Laura Wahl
Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich, heute zur zweiten Lesung die Berichterstattung zum Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks in der Drucksache 7/8233 vortragen zu dürfen. Der Gesetzentwurf des Windenergiebeteiligungsgesetzes wurde am 22. Juni 2023 von den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht. Der Zweck dieses Gesetzes ist nach § 1 die Förderung des Ausbaus der Windenergie durch Förderung der Akzeptanz für die Umsetzung von Windenergieprojekten vor Ort. Dazu hat die jeweilige Vorhabenträgerin grundsätzlich der Standortgemeinde sowie den betroffenen Gemeinden eine Beteiligung am Ertrag der errichteten Windenergieanlagen anzubieten. Dieser Gesetzentwurf wurde in der 114. Plenarsitzung am 6. Juli 2023 in erster Lesung beraten und zur weiteren Diskussion an den Ausschuss für Umwelt, Energie- und Naturschutz überwiesen. In der 43. Sitzung des Umweltausschusses am 7. Juli 2023 wurden ein schriftliches und mündliches Anhörungsverfahren und die Durchführung eines Online-Diskussionsforums beschlossen. Die mündliche Anhörung fand im Rahmen der 44. Sitzung des Umweltausschusses am 6. September 2023 statt. In dieser Anhörung wurden einige der optionalen Beteiligungsmodelle wie beispielsweise die Förderung von Wärmenetzen oder die direkten Stromlieferungen kritisch bewertet. Es gab aber auch sehr viele Stellungnahmen, die den Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßten und in denen konkrete Verbesserungsvorschläge gemacht wurden. Die Koalitionsfraktionen nahmen die Ergebnisse aus der Anhörung auf und reichten in der 46. Sitzung am 29. November 2023 in der Vorlage 7/5916 einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf ein. Mit dem Änderungsantrag wurde der Gesetzentwurf stark verschlankt, insbesondere über die Streichung von einigen Beteiligungsmodellen. Zudem wurden einige rechtstechnische Überarbeitungen aufgenommen. Zu dem Änderungsantrag beschloss der Ausschuss eine zweite schriftliche Anhörungsrunde. In der 47. Sitzung des Umweltausschusses am 24. Januar 2024 wurde der Entwurf weiterberaten. In der 48. Sitzung am 6. März fand eine Auswertung der zweiten Anhörungsrunde statt. Die Koalitionsfraktionen brachten in der Vorlage 7/6287 einen zweiten Änderungsantrag zum Gesetzentwurf ein. In diesem wurden insbesondere die Anregungen des Gemeinde- und Städtebundes aufgegriffen. Der Gemeinde- und Städtebund hatte in seiner Stellungnahme den Wunsch nach einer unverzüglichen Beschlussfassung zum Ausdruck gebracht und auf die drohenden Einnahmeverluste der Kommunen hingewiesen. Diese Änderungen, die dann vorgenommen wurden, wurden als kommunalrelevant eingestuft. Deshalb wurde in der 49. Sitzung am 15.03.2024 noch eine schriftliche Anhörung zum zweiten Änderungsantrag beschlossen und zur 50. Sitzung des Umweltausschusses am 17. April 2024 reichten dann die Koalitionsfraktionen in der Vorlage 7/6468 einen dritten Änderungsantrag ein. Um eine mehrheitliche Beschlussfassung im Ausschuss zu ermöglichen, beinhaltete dieser Änderungsantrag eine Streichung der direkten Einwohnerinnenbeteiligung. Dieser Antrag wurde dann vom Umweltausschuss mehrheitlich beschlossen und mit der positiven Beschlussempfehlung in Drucksache 7/9850 zur zweiten Lesung ins Plenum überwiesen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen also, dass dieser Gesetzentwurf eine sehr intensive, gute parlamentarische Beratung erfahren hat. In dem Sinne freue ich mich auf die Debatte und wünsche uns eine konstruktive, gute Beratung. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
