Christian Piwarz
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen: Mit Geld regiert es sich leicht, mit viel Geld noch leichter. Doch die Zeiten, in denen wir uns weniger Gedanken um eine Konsolidierung oder Ähnliches machen mussten, sind vorbei. Heute geht es um Verantwortung, um Weitsicht sowie um eine solide und tragfähige Haushaltspolitik. Es ist jetzt unsere Aufgabe, mit den uns anvertrauten Steuergeldern klug und nachhaltig umzugehen; denn eines ist klar: Wir können uns nicht aussuchen, in welchen Zeiten wir leben, aber wir können entscheiden, wie wir mit diesen Herausforderungen umgehen. Wir bringen heute den Haushaltsentwurf der Staatsregierung für die Jahre 2025/2026 in den Landtag ein. Damit beginnt das parlamentarische Verfahren, mit dem die Weichen für die Zukunft unseres Freistaates gestellt werden. Es ist – um es deutlich zu sagen – ein Doppelhaushalt in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf diese Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit des fraktionslosen Abgeordneten beträgt 1 Minute und 40 Sekunden und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf ebenfalls verteilt werden. Änderungsanträge zur Tagesordnung liegen mir nicht vor. Ich sehe auch keine Änderungsvorschläge für oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Damit ist die Tagesordtigt. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf der Entwürfe Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für (Haushaltsgesetz 2025/2026 – HG der Staatsregierung zum Doppelhaushalt 2025/2026 2025/2026 – HBG 2025/2026) der Staatsregierung Lassen Sie uns einen Blick auf die aktuelle Situation werfen: Die wirtschaftliche Lage ist angespannt. Das Bruttoinlandsprodukt geht zurück, die Inflation treibt die Preise und somit auch die Staatseinnahmen – allerdings nicht in einem gesunden, nachhaltigen Maß – in die Höhe. Dass es mit der Wirtschaft in Deutschland nicht gut läuft, spüren wir auch in Sachsen. Das schlägt sich auch in den Einnahmen des Freistaates nieder. Die Steuereinnahmen des Freistaates sind weniger von der Konjunktur getrieben, sondern vielmehr von der Inflation. Das ist ein Problem. Doch während die Einnahmesituation noch aushaltbar ist, laufen uns die Ausgaben davon – und das, meine Damen und Herren, ist ein riesiges Problem. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Die planmäßigen Personalausgaben sind durch die Tarifabschlüsse in nur einem Jahr um rund 600 Millionen Euro gestiegen. Die Ausgaben für Migration und Asyl haben im vergangenen Jahr fast den Höchststand des Jahres 2016 erreicht. Die Pflichtausgaben insgesamt übersteigen die Einnahmen erheblich. Das gilt natürlich vor allem für die Personalausgaben. Man kann es wirklich so sagen: Die Ausgaben galoppieren den Einnahmen davon, und das geht mittlerweile fast allen Bundesländern so. Das bedeutet: Wir stehen vor der Herausforderung, einen Haushalt aufzustellen, der unsere gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt, aber gleichzeitig noch politische Gestaltungsmöglichkeiten offen lässt. In dieser Situation ist es für die Politik mehr denn je Pflicht, die Einnahmen und die Ausgaben in Einklang zu bringen. Genau dies ist mit dem vorliegenden Regierungsentwurf gelungen. Wir müssen klar priorisieren, und wir müssen ehrlich sein: Nicht alles, was in der Vergangenheit möglich war, ist unter den gegebenen Umständen finanzierbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts dieser Lage haben wir bereits im Regierungsentwurf schmerzhafte, aber notwendige Entscheidungen getroffen. Die Haushaltsausgleichsrücklage von derzeit rund 1,3 Milliarden Euro wird quasi bis Ende des Jahres 2026 vollständig entnommen. Das ist keine Kleinigkeit und schon gar nicht eine Selbstverständlichkeit. Unser Notgroschen für wirtschaftlich schwierige Zeiten ist damit aufgebraucht. Ich mache dabei aus meinem Herzen keine Mördergrube. Es ist keine leichte Entscheidung für einen Finanzminister, eine solche Entscheidung zu treffen, aber diese Haushaltsausgleichsrücklage ist auch dafür gedacht, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Dinge möglich zu machen. Unter diesem Gesichtspunkt habe ich diese Möglichkeit in Betracht gezogen. Die Einzahlungen in den Generationenfonds werden aufgrund einer angepassten Anlagestrategie des Fonds über beide Jahre um eine halbe Milliarde Euro reduziert. Die Kofinanzierung von Förderprogrammen des Bundes und der EU wird abgesenkt, die Tilgung der Kredite aus der Coronanotlage wird gestreckt, die Sachaufwendungen wurden reduziert und der Aufwuchs der Personalausgaben zur Aussteuerung wurde durch die Ressorts begrenzt. Das ist eine Vielzahl an Maßnahmen, damit wir die Lasten, die jetzt auf diesem Haushalt und damit auf uns allen liegen, gleichmäßiger verteilen können. Diese Einschnitte tun weh, sie rufen Kritik hervor – und das verstehe ich. Auch ein Finanzminister hat kein Herz aus Stein, (Allgemeine Heiterkeit) und was für mich gilt, gilt ebenso für meine Ressortkolleginnen und -kollegen, die Einschnitte im Rahmen ihrer Zuständigkeiten vornehmen mussten. Ich weiß, dass alle Kabinettsmitglieder dies mit schwerem Herzen getan haben. Umso dankbarer bin ich meinen Kolleginnen und Kollegen für diese Teamleistung in finanziell herausfordernden Zeiten. Aber diese Einschnitte sind nun einmal notwendig, um den Haushalt in schwierigen Zeiten zu stabilisieren. Ich kann mich noch gut daran erinnern, als wir mit Stolz auf die besonders hohen Investitionsquoten in Sachsen verwiesen haben. Ja, wir haben genau dies immer angestrebt und werden dies auch weiterhin tun. Doch nun zwingt uns ein dramatischer Konsolidierungsbedarf zum Handeln. Aber nicht nur wir, sondern alle Bundesländer sind davon betroffen. Daher können sich die sächsischen Investitionsquoten im Ländervergleich auch weiterhin mit deutlich über 10 % im oberen Mittelfeld sehen lassen. Auch mit diesen Maßnahmen bleibt unser Haushalt handlungsfähig, denn wir haben klare Prioritäten gesetzt. Es sind Schwerpunkte unseres Regierungshandelns in finanziell angespannten Zeiten. Meine Damen und Herren! Es gibt Bereiche, in denen wir nicht sparen dürfen, weil sie das Fundament für unsere Zukunft bilden. Wir investieren gezielt in die Zukunft unserer Kinder. Bildung und Forschung erhalten insgesamt 16 Milliarden Euro. Lehrerstellen sind von den Kürzungen ausgenommen. Mehr als ein Drittel des Haushaltsvolumens – damit so viel wie noch nie – gehen damit in die Kindertagesstätten, in die Schulen, in die Hochschulen und in die Wissenschaft. Die Jugendförderung bleibt ein weiterer Schwerpunkt; denn wir haben aus der Finanzkrise und den damaligen Haushaltsverhandlungen 2009/2010 gelernt. Einschnitte bei Jugendlichen wirken lange nach und sind nur schwer zu kompensieren. Bei der Polizei, der Justiz und der Steuerverwaltung bleibt die Einstellung der Nachwuchskräfte erhalten, um unsere öffentliche Sicherheit und Verwaltung zu gewährleisten. Die Kulturraumförderung bleibt stabil, denn Kultur schafft Identität, gerade im ländlichen Raum. Die kommunalen Zuweisungen betragen in Summe 16,5 Milliarden Euro, einschließlich eines 600 Millionen Euro großen Hilfspaketes für unsere sächsischen Landkreise und Gemeinden. Das sind unsere Schwerpunkte, hier investieren wir gezielt in die Zukunftsfähigkeit unseres Freistaates. An dieser Stelle unterstreiche ich noch einmal: Wir alle hätten gern mehr Ausgaben getätigt, um den Freistaat voranzubringen und die Zukunft zu gestalten. Zur Ehrlichkeit gehört aber auch, darauf hinzuweisen, dass der Konsolidierungsbedarf für die nächsten Jahre bestehen bleibt. Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Haushalt ist ein Übergangshaushalt. Wir erkaufen uns Zeit, um notwendige Strukturreformen vorzubereiten. Die entscheidende Frage, die wir uns in Zukunft stellen müssen, lautet: Welche Aufgaben hat der Staat und welche kann er sich nicht mehr leisten? Der Staat darf sich nicht immer weiter aufblähen. Deshalb stoppen wir mit diesem Haushalt erstmals den seit 2016 alljährlichen Stellenaufwuchs und bauen sogar 382 Stellen ab. Dieser Stopp kann und darf aber nur ein Anfang sein. Der Freistaat muss sich künftig auf einen konsequenten Personalabbaupfad begeben, um den Haushalt strukturell wieder in den Griff zu bekommen. Wir müssen auch staatliche Aufgaben und Leistungen hinterfragen. Wo können wir effizienter werden? Wo müssen wir uns von Projekten trennen? Die öffentliche Hand darf der Wirtschaft nicht das Wasser abgraben. Wir brauchen eine starke Privatwirtschaft; denn dort entsteht Wertschöpfung, und dort wird das Steueraufkommen erwirtschaftet. Unser Ziel muss es sein, die Investitionsquoten wieder zu steigern, die Wirtschaft und das Handwerk vom bürokratischen Würgegriff zu befreien, um Raum für privatwirtschaftliche Entfaltung zu schaffen. Was für die Wirtschaft gilt, muss auch für die Politik gelten. Von Politikern wird zu Recht erwartet, dass sie Gestaltungswillen aufbringen. Doch dazu benötigt die Politik die notwendigen finanziellen Gestaltungsspielräume, und genau diese müssen wir uns erwirtschaften. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang kurz auf die aktuelle Debatte über das Sondervermögen für Infrastrukturmaßnahmen und die grundgesetzlichen Änderungen zur Lockerung der Schuldenbremse einzugehen. Der Regierungsentwurf konnte darauf noch nicht Bezug nehmen; wir kennen das Ausführungsgesetz zu den Grundgesetzänderungen noch nicht. Erst damit werden die Verteilung zwischen den Ländern, der Zeitrahmen und die nähere Ausgestaltung für die Länderhaushalte geregelt. Erst nach Vorlage dieser Gesetze ist es den Ländern möglich, die jeweilige Ausstattung aus dem Sondervermögen für Infrastruktur zu untersetzen. Doch eines ist jetzt schon klar: Hier gibt es zwei Seiten der Medaille zu betrachten. Ja, wir haben weiterhin einen enormen Investitionsbedarf. Doch die Aussicht darauf, Schulden zu machen, darf uns nicht dazu verleiten, falsche Prioritäten zu setzen. Es darf auch nicht dazu führen, dass wir unsere strukturellen Hausaufgaben nicht angehen. Wir dürfen nicht in alte Rituale und Denkmuster verfallen. Bereits jetzt sehen wir uns mit steigenden Zinsausgaben konfrontiert. Neue Kreditaufnahmen würden dazu führen, dass die daraus entstehenden Zinslasten zukünftige Gestaltungsspielräume stark verengen. Natürlich ist mir bewusst, dass so viel Geld im Schaufenster sehr verführerisch ist, und gerade deshalb sage ich: Trotz des Sondervermögens und anderer Dinge kommen wir an entschlossenen Strukturreformen nicht vorbei, wenn wir zukünftig generationengerecht wirtschaften wollen. Der Konsolidierungsdruck bleibt erhalten. Generationengerechtigkeit im Haushalten muss unser aller Anspruch sein. Alles andere wäre eine Hypothek für kommende Generationen. Nur wenn die nächsten Generationen von den öffentlichen Investitionen profitieren, ist es aus meiner Sicht zu rechtfertigen, sie als Nutzer auch an den Kosten zu beteiligen. Umso wichtiger ist es für die Politik, strengstens auf die effiziente Verwendung staatlicher Mittel zu achten. Ich bin schon vorhin auf den Begriff des Übergangshaushaltes eingegangen. Ich will das noch ein wenig untersetzen, weil wir mit dem, was wir jetzt vorlegen, bewusst Puffer eingebaut und Abfederungen geschaffen haben für Entscheidungen, die uns allen in nächster Zeit noch bevorstehen werden. Denn es ist leider nicht zu erwarten, dass sich die allgemeine konjunkturelle Lage binnen kurzer Zeit so erholt, dass wir tatsächlich über deutlich mehr Einnahmen verfügen werden. Deswegen, glaube ich, ist es für das weitere parlamentarische Verfahren wichtig, diesen Haushalt für die Jahre 2025/2026 nicht losgelöst von den Diskussionen zum Haushalt 2027/2028 zu betrachten, der von uns allen sehr wahrscheinlich wesentlich mehr an Entbehrungen und schwierigen Entscheidungen bereithalten wird. Das bitte ich bei den jetzigen Beratungen zu bedenken. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit wenigen Tagen hat der Haushaltsgesetzgeber nun die Möglichkeit, sich über den Regierungsentwurf zu beugen. Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, werden beraten und entscheiden. Noch kein Regierungsentwurf hat den Landtag so verlassen, wie er hineingekommen ist. Das ist eine Selbstverständlichkeit, das ist Teil der Demokratie. Doch in Zeiten einer Minderheitsregierung werden die Beratungen schwieriger und kraftraubender sein als je zuvor, und das gilt besonders in den jetzt finanziell herausfordernden Zeiten. Mehr denn je kommt es darauf an, aufeinander zuzugehen, das Gespräch zu suchen und Kompromisse zu finden. Genau das ist Teil der Demokratie. Unser aller Kompromissfähigkeit ist gefragt. Diskus zu führen und offen zu sein für die Argumente und Positionen des Gegenübers ist das Gebot der Stunde. Ich wünsche mir sehr, dass genau dies gelingen möge. Es wäre ein Novum für den Freistaat Sachsen, dass der Haushaltsgesetzgeber unter diesen Voraussetzungen einen Doppelhaushalt beschließt. Es wäre aber zugleich ein starkes Zeichen, wenn die demokratischen Kräfte eines Parlaments sich gemeinsam auf den Weg machen und die Herausforderungen meistern. Das wäre ein starkes Signal der Demokratie. (Vereinzelt Beifall CDU und SPD – Beifall Staatsregierung) Nur ein gemeinsames, verantwortungsbewusstes Handeln wird unseren Freistaat langfristig stark und handlungsfähig halten. In diesem Sinne wünsche ich gute Beratungen und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung)
