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Ronny Wähner

CDU 03.04.2025 Sitzungen 8/12

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Fünfte Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen haben wir nun zur Beratung und späteren Beschlussfassung vorliegen. Es ist ein besonderer Gesetzentwurf; denn er regelt die Aufteilung der Finanzen zwischen dem Freistaat und seiner kommunalen Ebene. Der Spruch, beim Geld hört die Freundschaft auf, gilt nicht nur im Privaten, sondern vielleicht auch besonders im Politischen. Es ist völlig normal, dass es starke Interessengegensätze gibt und jeder für seine Position streitet. Mir und uns als CDU ist es nur wichtig, dass es dabei fair zugeht und man sich deutlich macht: Man sitzt wirklich gemeinsam in einem Boot. Eine gute Entwicklung unseres Freistaates ist nur dann möglich, wenn es allen Ebenen gleich gut oder – anders herum – gleich schlecht geht. Davon sollte man geprägt sein. Es war immer ein guter Brauch, dass das Finanzausgleichsgesetz einvernehmlich durch ein Verhandlungsergebnis unter den Beteiligten der Staatsregierung – in Person des Finanzministers – und den kommunalen Spitzenverbänden – Sächsischer Städte- und Gemeindetag sowie Landkreistag – zustande gekommen ist. Gerade vor dem Hintergrund der Komplexität des Finanzausgleichsgesetzes und den Besonderheiten, die im Vollzug oder durch die realen Gegebenheiten entstehen, war das immer die beste Lösung. Der Kompromiss hat manchmal alle gleich glücklich oder unglücklich gemacht. Wir als CDU hätten uns gewünscht, dass es auch dieses Mal wieder so gelaufen wäre. Es gab viele Verhandlungsrunden, und ich danke unserem Minister, der an diesen mitgewirkt hat. Es sind gute Teilergebnisse erzielt worden. Doch diese Situation ist neu. Es gab kein Ergebnis, dem die kommunalen Spitzenverbände in Gänze zugesprochen hätten, sondern diese Situation haben wir zum ersten Mal. Man könnte aus Landtagssicht sagen: Gut, man hat das Zutrauen in uns, in das Parlament, dass uns eine weisere Entscheidung gelingt als das, was an Verhandlungsteilergebnissen vorliegt. Nun gut, wir können uns gern daran versuchen, aber ich will die Euphorie etwas dämpfen; denn eines können auch wir nicht beeinflussen: die vorhandenen Finanzmassen zu erhöhen. Das, was an Geld vorhanden ist, ist nutzbar. Um es einmal bildlich aufzuzeigen: Die finanziellen Möglichkeiten des Freistaates und der Kommunen in Gänze liegen in Form eines Kuchens vor. Das Finanzausgleichsgesetz schneidet diesen in zwei Stücke: eine Hälfte für die kommunale Ebene und eine für die Landesebene. Die Veränderung des einen Kuchenstückes bedeutet die unmittelbare Veränderung des anderen. Diese Wechselwirkung muss uns immer deutlich sein. Man sollte sich die Debatte, die wir gerade bei unserem Landeshaushalt hatten, vor Augen führen. Auch dort sind starke Einschnitte leider zwingend nötig. Uns als CDU sind die schwierigen Rahmenbedingungen bewusst, unter denen die kommunale Ebene leidet und denen sie ausgesetzt ist. Den besonderen Punkt hat der Finanzminister bereits angesprochen: die massiv gestiegenen Sozialkosten, die gerade die Haushalte der kreisfreien Städte und der Landkreise in Schieflage bringen, und zwar nicht nur in Sachsen, sondern deutschlandweit. Man muss in Richtung Bund fragen, ob diese Leistung langfristig in dieser Form erbracht werden kann. Auch muss man fragen, ob man sich als Bund letztendlich stärker bei der finanziellen Ausstattung der Kommunen beteiligen muss; denn wir als Freistaat werden das nicht ausgleichen können. Trotzdem haben wir in diesem Finanzausgleichsgesetz – der Finanzminister hat es angesprochen – 162,5 Millionen Euro pro Jahr als zusätzliche Unterstützung aus dem Landeshaushalt für die kommunale Ebene vorgesehen, und zwar für diese Herausforderungen. Eines muss ich an dieser Stelle sagen: Die Kosten für die Flüchtlinge werden der kommunalen Ebene vom Freistaat und vom Bund voll erstattet und weitergereicht. Das muss man deutlich sagen. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Die gestiegenen normalen, tatsächlichen Kosten – Personal, Nebenkosten – belasten uns alle: die kommunale Ebene, den Landeshaushalt. Vor dieser Herausforderung stehen wir gemeinsam. Das ist für uns zwingend wichtig. Diese Situation auf der Landesebene ist für uns neu. Ziel muss es aber sein, im FAG einen Ausgleich oder eine gleichmäßige Verteilung der Lasten zu erreichen. Die gefundenen Kompromisse der Stundungen der Überführung des Straßenbaus – die hat der Minister bereits angesprochen – sind eine wichtige Unterstützungsleistung für die Kommunen. (Norbert Mayer, AfD, steht am Mikrofon.) Gerade der Straßenbau war das Modellprojekt: mehr Verantwortung in die kommunale Ebene zu geben und damit letztendlich die Verwaltungseffektivität einzufordern oder zu generieren. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen?

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