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Stefan Schard

CDU 12.06.2024 Sitzungen 7/139

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes – Einführung eines integrierten Bachelorgrades in der juristischen Ausbildung

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ja nicht das erste Mal, dass wir uns in diesem Hause mit einer Reform der Juristenausbildung beschäftigen und ich hoffe auch sehr, dass dieser Vorschlag ebenso eine Mehrheit bekommt wie der letzte Vorschlag. Ich erinnere daran, dass die CDU-Fraktion im Laufe der Legislaturperiode ein sehr umfangreiches Justizforum durchgeführt hat und hat – wie das richtig und wichtig ist – Leute, die mit der Materie hauptsächlich zu tun haben – Anwälte, Richter, Staatsanwälte, aber auch Studenten – mit einbezogen und wir haben gemerkt, dass es enormen Gesprächsbedarf gibt, nach wie vor. Es gab auch zahlreiche Hinweise aus den Gerichten, aus dem Justizvollzug, aber natürlich auch von den Rechtsanwälten, auch Hinweise aus der Wissenschaft, nämlich unserer Universität mit ihrer Fakultät in Jena. Es stellte sich auch heraus, dass das natürlich ein bedeutender Punkt für die Studentenschaft ist, und ich darf an dieser Stelle herzlich auch die Vertreter der Fachschaft begrüßen, die sich offensichtlich sehr stark mit eingebracht haben. Ich erinnere mich auch gerne an die Übergabe des großen Plakats jüngst hier vor dem Haus, deshalb auch herzlich willkommen insbesondere zu diesem Punkt. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, Gruppe der FDP) Anlass war ein Gesetzentwurf, den wir hier eingebracht haben, um eben diesen Bachelor auf den Weg zu bringen. Es wurde in der Berichterstattung erwähnt, dass dieser Punkt dann auch aufgegriffen wurde und auch Rot-Rot-Grün an dieser Stelle einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Diese Gesetzentwürfe unterschieden sich aber an zwei wesentlichen Punkten: Zum einen wollte Rot-Rot-Grün die Änderung des Richter- und Staatsanwältegesetzes an dieser Stelle mit behandeln, auch wenn ich an dieser Stelle den Zusammenhang nicht wirklich erkenne. Zur Juristenausbildung tragen wir diesen Punkt natürlich mit im Zusammenhang mit der Verhandlung über den Bachelor. Es gibt aber noch ei ­ nen zweiten Unterschied, der sich am Anfang noch herauskristallisiert hat, und das war die Frage der Bachelorarbeit. Für uns war von vornherein klar, dass die Bachelorarbeit natürlich Bestandteil sein muss, weil wir in allen anderen Ausbildungen selbstverständlich auch eine Bachelorarbeit haben, und da stellte sich natürlich die Frage, warum denn gerade im juristischen Bereich diese Bache orar l ­ beit, wie sie dann auch immer ausgestaltet ist bzw. wie wir uns darauf verständigt haben, eben nicht zum Tragen kommen soll, auch vor dem Hinter ­ grund, dass wir damit natürlich diesen Bachelor nicht abwerten wollen, sondern im Gegenteil aufwerten wollen. Er ist nämlich aus unserer Sicht ein sehr bedeutender Abschluss. Es hat sich dann auch im Gesetzentwurf niedergeschlagen, dass eben die Bachelorarbeit notwendig und sinnvoll ist, egal, ob jetzt über die Universität – das haben wir ja hier besprochen – oder ob wir das gleich explizit im Gesetz regeln. Auch bei der Anhörung – das ist auch noch mal deutlich geworden – ist hier sehr viel Sympathie für die Notwendigkeit der finalen Bachelorarbeit zur Kenntnis gegeben worden bzw. – so, wie es dann in das Gesetz oder in den Gesetzesvorschlag auch Einklang gefunden hat – für die Möglichkeit einer äquivalenten Leistung, was dann zusammen mit der ergänzenden Satzungsbefugnis der Universität eine Leistung definieren kann oder die gleichwertige Bachelorarbeit dann auch nahtlos in dem Studium eingefügt sein kann. Insgesamt waren – das will ich an dieser Stelle noch mal sagen – die Rückmeldungen zum Vorhaben der Einführung des Bachelors sehr positiv. Ich erinnere mich auch hier an die verschiedenen Stellungnahmen aus der Fachschaft. Meine Damen und Herren, der Fachkräftemangel macht natürlich vor der Justiz nicht halt. Das wissen wir. Das haben wir bei der Einbringung des Gesetzentwurfs auch schon mal besprochen bzw. auch bei den zurückliegenden Änderungen besprochen. Auch die Anzahl der Studenten an unserer Fakultät, an unserer Universität hat sich an vielen Stellen im Jurastudium verringert. Das ist aber nicht nur in Thüringen der Fall. Leider ist ein gewisser Rückzug aus dem Jurastudium zu erkennen. Es ist ein sehr intensives Studium. Nichtsdestotrotz sind natürlich jetzt die Karriereaussichten im juristischen Bereich wieder sehr stark. Ich hoffe, dass wir mit solchen Gestaltungen der Attraktivität dazu beitragen, dass am Ende die Attraktivität des Jurastudiums an unserer Universität in Jena natürlich auch wieder zunimmt. Aus dem privaten Sektor sind auch Meldungen zu hören, dass es Probleme bei Rechtsanwälten bzw. bei den Freiberuflern gibt. Das soll uns dazu bewegen und motivieren, die Attraktivität des Jurastudiums zu steigern. Ich denke und bin davon überzeugt, dass wir mit dem Bachelor, mit diesem Puzzleteil im Gesamtgefüge, eine gute Grundlage legen können, das Jurastudium wieder attraktiver zu machen und mit Interesse auszugestalten. Der Bachelor hilft uns genau dort. Uns ist klar, dass in Zukunft Richter und Staatsanwälte weiter nur eingestellt, verbeamtet werden können, wenn sie das Erste und das Zweite Staatsexamen bestehen. Dieser Bachelor soll auch diese Staatsexamina nicht ersetzen, er soll aber das Studium ergänzen, denn es gibt viele Fälle, bei denen sich mitunter in der Lebensplanung etwas ändert, in denen vielleicht auch mit dem Prüfungsstress aus den unterschiedlichsten Gründen nicht ganz so verfahren werden kann und das Erste Examen an dieser Stelle nicht bestanden wird. Da hilft der Bachelor. Er schafft quasi eine Art Sicherungsnetz im Studium. Für die Studenten bedeutet das, dass es die Chance auf einen Abschluss gibt, selbst wenn das Erste Examen am Ende aus welchen Gründen auch immer nicht gelingt. Diese Sicherheit, denke ich – und davon bin ich ebenso überzeugt –, ist ein entscheidender Vorteil und schafft dann für diese Studenten in psychologischer Sicht, aber nicht nur dort, eine gewisse Sicherheit. Wir sehen es in anderen Bundesländern. In einigen Bundesländern ist dieser Schritt bereits unternommen worden. Dort gibt es den Bachelor. Die andere Seite dieser Medaille ist, dass wir uns in Thüringen dieser Tendenz nicht entziehen sollten, sondern unsere Ausbildung in Thüringen attraktiv halten sollten. Dieser Bachelor macht die Ausbildung aus meiner Sicht attraktiver. Deshalb spreche ich mich und auch für meine Fraktion sehr dafür aus, dass wir diesen Bachelor heute hier mit diesem Gesetzentwurf einführen. Die Menschen, die ihr Studium absolvieren und gegebenenfalls das Examen am Ende nicht bestehen, haben während des Studiums trotz allem sehr umfangreiche Rechtskenntnisse erhalten, haben sich in die Rechtsmaterie eingearbeitet. Es wäre doch aus unserer Sicht eine Verschwendung dieser Ressourcen, wenn wir dann sagen würden: Ohne das Examen gibt es nichts. Das macht es den Studenten schwerer, aber auch in Zeiten des Fachkräftemangels ist das an den unterschiedlichsten Stellen aus meiner Sicht sehr wichtig, dass wir mit dem Bachelor trotzdem sehr gutes Fachpersonal ausbilden können. Die Einführung dieses Bachelors in unser Rechtssystem ist also bedeutend für den öffentlichen Dienst, aber auch für die Privaten. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir das heute so beschließen würden, das Jura-Studium in Thüringen attraktiver machen im Interesse von uns allen, aber natürlich auch im Interesse der Studenten handeln. Ich erinnere mich zum Abschluss an die Übergabe, die Staffelstabübergabe am Landgericht in Mühlhausen. Dort sagte der scheidende Präsent, dass ohne eine funktionierende Justiz der Rechtsstaat nicht funktioniert und dass es ohne Rechtsstaat keine Demokratie gebe. Ich bin sehr davon überzeugt, wenn wir das heute positiv beschließen, dass wir dann einen wichtigen Schritt für eine funktionierende Justiz und damit auch für unsere Demokratie leisten. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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