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Elisabeth Müller-Witt

SPD 16.12.2025 Sitzungen 18/112

Damit widersprechen sie grundsätzlich der Haltung der AfD, welche diese Einstellung zur Demokratie, zur Verfassung, zu den ihr zugrunde liegenden Grundwerten vermissen lässt. Es ist daher nachvollziehbar, dass die AfD versucht, sämtlichen gemeinnützigen Organisationen analog ihrem Umfeld von Verschwörungstheoretikern, Reichsbürgern und anderen Rechtsextremisten die staatliche Förderung, die Legitimierung abzusprechen. Warum? Weil die NGOs ihre Meinungen, Theorien oder Verschwörungen ablehnen, widerlegen und besonderen Fokus auf Themen legen, deren Existenz die AfD entweder leugnet oder an denen sie gar kein 16.12.2025 Interesse hat. Deswegen will die AfD mit diesem Antrag, durch mehr Regulierung, Druck und Kontrolle für sie unbequeme NGOs langfristig mundtot machen. Dabei ist es gerade dieses zivilgesellschaftliche Engagement, das den Kitt unserer Gesellschaft bildet. Es zeichnet unsere freiheitliche Gesellschaft aus, dass wir dieses Engagement haben und ihm keine Fesseln anlegen oder es gar verbieten. Es wurde eben schon das Beispiel Russland erwähnt. Deshalb lehnen wir, ähnlich wie der frühere Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, generelle Überprüfungen durch den Verfassungsschutz von NGOs bei Förderanträgen ab. In begründeten Einzelfällen ist es schon heute geübte Praxis, um Auskunft über den Antragsteller zu ersuchen. Dies erachten wir als mehr als ausreichend. Der Überweisung werden wir zustimmen, aber ich versichere Ihnen schon jetzt, dass wir den Antrag ablehnen werden. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD und Klaus Kaiser [CDU] – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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