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Christof Rasche

16.12.2025 Sitzungen 18/112

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat Ministerin Silke Gorißen das Wort. Bitte sehr. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Antrag stellt die AfD-Fraktion alle Förderempfänger unter einen Generalverdacht. Denn das darin geforderte Haber-Verfahren würde auch gewöhnliche Förderempfänger wie Sportvereine, Landtag Umweltschutzorganisationen oder Start-ups einbeziehen. Für die Landesregierung ist ganz klar: Das sind keine staatsfeindlichen Organisationen in Nordrhein-Westfalen, und wir werden sie auch nicht so behandeln. Wir sprechen uns klar gegen die Einführung eines Haber-Verfahrens bei uns in Nordrhein-Westfalen aus. Der Staat sollte nicht ohne konkreten Anlass willkürlich Informationen über Bürger oder Organisationen sammeln. Auch eine Begrenzung auf sogenannte politische NGOs, wie von der AfD gefordert, ist nicht praktikabel, weil der Begriff nicht klar definiert ist. Der Staat sollte nur eingreifen, wenn Handlungen gegen die Demokratie oder das Gemeinwohl gerichtet sind. Diese Eingriffe müssen immer auf einer klaren gesetzlichen Basis stehen. Staatliche Förderung soll helfen, Bedingungen zu schaffen, in denen Grundrechte ausgeübt werden können, und nicht der Kontrolle dienen. Fragen des Straf- oder Verfassungsrechts dürfen nicht durch die Hintertür des Zuwendungsrechts geregelt werden. Das Grundgesetz bietet bereits den notwendigen rechtlichen Rahmen. Auch eine Einführung der geforderten Demokratieklausel ist umstritten, da sie in die Meinungsfreiheit eingreift, indem sie Organisationen zwingt, politische Erklärungen abzugeben. Deshalb haben sowohl der Bund als auch das Land Sachsen die Demokratieklauseln wieder abgeschafft. Nordrhein-Westfalen setzt bereits auf klare Vorschriften zur Verhinderung von Terrorfinanzierung, die rechtlich sicher und effektiv sind. Auch sind Förderungen durch das Land stets zweckgebunden. Sie erfolgen auf Basis klarer Kriterien, werden in Zuwendungsbescheiden festgeschrieben und durch Verwendungsnachweise kontrolliert. Bei Verstößen greifen also die geltenden Regelungen der Landeshaushaltsordnung und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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