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12. Sitzung (WP8)

03.04.2025 · 65 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (14)AfD (9)BSW (5)GRÜNE (4)fraktionslos (4)SPD (3)Die Linke (2)

Alexander Dierks

Meine sehr verehrten Daschen Landtags. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Zimmermann, Herr Golombek, Herr Barth, Herr Gerold, Herr Dulig und Herr Standke. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 1 und 2 festgelegt: CDU 32 Minuten, AfD 31 Minuten, BSW 15 Minuten, SPD 12 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 10 Minuten, Die Linke 10 Minuten, Staatsregierung 45 Minuten. Die Tagesordnungspunkt Erste Beratung Gesetz über die Feststellung des die Haushaltsjahre 2025 und 2026 2025/2026) Drucksache 8/2150, Gesetzentwurf Gesetz begleitender Regelungen (Haushaltsbegleitgesetz Drucksache 8/2151, Gesetzentwurf Es spricht zunächst für die Staatsregierung als Einreicherin der Staatsminister der Finanzen, Herr Kollege Christian Piwarz. Herr Staatsminister, ich erteile Ihnen das Wort.

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Christian Piwarz

Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen: Mit Geld regiert es sich leicht, mit viel Geld noch leichter. Doch die Zeiten, in denen wir uns weniger Gedanken um eine Konsolidierung oder Ähnliches machen mussten, sind vorbei. Heute geht es um Verantwortung, um Weitsicht sowie um eine solide und tragfähige Haushaltspolitik. Es ist jetzt unsere Aufgabe, mit den uns anvertrauten Steuergeldern klug und nachhaltig umzugehen; denn eines ist klar: Wir können uns nicht aussuchen, in welchen Zeiten wir leben, aber wir können entscheiden, wie wir mit diesen Herausforderungen umgehen. Wir bringen heute den Haushaltsentwurf der Staatsregierung für die Jahre 2025/2026 in den Landtag ein. Damit beginnt das parlamentarische Verfahren, mit dem die Weichen für die Zukunft unseres Freistaates gestellt werden. Es ist – um es deutlich zu sagen – ein Doppelhaushalt in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf diese Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit des fraktionslosen Abgeordneten beträgt 1 Minute und 40 Sekunden und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf ebenfalls verteilt werden. Änderungsanträge zur Tagesordnung liegen mir nicht vor. Ich sehe auch keine Änderungsvorschläge für oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Damit ist die Tagesordtigt. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf der Entwürfe Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für (Haushaltsgesetz 2025/2026 – HG der Staatsregierung zum Doppelhaushalt 2025/2026 2025/2026 – HBG 2025/2026) der Staatsregierung Lassen Sie uns einen Blick auf die aktuelle Situation werfen: Die wirtschaftliche Lage ist angespannt. Das Bruttoinlandsprodukt geht zurück, die Inflation treibt die Preise und somit auch die Staatseinnahmen – allerdings nicht in einem gesunden, nachhaltigen Maß – in die Höhe. Dass es mit der Wirtschaft in Deutschland nicht gut läuft, spüren wir auch in Sachsen. Das schlägt sich auch in den Einnahmen des Freistaates nieder. Die Steuereinnahmen des Freistaates sind weniger von der Konjunktur getrieben, sondern vielmehr von der Inflation. Das ist ein Problem. Doch während die Einnahmesituation noch aushaltbar ist, laufen uns die Ausgaben davon – und das, meine Damen und Herren, ist ein riesiges Problem. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Die planmäßigen Personalausgaben sind durch die Tarifabschlüsse in nur einem Jahr um rund 600 Millionen Euro gestiegen. Die Ausgaben für Migration und Asyl haben im vergangenen Jahr fast den Höchststand des Jahres 2016 erreicht. Die Pflichtausgaben insgesamt übersteigen die Einnahmen erheblich. Das gilt natürlich vor allem für die Personalausgaben. Man kann es wirklich so sagen: Die Ausgaben galoppieren den Einnahmen davon, und das geht mittlerweile fast allen Bundesländern so. Das bedeutet: Wir stehen vor der Herausforderung, einen Haushalt aufzustellen, der unsere gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt, aber gleichzeitig noch politische Gestaltungsmöglichkeiten offen lässt. In dieser Situation ist es für die Politik mehr denn je Pflicht, die Einnahmen und die Ausgaben in Einklang zu bringen. Genau dies ist mit dem vorliegenden Regierungsentwurf gelungen. Wir müssen klar priorisieren, und wir müssen ehrlich sein: Nicht alles, was in der Vergangenheit möglich war, ist unter den gegebenen Umständen finanzierbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts dieser Lage haben wir bereits im Regierungsentwurf schmerzhafte, aber notwendige Entscheidungen getroffen. Die Haushaltsausgleichsrücklage von derzeit rund 1,3 Milliarden Euro wird quasi bis Ende des Jahres 2026 vollständig entnommen. Das ist keine Kleinigkeit und schon gar nicht eine Selbstverständlichkeit. Unser Notgroschen für wirtschaftlich schwierige Zeiten ist damit aufgebraucht. Ich mache dabei aus meinem Herzen keine Mördergrube. Es ist keine leichte Entscheidung für einen Finanzminister, eine solche Entscheidung zu treffen, aber diese Haushaltsausgleichsrücklage ist auch dafür gedacht, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Dinge möglich zu machen. Unter diesem Gesichtspunkt habe ich diese Möglichkeit in Betracht gezogen. Die Einzahlungen in den Generationenfonds werden aufgrund einer angepassten Anlagestrategie des Fonds über beide Jahre um eine halbe Milliarde Euro reduziert. Die Kofinanzierung von Förderprogrammen des Bundes und der EU wird abgesenkt, die Tilgung der Kredite aus der Coronanotlage wird gestreckt, die Sachaufwendungen wurden reduziert und der Aufwuchs der Personalausgaben zur Aussteuerung wurde durch die Ressorts begrenzt. Das ist eine Vielzahl an Maßnahmen, damit wir die Lasten, die jetzt auf diesem Haushalt und damit auf uns allen liegen, gleichmäßiger verteilen können. Diese Einschnitte tun weh, sie rufen Kritik hervor – und das verstehe ich. Auch ein Finanzminister hat kein Herz aus Stein, (Allgemeine Heiterkeit) und was für mich gilt, gilt ebenso für meine Ressortkolleginnen und -kollegen, die Einschnitte im Rahmen ihrer Zuständigkeiten vornehmen mussten. Ich weiß, dass alle Kabinettsmitglieder dies mit schwerem Herzen getan haben. Umso dankbarer bin ich meinen Kolleginnen und Kollegen für diese Teamleistung in finanziell herausfordernden Zeiten. Aber diese Einschnitte sind nun einmal notwendig, um den Haushalt in schwierigen Zeiten zu stabilisieren. Ich kann mich noch gut daran erinnern, als wir mit Stolz auf die besonders hohen Investitionsquoten in Sachsen verwiesen haben. Ja, wir haben genau dies immer angestrebt und werden dies auch weiterhin tun. Doch nun zwingt uns ein dramatischer Konsolidierungsbedarf zum Handeln. Aber nicht nur wir, sondern alle Bundesländer sind davon betroffen. Daher können sich die sächsischen Investitionsquoten im Ländervergleich auch weiterhin mit deutlich über 10 % im oberen Mittelfeld sehen lassen. Auch mit diesen Maßnahmen bleibt unser Haushalt handlungsfähig, denn wir haben klare Prioritäten gesetzt. Es sind Schwerpunkte unseres Regierungshandelns in finanziell angespannten Zeiten. Meine Damen und Herren! Es gibt Bereiche, in denen wir nicht sparen dürfen, weil sie das Fundament für unsere Zukunft bilden. Wir investieren gezielt in die Zukunft unserer Kinder. Bildung und Forschung erhalten insgesamt 16 Milliarden Euro. Lehrerstellen sind von den Kürzungen ausgenommen. Mehr als ein Drittel des Haushaltsvolumens – damit so viel wie noch nie – gehen damit in die Kindertagesstätten, in die Schulen, in die Hochschulen und in die Wissenschaft. Die Jugendförderung bleibt ein weiterer Schwerpunkt; denn wir haben aus der Finanzkrise und den damaligen Haushaltsverhandlungen 2009/2010 gelernt. Einschnitte bei Jugendlichen wirken lange nach und sind nur schwer zu kompensieren. Bei der Polizei, der Justiz und der Steuerverwaltung bleibt die Einstellung der Nachwuchskräfte erhalten, um unsere öffentliche Sicherheit und Verwaltung zu gewährleisten. Die Kulturraumförderung bleibt stabil, denn Kultur schafft Identität, gerade im ländlichen Raum. Die kommunalen Zuweisungen betragen in Summe 16,5 Milliarden Euro, einschließlich eines 600 Millionen Euro großen Hilfspaketes für unsere sächsischen Landkreise und Gemeinden. Das sind unsere Schwerpunkte, hier investieren wir gezielt in die Zukunftsfähigkeit unseres Freistaates. An dieser Stelle unterstreiche ich noch einmal: Wir alle hätten gern mehr Ausgaben getätigt, um den Freistaat voranzubringen und die Zukunft zu gestalten. Zur Ehrlichkeit gehört aber auch, darauf hinzuweisen, dass der Konsolidierungsbedarf für die nächsten Jahre bestehen bleibt. Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Haushalt ist ein Übergangshaushalt. Wir erkaufen uns Zeit, um notwendige Strukturreformen vorzubereiten. Die entscheidende Frage, die wir uns in Zukunft stellen müssen, lautet: Welche Aufgaben hat der Staat und welche kann er sich nicht mehr leisten? Der Staat darf sich nicht immer weiter aufblähen. Deshalb stoppen wir mit diesem Haushalt erstmals den seit 2016 alljährlichen Stellenaufwuchs und bauen sogar 382 Stellen ab. Dieser Stopp kann und darf aber nur ein Anfang sein. Der Freistaat muss sich künftig auf einen konsequenten Personalabbaupfad begeben, um den Haushalt strukturell wieder in den Griff zu bekommen. Wir müssen auch staatliche Aufgaben und Leistungen hinterfragen. Wo können wir effizienter werden? Wo müssen wir uns von Projekten trennen? Die öffentliche Hand darf der Wirtschaft nicht das Wasser abgraben. Wir brauchen eine starke Privatwirtschaft; denn dort entsteht Wertschöpfung, und dort wird das Steueraufkommen erwirtschaftet. Unser Ziel muss es sein, die Investitionsquoten wieder zu steigern, die Wirtschaft und das Handwerk vom bürokratischen Würgegriff zu befreien, um Raum für privatwirtschaftliche Entfaltung zu schaffen. Was für die Wirtschaft gilt, muss auch für die Politik gelten. Von Politikern wird zu Recht erwartet, dass sie Gestaltungswillen aufbringen. Doch dazu benötigt die Politik die notwendigen finanziellen Gestaltungsspielräume, und genau diese müssen wir uns erwirtschaften. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang kurz auf die aktuelle Debatte über das Sondervermögen für Infrastrukturmaßnahmen und die grundgesetzlichen Änderungen zur Lockerung der Schuldenbremse einzugehen. Der Regierungsentwurf konnte darauf noch nicht Bezug nehmen; wir kennen das Ausführungsgesetz zu den Grundgesetzänderungen noch nicht. Erst damit werden die Verteilung zwischen den Ländern, der Zeitrahmen und die nähere Ausgestaltung für die Länderhaushalte geregelt. Erst nach Vorlage dieser Gesetze ist es den Ländern möglich, die jeweilige Ausstattung aus dem Sondervermögen für Infrastruktur zu untersetzen. Doch eines ist jetzt schon klar: Hier gibt es zwei Seiten der Medaille zu betrachten. Ja, wir haben weiterhin einen enormen Investitionsbedarf. Doch die Aussicht darauf, Schulden zu machen, darf uns nicht dazu verleiten, falsche Prioritäten zu setzen. Es darf auch nicht dazu führen, dass wir unsere strukturellen Hausaufgaben nicht angehen. Wir dürfen nicht in alte Rituale und Denkmuster verfallen. Bereits jetzt sehen wir uns mit steigenden Zinsausgaben konfrontiert. Neue Kreditaufnahmen würden dazu führen, dass die daraus entstehenden Zinslasten zukünftige Gestaltungsspielräume stark verengen. Natürlich ist mir bewusst, dass so viel Geld im Schaufenster sehr verführerisch ist, und gerade deshalb sage ich: Trotz des Sondervermögens und anderer Dinge kommen wir an entschlossenen Strukturreformen nicht vorbei, wenn wir zukünftig generationengerecht wirtschaften wollen. Der Konsolidierungsdruck bleibt erhalten. Generationengerechtigkeit im Haushalten muss unser aller Anspruch sein. Alles andere wäre eine Hypothek für kommende Generationen. Nur wenn die nächsten Generationen von den öffentlichen Investitionen profitieren, ist es aus meiner Sicht zu rechtfertigen, sie als Nutzer auch an den Kosten zu beteiligen. Umso wichtiger ist es für die Politik, strengstens auf die effiziente Verwendung staatlicher Mittel zu achten. Ich bin schon vorhin auf den Begriff des Übergangshaushaltes eingegangen. Ich will das noch ein wenig untersetzen, weil wir mit dem, was wir jetzt vorlegen, bewusst Puffer eingebaut und Abfederungen geschaffen haben für Entscheidungen, die uns allen in nächster Zeit noch bevorstehen werden. Denn es ist leider nicht zu erwarten, dass sich die allgemeine konjunkturelle Lage binnen kurzer Zeit so erholt, dass wir tatsächlich über deutlich mehr Einnahmen verfügen werden. Deswegen, glaube ich, ist es für das weitere parlamentarische Verfahren wichtig, diesen Haushalt für die Jahre 2025/2026 nicht losgelöst von den Diskussionen zum Haushalt 2027/2028 zu betrachten, der von uns allen sehr wahrscheinlich wesentlich mehr an Entbehrungen und schwierigen Entscheidungen bereithalten wird. Das bitte ich bei den jetzigen Beratungen zu bedenken. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit wenigen Tagen hat der Haushaltsgesetzgeber nun die Möglichkeit, sich über den Regierungsentwurf zu beugen. Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, werden beraten und entscheiden. Noch kein Regierungsentwurf hat den Landtag so verlassen, wie er hineingekommen ist. Das ist eine Selbstverständlichkeit, das ist Teil der Demokratie. Doch in Zeiten einer Minderheitsregierung werden die Beratungen schwieriger und kraftraubender sein als je zuvor, und das gilt besonders in den jetzt finanziell herausfordernden Zeiten. Mehr denn je kommt es darauf an, aufeinander zuzugehen, das Gespräch zu suchen und Kompromisse zu finden. Genau das ist Teil der Demokratie. Unser aller Kompromissfähigkeit ist gefragt. Diskus zu führen und offen zu sein für die Argumente und Positionen des Gegenübers ist das Gebot der Stunde. Ich wünsche mir sehr, dass genau dies gelingen möge. Es wäre ein Novum für den Freistaat Sachsen, dass der Haushaltsgesetzgeber unter diesen Voraussetzungen einen Doppelhaushalt beschließt. Es wäre aber zugleich ein starkes Zeichen, wenn die demokratischen Kräfte eines Parlaments sich gemeinsam auf den Weg machen und die Herausforderungen meistern. Das wäre ein starkes Signal der Demokratie. (Vereinzelt Beifall CDU und SPD – Beifall Staatsregierung) Nur ein gemeinsames, verantwortungsbewusstes Handeln wird unseren Freistaat langfristig stark und handlungsfähig halten. In diesem Sinne wünsche ich gute Beratungen und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung)

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Alexander Dierks

Für die einbringende Staatsregierung sprach Herr Staatsminister der Finanzen Christian Piwarz. Wir kommen nun zur allgemeinen Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: AfD, CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und fraktionsloser Abgeordneter. Ich eröffne jetzt die erste Runde und erteile für die Fraktion der AfD Herrn Kollegen Urban das Wort. Herr Kollege, bitte.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Marode Straßen und Brücken, heruntergekommene Schulen und Finanzierungsdefizite in unseren Krankenhäusern sind das Ergebnis einer jahrzehntelangen verfehlten Regierungspolitik. Trotz gigantischer Steuereinnahmen haben die Regierungen unter Ministerpräsident Kretschmer in den vergangenen Jahren Investitionen in die Infrastruktur sträflich vernachlässigt. Seit dem letzten Jahr steigen die Steuereinnahmen jedoch nicht mehr so wie erwartet. Deshalb hat Ministerpräsident Kretschmer im Februar angekündigt, sich jetzt auf die wirklich wichtigen Dinge zu konzentrieren. Mit dem vorliegenden Entwurf zum Doppelhaushalt 2025/26 wird jedoch deutlich: Die Straßen und Brücken des Freistaates hat er offensichtlich nicht damit gemeint. Trotz des mangelhaften Zustandes der Straßen und Brücken in Sachsen sind die Haushaltsmittel für den Straßenund Brückenbau erheblich reduziert worden. Sie erreichen bei Weitem nicht den laut der Regierung notwendigen Betrag von 244 Millionen Euro. Auch die Krankenhäuser gehören nach der Vorstellung von Ministerpräsident Kretschmer ersichtlich nicht zu den wichtigen Dingen. Obwohl selbst das Sozialministerium einen jährlichen Investitionsbedarf von 200 Millionen Euro ermittelt hat, will die Regierung in Sachsen den Krankenhäusern lediglich 140 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Die CDU-geführten Regierungen haben es seit Jahrzehnten unterlassen, für die sächsischen Krankenhäuser die notwendigen Investitionsmittel bereitzustellen. Daher mussten die Krankenhäuser oft notwendige Investitionen aus den laufenden Einnahmen finanzieren. Und nun haben die politisch gewollt hohen Energiepreise das Fass zum Überlaufen gebracht. Laut der sächsischen Krankenhausgesellschaft schreiben ungefähr drei Viertel der sächsischen Krankenhäuser rote Zahlen. Nach der ParacelsusKlinik und dem Erzgebirgsklinikum mussten jetzt auch die Muldentalkliniken Insolvenz anmelden. Aus unserer Sicht darf es so nicht weitergehen. Neben einem Inflationsausgleich ist eine Erhöhung der Investitionsmittel des Freistaates dringend erforderlich, um den Fortbestand unserer sächsischen Krankenhäuser zu sichern. Es darf nicht sein, dass die Gesundheitsversorgung unserer Bürger einer verantwortungslosen Politik zum Opfer fällt. (Beifall AfD und Matthias Berger, fraktionslos) Die Bildungsinfrastruktur gehört offensichtlich ebenfalls nicht zu den Prioritäten der Regierung Kretschmer. Die Haushaltsmittel für die Förderung des Schulhausbaus und des Baus von Kindertagesstätten sollen sogar um 100 Millionen Euro pro Jahr gekürzt und damit halbiert werden. Die Regierung Kretschmer nimmt den Verfall der Bausubstanz in den Kommunen sehenden Auges in Kauf. Den damit entstehenden Investitionsrückstand werden die Träger dieser Einrichtungen auf absehbare Zeit nicht mehr aufholen können. Zusätzlich zu den Investitionsmitteln will die Regierung Kretschmer die Haushaltsmittel für die Wirtschaftsförderung reduzieren. Diese Kürzungen senden laut der sächsischen Industrie- und Handelskammern ein verheerendes Signal an Unternehmen und Investoren. Diese haben es aufgrund der von den Altparteien verordneten Energiewende und des drohenden Verbrennerverbots ohnehin sehr schwer in Deutschland. Viele Automobilzulieferer stehen vor dem wirtschaftlichen Aus. Letzte Woche funkte die sächsische Metallindustrie SOS. 30 000 Arbeitsplätze stehen bei einem weiteren Produktionsrückgang im Feuer. Ihre Regierung, Herr Kretschmer, scheint die Deindustrialisierung Sachsens weiter beschleunigen zu wollen. Anreize für Unternehmensneugründungen und Betriebsübernahmen, insbesondere im Handwerk, sind schon seit Jahren überfällig. In den letzten Haushaltsverhandlungen hatten wir deshalb eine Meistergründungsprämie und einen Technikerbonus gefordert. Obwohl Ihre Regierung nun im Koalitionsvertrag laut von „Unternehmensnachfolgen unterstützen“ und einer „neuen Gründerwelle“ spricht, ist davon im Haushaltsentwurf so gut wie nichts zu sehen. Wir haben es schon oft in diesem Landtagsplenum gesagt, und ich sage es heute wieder: Herr Kretschmer, nehmen Sie endlich die Leistungsträger in unserem Land in den Blick, fokussieren Sie endlich die Landespolitik auf unsere wertschöpfenden Unternehmen und beginnen Sie endlich mit einer wirtschaftsfreundlichen Politik in Sachsen! (Beifall AfD) Statt der Haushaltsmittel für die marode Infrastruktur und die schwindende Wirtschaft steigen die Haushaltsmittel für das Landespersonal. Der Anstieg um 15 % oder 865 Millionen Euro belastet den Haushalt schwer. Jetzt fällt Ihrer Regierung, Herr Kretschmer, der maßlose Personalzuwachs in Ihrer Regierungszeit von über 10 000 neuen Stellen auf die Füße. Nach vielen Jahren massiver Kritik an diesem Stellenaufwuchs zwingt Sie nun die Realität hart und unnachgiebig zum Umdenken. Widerwillig senkt Ihre Regierung nun erstmalig den Einsatz des Landespersonals um sage und schreibe – Herr Piwarz hat es angesprochen – 382 größtenteils bisher unbesetzte Stellen. Das sind 0,3 % des Personalbestandes. Was für ein Reform-Unwille, was für ein Gratismut! Diese minimale Stellenreduzierung reicht noch nicht einmal aus, um nur die Kosten der Tarifsteigerungen merklich zu begrenzen. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Aufgabenkritik des Staates kommt nur halbherzig, und sie kommt zu spät. Schon vor vier Jahren hatten wir an dieser Stelle die Durchführung einer Aufgabenkritik als Grundlage für die Stellenreduzierung beantragt – Sie haben es abgelehnt. Es zeigt sich wieder einmal, wer hierzulande wirklich reform- und regierungsfähig ist. Mit der AfD wäre die Stellenreduzierung in den Ministerien und Verwaltungen schon seit vielen Jahren ein laufendes Regierungsprogramm. (Starker Beifall AfD) Neben zu hohen Personalkosten sieht die Minderheitsregierung Kretschmer weiterhin üppige Ausgaben für Asyl und Integration vor. Seit 2015 wurden im pseudomoralischen Größenwahn 5,7 Milliarden Euro für Migration ausgegeben. Im Haushaltsentwurf finden wir jetzt erneut Ausgaben von 1,2 Milliarden Euro für Asyl und Integration. Das Wahlkampfgetöse von Ihnen, Herr Kretschmer, und auch von Ihnen, Herr Schuster, gegen die Migrationspolitik der Ampelregierung und für eine neue Migrationspolitik bleibt ohne Konsequenzen. Gegenüber dem letzten Doppelhaushalt hat die Regierung die Haushaltsmittel für Asyl sogar um 40 % angehoben. Die Gelder, die Sie für Migranten ausgeben, fehlen uns für die Bildung, für die Wirtschaft und für unsere marode, sanierungsbedürftige Infrastruktur. Die fehlerhafte Prioritätensetzung der Regierung Kretschmer in der Finanzplanung zeigt sich auch bei der Förderung von Familien und Kindern. Angesichts der seit Jahren rückläufigen Geburtenrate sind bessere Maßnahmen zur Förderung von Familien dringend geboten. Zum Beispiel sind die Kita-Betriebskostenzuschüsse des Landes viel zu gering. Sie tragen nur zu einem Drittel zur Deckung der Betriebskosten bei. Zur Entlastung der Kommunen und der Eltern ist eine erhebliche Anhebung dieser Zuschüsse schon seit 2019 überfällig. Stattdessen werden nun die Kommunen und Eltern mit einer geringen Erhöhung der Landespauschale um ganze 55 Euro abgespeist, und das auch erst ab August 2026, wenn die entsprechenden Steuereinnahmen vorhanden sind. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Regierung Kretschmer hat in den vergangenen Jahren, in der vergangenen Wahlperiode trotz Rekordeinnahmen die dringenden Probleme der sächsischen Bürger nicht lösen können. Der Lehrermangel und der Unterrichtsausfall sind seit 2019 angewachsen. Die Lücken im Stundenplan haben Negativrekorde erreicht. Schulgebäude verfallen, weil das Geld für die Sanierung fehlt. Der Zustand der sächsischen Straßen und Brücken ist besorgniserregend. Verkehrsadern werden unterbrochen. Die Verbindungen des öffentlichen Nahverkehrs werden immer schlechter. Der Staat kommt seinen Kernaufgaben nicht mehr nach. Zusätzlich macht links-grüne Regierungspolitik – zu der auch Sie, Herr Kretschmer, stehen – den Unternehmen das Leben immer schwerer. Viele Unternehmen investieren nicht mehr in ihre sächsischen Betriebsstätten. Deshalb sage ich: Ohne eine grundsätzliche Kurskorrektur ist der Verfall unseres Staatswesens nicht mehr aufzuhalten. Eine solche ernsthafte, ernst gemeinte Kurskorrektur konnten wir dem Haushaltsentwurf der Regierung jedoch nicht entnehmen. Bei Rekordeinnahmen von 25 Milliarden Euro pro Jahr darf es keinen Schuldenhaushalt geben. Nein, es müssen Prioritäten grundsätzlich anders gesetzt werden. Investitionen zum Nutzen der sächsischen Bürger und der sächsischen Unternehmen müssen Vorrang haben. Im Gegenzug müssen überflüssige Ausgaben drastisch reduziert werden. Hierzu gehören die Ausgaben für überflüssiges Personal, für Asyl und Integration, für Klimaschutz und die gescheiterte Energiewende sowie alle Zahlungen an linke Vereine, die fast vollständig von staatlichem Steuergeld leben. Die Beteiligung der SPD an den neuen Regierungen, in Berlin und auch hier in Sachsen, wird den vor uns stehenden Herausforderungen nicht gerecht. Die Konzepte der SPD taugen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene nicht, um Deutschland und Sachsen vor dem wirtschaftlichen und finanziellen Niedergang zu bewahren. (Starker Beifall AfD) Im Gegenteil, die Absprachen mit linken und grünen Parteien werden den wirtschaftlichen und finanziellen Niedergang noch beschleunigen, während hier in Sachsen die 62 % der Wähler, die am 1. September vergangenen Jahres konservativ gewählt haben, keine konservative Politik bekommen. Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Haushaltsentwurf ist eine in Zahlen geschriebene Kapitulationserklärung der CDU gegenüber Rot-Grün. Er ist das Gegenteil von Reform und Veränderungen. Er ist nur ein schlecht geschminktes „Weiter so!“ der verfehlten Politik der letzten Jahre. Die AfD sieht sich dem Wohle Sachsens verpflichtet. Wir werden daher zielgerichtet eine Vielzahl von Änderungsanträgen erarbeiten, die ausschließlich am Nutzen für die sächsischen Bürger und Unternehmen orientiert sind. Folgen Sie unseren Vorschlägen, damit der neue sächsische Haushalt wirklich ein Übergangshaushalt werden kann! Vielen Dank. (Starker Beifall AfD)

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Alexander Dierks

Für die AfD-Fraktion eröffnete Herr Kollege Urban die Aussprache zu den Gesetzentwürfen der Staatsregierung. Für die CDU-Fraktion ergreift nun Herr Kollege Löffler das Wort.

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Jan Löffler CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Finanzminister hat soeben den Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2025/2026 eingebracht und dessen zentrale Punkte, wie innere Sicherheit, Wirtschaft, Bildung und Infrastruktur, erläutert. Nun liegt es in unserer Verantwortung als Abgeordnete des Sächsischen Landtags, diesen Regierungsentwurf sorgfältig zu prüfen, zu diskutieren und letztendlich für eine Mehrheit hier im Haus entscheidungsreif zu gestalten. Es ist von großer Bedeutung, dass der Haushaltsplan noch vor der Sommerpause durch den Sächsischen Landtag verabschiedet wird; denn die vorläufige Haushaltsführung für das Jahr 2025 reduziert die staatlichen Leistungen auf ein absolutes Minimum und bringt unerwünschte Nebenwirkungen mit sich, die dringend beendet werden müssen. Wir brauchen schnellstmöglich Klarheit darüber, was in den nächsten knapp zwei Jahren finanziell machbar und möglich ist und was nicht. Dies sind wir der sächsischen Bevölkerung schuldig. Im Gegensatz zu anderen Fraktionen spricht die CDU klar und offen aus, dass die Zeit des großzügigen Geldausgebens vorbei ist. Viele Fraktionen liebäugeln mit der Versuchung, Schulden zu machen. Mit diesen könne man vermeintlich alle Wünsche erfüllen. Wir sagen jedoch: nein. Schulden fallen uns teuer auf die Füße. Schulden verschieben unsere strukturellen Probleme in eine nicht so weit entfernte Zukunft, aber sie lösen sie nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen; denn wir müssen sie lösen. Das ist unsere Verantwortung, und deshalb haben uns die Menschen gewählt. Der Regierungsentwurf wurde unter schwierigen finanziellen Voraussetzungen erstellt. Stetig steigende Ausgabenforderungen müssen mit knapp werdenden Einnahmen in Einklang gebracht werden. Die gesamtwirtschaftlichen Wachstumsaussichten lassen in den näheren Jahren keine nennenswerten realen Einkommenszuwächse erwarten. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass die Ausgabenstruktur entsprechend angepasst wird. Diese ist bislang vorwiegend durch die Personalausgaben und gesetzlichen Leistungen festgeschrieben. Ohne diese Anpassung schrumpft unser finanzieller Handlungsspielraum auch hier im Parlament für wichtige Zukunftsinvestitionen im Land immer weiter. Im Übrigen enthalten die Einnahmen für die Jahre 2025/2026 bereits Entnahmen aus der Haushaltsausgleichsrücklage, um den Haushalt ausgleichen zu können. Die Rücklage wird dabei bis Ende 2026 vollständig aufgebraucht sein. Das bedeutet, dass diese Einnahmequelle ab 2027 nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Derzeit sehe ich keine Anhaltspunkte, dass wir diese Rücklage in absehbarer Zeit wieder maßgeblich auffüllen können. Die Demografie im Freistaat bietet auf der Einnahmenseite bis zum Jahr 2030 nur wenig Optimismus. Ein sich verlangsamendes gesamtdeutsches Bevölkerungswachstum begrenzt das potenzielle Wirtschaftswachstum und folglich auch die Entwicklung der gesamtstaatlichen Steuereinnahmen. Mit dem sinkenden Bevölkerungsanteil von Sachsen werden die Zuweisungen aus dem Bundesfinanzausgleich zunehmend geringer ausfallen. Um allein schon dieser demografischen Herausforderung zu begegnen, sind wir zwingend auf eine gezielte und qualifizierte Zuwanderung, auch aus dem ausländischen Arbeitsmarkt, angewiesen, auch wenn dies von den Kollegen der AfD aus ideologischer Verblendung nicht anerkannt wird. Dazu möchte ich an dieser Stelle die Wirtschaftsweise Ulrike Malmendier zitieren: „Die Anwerbung von Arbeitskräften aus dem Ausland wird nicht im ausreichenden Umfang gelingen, wenn eine Abschottungspartei wie die AfD immer größeren Zuspruch findet und die Polarisierung in den Vordergrund rückt.“ Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der AfD! Ihre Ideologie nimmt perspektivisch der sächsischen Bevölkerung die Chance auf zukünftigen Wohlstand. Für Ihre ablehnende Haltung gibt es keinerlei ökologisch und ökonomisch fundierte Begründungen. (Zurufe AfD)

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Alexander Dierks

Ich möchte darum bitten, das Gemurmel in den Reihen der AfD-Fraktion einzustellen und Herrn Kollegen Löffler die Möglichkeit zu geben, ungestört weiter auszuführen.

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Jan Löffler CDU

Vielleicht können wir die Zeit bei solchen Unterbrechungen anhalten.

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Alexander Dierks

Selbstverständlich gibt es einen kleinen Aufschlag, Herr Kollege Löffler; bitte.

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Jan Löffler CDU

Für Ihre ablehnende Haltung gibt es keine ökonomisch fundierte Begründung. Ihre Ausgrenzungspolitik mag in der heutigen unsicheren Zeit bei einigen Bürgerinnen und Bürgern, die sich überfordert fühlen, durchaus Anklang finden. Langfristig bietet Ihre Politik gerade den verunsicherten Menschen aber keinerlei Perspektive auf Wohlstand und Sicherheit in der Zukunft. Wir benötigen daher gezielt Zuwanderung aus dem Ausland, und zwar in jenen Bereichen des Arbeitsmarkts, in denen die Nachfrage nach Arbeitskräften das Angebot deutlich übersteigt. Zugleich darf ungesteuerte Zuwanderung jedoch nicht zu einer finanziellen oder gesellschaftlichen Überforderung des Freistaates, der Kommunen oder der Bevölkerung werden. Auf die haushalterischen Aspekte dieser Herausforderung komme ich später zurück. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Regierungsentwurf umfasst ein Volumen von 50 Milliarden Euro. Gegenüber den 49,3 Milliarden Euro im Doppelhaushalt 2023/2024 ist das ein immenser Zuwachs. Doch allein die Personalausgaben in der Hauptgruppe 4 steigen um 1,7 Milliarden Euro im Vergleich zum vergangenen Doppelhaushalt. Dies bedeutet, dass bereits nominal für andere Zwecke weniger Mittel zur Verfügung stehen als 2023/2024 und real betrachtet sogar noch weniger aufgrund der Inflation, mit der bei nominalen Ansätzen ein geringerer Leistungsumfang realisiert werden kann. Wir müssen uns bewusst sein, dass auf mittlere Sicht keine höheren Einnahmen zu erwarten sind. Der Doppelhaushalt 2025/2026 stellt daher in dieser Hinsicht – wie schon mehrfach erwähnt – einen Übergangshaushalt dar, um sich wieder zu stabilisieren. In den folgenden Haushalten der Legislaturperiode bis 2029 ist eine grundsätzliche Konsolidierung der Ausgabenpolitik erforderlich. Dabei müssen wir insbesondere einen verbindlichen Personalabbaupfad einschlagen und die gesetzlichen Leistungen kritisch auf den Prüfstand stellen, um wieder größere Spielräume für Investitionen zu schaffen – Investitionen, die unserer Volkswirtschaft insgesamt zugutekommen. Den Bürgerinnen und Bürgern, den Kommunen und der Wirtschaft sind wir das schuldig. Die Begehrlichkeiten einzelner Interessengruppen müssen dabei nachgeordnet werden. Der Regierungsentwurf 2025/2026 ist bereits von erheblichen Anstrengungen geprägt, um Ausgaben und Einnahmen in Einklang zu bringen und zugleich einen politischen Gestaltungsspielraum zumindest annähernd im Umfang des vergangenen Haushaltsjahres aufrechtzuerhalten. Konkrete Maßnahmen, die getroffen wurden, sind dabei die Auflösung der Haushaltsrücklagen. Diese tragen mit 1,2 Milliarden Euro zur Stabilisierung bei. Die Zuführungen an den Generationenfonds wurden um eine halbe Milliarde Euro reduziert und die Tilgungen der Coronakredite um weitere 700 Millionen Euro vermindert. Diese drei Maßnahmen – daraus mache ich keinen Hehl – sind für mich als Abgeordneter nur schwer hinnehmbar, da sie die finanziellen Lasten in die Zukunft verschieben. Gleichwohl akzeptiere ich diese im Rahmen eines Übergangshaushaltes. Nachhaltiger, wenn auch in Summe nicht weniger bedeutend im Regierungsentwurf, sind hingegen die geplanten Absenkungen im Bereich Personal. Hier ist es gelungen, den Aufwuchspfad der vergangenen Haushalte nicht nur zu stoppen, sondern den Trend auch umzukehren. Herr Urban, darüber kann man sich auch lustig machen, aber schauen Sie sich die Umkehr an: Der Trend ist gestoppt. Dies zeigt sich konkret in den jetzt im Haushalt über 300 reduzierten Stellen, ergänzt durch eine konsequente Bewirtschaftung und eine globale Minderausgabe. Damit setzen wir klare Prioritäten und reagieren verantwortungsbewusst auf haushalterische Herausforderungen der Gegenwart. Ein weiterer Punkt sind die gesetzlichen Leistungen. Gerade hier liegt unsere gemeinsame Verantwortung im Sächsischen Landtag, Standards und Leistungen, die wir uns in wirtschaftlich starken Jahren geleistet haben, kritisch zu hinterfragen und konsequent zurückzufahren. Angesichts der aktuellen Haushalte müssen wir den Mut aufbringen, liebgewonnene, aber nicht unbedingt notwendige Ausgaben neu zu priorisieren, um die Handlungsfähigkeit des Freistaates nachhaltig zu sichern. So sind beispielsweise im Einzelplan 03 des Regierungsentwurfs weiterhin erhebliche Beträge für die Flüchtlingsaufnahme im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen vorgesehen. Herr Urban hat es angesprochen: Auch im kommenden Doppelhaushalt können wir uns der rechtlichen Verpflichtung nicht entziehen. Dennoch bin ich zuversichtlich, dass es in der neuen Bundesregierung unter Führung der CDU gelingen wird, diese Herausforderung mittelfristig zu bewältigen und damit letztendlich auch den Ländern und den Kommunalhaushalten Entlastung zu verschaffen. Mit diesem Haushalt verschaffen wir uns die nötige Zeit, um eine strukturelle Stabilisierung zu erreichen. Es gilt, dass wir uns gemeinsam auf den Weg machen, kurzfristig schwer veränderbare Ausgabeblöcke mittelfristig deutlich zu reduzieren, um unseren gesamtpolitischen Spielraum wieder erweitern zu können. Damit müssen wir – bildlich gesprochen – jeden Cent so oft umdrehen, bis daraus Kupferdraht geworden ist. Im Gegensatz dazu müssen wir unsere Anstrengungen zur Vorsorge künftig wieder verstärken, damit wir auch für die nachfolgenden Generationen auskömmliche Gestaltungsspielräume für politisches Wirken sicherstellen. Auch dem sind wir im Sächsischen Landtag einer nächsten Generation verpflichtet. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser politische Gestaltungsspielraum im Sinne des Gesamtwohls der sächsischen Gesellschaft sollte uns vor allem am Herzen liegen, und nicht die Bedienung einzelner Interessengruppen. Dabei bedarf es des sozialen und regionalen Ausgleiches, der nicht zu kurz kommen darf. Jedoch: Je weniger Einnahmen bereits durch langfristige Ausgaben gebunden werden, desto mehr können wir mit der Mehrheit des Parlaments gezielt Politik für unseren Freistaat gestalten. Der Regierungsentwurf ist nach meiner Auffassung – angesichts der haushalterischen Zwänge – dennoch ausgewogen und bildet eine gute Grundlage für die parlamentarische Befassung. Alle Ressorts werden dabei in die Pflicht genommen, ihren Beitrag zur Konsolidierung zu leisten. Der Haushalt setzt aber auch klare Schwerpunkte. Dabei erhält die innere Sicherheit ein großes Gewicht. Daher wurde bewusst auf Einsparungen im Bereich des Innenministeriums und im Bereich der Polizeibeamten verzichtet, ähnlich wie im Bereich der Bildung. Der Beitrag des Kultusministeriums zur Reduzierung der Personalausgaben wurde zugunsten der Sicherung der Unterrichtsversorgung abgemildert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Hochschulbereich; denn dieser ist für die Zukunftsfähigkeit unseres Freistaates besonders wichtig. Auch der Staatsstraßenbau wurde gestärkt; denn er stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Landesentwicklung dar. Schließlich haben wir großen Wert auf eine auskömmliche Finanzierung der Digitalisierung in der Verwaltung gelegt. Um es deutlich zu sagen: Dieser Haushalt ist kein Sparhaushalt, sondern erneut ein Rekordhaushalt, der klare Schwerpunkte setzt, um gezielt Politik für den Freistaat Sachsen, seine Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. Auf die Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat und seinen Kommunen wird mein Kollege Ronny Wähner im nächsten Tagesordnungspunkt näher eingehen. So viel darf ich jedoch schon vorwegnehmen: Wir stehen klar und entschieden zu unserer kommunalen Ebene und werden diese nach Kräften weiter unterstützen; denn der Freistaat Sachsen kann nur dann erfolgreich sein, wenn Land und Kommunen gemeinsam an einem Strang ziehen. Uns ist bewusst, dass ergänzende Vorstellungen des Landtags zwingend konkrete Gegenfinanzierungsvorschläge innerhalb der Ausgabenansätze des Regierungsentwurfs erfordern. Ohne Wenn und Aber: Eine Schuldenfinanzierung kommt für die CDU nicht in Frage. Über manches andere wird jedoch hier im Haus offen zu diskutieren sein, um am Ende – noch vor der Sommerpause – hoffentlich von einer breiten Mehrheit hier im Haus getragen werden können. Wir als CDU laden daher ausdrücklich auch die Oppositionsfraktionen dazu ein, hierzu mit uns in einen konstruktiven Dialog einzutreten. (Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE: Wie – auch?) Vielen lieben Dank. (Beifall CDU und Staatsregierung)

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Alexander Dierks

Für die CDU-Fraktion sprach Herr Kollege Löffler und ich nehme an, dass es das Begehren einer Kurzintervention an Mikrofon 6 durch Herrn Kollegen Urban gibt. Herr Kollege Urban, bitte.

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Kollege Löffler! Ich muss mich nach diesem rhetorischen Feuerwerk noch einmal bei Ihnen melden. (Beifall AfD – Staatsminister Dirk Panter: Da spricht der Richtige!) Sie haben uns vorgeworfen, dass die Vorstellungen der AfD für die sächsische Wirtschaft schlecht wären. Erstens kann ich Ihnen sagen: Jeder Unternehmer, mit dem ich mich unterhalte, sagt, dass Ihre Politik für die sächsische Wirtschaft schlecht ist. Und real ist es auch so, dass wir die Opposition sind. Unsere Rolle ist es, Fehler der Regierung zu kritisieren. Ihre Rolle als Regierungspartei ist es, all die Dinge richtigzumachen, die heute von der Wirtschaft kritisiert werden – sei es die Bürokratie, die Sie in den letzten Jahren aufgebaut haben, seien es die Energiepreise durch Ihre Sanktionspolitik bzw. durch Ihre Energiewende. Selbst der Fachkräftemangel – das ist Ihre Politik gewesen – erschwert heute das Leben. Wir haben eine Bildungspolitik, die in großen Teilen CDUverantwortet ist und die heute dazu führt, dass Unternehmer unsere Schüler, unsere jungen Menschen nach der Schule in Mathematik und in Deutsch noch weiterbilden müssen. Das ist das Ergebnis Ihrer Politik. Das ist für die Wirtschaft extrem schädlich. Die Opposition kann Ideen vortragen; sie kann aber erst dann Schaden anrichten, wenn sie wirklich in der Regierungsverantwortung ist. Die Unternehmer, mit denen wir sprechen, sagen: Ihr habt ein sehr gutes Programm. Es ist konservativ, es spiegelt in vielen Teilen das wider, was die CDU vor 20 Jahren einmal an wirtschaftsfreundlicher Politik gemacht hat und heute nicht mehr tut. Insofern kann ich nur sagen: Wir sind tatsächlich für die sächsische Wirtschaft und für eine bessere Variante als die, die die CDU gemeinsam mit rot-grün bisher praktiziert hat. (Beifall AfD) Eine zweite Anmerkung – weil sie den Regierungsentwurf sehr blumig und ausführlich gelobt haben –: Das ist kein Reformansatz. Die einzig starken Veränderungen sind das Aufbrauchen der Rücklagen, das Beschneiden der Pensionsrücklagen für unsere Beamten und die Einsparung bei Investitionen. Investitionen in Straßen, Brücken und Schulen – das ist Ihr Reformprogramm. Gleichzeitig sind Sie nicht bereit, bei konsumtiven Aufgaben – wie einem aufgewachsenen Personalstamm, einer links-grünen Vereinslandschaft, die immer noch gefördert wird, oder einer Asylindustrie, die mit freiwilligen Integrationsleistungen in Sachsen Spitzenreiter ist – zu sparen. Das ist keine Reform.

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Alexander Dierks

Die Redezeit, Herr Kollege Urban. (Beifall AfD)

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Jörg Urban AfD

Herr Präsident, haben wir eine Begrenzung der Redezeit bei Kurzinterventionen?

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Alexander Dierks

Herr Kollege Urban führte eine Kurzintervention zum Redebeitrag von Herrn Kollegen Löffler aus und selbiger hat nun die Gelegenheit am Mikrofon Nr. 4 zu reagieren. Herr Kollege Löffler, bitte.

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Jan Löffler CDU

Sehen Sie, Herr Kollege, es ist manchmal recht schwierig, Ihren Denkansätzen zu folgen. Es ist schon ein wenig bemerkenswert, wie Sie in der Lage sind, Fakten zu negieren. Hätten Sie meiner Rede etwas intensiver zugehört, dann hätten Sie feststellen können, dass Sie den Aspekt, den ich Ihnen in Abrede gestellt habe, verkennen, welche demografische Herausforderung zurzeit in unserer Wirtschaft in den Betrieben und im Handwerk in diesem Freistaat besteht. Wenn Sie tatsächlich das Ohr an der Wirtschaft und an der Masse haben, dann werden Ihnen an ganz vielen Stellen Unternehmen begegnen, die – deshalb habe ich die Abgrenzung in meiner Rede gemacht – bezüglich der gezielten Zuwanderung und Versorgung von Fachund Arbeitskräften einen internationalen, europäischen und globalen Gedanken verfolgen. Ich rede nicht nur von Fachkräften, ich rede auch von Arbeitskräften. Ohne diese – und das muss man anerkennen – wären wir in diesem Land nicht mehr in der Lage, die Volkswirtschaft und unsere entsprechenden Produktionsstränge aufrechtzuerhalten. Faktum eins. Und das Zweite, was die generelle Kritik an dem Haushalt anbelangt: Ich weiß nicht, ob wir in diesem Punkt so weit auseinanderliegen; denn wenn Sie sich den Haushaltsentwurf einmal in Summe anschauen, dann muss auch Ihnen bewusst sein, dass ein Big-Schiff wie der Freistaat Sachsen mit einem 50 – – Ich rede nicht von meinem Fraktionsvorsitzenden. (Heiterkeit) – Das hast du dir selbst eingebrockt. (Heiterkeit Christian Hartmann, CDU) Dass der Freistaat Sachsen nicht von heute auf morgen mit einem Haushalt umzusteuern ist. Die Ansätze, diese Punkte im Haushalt wiederzufinden, um diese Trendwenden –

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Jan Löffler CDU

– einzuleiten, die finden Sie. Von daher freue ich mich auf die weitere gemeinsame Diskussion. Danke. (Beifall CDU)

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Alexander Dierks

Infolge der Kurzintervention finden Verbrüderungsszenen statt. Wir wollen dennoch in der Aussprache fortfahren. Für die nun an der Reihe befindliche BSW-Fraktion wird Herr Kollege Kupke das Wort ergreifen. Herr Kollege, bitte.

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Ronny Kupke BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Offenbar herrscht in diesem Hohen Haus nicht nur Stimmung, sondern auch ein Widerspruch sondergleichen. Der Doppelhaushalt 2025/2026 erreicht mit seinen rund 25 Milliarden Euro pro Jahr ein Rekordvolumen, und doch wird gerade dort gekürzt, wo Zukunft gestaltet werden müsste: Bildung, Soziales, medizinische Versorgung und kommunale Infrastruktur geraten ins Hintertreffen, während der Geldfluss an anderer Stelle ungebremst bleibt. Ein Haushalt voller Einschränkungen, aber zugleich ein Haushalt voller Ausgaben. Dem Souverän versucht man diesen Spagat als verantwortungsvolles Handeln unterzuschieben. Was wir tatsächlich sehen, ist eine Fortsetzung der irrsinnigen Sparpolitik unter neuem Vorzeichen. (Beifall BSW) Ohne strategische Visionen, ohne erkennbare soziale Handschrift und ohne Mut, echte Reformen anzupacken. Um es auf den Punkt zu bringen: Gestiegene Ausgaben treffen auf politische Kurzsichtigkeit. (Beifall BSW) Die Rücklagen sind aufgefressen. Die Schuldenbremse bzw. Investitionsbremse ist unantastbar. Die Spielräume für aktive Gestaltung sind dahin. Der Preis ist hoch, und er wird nicht hier im Regierungsviertel gezahlt, sondern in den Städten, den Dörfern, den Kitas, den Kliniken und den Familien unseres Freistaates. Einsparungen bei freiwilligen Aufgaben – das ist kein Haushalt für die Menschen in diesem Land. Aber was heißt das konkret? Keine neuen Schulen, keine Investitionen zum Beispiel in der medizinischen Versorgung oder in der Pflege, keine frischen Impulse für eine nachhaltige Wirtschaftspolitik. Dafür: Stellenabbau in der Verwaltung statt gezielter Entbürokratisierung und Aufgabenkritik, zudem gestrichene Förderprogramme im Kulturbereich und eine drastische Reduktion sozialer Projekte. Und was berichtet die „Sächsische Zeitung“ zuletzt? 25 % weniger für den Sport noch einmal obendrauf. „Schade, Schokolade!“, sagt da der Nachbarsjunge oder das Nachbarsmädchen. (Beifall BSW – Staatsminister Christian Piwarz: Was ist das denn?) Wir haben also einen Haushalt vorliegen, der den großen Anspruch des Koalitionsvertrages nicht nur unterläuft, sondern in zentralen Punkten bricht. Ein paar Beispiele: Aus finanziellen Gründen wurde die sächsische Grenzpolizei, immerhin jahrelang ein Vorzeigeprojekt der CDU, gestrichen. Illegale Migration – ein Randthema? (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Im neuen Haushalt nicht vorgesehen ist das Kitamoratorium, das eigentlich garantieren sollte, dass auch bei sinkenden Kinderzahlen die Zuschüsse stabil bleiben. Gestrichen wurde auch der Reparaturbonus, ein niedrigschwelliges, wirkungsvolles Programm für Handwerksbetriebe und private Haushalte. Kulturelle Einrichtungen müssen mit weniger Geld auskommen, ebenso wichtige Programme im Bereich Verbraucherschutz und Demokratiebildung. Zugleich steigt ausgerechnet der Etat der Staatskanzlei in nur zwei Jahren um über 80 Millionen Euro; unter anderem, weil dort nun Digitalisierung zentralisiert wird. Da fragen wir: Hat das Priorität? (Vereinzelt Beifall BSW) Wir schlagen vor: Investieren in das, was wirklich trägt. Investieren in das, was zählt. Wir als Bündnis Sarah Wagenknecht haben einen klaren Anspruch: Haushaltspolitik muss den Menschen dienen. (Beifall BSW) Deshalb stellen wir konkrete Forderungen auf, die auf das Wohl der Bürgerinnen und Bürger abzielen, und nicht auf bloße Haushaltskonsolidierung. Bildung und frühkindliche Förderung dürfen kein Opfer der Schuldenbremse werden. Wir fordern: eine vollständige Finanzierung frühkindlicher Bildung inklusive dynamischer Anpassungen der Kitapauschale und steigender Kosten; (Beifall BSW) den Erhalt des Kitamoratoriums – alles andere wäre ein Wortbruch dieser Regierung –; (Andreas Nowak, CDU: Ach!) den flächendeckenden Ausbau der Schulsozialarbeit auf 1 300 Stellen, nicht nur als Projektförderung, sondern als strukturelle Säule unserer Bildung. Die Gesundheitsversorgung und Pflege brauchen Planungssicherheit und keine Sparpolitik. Der Investitionsstau in Sachsens Krankenhäusern beläuft sich nach Berechnungen allein dieses Jahr auf 300 Millionen Euro. Mit diesem Haushalt soll weiterhin nur im gleichen Umfang wie bisher in Krankenhäuser investiert werden. Das reicht nicht aus, um den Weg der Transformation, in neue Versorgungsformen und in eine zukunftsfähige Krankenhausinfrastruktur zu gehen. (Vereinzelt Beifall BSW) Wir fordern daher einen Sondertopf für Krankenhausinvestitionen, um wohnortnahe Versorgung zu sichern; ein neues Pflegegesetz, das die dramatisch steigenden Eigenanteile abfedert und pflegende Angehörige unterstützt; sowie die Übernahme der Investitions- und Ausbildungskosten durch das Land, um dringend notwendige Investitionen zu unterstützen und gleichzeitig Heimbewohner zu entlasten. Soziale Arbeit braucht Verlässlichkeit und keinen Flickenteppich der Förderlandschaft. Die Förderprogramme „Soziale Orte“ und „Orte der Demokratie“ wurden massiv gekürzt, dabei steigen die Anforderungen in sozialen, suchtmedizinischen und psychosozialen Bereichen. Unsere Antwort: Tarifsteigerungen für soziale Träger gehören in die Kommunalpauschale eingeplant und nicht gestrichen. Die Verbraucherzentrale muss ausgebaut und nicht beschnitten werden, gerade angesichts der aktuellen – teilweise illegalen – Preisentwicklungen. Die Kinder- und Jugendarbeit braucht eine auskömmliche Grundfinanzierung. Das ist keine Frage des Wohlwollens, sondern eine Frage der Gerechtigkeit. Dass dies überhaupt zur Debatte steht, ist schlicht und ergreifend erschütternd. (Beifall BSW) Kultur ist ebenfalls kein Luxus, sondern Lebensqualität, auch und vor allem im ländlichen Raum. Wir fordern eine auskömmliche, dynamisierte Finanzierung des Kulturraums sowie eine Änderung im Kulturlastenausgleich, um ländliche Regionen nicht weiter zu benachteiligen. Dort entscheidet sich, ob Menschen bleiben oder wegziehen. Es freut uns, dass Sie uns wenigstens in dieser Sache ein wenig zugehört haben und nicht mit der haushalterischen Axt den Kahlschlag herbeiführen. Die Sicherheit braucht Struktur, nicht nur symbolisches Gelaber. Während bei Polizei, Justiz und Katastrophenschutz Investitionen auf sich warten lassen, fehlen Perspektive und Planungssicherheit. Unsere Bürgerinnen und Bürger wünschen sich Sicherheit. Der Einstellungskorridor bei der Polizei darf nicht unter 500 sinken. Die Feuerwehrschule in Nardt braucht umgehend mehr Lehrpersonal und Verwaltungskräfte, um den gestiegenen Bedarfen an Ausbildung gerecht zu werden. Die IT-Infrastruktur von Polizei und Justiz muss modernisiert werden – nicht irgendwann, sondern jetzt. Ein Sonderzuschlag für Justizstandorte im ländlichen Raum, damit die Grundversorgung aufrechterhalten werden kann, ist dringend erforderlich. Ebenso dürfen Verkehr und Infrastruktur nicht am Finanztisch enden. Die Menschen im ländlichen Raum brauchen Perspektiven. (Beifall BSW) Deshalb fordern wir eine Förderoffensive für kommunale Infrastruktur, die nicht an kofinanzierten Projekten des Bundes hängt, sondern aus Landesmitteln gestützt wird. Projekte wie die „Dorfkümmerer“ zeigen, wie viel mit überschaubaren Mitteln bewegt werden kann. Sie stärken das Miteinander, entlasten die Verwaltungen und schaffen Vertrauen. Solche Ansätze dürfen nicht an der Förderlogik scheitern. Und zuletzt – wir sagen es immer wieder deutlich – die Schuldenbremse: In ihrer aktuellen Form in Sachsen ist sie für uns ein Problem. Auf Bundesebene hat man dies zwar mit einer Grundgesetzänderung eingestanden, jedoch leider vorrangig für Investitionen unter anderem in die Militarisierung – ein sicherheitspolitischer Schnellschuss. Wer notwendige Investitionen in Bildung, medizinische Versorgung, Pflege, Infrastruktur oder Umweltschutz unterlässt, um kurzfristig einen ausgeglichenen Haushalt zu erhalten, verschiebt die Kosten in die Zukunft. Dies gefährdet die Generationengerechtigkeit. Wir fordern deshalb eine Reform der Schuldenbremse auf Landesebene sowie eine grundlegende Änderung des Finanzausgleichsgesetzes – weg von Fachförderprogrammen, hin zu freier kommunaler Selbstverantwortung, und zwar durch einen fairen, sozialen Kulturlastenausgleich gestützt. Darauf wird Uta Knebel noch eingehen. (Beifall BSW) Das Fazit unsererseits: Dieser Haushalt ist kein Fortschritt – im Gegenteil. Er ist ein Rückschritt mit Ansage. Wenn Sie, sehr geehrte Regierungsvertreter, die Mehrheiten suchen, dann gestalten Sie einen Haushalt für die Menschen, nicht gegen sie. Wenn Sie Zukunft gestalten wollen, dann hören Sie auf, sich hinter dem Wort „Pflichtaufgaben“ zu verstecken. Übernehmen Sie die Verantwortung für das, was politisch notwendig ist! Als BSW-Fraktion sind wir gesprächsbereit, aber nicht um jeden Preis. Wir wollen spürbare und nachhaltige Verbesserungen für Sachsen, für seine Kommunen und für seine Menschen. Vielen Dank. (Beifall BSW, Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE, und Matthias Berger, fraktionslos)

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Alexander Dierks

Für die BSW-Fraktion sprach Herr Kollege Kupke. Für die Fraktion SPD ergreift nun Frau Kollegin Pfeil das Wort. Bitte, Frau Kollegin.

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Juliane Pfeil SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute über den dritten Krisenhaushalt in Folge, und das ist beileibe keine Normalität. Corona, der Krieg in der Ukraine, die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Energiepreise, Lieferketten oder Konsumverhalten – all das prägt die finanzielle Lage und ist eine echte Belastungsprobe für unseren Freistaat. Trotzdem gilt für uns heute – wie vor zwei Jahren –: Dieser Haushalt muss in der Krise Stabilität geben – nicht nur fiskalisch, sondern auch gesellschaftlich. Doch Stabilität beginnt mit Ehrlichkeit gegenüber der finanziellen Realität, und diese heißt: über 4 Milliarden Euro Deckungslücke. Das vorliegende Deckungskonzept verteilt die Lasten breit auf Personal, Kofinanzierung, gesetzliche Leistung, Verwaltungskosten. Die Kollegen Löffler und Piwarz haben dazu bereits weitreichend ausgeführt. Kein Bereich bleibt verschont. Ja, das ist schmerzhaft, aber es ist nötig. Wir stehen dazu, auch wenn es unbequem ist. Dieser Haushalt ist aber mehr als lediglich eine Sparliste. Er setzt in schwierigen Zeiten klare politische Schwerpunkte, und die müssen aus unserer Sicht sozial gerecht, zukunftsgewandt und verantwortungsvoll sein. Dieser Haushalt spart sich weder an unseren Kindern, den Lehrerinnen und Lehrern, der sozialen Infrastruktur noch an der kommunalen Familie gesund. Seit Beginn der Koalition sagen wir: Kinder und Jugendliche sind unser Schonbereich. Wir sagen weiter: Jede Lehrerin und jeder Lehrer, der in Sachsen unterrichten möchte, soll ein Angebot bekommen. Das bleibt so, auch jetzt. Doch natürlich gibt es auch für uns als SPD Bereiche, die eine besondere Priorität haben und die wir in diesem Haushalt wiederfinden. Die Schulvorbereitung wird ab August 2026 um 14,5 Millionen Euro gestärkt; denn wir sagen nicht nur, auf den Start kommt es an, sondern wir meinen es auch so. Seit zehn Jahren – zumindest seit den zehn Jahren, die ich hier im Sächsischen Landtag bin – gab es keinen einzigen Haushalt ohne eine Verbesserung im Kitabereich. Das ist und bleibt unser Anspruch. Das Bildungsticket – 15 Euro im Monat – bleibt. Für viele Familien ist das mehr als ein Mobilitätsangebot. Es ist ein Stück soziale Gerechtigkeit. Auch die Kommunen unterstützen wir weiter mit dynamisierten Mitteln im Ausbildungsverkehr. (Zuruf Thomas Thumm, AfD) Gewaltprävention ist kein Randthema mehr. Wir setzen uns dafür ein, dass dieser Bereich finanziell besser ausgestattet wird, um Frauen und Kinder besser zu schützen; denn das ist staatliche Verantwortung. Das Kulturraumgesetz und die Kulturpaktmittel bleiben auf dem Niveau von 2024; denn Kultur ist kein Luxus. Gerade in den Regionen schaffen sie Identität, und wir wollen, dass in Sachsen alle Teile lebenswert bleiben – Stadt wie Land. Um die Zukunftsfähigkeit dieses Landes zu stärken, braucht es auch eine solide Förderung von strategischen Wirtschaftsansiedlungen mit Maß und Plan. Der Grundsatz dieses Entwurfs ist dennoch: Strukturerhalt geht vor Investitionen. Wir sichern mit diesem Haushalt – so weit es uns möglich ist – vor allem den Erhalt bestehender Strukturen ab. Das schafft Stabilität und hält unsere Gesellschaft zusammen. Neue Investitionen außerhalb des kommenden Sondervermögens wird es in Größenordnungen nicht geben. Doch insbesondere die kommunale Familie ist genau darauf angewiesen. Denken wir an den Schulhausbau oder an die Feuerwehren. Dann kommt etwas, wovon die SPD seit vielen Jahren spricht: der Sachsenfonds. Eine SPD-Idee wird nun Realität. Ja, das S im Wort „Sachsenfonds“ steht auch für die SPD. (Zuruf Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE – Staatsminister Christian Piwarz: Oh, jetzt hört’s aber auf!) Der Sachsenfonds ist unser Werkzeug für gezielte und nachhaltige Zukunftsinvestitionen. Der Fonds ermöglicht uns dies, trotz schwieriger Haushaltslage. Was 2020 als Idee begann, wird jetzt konkret: Bildung, Digitalisierung, Gesundheit, Pflege, Mobilität, Energie, Wohnen, Sport langfristig planen, statt von Haushalt zu Haushalt zu improvisieren. Mein besonderer Dank gilt Kollegen Panter, der dieses Projekt über Jahre hinweg mit Hartnäckigkeit verfolgt hat. Wir investieren also weiter, aber gezielt und in die Zukunftsfähigkeit des Landes. Doch wir müssen bereits jetzt auf die kommenden Jahre blicken. Es wird nicht reichen, auf bessere Jahre oder auf Geschenke zu hoffen. Um auch die Haushalte ab 2027 – darauf ist Kollege Piwarz bereits eingegangen – zukunftsfest zu machen, werden wir gemeinsam über Strukturanpassungen entscheiden müssen und uns selbst einer kritischen Prüfung unterziehen. Dabei gilt – das ist für uns seit vielen Jahren ein Dauerthema –: Wir müssen unsere Verwaltungsvorgänge deutlich entschlacken und Verfahren beschleunigen. Auch die zukünftige Förderpraxis muss überprüft und gemeinsam mit den Akteuren überarbeitet werden. Dabei wird die Verwaltungsdigitalisierung eine zentrale Rolle einnehmen. Genau das bildet dieser Haushalt jetzt ab; denn wir sehen dafür in den nächsten zwei Jahren 150 Millionen Euro mehr vor. Wir investieren in schlanke, zugängliche Verfahren für Bürgerinnen und Bürger bzw. für Unternehmen. Bei all diesen Überlegungen steht für uns eines im Vordergrund: Effizienz erhöhen, aber ohne sozialen Kahlschlag. Nun habe ich versucht, die aus unserer Sicht guten Aspekte dieses Entwurfs zu erläutern. Doch uns allen ist klar: Dieser Haushalt wird das Land, die Menschen, die hier leben, die politischen Akteure, die Kommunen und die Vereine vor schwierige Herausforderungen stellen. (Dr. Ingolf Huhn, BSW, steht am Mikrofon.) Heute ist es wichtiger denn je, dass wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das bürgerschaftliche Engagement erhalten. Wer Stabilität will, muss weiter in den Zusammenhalt investieren. Genau das tun wir. Der Staat gibt Strukturen, mit denen – –

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Alexander Dierks

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder eine Zwischenbemerkung?

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Alexander Dierks

An Mikrofon 2, Herr Kollege, bitte.

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Dr. Ingolf Huhn BSW

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Kollegin. Sie haben vorhin einen Satz gesagt, der uns hoffnungsvoll stimmen würde, wenn er denn stimmte: Die Kulturraumförderung oder der Kulturpakt werden nicht beschnitten. Sie wissen aber gewiss, dass es nur die halbe Wahrheit ist; denn der zweite Teil des Kulturpakts, die Notmittel, die 2023/2024 ausgereicht worden sind, kommen nicht. Das heißt, die Theater und Orchester sind damit kurz vor dem Zusammenbruch. Das kann man so oder so sehen, nur bei dem Satz „Kulturraummittel und Kulturpakt werden nicht beschnitten“, würde ich gern fragen, ob man das so sagen darf. (Vereinzelt Heiterkeit BSW und Die Linke)

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Juliane Pfeil SPD

Das darf man so sagen. Herr Huhn, Sie haben mit mir eine Freundin der Kultur gefunden. Ich war über zehn Jahre im Aufsichtsrat des Theaters Plauen/Zwickau. Das kennen Sie sehr gut. (Dr. Ingolf Huhn, BSW: Ich kenne das!) – Sie kennen die Situation auch sehr gut. (Dr. Ingolf Huhn, BSW: Ja, sehr gut!) Was abgebildet ist, sind die Kulturraummittel – Frau Klepsch nickt, genau – und die Kulturpaktmittel I. Das, was im letzten Jahr obendrauf kam und was die Häuser sehr dringend brauchen – gerade die fusionierten Häuser im ländlichen Raum; da bin ich komplett bei Ihnen –, ist momentan nicht abgebildet. Lassen Sie uns in den kommenden Wochen gern darüber reden. Das würde mich persönlich sehr freuen, und ich denke, alle Kolleginnen und Kollegen in den ländlichen Räumen würden davon nicht wenig profitieren. (Dr. Ingolf Huhn, BSW: Vielen Dank, ich freue mich darauf!) – Gern. Der Staat gibt Struktur. Aber mit Leben gefüllt wird er von der Zivilgesellschaft. Damit habe ich vorhin geendet. Es braucht eine starke Partnerschaft aller Akteure. Diese Partnerschaft ist unser Kapital, gerade in unsicheren Zeiten. Um den Zusammenhalt – damit sind wir bei dem, was wir gerade besprochen haben – wird es auch in den kommenden Wochen im Hohen Haus gehen. Das Haushaltsverfahren im Landtag startet jetzt. An dieser Stelle einen herzlichen Dank an die Staatsregierung, die den Regierungsentwurf in kürzester Zeit vorgelegt hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind startklar, und auch wenn dieser Haushalt kein Koalitionshaushalt im klassischen Sinne wird, ist unser Anspruch klar formuliert: Dieser Haushalt wird mit einer demokratischen Mehrheit aus der Mitte des Landtags beschlossen. In Zeiten wie diesen braucht es Verantwortung, keine persönlichen Wunschzettel oder Klientelpolitik, und, ich denke, auch keine Wunschzettel, die jetzt binnen von 10 Minuten 2 Milliarden Euro umfassen, die selbst mit einer Neuverschuldung von vielleicht 500 bis 700 Millionen Euro nicht abzudecken wären. (Jan Löffler, CDU: Keine Angst, die gibt es ja nicht!) Wir sind selbstverständlich dazu bereit, über neue Ideen nachzudenken. Ich freue mich auf einen konstruktiven Austausch in den kommenden Wochen. Für uns als SPD gilt ganz klar: Wir sagen Ja zur Haushaltsdisziplin, aber mit Haltung, wir sagen Ja zu Investitionen, aber mit klaren Prioritäten, und besonders sagen wir Ja zu sozialem Zusammenhalt – auch und gerade in Krisenzeiten. Vielen Dank. (Beifall SPD und Staatsregierung)

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Alexander Dierks

Für die SPD-Fraktion sprach Frau Kollegin Pfeil. Ich möchte noch einmal nahezu alle Fraktionen darum bitten, die bilateralen Gespräche einzustellen. Wir haben uns erst in der vergangenen Woche an zwei Plenartagen getroffen, trotzdem scheint der Austauschbedarf – mutmaßlich, auch aufgrund der großen Entscheidungen, die vor uns stehen – sehr groß zu sein. Ich bitte aber, diesen im Plenarsaal auf ein Minimum zu reduzieren und ansonsten unser ausgesprochen schönes und helles Foyer zu nutzen. Nun greift für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Frau Kollegin Schubert ins Geschehen ein. Frau Kollegin, bitte.

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Franziska Schubert GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute wird ein Haushaltsentwurf eingebracht, der inakzeptabel ist. Es ist ein Werk der Zerstörung, das in dieser Form für uns nicht zustimmungsfähig ist. (Zuruf Jan Löffler, CDU) Wenn man diesen Haushalt so beschließen würde, dann würde dieser gravierende Schäden hinterlassen und diesem Land und vielen Menschen die Perspektive nehmen. Nachhaltige Finanzpolitik bedeutet mehr als nur kurzfristige Einsparungen; sie bedeutet, Vorsorge für die kommenden Jahre und für künftige Haushalte zu treffen. Mit einem Haushalt, der Zukunft ermöglicht, der eine Vision finanziell untersetzt, wohin man mit dem Land will, investiert man klug, nutzt die vorhandenen Spielräume und verhindert, dass zukünftige Generationen unter den heutigen Fehlentscheidungen leiden. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Es bedarf grundlegender Änderungen an diesem Entwurf. Unsere bündnisgrüne Mindestanforderung für weitere Verhandlungen ist, dass die Grundgesetzänderung, die auf Bundesebene erfolgt ist, in diesem Haushalt genutzt wird. Selbstverständlich können wir als Haushaltssouverän schon jetzt die vollzugsfähigen Voraussetzungen dafür schaffen. Die Möglichkeit, Kredite für Investitionen aufzunehmen, muss genutzt werden, um diesem Land Luft zu verschaffen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Kosmetische Änderungen werden die vielen Kürzungen und deren dramatische Auswirkungen nicht heilen. Ein Ausspielen einzelner Bereiche gegen andere werden wir nicht mitmachen. Es werden Kürzungen vorgeschlagen, ohne dass eine politische Folgekostenabschätzung erfolgt ist. „Schonbereiche“ sind Lippenbekenntnisse; denn Kinder und Jugendliche, Kultur, Bildung, Sport, Integration, Soziales und vieles mehr – sie alle werden gerupft. Das Herunterbeten von „gleichbleibenden Ansätzen“ ist eine Mogelpackung, denn de facto bedeutet das in zahlreichen Bereichen Kürzungen, zum Beispiel in der Schulsozialarbeit oder auch bei den Freiwilligendiensten. Der Ministerpräsident sagte: „Mit Kulturkürzungen konsolidiert man keinen Haushalt.“ Das ist so ein krasser Widerspruch zu dem, was jetzt vorgelegt wurde. Ich zitiere den Geschäftsführer der Mittelsächsischen Theater- und Philharmonie gGmbH: „Von einer so hohen Zuschusskürzung gegenüber einem Vorjahr mit Bekanntgabe erst im laufenden Haushaltsjahr habe ich in meiner langjährigen Theaterlaufzeit noch nie zuvor in Deutschland gehört, und das stellt eine grobe Missachtung der Leistungen der Theater in den ländlichen Bereichen dar.“ Um es einmal in Zahlen auszudrücken: Den Theatern und Orchestern fehlen für beide Haushaltsjahre über 25 Millionen Euro. Die Invest-Mittel für die Kulturräume sind gar auf null gesetzt. Die umfangreichen Kürzungen treffen die Mitte der Gesellschaft, nämlich genau die Menschen, die das Land zusammenhalten: die Ehrenamtlichen und die Hauptamtlichen, die tagtäglich in sozialen Projekten, in der Feuerwehr, im Sportverein und in Kulturinitiativen für unsere Gesellschaft arbeiten. Sie alle werden mit einem solchen Entwurf vor den Kopf gestoßen. Die vielen Strukturen, die für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sorgen – von der Demokratieförderung über Integrationsprojekte bis hin zur Bildung –, werden ausgehöhlt. Letztendlich sind es all diese Menschen, die davon getroffen werden, die unser Land zusammenhalten. Wie kann man eigentlich auf die Idee kommen, in solchen Zeiten in diesem Freistaat bei Bildung, bei jahrzehntelang aufgebauten Netzwerken, bei der Integration, bei Älteren und bei behinderten Menschen den Rotstift anzusetzen? Wo leben Sie denn, bitte, dass Sie so etwas auch noch verteidigen und schönreden? Die CDU möchte immer gern die Partei des ländlichen Raums sein. Aber mit diesem Entwurf trifft es insbesondere die ländlichen Räume. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Währenddessen fließen weitere Steuergelder in dauerdefizitäre Beteiligungen, wie die Mitteldeutsche Flughafengesellschaft, ohne echtes Konsolidierungsmanagement. (Zuruf Jan Löffler, CDU) Allein im letzten Jahr wurde rund eine halbe Milliarde Euro inklusive einer Landesbürgschaft dort reingepumpt. Mit diesem Steuergeld könnte man sehr viel im Haushaltsentwurf verbessern. Man könnte den Sozial-, den Kulturbereich und den Schulhausbau komplett retten. (Beifall BÜNDNISGRÜNE – Zuruf Jan Löffler, CDU) Es ist nicht vermittelbar, dass Sie das eine tun und das andere opfern. (Andreas Nowak, CDU: Infrastruktur und Wirtschaftsförderung!) Ich gebe dem Finanzminister recht: Wir müssen uns die große Frage stellen – auch Sie, Herr Nowak –: Welche Aufgaben hat der Staat? Welche kann er sich eigentlich nicht mehr leisten? (Zurufe Jan Löffler und Andreas Nowak, CDU) Auch Herr Löffler hat gesagt – Sie haben völlig recht –: „Die Interessen einzelner Gruppen müssen nachgeordnet werden.“ Das gilt natürlich auch für den Fetisch Straßenneubau; denn eigentlich hieß es ja: Erhalt vor Neubau. (Andreas Nowak, CDU: ÖPNV!) Doch anstatt Brücken zu sanieren oder für mehr Radwege zu sorgen, wird neu zugeteert. Statt einer mittelfristigen Entlastung der Finanzen durch einen anderen staatlichen Hochbau – effizienter und energiesparender – wird aus reiner Borniertheit gegen alles, was einen grünen Anstrich hat, zurück in den Hinterwald marschiert. Wenn Sie schon konsolidieren wollen – das fehlt mir hier in einer ehrlichen Debatte –, dann schaffen Sie endlich Ordnung im Förderdschungel, stellen Sie insbesondere im Bereich Wirtschaftsförderung endlich auf Darlehen um, senken Sie die Förderquoten und setzen Sie Anreize! Das würde Millionen frei machen, und sie kämen sogar zu uns zurück. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Das sind Strukturreformen. Bei einer solchen Strukturreform können auch wir mitgehen. Zum Thema finanzielle Vorsorge. Klimaschutz und Naturschutz finden in diesem Haushaltsentwurf nicht statt. Wir wissen, dass 2024 das wärmste Jahr seit Beginn regelmäßiger Messungen war. Das, was die Staatsregierung vorschlägt, ist ein Best-of dessen, was man nach neuen Hitzerekordjahren nicht machen sollte: kein neues Geld für den Klimafonds. Damit fehlen die Mittel für den Hochwasserschutz, die Wasserversorgung, die Dürrevorsorge sowie für Energiesparmaßnahmen. Dann das Einstampfen der kommunalen Klimamillionen: Das ist ein Programm, das Kosten in der Zukunft für die kommunale Ebene senkt. Kleinlich, peinlich ist die Abschaffung des Eco-Zukunftspreises – ein beliebtes und wirksames Programm für viel Nachhaltiges. Der Verbraucherschutz wurde massiv beschnitten; die Motivlage ist noch zu klären. Der Tierschutz wurde nahezu ausradiert. Ferner gibt es Kürzungen bei Klimaschulen, bei Fassaden- und Dachbegrünung sowie bei der Jungbaumpflege. Klimaschutz zum Mitmachen – das war einmal. Latent irre sind auch die Kürzungen bei der Waldbrandbekämpfung. Wahrscheinlich hofft man, dass es in den nächsten zwei Jahren keinen Waldbrand gibt. Hoffnung löscht keine Brände. Die Haushaltsmittel in diesem Bereich um 2,5 Millionen Euro zu kürzen, ist eine katastrophale Fehlentscheidung. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lassen uns weder auf ein Ausspielen verschiedener Bereiche noch auf kosmetische Änderungen ein. (Andreas Nowak, CDU: Das haben Sie doch vorhin selbst gemacht!) Wenn Sie unsere Zustimmung wollen, dann muss sich sehr grundlegend etwas verändern: Das Mindeste ist, eine Kreditaufnahme zu ermöglichen. Dieser Haushaltsentwurf ist ein Akt der Bösartigkeit. Es werden schwierige und harte Verhandlungen. Gemeinsame Verantwortung heißt nicht, ein Haushalt um jeden Preis, sondern: ein ausgewogener Haushalt, der gerecht ist und welcher der Zeit, dem Land und den Menschen gerecht wird. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE – Zuruf Albrecht Pallas, SPD)

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Alexander Dierks

Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Frau Kollegin Schubert. Für Fraktion Die Linke ergreift nun Frau Kollegin Schaper das Wort. Frau Kollegin, bitte.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kommunen, die Vereine und die Unternehmen erwarten dringend einen Haushalt, der ihnen finanzielle Sicherheit gibt. Bis dahin sind nur die absolut unvermeidbaren Ausgaben erlaubt. Einige Organisationen der demokratischen Zivilgesellschaft mussten Beschäftigten schon kündigen oder gar ihre Arbeit einstellen. (Zurufe AfD) Es ist keine Frage: Wir müssen die haushaltslose Zeit schnell beenden. Aber würde der Landtag den uns heute vorliegenden Haushaltsentwurf beschließen, würde das vielen zivilgesellschaftlichen Vereinen sowie Initiativen kein Aufatmen bringen. Sie bekämen Planungssicherheit nur in dem Sinne, dass ihr Tod sicher ist. (Beifall Die Linke) Wenn dieser Haushaltsplan umgesetzt wird, sind die meisten zivilgesellschaftlichen Strukturen bald weg. Ich kann nur dazu auffordern, dass sich die Betroffenen zusammentun und allen demokratischen Kräften in diesem Parlament klarmachen, dass ihre Arbeit unverzichtbar ist. Jeden Tag melden sich bereits Betroffene bei uns. (Beifall Die Linke) Auch in der Jugendarbeit, in den Bereichen Gesundheit, Integration und Kultur würde dieser Haushalt unersetzbare Strukturen zerstören. Sie kürzen der Gesellschaft den „sozialen Kitt“ weg. Gleichzeitig hauen Sie jenen die Beine weg, die der extremen Rechten vielerorts noch entgegentreten. Für meine Fraktion sage ich klar: Diesem Regierungsentwurf können wir als Linke so nicht zustimmen. (Beifall Die Linke) Haushaltsdebatten kreisen meistens um die Frage, wofür der Staat viel oder wenig Geld ausgibt. Aus Sicht der Linken müssen wir aber zuerst über die Einnahmen sprechen. Ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wenn ich sage, was wir hierbei für die dringlichste Aufgabe halten: Enorme Einkommen, Vermögen und Erbschaften müssen gerecht besteuert werden. Armut und leere öffentliche Kassen gibt es nur deshalb, weil privater Reichtum unbegrenzt wachsen kann. Ich gebe zu, dass ein Landesparlament hierbei wenig Spielraum hat. (Zuruf CDU) Allerdings sollte auch die Landesregierung für eine Umverteilung eintreten. Herr Ministerpräsident, Sie sitzen doch ganz aktuell in Berlin am Verhandlungstisch. Nutzen Sie Ihren Einfluss für Sachsen! Auf der Bundesebene wurde, auch mit Zustimmung der CDU, ein erster Schritt getan, um uns von der Fessel der sogenannten Schuldenbremse zu befreien. Die 500 Milliarden Euro für Investitionen, von denen Sachsen in den nächsten Jahren einen Teil erhalten wird, kommen für das Haushaltsjahr 2025 wahrscheinlich zu spät. Wir müssen in Sachsen selbst die Investitionsbremse, wie sie eigentlich richtig heißen müsste, lösen. Die Staatsregierung müht sich aber weiter, die Staatsfinanzen als Katastrophe darzustellen und Steuerprognosen kleinzurechnen. Das Parlament soll sich bitte schön die Fesseln anlegen, die ihm von der Regierung heute sehr feierlich überreicht werden, und den Finanzrahmen akzeptieren. Wir als Linke sind dazu aber nicht bereit. Wir wollen, dass der Freistaat selbst Kredite aufnimmt, um Kürzungen zu verhindern und zu investieren. Wie absurd ist es denn, dass dieselben Leute, die das Geld aus Krediten des Bundes gern annehmen, weitererzählen, Kredite für Sachsen wären aber Teufelszeug? Gerade in Zeiten des Handelskrieges, der auch Sachsen mit seiner großen Autoindustrie massiv trifft, sind Investitionen unverzichtbar, auch um Jobs zu sichern. (Beifall Die Linke) Als Freistaat sollten wir alle Spielräume nutzen, die sich durch die Grundgesetzänderung auftun. Wenn wir nicht investieren, überlassen wir unseren Kindern und Enkeln ein heruntergewirtschaftetes Land. Für Kitas, Schulen, Gleise, Brücken, Wohnungsbau, Energienetze, Klimaschutz, Digitalisierung, Feuerwehr und vieles mehr ist in den nächsten Jahrzehnten viel Geld nötig. Wir stärken damit nicht nur unsere Wirtschaft, sondern auch den sozialen Zusammenhalt. Nicht alles an diesem Haushaltsentwurf ist falsch. Es ist vernünftig, den Beamtenpensionsfonds langsamer zu füllen und die Coronakredite später zu tilgen. Es ist auch vernünftig, fragwürdige Vorhaben wie die Grenzpolizei abzublasen. Doch das allein löst die Probleme nicht. Selbst Ausgaben, die in gleicher Höhe weiterfließen, bedeuten tatsächlich eine Kürzung. Inflation und notwendige Lohnerhöhung engen schließlich den Spielraum ein. Nicht nur die Projekte, denen dieser Haushaltsentwurf fast alle Mittel kürzt, stehen also vor dem Aus. Auch die Projekte, denen scheinbar nur wenig Geld genommen wird, geraten in große Gefahr. Als verantwortungsvolle Opposition sind wir bereit, mit allen demokratischen Fraktionen nach Lösungen zu suchen, aber wir werden unsere Prinzipien nicht aufgeben. Wir leben in einer Zeit, in der die Demokratie akut bedroht ist und immer mehr Menschen das Vertrauen in den Staat verlieren. Dabei mit einer Machete auf die gewachsene soziale Landschaft loszugehen, ist unverantwortlich. Tausende Ehrenamtliche engagieren sich dort, wo der Staat nicht helfen kann oder will. Der Dank darf nicht sein, dass man sie hängen lässt. Wir müssen die soziale Basis der Gesellschaft erhalten, die soziale Infrastruktur schützen. Nach unseren Vorstellungen müssen die Bereiche Soziales, Gesundheit, Krankenhäuser, Kultur und Kita mindestens auf dem Stand von 2024 plus Inflationsausgleich finanziert werden. Das erfordert mehr Geld für die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie alle Städte und Gemeinden, von denen die meisten nicht mehr wissen, wie sie ihre Aufgaben überhaupt erfüllen sollen. Ich kann Verniedlichungen wie Sparhaushalt oder Sparen jedenfalls nicht mehr hören. Falls das alles so beschlossen wird, wären es Kürzungen. Dann wäre es ein Kürzungshaushalt, und zwar ein sehr brutaler. Dieser Entwurf kürzt sogar bei Menschen mit Behinderung, bei Pflegebedürftigen und psychisch Kranken. Welchen Eindruck würde das auf Menschen machen, die zugleich sehen, dass Milliardäre täglich reicher werden und sich inzwischen ganze Regierungen kaufen, wie in den USA unter Trump? Wenn die Koalition es nicht schafft, einen Haushalt zu beschließen, wären die Folgen ebenfalls verheerend. Deshalb sind wir bereit für vertrauensvolle Gespräche. Wir alle stehen in der Verantwortung dafür, dass die Verfassungsfeinde rechts außen keinen Einfluss bekommen. (Beifall Die Linke) Anders als andere haben wir keine Illusionen. Brandmauer einreißen bedeutet nämlich nur mehr Rechtsextremismus zu wagen. Das wird mit uns nicht funktionieren. (Beifall Die Linke) Oft entsteht der Eindruck, Haushaltsverhandlungen wären bloße Machtspiele oder nur ein Feilschen ums Geld. Für uns als Linke ist das nicht so. Wir verstehen uns als Vertreterin der Menschen, die mit ihrer Arbeit versuchen, den sozialen Zusammenhalt zu erhalten, die sich sorgen, umsorgen und versorgen und oft viel zu wenig dafür gewürdigt werden. Am Dienstag begrüßen wir hier eine dreistellige Zahl engagierter Menschen aus der Zivilgesellschaft, um diese zu konsultieren. Wir werden darüber sprechen, was Sachsen braucht, und dann gemeinsam Vorschläge unterbreiten. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke)

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Alexander Dierks

Für die Fraktion Die Linke sprach Frau Kollegin Schaper. Nun ergreift der fraktionslose Kollege Berger das Wort. Herr Kollege Berger, bitte.

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Matthias Berger fraktionslos

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man die jetzige Situation wirtschaftlicher und politischer Art im Freistaat Sachsen beurteilen möchte, kommt man an dem Terminus „Katastrophe“ nicht vorbei. Und dabei – das wird die meisten überraschen – passt das gar nicht. Wissen Sie, warum? Katastrophe, das können Sie nachschauen, ist ein unvorhersehbares Ereignis. Wir alle haben kommen sehen, was hier passieren wird. Ein chinesisches Sprichwort fasst die Situation aus meiner Sicht sehr zutreffend zusammen: „Die Aufgabe der Weisen ist es, die Katastrophe vorherzusehen.“ Dabei haben wir versagt, insbesondere die politisch Verantwortlichen. „Die Aufgabe der Tapferen aber ist es, die Katastrophe zu bewältigen.“ Dafür wünsche ich uns allen gemeinsam viel Kraft, viel Tapferkeit, vor allem Realitätssinn; denn ich denke, dass das, was wir jetzt auf den Weg bringen müssen, weit über den Doppelhaushalt des Freistaates Sachsen hinausgeht. Wir brauchen einen gesellschaftlichen und politischen Wandel. Wir brauchen eine Vision für diesen Freistaat. Der Haushalt ist nur der erste Schritt auf einem langen Weg. Vielen Dank. (Beifall AfD, BSW und Christian Hartmann, CDU)

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Alexander Dierks

Das war der fraktionslose Kollege Berger. Ich schaue in die Reihen der Fraktionen, ob es Bedarf nach einer zweiten Runde gibt. – Seinen Weg zum Pult bahnt sich bereits Kollege Mayer, der die zweite Runde für die Fraktion der AfD eröffnet. Herr Kollege, bitte.

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Norbert Mayer AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Löffler, ich möchte zuerst Sie berichtigen. Sie sind offenbar einer Fake-Propaganda auf den Leim gegangen. Seit Merkels Einladung ins Schlaraffenland kritisieren wir die ungesteuerte Einwanderung von Menschen in unsere Sozialsysteme, die hier keine Wertschöpfung betreiben. (Jan Löffler, CDU: Genau das habe ich gesagt!) Wir bedanken uns ausdrücklich bei dem slowakischen Arzt, der hilft, unsere Patienten zu versorgen. Wir bedanken uns ausdrücklich bei den Tschechen und Polen, die unsere Industrie am Laufen halten. Wir bedanken uns auch bei den vielen Asiaten, die unsere Pflege und Gastronomie unterstützen. Die begrüßen wir ausdrücklich. (Beifall AfD) Mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf für 2025/2026 schiebt die Minderheitsregierung die Finanzprobleme Sachsens wie eine Bugwelle vor sich her, ohne sie zu lösen. Sie fragen sich, welche Bugwelle. Sie verringern die Tilgung der Coronakredite und verlagern sie in die Zukunft, in der Sachsen noch viel weniger finanziellen Spielraum haben wird. Das ist haushaltspolitisch höchst unseriös. Unseriös ist auch: Der Generationenfonds, der die zukünftigen Beamtenpensionen absichern soll, hatte bereits Ende 2023 eine Unterdeckung von mehr als 14,2 Milliarden Euro, Tendenz steigend. 57 % der Versorgungsansprüche unserer Beamten sind damit nicht gedeckt. Was machen Sie? Sie wollen noch weniger in den Pensionssparstrumpf einzahlen. Das sind ungedeckte Schulden, obwohl die Pensionszahlungen für Beamte verpflichtend sind. Das ist unseriös. Die Sächsische Verfassung schreibt in Artikel 95 Abs. 7 eine auskömmliche Vorsorge vor. Das ist nach der Reduzierung der Zuführung um eine halbe Milliarde Euro nicht mehr der Fall. Unseriös ist auch Ihr Haushaltsentwurf, weil Sie zur Finanzierung des Haushalts den letzten Rest der sächsischen Rücklagen heranziehen. Ende 2022 hatte Sachsen noch 3,7 Milliarden Euro in der Rücklage. Seitdem hat Ihre Regierung 2,4 Milliarden Euro entnommen und will nun die Rücklage um weitere 1,3 Milliarden Euro plündern. Dann ist der sächsische Sparstrumpf leer. Für die nächste sächsische Naturkatastrophe etwa sind wir dann finanziell handlungsunfähig. Welche Dreistigkeit gehört dazu, Ihre Finanzpolitik verantwortungsvoll zu nennen, Herr Piwarz? Sie können es nicht, Sie wollen es nicht, Sie handeln verantwortungslos! (Beifall AfD) Ich frage Sie: Wie wollen Sie den Haushalt in Zukunft ausgleichen, wenn es dann keine Reserven mehr gibt? Statt die Ausgaben frühzeitig zurückzufahren, hat Ihre Regierung die Ausgaben unbeeindruckt weiter hochgefahren. Die eindringlichen Warnungen des Sächsischen Rechnungshofes haben Sie stets ignoriert. Allein in der letzten Wahlperiode hat Ihre Regierung für einen Zuwachs von 5 320 Stellen gesorgt. Es ist doch lächerlich, dass Sie jetzt 300 Stellen einsparen wollen. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) 39 % unserer jährlichen Gesamtausgaben gibt der Freistaat mittlerweile für Personal aus. Das ist viel zu viel. Schulen, Straßen und Brücken kann man dann natürlich kaum noch bauen oder sanieren. Ihr Regierungsversagen wird sinnbildlich durch die eingestürzte Carolabrücke. Das ist eine bedauerliche Wirklichkeit. Fakt ist: Die sächsischen Personalausgaben liegen im Vergleich der Flächenländer am höchsten. Das sächsische Ausgabenniveau wird in Zukunft nicht mehr zu halten sein. Nun thematisiert Ihr neuer Koalitionsvertrag endlich die Notwendigkeit einer Stellenreduzierung. Schau an! Selbst Schneewittchen reibt sich da die Augen und möchte Sie glatt beglückwünschen. Unglaublich: Sie sind nach Jahren endlich aufgewacht. Aber ich glaube nicht an Märchen. (Staatsminister Christian Piwarz: Das war eher Dornröschen!) Sie sind nicht aufgewacht. Sie tun nur so, um die Sachsen hereinzulegen. Sie verschwenden weiter unsere Steuergelder und denken nicht an morgen. Immerhin sind die viel zu viel vorhandenen sächsischen Beamten nicht untätig. Sie haben sich in den letzten Jahren eine Vielzahl von neuen Vorschriften ausgedacht. Diese produzierten viele zusätzliche Kosten für den Steuerzahler und warfen Sand ins Getriebe von Wirtschaft und Verwaltung. Das grüne Ziel der Deindustrialisierung Sachsens haben Sie übernommen. So scheint es jedenfalls. Ein Beispiel dafür ist das 2023 beschlossene Gleichstellungsgesetz. Danach muss seit Januar 2025 in allen sächsischen Dienststellen mit mehr als 20 Personen ein Gleichstellungsbeauftragter bestellt werden. Der Aufwand beim Freistaat dafür ist enorm. Allein im Bereich des Justizministeriums soll es künftig statt acht Frauenbeauftragte 62 Gleichstellungsbeauftragte geben. Diese 62 Beauftragten können dann nicht mehr ihren bisherigen Aufgaben beim Gericht nachgehen. Unsere Gerichte sind ja noch nicht genug überlastet. Im gesamten Freistaat müssen 53 Vollzeitstellen dafür zusätzlich geschaffen werden. 5,7 Millionen Euro kostet uns dieser Unsinn pro Jahr. Auch Gemeinden mit mehr als 17 000 Einwohnern müssen einen hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten bestellen. Der zusätzliche jährliche Personal- und Sachaufwand liegt bei über einer halben Million Euro. Der Aufwand der Landkreise und kreisfreien Städte für die Gleichstellungsbeauftragten ist hierbei noch nicht erfasst. Die Forderung unserer sächsischen Bürgermeister und Landräte dagegen ist eindeutig – ein Zitat –: „Überflüssige Berichtspflichten oder die Pflichtbestellung von Beauftragten müssen künftig wegfallen.“ So forderte es der Sächsische Städte- und Gemeindetag bereits im Dezember 2024. Wurde er gehört? Nein. Die Anzahl der Förderprogramme ist seit 2019 von 330 auf 370 angestiegen. Mehrere Rechtsvorschriften und Förderprogramme führen zu neuen, teuren Verwaltungsstellen. (Jan Löffler, CDU: Aber Sie nehmen schon wahr, dass die SAB das jetzt genau kontrolliert?) Ministerpräsident Kretschmer wird in der „Lausitzer Rundschau“ vom 4. Januar 2025 wie folgt zitiert: „Der Staat ist nicht dazu da, die Bürger zu erziehen.“ Das klingt gut. Trotzdem hat die Regierung Kretschmer genau das gemacht und will uns weiter umerziehen. Dazu bedienen sie sich oft linker und grüner Vereine, die dafür reichlich mit Fördermitteln versorgt werden. Beispiel aus dem Haushaltsentwurf gefällig? 3 Millionen Euro für Demokratiebildung, 3,4 Millionen Euro für Propaganda im Bereich Klimaschutz, (Zuruf Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) 12 Millionen Euro für zwei Referate für Demokratieentwicklung und 18 Millionen Euro für das Förderprogramm „Weltoffenes Sachsen – für Demokratie und Toleranz“ gehen an linksextreme Vereine, deren Lieblingstätigkeit der ideologische Kampf gegen Andersdenkende ist. (Beifall AfD und Zuruf Henning Homann, SPD) Herr Kretschmer, Sie machen genau das Gegenteil von dem, was Sie am 4. Januar 2025 versprochen haben. Sie verschwenden über 40 Millionen Euro, um die Bürger umzuerziehen. Herr Kretschmer, Margot Honecker hat sich über vier Jahrzehnte lang an der Umerziehung der Sachsen versucht. Sie werden daran genauso scheitern, Herr Kretschmer, wie Margot Honecker. (Beifall AfD) Wir, die AfD, würden mit diesen verschwendeten Millionen lieber Grundschulen sanieren. 40 Millionen Euro entsprechen der Sanierung von vier Grundschulen. Diese brauchen wir dringend, Umerziehung brauchen wir nicht. Die Sachsen haben Ihnen bei der letzten Bundestagswahl schon gezeigt, was sie von Ihrer Geldverschwendung und Ihrem Kampf gegen die Freiheit halten. In meinem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge haben 46 % die AfD gewählt und 19 % die CDU. 19 % der Bürger waren für Umerziehung und Geldverschwendung, 46 % für Freiheit und Vernunft. (Beifall AfD) Haben Sie die Botschaft immer noch nicht verstanden? Unsere Sachsen wollen keine linke Politik. Unsere Sachsen wollen keine Umerziehungsprogramme. Unsere Sachsen wollen Schulen, Straßen, sichere Brücken und Krankenhäuser. Handeln Sie endlich! Die Integration von Ausländern ist ebenfalls keine Staatsaufgabe, sondern eine Bringschuld der Ausländer, die hierbleiben wollen. Hierfür braucht es zukünftig keine 600 Millionen Euro im Jahr. (Beifall AfD) Das wären übrigens 60 weitere sanierte Grundschulen oder fünf neu gebaute Brücken, wie die Carolabrücke, oder fünf sanierte Krankenhäuser – im Jahr, wohlgemerkt. Aber Sie streichen die Schulsanierung im neuen Doppelhaushalt. Vielen Dank dafür im Namen unserer von Ihnen vergessenen Kinder. Sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, Sie schlachten unseren Sparstrumpf. Unsere Notgroschen sind dann weg. Ihr Wahlversprechen, neue Rücklagen zu bilden – nachzulesen im CDU-Regierungsprogramm 2024 bis 2029, Seite 8 –, stellt sich wieder einmal als Lüge heraus, (Beifall AfD) ebenso Ihr Bekenntnis zum Generationenfonds. Unsere Schulen werden pflichtsaniert. Unsere Brücken stürzen ein. Unsere löchrigen Straßen sehen immer mehr aus wie 1989. Aber dafür forcieren Sie Umerziehungsprogramme, bei denen Margot Honecker vor Freude hüpfen würde. (Zuruf Staatsminister Christian Piwarz) Zwei Drittel der Sachsen haben konservative Politik gewählt. Aber Sie liefern noch mehr Sozialismus, noch mehr Umverteilung, noch mehr Umerziehung und noch mehr Bevormundung. Lassen Sie uns konservative Politik machen! Trennen Sie sich von den sozialistischen Vorturnern in diesem Hause! Lassen Sie uns Schulen bauen, Straßen und Brücken sanieren, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in Ordnung bringen und unsere Kommunen finanziell besser ausstatten! Lassen Sie unsere Wirtschaft von Bürokratie und Gängelei befreien! Vielen Dank. (Beifall AfD –

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Susanne Schaper Die Linke

Lassen Sie das nächste Mal Ihre Rede größer aufschreiben, dann können Sie sie besser lesen! – Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.)

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Alexander Dierks

Das war Kollege Mayer für die AfD-Fraktion. Ich sehe das Begehren nach einer Kurzintervention. Frau Kollegin Schubert, bitte.

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Franziska Schubert GRÜNE

Ich möchte diesen Redebeitrag von Kollegen Mayer von der AfD so nicht unkommentiert stehen lassen. Es sind mehrere Punkte enthalten, auf die ich eingehen möchte. Das Erste ist, dass es eine bodenlose Frechheit ist, mit welcher Art von Sprache und mit welchen Vergleichen hier gearbeitet wird. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Die Linke) „Umerziehung“, Propaganda und DDR-Vergleiche kommen aus zwei Diktaturen. Wir sind weit davon entfernt. Deshalb möchte ich das an dieser Stelle sehr deutlich benennen. Diese Art der Sprache ist für die freiheitlich-demokratische Grundordnung sehr schädlich und wird diesem Hohen Hause nicht gerecht. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU und Die Linke) Das Zweite ist die grundlegende Diffamierung von ehrenamtlich engagierten Menschen als sogenannte links-grüne – das wird hier immer sehr abwertend gemeint – Vorfeldorganisationen. Mir ist nicht bekannt, dass der Landessportbund oder der Landestourismusverband linksgrüne Vorfeldorganisationen sind. Die sind dabei auch mit eingeschlossen. Hinzu kommt das Thema Demokratie und Bildung. Wenn man Kollegen Mayer reden hört, dann wird sehr offenkundig, wie sinnvoll jeder investierte Euro in die demokratische und politische Bildung in diesem Land ist. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Ich möchte noch etwas dazu sagen, weil es hier permanent vermischt wird und in das Weltbild und in die Art der Polemik passt, die diese Partei vor sich herträgt. Die Leistungen, die wir über das Asylrecht geben, sind gesetzliche Leistungen. Diese schafft man nicht mit einem Federstreich ab, wie es immer suggeriert wird. Das Zweite ist die Integration. Es muss allen Folgendes deutlich werden: Kommunale Integrationsarbeit sichert den sozialen Frieden in Städten und Gemeinden. Das, was man hier nicht einsetzt, wird nach hinten heraus teurer. Es war mir sehr wichtig, diese Punkte auf diesen Redebeitrag noch einmal zu erwidern. (Beifall BÜNDNISGRÜNE)

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Alexander Dierks

Das war Frau Kollegin Schubert mit einer Kurzintervention. Herr Kollege Mayer hat nun die Möglichkeit, zu reagieren.

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Norbert Mayer AfD

Frau Kollegin, mein Vergleich mit der DDR resultiert daraus, dass ich diese DDR noch sehr bewusst erlebt habe – wahrscheinlich im Gegensatz zu Ihnen. (Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE: Das ist eine Unterstellung!) Die Bedingungen und Verhaltensweisen von Regierungen gegen das Volk erinnern mich sehr stark an das, was heute abgespielt wird und was in Ihrer Regierung, in der Sie beteiligt waren, passiert ist in dem Land. Das ist die Begründung dafür, dass ich Sie und das Hohe Haus daran erinnern möchte, dass wir dorthin nicht zurückwollen, wo wir im Jahr 1989 dieses unsägliche System verlassen haben. (Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE: Das ist Volksverhetzung!) Deshalb muss ich Ihnen das so vortragen, dass Sie – – Ja, ich weiß, Ihre Partei war früher ein großer Fan von Marlow und Co. Deshalb trifft Sie das schon sehr, was wir hier sagen. Das ist klar. (Beifall AfD – Zurufe Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) Sie träumen von dem grünen Kommunismus, den wir nicht wollen. Zum anderen: Den Sportbund habe ich niemals erwähnt, sondern sehr deutlich Ihre linksradikalen Vereine gemeint, die mit 40 Millionen Euro gefördert werden. (Zuruf Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) Das Geld ist in Krankenhäusern und Schulen besser aufgehoben als in sinnloser Umerziehung. (Susanne Schaper, Die Linke: Das wäre aber sozialistisch! Das ist blanker Sozialismus!) Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Alexander Dierks

Das war Kollege Mayer mit der Reaktion auf die Kurzintervention von Frau Kollegin Schubert. Für die CDU-Fraktion ergreift in der zweiten Runde Herr Kollege Patt das Wort.

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Peter Wilhelm Patt CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Mayer, Sie kommen aus dem Dilemma nicht heraus, dass Sie die Umerziehungsanstalten von Putin und die Umerziehungsbemühungen vom amerikanischen Präsidenten an anderen Stellen lobhudeln. Wiederum werfen Sie uns vor, dass es in Sachsen Umerziehungsanstalten gebe. Das halte ich wirklich schwer aus, diesbezüglich stimme ich der Kollegin von den GRÜNEN sehr zu. (Beifall CDU und BÜNDNISGRÜNE) Es stimmt auch nicht, Herr Mayer, dass Sie den Landessportbund nicht erwähnt haben, denn Sie greifen Programme, die Sie mit 40 Millionen Euro zusammenfassen, und diese Welle gegen woke Politik, die der amerikanische Präsident betreibt, auf. Dort ist der Landessportbund auch dabei. Das sind verschiedene sächsische Programme, die die Staatsregierung verantwortet, bei denen auch Projekte des Landessportbundes und andere dabei sind. (Jörg Urban, AfD: Nein!) – Doch, das ist so. Schauen Sie einmal in die Unterlagen hinein. Wir haben so einen Stapel bekommen, und Bildung fängt damit an, dass man das vorher liest, bevor man etwas sagt, und das empfehle ich Ihnen sehr. – Vielen Dank. Ich möchte etwas zu dem Haushalt sagen: Übergangshaushalt, Krisenhaushalt, Zerstörungshaushalt, Kürzungshaushalt, Katastrophenhaushalt; das waren Begriffe, die hier gefallen sind. Damit tue ich mich schwer, einen richtigen Begriff zu finden. Ich möchte es einen Zwischenhaushalt nennen. Er ist nämlich ein Zwischenhaushalt zwischen solchen, die – so möchte man sagen – noch gut waren. Sie waren deshalb gut oder besser, weil wir eine geringe Zinslast hatten, und zwar wegen den niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt und weil wir kontinuierlich Schuldenanteile getilgt und dadurch Zinsen vermieden haben. Aber wir kommen nicht drum herum, diese Haushalte strukturell umzustellen, weil die Kosten, insbesondere die Personalkosten, stärker steigen als die Steuerleistungen, die die Bürger und Unternehmen erbringen. Wir werden also sehr starke Konsolidierungshaushalte der Zukunft haben und müssen das vorbereiten, und dafür verwenden wir diesen Zwischenhaushalt. Warum ist Konsolidierung notwendig? Die Energiekosten sind immens gestiegen. Das hat etwas mit den einzupreisenden Klimaschutzauflagen, die notwendig sind, zu tun. Wir haben eine Inflation, die aufgrund der Verwerfungen auf globaler Ebene und der Kriege stark angestiegen ist, und wir haben vor allem in Folge Personalkosten, die im Freistaat, im öffentlichen Dienst insgesamt, viel zu stark gestiegen sind – wie ich gerade sagte – als die Steuerleistung von Bürgern und Unternehmen. Was müssen wir aber tun, um diese Strukturen zu reformieren? Wir haben Aufgaben zur Strukturreform, weil wir eine demografische Entwicklung spüren. Es werden weniger Menschen geboren als sterben. Das ist eine Unterjüngung, wir haben kein Überalterungsproblem – alt zu werden ist gut, und es ist erstrebenswert, lange zu leben –; es sind zu wenige Menschen geboren worden. Des Weiteren erkennen wir Chancen, die aus der künstlichen Intelligenz und der Automatisierung erwachsen. Auch die müssen wir in unsere Strukturen des Staates einbauen und nicht außen vor lassen. Wir müssen überprüfen, was nicht mehr notwendig ist. Wir müssen schauen, was in der föderalen Struktur zu ordnen ist – Bund, Land, Kommunen. Es ist ja nicht der Obere, der für alle anderen bestimmt, sondern wir haben gleichwertige Partner und verschiedene Steuereinnahmen für jede dieser Ebenen. Diese müssen wir neu austarieren und befolgen: Mischen wir uns dort nicht ein, wo andere Aufgaben zu lösen haben. Insbesondere finde ich, dass die Staatsquote deutlich zurückgefahren werden sollte gegenüber der subsidiären Verantwortung, die die Bürger und Unternehmen tragen. Ein Grund für Strukturreformen ist immer, dass man Fehler erkennt und sich Maßnahmen, die unter falschen Annahmen eingegangen sind, anders entwickelt haben. Solche Fehlererkenntnis führt dann zu Veränderungen von Strukturen. Es ist aber keine angenehme Aufgabe, Strukturen zu verändern. Mancher würde das lieber mit Geld zukippen, also weiterfinanzieren, oder in die Zukunft verlagern, dass andere Generationen diese Probleme bzw. Aufgaben zu lösen haben. Wenn wir verfassungsgerecht handeln, dann geht das nicht; denn unsere Verfassung lässt Neuschulden ohne Not nicht zu. Der Sächsische Landtag hat 2013 die Verfassung geändert, um nach der Aufbauzeit, in der mit entsprechenden Investitionsschulden gearbeitet wurde, und auch angesichts der vormaligen Schulden- und Finanzkrise, die global eintrat, den Grundsatz in unserer Verfassung zu verankern, alle Ausgaben, inklusive der notwendigen Investitionen, mit den Einnahmen zu finanzieren. Die ehemalige Vorsitzende der Fraktion der BÜNDNISGRÜNEN, Antje Hermenau, sagte damals: „Ein überschuldeter Staat kann nicht für seine Bürger da sein.“ Warum kann er das nicht? Weil die Zinsausgaben andere Ausgaben und die Pläne verdrängen, was wir gesellschaftspolitisch verändern wollen. Eine beliebige Schuldenaufnahme verdrängt vor allem die strukturellen Anpassungen, wenn wir heute Probleme mit Geld und nicht mit Veränderungen lösen. Wir müssen unsere staatlichen Strukturen dringend hinterfragen, wie der Verband sächsischer Wirtschaft bestätigt: Welche landeseigenen Behörden, Agenturen, Institute, Zentren sind unverzichtbar? Welche sind nur Schmuckwerk? Wir müssen die Vorschriften auf den Prüfstand stellen und Leistungsgesetze, Standards, Berichts- und Nachweispflichten auf das notwendige Minimum reduzieren, was uns von Bund und EU vorgegeben wird, und entsprechend auf diesen Ebenen zu einer Reduzierung beitragen. Wir haben fast 200 Förderprogramme. Da können wir uns ausrechnen, wie viel Verwaltungskosten das erzeugt, und ich finde, zu viel. Aber das Aufschieben von Reformen ist nicht fair im Generationenvergleich. Verteilungskämpfe um die vielen politischen Wünsche und Aufgaben muss eine reife Demokratie heute führen und sie darf diese Last, ebenso wie die Schuldentilgung, nicht auf die Nachkommen abwälzen. (Susanne Schaper, Die Linke: Dafür aber kaputte Brücken!) Die CDU in Sachsen steuert deshalb systematisch gegen eine Verschuldungsausweitung, auch wenn das im politischen Mainstream derzeit schwerfällt. (Susanne Schaper, Die Linke: Das hat nichts mit Mainstream zu tun!) Die CDU in Sachsen baut mit dem Verschuldungsverbot gemäß Artikel 95 unserer Verfassung auf Solidität. Wir unterstreichen dabei die Verpflichtung aus Artikel 94 zum sozialen Ausgleich, also nicht nur zu einer wirtschaftlichen Haushaltsführung, sondern auch zu einem sozialen Ausgleich; denn das haben wir bei der einzigen Verfassungsänderung, die wir vorgenommen haben, ebenfalls beachtet. In dieser Hinsicht ist der Mehrbelastungsausgleich aus Artikel 85 wichtig. Auch dieser ist damals neu hineingekommen. Es wäre ja sehr bequem, wenn der Freistaat sagen würde: Wir entledigen uns einfach der teuren Aufgaben und übertragen sie auf die Kommunen oder andere. (Susanne Schaper, Die Linke: Macht er doch schon zum Teil!) Wenn wir das tun, dann gibt es einen Anspruch dieser Ebene auf einen Mehrbelastungsausgleich. Dieser wird sehr genau ausgerechnet, vorgerechnet und vereinbart. Meine Damen und Herren! Wir wissen um die Schmerzen, die solche Reformen bedeuten. Diese Strukturanpassungen gehen wir aber schon konsequent während dieses laufenden Haushalts an und werden sie dann im nächsten Haushalt, also 2027/2028, sehr deutlich spüren. Die Aufgaben heute zu lösen und nicht auf die nächsten Generationen zu verschieben ist fair und Leitmotiv unserer Politik als Sächsische Union. Wir werden und wollen zeigen, dass wir das können und dass das Land dazu in der Lage ist. Es hat doch noch nie so hohe Steuereinnahmen gegeben. Es ist ja nicht so, dass uns Steuern wegbrechen. Ich wüsste gar nicht, was wir in einer Krisensituation machten, wenn wir mal eine Rezession mit weniger Steuereinnahmen hätten. Doch die Steuern sind gestiegen, nur nicht schnell genug, um die Ausgabenwünsche und die Personalausgaben zu decken. Wir wollen, sollen und werden das auch gemeinsam mit den anderen Fraktionen hier im Parlament lösen. Ich bitte Sie daher alle, diesen Zwischenhaushalt, so wie ich ihn nennen möchte, konstruktiv zu begleiten und ihn zusammen auszutarieren. Dabei wollen wir insbesondere die bürgerlichen Aktivitäten von Unternehmen und Privaten stärken und den Staat zurücknehmen auf das, was er vermag. Wo er es nicht besser als andere kann, da sollen sich andere diesem annehmen. Vielen Dank. (Beifall CDU und Staatsregierung)

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Alexander Dierks

Für die CDU-Fraktion sprach in einer zweiten Rederunde Herr Kollege Patt und ich nehme jetzt das Begehren nach einer Kurzintervention an Mikrofon 6 von Herrn Kollegen Urban wahr. Bitte, Herr Kollege.

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Patt, ich nehme mir noch einmal die Freiheit einer Kurzintervention. Ihre Rede ist in vielen Teilen das, was wir seit Jahren vortragen, (Sören Voigt, CDU: Nein!) und das ist auch die Kritik an der CDU. Wir thematisieren all die Dinge, die wir jetzt besprechen, die Reformbedarfe, die unser Land schon lange hat, schon seit vielen Jahren. Wir haben das zum Teil in Anträge in diesem Parlament gegossen und die CDU hat es all die Jahre nicht angefasst. Deswegen dürfen Sie es uns und auch den Bürgern nicht übel nehmen, dass es kein Vertrauen in den Reformwillen der CDU gibt. (Marko Schiemann, CDU: Das stimmt nicht, das ist ja wohl nicht wahr!) Die Kritik an der Schuldenbremse ist doch wohlfeil. Ihre Partei hat soeben im Bund das größte Schuldenpaket der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen. Das ist eine CDU-Entscheidung gewesen. Bitte seien Sie mir nicht böse, aber diese wohlfeilen Worte, die ganz deutlich die realen Probleme benennen, doch am Ende immer ohne Konsequenz bleiben, sind der Grund, der uns misstrauisch macht. (Marko Schiemann, CDU: Das stimmt nicht!) Noch ein zweites Wort zur Vereinsförderung, weil Sie auch das kritisiert haben: Wir als AfD wollen weder beim Sport noch bei der Feuerwehr, noch bei den Musikschulen sparen, weil wir diese Dinge für wichtig halten und weil diese Institutionen meistens auch eine reale gesellschaftliche Anbindung haben. Dort gibt es Menschen, die Geld bezahlen, die Mitgliedsbeiträge bezahlen, die Gebühren bezahlen, weil sie das für wichtig halten. Wir reden von den NGOs aus dem linken und grünen Bereich, die oftmals keine gesellschaftliche Anbindung haben und zu fast 100 % von Steuern finanziert werden. Da machen wir einen klaren Unterschied und der ist auch ernst gemeint. Das sollten Sie nicht infrage stellen. Wir thematisieren das seit vielen Jahren genauso. (Beifall AfD)

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Alexander Dierks

Das war Herr Kollege Urban und es erwidert an Mikrofon 4 Herr Kollege Patt.

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Peter Wilhelm Patt CDU

Danke, Herr Präsident. Herr Urban, ich unterstelle Ihnen gar keine schlechten Absichten. Sie haben es hier dargelegt, dass Sie ebenfalls auf Solidität achten, auf Generationengerechtigkeit. Womit ich jedoch nicht zurechtkomme, ist Ihr großes Vorbild Herr Trump, der mit einer Axt durch die Lande zieht und mit persönlichen und nicht vom Parlament goutierten oder hinterfragten Vorgaben meint, er könne Politik alleine machen. Wir sind verwoben in einem föderalen System, und wir haben auch noch eine Europäische Union. In diesem Kontext müssen wir entscheiden, abwägen und überlegen. Es ist das Recht der Opposition, die harte Linie immer einzufordern, wir müssen sie als Regierungspartei aber in all diesen Ebenen – wir haben die kommunale Ebene, wo wir Verantwortung tragen, wir haben die Landesebene, wo wir seit 1990 die Verantwortung tragen, wir haben die Bundesebene, wo wir die Verantwortung oder Mitverantwortung tragen, und die europäische Ebene – implementieren, und das geht nicht mit dem Knüppel. Das geht nicht einfach hau ruck. Deswegen habe ich es Zwischenhaushalt genannt. Diese Strukturreformen stehen an. Sie haben auch gespürt, dass nicht alle Menschen das so sehen wie Sie. Es gibt auch berechtige Interessen anderer Organisationen, und das auszutarieren zeichnet sächsische Unionspolitik aus. Vielen Dank. (Beifall CDU und Staatsregierung)

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Alexander Dierks

Das war Herr Kollege Patt in Reaktion auf die Kurzintervention von Kollegen Urban. Ich frage, ob es in dieser zweiten Rederunde noch weiteren Gesprächsbedarf gibt? – BSW? – SPD? – GRÜNE? – Linke? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Gibt es ansonsten weiteren Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht sehen. Meine Damen und Herren! Damit ist die Aussprache beendet und es wird vorgeschlagen, die Entwürfe des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaats Sachsen für die Haushaltsjahre 2025/2026 in Drucksache 8/2150 und des Gesetzes begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2025/2026 in Drucksache 8/2151 jeweils an den Haushalts- und Finanzausschuss, der federführend ist, den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Sport, den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss, den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, den Ausschuss für Schule und Bildung, den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, den Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus, den Ausschuss für Infrastruktur und Landesentwicklung sowie den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diese Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist der Überweisung einstimmig zugestimmt und der Tagesordnungspunkt ist beendet. Tagesordnungspunkt Erste Beratung des Entwurfs Fünftes zwischen dem Freistaat Drucksache 8/2152, Gesetzentwurf Zu Beginn erhält das Wort abermals die Staatsregierung und selbiges ergreift der Staatsminister der Finanzen, Herr Kollege Piwarz. Herr Kollege Piwarz, bitte.

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Christian Piwarz

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute bringen wir den Entwurf des Fünften Gesetzes zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen in dieses Hohe Haus ein – ein Gesetzentwurf, der klare Signale sendet: Wir lassen unsere Kommunen nicht allein, wir sichern ihre finanzielle Handlungsfähigkeit. Wir schaffen Planungssicherheit und nehmen die aktuellen Herausforderungen ernst; denn eines ist klar: Die finanzielle Lage der Kommunen ist auch unsere Verantwortung als Land. Mit diesem Gesetz führen wir den bewährten Gleichmäßigkeitsgrundsatz im kommunalen Finanzausgleich fort und ergänzen ihn durch gezielte Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen. Unsere Maßnahmen im Einzelnen: 275 Millionen Euro finanzielle Entlastungen. Um den Kommunen mehr finanziellen Spielraum zu geben, stunden wir fällige Rückzahlungen in den Jahren 2025 und 2026. Mit 162,5 Millionen Euro werden die Landkreise und die kreisfreien Städte jedes Jahr entlastet. Mit dieser Summe helfen wir, die steigenden Sozialausgaben abzufedern und die Finanzkraft der Kommunen zu stärken. (Sebastian Wippel, AfD: Das reicht doch vorne und hinten nicht!) Das ist ein erster, aber wichtiger Schritt, um die kommunalen Haushalte nachhaltig zu stabilisieren. Wir setzen mit diesen Maßnahmen die Einigung mit den kommunalen Landesverbänden vom 21. Juni letzten Jahres um, das sogenannte 600-Millionen-Euro-Paket. Wir stellen außerdem zusätzliche 477 Millionen Euro außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes bereit. Diese Mittel stammen aus verschiedenen Quellen. 300 Millionen Euro kommen aus dem Kommunalen Vorsorgefonds, der im Jahr 2022 als finanzielle Reserve eingerichtet wurde und nun vollständig aufgelöst wird. 133 Millionen Euro stammen aus dem Staatshaushalt und ersetzen vorzeitig ausgezahlte Abrechnungsbeträge. 40 Millionen Euro dienen als Erstattung für die aus dem Finanzausgleich vorfinanzierte Entlastung im Zuge der Wohngeldreform von 2023. 3,7 Millionen stellt der Freistaat Sachsen für die versprochene Erstattung der Waldbrandbekämpfung 2022 bereit. In Summe bedeutet dies eine Erhöhung des Finanzausgleichs um mehr als eine Milliarde Euro. Damit stehen den Kommunen in den Jahren 2025 und 2026 rund 9,3 Milliarden Euro jährlich als allgemeine Finanzausstattung zur Verfügung. Die zur freien Verwendung stehenden Deckungsmittel steigen auf 8,8 bzw. 8,9 Milliarden Euro. Das Gesetz zu den Finanzbeziehungen Sachsen und seinen Kommunen der Staatsregierung ist eine Steigerung von bis zu 400 Millionen Euro im Vergleich zum Jahr 2024. Um den Kommunen größeren Handlungsspielraum zu geben, setzen wir zudem vorübergehend die Zweckbindung der Schlüsselzuweisungen für Investitionen und Instandsetzungen aus. Die kreisangehörigen Gemeinden erhalten zur Kompensation eine Investitionspauschale von 41 Millionen Euro pro Jahr. Fasst man alle drei Komponenten zusammen, ist das kein kleines Korrekturprogramm – das ist Prioritätensetzung und unser klares Bekenntnis zur kommunalen Selbstverwaltung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die steigenden Sozialausgaben sind eine der größten Belastungen für unsere Kommunen und wir nehmen diese Herausforderungen sehr ernst. Was wir gerade sehen, ist, dass die vom Bund angeschobenen Sozialleistungen völlig aus dem Ruder laufen. Doch wir können nicht warten, sondern wir handeln und lassen unsere Städte und Landkreise mit ihren steigenden Kosten nicht allein. Bereits jetzt entlasten wir die Landkreise und kreisfreien Städte jährlich um 162,5 Millionen Euro. Die steigenden Sozialausgaben bringen insbesondere die Landkreise zunehmend in eine Schieflage. Diese Belastungen werden über die Kreisumlage an die Städte und Gemeinden durchgereicht. Wir werden daher tragfähige Lösungen entwickeln müssen, um die kommunale Finanzsituation dauerhaft zu stabilisieren. Dabei erwarten wir jedoch auch eine deutliche Korrektur seitens des Bundes; hier steht er in der Pflicht. Es kann nicht sein, dass er die Aufgaben definiert, aber die Kosten auf die Kommunen abwälzt. Diese finanzielle Schieflage muss korrigiert werden, und dafür werden wir uns mit Nachdruck einsetzen. Die Sozialhaushalte – das will ich klar sagen – der Kommunen können nicht dauerhaft durch unzureichende Bundesfinanzierung in Bedrängnis geraten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben den finanziellen Anpassungen beinhaltet der Gesetzentwurf auch wichtige Änderungen in der Systematik des Finanzausgleichs. Wir sorgen also nicht nur für mehr Geld, sondern auch für mehr Stabilität und Planbarkeit. Nehmen wir die Grundsteuerreform: Die Steuerkraftmessung erfolgt nach einem Übergangsmodell, um Verwerfungen zwischen den Gemeinden zu vermeiden. Im kommunalen Straßenbaubudget gilt: Die im Jahr 2023 eingeführten Budgets werden verstetigt und dauerhaft in die kommunale Finanzmasse integriert. Kommen wir schließlich zu den Digitalisierungsmitteln: Mehr als 60 Millionen Euro pro Jahr stehen für die Digitalisierung bereit. Dieser Daueraufgabe werden wir auch regelungstechnisch gerecht. Die bisherigen vorübergehenden Bedarfszuweisungen werden in die dauerhaft verankerten herausgehobenen Maßnahmen überführt, um eine langfristige Finanzierung und gezielte Unterstützung bei der Digitalisierung sicherzustellen. Ja, die Kommunen stehen unter finanziellem Druck, und ja, die Staatsregierung bekennt sich zu der bestehenden Vereinbarung zum kommunalen Finanzausgleich. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen im Staatshaushalt schaffen wir mit diesem Gesetzentwurf für die Jahre 2025 und 2026 zusätzliche finanzielle Spielräume für die Kommunen. Das so oft beschworene „Wir sitzen in einem Boot“ muss auch in stürmischen Zeiten gelten. Deshalb haben wir genau abgewogen und eine klare Entscheidung getroffen. Trotz notwendiger Einsparungen bleibt der kommunale Finanzausgleich unangetastet – und mehr noch: Er wird sogar verstärkt. Das 600-Millionen-Euro-Paket und die weiteren 477 Millionen Euro unterstreichen: Die Staatsregierung nimmt ihre Verantwortung ernst; denn starke Kommunen sind das Rückgrat unseres Freistaates. Sie brauchen finanzielle Stabilität, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Die notwendigen Einsparungen, die wir im Kabinett intensiv diskutiert haben, gingen nicht zulasten des kommunalen Finanzausgleiches. Im Gegenteil: Wir investieren gezielt in die Handlungsfähigkeit der Kommunen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetzentwurf setzen wir ein klares Signal für die Zukunft der kommunalen Finanzausstattung in Sachsen. Wir sichern die finanzielle Basis unserer Städte, Gemeinden und Landkreise. Wir schaffen Stabilität, Handlungsspielraum und Perspektive. Bei den anstehenden Beratungen, allen voran im Haushalts- und Finanzausschuss, bitte ich Sie um Ihre Unterstützung zu diesem wichtigen Gesetz. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Am Rednerpult sprach für die Staatsregierung Herr Staatsminister Piwarz. (Matthias Berger, fraktionslos, steht am Mikrofon.) Eine Kurzintervention? – Dann eine Kurzintervention an Mikrofon 5. Herr fraktionsloser Abg. Berger, bitte.

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Matthias Berger fraktionslos

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister, eine Frage an Sie: Ist Ihnen bewusst, dass im Doppelhaushalt bereits im Jahr 2026 der gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 Sächsisches BRKG vorgesehene Betrag der Versicherungssteuer nicht an die Kommunen durchgereicht wird? Stattdessen wird das zum großen Teil für den Staatshaushalt insgesamt einbehalten. Damit würde sich die Regierung selbst nicht gesetzeskonform verhalten. – Vielen Dank. (Staatsminister Christian Piwarz: Zwischenfragen sind nicht zulässig meines Wissens nach! –

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Andreas Nowak CDU

Das war keine Kurzintervention!) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Das war keine Kurzintervention, sondern eine Zwischenfrage, und diese ist nicht zulässig. (Zuruf: Doch! –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Das stimmt so nicht! – Unruhe – Zurufe Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke, und Sören Voigt, CDU) Wir fahren in der Reihenfolge fort; für die AfD-Fraktion spricht Herr Abg. Hentschel.

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Holger Hentschel AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorgelegte Entwurf für den kommunalen Finanzausgleich 2025/2026 sorgt bei den sächsischen Kommunen für Besorgnis. Wir als AfD verstehen uns als Anwalt der Kommunen und sehen den Regierungsentwurf in seiner jetzigen Form als kritisch an. Es ist entscheidend, dass wir die kommunale Selbstverwaltung stärken, anstatt sie weiter zu belasten. Laut der Steuerschätzung vom Oktober 2024 werden die Steuereinnahmen in den kommenden Jahren auf der Ebene der sächsischen Kommunen deutlich steigen. Von 2024 bis 2029 wird ein Plus von nahezu einer Milliarde Euro erwartet. Auf den ersten Blick mag das eine positive Nachricht sein, doch bei näherer Betrachtung wird deutlich, dass dieses Einnahmenplus durch schnell wachsende Ausgaben aufgezehrt wird. Es gilt – auch für die Kommunen –: Wir haben kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem. Aufgrund der stark steigenden Sozial- und Personalausgaben und den hohen Kosten für die Flüchtlingsunterbringung haben sich in den Landkreisen und kreisfreien Städten große Haushaltslücken aufgetan. Das Finanzierungsdefizit der sächsischen Kommunen betrug in den ersten drei Quartalen 2024 mehr als eine Milliarde Euro. Den Kommunen wird die Luft zum Atmen genommen, die meisten beschäftigen sich nur noch mit Pflichtaufgaben. Dies führt dazu, dass kulturelle Einrichtungen, Theater und Schwimmbäder geschlossen werden müssen. Stattdessen machen die Mittel für Asyl und Integration einen immer größeren Anteil des kommunalen Budgets aus. Die Finanzierungsdefizite bei den Krankenhäusern, Schulen und Kitas werden immer größer. Der Verfall der Infrastruktur wird durch Kürzungen beim Straßen- und Brückenbau weiter beschleunigt. Im Ergebnis müssen wir feststellen: Sie lassen die Kommunen im Stich. (Sören Voigt, CDU: Quatsch!) Herr Kretschmer, Sie haben sich in Berlin für das Schuldenpaket für die kommende Generation eingesetzt, doch für die Kommunen haben Sie kaum etwas erreicht. Es gibt durchaus Möglichkeiten, die finanzielle Lage der Kommunen zu verbessern, wie etwa das Konnexitätsprinzip: Wer bestellt, der bezahlt. (Unruhe im Saal) Das haben wir selbst aus Ihrer Fraktion immer – wie auch jetzt – vernehmen können. Ein solches Prinzip würde den Kommunen helfen, ihre Aufgaben besser zu finanzieren. Stattdessen lassen Sie sie mit immer höheren Belastungen allein. Selbst erhöhte Zuweisungen für 2023 und 2024 haben nicht ausgereicht, um die Defizite in den Kommunen zu decken. Das Finanzierungsdefizit der sächsischen Kommunen in den ersten drei Quartalen 2024 von mehr als einer Milliarde Euro hatte ich bereits erwähnt. Angesichts dieser Defizite reichen die angekündigten 600 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln für die Kommunen in den kommenden beiden Jahren nicht aus. Sie sind vollkommen unzureichend, um eine langfristige strukturelle Entlastung der Kommunalhaushalte zu erreichen. Eine strukturelle Entlastung sehen wir, wie die kommunalen Spitzenverbände, in der Ausfinanzierung der übertragenen Aufgaben. Der Veraltungsaufwand in den Kommunen steigt ständig. Die vielen zusätzlichen Vollzeitäquivalenzzahlen zur Durchführung linker Sozialstaatspolitik bezahlen am Ende die Kommunen. Laut Statistischem Bundesamt sind allein im letzten Jahr die Personalausgaben in den kommunalen Kernhaushalten bundesweit im Schnitt um 8,9 % gestiegen. Hinzukommen die Tariferhöhungen. Die aktuellen Vorschläge zur Schlichtung des Tarifstreits im öffentlichen Dienst werden die Haushalte weiter belasten. Auch die Pauschale in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Höhe von 162,5 Millionen Euro pro Jahr wird bei Weitem nicht ausreichen, um die finanziellen Engpässe in den Kommunen zu beheben. Die Ausgabentreiber sind vor allem die Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII, die Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII sowie die Ausgaben für die Eingliederungshilfe nach SGB IX. Die Kitabetriebskostenzuschüsse des Landes sind darüber hinaus viel zu gering. Sie tragen nur zu einem Drittel der Deckung der Betriebskosten bei. Wir äußerten bereits in der Debatte zum Haushaltsgesetz Kritik daran sowie an der geringfügigen Erhöhung der Landespauschale von 55 Euro ab August 2026. Diese geringfügige Anhebung der Zuschüsse kommt viel zu spät und ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Zusammenfassend begrüßen wir, dass der Sächsische Landkreistag in seiner Stellungnahme vom 26. Februar 2025 den vorgelegten Entwurf ebenfalls kritisch sieht. Dieser Einschätzung müssen wir zum jetzigen Stand des Entwurfs beipflichten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Am Rednerpult sprach für die AfD-Fraktion Herr Abg. Hentschel. Für die CDU-Fraktion spricht nun Herr Kollege Wähner; bitte.

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Ronny Wähner CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Fünfte Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen haben wir nun zur Beratung und späteren Beschlussfassung vorliegen. Es ist ein besonderer Gesetzentwurf; denn er regelt die Aufteilung der Finanzen zwischen dem Freistaat und seiner kommunalen Ebene. Der Spruch, beim Geld hört die Freundschaft auf, gilt nicht nur im Privaten, sondern vielleicht auch besonders im Politischen. Es ist völlig normal, dass es starke Interessengegensätze gibt und jeder für seine Position streitet. Mir und uns als CDU ist es nur wichtig, dass es dabei fair zugeht und man sich deutlich macht: Man sitzt wirklich gemeinsam in einem Boot. Eine gute Entwicklung unseres Freistaates ist nur dann möglich, wenn es allen Ebenen gleich gut oder – anders herum – gleich schlecht geht. Davon sollte man geprägt sein. Es war immer ein guter Brauch, dass das Finanzausgleichsgesetz einvernehmlich durch ein Verhandlungsergebnis unter den Beteiligten der Staatsregierung – in Person des Finanzministers – und den kommunalen Spitzenverbänden – Sächsischer Städte- und Gemeindetag sowie Landkreistag – zustande gekommen ist. Gerade vor dem Hintergrund der Komplexität des Finanzausgleichsgesetzes und den Besonderheiten, die im Vollzug oder durch die realen Gegebenheiten entstehen, war das immer die beste Lösung. Der Kompromiss hat manchmal alle gleich glücklich oder unglücklich gemacht. Wir als CDU hätten uns gewünscht, dass es auch dieses Mal wieder so gelaufen wäre. Es gab viele Verhandlungsrunden, und ich danke unserem Minister, der an diesen mitgewirkt hat. Es sind gute Teilergebnisse erzielt worden. Doch diese Situation ist neu. Es gab kein Ergebnis, dem die kommunalen Spitzenverbände in Gänze zugesprochen hätten, sondern diese Situation haben wir zum ersten Mal. Man könnte aus Landtagssicht sagen: Gut, man hat das Zutrauen in uns, in das Parlament, dass uns eine weisere Entscheidung gelingt als das, was an Verhandlungsteilergebnissen vorliegt. Nun gut, wir können uns gern daran versuchen, aber ich will die Euphorie etwas dämpfen; denn eines können auch wir nicht beeinflussen: die vorhandenen Finanzmassen zu erhöhen. Das, was an Geld vorhanden ist, ist nutzbar. Um es einmal bildlich aufzuzeigen: Die finanziellen Möglichkeiten des Freistaates und der Kommunen in Gänze liegen in Form eines Kuchens vor. Das Finanzausgleichsgesetz schneidet diesen in zwei Stücke: eine Hälfte für die kommunale Ebene und eine für die Landesebene. Die Veränderung des einen Kuchenstückes bedeutet die unmittelbare Veränderung des anderen. Diese Wechselwirkung muss uns immer deutlich sein. Man sollte sich die Debatte, die wir gerade bei unserem Landeshaushalt hatten, vor Augen führen. Auch dort sind starke Einschnitte leider zwingend nötig. Uns als CDU sind die schwierigen Rahmenbedingungen bewusst, unter denen die kommunale Ebene leidet und denen sie ausgesetzt ist. Den besonderen Punkt hat der Finanzminister bereits angesprochen: die massiv gestiegenen Sozialkosten, die gerade die Haushalte der kreisfreien Städte und der Landkreise in Schieflage bringen, und zwar nicht nur in Sachsen, sondern deutschlandweit. Man muss in Richtung Bund fragen, ob diese Leistung langfristig in dieser Form erbracht werden kann. Auch muss man fragen, ob man sich als Bund letztendlich stärker bei der finanziellen Ausstattung der Kommunen beteiligen muss; denn wir als Freistaat werden das nicht ausgleichen können. Trotzdem haben wir in diesem Finanzausgleichsgesetz – der Finanzminister hat es angesprochen – 162,5 Millionen Euro pro Jahr als zusätzliche Unterstützung aus dem Landeshaushalt für die kommunale Ebene vorgesehen, und zwar für diese Herausforderungen. Eines muss ich an dieser Stelle sagen: Die Kosten für die Flüchtlinge werden der kommunalen Ebene vom Freistaat und vom Bund voll erstattet und weitergereicht. Das muss man deutlich sagen. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Die gestiegenen normalen, tatsächlichen Kosten – Personal, Nebenkosten – belasten uns alle: die kommunale Ebene, den Landeshaushalt. Vor dieser Herausforderung stehen wir gemeinsam. Das ist für uns zwingend wichtig. Diese Situation auf der Landesebene ist für uns neu. Ziel muss es aber sein, im FAG einen Ausgleich oder eine gleichmäßige Verteilung der Lasten zu erreichen. Die gefundenen Kompromisse der Stundungen der Überführung des Straßenbaus – die hat der Minister bereits angesprochen – sind eine wichtige Unterstützungsleistung für die Kommunen. (Norbert Mayer, AfD, steht am Mikrofon.) Gerade der Straßenbau war das Modellprojekt: mehr Verantwortung in die kommunale Ebene zu geben und damit letztendlich die Verwaltungseffektivität einzufordern oder zu generieren. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen?

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Ronny Wähner CDU

Gern. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: An Mikrofon 7, bitte, Herr Abg. Mayer.

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Norbert Mayer AfD

Vielen Dank, Herr Kollege Wähner. Sie haben ausgeführt, dass die Kosten der Kommunen für Migration und Asyl vom Freistaat vollständig erstattet werden. Wollen Sie damit sagen, dass die Verwaltungskosten – also auch die Kosten für die Mitarbeiter, die in den Kommunen und in den Landkreisen tätig sind – ebenfalls vom Freistaat erstattet werden? Das ist meine Frage. Ich kenne das aus unserem Landkreis nämlich anders.

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Ronny Wähner CDU

Es ist die Aufgabe der Landkreise, für diese Unterbringung zu sorgen. Dafür müssen die Landkreise eigene Ressourcen vorhalten. Die Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge wird aber erstattet, und zwar nach einer Pauschale. Diesbezüglich gibt es durchaus sehr unterschiedliche Fälle. Diese können Sie sich einmal von Ihrem eigenen Landkreis erklären lassen. Manche Landkreise machen sogar ein leichtes Plus, indem sie günstige Unterbringungsformen – was die tatsächlichen Kosten angeht – finden, da diese Kosten pauschal erstattet werden. Natürlich gibt es auch den anderen Fall. Aber die pauschale Erstattung hat einfach den Hintergrund, auch einen Anreiz für die Kommunen zu schaffen, möglichst kostengünstige Varianten zu wählen und zu generieren. So ist halt die Praxis. Ich wollte dem Redner aus Ihrer Fraktion dahin gehend widersprechen, da hier der Eindruck vermittelt wurde, dass die Kommunen diese Kosten in Gänze tragen müssten. So ist es nun wirklich nicht. (Zuruf AfD: Personalkosten!) – Es ist eine Aufgabe der kommunalen Ebene, und wenn ich Aufgaben habe, muss ich dafür auch eigene Ressourcen einsetzen. So ist nun einmal unser Staatssystem aufgebaut. Daran kann man nicht immer rütteln. Wenn sich jeder immer nur die Rosine herauspickt, die er gern haben will, dann kommen wir auch nicht vernünftig zueinander. Daher möchte ich fragen, welches Staatsverständnis und welche Aufgabenverteilung Sie denn vorsehen wollen. (Beifall CDU) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Möchten Sie eine zweite Frage zulassen?

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Ronny Wähner CDU

Gern. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: An Mikrofon 7 Herr Mayer, bitte.

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Norbert Mayer AfD

Herr Wähner, wir können also gemeinsam feststellen, dass die Verwaltungskosten bei den Landkreisen und bei den Kommunen übrig bleiben. Diese werden nicht vom Freistaat erstattet. Nur, dass wir das noch einmal klarstellen. Daran würde mir etwas liegen. – Danke schön.

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Ronny Wähner CDU

Das ist die Tatsache. Aber die anderen Kosten werden erstattet. Auch das wollen wir an dieser Stelle noch einmal deutlich festhalten. Ich endete vorhin mit der Förderung des Straßenbaus in den Kommunen, deren Mittel jetzt vollständig in das FAG überführt werden. Für diesen Kompromiss bin ich dem Finanzminister sehr dankbar. Ich denke, damit leisten wir einen guten Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung. Ebenso weisen wir keine zweckgebundenen Schlüsselmassen zu, sondern das alles sind allgemeine Schlüsselzuweisungen. Das schafft den Kämmerinnen und Kämmerern Erleichterung beim Ausgleich des Haushaltes. Man kann allgemeine Mittel für investive Sachen verwenden, aber es geht nicht anders herum. Um trotzdem Investitionen zu ermöglichen, haben wir eine Investitionspauschale in Höhe von 41 Millionen Euro pro Jahr für die Kommunen vorgesehen. Das sind gute Maßnahmen, die uns dabei helfen, die kommunalen Ebene in dieser durchaus schwierigen und fordernden Zeit zu unterstützen. Nun liegt es an uns, dem Parlament, – Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit!

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Ronny Wähner CDU

– Lösungen zu finden, die vielleicht noch besser aussehen. Dazu wünsche ich uns kluge Ideen, einen klaren Blick auf die Dinge und die Beachtung der Wechselwirkungen. Dazu alles Gute, Glück auf! (Beifall CDU und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach am Rednerpult für die CDU-Fraktion Herr Abg. Wähner. Es folgt für die BSW-Fraktion Frau Kollegin Uta Knebel; bitte.

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Uta Knebel BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt der Entwurf zum FAG für die Jahre 2025/2026 vor. Ich möchte gleich zu Beginn meiner Rede aus dem Schreiben der kommunalen Landesverbände zitieren: „Trotz dieser Unterstützungsmaßnahmen des Freistaates können die kommunalen Landesverbände dem vorgelegten Entwurf nicht zustimmen.“ Sie müssen für sich realisieren, dass es ein Weiter-so geben soll. Damit können sie sich nicht einverstanden erklären. Wir sind genau deshalb angetreten, weil es ein Weiter-so mit uns nicht geben soll. (Beifall BSW) Die Verbände fühlen sich, gelinde gesagt, verraten. Ich glaube, dieses Gefühl führt nicht dazu, dass es eine gute Beziehung zwischen Staat und Kommunen geben kann. Die Landesverbände haben bereits im letzten Jahr mit den zuständigen Personen beraten und nach Lösungen für eine auskömmliche Finanzierung der kommunalen Ebene gesucht. Heute wissen wir: Ihre Mühe ist nicht belohnt worden. Haben sich die Verbände eine Dynamisierung der Gelder gewünscht, findet dies schlichtweg nicht statt, im Gegenteil. Sieht man sich die Schlüsselzuweisungen in den Jahren 2025/2026 in absoluter Höhe an, gibt es diesbezüglich sogar einen Rückgang der absoluten Beträge. Aber dies kann auch am Rückgang der Bevölkerung liegen – man weiß es nicht. Fazit: Die kommunale Ebene bekommt den Wunsch nach Dynamisierung nicht erfüllt. Aber wenigstens werden die Haushaltsaufstellungen auf kommunaler Ebene wohlwollend anerkannt, wenn sie auch mit negativen Ergebnissen aufwarten werden. Glaubt die Regierung selbst nicht an die Auskömmlichkeit der Finanzen für die kommunale Ebene? Ist dieser Entwurf dann doch nicht zielführend? – Offensichtlich ist das so, denn sonst würde die Aufweichung der Sächsischen Gemeindeordnung nicht stattfinden. Aber von Anfang an: Auf 162 Seiten wird dargestellt, was in das FAG formuliert wird und auf welcher Grundlage die Zahlen erarbeitet werden. Es wird sehr umfangreich erklärt, zu welchen Ergebnissen der Beirat für den kommunalen Finanzausgleich gekommen ist. Die Herangehensweise bei der Erstellung des FAG erscheint auf den ersten Blick sachgerecht, aber eben nur auf den ersten Blick. So heißt es, dass die aufgabenbedingten Ausgabenentwicklungen nicht außer Acht gelassen werden sollen. Deshalb werden Veränderungen im Aufgabenbestand und die Entwicklung der notwendigen Ausgaben im Verhältnis zwischen Freistaat und den Gemeinden und Landkreisen in regelmäßigem Abstand von zwei Jahren regelgebunden durch den Beirat für den kommunalen Finanzausgleich geprüft. Es gibt sogar Fälle, in denen das aller sechs Jahre geprüft wird. Allein diese Vorgehensweise erscheint sehr fragwürdig. Sieht man sich dann die Zahlen an, auf die sich bezogen wird, wird es für mich immer abenteuerlicher. Es werden Werte aus den Jahren bis 2021 herangezogen. Was soll diese umfangreiche Arbeit mit diesem langen historischen Bezug? Was überdies befremdlich ist, sind die vielen verschiedenen Jahreszahlen bei der Ermittlung der Ausgaben, faktisch bis 2021, und Einnahmen aus 2023. Ist es sachgerecht, so vorzugehen? Wie kann von einer auskömmlichen Finanzierung die Rede sein, wenn Kostengrößen bei der Festlegung der neuen Werte genommen werden, die aus sechs Jahren stammen und älter als drei Jahre bzw. sogar acht Jahre sind? Bei der Betrachtung durch einen Wirtschaftsprüfer würden die Zahlen des vergangenen Jahres herangezogen, um eine Firma zu bewerten und einen Jahresabschluss zu erstellen. Hier werden Beträge vor dem Jahr 2021 herangezogen. Liegt hierin möglicherweise die Ursache, dass die auskömmliche Finanzierung nicht vorliegen kann bzw. auf einer falschen Basis erstellt wurde? Das Ergebnis der umfangreichen Herleitung ist, dass nunmehr der Eindruck entsteht, dass es die angestrebte gleichmäßige Verteilung weder zwischen Staat und Kommunen noch zwischen Großstadt und ländlichem Raum gibt und auch in Zukunft nicht geben wird. Aus unserer Sicht ist das Ziel also verfehlt. 43 % der Schlüsselzuweisungen erhalten 35 % der Bevölkerung. Sie gehen nämlich in die Großstädte Leipzig, Dresden und Chemnitz. Die Finanzkraft der Großstädte liegt weit über dem der Gemeinden des ländlichen Raumes, und dennoch wird sie über Gebühr bedacht. Wenn ich mir anschaue, welche Gemeinden abundant sind, also ihre Steuergelder abgeben müssen, sind es meistens Städte und Gemeinden mit weniger als 20 000, meistens sogar nicht einmal 10 000 Einwohnern. Kann es sein, dass der Fokus hier tatsächlich falsch gelegt wird? Um es vorwegzunehmen: Die Probleme von Großstädten sind deshalb nicht kleiner. Es wird aber mit dieser Art und Weise der Gestaltung der Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen kein guter Weg beschritten. Anhand des vorliegenden Gesetzentwurfes entsteht der Eindruck, dass die Mehrkosten bei der Kinderbetreuung, den Sozialleistungen und dem Personal allein durch die Kommunen, die Landkreise und die kreisfreien Städte getragen werden sollen. Der Freistaat will den Landeszuschuss für die Kinderbetreuung bei einem 9-Stunden-Platz erst ab August 2026 um 55 Euro erhöhen. Die Tariferhöhung und die Steigerung der Betriebskosten bleiben somit vollständig bei den Kommunen. In anderen Bereichen sieht es nicht anders aus. 50 % der Mittel aus dem Kulturraumgesetz werden ebenfalls an die drei Großstädte ausgegeben. Diese Gelder sollten aber für den ländlichen Raum zur Verfügung stehen. Wie soll das funktionieren? Vereine und Verbände der sozialen Jugendarbeit pfeifen aus dem letzten Loch. Einrichtungen bleiben tageweise geschlossen, weil die Kommunen kein Geld mehr für die freiwilligen Aufgaben haben. Die psychologische Betreuung steht vor dem Aus, weil in 2025 die Zuschüsse nicht kommen. Es brechen immer mehr Angebote in der Fläche weg; einmal weg, sind sie für die Menschen verloren. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit.

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Uta Knebel BSW

Mit diesem Gesetz wird der Weg weiter beschritten. Die Wahrnehmung findet – – Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit ist abgelaufen!

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Uta Knebel BSW

Genau, tut mir leid. – Wir sollten gemeinsam daran arbeiten, den Kommunen mehr Zuversicht und Gerechtigkeit zukommen zu lassen. Danke. (Beifall BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die BSWFraktion sprach Frau Kollegin Knebel. Es folgt für die SPD-Fraktion Frau Abg. Pfeil; bitte schön.

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Juliane Pfeil SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kommunen in Sachsen sind das Rückgrat unser Demokratie, ob in Plauen oder in Pirna, sie sind Gesicht des Staates vor Ort, und sie stehen unter Druck. Nur wenn sie in der Lage sind, ihre zentralen Aufgaben zu meistern, kann das soziale Miteinander in Sachsen wachsen. Gerade deswegen war und ist es für uns als SPD-Fraktion unverhandelbar – ich hatte es vorhin schon gesagt –: kein Gesundsparen auf Kosten der kommunalen Familie. Minister Piwarz hat vorhin sehr ausführlich gesagt, dass wir uns im Juni 2024 auf ein Übergangs-FAG verständigt haben, trotz schon drohender angespannter Haushaltslage. Das ist ein wichtiges Signal. Wir lassen unsere Kommunen eben nicht im Regen stehen. Auch über die zusätzlichen Mittel hat der Minister vorhin schon informiert. Dass wir uns auch jenseits des FAG mit der Haushaltssituation der Kommunen auseinandersetzen, ist ein weiteres Zeichen dafür, dass wir unsere Kommunen nicht im Stich lassen. Der Vorschlag – das hätten wir heute früh schon mit beraten können, wir machen es jetzt an dieser Stelle –, ist, in der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung Spielraum zu schaffen, um die finanzielle Handlungs- und Investitionsfähigkeit sicherzustellen. Das ist wichtig. Aber das zeigt eben auch: Dieses FAG ist nur eine Brücke, aber eine tragfähige Zukunftslösung bei Weitem nicht. Ein strukturelles Problem lässt sich nur durch eine strukturelle Lösung beheben. Es überdeckt, aber es heilt nicht. Die strukturellen Schieflagen in der kommunalen Finanzierung, gerade bei den Sozialausgaben, sind uns bekannt. Deswegen haben wir bereits im Koalitionsvertrag sehr ausführlich darüber diskutiert, wie wir in den kommenden Jahren mit der kommunalen Familie zu einem neuen und guten FAG kommen wollen. Wir haben klar gesagt, wir brauchen eine Reformkommission gemeinsam mit den Kommunen. Sie soll grundlegende Fragen der Zuständigkeit klären und Vorschläge zur Stärkung der kommunalen Eigenverantwortung erarbeiten. Und klar, ein Thema, das immer wieder brennt und das wahrscheinlich unser Ministerpräsident auch auf Bundesebene immer ansprechen wird, ist das Konnexitätsprinzip: Wer bestellt, der bezahlt. Wir fordern: Wenn der Bund Leistungen vorschreibt, muss er sie auch bezahlen, und das komplett. Mehr Pauschalen, mehr Vertrauen. Auch das ist eine Antwort, die wir in den letzten Jahren gelernt haben und die wir gern weitergeben wollen. Die SPD-Fraktion steht klar für mehr pauschale Zuweisungen statt bürokratischer Einzelförderung, denn wir vertrauen den Menschen vor Ort, wir vertrauen unseren Kommunen. Und die Kommunen müssen endlich als Partner und nicht als Bittsteller behandelt werden. Wir haben leider in den letzten Jahren erfahren, dass dazu ein bisschen die Kommunikation abgebrochen ist. Da müssen wir wieder besser werden. Wir brauchen dazu ganz klar eine neue Haltung. Sachsen braucht nicht nur ein besseres FAG, sondern es braucht auch eine bessere Zusammenarbeit mit seinen Kommunen. Das heißt frühzeitige Beteiligung, verlässliche Planung und ernst gemeinte Partnerschaft. Wir gehen die strukturelle Reform an mit dem Ziel, ab 2027 ein modernes, gerechtes und krisenfestes FAG auf den Weg zu bringen. Bis dahin gilt: Wir nutzen Spielräume, wir evaluieren und nehmen die kommunalen Anliegen ernst. Dieser Haushalt wird – ich habe es schon gesagt – nicht dazu führen, dass wir uns an den Kommunen gesundsparen. Vielen Dank. (Beifall SPD und Staatsminister Panter) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Sie hörten für die SPD-Fraktion Frau Abg. Pfeil. Es folgt für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Frau Kollegin Schubert, bitte.

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Franziska Schubert GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit 2014 verfolge ich nicht nur in diesem Hohen Haus, sondern auch als Kreisrätin die immer wiederkehrenden Debatten. Wir hatten zig Sachverständigenanhörungen, es gab ein Symposium. Grundhaft verändert oder wirklich eine Reform des FAG gab es in all den Jahren nicht, und sie wäre so dringend notwendig. Wir haben auch kein Erkenntnisproblem. Deswegen verstehe ich den Einsatz einer erneuten Kommission wirklich nur schwer. Wir haben kein Erkenntnisproblem, sondern wir haben das Problem des Umsetzungswillens, wirklich etwas zu reformieren. Die kommunalen Spitzenverbände sagen endlich und sehr klar und Nein zu diesem Entwurf des FAG. Wie könnten wir denn dazu Ja sagen? Die kommunale Ebene sichert eine sehr unmittelbare Demokratie und Alltagserfahrung. Wenn die von permanenten Verlusten geprägt ist, dann macht es was mit dem Thema Vertrauen in die Politik. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Ich finde, dass 125 Millionen Euro Sozialkostenentlastung ein erster Ansatz sind für einen Einstieg in einen Soziallastenansatz, aber das, was mir wirklich fehlt, ist die zugesagte vergleichende Produktgruppenanalyse, die beim kommunalen Rettungspaket im letzten Jahr vereinbart wurde. Da ist die Zeitleiste deutlich gerissen. Der Kulturlastenansatz ist angesprochen worden, da muss man auch was machen. Die FAGs wurden selten aus Einsicht einer Staatsregierung geändert. Deswegen sage ich nach all diesen Jahren der Diskussionen und Debatten ganz klar, auch mit Blick in andere Bundesländer: Die Finanzausgleichsgesetze wurden dann geändert, wenn sich Kommunen zusammengetan haben, wenn sie Klagen formuliert haben, die vor Gericht angenommen wurden. Dann gab es eine Ausurteilung und tatsächlich Veränderungen in der Gesetzeslage. Wahrscheinlich braucht es das auch in Sachsen, denn eine Reform wird auf einem anderen Weg – den Glauben daran habe ich verloren – nicht zustande kommen. Deswegen ist das, was ich zusammenfassend sagen kann, auch in Richtung der Kommunen: Klagen Sie! (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Frau Schubert. Es folgt, wenn gewünscht, die Fraktion Die Linke. – Das ist nicht der Fall. Die Fraktion Die Linke verzichtet auf ihr Rederecht. Der fraktionslose Abg. Berger, bitte.

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Matthias Berger fraktionslos

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für den Vortrag von Frau Schubert. Alles richtig gemacht. Wichtig ist zu betonen, dass die Verbände das erste Mal in der 30-jährigen Geschichte des Freistaates Sachsen dem Haushalt nicht zustimmen. Zu meiner nicht beantworteten Frage – ich wiederhole es gern noch einmal, das stellt ein wenig das infrage, was Kollegin Pfeil gerade gesagt hat –: Es wird nämlich genau in den Kommunen gespart. Gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 Sächsisches BRKG müssen die Versicherungssteuermittel weitergeleitet werden. Das wird im Jahr 2026 nicht der Fall sein. (Jan Löffler, CDU: Reine Versicherungsmittel!) Es werden Millionen einbehalten. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Die Redezeit ist abgelaufen.

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Matthias Berger fraktionslos

Es werden vom Freistaat Millionen einbehalten, und man spart auf Kosten der Kommunen. Vielen Dank. (Beifall AfD und BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach der fraktionslose Abg. Berger. Besteht weiterer Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Fünftes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen, Drucksache 8/2152, an den Haushalts- und Finanzausschuss, der federführend ist, sowie an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Sport zu überweisen. Wer diesem Vorschlag der Überweisung an die Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Damit wurde die Überweisung beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 12. Sitzung des 8. Sächsischen Landtages ist damit abgearbeitet. woch, den 21.05.2025, 10 Uhr festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu gehen Ihnen zu. (Unruhe im Saal) Erlauben Sie mir bitte noch einen Hinweis. Es fehlen noch Kontaktdaten von verschiedenen Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für das Notparlament. Bitte reichen Sie diese zeitnah bei PD 2 ein. Jetzt ist die Sitzung geschlossen. Vielen Dank. (Schluss der Sitzung: 12:38 Uhr) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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