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Olaf Lehne

CDU 16.12.2025 Sitzungen 18/112

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn Ironie eine Währung wäre, dann wäre dieser Antrag unbezahlbar. Ausgerechnet die FDP, eine Partei, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz … (Simon Rock [GRÜNE]: Die AfD! – Weitere Zurufe von CDU und SPD: AfD! – Lachen von der AfD) – Entschuldigung –. Ausgerechnet die AfD, eine Partei, die vom Bundesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde, deren Einstufung vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt wurde, deren Jugendorganisation Junge Alternative als gesichert rechtsextrem gilt und deshalb aufgelöst wurde und deren Landesverbände Landtag in Thüringen, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextrem eingestuft sind, (Zuruf) fordert nun ein Haber-Verfahren zur Überprüfung von NGOs. Lassen Sie mich das konkret machen. Nach Recherchen des Bayerischen Rundfunks beschäftigt die AfD im Bundestag mehr als 100 Mitarbeiter aus rechtsextremen Organisationen. Aus dem Umfeld der Identitären Bewegung von Neonazi-Gruppierungen, aus der sogenannten Neuen Rechten, stammt mehr als die Hälfte der AfD-Abgeordneten einschließlich der Fraktionsvorsitzenden Weidel und Chrupalla. Die AfD beschäftigt Personen, die der Verfassungsschutz dem rechtsextremen Milieu zuordnet. Mit Steuergeldern von mehr als 30 Millionen Euro pro Jahr finanziert die AfD damit ein rechtsextremes Netzwerk im Herzen unserer Demokratie, wie es dies noch nie gegeben hat. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Nun will ausgerechnet diese Partei anderen Organisationen vorschreiben, wie sie ihre Verfassungstreue nachweisen sollen. Das ist gelinde gesagt bemerkenswert. Das ist so, als würde man den Bock zum Gärtner machen. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Lassen Sie mich klarstellen: Auch wir als CDU-Fraktion sehen die politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen als wichtigen Bestandteil unserer demokratischen Werteordnung. Davon unberührt lehnen wir den vorliegenden Antrag der AfD ab, und zwar aus guten verfassungsrechtlichen, praktischen und demokratiepolitischen Gründen. Denn zwischen berechtigter Kritik und den hier geforderten Maßnahmen liegt ein fundamentaler Unterschied. Eine lebendige Demokratie braucht eine kritische und engagierte Zivilgesellschaft. Das Grundgesetz schützt ausdrücklich die Meinungsfreiheit und das Recht auf politische Teilhabe. Die AfD preist das Haber-Verfahren als vorbildlich an. Dabei verschweigt sie dessen massive Probleme. Es fehlt eine klare gesetzliche Grundlage. Das Verfahren basiert auf einem Verwaltungserlass, nicht auf einem Parlamentsgesetz. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben wiederholt darauf hingewiesen, dass dies erhebliche rechtsstaatliche Fragen aufwirft. Die Praxis zeigt außerdem: Die Überprüfung von mehr als 2.500 NGOs führte lediglich in etwa 8 % der Fälle zu entsprechenden Hinweisen. Das heißt: 92 % der Fälle waren unbegründete Verdächtigungen. 16.12.2025 (Zuruf von der AfD: Ja, ja!) Eine solche pauschale Misstrauenskultur ist mit unserem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar. Wir schaffen keine Sicherheit, indem wir flächendeckend Tausende unbescholten Organisationen unter Generalverdacht stellen. Die Landesregierung hat im Innenausschuss klargemacht: Der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen wird nur bei konkretem Verdacht tätig, nicht routinemäßig.

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