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Christoph Zippel

CDU 12.06.2024 Sitzungen 7/139

Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSG –)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Endlich – es kommt die Landarztquote. Lange schon überfällig, ist das Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz endlich in der zweiten Beratung. Schon seit 2019 haben wir dies in der Drucksache 7/85 als CDU-Fraktion gefordert. 2020 mussten wir es gegen massive Widerstände von Rot-Rot-Grün durchbringen. Jetzt ist es 2024. Ganze fünf Jahre sind vergangen. Eine Wahlperiode hat es gedauert. Es ist wohl von Glück zu sprechen, dass das Gesetz noch beschlossen werden kann, angesichts der Diskussionen, die wir im Ausschuss hatten – wir haben es gerade angedeutet bekommen –, und es stand ebenfalls mehrfach auf Messers Schneide. So viel zur Vorgeschichte. Doch ich will noch einmal ausführen, worum es eigentlich geht. Wir haben als CDU eine klare Vision. Niemand soll länger als 20 Minuten bis zum nächsten Haus-, Frauen-, Kinder- oder Zahnarzt und zur nächsten Apotheke brauchen. Wir nennen dies das 20-Minuten-Land. Im Gesundheitsreport haben wir ausführlich dargestellt, welche Probleme bestehen und welche Handlungsansätze dafür geboten sind. Daher nur so viel: Wir haben ein strukturelles Fachkräfteproblem im Gesundheitssektor. Im Jahr 2040 werden wir ganze 15 Prozent mehr Mediziner benötigen, als eigentlich vorhanden sind. Auch die Zahnärzte sind betroffen, und im Gegensatz zur Zahl der Mediziner nahm die Zahl der Zahnmediziner von 2004 bis 2021 sogar ab. Dazu kommt ein grundsätzlicher Mentalitätswandel in der Bevölkerung. Junge Menschen bleiben eher in der Stadt, in der sie auch studiert haben, und nur die Hälfte der aus Thüringen stammenden Medizinstudenten in Jena konnte sich vorstellen, auch nach ihrem Studium in ihrer Heimatregion zu arbeiten. Die Hälfte aller aus Thüringen stammenden Medizinstudenten – klingt erst mal nicht schlecht, stammen doch nur 37 Prozent der befragten Medizinstudenten aus Thüringen. Wir müssen die jungen Menschen also früh für eine Zukunft und ein Leben auf dem Land begeistern, und gleichzeitig nimmt eben die Work-Life-Orientierung zu und immer weniger Menschen sind bereit, eigenverantwortlich zu arbeiten, in die Selbstständigkeit zu gehen und damit in dieses persönliche Risiko. Mit der Landarztquote vergeben wir einen Teil der Studienplätze, und ich wünschte, es wären mehr Bewerber, die sich bereit erklären, sich nach ihrem Studium als Hausarzt in einem Mangelgebiet niederzulassen. Damit erreichen wir eine Steuerung, die wir gemeinsam mit der Niederlassungsförderung als zielgenau ansehen. Die Landarztquote ist also ein guter Schritt, doch nicht nur für Ärzte, sondern auch für Zahnärzte und Pharmazeuten. Denn hier liegen die Probleme ähnlich. Deshalb bin ich froh, dass wir unseren Antrag zur Aufnahme der Zahnärzte und einer Landzahnarztquote nach wirklich intensivem Drängen in mehreren Fachausschüssen endlich aufgenommen haben. Ich will auch ein wenig wehmütig sagen, bei den Pharmazeuten weist auch der geänderte Gesetzentwurf aus meiner Sicht immer noch eine Lücke auf, die wir in der verbleibenden Zeit nicht hätten rechtssicher schließen können. Für mich persönlich ist das ein Ansporn, hier in der nächsten Legislaturperiode im Austausch mit den Betroffenen nachzulegen. Als CDU-Fraktion versuchen wir, mit unserem Entschließungsantrag genau das deutlich zu machen, dass auch Pharmazeuten über eine Quote motiviert werden sollen, sich in unterversorgten Gebieten niederzulassen, dort, wo sie am dringendsten benötigt werden. Wir haben jedoch darüber hinaus noch weitere Anpassungen. Bei einer so prekären Versorgung, wie sie prognostiziert wird, reicht eine Vorabquote von 6 Prozent nicht aus. Wir brauchen die höchstmögliche Quote. Da fordern wir, die Vorabquote auszuschöpfen und möglichst viele der 20 Prozent Studienplätze nach Landeskriterien zu vergeben. Dazu kommt, ich bin der Ansicht, dass wir die Quote mit einem Thüringen-Stipendium flankieren sollten. Wer hier in den Versorgungsriss tritt, den sollten wir auch im Studium nicht allein lassen. Deswegen fordern wir ein Thüringen-Stipendium für die Medizin-, Zahnmedizin- und Pharmaziestudenten, damit sie sich vollständig auf das Studium konzentrieren können und finanziell abgesichert sind. Und, wir sollten auch über eine Quote für Kinder- und Frauenärzte nachdenken, denn auch an diesen fehlt es, und wir halten sie für grundlegend und für eine garantiert gute medizinische Versorgung in ganz Thüringen. Ich will zusammenfassen: Wir haben endlich nach fünf Jahren Kampf diesen beschlussreifen Gesetzentwurf. Wir kommen dem 20-Minuten-Land endlich näher, und dies ist ein Schritt und ein Grund, den es heute sicherlich zu feiern gilt. Wir wollen aber in der nächsten Wahlperiode hier weitergehen. Wir können dieses Instrument durchaus weiter ausbauen. Unsere Vorschläge liegen, wie gesagt, auf dem Tisch. Wir stimmen daher dem Gesetzentwurf mit Freude zu und bitten Linke, SPD, FDP und Grüne darum, auch unserem Entschließungsantrag zuzustimmen und die ersten Pflöcke für die Gesundheitspolitik der nächsten Wahlperiode einzuschlagen. Vielen Dank.

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