Dr. Wolfgang Lauerwald
Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSG –)
Sehr geehrter Präsident, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream, bereits im Oktober 2020 erfolgte ein Landtagsbeschluss, mit dem die Landesregierung aufgefordert wurde, eine Haus- und Facharztquote von 6 Prozent in von Unterversorgung betroffenen und bedrohten Gebieten einzuführen. Nun bekamen wir sage und schreibe drei Jahre später endlich einen Gesetzentwurf der Landesregierung vorgelegt. Allerdings entspricht die Haus- und Facharztquote von lediglich 6 Prozent nur 17 von insgesamt 286 Studienplätzen. Diese Quote erscheint halbherzig und viel zu wenig in Anbetracht der völlig unzureichenden medizinischen Versorgungssituation im ländlichen Bereich. In sechs Jahren wird es also erstmalig 17 neue Hausärzte in ganz Thüringen auf dem Land geben. 30 Prozent der Hausärzte sind aktuell über 60 Jahre alt. Sie werden sich in absehbarer Zeit in den Ruhestand begeben und in der Versorgung fehlen. Die geplante Haus- und Facharztquote kommt einfach zu spät. Im Gesetzentwurf finde ich weiterhin keine Analyse und Gegenmaßnahmen zu weiteren wichtigen Gründen des Hausärztemangels. Diese sind: das Überborden der Praxen mit Bürokratie, Bestrafungen mit Honorarentzug bei Nichtteilnahme an der digitalen Quartalsabrechnung – auch so vergrault man ältere Kollegen in den vorzeitigen Ruhestand –, Sanktionen und Regresse, Nichtanpassung der Gebührenordnung für Ärzte, die GOÄ, und vor allem die unsägliche Budgetierung. Seit Jahren fordern allein wir als AfD in unseren Anträgen und Gesetzesvorlagen die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für die sofortige und komplette Abschaffung dieser Ungerechtigkeit starkzumachen – ohne Erfolg. Die Folgen sind mangelnde Patientenversorgung mit langen Wartezeiten, Investitionsstau in den Praxen und fehlendes Praxispersonal. Die Praxen verlieren ihren ideellen Wert, sie können nicht mehr im Ruhestandsalter verkauft werden, die wirtschaftlichen Risiken sind unkalkulierbar. Wer will sich da noch als Haus- oder Facharzt neu niederlassen, und dann noch auf dem Land? Denn zu allem Verdruss kommen noch zusätzlich die sich zunehmend verschlechternden Infrastrukturprobleme des ländlichen Raums hinzu: fehlende Schulen, Krankenhäuser, Apotheken, ÖPNV, Kultur- und Freizeitangebote und noch mehr. Das zieht doch die Ärzte schwerlich aufs Land, dahin, wo sie als Hausärzte besonders gebraucht werden. Es wurden zum Gesetzentwurf mehrere Verbesserungsvorschläge vom Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft übernommen. Wichtig erscheint die Implementierung von Zahnärzten und deren fachzahnärztlicher Ausbildung, die Möglichkeit einer Teilzeittätigkeit oder Härtefallregeln bei Schwangerschaften und Kindererziehung. Im Entschließungsantrag wird gefordert, die Quote für Hausärzte auch auf Kinder- und Frauenärzte auszudehnen. Wie wird es weitergehen? Kommt nächstes Jahr von Ihnen, verehrte Kollegen der CDU, der Vorschlag für eine Quote für Augenärzte und Neurologen? Wird zwei Jahre später festgestellt, dass es dringenden Bedarf an Orthopäden und HNO-Ärzten gibt? Das Problem ist: Es findet nur ein Agieren auf Sichtweite statt, nur Symptompolitik, statt die Ursachen anzugehen, sprich die von mir benannten grundsätzlichen Probleme wie Bürokratie, die fehlende angemessene Vergütung, die Misstrauenskultur mit Sanktionen, Strafen und Regressen und die fehlende Wertschätzung. Die Wertschätzung des Arztes in der ambulanten Medizin hat aktuell SPD-Minister Lauterbach mit Füßen getreten. Dazu zitiere ich den Kassenärztechef Andreas Gassen: „Karl Lauterbachs Gesetzespläne zur Krankenhausreform verstoßen in Teilen gegen EU-Recht. Sie sind ein Bruch mit dem Wettbewerbsrecht, weil sie Krankenhäuser gegenüber Arztpraxen bevorzugen. Denn Kliniken sollen nach den Plänen Lauterbachs etliche Aufgaben der wohnortnahen Praxen übernehmen – dafür sollen sie Milliarden an Steuergeldern und Kassenbeiträgen bekommen. Das ist eine Ungleichbehandlung der Arztpraxen – und ein Frontalangriff auf die ambulante Versorgung in Deutschland.“ Dieser Gesetzentwurf wird nicht in der Lage sein, die ambulante medizinische Versorgung auf dem Land zu verbessern. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
