Uta Knebel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt der Entwurf zum FAG für die Jahre 2025/2026 vor. Ich möchte gleich zu Beginn meiner Rede aus dem Schreiben der kommunalen Landesverbände zitieren: „Trotz dieser Unterstützungsmaßnahmen des Freistaates können die kommunalen Landesverbände dem vorgelegten Entwurf nicht zustimmen.“ Sie müssen für sich realisieren, dass es ein Weiter-so geben soll. Damit können sie sich nicht einverstanden erklären. Wir sind genau deshalb angetreten, weil es ein Weiter-so mit uns nicht geben soll. (Beifall BSW) Die Verbände fühlen sich, gelinde gesagt, verraten. Ich glaube, dieses Gefühl führt nicht dazu, dass es eine gute Beziehung zwischen Staat und Kommunen geben kann. Die Landesverbände haben bereits im letzten Jahr mit den zuständigen Personen beraten und nach Lösungen für eine auskömmliche Finanzierung der kommunalen Ebene gesucht. Heute wissen wir: Ihre Mühe ist nicht belohnt worden. Haben sich die Verbände eine Dynamisierung der Gelder gewünscht, findet dies schlichtweg nicht statt, im Gegenteil. Sieht man sich die Schlüsselzuweisungen in den Jahren 2025/2026 in absoluter Höhe an, gibt es diesbezüglich sogar einen Rückgang der absoluten Beträge. Aber dies kann auch am Rückgang der Bevölkerung liegen – man weiß es nicht. Fazit: Die kommunale Ebene bekommt den Wunsch nach Dynamisierung nicht erfüllt. Aber wenigstens werden die Haushaltsaufstellungen auf kommunaler Ebene wohlwollend anerkannt, wenn sie auch mit negativen Ergebnissen aufwarten werden. Glaubt die Regierung selbst nicht an die Auskömmlichkeit der Finanzen für die kommunale Ebene? Ist dieser Entwurf dann doch nicht zielführend? – Offensichtlich ist das so, denn sonst würde die Aufweichung der Sächsischen Gemeindeordnung nicht stattfinden. Aber von Anfang an: Auf 162 Seiten wird dargestellt, was in das FAG formuliert wird und auf welcher Grundlage die Zahlen erarbeitet werden. Es wird sehr umfangreich erklärt, zu welchen Ergebnissen der Beirat für den kommunalen Finanzausgleich gekommen ist. Die Herangehensweise bei der Erstellung des FAG erscheint auf den ersten Blick sachgerecht, aber eben nur auf den ersten Blick. So heißt es, dass die aufgabenbedingten Ausgabenentwicklungen nicht außer Acht gelassen werden sollen. Deshalb werden Veränderungen im Aufgabenbestand und die Entwicklung der notwendigen Ausgaben im Verhältnis zwischen Freistaat und den Gemeinden und Landkreisen in regelmäßigem Abstand von zwei Jahren regelgebunden durch den Beirat für den kommunalen Finanzausgleich geprüft. Es gibt sogar Fälle, in denen das aller sechs Jahre geprüft wird. Allein diese Vorgehensweise erscheint sehr fragwürdig. Sieht man sich dann die Zahlen an, auf die sich bezogen wird, wird es für mich immer abenteuerlicher. Es werden Werte aus den Jahren bis 2021 herangezogen. Was soll diese umfangreiche Arbeit mit diesem langen historischen Bezug? Was überdies befremdlich ist, sind die vielen verschiedenen Jahreszahlen bei der Ermittlung der Ausgaben, faktisch bis 2021, und Einnahmen aus 2023. Ist es sachgerecht, so vorzugehen? Wie kann von einer auskömmlichen Finanzierung die Rede sein, wenn Kostengrößen bei der Festlegung der neuen Werte genommen werden, die aus sechs Jahren stammen und älter als drei Jahre bzw. sogar acht Jahre sind? Bei der Betrachtung durch einen Wirtschaftsprüfer würden die Zahlen des vergangenen Jahres herangezogen, um eine Firma zu bewerten und einen Jahresabschluss zu erstellen. Hier werden Beträge vor dem Jahr 2021 herangezogen. Liegt hierin möglicherweise die Ursache, dass die auskömmliche Finanzierung nicht vorliegen kann bzw. auf einer falschen Basis erstellt wurde? Das Ergebnis der umfangreichen Herleitung ist, dass nunmehr der Eindruck entsteht, dass es die angestrebte gleichmäßige Verteilung weder zwischen Staat und Kommunen noch zwischen Großstadt und ländlichem Raum gibt und auch in Zukunft nicht geben wird. Aus unserer Sicht ist das Ziel also verfehlt. 43 % der Schlüsselzuweisungen erhalten 35 % der Bevölkerung. Sie gehen nämlich in die Großstädte Leipzig, Dresden und Chemnitz. Die Finanzkraft der Großstädte liegt weit über dem der Gemeinden des ländlichen Raumes, und dennoch wird sie über Gebühr bedacht. Wenn ich mir anschaue, welche Gemeinden abundant sind, also ihre Steuergelder abgeben müssen, sind es meistens Städte und Gemeinden mit weniger als 20 000, meistens sogar nicht einmal 10 000 Einwohnern. Kann es sein, dass der Fokus hier tatsächlich falsch gelegt wird? Um es vorwegzunehmen: Die Probleme von Großstädten sind deshalb nicht kleiner. Es wird aber mit dieser Art und Weise der Gestaltung der Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen kein guter Weg beschritten. Anhand des vorliegenden Gesetzentwurfes entsteht der Eindruck, dass die Mehrkosten bei der Kinderbetreuung, den Sozialleistungen und dem Personal allein durch die Kommunen, die Landkreise und die kreisfreien Städte getragen werden sollen. Der Freistaat will den Landeszuschuss für die Kinderbetreuung bei einem 9-Stunden-Platz erst ab August 2026 um 55 Euro erhöhen. Die Tariferhöhung und die Steigerung der Betriebskosten bleiben somit vollständig bei den Kommunen. In anderen Bereichen sieht es nicht anders aus. 50 % der Mittel aus dem Kulturraumgesetz werden ebenfalls an die drei Großstädte ausgegeben. Diese Gelder sollten aber für den ländlichen Raum zur Verfügung stehen. Wie soll das funktionieren? Vereine und Verbände der sozialen Jugendarbeit pfeifen aus dem letzten Loch. Einrichtungen bleiben tageweise geschlossen, weil die Kommunen kein Geld mehr für die freiwilligen Aufgaben haben. Die psychologische Betreuung steht vor dem Aus, weil in 2025 die Zuschüsse nicht kommen. Es brechen immer mehr Angebote in der Fläche weg; einmal weg, sind sie für die Menschen verloren. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit.
