zukunftsthemen hätte ich gern, dass die mit Thüringen verbunden sind. Wir haben die einzige Pilotanlage der ganzen Welt. Sie steht in Thüringen bei Mercer und schafft jetzt schon eine Tonne und die wollen auf 100 Tonnen Ligninproduktion am Tag hoch. Das ist die Zukunft, bei der ganz viele andere Industrien auf einmal darauf schauen, dass in Thüringen an der Zukunft gearbeitet wird. Während also die einen noch die Windkraftanlagen als den Untergang des Abendlandes beschimpfen, kommen die anderen und sind längst dabei und sagen: Wenn wir die Mengen, die wir an Strom selber herstellen können, nicht in unsere Kalkulation hineinbekommen – und da verstehe ich nach wie vor nicht, dass die FDP behauptet, eine wirtschaftsnahe Partei zu sein. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich verstehe es nicht, wenn am Beispiel des Industriegebietes Erfurter Kreuz die Frage „Wasserstoff und Wasserstoffherstellung“ eine Rolle spielt, wenn bei Deuna, Frau Tasch, ganz klar die Frage steht, wo wir in Zukunft regenerative Energien herbekommen, damit wir unsere CO -Zertifikate überhaupt 2 vorzeigen können und die CO -Abschaltung vor2 nehmen können, die wir großindustrietechnisch vornehmen wollen und wo ich sage, dieses CO könn2 te wieder in einen bioenergetischen Rohstoff umgewandelt werden. Für das Glaswerk Schleusingen hat sich die Familie Wiegand deutlich dazu positioniert und uns ins Stammbuch geschrieben, dass es ein Unding ist, dass sie in ihre Produktion – hier ist vorhin gerufen worden, eine Glaswanne kann mit Windkraft nicht betrieben werden. Eine Glaswanne kann mit Strom betrieben werden und Wiegand hat in Südafrika alle Glaswannen auf Strombasis. Warum gestatten Sie dieser Firma nicht, dass sie ihren Strom selber herstellt und als Eigenstrom in ihre eigene Verarbeitung mit reinnimmt? Dieselbe Frage steht im Stahlwerk Unterwellenborn, dieselbe Frage steht bei Koehler Papier. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, ich zitiere jetzt mal zwei CDUler, bei denen ich immer begeistert war, mit welcher Klarheit sie immer in den Themen unterwegs waren. Andreas Trautvetter ist durch jedes Südthüringer Dorf gezogen, hat gesagt: Wir müssen für jedes Dorf eine Bilanz machen, was jedes Dorf an energetischem Verbrauch hat, um den Energiebedarf selber zu decken. Er hat immer dazugesagt: Dazu zählt die Biomasse, dazu zählt alles, was wir an Photovoltaik beistellen können, dazu zählt aber wenigstens auch eine Windkraftanlage, die in der Nähe des Dorfs aufgebaut ist und ausschließlich für das Dorf selber produziert – Andreas Trautvetter, also ich muss jetzt nicht sagen, dass das eine Erfindung von den Linken wäre. Was mich sehr begeistert, ist die Firma Muhr und Bender in Weißensee, 3.500 Arbeitsplätze. Die brauchen dringend CO -Zertifikate und eine Reduktion des 2 Strompreises über Eigenstrom, den sie selber herstellen. Deswegen haben wir jetzt die gesetzlichen Vorlagen verändert bekommen, auch von dieser sonst immer so verteufelten Ampel, die die Weichen gestellt hat, damit Windkraftanlagen im Abstand von 10 oder 20 Kilometern als Eigenstrom mit hineingenommen werden können. Diese Kopplungsmöglichkeiten haben wir von Thüringen aus unterstützt. Die Firma Muhr und Bender hat Herrn Christian Carius beauftragt – vielleicht erinnert sich der eine oder andere, er war unser Landtagspräsident, ein sehr kluger Kopf, der im Moment dabei ist, in der Region die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass zehn Windkraftanlagen in der Region aufgebaut werden, von denen drei für die Firma Muhr und Bender gebraucht werden. Ihr Denkansatz ist, dass sieben für die Bürger und die Kommunen in der Region zur Verfügung stehen sollen. Das ist genau das, was heute in diesem Gesetzentwurf steht. Leider ist die Bürgerbeteiligung aus dem Gesetzentwurf wieder rausgenommen wurden. Aber der Gesetzentwurf allein löst das Problem nicht. Der Gesetzentwurf hilft nur, einen Schritt in die andere Richtung zu machen. Wenn ich dann den ganzen Tag nur höre, dass im Kern jede Gemeinde mit dem Hinweis aufgerüttelt wird, Windkraftanlagen zerstören unsere Heimat, Energie ist erneuerbar, Heimat nicht – das sind die Transparente, die ich in Ostthüringen in jedem Dorf sehe –, dann sage ich: Seht ihr die Bilder nicht, was zwischendurch mit den Wäldern passiert? Seht ihr die Anzeichen nicht? Ich bin heute Morgen bei den Obstbauern gewesen, die mir gesagt haben, wie ihre Nacht vom 22. auf den 23. April war. Er hat ihre komplette Ernte vernichtet. Weil die Sonne zu früh gekommen ist und die Kälte – ja Herr Möller, da lachen Sie drüber, über die Obstbauern lachen Sie! (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist doch normal!) Verächtlich, weil Ihnen diese Menschen egal sind! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und deswegen, wenn wir mit einer derartigen Technikfeindlichkeit unterwegs sind und glauben, dass wir damit die Heimat schützen, dass wir aber ausblenden, dass die industrielle Basis unseres Landes endlich Energiemengen braucht, die sie selber herstellen, und dass die Weichenstellung zu dieser Energiepolitik damit zusammenhängt, dass wir technologieoffen alle Möglichkeiten nehmen – Ich würde mich freuen, wenn Erfurt die Tiefengeothermie endlich nutzen könnte, wenn – und das ist mein Appell auch an Herrn Habeck – endlich die Weichen gestellt werden, dass man die Stadtwerke Erfurt unterstützt, dass

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Bergner

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Herr Ministerpräsident!

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Bodo Ramelow

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

der Fernwärmebereich, der angeschlossen wird, genutzt wird, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) damit wir für diese 40.000 Bürger in Erfurt eine CO -Neutralität auf Dauer herstellen können. Dann 2 wären das die Beispiele,

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Bergner

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Herr Ministerpräsident!

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Bodo Ramelow

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

wie wir miteinander dieses Land verändern, statt gegeneinander dieses Land permanent schlechtzureden, runterzureden, die Chancen kaputtzumachen. Deswegen, meine Damen und Herren, es ist ein kleiner Schritt heute. Es ist nicht der große.

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Bergner

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Herr Ministerpräsident, …

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Bodo Ramelow

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Aber wenn wir aus dem Blick verlieren, dass es um unsere Heimat geht, und zwar die ganze Heimat – und zu dieser Heimat gehören die Industriearbeitsplätze in diesem Land genauso wie die Dörfer und die Stromrechnungen der Bürger in den Dörfern. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Herr Ministerpräsident, es gibt eine ...

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Bodo Ramelow

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Lasst uns doch mal dafür sorgen, dass die Energiekosten für diese Bürger kleiner werden und nicht größer. Deswegen wäre die Windkraftbeteiligung für die Bürger auch ein Beitrag zur Senkung der Kosten, den die Bürger selber auszugeben haben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage, Herr Ministerpräsident. Dem Wunsch wird offensichtlich nicht Rechnung getragen. So, meine Damen und Herren, es ist neue Redezeit entstanden für die Fraktionen von 4 Minuten und 24 Sekunden. Wünscht jemand, davon Gebrauch zu machen? (Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Der lässt nicht mal eine Zwischenfrage zu!) Dann hat jetzt erst einmal Herr Möller für die AfDFraktion das Wort. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Es gab auch keine Frage vom Präsidenten dazu!) (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Doch natürlich, er hat mehrfach versucht, darauf hinzuweisen!) So, jetzt beruhigen sich bitte erst einmal alle wieder. Einen Augenblick, bitte, Herr Möller. Ich habe in der Tat versucht, den Wunsch auf eine Zwischenfrage zum Ausdruck zu bringen. Es war (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Er war so im Redefluss!) kaum möglich, in den Redefluss hineinzukommen und ist beim Abgang nicht mehr aufgenommen worden. Ich glaube, das ist korrekt so. Und jetzt hat erst einmal Abgeordneter Möller das Wort.

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Stefan Möller AfD

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Ja, vielen Dank. Ich musste noch einmal vor, weil ich einiges richtigstellen muss, was jetzt insbesondere vom Ministerpräsidenten, aber auch von Herrn Möller hier vorgetragen worden ist. Also, zunächst wurde ja bestritten, dass als Grund für die Betriebseinstellung von der Gärtnerei Palinske die Energiepolitik eine Rolle spielt. Sie haben in einem Punkt recht, wenn man das liest, sind es mehrere Gründe. Er sagt also, es ist die Summe der Belastungen der vergangenen Jahre, die waren einfach zu groß. Corona, samt Lockdown – sind Sie auch mitverantwortlich –, die politgesteuerte ganz normale Energiepolitik – ganz normal in Anführungsstrichen –, die Sanktionen gegen Russland, die Gasverteuerung, die Abschaltung der Kraftwerke. Ich meine, das ist relativ eindeutig, meine Damen und Herren. Und wenn Sie jetzt sagen, er referenziert jetzt weiterhin in einem anderen Teil seiner Aussage auf das EEG 2004 – (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Wo ist der Anteil von Thüringen dabei?) Das EEG 2004 ist nichts anderes als die Grundlage der Energiewende, die auch heute noch gilt, nämlich das EEG. Und damals wie heute war die Windenergie Kernstück der Energiewende. Sie war das Kernstück. Und wenn Herr Ramelow jetzt sagt, Merit-Order ist das Problem, also die Abschaltreihenfolge, ja, da frage ich, wo kommt die denn her? Richtig, aus dem EEG! Aus der Energiewende. Die sagt nämlich, dass Photovoltaik als letztes abgeschaltet wird und Windkraft und Gas und alles andere Konventionelle zuerst abgeschaltet wird. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Was kann Thüringen dafür? Was kann Thüringen dafür?) Genau da liegt die Ursache, warum wir keine volkswirtschaftlich sinnvolle Energiepolitik mehr machen. Und das seit Jahrzehnten. So. (Beifall AfD) Man kann natürlich versuchen, sich diesen Fakten nicht zu stellen, indem man dann auf die Obstbauern verweist, denen die Blüten im April erfroren sind. Meine Damen und Herren, das hat es leider schon immer gegeben, dass es im April so einen Frost gab, (Zwischenruf Abg. Beier, DIE LINKE: Genau, jedes Jahr gehen alle Obstbäume kaputt!) in dem die Blüten erfroren sind. Da gibt es in einer vernünftigen Volkswirtschaft die Möglichkeit für entsprechende Betriebe, beispielsweise Rücklagen zu bilden, die sie dann für solche Jahre entsprechend nutzen können, um solche Missernten, die daraus erwachsen, auch auszugleichen. Aber dank dieses genialen Steuersystems, was die Ampel zu verantworten hat, gibt es diese Möglichkeit in dem Maße eben nicht. (Beifall AfD) Und genau das ist das Problem. Lassen Sie die Leute wirtschaften, machen Sie eine vernünftige Energiepolitik, dann brauchen Sie es nicht auf den Rost schieben, meine Damen und Herren! (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Herr Möller!)

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Bergner

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Tribüne, sehr verehrter Herr Vorvorredner, Herr immer noch amtierender Ministerpräsident, der scheinbar die Entgegnungen nicht mehr hören möchte! Es war eine Wahlkampfrede von Herrn Ramelow, frei nach dem Motto: Der Laie staunt, der Fachmann wundert sich! Viele Fakten, aber nicht das benannt, was wirklich Fakt ist. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ist wie bei Ihnen, Herr Kemmerich: Die Fakten wundern sich auch immer!) Erst mal zu der Diskussion um das Windkraftbeteiligungsgesetz: Ob eine Windkraftanlage Sinn oder nicht Sinn macht im volkswirtschaftlichen und energiepolitischen Sinn, ist nicht davon abhängig, wem diese Anlage gehört, sondern ob sie Sinn an dieser Stelle macht. Der Kardinalfehler dieser Energiewende ist, dass wir nicht bedarfsgerecht und ortsgerecht Strom erzeugen, sondern der Volkswirtschaft und damit der gesamten Gemeinschaft aufbürden, sich um die Vermarktung der erzeugten Strommengen zu kümmern. Das führt zu diesen ganzen Stromfehlentwicklungen. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Das ist jetzt nicht Ihr Ernst, oder?) – Ja, das ist mein Ernst – Herr Möller, damit das auch die Zuhörer und Zuschauer mitbekommen, laut lachend, ist ein selbsternannter SPD-Energieexperte, der scheinbar den Bericht des Bundesrechnungshofs nicht gelesen hat, der im Kern so lautet: Wir sind 6.000 Kilometer hinter einer erfolgreichen Energiewende hinterher und das sind sieben Jahre. Solange wir diesen Punkt nicht aufholen, macht der nicht geordnete Ausbau von weiteren erneuerbaren Energieanlagen wenig Sinn. Noch mal: Sie müssen ortsnah und verbrauchsgerecht sein. Zum Thema „Produzieren von Eigenstrom“: Das hat noch so seine gewissen Hürden. Aber auch die Betreiber von großen Industrieanlagen, die sagen, wir können damit unsere Kosten minimieren, machen das aus einem sehr nachvollziehbaren betriebswirtschaftlichen Eigennutzen. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Guck an!) Aber die Gemeinschaft wird weiterhin solidarisch dafür eintreten, die Backup-Kosten für die nicht zur Verfügung stehenden Strommengen zu leisten. Es ist immer noch so, dass wir Sonne und Wind nur 1.800, vielleicht bis 2.000 Stunden im Jahr haben, aber 8.600 Laststunden haben, jedenfalls, wenn man das 24/7 macht. Das müssten Sie einfach mal zur Kenntnis nehmen, bevor Sie den Leuten hier permanent Sand in die Augen streuen und den Eindruck erwecken, wir können mit dem einfachen Weiter-So und dem Erreichen von diesen Klimazielen irgendetwas retten. Alle beklagen Wahlergebnisse vom letzten Sonntag. Gehen Sie einfach mal ran an die Denke, wie die Leute es merken. Auf der Stromrechnung steht kein EEG mehr, aber wer zahlt es denn? Jetzt der Steuerzahler. Sie werden nicht müde, hier weiter und weiter so zu machen, die Leute merken ganz genau, dass das ein Irrweg ist. Herr Ramelow war ja nicht mehr in der Lage oder willens, es weiter zu hören, vielleicht weilt er auf Wahlkampftour, leider schade, das wäre mal inteessant, die Diskussion wirklich zu Ende zu führen, r und nicht in dieser Art und Weise abzuwürgen und mit Fakten die Leute einfach totzuschlagen. Ich komme auch gern noch zu etwas anderem, auch da halte ich es für sehr unverantwortlich. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Im- mer, wenn wir im Wirtschaftsausschuss diskutiert haben, Herr Kemmerich, waren Sie nicht da!) Er hat mir vorgeworfen, den Waldbesitzern vorzuenthalten, so darauf zu reagieren, wie sie ihre Kalamitätsflächen wieder aufforsten, sie stehen da alleine, deshalb gibt es nur ein Ziel: Windkraftanlagen im Wald zu errichten. Das halte ich nach wie vor für falsch. Ich wiederhole gern: Die Windkraftanlage ist nicht danach zu beurteilen, wer sie bezahlt, sondern ob sie Sinn macht. Wir haben in Deutschland 11,1 Millionen Hektar Wald. Wenn wir eine Prämie zahlen würden von 100 Euro pro Hektar – das ist eine Forderung aus dem Bereich der Waldbesitzer –, dann macht das einen Betrag von 1 Milliarde Euro. Das mag jetzt auch nach viel klingen. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und wo kommt das her mit der Schuldenbremse?) Aber die Energiewende, wie wir sie gerade bezahlen – nochmals: Rechnungshof, 6.000 Kilometer, sieben Jahre –, kostet uns fast 1 Milliarde Euro Geisterstrom. Das sind Stromentgelte für Windkraftanlagen, die aus vielerlei Gründen nicht ans Netz kommen. Letztes Jahr haben wir 4,5 Milliarden Euro für Redispatch-Kosten bezahlt, das ist das für Netzstabilisierung, und die EEG-Kosten laufen weiter. Wir sind bei einem Betrag von 25 bis 30 Milliarden Euro, je nachdem wie man rechnen will, die wir zurzeit für die nicht funktionierende Energiewende aufwenden. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Können Sie mal zur Sache reden? Das Thüringer Windenergiebeteiligungsgesetz!) Ob das volkswirtschaftlich Sinn macht, um einem Fetisch zu folgen, diese Welt auf deutschem Boden mit einer verfehlten Energiepolitik zu retten, das muss sich jeder mal fragen lassen. Herr Möller, wenn ich hier vorne rede, haben Sie auch mal den Mund zu halten. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Meine Damen und Herren! Danke schön, Herr Kollege Kemmerich. Ich werbe doch dafür, die Debatten am Pult zu führen und nicht mit Dauerzwischenrufen. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Herr Gleichmann, bitte schön.

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Markus Gleichmann Die Linke

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Ich will eigentlich nur noch mal feststellen: Es geht hier um das Windkraftbeteiligungsgesetz. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Kemmerich, Sie haben von der Bevölkerung gesprochen, die irgendwie nicht einverstanden ist oder die Probleme hat. Da haben Sie recht. Die hohen Stromrechnungen sind natürlich problematisch. Die Teuerungsraten sind problematisch, die wir in der Vergangenheit hatten – auch weil viele Regierungen, Bundesregierungen vor der Ampel, sich zu sehr auf einen Energieträger versteift haben und diese Diversifizierung der Energieversorgung für die Bürgerinnen und Bürger notwendig ist, vor allem auch für die Unternehmerinnen und Unternehmer, damit sie hier in Deutschland einen Zukunftsmarkt haben. Jetzt aber zurück zum Windkraftbeteiligungsgesetz: Was hilft denn der Bevölkerung? Der Bevölkerung hätte jetzt am meisten geholfen, wenn wir dieses Windkraftbeteiligungsgesetz beschlossen hätten, wie ursprünglich von uns eingebracht. Weil, dann hätten nämlich die Bürgerinnen und Bürger, die in der Nähe leben – 2,5 Kilometer entfernt von einer Windkraftanlage –, direkt etwas davon gehabt, nämlich Strompreiserlösgutschriften oder einen deutlich günstigeren Stromvertrag. Und wer macht das jetzt gerade nicht möglich mit seiner Debatte und mit seinem Abstimmungsverhalten? Das scheint die FDP zu sein, das scheint die CDU und die AfD zu sein und eventuell noch der eine oder andere fraktionslose Abgeordnete hier, die wollen wir ja nicht vergessen. Aber Sie machen doch das, was der Herr Voigt auch immer der AfD vorwirft: Wenn es Deutschland schlecht geht, geht es der AfD gut. Herr Voigt, liebe CDU, Sie haben jetzt die Möglichkeit, genau das Gegenteil zu machen. Sie haben die Chance, den Kommunen hier einen Teil zu geben, Wertschöpfung hier im Land zu behalten und vielleicht in einem späteren Schritt auch die Bevölkerung an der Wertschöpfung zu beteiligen. Insofern werbe ich doch noch mal explizit dafür, zu dem zurückzukommen, was hier vorliegt, nämlich ein Beteiligungsgesetz, jetzt leider nur noch für die Kommunen. Es kann ja niemand etwas dagegen haben, ob Windkraftanlagen gebaut werden oder nicht, das wird mit dem Gesetz gar nicht beeinflusst, sondern es geht allein um die finanzielle Beteiligung. Insofern bitte ich hier noch mal um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Vielen Dank, Herr Kollege Gleichmann. Jetzt schaue ich noch einmal in die Runde. Jetzt sehe ich wirklich keine Wortmeldungen mehr und damit kommen wir zur Abstimmung. Beantragt ist durch die AfD-Fraktion nach § 44 der Geschäftsordnung namentliche Abstimmung, weshalb ich die Schriftführerinnen und Schriftführer nach vorn bitte. Entschuldigung, der Hinweis ist richtig. Es wird abgestimmt über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/9850. Das ist ein sehr richtiger Hinweis. Entschuldigung. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was hat denn die AfD jetzt genau beantragt?) Vielen Dank für den Hinweis. Konnten alle Abgeordneten ihr Votum abgeben? Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit stelle ich das fest und bitte um Auszählung. Meine Damen und Herren, es liegt ein Ergebnis vor: mit 37 Jastimmen und 35 Neinstimmen. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen (namentliche Abstimmung siehe Anlage). Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ab. Wer dafür ist, der möge sich jetzt bitte von den Plätzen erheben. Danke schön. Die Gegenstimmen? Danke schön. Damit ist auch in der Schlussabstimmung der Gesetzentwurf angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8549 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/10156 dazu: Zahnarzt- und Apothekenmangel entgegenwirken – öffentlichen Bedarf ausweisen und geeignete Maßnahmen treffen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/10191 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Frau Abgeordnete Stange aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung für die Berichterstattung. (Zuruf aus dem Hause: Frau Eger!) Frau Eger übernimmt die Berichterstattung.

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Cordula Eger Die Linke

Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSG –)

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, der Ausschuss hat mehrfach zum Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 7/8549 beraten. Durch Beschluss des Landtags in seiner 118. Sitzung vom 15. September 2023 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung federführend und an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Gesetzentwurf in seiner 64. Sitzung am 26. Oktober 2023 und in seiner 65. Sitzung am 30. November 2023 beraten, ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt und zunächst die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen. Der Ausschuss hat dann in seiner 66. Sitzung am 6. Dezember 2023, in seiner Sitzung am 25. Januar 2024 und in seiner Sitzung am 7. März 2024 beraten und zu der mit Schreiben der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 1. März 2024 übermittelten Verhältnismäßigkeitsprüfung zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat den Gesetzentwurf in seiner 52. Sitzung am 17. April 2024 und in seiner 53. Sitzung am 26. April 2024 beraten und dem federführenden Ausschuss die Annahme des Gesetzentwurfs mit den Änderungen empfohlen. Ihnen liegt eine Beschlussempfehlung vor, über die wir heute abstimmen wollen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Bergner

Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSG –)

Vielen Dank, Frau Kollegin Eger, für die Berichterstattung. Für die Gruppe der FDP erhält Abgeordneter Montag das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSG –)

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir diskutieren heute einen Gesetzentwurf, der mit Mehrheit im Ausschuss beschlossen worden ist. Das waren auch Diskussionen, die sehr lange geführt worden sind, die irgendwann aber die Frage des Inhalts hinter sich gelassen haben, sodass es am Ende um Formalien ging, beispielsweise die Frage europarechtliche Prüfung usw. Es war eine spannende Diskussion. Aber grundsätzlich geht es ja darum, dem Fachkräftemangel in der medizinischen/zahnmedizinischen Versorgung entgegenzutreten. Da haben wir ja in dieser Legislatur schon entscheidende Beschlüsse gefasst, beispielsweise Kapazitäten in Jena auszubauen. Jetzt kommt hier ein Gesetzentwurf, der mit Quoten Weiteres dafür tun möchte. Wir haben auch – das will ich nicht verhehlen – im Ausschuss dem Änderungsantrag der CDU zugestimmt, nicht nur die Quote bei Hausärzten einzuführen, sondern auch dann, wenn man das schon dort macht, dann auch bei zahnmedizinischen Studienplätzen, weil es einfach in dem Zusammenhang strukturell sinnvoll ist, beides zu tun. Aber konsequenterweise hätte man das natürlich dann, wenn man das für ein probates Mittel hält, auch auf die Pharmazie und die pharmazeutischen Studierenden anwenden müssen. Das ist nicht erfolgt. Aber dem Grundanliegen stehen wir als FDP ohnehin etwas skeptisch gegenüber, weil diese Vorabquoten des Gesetzentwurfs aus unserer Sicht ein Placebo oder eine weiße Salbe sind, wie Sie wollen, denn es passiert am Ende des Tages gar nichts, außer dass man sich hier dafür feiern kann, eine Idee umgesetzt zu haben, die am Ende keine Wirkung zeigen wird. Ich werde das noch mal kurz begründen. Sie schaffen damit nicht einen Studienplatz mehr. (Beifall Gruppe der FDP) Schon heute verbleiben mehr als die im Gesetzentwurf avisierten 10 Prozent in Thüringen. Die Approbation schauen wir uns mal an: 2019 blieben laut Thüringer Landesverwaltungsamt 108 von 282 bei der Landesärztekammer. Das sind 38 Prozent. Das heißt, das, was wir heute beschließen, hat in der Praxis keine Auswirkungen. Wichtiger wären natürlich die echten Kapazitäten, also mehr Studienplätze zu schaffen, und zwar nicht nur bei der Medizin, sondern auch bei der Zahnmedizin – da ist der demografische Wandel dramatisch –, aber auch in der Pharmazie. Wir wissen aber, dass das baulich so schnell gar nicht möglich ist, denn es ist geplant, die Pharmazie in Jena neu zu bauen. Wie lange in Deutschland ein Neubau dauert, das dürfte jedem vielleicht aus dem privaten Umfeld bekannt sein, bei öffentlichen Bauten ist das nicht anders. Also ist doch die Frage nicht, wie wir ein Placebo oder weiße Salbe verteilen, sondern wie wir das Problem lösen. Dazu haben wir als FDP einen Vorschlag gemacht, wie man sofort Studienplatzkapazitäten an den Nachfragemarkt bringt (Beifall Gruppe der FDP) und damit sofort junge Menschen in einem Berufsfeld ausbildet, das wir brauchen. So haben wir gefordert, dass wir sofort Studienplatzkapazitäten bei Übernahme der Studiengebühren von privaten Hochschulen wie auch an europäischen Universitäten sichern. Dass das keine Idee ist, die aus der Luft gegriffen ist oder die keine Verankerung in der Realität hat, hat die Anhörung gezeigt. Während teilweise sehr kritisch über den Gesetzentwurf diskutiert worden ist, kann man beispielsweise in der Zahnmedizin allein am Studienstandort Pécs sofort 20 Studienplätze erwerben, mit der Maßgabe, dann am Ende des Tages die Weiterbildung auch in Thüringen fortzusetzen, um dann mit der Niederlassungsförderung natürlich die Hoffnung zu verbinden, dass am Ende die Kolleginnen und Kollegen auch in Thüringen ihre berufliche Heimat finden. Wir werden uns enthalten, haben die Änderung im Ausschuss aber mitgetragen. Das Ganze bleibt aber leider nur ein Placebo und keine Lösung des Problems, aber das brauchten wir viel deutlicher, also, glaube ich, sind die Ideen, die wir hier präsentiert haben, noch mal strukturierter. Insofern lieber darüber nachdenken, was wirklich hilft, statt einfach weiße Salbe zu verkaufen. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Bergner

Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSG –)

Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Für die AfDFraktion hat Abgeordneter Dr. Lauerwald das Wort.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSG –)

Sehr geehrter Präsident, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream, bereits im Oktober 2020 erfolgte ein Landtagsbeschluss, mit dem die Landesregierung aufgefordert wurde, eine Haus- und Facharztquote von 6 Prozent in von Unterversorgung betroffenen und bedrohten Gebieten einzuführen. Nun bekamen wir sage und schreibe drei Jahre später endlich einen Gesetzentwurf der Landesregierung vorgelegt. Allerdings entspricht die Haus- und Facharztquote von lediglich 6 Prozent nur 17 von insgesamt 286 Studienplätzen. Diese Quote erscheint halbherzig und viel zu wenig in Anbetracht der völlig unzureichenden medizinischen Versorgungssituation im ländlichen Bereich. In sechs Jahren wird es also erstmalig 17 neue Hausärzte in ganz Thüringen auf dem Land geben. 30 Prozent der Hausärzte sind aktuell über 60 Jahre alt. Sie werden sich in absehbarer Zeit in den Ruhestand begeben und in der Versorgung fehlen. Die geplante Haus- und Facharztquote kommt einfach zu spät. Im Gesetzentwurf finde ich weiterhin keine Analyse und Gegenmaßnahmen zu weiteren wichtigen Gründen des Hausärztemangels. Diese sind: das Überborden der Praxen mit Bürokratie, Bestrafungen mit Honorarentzug bei Nichtteilnahme an der digitalen Quartalsabrechnung – auch so vergrault man ältere Kollegen in den vorzeitigen Ruhestand –, Sanktionen und Regresse, Nichtanpassung der Gebührenordnung für Ärzte, die GOÄ, und vor allem die unsägliche Budgetierung. Seit Jahren fordern allein wir als AfD in unseren Anträgen und Gesetzesvorlagen die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für die sofortige und komplette Abschaffung dieser Ungerechtigkeit starkzumachen – ohne Erfolg. Die Folgen sind mangelnde Patientenversorgung mit langen Wartezeiten, Investitionsstau in den Praxen und fehlendes Praxispersonal. Die Praxen verlieren ihren ideellen Wert, sie können nicht mehr im Ruhestandsalter verkauft werden, die wirtschaftlichen Risiken sind unkalkulierbar. Wer will sich da noch als Haus- oder Facharzt neu niederlassen, und dann noch auf dem Land? Denn zu allem Verdruss kommen noch zusätzlich die sich zunehmend verschlechternden Infrastrukturprobleme des ländlichen Raums hinzu: fehlende Schulen, Krankenhäuser, Apotheken, ÖPNV, Kultur- und Freizeitangebote und noch mehr. Das zieht doch die Ärzte schwerlich aufs Land, dahin, wo sie als Hausärzte besonders gebraucht werden. Es wurden zum Gesetzentwurf mehrere Verbesserungsvorschläge vom Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft übernommen. Wichtig erscheint die Implementierung von Zahnärzten und deren fachzahnärztlicher Ausbildung, die Möglichkeit einer Teilzeittätigkeit oder Härtefallregeln bei Schwangerschaften und Kindererziehung. Im Entschließungsantrag wird gefordert, die Quote für Hausärzte auch auf Kinder- und Frauenärzte auszudehnen. Wie wird es weitergehen? Kommt nächstes Jahr von Ihnen, verehrte Kollegen der CDU, der Vorschlag für eine Quote für Augenärzte und Neurologen? Wird zwei Jahre später festgestellt, dass es dringenden Bedarf an Orthopäden und HNO-Ärzten gibt? Das Problem ist: Es findet nur ein Agieren auf Sichtweite statt, nur Symptompolitik, statt die Ursachen anzugehen, sprich die von mir benannten grundsätzlichen Probleme wie Bürokratie, die fehlende angemessene Vergütung, die Misstrauenskultur mit Sanktionen, Strafen und Regressen und die fehlende Wertschätzung. Die Wertschätzung des Arztes in der ambulanten Medizin hat aktuell SPD-Minister Lauterbach mit Füßen getreten. Dazu zitiere ich den Kassenärztechef Andreas Gassen: „Karl Lauterbachs Gesetzespläne zur Krankenhausreform verstoßen in Teilen gegen EU-Recht. Sie sind ein Bruch mit dem Wettbewerbsrecht, weil sie Krankenhäuser gegenüber Arztpraxen bevorzugen. Denn Kliniken sollen nach den Plänen Lauterbachs etliche Aufgaben der wohnortnahen Praxen übernehmen – dafür sollen sie Milliarden an Steuergeldern und Kassenbeiträgen bekommen. Das ist eine Ungleichbehandlung der Arztpraxen – und ein Frontalangriff auf die ambulante Versorgung in Deutschland.“ Dieser Gesetzentwurf wird nicht in der Lage sein, die ambulante medizinische Versorgung auf dem Land zu verbessern. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSG –)

Vielen Dank, Herr Dr. Lauerwald. Für die Fraktion Die Linke hat Abgeordneter Plötner das Wort.

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Ralf Plötner Die Linke

Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSG –)

Danke schön, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Gesetz, das wir jetzt beschließen werden, ist eben kein Placebo, sondern es wird Wirkung entfalten. Zugegebenermaßen müssen wir uns da auch etwas gedulden, bis es dann reell Früchte trägt, aber auch die Versorgung gerade im ländlichen Bereich in Thüringen vor allen Dingen mit niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten wird dadurch gestärkt. Ich glaube auch, liebe Gruppe der FDP, sonst würden Sie sich nicht enthalten, weil Sie doch einen gewissen Sinn in dieser Maßnahme sehen. (Beifall DIE LINKE) Also der Auftrag ist klar: Thüringen hat eine Bevölkerung, die immer aufwendiger medizinisch zu versorgen ist, weil – es ist erfreulich, dass wir alle älter werden – dementsprechend auch die Bedarfe steigen. Das wissen Sie auch, dass wir seit 1990 etwa eine halbe Million Menschen in Thüringen weniger haben, die hier leben und die dann auch logischerweise hier keine Kinder kriegen, die dann auch nicht hier Medizin studieren und leider keine Praxis übernehmen. Deswegen braucht es auch dort im Bereich dieser Versorgung Kreativität und gute Ideen, wie wir uns zu einer besseren Versorgung bewegen können. Es gibt die urbaneren Zentren. Ich möchte gern auch die Stadt, wo das Uniklinikum angesiedelt ist, Jena, nennen. Dort haben Sie zum Beispiel bei der hausärztlichen Versorgung formal eine Überversorgung, weil es über 100 Prozent sind, was dort möglich ist, und dann können Sie bei mir in das Altenburger Land schauen, da haben Sie dann auch zum Beispiel im Bereich Gößnitz-Schmölln eine Versorgung unter 80 Prozent. Das ist eine Ungleichheit, die es zu überwinden gilt, damit alle Menschen thüringenweit gleich gut versorgt sind, was die hausärztliche Versorgung angeht. Deswegen dieser Baustein, dieses Hausärzte- und jetzt auch Zahnärztesicherstellungsgesetz. Die Anhörung und – das Gesamtverfahren wurde hier auch schon, denke ich, ganz gut geschildert, war sehr intensiv und aufwendig, aber es hat sich meines Erachtens am Ende des Tages wirklich gelohnt und ich möchte mich jetzt noch einmal ausdrücklich bei allen bedanken, die dafür gesorgt haben, dass dieses Gesetz so zielführend und seriös beraten worden ist, dass wir heute gemeinsam auch zu einem Beratungsergebnis kommen, was da eben lautet, die Hausärztesicherstellung kommt in Thüringen und genauso für den zahnärztlichen Bereich. Ich möchte ganz kurz noch auf ein paar inhaltliche Punkte eingehen, die echt wichtig sind, die sich auch im Diskussionsprozess noch mal herausgeschärft haben und am Ende mehrheitsfähig waren, zum Beispiel der Wegfall der harten Orientierung am Numerus Clausus. Wir wissen – und das kennen Sie alle –, es gibt sicherlich hochmotivierte Menschen, die medizinischen Sachverstand haben, sehr kompetent in vielen Bereichen des Lebens sind und vor allem gut mit Menschen können, wo aber eben diese Durchschnittsnote am Ende nicht stimmt bzw. nicht genau diesen Punkt erreicht, dass man zugelassen wird, aber auch diesen Menschen sollen hier die Türen und Tore geöffnet werden, einerseits Medizin an der Uni Jena zu studieren und dann auch ihren Beitrag bei der Versorgung der Menschen in Thüringen zu leisten. Ich glaube, das ist eine total sinnvolle Erweiterung, die ich hier noch einmal unterstreichen möchte. Genauso, wie überhaupt – sage ich mal – soziale Aspekte einer Lebenssituation jetzt auch noch mal sehr konkret Niederschlag im Gesetz gefunden haben. Ich denke, hier wurde sehr viel berücksichtigt und an sehr viel gedacht. Wir können diesem Gesetz heute am Ende guten Gewissens zustimmen. Ich möchte aber noch darauf hinweisen, dass es nur ein Baustein ist und wir die medizinische Versorgung immer im Gesamtpaket denken und sehen müssen. Es geht natürlich auch darum, sind die Kindergartenplätze, Schulplätze in der Region vorhanden, habe ich ein gutes öffentliches Netz, habe ich vor allem auch einen guten Breitbandausbau – sprich, schnelles Internet. All das sind Dinge, die Menschen bewegen, sich in einer Region niederzulassen, dort ihren Lebensmittelpunkt zu finden, und das trifft auch auf Ärztinnen und Ärzte zu. All diesen müssen wir wirklich diese guten Rahmenbedingungen geben, dass sie das gerne tun. Das Gesetz verpflichtet hier zum einen, einen gewissen Anteil von Studierenden, aber auch die gute Niederlassungsförderung, die wir haben, die guten Ärztescouts, die dank einer guten Arbeit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringens zusammen mit dem Uniklinikum Jena dort unterwegs sind und Menschen werben, hier in Thüringen ihre Zukunft zu sehen. All das müssen wir bei den Sachen mitbedenken. Ich möchte wirklich sehr dafür werben, heute gemeinsam dieses Gesetz zu tragen, weil es wirklich ein wichtiger Punkt ist, um Versorgungssicherheit im Bereich der medizinischen Versorgung auf viele Jahre in Thüringen abzusichern. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Bergner

Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSG –)

Vielen Dank, Herr Kollege Plötner. Für die CDUFraktion erhält Abgeordneter Zippel das Wort.

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Christoph Zippel CDU

Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSG –)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Endlich – es kommt die Landarztquote. Lange schon überfällig, ist das Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz endlich in der zweiten Beratung. Schon seit 2019 haben wir dies in der Drucksache 7/85 als CDU-Fraktion gefordert. 2020 mussten wir es gegen massive Widerstände von Rot-Rot-Grün durchbringen. Jetzt ist es 2024. Ganze fünf Jahre sind vergangen. Eine Wahlperiode hat es gedauert. Es ist wohl von Glück zu sprechen, dass das Gesetz noch beschlossen werden kann, angesichts der Diskussionen, die wir im Ausschuss hatten – wir haben es gerade angedeutet bekommen –, und es stand ebenfalls mehrfach auf Messers Schneide. So viel zur Vorgeschichte. Doch ich will noch einmal ausführen, worum es eigentlich geht. Wir haben als CDU eine klare Vision. Niemand soll länger als 20 Minuten bis zum nächsten Haus-, Frauen-, Kinder- oder Zahnarzt und zur nächsten Apotheke brauchen. Wir nennen dies das 20-Minuten-Land. Im Gesundheitsreport haben wir ausführlich dargestellt, welche Probleme bestehen und welche Handlungsansätze dafür geboten sind. Daher nur so viel: Wir haben ein strukturelles Fachkräfteproblem im Gesundheitssektor. Im Jahr 2040 werden wir ganze 15 Prozent mehr Mediziner benötigen, als eigentlich vorhanden sind. Auch die Zahnärzte sind betroffen, und im Gegensatz zur Zahl der Mediziner nahm die Zahl der Zahnmediziner von 2004 bis 2021 sogar ab. Dazu kommt ein grundsätzlicher Mentalitätswandel in der Bevölkerung. Junge Menschen bleiben eher in der Stadt, in der sie auch studiert haben, und nur die Hälfte der aus Thüringen stammenden Medizinstudenten in Jena konnte sich vorstellen, auch nach ihrem Studium in ihrer Heimatregion zu arbeiten. Die Hälfte aller aus Thüringen stammenden Medizinstudenten – klingt erst mal nicht schlecht, stammen doch nur 37 Prozent der befragten Medizinstudenten aus Thüringen. Wir müssen die jungen Menschen also früh für eine Zukunft und ein Leben auf dem Land begeistern, und gleichzeitig nimmt eben die Work-Life-Orientierung zu und immer weniger Menschen sind bereit, eigenverantwortlich zu arbeiten, in die Selbstständigkeit zu gehen und damit in dieses persönliche Risiko. Mit der Landarztquote vergeben wir einen Teil der Studienplätze, und ich wünschte, es wären mehr Bewerber, die sich bereit erklären, sich nach ihrem Studium als Hausarzt in einem Mangelgebiet niederzulassen. Damit erreichen wir eine Steuerung, die wir gemeinsam mit der Niederlassungsförderung als zielgenau ansehen. Die Landarztquote ist also ein guter Schritt, doch nicht nur für Ärzte, sondern auch für Zahnärzte und Pharmazeuten. Denn hier liegen die Probleme ähnlich. Deshalb bin ich froh, dass wir unseren Antrag zur Aufnahme der Zahnärzte und einer Landzahnarztquote nach wirklich intensivem Drängen in mehreren Fachausschüssen endlich aufgenommen haben. Ich will auch ein wenig wehmütig sagen, bei den Pharmazeuten weist auch der geänderte Gesetzentwurf aus meiner Sicht immer noch eine Lücke auf, die wir in der verbleibenden Zeit nicht hätten rechtssicher schließen können. Für mich persönlich ist das ein Ansporn, hier in der nächsten Legislaturperiode im Austausch mit den Betroffenen nachzulegen. Als CDU-Fraktion versuchen wir, mit unserem Entschließungsantrag genau das deutlich zu machen, dass auch Pharmazeuten über eine Quote motiviert werden sollen, sich in unterversorgten Gebieten niederzulassen, dort, wo sie am dringendsten benötigt werden. Wir haben jedoch darüber hinaus noch weitere Anpassungen. Bei einer so prekären Versorgung, wie sie prognostiziert wird, reicht eine Vorabquote von 6 Prozent nicht aus. Wir brauchen die höchstmögliche Quote. Da fordern wir, die Vorabquote auszuschöpfen und möglichst viele der 20 Prozent Studienplätze nach Landeskriterien zu vergeben. Dazu kommt, ich bin der Ansicht, dass wir die Quote mit einem Thüringen-Stipendium flankieren sollten. Wer hier in den Versorgungsriss tritt, den sollten wir auch im Studium nicht allein lassen. Deswegen fordern wir ein Thüringen-Stipendium für die Medizin-, Zahnmedizin- und Pharmaziestudenten, damit sie sich vollständig auf das Studium konzentrieren können und finanziell abgesichert sind. Und, wir sollten auch über eine Quote für Kinder- und Frauenärzte nachdenken, denn auch an diesen fehlt es, und wir halten sie für grundlegend und für eine garantiert gute medizinische Versorgung in ganz Thüringen. Ich will zusammenfassen: Wir haben endlich nach fünf Jahren Kampf diesen beschlussreifen Gesetzentwurf. Wir kommen dem 20-Minuten-Land endlich näher, und dies ist ein Schritt und ein Grund, den es heute sicherlich zu feiern gilt. Wir wollen aber in der nächsten Wahlperiode hier weitergehen. Wir können dieses Instrument durchaus weiter ausbauen. Unsere Vorschläge liegen, wie gesagt, auf dem Tisch. Wir stimmen daher dem Gesetzentwurf mit Freude zu und bitten Linke, SPD, FDP und Grüne darum, auch unserem Entschließungsantrag zuzustimmen und die ersten Pflöcke für die Gesundheitspolitik der nächsten Wahlperiode einzuschlagen. Vielen Dank.

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Bergner

Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSG –)

Vielen Dank, Herr Kollege Zippel. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich keine. Dann, bitte schön, Herr Staatssekretär.

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Prof. Dr. Speitkamp

Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSG –)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, in Thüringen wird die Nachbesetzung von Hausarztsitzen zunehmend schwieriger. Das ist für unsere Bürgerinnen und Bürger bereits jetzt spürbar, wenn diese nach Schließung ihrer bisherigen Haus- und Zahnarztpraxis einen neuen Hausoder Zahnarzt finden möchten. Etwa ein Drittel der Hausärzteschaft – das ist eben auch schon angesprochen worden – ist aktuell mindestens 60 Jahre alt und wird daher in den kommenden Jahren altersbedingt aus der Versorgung ausscheiden. Gleichzeitig rücken im Verhältnis zu wenig junge Ärztinnen und Ärzte nach, die vor allem im ländlichen Raum in der hausärztlichen Versorgung tätig sein möchten. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Zahnärztinnen und Zahnärzten. Das Durchschnittsalter der Thüringer Zahnärzteschaft ist mit rund 54 Jahren das höchste aller Bundesländer. Das heißt, dass in den nächsten zehn Jahren 50 Prozent der Zahnarztpraxen aus Altersgründen schließen müssen. Da Thüringen ländlich geprägt ist, die Einwohnerzahl sinkt und das Durchschnittsalter der Bevölkerung steigt, nimmt die Nachfrage nach hausärztlicher und zahnärztlicher Behandlung zu. Gleichzeitig verschlechtert sich die wohnortnahe hausärztliche und zahnärztliche Versorgungslage. Das Land wirkt dieser Entwicklung bereits entgegen, indem jungen Ärztinnen und Ärzten bzw. auch Zahnärztinnen und Zahnärzten eine Vielzahl von Förderungen angeboten wird, beispielsweise eine Förderung für eine Niederlassung oder eine Weiterbildung. Es ist jedoch absehbar, dass die bereits wirksamen Instrumentarien allein nicht ausreichen werden, um die hausärztliche und zahnärztliche Versorgung vor allem in den ländlichen Gebieten für die Zukunft sicherzustellen. Mit Blick auf die älter werdende Bevölkerung in Thüringen sowie auf immobile Menschen, Menschen mit Behinderungen, Menschen in Pflegeeinrichtungen benötigt es weitere Anstrengungen, um auch künftig dem wachsenden Bedarf an einer wohnortnahen, hausärztlichen und zahnärztlichen Versorgung zu entsprechen. Eine dieser Anstrengungen stellt die Verabschiedung des Haus- und Zahnärztesicherstellungsgesetzes dar. Mit diesem Gesetz wird der Landtagsbeschluss vom 2. Oktober 2020 umgesetzt. Demnach soll für die Vergabe von Medizinstudienplätzen eine Haus- und Facharztquote in Höhe von 6 Prozent mit dem Ziel auf den Weg gebracht werden, die ärztliche Versorgung in von Unterversorgung betroffenen oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten zu sichern. Entsprechend ist das Gesetz so ausgestaltet, dass Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen der Vorabquote einen Medizinstudienplatz erhalten können, wenn sie sich bereit erklären und verpflichten, im Anschluss an ihre Aus- und Weiterbildung für eine festgelegte Zeitspanne in einem von Unterversorgung betroffenen oder bedrohten Bereich hausärztlich tätig zu werden. Mit Umsetzung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur Aufnahme der Zahnärzteschaft in das Gesetz wird nun auch für Bewerberinnen und Bewerber um einen Studienplatz der Zahnmedizin die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen einer Vorabquote einen erleichterten Zugang zum Studium zu erhalten. Auch das gilt nur, wenn die sich im Gegenzug verpflichten, für eine festgelegte Zeitspanne in einem von Unterversorgung betroffenen oder bedrohten Bereich zahnärztlich oder kieferorthopädisch tätig zu werden. Sehr geehrte Abgeordnete, mit der Verabschiedung unseres Haus- und Zahnärztesicherstellungsgesetzes in der nach Beschlussempfehlung vorliegenden Fassung kann eine hinreichende hausärztliche und zahnärztliche Versorgung in weniger dicht besiedelten Gebieten auch künftig gewährleistet werden. Hierdurch erfüllt das Land seine allgemeine verfassungsrechtliche Infrastrukturaufgabe, insbesondere die Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit seiner Bevölkerung nach Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Auch wenn die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringen den gesetzlichen Auftrag zur Sicherstellung einer wohnortnahen ambulanten Versorgung nach § 105 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch innehaben, setzt die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags voraus, dass eine ausreichende Zahl an Ärztinnen und Ärzten bzw. Zahnärztinnen und Zahnärzten für eine ambulante Versorgung in Gebieten mit besonderem Bedarf zur Verfügung steht. Das vorgesehene Gesetz ebnet hierfür den Weg und bildet einen weiteren Baustein zur Stärkung der ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung in Ergänzung zu den bereits im Verlauf der letzten Jahre errungenen Maßnahmen wie der Niederlassungsförderung der Stiftungspraxen, dem Ärztescout oder dem umfangreichen Angebot der Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen mit beispielsweise dem Thüringen-Stipendium oder dem Mentoren-Projekt. Wir möchten Sie daher bitten, dem Gesetzentwurf und der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung heute zuzustimmen. Hinsichtlich des von der Fraktion der CDU mit Datum vom 05.06.2024 eingebrachten Entschließungsantrags ist festzustellen, dass dieser zum Ziel hat, die Versorgungssituation auch im fachärztlichen Bereich zu stärken sowie die Apotheker in den Anwendungsbereich des Gesetzes mit aufzunehmen. Beides sind durchaus erstrebenswerte Ziele, deren Umsetzung in jedem Fall mit der bereits im Gesetzentwurf vorgesehenen Evaluation zu prüfen sein wird. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung und Formulierung des Entschließungsantrags besteht aus fachlicher Sicht jedoch auch Anpassungsbedarf, vor allem aufgrund der fehlenden Bedarfsplanung bei den Apothekern. Das geben wir vor der Abstimmung zu bedenken. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSG –)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit kommen wir zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf. Wir stimmen ab erstens über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 7/10156. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Die Gruppe der FDP und die AfD-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir stimmen zweitens ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/8549 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer ist dafür? Das sind wiederum die Fraktionen der Linken, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU in Teilen – es machen nicht mehr alle mit. Jetzt kommen wir zu den Gegenstimmen. Erwartungsgemäß keine. Und die Enthaltungen? Das sind wiederum die Fraktion der AfD und die Gruppe der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung ebenfalls angenommen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind inzwischen alle aus der CDU-Fraktion, (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Vier – festzuhalten für das Protokoll!) die SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. (Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Fünf, fünf!) Bitte? Wir schauen auch mal hinter mich. (Heiterkeit DIE LINKE) Und jetzt mal Ruhe hier! Die Gegenstimmen? Keine. Und die Enthaltungen? Die Gruppe der FDP und die Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/10191. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt ums Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der AfD. Enthaltungen? Die Gruppe der FDP. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 32 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9818 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/10115 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Herr Abgeordneter Bilay aus dem Innen- und Kommunalausschuss für die Berichterstattung.

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Sascha Bilay Die Linke

Thüringer Gesetz zur Änderung verwaltungsrechtlicher Vorschriften im Jahr 2024

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf wurde im Innen- und Kommunalausschuss in mehreren Sitzungen beraten. Wir haben dazu auch eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Im Ergebnis der Beratungen stellte sich heraus, dass wir einzelne redaktionelle Änderungen am Gesetzentwurf noch mal vornehmen müssen. Das betrifft Verweisungen auf andere Gesetze. Das finden Sie hier in der Beschlussempfehlung am Ende aufgeschrieben. Mit diesen Änderungen kann der Gesetzentwurf auch angenommen werden. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Änderung verwaltungsrechtlicher Vorschriften im Jahr 2024

Vielen Dank, Herr Bilay, für die Berichterstattung. Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine vor. Ich schaue in Richtung der Landesregierung, auch da keine Wortmeldung. Damit kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/10115. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Das sind die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir stimmen zweitens über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/9818 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung für die Beschlussempfehlung ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen. Wir stimmen über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Danke schön. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Enthaltungen? CDUFraktion und Gruppe der FDP. Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 61 „Digitales Thüringen, Kompetenzen bündeln, Visionen entwickeln und Maßnahmen fördern“. Gibt es dazu andere Auffassungen? Ich sehe das. Bitte schön, Herr Abgeordneter Blechschmidt.

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André Blechschmidt Die Linke

Thüringer Gesetz zur Änderung verwaltungsrechtlicher Vorschriften im Jahr 2024

Herr Präsident, ich finde es wirklich hervorragend, dass wir noch digitale Sachen abarbeiten wollen, aber mit Blick auf einige stattfindende konstituierende Sitzungen in den Stadt- und Kreistagen würde ich Sie bitten, den Tagesordnungspunkt nicht mehr aufzurufen.

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Änderung verwaltungsrechtlicher Vorschriften im Jahr 2024

Erhebt sich hiergegen Widerspruch? Das ist nicht der Fall, dann verfahren wir so. Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen viel Erfolg bei den konstituierenden Sitzungen. Meine ist erst nächste Woche.

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