Franziska Baum
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes – Einführung eines integrierten Bachelorgrades in der juristischen Ausbildung
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Studierende hier im Plenum, ich könnte jetzt ganz viele der Sachen, die ich eigentlich auch schon in der ersten Debatte zu dem Thema gesagt habe, wiederholen. Es ist mehr oder weniger eine gewisse Zwangsläufigkeit, dass wir hier für das Thüringer rechtswissenschaftliche Studium den Bachelor of Laws miteinführen. Da sind wir auch eines der letzten Bundesländer. Ich glaube, da hatten wir auch schon in der ersten Debatte diese kleine Diskrepanz zwischen der Aussage von Frau Astrid Rothe-Beinlich und mir, dass wir tatsächlich eines der letzten Bundesländer sind, welches das einführt. Diese Zwangsläufigkeit prägte auch gewissermaßen die Einmütigkeit in den Ausschussberatungen. Wir waren uns ja sowohl in der Plenardebatte als auch am Ende im Ausschuss darüber einig, dass der Bachelorabschluss als Ergänzung für das rechtswissenschaftliche Studium eine sinnvolle Sache ist. Die Unterscheidung lag in allererster Linie darin, ob es eine zusätzliche Bachelorarbeit braucht oder nicht. Die Frage zu entscheiden, war jetzt am Ende relativ salomonisch, indem wir gesagt haben, wir überlassen das einfach mal den Experten an der Uni. Grundsätzlich gehört der integrierte Bachelor mittlerweile bundesweit zur Ausbildung von Juristinnen und Juristen und sorgt also dafür, dass das erlangte Wissen und die eingesetzten Ressourcen mit dem Bachelor am Ende nicht verloren sind, selbst wenn einer nicht weiter in Richtung Staatsexamen arbeitet. Als Bachelorjuristin oder Bachelorjurist eröffnet sich ja auch ein spannender und ebenfalls auch europäischer Arbeitsmarkt, denn der Bacheorgrad ist in der EU ziemlich gut vergleichbar und l er schafft vor allem auch ein ganz kleines Stück Gerechtigkeit an dieser Stelle. Denn bei vergleichbaren Leistungen, die bis zur Erlangung erbracht wurden, wäre bei fast jedem anderen Studium ein solcher Abschluss längst verliehen worden, nur eben in der Rechtswissenschaft nicht. Insofern stärken wir an dieser Stelle die Juristenausbildung in einer Zeit, in der wir absehbar auf jede Bewerberin und auf jeden Bewerber angewiesen sind. Deswegen ist das aus unserer Sicht auch ein Schritt in die richtige Richtung. Die Abgängerinnen, die die Zulassung zum Examen erreicht haben, sind juristisch jetzt nicht weniger geeignet. Sie haben im Grund- und im Schwerpunktstudium ihre Fähigkeiten unter Beweis gestellt und Kompetenzen erworben, die eben auch in anderen Berufsfeldern sehr wohl sehr tauglich eingesetzt werden können. So ergibt sich daraus zum Beispiel auch die Möglichkeit für alle, die interdisziplinär interessiert sind, einen Master in Sozialpolitik oder im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich noch obendrauf zu setzen. Auch für den öffentlichen Dienst – das hatte ich auch in der ersten Debatte noch mal gesagt – ergibt sich dadurch relativ viel Potenzial, weil Volljuristen gerade im öffentlichen Bereich eine hart umkämpfte Spezies sind, sage ich mal. Da ergeben sich relativ viele Möglichkeiten, dass Bachelorjuristen an Stellen eingesetzt werden, wo jetzt nicht zwingend Volljuristen vonnöten sind.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir sprechen nicht von Richtern, von Staatsanwälten, aber gerade in den Kommunalverwaltungen besteht extremer Mangel an Juristinnen und Juristen. Deswegen erlauben Sie mir vielleicht an dieser Stelle noch einen Blick nach vorn, denn dass wir den Ausbildungsabschluss jetzt hier gesetzlich festschreiben und der Universität in die Hand legen, die richtigen Grundvoraussetzungen und Anforderungen an die Absolventen zu legen, erfordert zusätzlich, dass wir in den Zugangsregelungen für den öffentlichen Dienst – also auch Besoldungsregelungen – diesen neuen Abschluss auch berücksichtigen und festlegen, an welcher Stelle es eben völlig zuträglich ist, Fachkräfte mit dem juristischen Bachelor einzustellen, damit wir hier nicht am Ende einen Abschluss schaffen, der dann nicht einsetzbar ist. Es gilt also, kritisch zu prüfen, welche Funktionen zwingend eine volljuristische Ausbildung brauchen und für welche der juristische Bachelor völlig ausreichend ist, damit die Kommunalverwaltungen da entsprechend reagieren können. Wir reagieren mit diesem Abschluss auf einen sich wandelnden Arbeitsmarkt, wir reagieren auf sich wandelnde Bedürfnisse. Ich bin mir ziemlich sicher, wenn ich auch die Redebeiträge der Kolleginnen und Kollegen richtig verstanden habe, dass wir hier ein gutes Gesetz auf den Weg bringen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
Gruppe der FDP)
