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Hoffmann

AfD 12.06.2024 Sitzungen 7/139

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, sollte Thüringen seine Gemeinden und Bürger durch finanzielle Verlockungen, die auch noch auf unrealistischen Zahlenbeispielen basieren, dazu verleiten, dass diese der Zerstörung ihrer Heimat und Natur durch die Windkraftindustrie zustimmen? Die AfD-Fraktion sagt dazu Nein – heute, im Ausschuss und auch schon bei der Ausschussüberweisung des vorliegenden rot-rot-grünen Machwerks. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Können die das nicht selbst entscheiden?) Konsequent haben wir in Vorlage 7/5923 eine ablehnende Beschlussempfehlung formuliert, die gegen das Vorhaben votiert – ein Vorhaben, das im Juli 2023 mit medialem Tamtam als Begleitmusik als Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks gesprungen und nach drei Anhörungen und Änderungsanträgen im Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz als Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks gelandet ist. Immerhin hat es der Entwurf mit mehrheitlicher Zustimmung aus dem Ausschuss zurück ins Plenum geschafft. An uns lag das nicht. Damit will ich in die Anhörung einsteigen und die Menschen vor Ort zu Wort kommen lassen. Ich zitiere aus der Stellungnahme des Kultur- und Heimatvereins Oberstadt: „Wer noch mehr Windräder will, ist nicht wählbar! Dieses Plakat hängt seit der letzten Landtagswahl an unserer Dorflinde im Ortskern von Oberstadt. Zu dieser eindeutigen Botschaft stehen wir weiterhin uneingeschränkt. In Petitionen, Anhörungen, Demonstrationen und Aktionen haben wir Menschen aus Südthüringen, speziell des ,Kleinen Thüringer Waldes‘, ganz deutlich unseren Standpunkt dargelegt, ja sogar im Landtag öffentlich angesprochen und dennoch geht die [rot-rot-grüne] Minderheitsregierung komplett konträre Wege. Sie ignoriert den Wählerwillen und sie treibt eine weitere Spaltung der Gesellschaft voran. Wo bisher Bürgerinitiativen und Kommunalverwaltungen an einem gemeinsamen Strang zogen, setzt man nun auf Interessenkonflikte.“ Die Bürgerinitiative Gegenwind im Kleinen Thüringer Wald schreibt, ich zitiere: „Den eingebrachten Gesetzentwurf lehnten und lehnen wir weiterhin eindeutig ab und begründen dies wie folgt: Der im Gesetzentwurf richtig erkannte Akzeptanzverlust wird nicht ursächlich verfolgt. Aufgrund mangelnder Rücksichtnahme auf Natur- und Landschaftsschutz, Artenvielfalt, Denkmalschutz, ländliche Lebensweise und nicht zuletzt das Ignorieren gesundheitskritischer Aspekte sehen wir die Vorlage als zutiefst unmoralisches Angebot.“ (Beifall AfD) Und weiter: „Wir sehen seit der Einleitung der Energiewende eine steigende dirigistische Planwirtschaft. Ohne den adäquaten Ausbau von Speicherund Netzkapazitäten sowie den Aufbau einer entsprechend notwendigen Backup-Struktur [...] ist die Forcierung der Windenergie nicht im nationalen [...] Interesse.“ Letztlich sagen sie – die Anzuhörenden – auch: „Vielmehr sehen wir eine zunehmende Gefährdung des Wirtschaftsstandortes Deutschland durch rigorose Umstellung auf volatile Energien und Zufallsstrom und weiter steigende Energiekosten. Die Verneinung der Technologieoffenheit in der Energieversorgung [...] sorgt für neue Abhängigkeiten von Externen.“ Es sind aber nicht nur die direkt vor Ort Betroffenen, die den Gesetzentwurf ablehnen. Die mündliche Anhörung im Ausschuss im September 2023 hat ergeben, dass nahezu alle Anzuhörenden Kritik geäußert haben, sei es an der eben schon zur Sprache gekommenen Auswirkung auf die Natur, zum Lokalstromtarif, zum bürokratischen und personellen Mehraufwand, zu verfassungsrechtlichen Bedenken oder sei es der Hinweis gewesen, dass das Land Thüringen einen Flickenteppich hervorruft. Auch wenn diese Kritik zu dann insgesamt drei Änderungsanträgen führte, blieb die Ablehnung von wichtigen und bedeutenden Akteuren im Freistaat. So lehnt die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern das Vorhaben ab. Die IHK Erfurt geht dabei in ihrer Stellungnahme dezidiert auf die Schwachstellen des Gesetzes ein. Der Gemeinde- und Städtebund verweist auf den personellen Mehrbedarf. Die TEAG übt Kritik, wie auch der Bundesverband der Deutschen Energieund Wasserwirtschaft. Hinzu kommen die vielen kritischen Stimmen im Online-Diskussionsforum. Ein weiteres Gegenargument ist die abenteuerliche Rechnung. Während das Statistische Bundesamt für Binnendeutschland 1.800 Volllaststunden für Windanlagen angibt, hantieren Sie von Rot-RotGrün mit 2.300 Stunden. An welchen Thüringer Standorten es 2.300 Volllaststunden gibt, sind Sie bis heute schuldig geblieben. Durchschnittlich sind die Anlagen in Thüringen nur zu 20 Prozent ausgelastet. In Ihrem Gesetzentwurf arbeiten Sie mit mindestens 40 Prozent, und das ist unredlich. (Beifall AfD) Unredlich ist auch, dass Sie von Rot-Rot-Grün von Akzeptanz reden, aber ein Nein zur Windindustrie nicht akzeptieren. Lassen Sie den ländlichen Raum in Ruhe und unterstützen Sie die Kommunen lieber über den Haushalt. Der Versuch, Akzeptanz zu erkaufen, ist gescheitert, und das wird bei einem eventuellen Inkrafttreten des Gesetzes noch sichtbarer werden, weil die Bürger da draußen ihre Heimat nicht verkaufen. Die Annahme, dass die Natur verkäuflich ist und die Menschen käuflich sind, wird – wie jede Ideologie – an der Realität scheitern. (Beifall AfD) Wir stimmen daher konsequent und mit Rückgrat gegen den Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall AfD)

Protokoll ↗