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Dirk Bergner

FDP 12.06.2024 Sitzungen 7/139

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Vielen Dank, Frau Präsidentin, auch vielen Dank für Ihre Geduld, die Zeit hier noch zu übernehmen. Auch in der letzten Plenarsitzung darf natürlich eine Debatte zum Thema Windkraft nicht fehlen. (Beifall DIE LINKE) Nach einer intensiven Debatte im Ausschuss liegt uns nun mit der Beschlussempfehlung ein Restkonstrukt vor, das aber nicht mehr viel vom ursprünglichen Antrag übrighat. Mit Ihrem Gesetz wollten Sie die Beteiligung von Einwohnern und Gemeinden an den Einnahmen von Windparks regeln. Sie wollten sich gewissermaßen die Zustimmung der Bürger und Gemeinden zur Errichtung von Windparks durch vermeintliche Vorteile in einer Art modernem Ablasshandel erkaufen. (Beifall CDU) Bauchschmerzen gegenüber Ihrem Entwurf haben wir als FDP, habe ich in meiner Rede in der ersten Lesung ja bereits angemeldet. So ist es doch unerlässlich, dass es verlässliche und rechtssichere Regelungen geben muss, die bundesweit einheitlich auszugestalten sind. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: … kommunale Selbstverwaltung!) Mit immer neuen länderspezifischen Regelungen und Kleinstaaterei helfen Sie weder den Projektentwicklern noch dem Rechtsfrieden in der Bevölkerung. (Beifall Gruppe der FDP) Als Liberale sehen wir zudem nach wie vor die bereits bestehende Regelung des Bundes im § 6 EEG als völlig ausreichend an. Meine Bauchschmerzen sind auch in der Anhörung, die wir im Ausschuss durchgeführt haben, nicht weniger geworden. Einige Beispiele aus der Anhörung, meine Damen und Herren. So schreibt der Gemeinde- und Städtebund, die Kommunen erhalten für die zusätzlichen Aufgaben, welche mit dem Gesetz verbunden sind, keine Unterstützung hinsichtlich des Personals und der Sachkosten, mögliche Einnahmen aus dem Gesetz kompensieren die Mehrkosten aus der Verwaltungstätigkeit nicht. Die prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft schreibt, Regelung der Beteiligungspflicht des Vorhabenträgers im Falle von Rechtsnachfolge fehlt, ebenso wie die Regelung im Fall der unvorhergesehenen frühzeitigen Betriebseinstellung oder des kompletten Anlagenverlustes beispielsweise durch Blitzeinschläge. Auch der Thüringer Bauernverband äußert sich durchweg kritisch zu Ihrem Entwurf. Dann noch ein Satz aus meiner zehnjährigen Erfahrung als Bürgermeister. Der § 5 Abs. 3 lautet: „Die Standortgemeinde und die betroffenen Gemeinden haben die Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur Steigerung der Akzeptanz für Windenergieanlagen bei ihren Einwohnern und Einwohnerinnen zu verwenden.“ Da fragt man sich dann schon, was Sie hier konkret von einem ehrenamtlichen Bürgermeister oder einem Gemeindemitarbeiter erwarten, wie er die nachvollziehbare Meinung der Bürger ändern soll. Die Stimmung der Bürger in Thüringen lässt sich damit nicht schönrechnen und ein Stimmungswandel eben aus finanziellen Gründen auch nicht erkaufen. Von einer unmittelbaren Beteiligung der Bürger ist im Gesetz übrigens keine Rede mehr, die Anzuhörenden haben nämlich in ihren Stellungnahmen die bürokratischen Herausforderungen beschrieben, die vorgeschlagenen Maßnahmen kritisiert und die Streichung der undurchführbaren Paragrafen gefordert. Der Gesetzentwurf schafft zusätzliche Bürokratie, wird die Errichtung von Windenergieanlagen weiter verkomplizieren auch an den Stellen, an denen sie durchaus sinnvoll ist, und erweckt den Eindruck, es ginge darum, die Zustimmung der Bürger zu erkaufen. Deswegen, meine Damen und Herren, werden wir als FDP dem vorliegenden Gesetz nicht zustimmen. Ich danke Ihnen. (Beifall CDU, AfD, Gruppe der FDP)

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