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Denny Möller

SPD 12.06.2024 Sitzungen 7/139

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Danke. Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, die Debatte um die Windkraft ist eine Debatte, die leider sehr oft auf politischen Überzeugungen und Interessen beruht, die aber weit an den Interessenlagen unseres Freistaats vorbeigeht. Uns als Sozialdemokraten ist es wichtig, dass wir mit diesem Gesetz ermöglichen statt verbieten. Hier geht es darum, die Kommunen vor Ort daran zu beteiligen, dass sie vor Ort Windkrafträder haben und dass es eine historische Chance gibt für Thüringen, die da heißt, nach 250 Jahren Industrialisierung und Import von Strom ist es endlich möglich, vor Ort Strom zu erzeugen und damit die Wertschöpfungskette in Thüringen zu beginnen. Diese Wertschöpfungskette soll an den Kommunen nicht vorbeigehen. Das ist das zentrale Element dieses Gesetzes. Alle anderen, die hier von „Ablasshandel“ oder von „Erkaufen von Meinungen“ sprechen, gehen hier völlig fehl, denn es geht darum, Thüringen eine Zukunft zu ermöglichen. Was lange währt, wird endlich gut: Viele Monate haben wir über dieses Gesetz zur Beteiligung der Gemeinden, der Bürgerinnen an der Windkraft gestritten. Vor nun fast zwei Jahren, am 14. Juli, haben wir als rot-rot-grüne Koalition gemeinsam mit der CDU einen Beschluss hier im Landtag verabschiedet, der vorsah, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen. Ich will noch mal daran erinnern: Dieser historische Beschluss, wie ich es finde, der uns hier in Thüringen, insbesondere bei der Frage der Energiesicherheit und der Stromerzeugung, einen Schritt weiter gebracht hat, lag insbesondere darin, dass die Thüringer Industrie, dass insbesondere stromintensive Unternehmen Druck ausgeübt haben – Druck auf die Landespolitik, uns als Thüringen hier nicht abzuhängen, sondern für die Zukunft Dinge zu schaffen. Ein wesentliches Element ist es eben dabei, hier die Gemeinden einzubeziehen. Dass nun dieses Gesetz auf der Zielgeraden ist, dafür haben wir eben als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auch sehr stark gekämpft. Der Kampf hat sich gelohnt – gelohnt vor allen Dingen für die Gemeinden, die unmittelbar vom Ausbau der Windkraft betroffen sind. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir die freiwillige Beteiligung in eine verbindliche Form um – 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde gehen jetzt direkt an die angrenzenden Gemeinden. Mit der Zweckbindung der Mittel gewährleisten wir, dass die Einwohnerinnen auch wirklich etwas davon haben. Gemeinden haben damit den Spielraum, in die Lebensqualität, das Ortsbild und die Infrastruktur vor Ort zu investieren. Das ist ein ungemein wichtiger Schritt auch hin zur Akzeptanz des Ausbaus der Windenergie und bringt darüber hinaus Thüringen wirtschaftlich voran. Denn eins ist doch wohl klar: Strom ist ein Milliardenmarkt. Thüringen wurde in diesem Markt lange Zeit abgeschlagen und musste Energie von außerhalb einkaufen. Wir stehen heute mit dem Ausbau der erneuerbaren Energie vor der historischen Chance, an den Anfang dieser Wertschöpfungskette zu treten und so unabhängig und selbstbestimmt am Energiemarkt zu agieren und dementsprechend zukunftsfähige Arbeitsplätze nach Thüringen zu holen. Uns als SPD-Fraktion liegt es besonders daran, bezahlbaren Strom zu gewährleisten, und allen Unkenrufen zum Trotz sind die regenerativen Energien dafür nachweislich am besten geeignet. Es ist uns natürlich genauso klar, dass unsere Energiebedürfnisse einen Preis haben. Die Infrastruktur für Windanlagen schütteln wir uns natürlich nicht mal einfach aus den Ärmeln. Die Frage ist doch aber, ob wir uns hier im Hohen Haus dafür entscheiden wollen, mit konventionellen Methoden der Energiegewinnung ein altes Ross zu reiten, das unsere natürliche Lebensgrundlage zerstört und uns abhängig macht. Oder wir stellen jetzt die Weichen, um erstmalig selbst unseren Energiebedarf kostengünstig zu decken, Wohlstand zu schaffen und etwas dazu beizutragen, nachfolgenden Generationen eine bewohnbare Erde zu hinterlassen. Trotz allem stellt das Gesetz in der Form, wie wir es hier zur Abstimmung stellen, das unterste Minimum der Beteiligung für uns dar – meine Kollegin Wahl und mein Kollege Gleichmann haben schon darauf hingewiesen. Dass die CDU sich bei der direkten Abgabe für Anwohnerinnen mit einem zusätzlichen Beitrag von 0,1 Cent je Kilowattstunde quergestellt hat, bedauern wir ausdrücklich, das überrascht aber am Ende auch nicht. Schließlich haben Sie kein echtes Interesse daran, die Transformation sozial gerecht zu gestalten, das zeigt sich hier eindeutig. Und wenn Sie an anderer Stelle meinen, Sie hätten ja mit der Bürgerbeteiligung überhaupt kein Problem gehabt, dann ist das eins: unehrlich, liebe Kolleginnen der CDU. Man muss das den Leuten ganz klar kommunizieren: Dank Ihnen entgehen den Bürgerinnen und Bürgern im Jahr pro Windrad etwa 10.000 Euro. Trotz dieses Kompromisses, der uns Sozialdemokraten nicht ganz zufriedenstellen kann, bitte ich heute um Ihre Zustimmung zum Windenergiebeteiligungsgesetz, damit wir die Thüringerinnen und Thüringer wirklich spürbar in diese Angelegenheit einbinden und mitnehmen können. Zum Zweiten bitte ich auch darum, einer Bitte des Gemeinde- und Städtebundes zu folgen, der sagt: Damit weitere Einnahmeverluste der betroffenen Kommunen von Windkraftanlagen vermieden werden, bitten wir Sie, das Gesetzgebungsverfahren unverzüglich zum Abschluss zu bringen. Kommen Sie bitte dieser Bitte nach, wenn Sie schon nicht der Bitte der Thüringerinnen und Thüringer nachkommen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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