Christian Piwarz
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute bringen wir den Entwurf des Fünften Gesetzes zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen in dieses Hohe Haus ein – ein Gesetzentwurf, der klare Signale sendet: Wir lassen unsere Kommunen nicht allein, wir sichern ihre finanzielle Handlungsfähigkeit. Wir schaffen Planungssicherheit und nehmen die aktuellen Herausforderungen ernst; denn eines ist klar: Die finanzielle Lage der Kommunen ist auch unsere Verantwortung als Land. Mit diesem Gesetz führen wir den bewährten Gleichmäßigkeitsgrundsatz im kommunalen Finanzausgleich fort und ergänzen ihn durch gezielte Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen. Unsere Maßnahmen im Einzelnen: 275 Millionen Euro finanzielle Entlastungen. Um den Kommunen mehr finanziellen Spielraum zu geben, stunden wir fällige Rückzahlungen in den Jahren 2025 und 2026. Mit 162,5 Millionen Euro werden die Landkreise und die kreisfreien Städte jedes Jahr entlastet. Mit dieser Summe helfen wir, die steigenden Sozialausgaben abzufedern und die Finanzkraft der Kommunen zu stärken. (Sebastian Wippel, AfD: Das reicht doch vorne und hinten nicht!) Das ist ein erster, aber wichtiger Schritt, um die kommunalen Haushalte nachhaltig zu stabilisieren. Wir setzen mit diesen Maßnahmen die Einigung mit den kommunalen Landesverbänden vom 21. Juni letzten Jahres um, das sogenannte 600-Millionen-Euro-Paket. Wir stellen außerdem zusätzliche 477 Millionen Euro außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes bereit. Diese Mittel stammen aus verschiedenen Quellen. 300 Millionen Euro kommen aus dem Kommunalen Vorsorgefonds, der im Jahr 2022 als finanzielle Reserve eingerichtet wurde und nun vollständig aufgelöst wird. 133 Millionen Euro stammen aus dem Staatshaushalt und ersetzen vorzeitig ausgezahlte Abrechnungsbeträge. 40 Millionen Euro dienen als Erstattung für die aus dem Finanzausgleich vorfinanzierte Entlastung im Zuge der Wohngeldreform von 2023. 3,7 Millionen stellt der Freistaat Sachsen für die versprochene Erstattung der Waldbrandbekämpfung 2022 bereit. In Summe bedeutet dies eine Erhöhung des Finanzausgleichs um mehr als eine Milliarde Euro. Damit stehen den Kommunen in den Jahren 2025 und 2026 rund 9,3 Milliarden Euro jährlich als allgemeine Finanzausstattung zur Verfügung. Die zur freien Verwendung stehenden Deckungsmittel steigen auf 8,8 bzw. 8,9 Milliarden Euro. Das Gesetz zu den Finanzbeziehungen Sachsen und seinen Kommunen der Staatsregierung ist eine Steigerung von bis zu 400 Millionen Euro im Vergleich zum Jahr 2024. Um den Kommunen größeren Handlungsspielraum zu geben, setzen wir zudem vorübergehend die Zweckbindung der Schlüsselzuweisungen für Investitionen und Instandsetzungen aus. Die kreisangehörigen Gemeinden erhalten zur Kompensation eine Investitionspauschale von 41 Millionen Euro pro Jahr. Fasst man alle drei Komponenten zusammen, ist das kein kleines Korrekturprogramm – das ist Prioritätensetzung und unser klares Bekenntnis zur kommunalen Selbstverwaltung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die steigenden Sozialausgaben sind eine der größten Belastungen für unsere Kommunen und wir nehmen diese Herausforderungen sehr ernst. Was wir gerade sehen, ist, dass die vom Bund angeschobenen Sozialleistungen völlig aus dem Ruder laufen. Doch wir können nicht warten, sondern wir handeln und lassen unsere Städte und Landkreise mit ihren steigenden Kosten nicht allein. Bereits jetzt entlasten wir die Landkreise und kreisfreien Städte jährlich um 162,5 Millionen Euro. Die steigenden Sozialausgaben bringen insbesondere die Landkreise zunehmend in eine Schieflage. Diese Belastungen werden über die Kreisumlage an die Städte und Gemeinden durchgereicht. Wir werden daher tragfähige Lösungen entwickeln müssen, um die kommunale Finanzsituation dauerhaft zu stabilisieren. Dabei erwarten wir jedoch auch eine deutliche Korrektur seitens des Bundes; hier steht er in der Pflicht. Es kann nicht sein, dass er die Aufgaben definiert, aber die Kosten auf die Kommunen abwälzt. Diese finanzielle Schieflage muss korrigiert werden, und dafür werden wir uns mit Nachdruck einsetzen. Die Sozialhaushalte – das will ich klar sagen – der Kommunen können nicht dauerhaft durch unzureichende Bundesfinanzierung in Bedrängnis geraten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben den finanziellen Anpassungen beinhaltet der Gesetzentwurf auch wichtige Änderungen in der Systematik des Finanzausgleichs. Wir sorgen also nicht nur für mehr Geld, sondern auch für mehr Stabilität und Planbarkeit. Nehmen wir die Grundsteuerreform: Die Steuerkraftmessung erfolgt nach einem Übergangsmodell, um Verwerfungen zwischen den Gemeinden zu vermeiden. Im kommunalen Straßenbaubudget gilt: Die im Jahr 2023 eingeführten Budgets werden verstetigt und dauerhaft in die kommunale Finanzmasse integriert. Kommen wir schließlich zu den Digitalisierungsmitteln: Mehr als 60 Millionen Euro pro Jahr stehen für die Digitalisierung bereit. Dieser Daueraufgabe werden wir auch regelungstechnisch gerecht. Die bisherigen vorübergehenden Bedarfszuweisungen werden in die dauerhaft verankerten herausgehobenen Maßnahmen überführt, um eine langfristige Finanzierung und gezielte Unterstützung bei der Digitalisierung sicherzustellen. Ja, die Kommunen stehen unter finanziellem Druck, und ja, die Staatsregierung bekennt sich zu der bestehenden Vereinbarung zum kommunalen Finanzausgleich. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen im Staatshaushalt schaffen wir mit diesem Gesetzentwurf für die Jahre 2025 und 2026 zusätzliche finanzielle Spielräume für die Kommunen. Das so oft beschworene „Wir sitzen in einem Boot“ muss auch in stürmischen Zeiten gelten. Deshalb haben wir genau abgewogen und eine klare Entscheidung getroffen. Trotz notwendiger Einsparungen bleibt der kommunale Finanzausgleich unangetastet – und mehr noch: Er wird sogar verstärkt. Das 600-Millionen-Euro-Paket und die weiteren 477 Millionen Euro unterstreichen: Die Staatsregierung nimmt ihre Verantwortung ernst; denn starke Kommunen sind das Rückgrat unseres Freistaates. Sie brauchen finanzielle Stabilität, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Die notwendigen Einsparungen, die wir im Kabinett intensiv diskutiert haben, gingen nicht zulasten des kommunalen Finanzausgleiches. Im Gegenteil: Wir investieren gezielt in die Handlungsfähigkeit der Kommunen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetzentwurf setzen wir ein klares Signal für die Zukunft der kommunalen Finanzausstattung in Sachsen. Wir sichern die finanzielle Basis unserer Städte, Gemeinden und Landkreise. Wir schaffen Stabilität, Handlungsspielraum und Perspektive. Bei den anstehenden Beratungen, allen voran im Haushalts- und Finanzausschuss, bitte ich Sie um Ihre Unterstützung zu diesem wichtigen Gesetz. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Am Rednerpult sprach für die Staatsregierung Herr Staatsminister Piwarz. (Matthias Berger, fraktionslos, steht am Mikrofon.) Eine Kurzintervention? – Dann eine Kurzintervention an Mikrofon 5. Herr fraktionsloser Abg. Berger, bitte.
