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Birgit Pommer

12.06.2024 Sitzungen 7/139

Es gibt den Antrag, den Tagesordnungspunkt 68 morgen nach der Mittagspause aufzurufen. Erhebt sich Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Dann soll das so geschehen. Ich kann das abstimmen lassen. Wer dafür ist, den Tagesordnungspunkt 68 für morgen nach der Mittagspause auf die Tagesordnung zu nehmen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion, der AfDFraktion. Wer ist dagegen? Das kann ich nicht sehen. Die Stimmenthaltungen. Bei den Stimmenthaltungen der Koalition und der Stimmenthaltung einer fraktionslosen Abgeordneten ist dem Antrag stattgegeben. Gibt es weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Das kann ich nicht sehen. Dann verfahren wir entsprechend der Tagesordnung. Ich rufe hiermit auf die Tagesordnungspunkte 10, Zunächst Tagesordnungspunkt 10 Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9924 Hier der Hinweis: Für eine zweite Wiederholung der Wahl einer Stellvertreterin für das berufsrichterliche Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, Frau Renate Wittmann, haben die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen Frau Dr. Ute Jung vorgeschlagen. Die Wahl erfolgt ohne Aussprache und geheim. Auf den Wahlvorschlag müssen mindestens 60 Stimmen entfallen. Die Vorberatung zu dem Wahlvorschlag in einem Gremium außerhalb des Plenums zur Ermöglichung einer zweiten Wahlwiederholung hat in der 106. Sitzung des Ältestenrates am 7. Juni 2024 stattgefunden. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/9932 Hier der Hinweis: Die Fraktion Die Linke hat für eine zweite Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten André Blechschmidt vorgeschlagen. Die Vorbereitung zu dem Wahlvorschlag in einem Gremium außerhalb des Plenums zur Ermöglichung einer zweiten Wahlwiederholung hat ebenso in der 106. Sitzung des Ältestenrats am 7. Juni 2024 stattgefunden. Gewählt ist, wer eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags erhält, notwendig sind damit mindestens 60 Stimmen. Ist hier Aussprache gewünscht? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Damit rufe auf ich den Tagesordnungspunkt 20 Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/10180 Auch hier der Hinweis: Der Landtag der 6. Wahlperiode hat in seiner 94. Sitzung am 27. September 2017 Herrn Kjell Eberhardt als Stellvertreter für das weitere Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichts Herrn Prof. Dr. Christoph Ohler auf die Dauer von sieben Jahren gewählt. Gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaates Thüringen und § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes wählt der Landtag die Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder auf die Dauer von sieben Jahren. Notwendig sind damit mindestens 60 Stimmen. Die Amtszeit von Herrn Eberhardt endet am 21. November 2024 um 24.00 Uhr, sodass der Landtag eine neue Stellvertreterin bzw. einen neuen Stellvertreter für das weitere Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, Herrn Prof. Dr. Ohler, auf die Dauer von sieben Jahren zu wählen hat. Die Wahl erfolgt ohne Aussprache und geheim. Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU liegt Ihnen in der Drucksache 7/10180 vor. Vorgeschlagen ist für eine weitere Amtszeit Herr Kjell Eberhardt. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf damit drei Stimmzettel. Sie haben pro Wahlvorschlag eine Stimme. Sie können also jeweils einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Für die Wahlhilfe sind Frau Abgeordnete Baum, Herr Abgeordneter Liebscher und Herr Abgeordneter Weltzien eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen. Bitte schön, wir beginnen.

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