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Dr. Benjamin Limbach

16.12.2025 Sitzungen 18/112

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Zielrichtung des Antrags der FDP ist auf den ersten Blick nachvollziehbar: Der Einsatz von KI und digitalen Werkzeugen verspricht, Arbeitsabläufe zu unterstützen, Prozesse zu erleichtern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlasten. Über diese Fragen wird zu Recht intensiv diskutiert, auch und gerade in der Justiz. Gleichzeitig gilt: Digitalisierung und der Einsatz von KI sind kein Selbstzweck. Sie müssen sorgfältig geplant, verantwortungsvoll umgesetzt und in bestehende Strukturen integriert werden. Genau an diesem Punkt setzt die Bewertung der Landesregierung an. Im Antrag werden unter anderem der Aufbau einer niederschwelligen Austauschplattform zu KI-Themen, die Einrichtung zusätzlicher Anlaufstellen, technische Ansprechpartner für sämtliche Justizbereiche sowie eine personelle und sachliche Verstärkung bestehender Einrichtungen gefordert. Diese Forderungen bedürfen einer sorgfältigen Prüfung, insbesondere im Hinblick auf Ressourcenbedarf, Zuständigkeiten und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Umsetzung der von der FDP vorgeschlagenen Maßnahmen insgesamt nicht realistisch. Zudem ist festzuhalten: Mit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime in Nordrhein-Westfalen sowie dem Think Tank für Legal Tech und KI in der Justiz NRW bestehen bereits etablierte Strukturen, die entsprechende Aufgaben wahrnehmen. Der Antrag sieht darüber hinaus vor, den interdisziplinären Austausch zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Justiz durch einen jährlich stattfindenden Digitalkongress zu fördern. Ein solcher Austausch findet bereits heute in umfassendem Maße statt. Vertreterinnen und Vertreter der nordrhein-westfälischen Justiz nehmen regelmäßig an bundesweiten länderübergreifenden Fachveranstaltungen teil. Darüber hinaus bestehen laufende Abstimmungen zwischen Bund und Ländern sowie projektbezogene Austauschformate. Vor diesem Hintergrund sieht die Landesregierung für die Durchführung eines zusätzlichen landeseigenen Digitalkongresses derzeit keinen erkennbaren Mehrwert. Zielführender erscheint es, die vorhandenen Ressourcen konsequent auf die konkrete Projektarbeit und die Weiterentwicklung bestehender Digitalisierungsinitiativen zu konzentrieren, um Doppelstrukturen und wiederholte Grundsatzdiskussionen zu vermeiden. Auf der Ebene der Arbeitsgemeinschaft KI der Bund-Länder-Kommission wird längst unter Beteiligung meines Ministeriums bereits an einem Kompetenz-Landtag rahmen für Schulung und Lernentwicklung gearbeitet. Ziel ist es, die Arbeiten der Arbeitsgemeinschaft auch für Nordrhein-Westfalen nutzbar zu machen. Gleiches gilt für den Aufbau einer landesweiten Best-Practice-Datenbank sowie für die Entwicklung eines KI-Assistenten für Standardfragen. Auch diese Forderungen sind im Kontext der bestehenden Bund-Länder-Kooperation zu betrachten. In der Arbeitsgemeinschaft KI der Bund-Länder-Kommission werden derzeit unter unserer Beteiligung unter anderem ein einheitlicher Referenzprozess für KI-Projekte sowie Konzepte für eine gemeinsame KI-Plattform mit Marktplatz, interner Projektliste und externem Transparenzregister entwickelt. Ziel ist ausdrücklich eine länderübergreifende informations- und plattformgestützte Infrastruktur, die landeseigene Parallelstrukturen entbehrlich machen soll. Meine Damen und Herren, darüber hinaus werden KI-Assistenzsysteme im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz bereits erprobt und eingesetzt. Mit Juris-KI und Beck-Chat stehen Systeme für die juristische Recherche zur Verfügung, die sprachliche Suchanfragen ermöglichen und Antwortentwürfe mit verlinkten Fundstellen erzeugen. Mit NRW.GENIUS existiert zudem ein KI-gestützter Verwaltungsassistent, und bei der zentralen Zahlstelle Justiz wird darüber hinaus ein dialogfähiger Chatbot für häufige Bürgeranfragen eingesetzt, der perspektivisch weiterentwickelt werden kann. Vor diesem Hintergrund sieht die Landesregierung derzeit keinen zusätzlichen Bedarf für die Entwicklung eines weiteren landeseigenen KI-Assistenten nach Maßgabe dieses Antrags. Meine Damen und Herren, der Antrag der FDP verdeutlicht die hohe Aufmerksamkeit, die dem Thema „KI“ in der Justiz zu Recht zukommt. Er verkennt jedoch, dass bereits umfassende Strukturen, Projekte und länderübergreifende Kooperationen bestehen und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Die Landesregierung setzt daher auf eine koordinierte, ressourcenschonende und abgestimmte Vorgehensweise und nicht auf den Aufbau zusätzlicher Parallelstrukturen. Aus diesen Gründen lehnt die Landesregierung den Antrag im Ergebnis ab. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit, wünsche Ihnen frohe und gesegnete Weihnachten und einen guten Start ins Neujahr. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Protokoll ↗