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Laura Wahl

GRÜNE 12.06.2024 Sitzungen 7/139

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Meine Damen und Herren, da haben wir einmal ein Gesetz vorliegen, mit dem die regionale Wertschöpfung gestärkt wird, Geld, was vor Ort erwirtschaftet wird, in der Region gehalten wird und klamme Haushaltskassen von Gemeinden aufgebessert werden, sprich, ein Gesetz, das wirklich ein Plus für Land und Menschen bedeutet, und da sagen die AfD, aber auch CDU und FDP Nein. Das spricht, glaube ich, für sich und für Ihr Politikverständnis. Meines ist auf jeden Fall ein anderes, denn ich möchte Gesetze auf den Weg bringen, von denen Menschen und Gemeinden hier in unserem schönen Thüringen auch profitieren. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das ist dann nicht mehr schön!) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist ja ganz klar, die Umstellung unserer Energieversorgung auf dezentrale, auf erneuerbare Energieträger ist die wichtigste Klimaschutzmaßnahme. Man muss eben aber auch deutlich sagen, dass die Energiewende in Deutschland und Thüringen bisher unter einem Manko gelitten hat, denn viel zu häufig haben Kommunen und Anwohnerinnen zwar einen Windpark vor der Tür, werden aber nicht am wirtschaftlichen Ertrag dieser Anlagen beteiligt. Vom Betrieb von Windrädern profitieren bisher finanziell meist nur die direkten Flächeneigentümerinnen durch Pachteinnahmen und vielleicht noch die Kommunen über die Gewerbesteuer. Mit dem heute zur Abstimmung stehenden Windenergiebeteiligungsgesetz beseitigen wir dieses Manko endlich und nutzen hier für Thüringen die Vorteile einer dezentralen Energiewende. Denn mit diesem Gesetz schreiben wir die finanzielle Teilhabe von Thüringer Gemeinden fest. Das ist ein wichtiger Fortschritt, von dem viele Thüringer Bürgerinnen und Kommunen profitieren. Das ist ein konkretes Beispiel, das zeigt, Klimaschutz macht uns stärker. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit dem von Rot-Rot-Grün eingebrachten Gesetzentwurf werden die Betreiber von Windenergieanlagen dazu verpflichtet, die umliegenden Kommunen in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an den Einnahmen zu beteiligen. Diese Beteiligungsmöglichkeit gibt es zwar bisher auch schon über § 6 EEG, aber es ist eben nur freiwillig. Mit diesem Gesetz erhalten die Kommunen nun beim Bau neuer Windparks gesicherte Einnahmen. Beim Bau einer modernen Anlage entspricht dies ungefähr 27.000 Euro pro Jahr, bei einem Windpark mit acht Anlagen kann schon mal eine Gesamtsumme von bis zu 200.000 Euro pro Jahr zusammenkommen. Wir haben in dem Gesetzentwurf abgesichert, dass diese Einnahmen nicht dem Kommunalen Finanzausgleich unterfallen und somit in jedem Fall bei der Gemeinde verbleiben. Damit profitieren dann indirekt auch die Bürger und Bürgerinnen, denn die zusätzlichen Einnahmen müssen zweckgebunden zur konkreten Verbesserung von Infrastruktur oder sozialen und kulturellen Angeboten verwendet werden. Dafür haben wir im Gesetz einen großen Gestaltungsspielraum geschaffen, zum Beispiel für Investitionen in Kindergärten oder Sportplätze. Die Standortgemeinden von Windenergieanlagen werden also die Profiteure dieses Gesetzes sein. Das ist ein guter und wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Teilhabe an der Energiewende und somit auch zu einer klimaneutralen Energieversorgung. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Aber trotz dieser Verbesserungen ist der jetzt zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf für meine Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, auch mit einem dicken Wermutstropfen verbunden. Denn die direkte Einwohnerbeteiligung mussten wir im Verlauf der Beratungen leider aus dem Gesetzentwurf streichen. Im ursprünglich eingebrachten Gesetz hatten wir eine direkte Beteiligung der Anwohner und Anwohnerinnen in Höhe von 0,1 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen. Damit hätten die Bürger und Bürgerinnen ein Plus in ihrem Geldbeutel gespürt. In den Ausschussberatungen hat die CDU-Fraktion allerdings klargemacht, dass sie dies nicht mitträgt – keine Verbesserungen für die Bürger dank CDU. Für mich ist das nicht nachvollziehbar, denn allein schon der Blick über die Thüringer Landesgrenzen hinweg zeigt doch, dass die direkte Beteiligung möglich und umsetzbar ist. Mittlerweile haben mehrere Bundesländer Beteiligungsgesetze auf den Weg gebracht, davon sind in drei Ländern Bürgerbeteiligungsmodelle enthalten, in zwei weiteren Ländern werden gerade Gesetzentwürfe mit direkter Bürgerbeteiligung diskutiert. Man muss also deutlich sagen, es ist eher der Standard als die Ausnahme. Und gerade die Strompreiserlösgutschrift – wie sie vorgesehen war – hätte man bürokratiearm umsetzen können. Die direkte Auszahlung der Gutschrift an die Menschen wäre möglich und wird teilweise jetzt auch schon freiwillig von Windkraftprojektierern umgesetzt. So hätten die anspruchsberechtigten Anwohnerinnen und Anwohner über eine noch einzurichtende Plattform ihre Stromrechnung ganz einfach hochladen können und die Auszahlung hätte dann über eine steuerfreie Auslobung stattfinden können. Eine bürokratische Ermittlung von Anspruchsberechtigten über die Einwohnermeldeämter wäre also gar nicht notwendig. Ein einfaches und klares Verfahren, wollte die CDU leider nicht. Der vorliegende Gesetzentwurf stellt für uns Bündnisgrüne deshalb einen Minimalentwurf dar. Für uns ist aber klar, dass es in der kommenden Legislaturperiode einen neuen Anlauf braucht. Wir können uns da insbesondere vorstellen, dass man dann natürlich die Anwohnerinnen und Anwohner mit reinnimmt, aber zum Beispiel auch über die Beteiligung an Freiflächen-Photovoltaikanlagen zumindest diskutiert. Als Bündnisgrüne werden wir uns dafür einsetzen, denn es ist klar, eine Energiewende geht nur dezentral und solidarisch erfolgreich. Dafür werden wir weiter kämpfen. Für heute bitten wir um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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