Ronny Wähner
Es ist die Aufgabe der Landkreise, für diese Unterbringung zu sorgen. Dafür müssen die Landkreise eigene Ressourcen vorhalten. Die Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge wird aber erstattet, und zwar nach einer Pauschale. Diesbezüglich gibt es durchaus sehr unterschiedliche Fälle. Diese können Sie sich einmal von Ihrem eigenen Landkreis erklären lassen. Manche Landkreise machen sogar ein leichtes Plus, indem sie günstige Unterbringungsformen – was die tatsächlichen Kosten angeht – finden, da diese Kosten pauschal erstattet werden. Natürlich gibt es auch den anderen Fall. Aber die pauschale Erstattung hat einfach den Hintergrund, auch einen Anreiz für die Kommunen zu schaffen, möglichst kostengünstige Varianten zu wählen und zu generieren. So ist halt die Praxis. Ich wollte dem Redner aus Ihrer Fraktion dahin gehend widersprechen, da hier der Eindruck vermittelt wurde, dass die Kommunen diese Kosten in Gänze tragen müssten. So ist es nun wirklich nicht. (Zuruf AfD: Personalkosten!) – Es ist eine Aufgabe der kommunalen Ebene, und wenn ich Aufgaben habe, muss ich dafür auch eigene Ressourcen einsetzen. So ist nun einmal unser Staatssystem aufgebaut. Daran kann man nicht immer rütteln. Wenn sich jeder immer nur die Rosine herauspickt, die er gern haben will, dann kommen wir auch nicht vernünftig zueinander. Daher möchte ich fragen, welches Staatsverständnis und welche Aufgabenverteilung Sie denn vorsehen wollen. (Beifall CDU) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Möchten Sie eine zweite Frage zulassen?
