Matthias Berger
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister, eine Frage an Sie: Ist Ihnen bewusst, dass im Doppelhaushalt bereits im Jahr 2026 der gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 Sächsisches BRKG vorgesehene Betrag der Versicherungssteuer nicht an die Kommunen durchgereicht wird? Stattdessen wird das zum großen Teil für den Staatshaushalt insgesamt einbehalten. Damit würde sich die Regierung selbst nicht gesetzeskonform verhalten. – Vielen Dank. (Staatsminister Christian Piwarz: Zwischenfragen sind nicht zulässig meines Wissens nach! –
