Plenarprotokoll 18/112
16.12.2025 · 72 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: CDU (11)SPD (7)AfD (7)GRÜNE (5)FDP (3)
Meine Damen und Herren! Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen, 112. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien. Für die heutige Sitzung haben sich 32 Abgeordnete entschuldigt; die Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Wir haben heute auch Geburtstagskinder, die ich gerne verkünde. Und zwar hat der Abgeordnetenkollege Herr Sebastian Watermeier von der Fraktion der SPD Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) Auch der Abgeordnetenkollege Herr Frank Sundermann, ebenfalls von der SPD, hat Geburtstag. Auch ihm gelten unsere Glückwünsche. (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) Er ist allerdings für heute entschuldigt. Ich rufe auf: 1 KI in der Justiz schneller vorantreiben! Interdisziplinären Austausch fördern und einfache praxistaugliche Vorschläge sofort umsetzen! Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/16921 Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Abgeordnetenkollegen Herrn Dr. Pfeil das Wort.
Dr. Werner Pfeil FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen und Kolleginnen! In der letzten Sitzung des Rechtsausschusses hat das Justizministerium einen Bericht zum Einsatz von KI und zur Digitalisierung sowie zu den Problemen hiermit vorgelegt. Es hat ausführlich dargelegt, dass es sich nur um eine Momentaufnahme handelt, weil alles im Fluss sei. Ich habe den Justizminister für diesen ehrlichen Bericht gelobt, bei dem auch die Probleme von KI und Digitalisierung aufgezeigt wurden. Gerade deswegen muss ein permanenter Austausch stattfinden, um die Situation in der Justiz zu verbessern. Dabei müssen wir gerade in der Justiz mehr differenzieren, denn 28 verschiedene Justizberufe suchen nach 28 unterschiedlichen Lösungen, um sich zukunftsfähig aufzustellen. Denn aufgrund des demo-16.12.2025 grafischen Wandels haben wir weniger Personal zur Verfügung, und weil es aufgrund rückläufiger Steuereinnahmen weniger Geld durch das Justizministerium für steigende Personalkosten gibt, suchen wir eine andere Lösung. Dabei arbeitet die NRW-Justiz am Limit. Lösungen sind auf allen Ebenen und in allen Bereichen und damit auch in der Digitalisierung und bei KI gesucht. An einigen Sachen wird gearbeitet, aber vieles ist noch offen, und vieles könnte schneller gehen. Was sind die Gründe dafür, dass wir bisher in der Justiz ausgebremst werden? Liegt es an fehlendem Geld, fehlendem Personal, fehlenden Schwerpunkten, fehlender interdisziplinärer Zusammenarbeit oder fehlendem Reformwillen? Das sind Fragen, die man sich stellen muss. Den Thinktank hat der Justizminister eingerichtet. Dies war seine Antwort auf einen KI-Antrag der FDP, in dem wir einen stärkeren Austausch zwischen Justiz, Wirtschaft und Forschung im Rahmen eines Fachkongresses gefordert hatten. Der Thinktank ist nicht beendet, hat aber bisher nur überschaubare Ergebnisse geliefert. Trotz Nachfragen konnte man uns keine weiteren Ergebnisse vorstellen. Dabei benötigen wir wegen des Personalmangels in den Geschäftsstellen, bei den Urkundsbeamten und bei den Rechtspflegern mehr KI, um Schriftsätze zu sortieren, statt dass Menschen Stunden verlieren, um Standardfragen zu beantworten, statt dass Telefonleitungen heiß laufen, um Datenmassen in Minuten zu durchsuchen, statt Akten über Wochen vorzustrukturieren. Es geht darum, endlich wieder Zeit für die echten Probleme der Bürgerinnen und Bürger zu haben. (Beifall von der FDP) Wir wollen KI in der Justiz nicht irgendwann, sondern jetzt, damit die Justiz funktioniert. So werden bis 2029 hochgerechnet auf die Gesamtzahl von knapp 30.000 Einträgen 3.730 Richterinnen und Staatsanwältinnen die Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreichen. Kumuliert wären das 5.730 Stellen, für die zwischen 2026 und 2029 geeignete Volljuristen angeworben werden müssten. Legal Tribune Online berichtete am 9. Dezember 2025, dass im Zeitraum von 2026 bis 2029 insgesamt 7.176 qualifizierte Prädikatsexamen einen Ersatzbedarf von 5.730 Richterinnen und Staatsanwältinnen decken müssten. Anders ausgedrückt: Künftig müsste die Justiz 80 % der Personen mit Prädikatsexamen zur Besetzung von Richter- und Richterinnenstellen und Stellen von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten für sich gewinnen. Das wird nicht funktionieren. Das sehen wir heute schon, und das wissen wir. Wenn dann die Bereiche „KI“ und „IT“ in der Justiz noch schlecht laufen, dann steckt die Landtag Justiz bei der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten weiter zurück. Daher müssen wir schneller werden. Es gibt zwar einige große, teilweise länderübergreifende Projekte – das ist auch grundsätzlich positiv zu bewerten, und das bewerten wir auch positiv –, aber es ist zu langsam. (Beifall von der FDP) Diese Projekte dauern zu lange. Die Entwicklung von KI schreitet exponentiell schneller voran, und das ist das Problem der für sich genommen zu langsamen Justiz. Derzeit fehlen 300 Staatsanwälte. 267.000 Ermittlungsverfahren sind unerledigt. Im Bereich „Strafverfolgung bei Cum-Ex-Fällen“ gibt es kaum neue Bewegungen. Geschäftsstellenmitarbeiter sind völlig überlastet. Wir kennen die ganzen Zahlen, wissen um die ganzen Probleme. Wir müssen jetzt die Chancen von KI nutzen, um den Justizmitarbeiterinnen und -mitarbeitern konkret im Alltag zu helfen, und dafür stellen wir diesen Antrag. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun Abgeordnetenkollegin Frau Erwin das Wort.
Angela Erwin CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Künstliche Intelligenz bietet auch in der Justiz große Chancen. Genau darüber haben wir bereits intensiv, ausführlich, mehrfach miteinander gesprochen, wie im Übrigen auch über die Schritte, Maßnahmen und Projekte, die bereits angelaufen sind. Natürlich werden wir dies auch weiterhin tun. Dazu hätte es dieses Antrages heute nicht bedurft. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Aber wir stimmen natürlich der Überweisung in den Rechtsausschuss gerne zu. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest (Heiterkeit von der CDU und den GRÜNEN – Henning Höne [FDP]: Da sind Sie schon mal im Plenum und dann nur so eine kurze Rede!) und einen guten Rutsch in ein erfolgreiches, glückliches und vor allem gesundes Jahr 2026. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Henning Höne [FDP]: Frau Erwin, wir sehen uns dann nächstes Jahr wieder! – Ralf Witzel [FDP]: Inhaltlich nichts zu bieten! Das ist erschreckend!) 16.12.2025
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD spricht nun Abgeordnetenkollegin Frau Bongers.
Sonja Bongers SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Künstliche Intelligenz ist eine der bedeutendsten Technologien der Gegenwart und der Zukunft. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Die SPD hat es erkannt!) KI bietet die Chance, Ressourcen effizienter zu nutzen und Prozesse zu beschleunigen. Gerade im Hinblick auf Personalknappheit und wachsende Anforderungen kann KI zur Bewältigung wichtiger Aufgaben beitragen. Bereits jetzt können ganz wichtige Arbeitsbereiche wie die Bekämpfung von Cybercrime und der Bereich des Legal Tech von dieser Technologie profitieren. Allerdings braucht diese Entwicklung des Arbeitsbereiches eine zusammen mit Experten gut durchdachte Umsetzung. Wichtig ist für uns dabei, dass sensible Bereiche der richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen weiterhin geschützt bleiben und die Ämter in der Judikative ihre Unabhängigkeit behalten. Mitarbeitende müssen geschult werden, und es muss innerhalb der nordrhein-westfälischen Justiz Möglichkeiten des Austausches zu diesen wichtigen Themen geben. Die antragstellende Fraktion hat schon sehr konkrete Vorschläge gemacht, wie KI in der Justiz weiter genutzt werden kann oder sollte. Was Sie, sehr geehrte Frau Erwin, hingegen gerade gemacht haben, war ein kurzer Gruß zu Weihnachten; das nehme ich jetzt mal freundlich an. Ich glaube aber, dass das Thema, obgleich wir es wirklich schon sehr oft im Rechtsausschuss und in diesem Hohen Hause diskutiert haben, ein bisschen mehr Aufmerksamkeit verdient. (Beifall von der SPD und der FDP) Auch wir als SPD-Fraktion haben schon öfter gefragt: Liebe FDP-Fraktion, wie oft noch so ein Antrag aus dem Bereich KI? (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Aber es scheint ja notwendig zu sein, wenn die Landesregierung in der entsprechenden Umsetzung nicht die schnellste ist – drücken wir es vorweihnachtlich einmal freundlich so. (Heiterkeit von der SPD) In diesem Sinne anknüpfend an dem Titel des Films „Und täglich grüßt das Murmeltier“ ein Gruß an die FDP-Fraktion für das Heben des Themas auf die Tagesordnung. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir werden das Thema „KI in der Justiz“ auch in Zukunft weiter im Auge behalten Landtag und es, wenn es sein muss, hier noch hundertmal diskutieren und besprechen. (Beifall von der SPD und der FDP) Der Überweisung des Antrags in den Rechtsausschuss werden wir natürlich zustimmen und uns dort die einzelnen Vorschläge der FDP-Fraktion noch einmal anschauen. – Recht herzlichen Dank. Ich sage jetzt aber noch nicht „frohe Weihnachten“. (Beifall von der SPD und der FDP – Heiterkeit von Franziska Müller-Rech [FDP])
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollegin Frau Hanses.
Dagmar Hanses GRÜNE
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wenn der FDP nichts einfällt, dann stellt sie wieder mal einen Antrag zu „KI in der Justiz“. Aber genau das darf nicht der Maßstab sein. KI ist kein Selbstzweck. Wir werden nicht überall LLMs oder Chatbots einbauen, nur weil wir es können, sondern wir brauchen klare, datenschutzkonforme Erleichterungen für die tägliche Arbeit. Wir brauchen auch keine neuen Austauschplattformen, nur weil KI gut klingt. Solche Plattformen binden Ressourcen, sie produzieren Ideen – manchmal auch ohne fundierte Fachkenntnisse –, und am Ende bleibt unklar, wer das alles prüft, priorisiert und umsetzt. Hinzu kommt: Wir starten in Nordrhein-Westfalen nicht bei null. Auch wenn die FDP das anscheinend glaubt: Es ist durchaus so, dass eine sinnvolle Nutzung von KI angestrebt ist. Es gibt bereits den Thinktank, Legal Tech und KI in der Justiz. Es gibt einen Fachaustausch, länderübergreifende Arbeitsgruppen. Bevor wir also neue Strukturen schaffen, sollten wir die bestehenden konsequent nutzen und stärken, statt sie durch neue Anlaufstellen zu verdoppeln. Wichtig ist, dass wir die Nutzung von KI bei großen Verfahren mit hohen Datenmengen ermöglichen. Denn das Justizministerium hat nicht erst in der letzten Sitzung des Rechtsausschusses, sondern bereits im März berichtet, dass KI etwas zur Auswertung von Beweismitteln in Cum-Ex- und Cum-Cum-Verfahren beitragen kann, sobald die Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Außerdem gilt gerade in der Justiz: Datenschutz und Verlässlichkeit gehen vor Geschwindigkeit. „Schnell, schnell“, nur weil KI draufsteht, ist kein überzeugendes Digitalisierungskonzept. Schulungen, Austausche und interdisziplinäre Dialoge sind wichtig, aber bitte erst dann, wenn klar ist, welchen konkreten Nutzen sie bringen; das heißt, 16.12.2025 nicht aus Aktionismus, sondern weil der Bedarf vorhanden ist. Kurz gesagt: Nordrhein-Westfalen ist dran. Wir arbeiten an KI. Das soll aber bitte mit System, mit Augenmaß und mit Substanz geschehen und nicht, weil KI gerade das passende Etikett für einen weiteren Antrag ist. Daneben ist zu bedenken, dass die Fachkompetenz in der Justiz nicht einfach durch KI ersetzt werden kann. Jeder Mensch in Deutschland hat einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gehör, auch wenn die FDP das vielleicht aus Effizienzgründen gerne ändern möchte. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist ein Kernprinzip des Rechtsstaats. (Ralf Witzel [FDP]: Ja was denn sonst?) So gewährleisten wir, dass jeder Mensch nicht ein reines Objekt im gerichtlichen Verfahren ist, sondern dass er als Mensch mit seiner Würde im Mittelpunkt steht. (Ralf Witzel [FDP]: Wer bestreitet das denn?) – Alles gut, alles gut. – KI soll zur Erleichterung der wichtigen Arbeit der Justiz dienen, aber sie nicht ersetzen. Gleichzeitig soll die Justiz nicht mit immer wiederkehrenden Forderungen nach mehr Plattformen, mehr Austauschformaten, mehr Kongressen von ihrer eigentlichen Arbeit – wie die FDP das hier fordert; ich zitiere gerne den Antrag –, der Durchsetzung von Recht und Gesetz, abgehalten werden. – Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun Abgeordneter Herr Röckemann.
Thomas Röckemann AfD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! In der letzten Legislatur war die antragstellende FDP Mitglied der Landesregierung. Im Bereich der Justiz hat sie dort nicht gerade mit Klugheit geglänzt. Nun versucht sie es mit Künstlicher Intelligenz. Aber dies ist wieder nur einmal Kulisse. (Zurufe von der CDU: Oh!) Ich sage aus meiner Erfahrung als Anwalt und aus unzähligen Gesprächen mit Praktikern, die unsere Justiz Tag für Tag am Laufen halten: Unsere Justiz hat – wir haben das gerade gehört – ihr Limit längst erreicht. Von einem flächendeckenden Einsatz Künstlicher Intelligenz sind wir derzeit so weit entfernt wie die Erde Landtag vom Mond. Denn es gibt sie immer noch: Mitarbeiter, die Akten stapeln, Richter, die Verfahren verschieben müssen, Rechner, die nicht funktionieren, IT-Leute, die mit veralteter Technik kämpfen. Vielerorts läuft nicht einmal die elektronische Akte zuverlässig. Aus genau dieser Lage wollen die FDP-Theoretiker eine große KI-Offensive herbeizaubern: eine Plattform hier, ein Ansprechpartner dort, dazu ein Thinktank, eine Datenbank, ein Kongress. Gefordert wird auch ein interdisziplinärer Austausch. Meine Damen und Herren, hier soll der zweite oder vielleicht sogar der dritte Schritt vor den ersten gesetzt werden. Kein Thinktank beschleunigt ein Verfahren. Kein Digitalkongress schreibt ein Urteil. Es heißt auch, KI-Lösungen könnten in wenigen Wochen bereitstehen. In wenigen Wochen! Das ist kein Plan, das ist eine Frechheit. Denn jede digitale Komponente bedeutet – wir haben es gerade von den Grünen gehört – Sicherheitsprüfung, Datenschutz, Folgenabschätzung, Schnittstellenentwicklung, Schulungen. Das dauert nicht Wochen, das dauert mindestens Jahre. Sie sprechen von niedrigschwelligen Wegen, doch die Beschäftigten klagen nicht über fehlende Plattformen. Sie klagen über langsame Systeme, fehlende Stellen und dauerhafte Überlastung. Dann schlagen Sie einen jährlichen Digitalkongress vor. Meine Damen und Herren, ein solcher Kongress bedeutet vor allem eines: vollere Terminkalender. Aber ganz sicher bedeutet er eines nicht: leere Schreibtische. Am Ende entsteht nämlich zusätzliche Bürokratie, und dafür steht die FDP. Auch Ihre Best-Practice-Datenbank bringt keinen Mehrwert. Viele Betriebe haben inzwischen Mühe, überhaupt einen Grundbetrieb aufrechtzuerhalten. In dieser Lage ist eine solche Datenbank nichts anderes als Symbolpolitik. Gleiches gilt für den KI-Assistenten für Standardfragen. Erklären Sie die Beschäftigten bitte nicht für dumm! Die brauchen keinen digitalen Erklärbären; sie brauchen Arbeitsbedingungen, die sie nicht krank machen. Dass KI zudem erhebliche Risiken birgt, sehen wir längst. In den USA wurde ein Richter dabei ertappt, wie er ein Urteil auf Grundlage von Künstlicher Intelligenz erließ, voller frei erfundener Zitate und angeblicher Präzedenzfälle – ein Fall von klassischer KI-Halluzination. KI ist also kein Werkzeug für Schnellschüsse, schon gar nicht in der Justiz. Und über all dem schwebt doch eine entscheidende Frage: Wer soll das bezahlen? – Dazu wird im Antrag nämlich auch nichts gesagt. Meine Damen und Herren, am Ende bleibt festzuhalten, dass der Antrag wieder einmal ein Versuch der FDP ist, sich reinzuwaschen. Wir haben das erkannt. Es wird Ihnen nicht mehr helfen. – Guten Tag. (Beifall von der AfD) 16.12.2025
Berivan Aymaz
Für die Landesregierung hat nun Minister Dr. Limbach das Wort.
Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Zielrichtung des Antrags der FDP ist auf den ersten Blick nachvollziehbar: Der Einsatz von KI und digitalen Werkzeugen verspricht, Arbeitsabläufe zu unterstützen, Prozesse zu erleichtern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlasten. Über diese Fragen wird zu Recht intensiv diskutiert, auch und gerade in der Justiz. Gleichzeitig gilt: Digitalisierung und der Einsatz von KI sind kein Selbstzweck. Sie müssen sorgfältig geplant, verantwortungsvoll umgesetzt und in bestehende Strukturen integriert werden. Genau an diesem Punkt setzt die Bewertung der Landesregierung an. Im Antrag werden unter anderem der Aufbau einer niederschwelligen Austauschplattform zu KI-Themen, die Einrichtung zusätzlicher Anlaufstellen, technische Ansprechpartner für sämtliche Justizbereiche sowie eine personelle und sachliche Verstärkung bestehender Einrichtungen gefordert. Diese Forderungen bedürfen einer sorgfältigen Prüfung, insbesondere im Hinblick auf Ressourcenbedarf, Zuständigkeiten und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Umsetzung der von der FDP vorgeschlagenen Maßnahmen insgesamt nicht realistisch. Zudem ist festzuhalten: Mit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime in Nordrhein-Westfalen sowie dem Think Tank für Legal Tech und KI in der Justiz NRW bestehen bereits etablierte Strukturen, die entsprechende Aufgaben wahrnehmen. Der Antrag sieht darüber hinaus vor, den interdisziplinären Austausch zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Justiz durch einen jährlich stattfindenden Digitalkongress zu fördern. Ein solcher Austausch findet bereits heute in umfassendem Maße statt. Vertreterinnen und Vertreter der nordrhein-westfälischen Justiz nehmen regelmäßig an bundesweiten länderübergreifenden Fachveranstaltungen teil. Darüber hinaus bestehen laufende Abstimmungen zwischen Bund und Ländern sowie projektbezogene Austauschformate. Vor diesem Hintergrund sieht die Landesregierung für die Durchführung eines zusätzlichen landeseigenen Digitalkongresses derzeit keinen erkennbaren Mehrwert. Zielführender erscheint es, die vorhandenen Ressourcen konsequent auf die konkrete Projektarbeit und die Weiterentwicklung bestehender Digitalisierungsinitiativen zu konzentrieren, um Doppelstrukturen und wiederholte Grundsatzdiskussionen zu vermeiden. Auf der Ebene der Arbeitsgemeinschaft KI der Bund-Länder-Kommission wird längst unter Beteiligung meines Ministeriums bereits an einem Kompetenz-Landtag rahmen für Schulung und Lernentwicklung gearbeitet. Ziel ist es, die Arbeiten der Arbeitsgemeinschaft auch für Nordrhein-Westfalen nutzbar zu machen. Gleiches gilt für den Aufbau einer landesweiten Best-Practice-Datenbank sowie für die Entwicklung eines KI-Assistenten für Standardfragen. Auch diese Forderungen sind im Kontext der bestehenden Bund-Länder-Kooperation zu betrachten. In der Arbeitsgemeinschaft KI der Bund-Länder-Kommission werden derzeit unter unserer Beteiligung unter anderem ein einheitlicher Referenzprozess für KI-Projekte sowie Konzepte für eine gemeinsame KI-Plattform mit Marktplatz, interner Projektliste und externem Transparenzregister entwickelt. Ziel ist ausdrücklich eine länderübergreifende informations- und plattformgestützte Infrastruktur, die landeseigene Parallelstrukturen entbehrlich machen soll. Meine Damen und Herren, darüber hinaus werden KI-Assistenzsysteme im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz bereits erprobt und eingesetzt. Mit Juris-KI und Beck-Chat stehen Systeme für die juristische Recherche zur Verfügung, die sprachliche Suchanfragen ermöglichen und Antwortentwürfe mit verlinkten Fundstellen erzeugen. Mit NRW.GENIUS existiert zudem ein KI-gestützter Verwaltungsassistent, und bei der zentralen Zahlstelle Justiz wird darüber hinaus ein dialogfähiger Chatbot für häufige Bürgeranfragen eingesetzt, der perspektivisch weiterentwickelt werden kann. Vor diesem Hintergrund sieht die Landesregierung derzeit keinen zusätzlichen Bedarf für die Entwicklung eines weiteren landeseigenen KI-Assistenten nach Maßgabe dieses Antrags. Meine Damen und Herren, der Antrag der FDP verdeutlicht die hohe Aufmerksamkeit, die dem Thema „KI“ in der Justiz zu Recht zukommt. Er verkennt jedoch, dass bereits umfassende Strukturen, Projekte und länderübergreifende Kooperationen bestehen und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Die Landesregierung setzt daher auf eine koordinierte, ressourcenschonende und abgestimmte Vorgehensweise und nicht auf den Aufbau zusätzlicher Parallelstrukturen. Aus diesen Gründen lehnt die Landesregierung den Antrag im Ergebnis ab. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit, wünsche Ihnen frohe und gesegnete Weihnachten und einen guten Start ins Neujahr. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16.12.2025 18/16921 an den Rechtsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltung. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 2 Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/16925 erste Lesung und zweite Lesung Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Abgeordnetenkollegen Herrn Kerkhoff das Wort.
Matthias Kerkhoff CDU
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 26. März dieses Jahres habe ich von diesem Pult aus drei Änderungen im Abgeordnetengesetz vorgestellt und begründet, die die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP gemeinsam beschlossen haben. Es handelte sich erstens um die Veränderung des Mechanismus bei der Anpassung der Abgeordnetenbezüge, zweitens um die Zulage für die Vorsitzenden der Ausschüsse und drittens um den Versorgungszuschlag für ehemalige Abgeordnete. Um diesen Versorgungszuschlag, der frühestens mit Rentenbeginn ausgezahlt wird, geht es im aktuellen Gesetzentwurf, konkret: um die Abschaffung von § 10a des Abgeordnetengesetzes. Ich muss für alle vier antragstellenden Fraktionen einräumen, dass diese Regelung, wie sie jetzt im Gesetz steht, Folgewirkungen entwickeln kann, die wir nicht beabsichtigt hatten. Je nach persönlicher Konstellation kann der Inhalt von § 10a zu negativen steuerlichen Effekten bei Abgeordneten führen, weil im Rahmen der Steuererklärung Vorsorgeaufwendungen nur gekürzt geltend gemacht werden können. Wir bedauern, dass diese möglichen Effekte im Vorfeld nicht ausreichend geprüft wurden. Deshalb ist für uns die Konsequenz dieser unbeabsichtigten Wirkung von § 10a, diesen wieder abzuschaffen. Landtag Ich habe in meiner Rede vom 26. März ebenfalls darauf hingewiesen, dass uns als Abgeordneten niemand die Regelungen unserer eigenen Angelegenheiten abnehmen kann, und hinzugefügt, dass wir uns der Sensibilität und dem kritischen Blick der Öffentlichkeit bewusst sind. Das bleibt auch am heutigen Tage richtig. Ebenso richtig bleibt, dass aus unserer Sicht Veränderungen im System unserer Altersversorgung notwendig sind. Der Landtag hat das System der Altersversorgung vor mehr als 20 Jahren verändert. Die wesentlichen Parameter haben sich in dieser Zeit ungünstiger entwickelt als damals angenommen. Deshalb bleibt es unsere Aufgabe, das System der Altersversorgung zukunftsfest aufzustellen, und zwar so stabil, dass es für ehemalige, für derzeitige und für künftige Mitglieder dieses Parlaments das leistet, was es leisten muss. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Loose.
Christian Loose AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben sich an Ihrer eigenen Gier verschluckt. Sie wollten in das Portemonnaie der Steuerzahler greifen, um sich eine höhere Abgeordnetenrente zu gönnen. (Zuruf von der SPD: Nein!) Ihnen reichte eine Abgeordnetenrente von rund 1.800 Euro nach zehn Jahren Mitgliedschaft im Landtag NRW nicht aus. Sie wollten mehr. Dabei gibt es einen Weg, den auch alle Arbeiter in Deutschland gehen können: Sparen Sie privat, zum Beispiel jeden Monat 4 % Ihres Gehaltes. Genau das verlangen Sie von unseren Bürgern – das nannten Sie dann „Riestersparen“ –, damit die Bevölkerung nicht auf ihre karge Rente zurückgreifen muss, sondern selbst vorsorgen kann. Wer hält Sie davon ab, liebe Kollegen? Nein, Sie wollten nicht selbst zahlen. Sie wollten, dass der Staat etwas dazugibt. Doch der Staat hat keinen Kartoffelsack, aus dem er immer wieder Geldpakete herausholen kann. Nein, der Staat nimmt das Geld von den hart arbeitenden Malochern. Und so sollte der einfache Steuerzahler, der sich bereits jetzt täglich über die Abgeordneten ärgert, für Sie alle noch zusätzlich etwas in Ihre Abgeordnetenkasse einzahlen. Doch welch Schreck! Sie haben die Rechnung nicht mit dem Finanzamt gemacht. Denn nun sollten Sie das Geschenk der Steuerzahler, welches Sie sich selbst gemacht haben, doch glatt versteuern! Aber 16.12.2025 das war Ihnen zu teuer. Geschenke nehmen? Ja, bitte. Aber Steuern zahlen? Nein, danke. Sie als Abgeordnete sind mit einer Rente von 1.800 Euro nach zehn Jahren Abgeordnetentätigkeit nicht zufrieden. Wer in Deutschland 45 Jahre zum Mindestlohn gearbeitet hat, bekommt eine Rente auf Sozialhilfeniveau knapp unter 1.000 Euro. Und der steht dann zur Aufstockung mit denjenigen in der Schlange beim Sozialamt, die in Deutschland noch nie einen Cent eingezahlt haben und gar nicht gearbeitet haben. (Zurufe von der SPD: Oh! – Zuruf von Dr. Gre- gor Kaiser [GRÜNE]) Wer 45 Jahre lang in Deutschland Durchschnittsverdiener war … – Ich weiß, dass Sie die Sorgen der einfachen Bürger nicht interessieren; da rufen Sie jetzt rein. Nein: 45 Jahre Mindestlohn, Rente auf Sozialhilfeniveau. Das ist es, was Sie beschlossen haben. (Andreas Bialas [SPD]: Guckt euch mal euer Programm an!) Wer 45 Jahre lang in Deutschland Durchschnittsverdiener war, bekommt eine Rente von 1.800 Euro. 1.800 Euro ist der Betrag, den ein durchschnittlich alter Abgeordneter hier nach 10 Jahren, also nicht nach 45 Jahren, als Abgeordnetenrente erhält. Nein, liebe Abgeordnete, es wird Zeit, demütig zu werden, insbesondere dann, wenn Ihre Entscheidungen hier im Landtag dazu führen, dass immer mehr Menschen da draußen Angst haben, ihren Arbeitsplatz zu verlieren – sei es durch Ihre Klimapolitik, sei es durch Ihre Migrationspolitik, sei es durch Ihre Schuldenpolitik. (Lachen von Arndt Klocke [GRÜNE]) Zehntausende Industriemitarbeiter verlieren jeden Monat ihren Job, und Sie, liebe CDU, liebe SPD, liebe FDP, liebe Grüne, diskutieren ernsthaft über eine Erhöhung Ihrer Abgeordnetenrente? Was ist mit den Mitarbeitern bei Ford? Was ist mit den Mitarbeitern bei thyssenkrupp? Was ist mit den Mitarbeitern in den Papierfabriken? Was ist mit den Mitarbeitern in der Glasindustrie? Sie alle leiden. Sie alle sorgen sich um ihre Zukunft. Liebe Abgeordnete der gierigen Parteien, hören Sie auf, sich am Geldbeutel unserer Bürger zu vergreifen. Nehmen Sie dieses verkorkste Gesetz, das Sie jetzt rückabwickeln müssen, als Warnung. Jetzt ist es Zeit, sich um die Menschen da draußen zu kümmern. Jetzt ist es Zeit, den Karren, den Sie gerade mit voller Geschwindigkeit gegen die Wand fahren, wieder auf die sichere Straße zu lenken. Jetzt ist es Zeit für eine Politik für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) Landtag
Berivan Aymaz
Meine Damen, meine Herren! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen somit zum Schluss der Aussprache. Wir gehen über zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/16925 in der ersten von zwei Lesungen. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? (Die Abgeordneten aller Fraktionen heben die Hand.) – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen … (Zurufe und Lachen: Ah! – Christian Loose [AfD]: Die Rückabwicklung! Da stimmen wir natürlich zu! Die haben Sie versaut! – Unruhe) Ich frage gerne noch einmal. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. (Fortgesetzt Unruhe – Zuruf von Christian Loose [AfD]) Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Auch keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/16925 in erster Lesung einstimmig angenommen. Die Fraktionen haben vereinbart, die zweite Lesung unmittelbar im Anschluss durchzuführen. Ich sehe, dass es hierzu keinen Widerspruch gibt. Dann verfahren wir so. Ich rufe die zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Drucksache 18/16925, Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, auf. Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wir kommen daher unmittelbar zur Abstimmung über den Gesetzentwurf nach zweiter Lesung. Auch hier frage ich: Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Auch keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/16925 angenommen und verabschiedet. Wir kommen zu: 3 Schulleitungen als Garant für Chancengleichheit: Endlich mehr Autonomie und Ressourcen für Schulleitungen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/16909 16.12.2025 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der SPD der Abgeordnetenkollegin Frau Dilek Engin das Wort.
Dilek Engin SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Man hat inzwischen den Eindruck, dass diese Debatte in Dauerschleife läuft. Jahr für Jahr werden Schulleitungen in Nordrhein-Westfalen nach ihrer Belastung gefragt, und Jahr für Jahr bestätigt sich dasselbe alarmierende Bild. Egal, ob COPSOQ oder forsa, die Ergebnisse sind eindeutig: Die Belastung der Schulleitungen ist nicht nur hoch, sondern unzumutbar, und sie wächst weiter. Das ist kein neues Problem, sondern seit Jahren bekannt. Deshalb ist das Versagen der Landesregierung auch so gravierend. Und was ist die Antwort von der CDU und den Grünen? Nichts, was den Namen „Politik“ verdient. Statt entschlossen zu handeln, wird ausgesessen. Statt Verantwortung zu übernehmen, wird sich weggeduckt. Statt Probleme zu lösen, wird es schöngeredet. Wie wichtig Ihnen diese Debatte ist, zeigt sich auch daran, dass viele Abgeordnete der regierungstragenden Fraktionen gerade den Saal verlassen. (Widerspruch von der CDU und den Grünen) Es gibt Hochglanzbroschüren, Pressemitteilungen und vollmundige Versprechen, aber keine wirksame Entlastung. Während hier im Parlament beschwichtigt wird, brennt es an unseren Schulen. Schulleitungen arbeiten am Limit und viele darüber hinaus. Dieses Ignorieren der Realität ist kein Zufall mehr, sondern politisches Kalkül auf dem Rücken derjenigen, die unser Bildungssystem täglich am Laufen halten. Die Zahlen der COPSOQ-Befragung sprechen eine Sprache, die man nicht ignorieren kann: 94 % der Schulleitungen arbeiten regelmäßig am Wochenende oder an Feiertagen; 88 % arbeiten abends oder nachts. Das sind keine Einzelfälle. Das ist kein persönliches Organisationsproblem, sondern systematische Überlastung, und zwar politisch verursacht. Es kommt noch härter. Die aktuelle forsa-Umfrage verschärft das Bild weiter: Über 95 % der Schulleitungen sehen sich einem stetig wachsenden Aufgabenspektrum ausgesetzt. Fast jede zweite Schulleitung würde ihren Beruf nicht oder auf gar keinen Fall weiterempfehlen. Meine Damen und Herren, das ist kein leises Warnsignal, sondern ein lautes Misstrauensvotum gegen Ihre Bildungspolitik. (Beifall von der SPD und Franziska Müller- Rech [FDP]) Wer angesichts dieser Zahlen behauptet, dass alles unter Kontrolle sei, verweigert sich der Realität. Es ist kein Wunder, dass inzwischen jede zehnte Schulleitungsstelle in Nordrhein-Westfalen unbesetzt ist. Es ist kein Wunder, dass sich immer weniger Menschen diese Verantwortung antun wollen. Landtag Besonders bitter, geradezu entlarvend ist ein weiterer Befund der Umfrage: 93 % der Schulleitungen empfinden bei ihrer Arbeit ausgerechnet das Schulministerium als wenig bis gar nicht unterstützend. 81 % sind mit der Schulpolitik insgesamt eher unzufrieden oder sogar sehr unzufrieden. (Matthias Kerkhoff [CDU]: Fast so viele wie mit der SPD!) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und Grünen, wie lange wollen Sie die Augen vor der Realität an unseren Schulen noch verschließen? Frau Ministerin Feller, wenn fast alle Schulleitungen sagen, dass von Ihnen keine Hilfe komme, ist das kein Kommunikationsproblem, sondern ein klares Führungsproblem. (Beifall von der SPD und Franziska Müller- Rech [FDP]) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und Grünen, wie viele Alarmsignale brauchen Sie eigentlich noch? Ich habe bereits 2024 hier im Plenum gesagt: „Schwarz-Grün und Schulministerin Feller haben dem Herzen unseres Schulsystems bislang nicht genügend Achtung geschenkt.“ Ein Jahr später zeigen die Zahlen erneut: Es hat sich nichts verbessert. Ihre Politik wirkt nicht. Natürlich passt es Ihnen nicht, dass wir dieses Thema hier im Plenum erneut einbringen. Wir akzeptieren aber nicht, dass Sie weiter wegschauen. Wenn Schulleitungen seit Jahren Alarm schlagen und jede neue Umfrage dasselbe bestätigt, übertreibt nicht die Opposition, sondern dann versagt die Landesregierung. (Beifall von der SPD und Franziska Müller- Rech [FDP]) Das Schulministerium ist die oberste Schulaufsicht. Es trägt Verantwortung dafür, dass Schule unter Bedingungen stattfindet, zu denen gute Bildung überhaupt möglich ist. Faire und gleiche Chancen für alle Kinder, verlässliche Strukturen für Schulen, Zeit für pädagogische Entwicklung statt Dauerkrisenmanagement: All das wird unter den aktuellen Bedingungen immer schwieriger. Schulleitungen werden erdrückt von Abfragen, Vorgaben, Verwaltungsaufgaben und Bürokratie. Die Last wächst, die Zeit wird weniger, die Schulentwicklung bleibt auf der Strecke, und Sie ignorieren die Situation. Die Folge: Die Qualität unseres Bildungssystems sinkt, und dafür tragen Sie die Verantwortung. Schulen in Nordrhein-Westfalen brauchen eine Kursänderung, und zwar jetzt und nicht irgendwann. Schulleitungen in Nordrhein-Westfalen sind heute alles in Personalunion: Vertraute, Krisenmanager, Personalmanager, Finanzverwalter, Qualitätsmanager, Konfliktlöser, Schulentwickler und nebenbei auch 16.12.2025 noch Lehrkraft. Diese Aufzählung ist noch nicht einmal vollständig. Was in der Wirtschaft auf mehrere Vollzeitstellen verteilt wäre, wird in Schule einer einzigen Person zugemutet. Frau Feller, das ist kein modernes Bildungsmanagement. Das ist politisch organisierte Überforderung. Sie reden vom Bürokratieabbau. Die Realität sieht anders aus. Schulleitungen müssen nach wie vor eine ganze Reihe von Abfragen und Statistiken bedienen: SchILD, UntStat, SchIPS, COSMO, GPC-Statistiken, Lernstandserhebungen und amtliche Schuldaten. Wir sehen: eine Fülle von Verfahren, Abfragen sowie Druck und Fristen. Nach Bürokratieabbau klingt das überhaupt nicht. Diese Abfragen sind zu viel und belasten unsere Schulleitungen über das Maß hinaus. Ja, wir brauchen Daten für eine seriöse Steuerung. Aber wir brauchen keinen Bürokratiewahnsinn, der Schulleitungen die Luft zum Atmen nimmt. Die Doppelabfragen müssen weg. Verfahren müssen gebündelt und vereinfacht werden. Entbürokratisierung ist überfällig, und zwar jetzt. (Beifall von der SPD und Franziska Müller- Rech [FDP]) Frau Feller, stellen Sie die Abfragen wie angekündigt auf null. Deshalb legt die SPD-Fraktion diesen Antrag vor – nicht als Theoriepapier, sondern mit konkreten und umsetzbaren Maßnahmen: mehr Leitungszeit, Schulverwaltungsassistenzen ohne negative Auswirkungen auf die Leitungszeit, ein eigenverantwortbares Schulbudget, eine gerechte Besoldung und gleiche Entwicklungsperspektiven unabhängig von der Schulform. Frau Ministerin, Schulleitungen in unserem Land sind Profis. Behandeln Sie sie endlich auch so. Geben Sie ihnen Entscheidungsspielräume. Lassen Sie Schulleitungen über Geld entscheiden. Lassen Sie Schulleitungen über Personal entscheiden. Lassen Sie die Schulleitungen über wichtige Abfragen entscheiden. Lassen Sie ihnen Zeit – Zeit für Schulentwicklungen, Zeit für Führung und Zeit für gute Schule. Zum Schluss möchte ich Sie noch fragen: Wann wird denn die im Zukunftsvertrag angesprochene Besoldung der Fachleitungen und Schulleitungen entsprechend angepasst? Was heißt „entsprechend“? Frau Feller, die Zahlen der forsa-Umfrage und der COPSOQ-Befragung sind ein Alarmsignal. Wie viele Sirenen wollen Sie noch überhören? Befördern Sie die Schulen endlich in das 21. Jahrhundert. Beenden Sie den Verwaltungswahnsinn. Beenden Sie das Wegducken. Beenden Sie die kosmetische Reparaturpolitik. Stärken Sie die Schulleitungen. Denn ohne starke Schulleitungen gibt es keine starken Schulen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und Franziska Müller- Rech [FDP]) Landtag
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Grunwald.
Jonathan Grunwald CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Der Pessimist klagt über den Wind, der Optimist hofft, dass der Wind sich dreht, und der Realist hisst die Segel.“ Dieses Zitat des britischen Historikers Sir William Ward, das ich mir eingangs zu zitieren erlaubt habe, fand ich im Hinblick auf den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion besonders passend. Denn wie in jedem Betrieb, jeder Behörde, jedem Verein oder auch auf jedem Schiff kommt es auf den Steuermann bzw. die Steuerfrau an. Ihr Handeln bestimmt den Kurs: schlingern oder volle Kraft voraus in Richtung Zukunft. Schulleitungen sind keine Statisten im Bildungssystem, kein Smut in der Kombüse und kein Schiffsjunge an Deck. Schulleitungen sind Manager, Teamleader, Innovatoren und Motivatoren. Und sie sind – um im Bild von Sir William Ward zu bleiben – weder blauäugige Optimisten noch schlechtredende Pessimisten. Letztere finden sich wohl eher auf der Oppositionsbank. Nein, Schulleitungen sind Realisten. Sie ducken sich nicht weg. Sie stellen sich in den Wind, bestimmen den Kurs und führen ihre Schule mit nicht selten über 1.000 Schülerinnen und Schülern sowie 100 Mitarbeitern durch laue und stürmische Zeiten. Für ihre Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen, sind wir – die Zukunftskoalition von CDU und Grünen – den Schulleitungen sehr dankbar. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Zweifellos haben sie kein einfaches Aufgabenpaket zu schultern. Inklusion, Migration, Digitalisierung, in die Jahre gekommene Schulgebäude, soziale Auffälligkeiten, unzureichende Sprachkenntnisse bei Schülern und Eltern und nicht zuletzt die sich zum Glück langsam schließende Lehrkräftelücke erfordern Management- und Führungskompetenzen, für die ich allen Schulleitungen meinen aufrichtigen Respekt zolle. Auch deshalb komme ich regelmäßig mit den Schulleitungen in meinem Wahlkreis zusammen und mache mir auch vor Ort, in den Schulen, ein Bild von den Realitäten. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, nicht weniges erlebe ich dabei signifikant anders als das, was Sie uns mit Ihrem vorliegenden Antrag und mit Ihren sonstigen Beiträgen weismachen wollen. Erst vor wenigen Tagen kamen unsere Schulministerin Dorothee Feller und ich mit Leitungen von 16.12.2025 Grund- und Förderschulen, Gesamtschulen und Gymnasien aus meinem Wahlkreis zusammen, um über genau das zu sprechen, was unsere Schulleitungen benötigen, um Kurs zu halten. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Und wissen Sie was? Wir haben Rückendeckung für unsere Bildungspolitik hier in Nordrhein-Westfalen erhalten. (Kirsten Stich [SPD]: Doch nicht ernsthaft! – Zuruf von Dilek Engin [SPD]) Ob Schulkompass 2030 oder Fokus auf die Basiskompetenzen, ob Handlungskonzept zur Unterrichtsversorgung oder der Einsatz von KI: Auch politisch sind wir – CDU und Grüne – auf dem richtigen Kurs unterwegs. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Kirs- ten Stich [SPD]: Das glaubt er ernsthaft? – Jo- chen Ott [SPD]: Wie die Kapelle auf der Titanic!) Ich kenne keine Schulministerin, die in vergleichbarer Weise so viel unterwegs ist wie Dorothee Feller. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Während Sie von Ihrer gepolsterten Oppositions… (Beifall von der CDU und den GRÜNEN Das stellen auch andere Kolleginnen und Kollegen hier im Saal fest. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Während Sie von Ihrer gepolsterten Oppositionsbank oder – sagen wir vielleicht treffender – aus Ihrem Elfenbeinturm heraus Anfrage über Anfrage verfassen (Jochen Ott [SPD]: Wollen Sie uns etwa die Polster abnehmen?) und damit Abfrage über Abfrage bei Schulleitungen und Behörden auslösen, ist Dorothee Feller vor Ort, an den Schulen, (Zuruf von Henning Höne [FDP]) hört zu, erklärt und handelt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Kirs- ten Stich [SPD]: Ärgerlich!) Ich nenne drei Beispiele dazu. (Zuruf von Henning Höne [FDP]) Erstens. Seit 2022 konnten über 11.000 neue Beschäftigte ihren Dienst an unseren Schulen aufnehmen, darunter 8.900 Lehrkräfte und pädagogisches Personal. Das, meine Damen und Herren, entlastet Schulleitungen konkret – und nicht Ihr Antrag. Zweitens. Mit unserer KI-Offensive, dem innovativen und deutschlandweit einmaligen Forschungsprojekt Landtag „KIMADU“ und dem Chatbot „telli“, bringen wir Künstliche Intelligenz in die Klassen- und Lehrerzimmer. Das, meine Damen und Herren, entlastet Schulleitungen konkret – und nicht Ihr Antrag. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Jo- chen Ott [SPD]: Wir haben zwar keine Hard- ware und keine Software, aber KI!) Drittens. Wir machen mit dem Bürokratieabbau an unseren Schulen ernst – nicht von oben herab, sondern im Schulterschluss mit den Schulleitungen. Über 450 Mails von Schulleitungen mit insgesamt 771 Anregungen zur Verwaltungsmodernisierung kamen in diesem Jahr im neu eingerichteten Funktionspostfach zusammen. Über dieses Funktionspostfach haben Sie sich im Ausschuss übrigens noch lustig gemacht und können nun staunend zusehen, wie Schritt für Schritt Maßnahmen wie die Reduzierung der Abfragen auf ein Mindestmaß oder die Prozessverschlankung umgesetzt werden. Das, meine Damen und Herren, entlastet Schulleitungen konkret – und nicht Ihr Antrag. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Was die SPD in klassischer Oppositionsmanier fordert, ist der unbedachte Schuss ins Blaue, ohne Plan und ohne Ziel. Ohne sich anzuschauen, was die schwarz-grüne Zukunftskoalition auf den Weg gebracht hat, werden in Ihrem Antrag Forderungen und Aussagen in den Raum geworfen, die weder Hand noch Fuß haben. Sie reden davon, dass eine unzureichende Förderung von Schülerinnen und Schülern aus sozial benachteiligten Familien bestehe. Dabei ist Deutschland einer der größten Sozialstaaten der Welt. Gerade in Nordrhein-Westfalen profitieren Schülerinnen und Schüler in sozialen Brennpunkten ganz konkret durch den von uns eingeführten Sozialindex und das Startchancen-Programm. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das habt ihr ein- geführt?) 923 Schulen in Nordrhein-Westfalen erhalten dadurch zusätzliches Personal und zusätzliche finanzielle Ressourcen, (Andrea Busche [SPD]: Oh!) um vor allem Kindern aus prekären Lagen zu helfen. Sie reden davon, dass besonders Schulen mit multiplen Problemlagen vom guten Zusammenspiel zwischen Schulleitung und Kollegium profitierten. Ich kann Ihnen etwas verraten: Jede, ausnahmslos jede Schule profitiert von einem guten Zusammenspiel zwischen Schulleitung und Kollegium. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Sie reden davon, dass eine Strategie zur Minderung der steigenden Belastung von Schulleitungen durch die Landesregierung fehle. Ich weiß ehrlicherweise 16.12.2025 nicht, ob und wo Ihre Referenten, die den Antrag für Sie geschrieben haben, nach Informationen hierzu gesucht haben. Auf der Seite des Schulministeriums war es garantiert nicht. Diese Landesregierung arbeitet kontinuierlich daran, den Bürokratieaufwand auf ein Minimum zu verringern, sodass sich Schulleitungen und Lehrkräfte wieder stärker auf Bildung und Unterricht konzentrieren können – mit dem Ziel, die Anzahl der Schüler, die die Mindeststandards verfehlen, deutlich zu senken und die Anzahl der Kinder, die die Optimalstandards erreichen, deutlich zu erhöhen. Genau dies ist der Wesenskern des umfangreichsten Strategiepakets der NRW-Bildungspolitik der letzten Jahrzehnte. (Jochen Ott [SPD]: Na! Na!) Mit dem Schulkompass NRW 2030 setzen wir alles daran, die Bildungsergebnisse durch datengestützte Qualitätsentwicklungen zu verbessern, (Kirsten Stich [SPD]: Das Eckpunktepapier kennt er aber nicht!) die Schulaufsicht zu einer stärker beratenden, partnerschaftlichen Instanz weiterzuentwickeln und somit die Schulleitungsprofile zu stärken. Zukünftig erhält jede Schule in Nordrhein-Westfalen digitale Reports, (Kirsten Stich [SPD]: Macht ja nichts, wir ken- nen das!) um die Schul- und Unterrichtsentwicklung klassenscharf zu analysieren und zu optimieren. Das, meine Damen und Herren, stärkt die Autonomie und Eigenverantwortung konkret – und nicht Ihr Antrag. Im Übrigen, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, hat sich damit ein Kernanliegen unserer Enquetekommission „Chancengleichheit in der Bildung“ bereits erfüllt. Diese Landesregierung hört zu, analysiert und handelt. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Ich könnte so weitermachen, (Kirsten Stich [SPD]: Nee, lassen Sie das! – Heiterkeit von Elisabeth Müller-Witt [SPD]) aber das Bild ist bereits ziemlich klar: erst nicht nachschauen, was an den Schulen bereits passiert und was die Landesregierung an Initiativen und Gesetzen längst beschlossen hat, und dann einen Antrag vorlegen, der in bester Oppositionsmanier einfach nur wild um sich schießt. Bildungspolitik ist und bleibt ein Marathon und kein Sprint, liebe SPD. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Oh!) Landtag So löblich das Ziel zur Verbesserung der Arbeitsverhältnisse von Schulleitungen ist: Ihr Antrag ist handwerklich schlecht gemacht (Heiterkeit von Dilek Engin [SPD] – Sarah Phi- lipp [SPD]: Auch das noch! Ach Mensch!) und bringt uns in der Sache nicht weiter. Wir lehnen ihn daher ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollegin Frau Zingsheim-Zobel.
Lena Zingsheim-Zobel GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe manchmal den Eindruck, dass wir Debatten in zwei unterschiedlichen Realitäten führen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ja!) In der einen Realität reden wir seit Monaten intensiv mit Schulleitungen, werten Rückmeldungen aus, entwickeln Konzepte und bauen Bürokratie ab. In der anderen Realität – vermeintlich derjenigen der SPD – wacht man plötzlich auf, schaut einmal kurz in die Landschaft und ruft: Da passiert gar nichts. (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Ich zitiere Ihren Antrag, liebe SPD: „Eine Strategie der Landesregierung zur Minderung der stetig steigenden Belastung sucht man hierzu vergebens.“ (Andreas Bialas [SPD]: Ja!) Wer eine Strategie vergebens sucht, hat entweder schlecht gesucht oder erst gar nicht angefangen, zu suchen. (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Bevor ich Ihnen die Recherchearbeit abnehme, liebe SPD, lassen Sie mich Folgendes sagen: Wir sehen die Herausforderungen von Schulen, die sich bei den Schulleitungen bündeln und zu besonderen Belastungen führen. Wir sehen, wie Schulleitungen Tag für Tag alles geben, einen pädagogisch guten Schulbetrieb aufrechtzuerhalten. Wir kennen den Druck, wir kennen die administrative Flut. Wir kennen die Verantwortung, die auf den Schultern ruht. Wir sind den Schulleitungen in Nordrhein-Westfalen sehr, sehr dankbar, dass sie das jeden Tag trotz der Herausforderungen bewältigen. (Beifall von den GRÜNEN und Matthias Kerk- hoff [CDU]) Genau deshalb hat die Landesregierung das Schulleitungskonzept entwickelt. Ich stelle einmal dar, was 16.12.2025 Sie anscheinend in den letzten Monaten gekonnt ignoriert haben. Wir reden über ein Papier zur Stärkung der Schulleitungen. Vorgestellt wurde es im Januar dieses Jahres. Das hätte eigentlich genug Zeit sein sollen, um sich als Abgeordnete das einmal durchzuschauen. (Zuruf von Kirsten Stich [SPD]) Aber kein Problem, ich kann Ihnen gerne erzählen, was die Strategie ist. Das Konzept umfasst mehr Leitungszeit, gezielte Fortbildungen für Schulleitungen, Entlastungen durch beispielsweise Schulverwaltungsassistenzen, bessere Unterstützungssysteme – zum Beispiel bei juristischer Beratung – und Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Weil Sie in Ihrem Antrag auch behaupten, Fortbildungen für Schulleitungen seien unzureichend ausgebaut, möchte ich Ihnen diesen Punkt gerne ausführlich vorkauen. Das Schulleitungskonzept sieht ausdrücklich eine erneute Qualifizierungsarchitektur vor. Wir reden von Leitungsteams statt Einzelkämpfertum, über Coaching-Angebote, strukturierte Onboarding-Formate, neue Schulleitungen und kollegiale Beratungsstrukturen. Auch dafür gilt also: Sie kritisieren etwas als fehlend, was längst konzeptionell angelegt ist, liebe SPD. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Es drängt sich der Eindruck auf, dass Sie weniger an Verbesserungen interessiert sind, sondern eher daran, bestehende Konzepte zu ignorieren, um sie anschließend als neue Forderungen noch einmal aufzuschreiben. Das ist der Versuch, Doppelstrukturen zu fordern, nur damit Opposition gemacht wird. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Die Vorhaben zum Bürokratieabbau hat uns das Ministerium übrigens gerade erst letzten Monat im Ausschuss präsentiert. Ich finde es großartig, dass hier die Sachen angegangen werden, die vor allen Dingen von den Schulleitungen selbst an uns herangetragen wurden. Wir werden bürokratische Abfragen reduzieren, Prozesse digitalisieren und einfacher gestalten und Angebote einrichten, um Schulen mit KI bei Verwaltungsvorgängen zu unterstützen. Das wurde im Ausschuss präsentiert, es wurde in großen Runden diskutiert, es wurde öffentlich gemacht. Und wenn Sie das nicht finden können, liebe SPD, dann frage ich mich, ob Sie überhaupt gesucht haben. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wir packen mit unserem Konzept mutig an, weil wir die Lage ernst nehmen. Wir tun das, weil wir wissen, wie ernst die Situation ist. Landtag Sie hingegen tun hier so, als hätten Sie die innovativsten Gedanken. Es ist einfach, Oppositionsarbeit zu machen, wenn man die Arbeit der Regierung einfach mal gekonnt wegignoriert. Lassen Sie mich noch auf eine weitere Forderung Ihres Antrags eingehen: die Ausweitung der Entscheidungsspielräume von Schulleitungen. Grundsätzlich sage ich ganz klar: Ja, wir unterstützen mehr Freiheit für Schulen. Denn wir sehen: Dort, wo Schulen Freiräume nutzen können, können Innovationen entstehen. Zwei Punkte sind mir hier wichtig. Erstens. Meine Betonung liegt auf Schulen und nicht alleine auf Schulleitungen. Natürlich brauchen Schulleitungen Entscheidungsbefugnisse. Unser Anspruch muss aber sein, die demokratische Mitbestimmung der gesamten Schulgemeinschaft zu stärken: der Lehrer*innen, der Mitarbeiter*innen im multiprofessionellen Team, der Eltern und – ganz zentral – der Schüler*innen. Zweitens finde ich es, ehrlich gesagt, ein bisschen schwierig, völlig zu Recht auf die massive Überlastung von Schulleitungen hinzuweisen und daraus dann die Konsequenz zu ziehen, ihnen noch mehr Aufgaben und Verantwortung aufzubürden. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wenn die Arbeitslast gerade ohnehin noch zu hoch ist, dann ist das eine viel zu kurz gedachte Forderung, liebe SPD. Wir werden den Weg für starke Schulleitungen und damit für eine handlungsfähige Schule weitergehen. Deswegen lehnen wir den vorliegenden Antrag ab. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun die Kollegin Franziska Müller-Rech das Wort. Bitte sehr.
Franziska Müller-Rech FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kennen die Situation an den Schulen. Da gibt es keine zwei Realitäten, sondern nur die eine: Schulleitungen und Lehrkräfte sind überlastet. Verwaltung frisst Zeit, frisst Nerven, und für den eigentlichen Job bleibt kaum noch Luft. Das ist kein Bauchgefühl, sondern die Umfragen, die auch hier schon mehrfach zitiert worden sind, bestätigen das, zum Beispiel COPSOQ oder die VBE-Umfrage. Auch die Landesregierung weiß das längst. Aber anstatt zu handeln wird sich mit der Problembeschreibung einfach zufriedengegeben und die steigende Frustration an den Schulen einfach hingenommen. (Beifall von der FDP und der SPD) 16.12.2025 Was die Schulleitungen berichten, ist wirklich bemerkenswert. Wir haben schon im Ausschuss darüber gesprochen, dass die Landesregierung Schulleitungen selbst befragt hat und um Vorschläge zur Verbesserung der Lage gebeten hat. Da gab es ein Funktionspostfach, an das die Schulleitungen Verbesserungsvorschläge per Mail schicken konnten. Immerhin das war relativ unkompliziert. Als ich das zuerst gehört hatte, habe ich gesagt: Das ist erst mal eine gute Idee, da tut sich ja vielleicht dann sogar was. – Die Ministerin hat uns die Ergebnisse im Ausschuss vorzustellen versucht, aber richtig transparent war das nicht. Genau deshalb haben wir uns dann mal alle Rückmeldungen angesehen. Die Rückmeldungen der Schulleitungen zeigen ein ganz deutliches Muster: zu viele Nebentätigkeiten in Schule, zu viele zusätzliche Aufgaben, die nichts mit Unterricht zu tun haben, zu viel Verwaltung, zu wenig Pädagogik. Es gibt auch ein glasklares Feedback von den Schulleitungen, was da tatsächlich helfen würde, und das sind große und kleine Dinge, zum Beispiel erleichterte Genehmigungs- und Abrechnungsverfahren bei Klassenfahrten, professionelle Unterstützung durch Verwaltungskräfte und IT-Personal und auch die Digitalisierung von Finanzprozessen. Auf den letzten Punkt möchte ich besonders eingehen, denn das haben wir zum Beispiel hier auch schon mal diskutiert und wir auch als Freie Demokraten beantragt: ein digitales Klassengeld, damit kein Lehrer mehr 15,30 Euro von jedem Schüler in einzelnen Kuverts für den Ausflug einsammeln muss. Da wollten Sie sich aber keinen Millimeter bzw. keinen einzigen Euro bewegen. Dass so etwas vergleichbar Kleines aber helfen kann, haben wir ja auch in der zugehörigen Anhörung im Schulausschuss gespiegelt bekommen. Ich möchte an der Stelle Martin Sina von der Rheinischen Direktorenvereinigung zitieren: Lehrerstunden müssen Unterrichtsstunden sein, das heißt, unterrichtsfremde Tätigkeiten durch Menschen machen zu lassen, die das besser können. Klassenfahrten buchen muss kein Lehrer. Das ist Quatsch. Geld verwalten muss kein Lehrer. Das ist auch viel zu hoch bezahlt. Die Organisation von Schulbüchern mit A14 zu entlohnen, das ist einfach – Punkt, Punkt, Punkt. Dann kam leider etwas Unparlamentarisches. Die Landesregierung wollte Transparenz und ihre Schulleitungen mit diesem Funktionspostfach zu Wort kommen lassen; die Schulleitungen haben geliefert. Und was ist passiert? Es gab 282 Vorschläge, aber kaum klare Zusagen. 30 % der Rückmeldungen des Ministeriums sind nicht zuzuordnen und maximal schwammig im Stil von: Schauen wir mal, was wird. Die Landesregierung macht sich auch erschreckend oft in diesen Rückmeldungen einen schlanken Fuß und meint, sie sei nicht zuständig. Es gibt keinen Landtag wirklichen Reformwillen. Vieles wird einfach nur wegmoderiert. (Beifall von der FDP und der SPD) Besonders alarmierend: In der Personalverwaltung – eindeutig Landeszuständigkeit – werden 38 Vorschläge einfach abgelehnt. Gerade einmal zwölf erhalten Zustimmung. Nächstes Beispiel: Dann kommen die Grundschulen und sagen ganz konkret, sie brauchen mehr Leitungszeit oder eine mittlere Führungsebene zur Entlastung. Und was sagt die Landesregierung? Ja, das verstehen wir so gut. Aber das machen wir trotzdem nicht. Dafür haben wir nämlich kein Geld. Liebe Kolleginnen und Kollegen, von wegen „Bildung hat Priorität“! Das, was Sie hier machen, ist keine Hilfe, das ist keine Erleichterung, das ist keine Entlastung. Dieses Postfach, diese Auswertung, war eine reine Alibi-Veranstaltung. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Das sage nicht nur ich, das sagen die Schulleitungen auch selbst. Ihre Führungskräfte machen Vorschläge und werden dafür zu knapp zwei Dritteln abgewatscht. Was ist denn da die Botschaft an die Schulleitungen? Frau Ministerin, gefeiert hätte ich mich an Ihrer Stelle dafür nicht. (Beifall von der FDP) Ich komme nun zum konkreten Antrag. Da sehe ich sehr viele richtige Ansätze. Entscheidungsspielräume der Schulleitungen zu erweitern, Schulbudgets, Fortbildungen – das unterstützen wir ausdrücklich. Die frühzeitige Identifikation von Leitungspotenzial schon in Ausbildung und Berufspraxis halten wir ebenfalls für sinnvoll. Auch beim Thema „Schulverwaltung“ sind wir uns einig: Schulen brauchen Unterstützung zum Beispiel durch Verwaltungskräfte. Wir sagen aber auch, dass wir das Feld der infrage kommenden Personen noch deutlich erweitern müssen. Es darf hier endlich keine Zuständigkeitsherumschieberei mehr geben. Diese Fachkräfte müssen sowohl Aufgaben der Schule als auch des Schulträgers erledigen können. Sonst entsteht doch nur ein neues Schnittstellenproblem. Auch die Möglichkeit von Teilzeitleitung, geteilter Leitung sollte auf jeden Fall weiterverfolgt werden. Dass IT-Aufgaben von nichtpädagogischem Personal übernommen werden, ist richtig. Wir müssen noch über einen weiteren wichtigen Punkt sprechen. CDU und Grüne haben bei der grundsätzlich richtigen Entscheidung für „A13 für alle“ einen großen Fehler gemacht. Ab 2027 haben wir in vielen Bereichen keinen Abstand mehr zwischen Einstiegs- und Funktionsämtern und weniger bis gar keine finanziellen Anreize mehr für Leitungs-16.12.2025 funktionen. Übrigens gilt das auch für die so wichtigen Fachleiter in den ZFSLs. Das ist das Gegenteil von leistungsgerechter Besoldung. Ganz ehrlich: Wer soll sich denn da noch freiwillig mehr Verantwortung aufladen, also bei mehr Arbeit, mehr Stress, genauso viel Geld und zugleich weniger Wertschätzung? Die Landesregierung macht Schulleitung damit noch unattraktiver. Und das ist ein Riesenfehler. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Ich möchte nur noch mal zusammenfassen, was aus unserer Sicht getan werden muss: Erstens: endlich Entlastung durch professionelle Verwaltung. Verwaltungs- und IT-Kräfte müssen zu den Teams in Schulen gehören. Lehrkräfte sollen raus aus den Büros und rein in die Klassenzimmer: mehr Zeit für die Kinder, weniger für die Verwaltung. Zweitens. Digitalisierung muss Standard sein und nicht als Pilotprojekt verstanden werden. Wir können mit Digitalisierung und KI so viel gewinnen. Da muss endlich was passieren. Sie machen jetzt mit telli den Anfang. Es ist ein wichtiger Anfang, Frau Ministerin, es ist aber auch nur der Anfang. Verwaltung mit telli zu vereinfachen, reicht bei Weitem nicht aus. Damit haben Sie einfach nur einen Chatbot, ähnlich dem, was wir vielleicht als ChatGPT-Maske kennen. Künstliche Intelligenz muss integriert sein, zum Beispiel in Programme wie SchILD oder Untis. Die Schulleitungen dürfen sich von Ihnen nicht nur mit einem Chatbot abspeisen lassen. Das ist eindeutig zu wenig. Drittens: leistungsorientierte Besoldung. Leistung muss sich lohnen, sonst vergrault die Landesregierung am Ende noch den allergrößten Überzeugungstäter. Wir brauchen ein Besoldungssystem, das Verantwortung abbildet sowie Leute motiviert und nicht davon abschreckt, Verantwortung zu übernehmen. Wir brauchen jetzt Lösungen, die tatsächlich Entlastung schaffen. Unsere Schulleitungen tragen dieses System oft über ihre eigenen persönlichen Grenzen hinaus. Sie brauchen weniger Bürokratie, mehr Freiräume – Frau Kollegin, das wünschen sie sich übrigens auch –, echte Unterstützung und eine Besoldung, die Verantwortung widerspiegelt, und zwar auf allen Ebenen. Als Freie Demokraten kämpfen wir für ein Bildungssystem, das Leistung anerkennt und Menschen Vertrauen schenkt. Wir wollen Schulen, in denen eine moderne Verwaltung selbstverständlich ist und Lehrkräfte sowie Schulleitungen gesund arbeiten können. In diesem Antrag sehen wir sehr gute Impulse dafür. Das ist auch kein handwerklich schlechter Antrag. Einen schlechten Antrag, zum Beispiel den zur Mehrsprachigkeit, beraten wir an anderer Stelle. Wir sehen also gute Impulse, die sich die Landesregierung Landtag dringend zu Herzen nehmen sollte, und stimmen diesem Antrag deshalb heute zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat jetzt Dr. Christian Blex das Wort. Bitte sehr.
Dr. Christian Blex AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zitat: „Chancengleichheit in der Bildung hat im hohen Maße etwas mit der Arbeit von Schulleitungen zu tun“. So leiten die Genossen der SPD überaus tiefschürfend den heutigen Antrag ein. Weiter heißt es, die Belastung der Schulleiter nehme in den letzten Jahren kontinuierlich zu – Potz, Blitz, welch erschütternde Erkenntnis! Doch ich lasse mich mal darauf ein, denn es entspricht tatsächlich einmal der Wahrheit. Die Antragstellerin bezieht sich auf eine Befragung durch die GEW NRW. Doch welche neuen Befunde stellt die GEW hier eigentlich vor? Etwa 26 % der nordrhein-westfälischen Schulen haben an der Studie teilgenommen, sofern nur ein Schulleitungsmitglied an der Befragung teilnahm. Spannend: Laut der GEW ist die genaue Anzahl der Schulleiter oder Schulleitungsmitglieder in Nordrhein-Westfalen gar nicht bekannt. Sollte sich dies bewahrheiten, wäre dies natürlich ein weiteres Indiz für den grundsätzlich fehlenden Überblick dieser Landesregierung unter Ministerin Feller über die Zustände in Nordrhein-Westfalen, welche wir schon einige Male bemängelt haben. Die Genossen lassen natürlich erneut gekonnt außen vor, dass die SPD in Nordrhein-Westfalen jahrzehntelang in der Regierung war, damit maßgeblich Verantwortung für den Verfall der Schullandschaft trägt und es im Übrigen durch ihre Verbände und den NGO-Filz noch weiterhin tut. Ich will es an dieser Stelle jedoch ausdrücklich erwähnt wissen. Anhand Ihrer bisher eingebrachten Anträge lässt sich auch erkennen, dass Sie an keiner grundsätzlichen Verbesserung der Lage interessiert sind. Statt einer ernsthaften Rückbesinnung auf die Grundaufgaben der Schule wollen Sie den Lehrern immer mehr Aufgaben aufbürden. Konfrontiert man die Genossen dann jedoch mit den realen Problemen, weigern Sie sich, die eigenen Fantastereien zu überdenken. Nein, der Investitionsstau sei schuld, die Sozialausgaben seien zu niedrig und die Inklusion unterfinanziert. Sie wollen lediglich noch mehr Geld der normalen, arbeitenden Bürger. Statt von dem ideologischen Irrweg der totalen Inklusion und ritualisierter Politfloskeln wie „Demokratiebildung“ abzurücken, fordert die ehemalige Arbeiterpartei immer absurdere Maßnahmen. 16.12.2025 Meine Damen und Herren, Ihre links-woke Ideologie scheitert jeden Tag aufs Neue auf den Schulhöfen, auf den Schulwegen, in den Klassenzimmern sowie im Übrigen auch auf den Weihnachtsmärkten und in den Innenstädten. Rücken Sie endlich von dem Wahnsinn ab, dann kann man Ihnen vielleicht noch etwas Glauben schenken, wenn Sie in einem solchen Antrag behaupten, die Schulleitungen entlasten zu wollen. Ein perfektes Beispiel für Ihre Widersprüchlichkeit und Kurzsichtigkeit ist die Forderung nach der Teilzeitlösung – als Notlösung gedacht; Zitat – für die Attraktivierung des Schulleiters für alle Altersgruppen. So heißt es im Antrag. Die Befragung zeigt jedoch auf, dass Schulleiter weit über ihre eigentlichen Dienstzeiten hinaus arbeiten. Glauben Sie allen Ernstes, dass dies bei Ausstellung von Teilzeitverträgen anders wäre? Die Aufgabenfülle sinkt nicht mit den vertraglich vereinbarten Dienstzeiten. Das sehen wir bereits an den überwiegend weiblichen Teilzeitlehrerinnen. Sie wollen die Schulen im Allgemeinen und in diesem Fall sogar die Schulleitungen mit halben Kräften und Notlösungen füllen. Dies wird auch an der Forderung nach – Zitat – frühzeitiger Eröffnung von Möglichkeiten, Verantwortung zu übernehmen – Zitat Ende – deutlich. Was heißt das denn übersetzt? Frisch ausgebildete Lehrer ohne tatsächliche, routinierte Unterrichtserfahrung sollen nun in Führungsverantwortung gebracht werden. Wahrscheinlich freut sich die SPD über blutjunge Schulleiter, die gerade frisch von den Jungsozialisten kommen. Kompetenz für Nordrhein-Westfalens Schulen braucht jedoch tatsächlich auch Erfahrung. Ebenfalls spannend: Dieser Antrag wird genutzt, um nebenbei Schulbudgets einzubringen. Am Sozialindex orientiert, also auf Kosten der normalen, arbeitenden deutschen Familien und vom Schulleiter verwaltet, soll es unter anderem die Finanzmittel unterbesetzter Lehrerstellen beinhalten. Das ist paradox. Zur Folge hätte es nämlich mehr Verwaltungsaufwand für den Schulleiter und vor allem große finanzielle Verantwortung. Entlastet wären in diesem Fall lediglich Schulträger und mittelbar die Bezirksregierung, denn eine Abgabe der Finanz- und Personalverwaltung in Form von Schulbudgets zieht diese relevanten Akteure nämlich aus der Verantwortung. Plötzlich wäre also die Schule, ja der Schulleiter selbst schuld, wenn Personal nicht beschafft werden kann, was häufig jedoch nicht am Geld, sondern an den teilweise schlicht asozialen Verhältnissen bei der neuen Schülerschaft liegt. Wie in der Schulbudgetdebatte schon treffend formuliert wurde, müssen Schulträger und Bezirksregierung weiterhin verantwortungsvolle Unterstützer der Schulen sein. Ebenfalls benötigen Deutschlands Schulen, wie auch alle normalen Bürger in unserem Land, endlich eine restriktive Sozial- und Ausländer-Landtag politik sowie ein hartes Durchgreifen gegen notorische Störer und schlichtweg unbeschulbare Personen. Der politische Druck muss den Schulen genommen werden, und Zeitverbrennung in Form von ideologischen Programmen und links-woken Politritualen muss enden. Nur so kann die Schule wieder zu einem sicheren Ort des Lernens werden, und so – nur so – wird die von allen Fraktionen geforderte Attraktivierung des Lehrerberufs geschafft. Lassen Sie mich abschließend an dieser Stelle noch einmal auf die eben benannte politische Einflussnahme zu sprechen kommen. Der linksradikale Filz aus Gewerkschaften, ihren politischen Stiftungen, den quasi-terroristischen Jugendorganisationen sowie etlicher Verbände muss dringend durchleuchtet und aufgeräumt werden. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Herr Rasche, „quasi-terroristisch“!) Es war deutlich sichtbar, wie bedroht sich manche linksextremistischen Vorfeldgruppen fühlten, als die Union damals ihre Fake-NGO-Anfrage im Bundestag stellte. Etliche Webseiten der GEW, auf deren Auswertung sich die Antragstellerin bezieht, riefen zur Teilnahme an Blockaden und zu Protesten gegen die friedliche Gründung der „Generation Deutschland“ in Gießen auf. (Zurufe) Wer glaubt, dass es sich hierbei also um eine Gewerkschaft handelt, die lediglich eine Verbesserung des Schulwesens im Sinne hat, der täuscht sich gewaltig. Es geht um Machterhalt und politische Raumnahme. Aber damit – traut man den Umfragen – wird es hoffentlich bald vorbei sein. Den Antrag lehnen wir selbstverständlich ab. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Für die Landesregierung hat nun Ministerin Dorothee Feller das Wort. Bitte sehr.
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag gibt noch einmal die Möglichkeit, die Bedeutung der Rolle von Schulleitungen in den Mittelpunkt zu stellen. Das ist auch richtig so. Unsere Schulleitungen spielen in unserem Schulsystem eine entscheidende Rolle, nehmen eine wichtige und tragende Funktion wahr. Sie leiten die Schulen. Sie sind Ansprechpartner für ihr Lehrerkollegium. Sie müssen die unterschiedlichen Professionen zusammenführen, die wir an unseren Schulen mittlerweile haben. Sie sind Ansprechpartner für die Eltern, für 16.12.2025 die Schülerinnen und Schüler. Übrigens haben wir in den Schulen in Nordrhein-Westfalen tolle Schülerinnen und Schüler und keine asozialen Schülerinnen und Schüler. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Sie sind Ansprechpartner für die Schulträger, sie sind wichtige Ansprechpersonen für die Schulaufsichten. Sie tragen die Garantie dafür, dass die Maßnahmen, die wir im Bereich der Schulentwicklung durchführen, vor Ort mit Leben gefüllt werden. Das Schulleben an unseren Schulen in Nordrhein-Westfalen hat sich insgesamt geändert. Das erkennen wir schon daran, dass an unseren Schulen mittlerweile ganz andere Professionen als noch vor etlichen Jahren arbeiten. Damit ist auch klar, dass sich das Profil der Schulleiter und der Schulleiterinnen verändert hat. Wir haben daher vor etlichen Monaten eine Arbeitsgruppe zum Thema „Schulleitung NRW in den nächsten Jahren“ ins Leben gerufen. In dieser Arbeitsgruppe arbeiten Vertreter und Vertreterinnen aller Schulformen mit. Das Zwischenergebnis dieser Arbeitsgruppe ist das Eckpunktepapier, das gerade schon erwähnt wurde und das wir im Frühjahr dieses Jahres vorgestellt haben. Das ist also ein Zwischenstand. Der Prozess mit der Arbeitsgruppe geht weiter. Das Eckpunktepapier habe ich selbst in verschiedenen Stakeholder-Runden im Fischbowl-Format mit Schulleitungen in allen Regierungsbezirken diskutiert. Insgesamt waren es Stakeholder-Runden mit über 500 verschiedenen Schulleiterinnen und Schulleitern. Das Papier dient vor allem dazu, die Rolle der Schulleitung in Nordrhein-Westfalen zu stärken. Wir sind dabei, die Dinge Punkt für Punkt abzuarbeiten. Ich will noch etwas einmal deutlich sagen: Wir haben in das Eckpunktepapier auch ganz bewusst Dinge aufgenommen, bei denen wir wissen, dass wir sie nicht morgen umsetzen können, weil das die Haushaltslage im Moment nicht hergibt. Ich habe immer dafür geworben, diese Dinge aufzunehmen, um zu zeigen, welche Vorstellungen wir davon haben, wie Schulleitungen auf Dauer in Nordrhein-Westfalen unterstützt werden können. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir haben vorgesehen, dass wir speziell für Schulleitungen extra Fortbildungen kreieren. Teilweise laufen diese Fortbildungen schon. Wir haben ein Onboarding-Programm aufgelegt, wodurch neue Schulleiter und Schulleiterinnen speziell bei der Übernahme ihrer Aufgabe unterstützt werden. Wir haben zusammen mit unserem Institut QUA-LiS ein neues Coaching-Format entwickelt, um Schulleiter und Schulleiterinnen noch einmal besonders zu unter-Landtag stützen. Im Rahmen des Startchancen-Programms haben wir zusammen mit der Wübben Stiftung ein Schulleitungsfortbildungsformat aufgelegt, um speziell Schulleitungen in vielen Dingen dafür zu schulen, wie sie ihrer Rolle gerecht werden können. Es geht uns auch darum, die Rolle der Schulleitungen im Schulsystem zu stärken. Deswegen überarbeiten wir gerade die Allgemeine Dienstordnung. Dabei wird deutlich, welche Rechte wir den Schulleitungen zukommen lassen. Sie wird jetzt im allgemein vorgesehenen Verfahren verabschiedet. Wir haben auch ein Funktionspostfach eingerichtet, in dem 460 Mails mit 770 unterschiedlichen Vorschlägen eingegangen sind. Diese haben wir zu rund 300 Vorschlägen zusammengefasst. Jeder Vorschlag wurde von uns innerhalb der Sommerwochen angepackt, geprüft und gewertet. Es sind Vorschläge dabei, die wir nicht umsetzen können, weil entweder gesetzliche Vorhaben dagegen sprechen oder – das haben wir immer offen kommuniziert – die Haushaltslage es derzeit nicht zulässt. Es gibt jedoch viele Vorschläge, die wir umsetzen werden. Darüber hinaus gibt es einige Dinge, bei denen wir festgestellt haben, dass Informationen einfach nicht vorhanden waren. Deshalb ist ein Auftrag an uns, zu überlegen, wie wir die Informationen über Entscheidungen, über Regelungen, die wir im Ministerium getroffen haben, noch besser an die Schulen bringen. Und ja, es waren etliche Vorschläge dabei, die in den Bereich des Schulträgers fallen. Deswegen werden wir uns mit den Kommunalen Spitzenverbänden darüber austauschen, wie wir bei den Aufgaben, die von den Schulträgern an die Schulleitungen herangetragen werden, noch einmal optimieren und das herunterschrauben können. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Franziska Müller-Rech [FDP]: Statt selbst Ver- antwortung zu übernehmen!) Wir haben auch gesagt, dass wir über das Funktionspostfach hinaus noch mehr machen müssen. Wir wissen, dass es viele Abfragen bei Schulen gibt. Ich führe viele Schulgespräche, und auch in den Stakeholder-Runden, die ich gerade erwähnt habe, ist noch einmal deutlich geworden, wie viele Abfragen aus unterschiedlichen Richtungen – von unteren Schulaufsichten, von Schulaufsichten bei den Bezirksregierungen oder eben auch vom Ministerium – bei Schulen eingehen. Ich glaube, dass sich im Laufe der vielen Jahre – vielleicht kann man auch Jahrzehnte sagen – Abfragen eingeschlichen haben, bei denen man heute vielleicht einmal überlegen könnte: Was ist eigentlich der Sinn dieser Abfrage gewesen? Deswegen haben wir eine Beweislastumkehr eingeführt, und haben gesagt, dass alle Schulaufsichten uns bis Ende März darlegen müssen, warum diese Abfrage gemacht 16.12.2025 wird. Wenn sie die Gründe nicht schlüssig darlegen können, wird diese Abfrage auf null gesetzt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Natürlich – so ehrlich müssen wir sein – wird es immer einen Teil an Abfragen geben. Wir brauchen Daten, und zwar nicht nur als Schulministerium. Auch die Schulen selbst brauchen Daten, um die Schule überhaupt steuern zu können. Auch Sie als Landtag haben ein Recht – bei Kleinen Anfragen usw. – auf Informationen. Deshalb werden wir an die Schulen entsprechend mit Abfragen herantreten. Ich glaube, dass wir ein Gros der Abfragen durch die Beweislastumkehr reduzieren können. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Zweitens haben wir auch gesagt, dass wir uns die Verfahren sehr genau anschauen. Die Schulen, Schulaufsichten und Schulleitungen haben vor allem viel mit den Bezirksregierungen zu tun, vor allem mit den Verwaltungsdezernaten, mit dem Personaldezernat und dem schulrechtlichen Dezernat. Deswegen haben wir unter der Federführung der Bezirksregierungen Arnsberg und Münster eine Arbeitsgruppe „Workflow“ eingerichtet, um sich jeden Arbeitsprozess im Personaldezernat und im schulrechtlichen Dezernat darauf hin anzuschauen, wie optimiert und gegebenenfalls auch digitalisiert werden kann und welche Gründe es gibt, das nicht zu tun. Der Arbeitsauftrag reicht bis Ende April, und ich hoffe und glaube auch, dass wir bis dahin in diesem Bereich einen ganzen Schritt vorankommen werden. Der dritte Bereich, der zur Entlastung beitragen wird, ist das Thema „Entlastung der Schulleitung durch Künstliche Intelligenz“. Wir haben erst neulich im Schulausschuss dargestellt, welche Möglichkeiten telli bietet. Ich kann mir mit telli – das kann man lustig finden oder nicht – einen Elternbrief erstellen lassen, ich kann Einladungsschreiben machen, ich kann mir mit telli auch schon mal eine Schulfahrt planen lassen. All das wird auf Dauer zu einer Entlastung bei Schulleitungen führen. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) – Ja, mal langsam, Frau Müller-Rech. Sie können immer sagen: Das ist zu wenig, das ist zu wenig. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) – Lassen Sie mich mal ausreden. Ich glaube, dass wir in den letzten Monaten so viel eingestielt haben. Es geht nicht alles gleichzeitig. Wir müssen Stück für Stück … (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) – Wollen Sie jetzt zuhören oder wollen Sie dazwischenreden? Landtag (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Jo- chen Ott [SPD]: Majestätsbeleidigung!) Frau Müller-Rech, Sie wissen, dass wir in unserem Schulsystem in Nordrhein-Westfalen große Herausforderungen haben, und wir werden nicht alles gleichzeitig anpacken. Ich glaube, dass wir in letzter Zeit schon viel auf den Weg gebracht haben. Ich weiß nicht, welche Schulen Sie besuchen. Wenn ich mit Schulleitungen spreche, sagen die: Wir merken, dass Sie zuhören, und wir merken, dass sich eine Menge bewegt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Franziska Müller-Rech [FDP] – Jochen Ott [SPD]: Abgerechnet wird am Schluss!) Wir haben mit dem Schulkompass NRW 2030 eine klare Vorgabe gemacht, wie wir uns die Unterrichtsentwicklung, die Schulentwicklung in den nächsten Jahren vorstellen. Ein Bestandteil des Schulkompasses NRW 2030 ist die Einführung der datengestützten Qualitätsentwicklung. Im Rahmen dieser datengestützten Qualitätsentwicklung werden wir unter anderem ein Schülerfeedback sowie ein digitales Dashboard einführen. Das Schülerfeedback gibt den Schulleitungen und auch den Lehrkräften die Möglichkeit, Informationen zu bekommen, wie die Stimmung in ihrer Schülerschaft ist und ob die Schülerinnen und Schüler gerne zur Schule gehen oder nicht. Das sind wichtige Daten, die unsere Schulleitungen brauchen, um die Schule gut leiten und führen zu können. Auch das Datenblatt wird dazu beitragen, dass wir den Schulleitungen gesammelte Daten zur Verfügung stellen können, die sie sich nicht mehr selber zusammensuchen müssen, und dass es Auswertungen und eine Datenentwicklung gibt. All diese Informationen werden wir zum Beginn des nächsten Schulhalbjahres zur Verfügung stellen. Morgen gibt es dazu für alle Schulleitungen in Nordrhein-Westfalen eine Informationsveranstaltung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir werden auch weiterhin die Maßnahmen anbieten, die es schon seit längerer Zeit an unseren Schulen gibt. Der überbetriebliche Dienst wird weiterhin die individuelle Beratung für unsere Schulleitungen anbieten. Auch die Modulreihe „Gesunde Führung in Schule“ unseres überbetrieblichen Dienstes wird fortgeführt, ebenso unser Beratungstelefon „Sprechzeit“. Ich will gerne noch auf einige Aspekte des Antrages speziell eingehen. Die Leitungszeit an eine Schüler-Lehrer-Relation zu koppeln, halten wir für falsch. Ich glaube, dass große Schulsysteme mit acht Zügen, mit über 2.000 Schülern, eine andere Leitungszeit brauchen als Grundschulen mit weniger Schülerinnen und Schülern. Der Situation werden wir nicht 16.12.2025 gerecht werden, wenn wir das von der Schüler-Lehrer-Relation entkoppeln. Um auf der Bildungsministerkonferenz-Ebene das Thema „Schulleitung“ zu behandeln, brauchen wir keinen Antrag; das tun wir schon. Wir verabreden uns auf der Bildungsministerkonferenz, wie wir weitere Qualifizierungsmaßnahmen für Schulleitungen bundesweit einführen können, und tauschen gegenseitig Erfahrungen aus. Sie sehen, dass wir schon eine Menge in die Wege geleitet haben. Wir sind nicht fertig, wir werden uns auch nicht zurücklehnen. Aber ich glaube, dass wir schon sehr deutlich machen können, dass wir die Schulleitungen in Nordrhein-Westfalen im Blick haben. Sie leisten für unsere Schulen in Nordrhein-Westfalen eine hervorragende Arbeit, und wir sind dankbar, dass wir sie haben. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun die Kollegin Annika Fohn das Wort. – Bitte sehr.
Annika Fohn CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Schulleitung als Garant für Chancengleichheit“ – so haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, Ihren Antrag überschrieben. Lassen Sie sich mich gleich zu Beginn sagen: Dieser Aussage können wir uns uneingeschränkt anschließen. Wir alle sehen, dass die Schulleitungen mit einem stetig wachsenden Aufgabenspektrum konfrontiert sind und dass ein großer Teil der Belastung aus immer mehr Verwaltungstätigkeiten besteht. Ja, unsere Schulleitungen sind das Rückgrat unserer Schullandschaft. Sie sind Krisenmanager, Pädagoginnen und Pädagogen, aber zugleich auch Mutmacher. Sie halten unsere Schulen am Laufen. Dafür verdienen sie Anerkennung und vor allem verlässliche Unterstützung. Genau deshalb passiert im Moment in diesem Bereich auch sehr viel. Darauf haben eben unter anderem mein Kollege Jonathan Grunwald und auch Schulministerin Dorothee Feller hingewiesen. Der Zwischenbericht zur Stärkung der Schulleitung setzte einen ersten ganzheitlichen handlungsleitenden Rahmen für Maßnahmen und auch Ziele. Er ist das Ergebnis einer Arbeitsgruppe mit Schulleitungen verschiedener Schulformen, die noch im aktiven Dienst sind. Er ist im engen Austausch mit den Lehrerverbänden entstanden. Es geht dabei um einen kontinuierlichen Unterstützungsprozess; ich nenne nur einige Entwicklungsziele und vorgeschlagene Maßnahmen, die im Landtag Bericht zu finden sind: Weiterentwicklung im Bereich der Fortbildung, Entlastung im Verwaltungsbereich, stärkerer Fokus auf Vernetzung, Stärkung durch multiprofessionelle Teams und nicht zuletzt ein genauer Blick auf die Leitungszeit. Schaut man sich einige Ihrer Vorschläge im Detail an, wird deutlich, dass sie in der vorliegenden Form die Herausforderungen nur teilweise abbilden und in der Praxis eher zusätzliche Fragen aufwerfen würden, statt spürbar zu entlasten. Ich möchte das an einer Ihrer Forderungen ganz konkret machen. Sie sprechen sich für Schulbudgets aus, die sozialindexbasiert sein sollen. Auf den ersten Blick klingt das nach mehr Freiheit. Doch beim zweiten Blick zeigt sich ein anderes Bild. In der Anhörung des Schulausschusses haben uns die Expertinnen und Experten sehr deutlich gesagt: Schulleitungen wollen gestalten, pädagogisch arbeiten und Schule entwickeln. Was sie nicht wollen, sind zusätzliche Verwaltungslasten. Wenn Schulleitungen künftig noch mehr Verantwortung für die finanzielle Ausstattung ihrer Schule tragen müssten, entstände nicht automatisch mehr Autonomie, sondern zunächst einmal zusätzliche Bürokratie. Ihr zentraler Kritikpunkt lautet, dass es der Landesregierung an einer Gesamtstrategie fehle. Dieser Vorwurf ist völlig aus der Luft gegriffen. Der Zwischenbericht und auch das erst am 12. November von Ministerin Dorothee Feller vorgestellte Entlastungspaket zeigen genau das Gegenteil. Das Entlastungspaket ist nicht am grünen Tisch entstanden, sondern gemeinsam mit der AG Schulleitung. Der Dialog war frühzeitig und wurde früh gesucht. Erfahrungen wurden systematisch ausgewertet und im direkten Austausch weiterentwickelt. Das eingerichtete Funktionspostfach ist eine weitere Säule, die aus diesem Dialog entstanden ist, und wurde von den Schulleitungen sehr rege genutzt. Besonders deutlich wird der ganzheitliche Ansatz bei dem Thema „Datenabfragen“. Abfragen werden nun zunächst auf null gesetzt und nur noch dann fortgeführt, wenn sie nachweislich für die Steuerung des Schulsystems notwendig sind. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Digitalisierung. Mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz wollen wir Verwaltungsarbeit reduzieren. Die Schulleitungen werden dabei durch passgenaue Fortbildungsangebote zum Beispiel im Rahmen der KI-Skilling-Initiative unterstützt. Unter dem Strich verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz von zuhören, prüfen, vereinfachen und modernisieren mit dem klaren Ziel, Schulleitungen dauerhaft zu entlasten und Schulen zu stärken. Und dabei haben wir heute noch nicht im Detail über das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung, den Schul-16.12.2025 kompass, die Förderung der Basiskompetenzen und die bereits bestehenden spezifischen Unterstützungs-, Beratungs- und Weiterbildungsangebote gesprochen. Wir lehnen den Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Christina Schulze Föcking [CDU]: Genau so!)
Christof Rasche
Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Kirsten Stich das Wort. – Bitte sehr.
Kirsten Stich SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Zu Beginn meiner Rede möchte ich darauf aufmerksam machen, dass wir als SPD-Fraktion vor jeder Schulleitung egal an welcher Schulform den höchsten Respekt haben und wissen, welche herausragende Arbeit sie leisten. (Beifall von der SPD und Franziska Müller- Rech [FDP]) Ich hoffe jedoch, dass nicht allzu viele Schulleitungen am Bildschirm sind, die Debatte streamen und gehört haben, was Herr Grunwald und Frau Zingsheim-Zobel gerade hier dargestellt haben. Das muss sich in den Ohren der Schulleitungen teilweise wie Hohn angehört haben. (Beifall von der SPD und Franziska Müller- Rech [FDP]) Frau Zingsheim-Zobel, selbstverständlich kennen wir als SPD-Fraktion das Eckpunktepapier zur Stärkung der Schulleitungen in Nordrhein-Westfalen aus dem Januar 2025. Das ist aber nun mal fast ein Jahr her. In dieses Eckpunktepapier hat die Landesregierung reingeschrieben, dass die Tätigkeit der Schulleitung als ein eigenes Berufsprofil im Bildungsbereich angesehen werden soll und muss. Nun frage ich mich: Warum handeln Sie denn nicht entsprechend? Ich frage Sie, Frau Feller: Was hat sich denn seit einem Jahr getan? Außer zuhören gibt es leider keine strukturellen Veränderungen. Ich weiß, es gab ein Funktionspostfach; darüber ist heute schon ausführlich gesprochen worden. Wir wissen allerdings leider nicht, wann was genau umgesetzt wird. Wir warten ganz gespannt auf Ihre Berichte im Schulausschuss. Im Schulausschuss wurde schon die Nutzung von Künstlicher Intelligenz vorgestellt. Aber auch dadurch wurde mir jedenfalls nicht direkt klar, wie denn nun die Rahmenbedingungen für Schulleitungen verbessert werden, außer dass dadurch vielleicht ein Schulbrief erstellt werden kann. Aber ich glaube, das können Schulsekretärinnen sehr gut. Landtag Die Rahmenbedingungen, insbesondere die Vorgesetztenfunktionen, nehmen doch einen großen Stellenwert ein. Um ihre Verantwortung zu stärken, sollen einzelne Aspekte der Leitungs- und Vorgesetztenfunktionen durch die Änderung der ADO konkretisiert werden. Darauf hat Frau Feller gerade hingewiesen. Die Änderungen kommen – das haben Sie gerade gesagt –, aber die Frage ist: Wann kommen Sie denn? Ich sage Ihnen, Frau Feller: Das kostet kein Geld. Daher geht das doch eigentlich schneller als in einem Jahr, oder? Ich frage Sie: Wo bleiben die verbesserten Rahmenbedingungen zur Einstellung von Schulverwaltungsassistenten? Was ist aus der Abstimmung mit dem Finanzministerium geworden, wonach dies jedenfalls laut Ihrem Papier geprüft werden sollte? Wir als SPD-Fraktion fordern in diesem Antrag unter anderem, Fortbildungsangebote für Schulleitungen weiterzuentwickeln. Da im Eckpunktepapier zumindest perspektivisch auf ein amtsbezogenes Budget für eigene Fortbildungen hingewiesen wird, frage ich mich: Warum unterstützen die regierungstragenden Fraktionen unseren Antrag nicht, sondern wettern hier seit einer halben Stunde dagegen? Es zeigt sich also: An strukturelle Veränderungen will die Landesregierung gar nicht ran, sondern sie verliert sich im Klein-Klein mit Funktionspostfächern. Herr Grunwald hat vorhin von Realismus erzählt. Ich sage Ihnen: Jetzt fällt Ihnen die Realität auf die Füße. Es gibt Tausende von unbesetzten Schulleitungsstellen, insbesondere an Grundschulen und an Förderschulen, und gerade dort werden die Kolleginnen und Kollegen am dringendsten benötigt. (Beifall von der SPD – Ina Blumenthal [SPD]: Richtig!) Aber wer will denn unter diesen Voraussetzungen, mit diesen Perspektiven diesen Job überhaupt machen? Zusätzlich gibt es noch zwei aktuelle Studien, aus denen hervorgeht: Schulische Leitungskräfte arbeiten am gesundheitlichen Limit und darüber hinaus. Ich zitiere: „Viele Schulleitungen haben keine Zeit für Pausen, können nicht abschalten und gehen krank zur Arbeit. Das führt zu einem überdurchschnittlich hohen Burnout-Risiko.“ Der Vergleich zu anderen Berufsgruppen zeigt, dass sowohl die quantitativen Anforderungen wie das Arbeitsvolumen, das Tempo und der Zeitdruck als auch die emotionalen Anforderungen, etwa die Abgrenzung von Beruf und Privatleben, an Schulleitungen deutlich erhöht sind. Viele Schulleitungen sagen: Ich muss nur noch irgendwie durchhalten. Da Sie uns vorhin wieder vorgeworfen haben, wir würden alles nur noch dramatisieren, sage ich Ihnen: In den Ohren der Schulleitungen klingt auch das wie Hohn. 16.12.2025 Es muss endlich etwas passieren. Das heißt, Sie müssen aus schulpolitischer Sicht wirklich tätig werden. Erstens braucht es die Unterstützung der Schulleitungen in jeglicher Hinsicht – auch verwaltungstechnisch. Zweitens muss die Autonomie von Schulen gestärkt werden. Wir müssen endlich wieder Vertrauen in unsere Schulleitungen haben, um – drittens – durch starke Schulleitungen die Chancengleichheit zu erhöhen. Liebe regierungstragenden Fraktionen, liebe Landesregierung, Sie müssen endlich aufwachen und die strukturellen Rahmenbedingungen verbessern. Ich appelliere nochmals an die regierungstragenden Fraktionen: Stimmen Sie unserem Antrag zu! – Danke. (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. Die Aufforderung ist angekommen. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Deswegen kommen wir jetzt zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 18/16909 beantragt. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktionen von SPD und FDP. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von CDU, Grünen und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Nein. Somit ist dieser Antrag Drucksache 18/16909 abgelehnt. Wir kommen zu: 4 Finanzierung von Polit-NGOs: Haber-Verfahren einführen Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/16914 Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion hat Herr Wagner das Wort. – Bitte sehr.
Markus Wagner AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für Renten wie in Österreich ist kein Geld da. Straßen, Brücken und Schultoiletten sind marode. Die Krankenkassen stehen, das Sozialsystem steht vor dem Kollaps. Für die Bundeswehr gab es auch nicht genug Geld. Genug Geld scheint es aber für Genderkurse in Afrika, für Radwege in Peru, für die komplette Ukraine oder für Entwicklungshilfe für Volkswirtschaften wie die von China und von Indien zu geben. Trotz dieser Politik wollen die alten Parteien aber unbedingt an der Macht bleiben. Deswegen ist auch für NGOs, also für angebliche Nichtregierungsorganisationen, mehr als genug Geld da, denn diese NGOs sollen vor allem dafür sorgen, dass das alles so Landtag weitergeht – mit einem verengten Diskursraum, in dem eine veröffentlichte Meinung die öffentliche Meinung übertönen will. Weltmeister in der staatlichen Finanzierung dieser nicht staatlichen Organisationen sind die Grünen, und Weltmeister in der Durchsetzung der Ziele dieser 10-%-Partei ist die CDU. Milliarden für den Kampf gegen rechts bzw. gegen das, was die Grünen dafür halten, für Klimaextremisten, für Antifas, für Meldestellen, die nicht strafbare Handlungen notieren oder bei Regierungskritik morgens um 05:00 Uhr mit dem SEK kommen: Es ist ein einziger Sumpf der Machtabsicherung des Kartells der alten Parteien. Je mehr Sie unser Land vor die Wand fahren, desto mehr Steuergeld geben Sie für Ihre Hilfstruppen aus. „‚Problem der verdeckten Parteienfinanzierung’: ‚Demokratie leben!’, warb mit Steuergeld für die Grünen“, so titelt NIUS und schreibt: „Im Rahmen von ‚Demokratie leben!’ fließen im ganzen Land Gelder an sogenannte ‚Partnerschaften für Demokratie’ (PfDs) […].“ 45 Millionen Euro sind es nur in diesem Jahr, nur bei diesem einzelnen Förderprogramm. Im Ostalbkreis bewarb die lokale Propagandatruppe ganz ohne Scham (Zuruf von der CDU) und gegen das Gesetz eine Grünenveranstaltung mit „Diskussionsforum für GRÜNE und GRÜN-Interessierte“. (Zuruf von der CDU) Eigentlich gilt für staatliche Institutionen aber das Neutralitätsgebot – also: Amtsträger, Ministerien und Behörden dürfen sich nicht in den Parteienwettbewerb einmischen. Dennoch verstoßen zum Beispiel auch die steuerfinanzierten linksgrünen NGOs in Solingen und Dortmund dagegen. So fordert letztere – Zitat –: „Rücknahme des CDU/CSU-Antrags zur Verschärfung der Migrationspolitik“, „Verbot der AfD […]“ und „sichere Fluchtwege für alle […]“. Finanzieren müssen sie ihre Aktion natürlich nicht selbst, denn die CDU verschenkt für so etwas großzügig unsere Steuern. Jeden Tag wird das Geld rausgehauen. Der skandalumwitterte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer vergab gerade mal eben 18.000 Euro an den linksextremen Verlag UNRAST aus Münster. Dort erscheint „Tipps und Tricks für ANTIFAs und ANTI-RAs“. Angehenden Antifas wird in dem Buch geraten, wie man Bekenner*innenschreiben verfasst. (Zuruf: Skandal!) Man ruft sogar explizit zu linker Gewalt auf, faselt von antifaschistischem Selbstschutz und will Nazis nicht nur mit dem Feuerlöscher hinterherjagen. 16.12.2025 Ob „Omas gegen Rechts“ oder anderer Klimbim, genau wegen solcher Fälle habe ich hier das letzte Mal beantragt, dass steuerfinanzierte NGOs, wenn sie denn überhaupt noch einen Cent bekommen, mindestens unterschreiben müssen, dass sie sich zur Demokratie und zum Grundgesetz bekennen. Grüne und CDU haben das abgelehnt. Im Bund gibt es als absolutes Minimum der Kontrolle wenigstens das sogenannte Haber-Verfahren – sprich: Die Ministerien fragen beim Verfassungsschutz wenigstens einigermaßen ab, ob die betreffenden Gruppierungen extremistisch sind. In knapp 10 % der Fälle ist das so, wie die Bundesregierung letzten Monat zugab. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Sie haben also sehr großes Vertrauen in den Verfassungs- schutz? Ich auch!) In NRW haben wir nicht mal ein solches Kontrollverfahren, sondern das Geld wird munter verausgabt. Das wird auch nach meinem heutigen Antrag der Fall sein, denn Grüne, Rote und Schwarze wollen nicht einmal das machen, was sie im Bund machen. Sie finden das verrückt? Das ist es auch, es passiert aber mit voller Absicht. Es ist, als wollten die alten Parteien in einem Fußballspiel beide Mannschaften sowie den Schieds- und die Linienrichter gleichzeitig stellen. Ganz egal, wie schlecht sie spielen, ganz egal, wie viele Zuschauer noch kommen, Hauptsache die neue junge Mannschaft, die ihnen viel zu gut spielt, gewinnt nicht. Aber keine Sorge: Wir werden gewinnen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Wenn Sie den Verfassungsschutz fra- gen, dürfen Sie gar nicht mitspielen!)
Christof Rasche
Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Olaf Lehne das Wort. – Bitte sehr.
Olaf Lehne CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn Ironie eine Währung wäre, dann wäre dieser Antrag unbezahlbar. Ausgerechnet die FDP, eine Partei, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz … (Simon Rock [GRÜNE]: Die AfD! – Weitere Zurufe von CDU und SPD: AfD! – Lachen von der AfD) – Entschuldigung –. Ausgerechnet die AfD, eine Partei, die vom Bundesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde, deren Einstufung vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt wurde, deren Jugendorganisation Junge Alternative als gesichert rechtsextrem gilt und deshalb aufgelöst wurde und deren Landesverbände Landtag in Thüringen, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextrem eingestuft sind, (Zuruf) fordert nun ein Haber-Verfahren zur Überprüfung von NGOs. Lassen Sie mich das konkret machen. Nach Recherchen des Bayerischen Rundfunks beschäftigt die AfD im Bundestag mehr als 100 Mitarbeiter aus rechtsextremen Organisationen. Aus dem Umfeld der Identitären Bewegung von Neonazi-Gruppierungen, aus der sogenannten Neuen Rechten, stammt mehr als die Hälfte der AfD-Abgeordneten einschließlich der Fraktionsvorsitzenden Weidel und Chrupalla. Die AfD beschäftigt Personen, die der Verfassungsschutz dem rechtsextremen Milieu zuordnet. Mit Steuergeldern von mehr als 30 Millionen Euro pro Jahr finanziert die AfD damit ein rechtsextremes Netzwerk im Herzen unserer Demokratie, wie es dies noch nie gegeben hat. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Nun will ausgerechnet diese Partei anderen Organisationen vorschreiben, wie sie ihre Verfassungstreue nachweisen sollen. Das ist gelinde gesagt bemerkenswert. Das ist so, als würde man den Bock zum Gärtner machen. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Lassen Sie mich klarstellen: Auch wir als CDU-Fraktion sehen die politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen als wichtigen Bestandteil unserer demokratischen Werteordnung. Davon unberührt lehnen wir den vorliegenden Antrag der AfD ab, und zwar aus guten verfassungsrechtlichen, praktischen und demokratiepolitischen Gründen. Denn zwischen berechtigter Kritik und den hier geforderten Maßnahmen liegt ein fundamentaler Unterschied. Eine lebendige Demokratie braucht eine kritische und engagierte Zivilgesellschaft. Das Grundgesetz schützt ausdrücklich die Meinungsfreiheit und das Recht auf politische Teilhabe. Die AfD preist das Haber-Verfahren als vorbildlich an. Dabei verschweigt sie dessen massive Probleme. Es fehlt eine klare gesetzliche Grundlage. Das Verfahren basiert auf einem Verwaltungserlass, nicht auf einem Parlamentsgesetz. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben wiederholt darauf hingewiesen, dass dies erhebliche rechtsstaatliche Fragen aufwirft. Die Praxis zeigt außerdem: Die Überprüfung von mehr als 2.500 NGOs führte lediglich in etwa 8 % der Fälle zu entsprechenden Hinweisen. Das heißt: 92 % der Fälle waren unbegründete Verdächtigungen. 16.12.2025 (Zuruf von der AfD: Ja, ja!) Eine solche pauschale Misstrauenskultur ist mit unserem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar. Wir schaffen keine Sicherheit, indem wir flächendeckend Tausende unbescholten Organisationen unter Generalverdacht stellen. Die Landesregierung hat im Innenausschuss klargemacht: Der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen wird nur bei konkretem Verdacht tätig, nicht routinemäßig.
Christof Rasche
Herr Kollege Lehne, es gibt eine Zwischenfrage.
Olaf Lehne CDU
Nein, das möchte ich jetzt aber nicht.
Christof Rasche
Okay.
Olaf Lehne CDU
Die Entscheidung über Fördermittel liegt bei den zuständigen Fachstellen, die sich auf Fachgesetze sowie haushalts- und datenschutzrechtliche Vorschriften stützen. Das ist der richtige Weg: Rechtsstaatlichkeit statt Überwachungsstaat; Verdachtsfall statt Generalverdacht. Darüber hinaus fordert die AfD-Fraktion die Wiedereinführung der bis 2014 bestehenden Demokratieklausel. Diese wurde damals aus guten Gründen abgeschafft, nicht aus politischen, sondern weil sie unverhältnismäßig war. Die überzogenen Kontrollpflichten gegenüber Dritten waren rechtsstaatlich nicht haltbar. Selbstverständlich erwarten wir, dass geförderte Organisationen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. (Zuruf von der AfD: Ja, natürlich!) Herr Wagner, das sichern wir durch bestehende Kontrollmechanismen ab, wie ich hier schon einmal erwähnt habe. Finanzämter prüfen jährlich die Gemeinnützigkeit. Förderstellen prüfen Verwendungsnachweise. Die Aufsicht funktioniert auch ohne flächendeckende geheimdienstliche Überwachung. Dieser Antrag zielt nicht auf mehr Transparenz oder Kontrolle. Er zielt darauf, kritische Stimmen mundtot zu machen. (Zuruf von der AfD: Ach!) Wenn Organisationen gegen Rechtsextremismus, für Klimaschutz oder für Menschenrechte eintreten und dafür öffentlich kritisiert werden, ist das kein Missbrauch, sondern gelebte Demokratie. Die AfD versucht nach dem Vorbild autoritärer Regime, zivilgesellschaftliche Organisationen zu diskreditieren. Das kennen wir aus Russland. Das werden wir in Deutschland insgesamt und erst recht nicht in Landtag Nordrhein-Westfalen zulassen. Wir gehen einen anderen Weg: gezielte Verbesserung statt Generalverdacht; Rechtsstaatlichkeit statt Überwachung; bessere Förderrichtlinien statt geheimdienstliche Massenabfragen. Wir brauchen kein Überwachungssystem, in dem der Rechtsstaat auf tönernen Füßen steht. Dieser Antrag schadet der Demokratie. Er schafft Misstrauen. Er etabliert Kontrolle, wo Freiheit geboten ist. Er schwächt die Zivilgesellschaft, wo wir sie stärken sollten. Nordrhein-Westfalen hat ein funktionierendes System aus Fachaufsicht, Gemeinnützigkeitsrecht und anlassbezogener Verfassungsschutzbeteiligung. Dieses System, sowohl die Sicherungs- und Sicherheitsinteressen des Staates als auch die Freiheitsrechte der Bürger, respektieren wir. Aus diesen genannten Gründen stimmen wir der Überweisung zu, werden den Antrag dort aber ablehnen. (Olaf Lehne [CDU] wendet sich Vizepräsident Christof Rasche zu.) Bei der FDP darf mich recht herzlich entschuldigen. Das lag daran, dass du hier sitzt. Dann habe ich den Kopf nur von der FDP voll.
Christof Rasche
Herr Abgeordneter Lehne …
Olaf Lehne CDU
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Christof Rasche
Herr Abgeordneter Lehne, …
Olaf Lehne CDU
Ja?
Christof Rasche
… eine Kurzintervention ist angemeldet. Vielen Dank für die Entschuldigung. Das allein reicht aber nicht aus. Ich schaue gleich noch im Büro vorbei. (Heiterkeit von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)
Olaf Lehne CDU
Gerne.
Christof Rasche
Jetzt hat Herr Wagner für seine Kurzintervention 60 Sekunden das Wort. – Bitte sehr.
Markus Wagner AfD
Herr Lehne, Sie sprachen in Ihrer Rede unter anderem lapidar davon, dass 16.12.2025 bundesseitig etwa 8 % der Organisationen, die Fördergelder von „Demokratie leben!“ erhalten, nicht auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Wenn wir von einem Fördervolumen von über 180 Millionen Euro ausgehen, sprechen wir über 14,5 Millionen Euro, die an diese Organisationen fließen. Offensichtlich fließen diese 8 % – davon ist zumindest auszugehen – auch in NRW an diese Organisationen. Nur wird es hier nicht geprüft. Ich frage mich, warum Sie das so stehen lassen und das nicht überprüfen wollen. (Beifall von der AfD – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: So was von Milchmädchen!)
Christof Rasche
Jetzt kommen wir zur Antwort. – Bitte sehr.
Olaf Lehne CDU
Herr Wagner, erstens gibt es ein Überprüfungsverfahren, wie ich es hier schon mehrfach geschildert habe, auch bei der letzten Anfrage, die Sie gestellt haben. Zweitens tun ab und an Ausgaben weh, wenn es einem ideologisch nicht passt. Ja, es passiert, dass Gelder fälschlich irgendwohin fließen. Ich habe eben zum Beispiel gesagt: 30 Millionen Euro fließen zur AfD, damit auch in den falschen Sinn und Zweck, und das tut weh. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Elisabeth Müller-Witt das Wort. Bitte sehr.
Elisabeth Müller-Witt SPD
Herr Präsident! Liebe Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Wovon ist in diesem Antrag eigentlich die Rede? Ich zitiere die Bundeszentrale für politische Bildung: „NGOs sind Organisationen, die auf der Basis privater Initiative transnationale politische und gesellschaftliche, aber auch soziale oder ökonomische Ziele vertreten. NGOs übernehmen im Prozess der politischen Willensbildung vor allem die Artikulationsfunktion. Dies erreichen NGOs durch Themensetzung in den Medien, der politischen Vertretung von Interessen über nationale Grenzen hinweg sowie durch konkrete Projektarbeit.“ Diese von der AfD und leider auch von Teilen der CDU/CSU und FDP immer wieder gebashten NGOs bauen weitestgehend auf ehrenamtlichem Engagement auf – Engagement zu einzelnen Themen, Landtag denen sie sich schwerpunktmäßig widmen und die sie gegenüber der Politik vertreten. Im Gegensatz zum klassischen Lobbying der Wirtschaft fehlt den angesprochenen NGOs das Interesse der Gewinnerzielung. Es dominiert das politische Interesse. Damit sind wir beim Kern der Aussage dieses Antrags und anderer ähnlich klingender Anträge der AfD: der Forderung nämlich, dass NGOs neutral sein müssten. Sie ist grundfalsch. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Denn dann wären die NGOs im Status einer wissenschaftlich neutralen Beratung. Das sind sie nicht. Es ist ihnen eigen, dass sie politisch nicht neutral sind. Sie positionieren sich politisch, aber nicht parteipolitisch. Das ist der entscheidende Unterschied: nicht parteipolitisch, aber politisch. Dieser Unterschied wird von der AfD bewusst ignoriert, ja, verneint. Die AfD unternimmt alles, um unbequeme Wahrheiten, die von den NGOs an- und ausgesprochen werden, zu diskreditieren und die NGOs selbst gleich mit. Warum? Weil diese sich nicht auf die Verschwörungstheorien einlassen, weil sie sich für unsere demokratische Grundordnung engagieren, weil sie den pluralistischen, den gesellschaftlichen Diskurs pflegen. Damit widersprechen sie grundsätzlich der Haltung der AfD. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Christof Rasche
Frau Kollegin, es gibt den Wunsch einer Zwischenfrage aus den Reihen der AfD.
Elisabeth Müller-Witt SPD
Das möchte ich jetzt nicht, danke.
Christof Rasche
Nein, okay.
Elisabeth Müller-Witt SPD
Damit widersprechen sie grundsätzlich der Haltung der AfD, welche diese Einstellung zur Demokratie, zur Verfassung, zu den ihr zugrunde liegenden Grundwerten vermissen lässt. Es ist daher nachvollziehbar, dass die AfD versucht, sämtlichen gemeinnützigen Organisationen analog ihrem Umfeld von Verschwörungstheoretikern, Reichsbürgern und anderen Rechtsextremisten die staatliche Förderung, die Legitimierung abzusprechen. Warum? Weil die NGOs ihre Meinungen, Theorien oder Verschwörungen ablehnen, widerlegen und besonderen Fokus auf Themen legen, deren Existenz die AfD entweder leugnet oder an denen sie gar kein 16.12.2025 Interesse hat. Deswegen will die AfD mit diesem Antrag, durch mehr Regulierung, Druck und Kontrolle für sie unbequeme NGOs langfristig mundtot machen. Dabei ist es gerade dieses zivilgesellschaftliche Engagement, das den Kitt unserer Gesellschaft bildet. Es zeichnet unsere freiheitliche Gesellschaft aus, dass wir dieses Engagement haben und ihm keine Fesseln anlegen oder es gar verbieten. Es wurde eben schon das Beispiel Russland erwähnt. Deshalb lehnen wir, ähnlich wie der frühere Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, generelle Überprüfungen durch den Verfassungsschutz von NGOs bei Förderanträgen ab. In begründeten Einzelfällen ist es schon heute geübte Praxis, um Auskunft über den Antragsteller zu ersuchen. Dies erachten wir als mehr als ausreichend. Der Überweisung werden wir zustimmen, aber ich versichere Ihnen schon jetzt, dass wir den Antrag ablehnen werden. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD und Klaus Kaiser [CDU] – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Christof Rasche
Es liegt eine Kurzintervention vor. Herr Wagner hat das Wort für 60 Sekunden.
Markus Wagner AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin, Sie haben eben in Ihrer Rede gesagt, dass diese NGOs sich nicht parteipolitisch engagieren dürfen. In meiner Rede habe ich gerade ein Beispiel genannt, nämlich die Partnerschaft für Demokratie Ostalbkreis: „PfD Ostalb e.V. […] Politischer Donnerstag Monatliches Diskussionsforum für GRÜNE und GRÜN-Interessierte“, noch untertitelt mit „grüne-ahlen.de“. Das ist ganz klar eine Parteienwerbung. Josef Franz Lindner, Professor für Verfassungsrecht, sagt dazu: „Das Problem der verdeckten Parteienfinanzierung, das darin besteht, dass der Staat NGOs finanziert, die dann möglicherweise sogar gemeinsam mit Parteien Veranstaltungen machen, wobei sich die Parteien dann die Finanzierung dieser Veranstaltungen sparen.“ Wie kommen Sie also auf die Idee, dass NGOs, die staatlicherseits finanziert sind, keine Parteiveranstaltungen finanzieren, wenn das Gegenteil damit bewiesen ist? (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Wir kommen zur Antwort. Bitte sehr. Landtag
Elisabeth Müller-Witt SPD
Mit dem, was Sie gerade zitiert haben, haben Sie mitnichten das Gegenteil bewiesen. Ich fand es besonders interessant, dass eine Veranstaltung erwähnt wurde, im Rahmen derer man sich für Demokratie einsetzt. Das scheint Sie besonders zu besorgen. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Anja Butschkau [SPD]: Ja, genau!)
Christof Rasche
Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Simon Rock das Wort. Bitte sehr.
Simon Rock GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Puh, also bei manchen Anträgen frage ich mich schon, ob die mit KI geschrieben sind. Haben Sie sich das überhaupt komplett durchgelesen, was Sie da geschrieben haben? (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Dass Sie sich die Zivilgesellschaft vorknöpfen wollen, das kennen wir ja alles. Das wird auch langsam langweilig. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Jetzt soll es ausgerechnet der Verfassungsschutz für Sie richten – der Verfassungsschutz, den Sie selbst abschaffen wollen, der Verfassungsschutz, der Sie als rechtsextrem eingestuft hat, (Markus Wagner [AfD]: Es wird Zeit, dass die etwas Vernünftiges tun!) wogegen Sie geklagt haben und die Klagen verloren haben. Sie lassen keine einzige Situation aus, den Verfassungsschutz zu diskreditieren. Ausgerechnet jetzt berufen Sie sich auf den Verfassungsschutz. Das kann man sich doch nicht ausdenken. (Beifall von den GRÜNEN) Konkret wollen Sie die Zivilgesellschaft mit dem sogenannten Haber-Verfahren gängeln. Schauen wir doch einmal, was Sie selbst in Ihrem eigenen Antrag schreiben. Sie schreiben: Das Haber-Verfahren „ist teilweise nicht unumstritten. […] Besonders hervorzuheben ist dabei, dass die Überprüfungen auch ohne konkrete Verdachtsmomente stattfinden und für die Betroffenen vollkommen intransparent bleiben. Das wirft Fragen hinsichtlich des Datenschutzes, der rechtsstaatlichen Kontrolle und der Verhältnismäßigkeit auf.“ Dann sprechen Sie von einer pauschalen Misstrauenskultur, davon, dass dem eine klare gesetzliche Grundlage fehle und das Ganze verfassungsrechtliche Fragen aufwerfe. Die Konsequenz für Sie ist: 16.12.2025 Lassen Sie uns das sofort einführen. – Meinen Sie das ernst? Widersprüchlicher geht es doch überhaupt nicht. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD) Zum Inhalt. Sie verwechseln einmal wieder politische Neutralität mit zivilgesellschaftlichem Engagement. Sie verwechseln, dass der Einsatz für Demokratie, Umwelt und Soziales zwangsläufig politisch ist.
Christof Rasche
Herr Kollege Rock, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Wagner zu?
Simon Rock GRÜNE
Ja, bitte.
Christof Rasche
Jawohl, Herr Wagner.
Markus Wagner AfD
Wir sind ja auch vor der Zeit. Wir haben also noch genug davon. Aus dem Bundesfamilienministerium kommt folgende Aussage, wenn es um die Verteilung der Mittel geht: „Danach dürfen mit öffentlichen Mitteln keine Maßnahmen gefördert werden, die zielgerichtet für eine politische Partei werben oder zielgerichtet gegen eine politische Partei Einfluss nehmen.“ Wie verträgt sich das mit dem eben genannten Beispiel der Grünen, Herr Kollege?
Christof Rasche
Jetzt kommen wir zur Antwort. Bitte sehr.
Simon Rock GRÜNE
Zunächst mal frage ich, wie die Inhalte Ihres Antrags sich mit dem vertragen, was Sie im Beschlussvorschlag fordern. Das ist das eine. Das andere – noch mal –: Der Einsatz für Demokratie, für Rechtsstaatlichkeit und für Pluralität ist alles andere als parteipolitischer Einsatz. Es ist und bleibt ein Einsatz, der in der Zivilgesellschaft möglich sein muss, auch wenn Ihnen das nicht passt. Wenn Sie nun mal demokratiefeindliche Positionen einnehmen, dann dürfen Sie sich einfach auch nicht wundern, wenn es Leute gibt, die dagegen demonstrieren, weil ihnen die Demokratie wichtig ist. (Beifall von den GRÜNEN und der SPD) Denn Ihr Ziel ist nicht Neutralität, Ihr Ziel ist Stille. Sie wollen kritische Stimmen mit den Mitteln der Bürokratie austrocknen. Das ist doch die Wahrheit. Landtag Wenn der Verfassungsschutz Sie von der AfD beobachtet, dann schreien Sie direkt „Skandal“ und dass es eine Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes sei. Aber sobald es gegen andere geht … (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) – Moment. Aber sobald es gegen andere geht, kann Ihnen der Verfassungsschutz nicht mächtig genug sein. Das merken Sie doch selbst, dass das vorne und hinten nicht passt. (Beifall von den GRÜNEN) Ja, was denn nun? Ist er ein politisches Kampfinstrument, oder ist er Ihr bevorzugter Partner bei der Vergabe von Fördermitteln? Da müssen Sie sich schon entscheiden. Aber anscheinend ist er für Sie beides. Er ist bösartig, wenn es gegen Extremisten in Ihren eigenen Reihen geht, aber er ist genial, wenn er unbescholtene Ehrenamtler drangsalieren soll. Was wir nicht brauchen, sind Importe von rechtlich fragwürdigen Verfahren. Wir brauchen keine Angriffe auf das Ehrenamt, und vor allen Dingen brauchen wir keine handwerklich schlecht gemachten und in sich widersprüchlichen Anträge. (Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Marcel Hafke das Wort. Bitte sehr.
Marcel Hafke FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag zur Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen überzeugt uns nicht, weil er die notwendige Abgrenzung zwischen legitimer politischer Beteiligung und tatsächlicher Verfassungsfeindlichkeit nicht hinreichend wahrt. Für uns als FDP-Fraktion sind dabei zwei Dinge zentral. Erstens. Zivilgesellschaftliches Engagement ist kein Störfaktor, sondern ein tragendes Fundament unserer Demokratie. Menschen schließen sich zusammen, bringen Themen auf die politische Agenda, äußern Kritik, werben für ihre Überzeugungen. Genau das macht eine offene, lebendige Demokratie aus und darf nicht unter einen pauschalen Verdacht gestellt werden. Zweitens gilt aber ebenso klar: Wo es tatsächliche Hinweise auf Extremismus gibt, muss der Staat konsequent handeln. Öffentliche Mittel dürfen nicht an Strukturen fließen, die unsere freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpfen oder untergraben. 16.12.2025 Gerade deshalb ist eine saubere Trennung erforderlich. Politisch wirksam ist nicht gleich extremistisch. Der entscheidende Maßstab darf nicht sein, ob uns eine Meinung gefällt oder nicht, sondern allein die Frage, ob verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Auf Bundesebene existiert mit dem sogenannten Haber-Verfahren seit Jahren ein Instrument, das durch ein Rundschreiben des Bundesinnenministeriums aus dem Jahr 2017 beschrieben wurde. Die Praxis zeigt jedoch, wie schnell aus einem punktuellen Sicherheitscheck eine routinemäßige Überprüfung werden kann. In den vergangenen Jahren wurden in erheblichem Umfang Organisationen und Einzelpersonen geprüft. Teils ist von mehreren Tausend Fällen innerhalb kurzer Zeit die Rede. Genau hier entsteht ein Problem, denn wer solche Verfahren ohne klare Leitplanken zur Regel macht, erzeugt Misstrauen gegenüber genau den Akteuren, die unsere Gesellschaft tagtäglich tragen. (Beifall von der FDP) Ein liberaler Rechtsstaat darf nicht nach dem Prinzip „erst geheimdienstlich prüfen, dann schweigen“ handeln. Ja, wir wollen Sicherheit, aber wir wollen sie rechtsstaatlich, nachvollziehbar, verhältnismäßig und klar zweckgebunden. Auch zur Frage einer sogenannten Demokratieklausel gilt: Über rechtssichere und saubere Voraussetzungen für Förderprogramme kann und sollte man sprechen, aber bitte seriös, differenziert und nach sorgfältiger Anhörung, nicht als Pauschalansatz und nicht als Gleichsetzung von politischer Kritik mit Verfassungsfeindlichkeit. Denn am Ende geht es um Vertrauen: Vertrauen in eine engagierte Zivilgesellschaft und Vertrauen in einen Staat, der Extremismus wirksam bekämpft, ohne demokratisches Engagement unter Generalverdacht zu stellen. Genau aus diesen Gründen lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat Ministerin Silke Gorißen das Wort. Bitte sehr. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Antrag stellt die AfD-Fraktion alle Förderempfänger unter einen Generalverdacht. Denn das darin geforderte Haber-Verfahren würde auch gewöhnliche Förderempfänger wie Sportvereine, Landtag Umweltschutzorganisationen oder Start-ups einbeziehen. Für die Landesregierung ist ganz klar: Das sind keine staatsfeindlichen Organisationen in Nordrhein-Westfalen, und wir werden sie auch nicht so behandeln. Wir sprechen uns klar gegen die Einführung eines Haber-Verfahrens bei uns in Nordrhein-Westfalen aus. Der Staat sollte nicht ohne konkreten Anlass willkürlich Informationen über Bürger oder Organisationen sammeln. Auch eine Begrenzung auf sogenannte politische NGOs, wie von der AfD gefordert, ist nicht praktikabel, weil der Begriff nicht klar definiert ist. Der Staat sollte nur eingreifen, wenn Handlungen gegen die Demokratie oder das Gemeinwohl gerichtet sind. Diese Eingriffe müssen immer auf einer klaren gesetzlichen Basis stehen. Staatliche Förderung soll helfen, Bedingungen zu schaffen, in denen Grundrechte ausgeübt werden können, und nicht der Kontrolle dienen. Fragen des Straf- oder Verfassungsrechts dürfen nicht durch die Hintertür des Zuwendungsrechts geregelt werden. Das Grundgesetz bietet bereits den notwendigen rechtlichen Rahmen. Auch eine Einführung der geforderten Demokratieklausel ist umstritten, da sie in die Meinungsfreiheit eingreift, indem sie Organisationen zwingt, politische Erklärungen abzugeben. Deshalb haben sowohl der Bund als auch das Land Sachsen die Demokratieklauseln wieder abgeschafft. Nordrhein-Westfalen setzt bereits auf klare Vorschriften zur Verhinderung von Terrorfinanzierung, die rechtlich sicher und effektiv sind. Auch sind Förderungen durch das Land stets zweckgebunden. Sie erfolgen auf Basis klarer Kriterien, werden in Zuwendungsbescheiden festgeschrieben und durch Verwendungsnachweise kontrolliert. Bei Verstößen greifen also die geltenden Regelungen der Landeshaushaltsordnung und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/16914 an den Innenausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer schließt sich diesem Vorschlag an? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Nein. Gibt es Enthaltungen? – Auch nicht. 16.12.2025 Somit sind wir am Ende der Tagesordnung. Ich schließe die heutige Sitzung, und wir sehen uns morgen. – Vielen Dank. Schluss: 17:08 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner.
