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Plenarprotokoll 8/54

11.09.2026 · 75 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (10)CDU (8)Die Linke (5)Thüringen.Gerecht (4)SPD (3)fraktionslos (3)

Dr. Thadäus Rudolf König

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 54. Sitzung des Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Frau Abgeordnete Gerbothe und Herr Abgeordneter Thomas betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben Herr Abgeordneter Laudenbach, Herr Abgeordneter Worm zeitweise und Herr Minister Tischner zeitweise mitgeteilt. Hinweise zur Tagesordnung: Für die heutige Sitzung wurde festgelegt, den Tagesordnungspunkt 20 als ersten, den Tagesordnungspunkt 17 als zweiten und den Tagesordnungspunkt 6 als dritten und damit letzten Punkt aufzurufen. Kommen wir nun zur Feststellung der Tagesordnung. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann können wir in die Tagesordnung einsteigen und ich rufe auf Tagesordnungspunkt 20 Antrag der Landesregierung - Drucksache 8/4125 Ist Begründung gewünscht? Ja. Gut, der Minister hat sich entschieden, in seinen Redebeitrag auch die Begründung einfließen zu lassen. Dann eröffne ich hiermit die Aussprache und gebe Herrn Abgeordneten Geibert für die Fraktion der CDU das Wort.

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Lennart Geibert CDU

Entwurf der Rahmenvereinbarung VI zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes (Laufzeit vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2034)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, heute legt uns die Landesregierung die neue Rahmenvereinbarung VI vor. Mit ihr entscheiden wir über einen zentralen Teil der Zukunft unseres Wissenschaftsstandorts in Thüringen. Es geht um zehn staatliche Hochschulen und Universitäten, um Forschung, um Lehre. Es geht um 10.000 Studenten und Beschäftigte. Es geht aber ebenso um die wichtige Frage, wie Thüringen in den nächsten Jahren Fachkräfte gewinnt und im Land hält, Innovationen ermöglicht und damit auch den Wissenschaftsstandort Thüringen dauerhaft stärkt. Die Thüringer Hochschulen stehen dabei vor tiefgreifenden Veränderungen. Die Zahl der Studenten ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Der Wettbewerb um junge und talentierte Menschen nimmt spürbar zu und gleichzeitig steht leistungsfähige Forschung unter wachsendem Kosten- und Finanzierungsdruck. Die hier vorliegende Rahmenvereinbarung VI setzt aus unserer Sicht an den richtigen Stellschrauben an. Wir brauchen Hochschulen mit klaren Profilen, eine stärkere Kooperation untereinander und zugleich langfristige Planungssicherheit. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein zentraler Punkt für uns ist die Fachkräftegewinnung und -sicherung. Die Hochschulen im Freistaat sollen künftig stärker dazu beitragen, dass junge Menschen nicht nur zum Studieren nach Thüringen kommen, sondern nach ihrem Abschluss möglichst auch hierbleiben. Die Internationalisierung an den Hochschulen ist für unser Land besonders dann ein Erfolg, wenn es gelingt, internationale Studenten nach ihrem Abschluss für eine berufliche Zukunft in Thüringen zu halten. Der Schlüssel dafür ist die frühzeitige Verbindung mit der regionalen Wirtschaft, die gesellschaftliche und kulturelle Integration vor Ort und ganz besonders der Erwerb der deutschen Sprache. Deshalb ist es wichtig, dass fremdsprachige Studiengänge künftig stärker mit studienbegleitender Deutschförderung verbunden werden. So soll ab dem Wintersemester 2028/2029 insbesondere in englischsprachigen Masterstudiengängen grundsätzlich ermöglicht werden, das Sprachniveau B1 zu erreichen. Sprache ist ein wesentlicher Schlüssel für Integration und für den erfolgreichen Zugang zum Thüringer Arbeitsmarkt. Sie entscheidet deshalb auch mit darüber, ob aus einem Studienaufenthalt eine dauerhafte berufliche Perspektive in Thüringen wird. Auch bei der Lehrkräftebildung setzt die Vereinbarung einen klaren Akzent. Die Studienangebote sollen sich stärker als bisher am tatsächlichen Bedarf orientieren, insbesondere in den wichtigen Mangelfächern. Damit setzen wir an den Hochschulen fort, was wir bei der Gewinnung von Fachkräften in den Schulen bereits begonnen haben. Gleichzeitig sollen da, wo es sinnvoll und notwendig ist, Weiterbildungsangebote für Seiten- und Quereinsteiger ausgebaut werden. Bei Digitalisierung und künstlicher Intelligenz stoßen auch wir auf veränderte Bedingungen, die angemessen in der Rahmenvereinbarung behandelt werden. Die Rahmenvereinbarung greift diese Entwicklung ausdrücklich auf. Die Hochschulen sollen KI nun stärker in Forschung, Lehre und Verwaltung einsetzen. Studenten sollen künftig systematisch Kompetenzen im Umgang mit Daten und digitalen Werkzeugen und künstlicher Intelligenz erwerben. Gleichzeitig sollen die Hochschulen KI nutzen, um ihre Prozesse in der Verwaltung effizienter zu gestalten. Neue Forschungs- und Lehrformen können künftig gezielter mithilfe von KI erschlossen und angewendet werden. Thüringen darf bei dieser Entwicklung nicht hinterherlaufen, sondern muss seine Hochschulen in die Lage versetzen, die Chancen künstlicher Intelligenz innovativ zu nutzen und gleichzeitig verantwortungsvoll mit ihren technischen, rechtlichen und ethischen Herausforderungen umzugehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, entscheidend ist für uns vor allem aber auch die finanzielle Stabilität der Hochschulen. Für die Jahre 2027 bis 2031 stellt ihnen der Freistaat in mehr als 3,1 Milliarden Euro bereit. Was dabei aber mindestens genauso wichtig ist: Diese Mittel sollen vor zusätzlichen Kürzungen, Einsparungen und Haushaltssperren in Form von globalen Minderausgaben geschützt werden. Gerade in einer schwierigen finanziellen Lage ist das ein wichtiges Signal der Verlässlichkeit an unseren Hochschulen. Es gibt ihn für die kommenden Jahre eine belastbare Planungssicherheit. Auch die notwendige stärkere Kooperation von Hochschulen wird mit einem eigenen Budget unterlegt. Das neue Strategie- und Kooperationsbudget wächst von rund 5 Millionen Euro im Jahr 2027 auf 9 Millionen Euro im Jahr 2031. Damit wird Kooperation nicht nur gefordert, sondern auch gezielt finanziell unterstützt. Hochschulen, die gemeinsam Strukturen entwickeln, zusammenlegen und teilen und ihre Angebote besser aufeinander abstimmen, sollen dafür auch die nötige Unterstützung erhalten. Kooperation heißt aber hier, keinesfalls die Aufgabe oder Schließung von Standorten. Die Rahmenvereinbarung betont ausdrücklich, dass Identität, Profil und Standort der einzelnen Hochschulen gewahrt bleiben. Unser Ziel sind auch künftig zehn starke Universitäten und Hochschulen an starken Standorten, die zugleich wesentlich intensiver als gemeinsamer Thüringer Wissenschaftsraum zusammenarbeiten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die neue Rahmenvereinbarung erstmals die prognostizierten Versorgungsausgaben separat ausweist. Diese steigen von rund 51,7 Millionen im Jahr 2027 auf rund 71,9 Millionen im Jahr 2031, also um rund 40 Prozent. Das schafft zunächst einmal Transparenz über einen Kostenblock, der einen erheblichen Teil des finanziellen Aufwuchses bindet. Hier würden wir uns freuen, darüber ins Gespräch zu kommen, ob die Versorgungsausgaben nicht langfristig im Einzelplan 17 besser aufgehoben wären. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die vorliegenden Zahlen sind für uns eine belastbare Grundlage, aber kein Schlusspunkt. Wir wissen heute nicht, wie sich Tarifabschlüsse, Energiepreise und Bewirtschaftungskosten in den kommenden Jahren tatsächlich entwickeln. Gerade Tarif- und Besoldungsentwicklungen können die Hochschulen in den kommenden Jahren erheblich belasten. Deshalb werden wir genau beobachten müssen, in welchem Verhältnis die tatsächliche Kostenentwicklung zu den vereinbarten Mittelaufwüchsen steht. Deshalb ist die Beratung im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur besonders wichtig. Dort werden wir genauer prüfen, wie tragfähig die finanzielle Ausstattung und die vorgesehenen Strukturveränderungen sind, wie Kooperationen praktisch umgesetzt werden können und wie wir stärkere Profile mit verlässlicher Standortsicherheit verbinden. Wir unterstützen ausdrücklich die Richtung dieser Rahmenvereinbarung – mehr Kooperation, mehr Profilbildung, ein stärkerer Fokus auf Fachkräftesicherung, Transfer, künstliche Intelligenz verbunden mit finanzieller Stabilität und Planungssicherheit. Aber eine Vereinbarung mit einer Laufzeit bis 2034 verdient eine gründliche parlamentarische Beratung. Deshalb wollen wir die kommenden Beratungen nutzen, um offene Fragen zu klären und insbesondere über die finanzielle Entwicklung mit den Hochschulen und der Landesregierung ins Gespräch kommen. Danke schön. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Entwurf der Rahmenvereinbarung VI zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes (Laufzeit vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2034)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Geibert. Als Nächstes rufe ich Herrn Abgeordneten Dr. Dietrich für die Fraktion der AfD auf.

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Dr. Jens Dietrich AfD

Entwurf der Rahmenvereinbarung VI zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes (Laufzeit vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2034)

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste in Nah und Fern, die Rahmenvereinbarung VI, über die wir heute beraten, hat 34 Seiten. Die Rahmenvereinbarung V hatte 22 Seiten. Die Vereinbarung betrifft dieselbe Anzahl an Hochschulen. 17 Pflichtabschnitte damals, 18 heute. Aber anderthalbmal soviel Text. In der Präambel des neuen Vertrags steht ein Versprechen – ich zitiere –, „jede neu begründete Pflicht durch den Wegfall, die Vereinfachung oder die Zusammenführung bestehender Pflichten zu kompensieren.“ Pflichten, die weggefallen sind, habe ich nicht entdecken können, neu geschaffene dagegen reichlich: eine erweiterte Geschäftsstelle der Landespräsidentenkonferenz mit Datenanalyse und Kennzahlenmonitoring, eine Servicestelle Chancengerechtigkeit, ein aktives Diversitätsmanagement mit eigenen Strukturen, Zuständigkeiten und Meldemechanismen, eine einheitliche Forschungsinformationsplattform, Wirkungskennzahlen für jedes Kooperationsvorhaben, eine jährliche Rücklagenplanung und eine jährliche Fortschreibung der Entwicklungspläne, vorzulegen am 31. Mai. Sieben neue Strukturen, keine gestrichene Pflicht und die Servicestelle bezahlen die Hochschulen aus eigenem Budget. Tja, ich habe im Dezember zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V gesagt: Das Versprechen zum Bürokratieabbau sei, als würde man Gackern, ohne ein Ei zu legen. (Beifall AfD) Neun Monate später ist das Ei immer noch nicht da. Der Stall ist nur größer und die Hühnerleiter dreckiger geworden. (Beifall AfD) Zweitens, die Laufzeit: Acht Jahre soll dieser Vertrag gelten. Basierend auf den Erfahrungen mit der Vereinbarung V wäre eine Laufzeit bis 2030 sinnvoll – sofern die Legislatur überhaupt bis zum Ende 2029 hält. Über die Vorstellungen zur Finanzierung möchte ich mich noch nicht im Detail auslassen, da warte ich mal auf die Ausführungen im Ausschuss. Klar ist aber, dass perspektivisch der Gürtel enger gezogen werden muss und wir uns auf die wirklichen Aufgaben der Hochschulen konzentrieren sollten. Interessant ist aber folgender Punkt: Über die Finanzierung ab 2032 wird– ich zitiere – „auf Grundlage des Evaluationsergebnisses nach Ziffer 2.2 Abs. 9“ verhandelt. Und dort wird bis Mitte 2030 bewertet, ob die Hochschulen genug kooperiert haben. Drei Seiten vorher versichert derselbe Vertrag: „Kooperation[…] [wird] nicht administrativ verordnet“, die Hochschulen seien in der Wahl ihrer Partner frei. Beides zusammen kann nicht stimmen. Schizophrenie ist offensichtlich der Politikstil der neuen, noch namenlosen Koalition, basierend auf einseitigem Sprachakt. (Beifall AfD) Die Rahmenvereinbarung V kannte keinen Abschnitt „Hochschulen in der Gesellschaft“. Die Rahmenvereinbarung VI hat einen: „Die Hochschulen verstehen sich als gesellschaftliche [Akteure], die […] zur Stärkung von Demokratie, offener Gesellschaft und nachhaltiger Entwicklung beitragen.“ Sie sollen eine Rolle in gesellschaftlichen Transformationsprozessen einnehmen, nicht als Reagierende, sondern – Zitat – „als mitgestaltende Akteurinnen“. Ich habe an dieser Stelle am 4. Dezember letzten Jahres gesagt: „Hochschulen haben einen gesellschaftlichen […], aber keinen gesellschaftspolitischen Auftrag“. Neun Monate später steht der gesellschaftspolitische Auftrag im Vertrag. Das war eine Mahnung, keine Anleitung. (Beifall AfD) Dazu kommt Diversitätsmanagement als Pflicht, das Kaskadenmodell, verankert in den Satzungen, um mindestens 30 Prozent der neu zu besetzenden Professuren mit Frauen. Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes kennt drei Maßstäbe für ein öffentliches Amt: Eignung, Befähigung, fachliche Leistung. Das Geschlecht, ein fluider Geisteszustand oder die Abstammung ist keiner davon. (Beifall AfD) Anderes Thema – in der Rahmenvereinbarung V heißt es: „Das Land setzt für den Hochschulbau bedarfsgerecht […] Mittel […] ein.“ Jetzt heißt es: „Das Land unternimmt alle Anstrengungen, […] Mittel […] einzusetzen.“ Aus einer Zusage ist eine Bemühung geworden. Ja, Sie bemühten sich. Eine Zahl für den Hochschulbau steht auf keiner der 34 Seiten und das Wort „Sanierungsstau“ kommt kein einziges Mal vor. Dafür aber die hohe Priorität von Bauvorhaben, die einen Beitrag zu Klima- und Ressourcenschutz, Energieeffizienz und CO -Reduzierung leisten. In der Rahmenvereinbarung V waren Umwelt- und Nachhaltigkeitseffekte 2 lediglich in den Blick zu nehmen. Jetzt entscheiden sie über die Reihenfolge. Kein Betrag zugesagt, aber schon festgelegt, wofür er zuerst ausgegeben wird. Das undichte Dach, die keimigen Toiletten oder das alte Labor kommen nach der Dämmung oder dem Solardach. Und weil es offenbar schnell in Vergessenheit geraten ist: Was hat der Landtag am 18. Dezember in der Drucksache 8/2667 beschlossen? Die Entlastung bei Energie- und Tarifsteigerungen, die Prüfung von Studierendenwerk und Klinikum aufzunehmen und den Sonderlastenausgleich. Nichts davon wurde im Vertrag angegangen. Ja, an diesem Vorschlag haben sich offensichtlich die ökosozialistischen Gesellschaftsklempner von schwarz bis dunkelrot ausgetobt. (Beifall AfD) Die Hochschulen haben den Auftrag, für eine zukunftsfähige Ausbildung und für gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Mehrwert zu sorgen. Dieser kann nur auf faktenbasierter Lehre und Forschung erfolgen, nicht auf dem Totholz der Wissenschaften von Gender, Diversität, Klimasteuerung durch Kohlendioxid oder einer verlässlichen und günstigen Energieversorgung durch Zappelstromquellen. Wir haben schon die Rückepferde angespannt, um das Totholz aus dem Hochschulwald zu bringen und stimmen der Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Entwurf der Rahmenvereinbarung VI zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes (Laufzeit vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2034)

Vielen Dank, Herr Dr. Dietrich. Als Nächstes rufe ich Herrn Abgeordneten Schaft für die Fraktion Die Linke auf.

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Christian Schaft Die Linke

Entwurf der Rahmenvereinbarung VI zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes (Laufzeit vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2034)

Vielen Dank. Herr Präsident, werte Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream! Herr Dietrich, ich glaube, ich kann Ihre Rede nur kurz damit zusammenfassen: faktenbasierte Lehre und Forschung, das ist Ihnen ein Fremdwort und natürlich haben Hochschulen einen gesellschaftspolitischen Auftrag, sie sind nämlich Teil von Gesellschaft und nicht losgelöst davon. Ihre Rede hat aber nur gezeigt, dass Sie Hochschulen auf das zurechtstutzen wollen, was nach Ihrem Weltbild dann noch übrigbleibt. Wir werden das aber hier nochmal ausreichend und hinreichend beim nächsten Tagesordnungspunkt diskutieren. Herr Minister Tischner, ich hätte mir natürlich gewünscht, dass Sie die 5 Minuten zur Begründung nutzen. Wir reden hier nämlich nicht nur über einen kleinen Aspekt auf dieser Tagesordnung, sondern tatsächlich über eine halbe Milliarde Euro, die den Hochschulen in Thüringen in den nächsten Jahren jährlich zur Verfügung gestellt werden soll. Ich glaube, da hätte es sich schon gelohnt, die 5 Minuten zu nutzen. Ich will aber trotzdem – und das wird Sie jetzt nicht verwundern – mächtig Wasser in den Wein gießen, wenn wir uns mal genauer angucken, was hier vorliegt, denn es gibt einen entscheidenden Satz. Der Kollege Geibert hat gerade die Herausforderungen, vor denen die Hochschulen in Thüringen stehen, hinlänglich umschrieben und der zentrale Satz aus der Rahmenvereinbarung ist – Zitat –: „Voraussetzung hierfür sind eine verlässliche Finanzierung im Rahmen der Haushaltslage des Landes, geeignete strukturelle Rahmenbedingungen sowie eine strategische Partnerschaft zwischen Land und Hochschulen.“ Dann müssen wir aber mal genau hinschauen. Verlässliche Finanzierung ist nämlich mehr als die Frage, über wie viele Jahre Geld zugesichert wird und Geld fließt, wenn – und dazu werde ich gleich auch noch mal ausführen – wir aber faktisch davorstehen, dass wir über mehrere Jahre von Nullrunden reden. Denn die Landesregierung bricht auch mit dieser Rahmenvereinbarung eine Entwicklung der letzten zehn Jahre unter Rot-Rot-Grün mit jährlichen Steigerungen von vier Prozent plus zusätzlichen Hilfen in Krisenzeiten. Ich erinnere hier an die zusätzlichen Gelder, als die Hochschulen auch mit steigenden Energiekosten belastet waren. Auf dem Papier stehen jetzt jährliche Steigerungen von grob gemittelt 1,5 Prozent pro Jahr. Das ist erstens schon mal weniger als in den vergangenen Jahren. Ein relevanter Teil, und den hat sogar der Kollege Geibert schon angesprochen, ist aber die Frage des Umgangs mit dem Versorgungsausgaben. Ich habe jetzt sehr genau zugehört und Sie haben gesagt, Sie würden sich langfristig wünschen, dass die Versorgungsausgaben im Einzelplan 17 sind. Ich glaube, wir haben aber nicht die Zeit, um langfristig darüber zu reden, sondern wir müssen jetzt eine Lösung für die Versorgungsausgaben finden. Das ist auch, was uns die Hochschulen gerade spiegeln. Wenn wir das noch von den Steigerungen abziehen, das will ich nochmal sagen – der Kollege Voigt sitzt jetzt als Ministerpräsident neben mir: Ich kann mich sehr gut an die wissenschaftspolitischen Debatten der letzten beiden Legislaturen erinnern, in denen uns von Ihnen dann immer vorgerechnet wurde, dass die 4 Prozent eigentlich obsolet sind, weil sie von den Versorgungsausgaben aufgefressen werden. Und jetzt haben wir hier 1,5 Prozent Steigerung und da ist es aber kein Problem mehr, dass sie nämlich nur transparent ausgewiesen, aber nicht ausgenommen sind. Und wenn man das nämlich wirklich dann mal runterrechnet, dann kommen wir noch auf eine Steigerung von ca. 0,7 Prozent pro Jahr. Und warum ist das jetzt das entscheidende Problem? Wir haben Tarifrunden gehabt, wo Beschäftigte völlig zu Recht bessere Löhne erkämpft haben. – Ja, da kann man mal einen Applaus geben für die Beschäftigten an den Thüringer Hochschulen. (Beifall Die Linke) Wir wissen aber auch, dass wir in den nächsten Jahren sicherlich auch an der einen oder anderen Stelle krisenbedingte Kostensteigerungen oder aber auch Inflation haben, und dann wird es eben gleich sehr konkret, was dann die Folge ist, nämlich nicht verlässliche Finanzierung der Thüringer Hochschulen, sondern – und das ist das, was mir bereits auch gespiegelt wird, auch aus den Hochschulen heraus – die Sorge um Stellen- und Wiederbesetzungssperren, um die Einschränkung beim Lehrangebot für Studierende und damit auch eine zusätzliche Belastung von Beschäftigten in Lehre, Forschung und Verwaltung. Dann gibt es noch einen relevanten Satz in der Rahmenvereinbarung, auch den will ich noch mal zitieren: „Bei etwaigen Kostensteigerungen […] entwickeln sie“ – gemeint sind die Hochschulen – umgehend hochschulindividuelle Konzepte, um diese mit den verfügbaren Finanzressourcen aufzufangen.“ Den kann man auch übersetzen, sprich, das Land lässt dann die Hochschulen allein mit den steigenden Kosten und die Folgen sind dann eben Einsparungen mit der Rasenmäher-Methode. Und da kommen wir zum zweiten zentralen Problem: Ich hatte am Anfang des Prozesses, der jetzt über zwei Jahre ging, schon ein Stück weit Hoffnung, weil ich am Anfang das große Gefühl hatte, dass alle, der politische Raum hier im Landtag, das Ministerium und die Hochschulen, sich an einer Stelle einig sind, auch bis hin in die Ebene der Beschäftigten und Studierenden. Wir stehen vor einem Umbruch und die Thüringer Hochschullandschaft muss sich verändern. Am Ende liegt jetzt aber eine Rahmenvereinbarung vor, die aus unterschiedlichen Gründen – und ich will an der Stelle keine Schuld einseitig zuweisen – der kleinste gemeinsame Nenner mit einer Finanzierung ist, die ich gerade ausgeführt habe, am Ende nicht reicht und vor allem für eine Sache nicht ausreicht, nämlich strukturierte Kooperationsprozesse anzugehen, wenn jetzt am Ende in den nächsten Jahren die Hochschulen danach gucken müssen, welche Drittmittelstelle nicht wieder besetzt wird, welche Professur ausläuft, die dann nicht wieder besetzt wird. Das hat mit einer strukturierten Entwicklung an den Thüringer Hochschulen nämlich nichts zu tun. (Beifall Die Linke) Und ich sage es auch: Kooperation ist wichtig und Kooperation ist gewollt, aber sie lässt sich nicht herbeisparen, denn Kooperation gibt es eben nicht zum Nulltarif und schon gar nicht, wenn sie dann danach am Ende läuft oder nur noch laufen kann, welche Stelle als Nächstes in der Zeitabfolge eingespart werden muss. Deswegen ist es ein Irrglaube, zu sagen, die Kooperation kann mit dem, was vorgelegt ist, tatsächlich gelingen, wenn jetzt am Ende durch die genannten Gründe faktisch Geld fehlt, um Strukturen zusammenzuführen, wobei es eigentlich am Anfang zur Kooperation erst mal mehr Geld braucht, um dann die erhofften Synergieeffekte auch zu haben. Deswegen werden wir sehr grundsätzlich im Bildungsausschuss über das Geld sprechen müssen. Und ich bin auch sehr dankbar, dass auch gestern die Petentinnen/Petenten der Petition zu einer zukunftsfähigen und verlässlichen Hochschulfinanzierung uns hier ihre Petition vor dem Thüringer Landtag übergeben haben. Ich bin dann auch noch dazu gestoßen. Über 2.800 Unterschriften wurden gesammelt, um zu sagen, es braucht vor allem jetzt in der Situation eins: eine verlässliche Finanzierung, eine Substanz statt Sparlogik und vor allem einen transparenten Prozess bei der Frage der Reformen. (Beifall Die Linke) Das sind auch die Forderungen, die wir als Fraktion Die Linke teilen und die wir auch in den Ausschussberatungen, die dann anstehen, mit einbringen werden: einerseits wirklich endlich, nicht langfristig, sondern jetzt eine Lösung für die Versorgungsausgaben zu finden, krisenbedingte Sonderlasten auch zukünftig zu finanzieren, die finanzielle Steigerung pro Jahr tatsächlich noch mal sich genauer anzuschauen und eigentlich höher aufzustellen und dann Kooperationen noch intensiver an dieser Stelle zu unterstützen. Dann will ich noch eine Sache sagen, auch verbindlichere Maßnahmen für gute Arbeit in der Wissenschaft noch mit in der Rahmenvereinbarung aufzunehmen. Denn ich finde, an ein paar Stellen bleiben Sie da hinter dem der letzten Rahmenvereinbarung zurück. (Beifall Die Linke) Und ich will noch, Herr Geibert, weil Sie das auch angesprochen haben, die letzten Minuten dafür nutzen und sagen, auch weitere Punkte im vorgelegenen Entwurf müssen wir noch mal intensiv diskutieren. Wenn wir über Lösungen für soziale Unterstützungsangebote für Studierende sprechen, müssen wir die Schlussfolgerungen aus dem guten Projekt der Hochschulsozialarbeit in Nordhausen ziehen. Ich will aber auch das veraltete Bild der Fachhochschulen aus den 90er-Jahren, die mal kurz angerufen haben, überwinden, wonach Fachhochschulen auf ihre Rolle als Ausbildungsorte für den regionalen Arbeitsmarkt reduziert werden. Und ich glaube, auch bei der Lehrkräftebildung bleiben wir noch hinter den Kooperationsmöglichkeiten zurück. Eine moderne Lehrkräftebildung kann mehr, vor allem, wenn sie – Herr Tischner, ich weiß, dass wir da ein Dissens haben, aber das werden Sie sich anhören müssen – schulstufen- statt schulartbezogen läuft; das müssen wir tatsächlich gucken. (Beifall Die Linke) Ein letzter Punkt – auch noch ein Pferdefuß an der Rahmenvereinbarung –: Die Finanzierungszusagen der …

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Dr. Thadäus Rudolf König

Entwurf der Rahmenvereinbarung VI zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes (Laufzeit vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2034)

Herr Abgeordneter Schaft, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Christian Schaft Die Linke

Entwurf der Rahmenvereinbarung VI zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes (Laufzeit vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2034)

… auch eingehalten werden. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Entwurf der Rahmenvereinbarung VI zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes (Laufzeit vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2034)

Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Liebscher für die Fraktion der SPD auf.

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Lutz Liebscher SPD

Entwurf der Rahmenvereinbarung VI zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes (Laufzeit vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2034)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne, sehr geehrter Herr Prof. Benz, die Rahmenvereinbarung zwischen dem Land und seinen staatlichen Hochschulen – das haben wir jetzt schon gehört – gehört zu den wirklich wichtigsten Grundlagen unserer Hochschulpolitik. Unsere zehn staatlichen Hochschulen brauchen Planungssicherheit, auch das hat die Debatte schon gezeigt. Sie müssen wissen, mit welchen Rahmenbedingungen sie in den kommenden Jahren arbeiten können. Das gilt für die Studienangebote und Berufungen, das gilt für das Personal und die Forschungsmöglichkeiten und nicht zuletzt auch für die Investitionen und für ihre strategische Entwicklung. Der nun vorgelegte Entwurf schafft dafür eine Grundlage bis zum Jahr 2034. Das begrüßen wir als SPD-Fraktion ausdrücklich. Auch inhaltlich finden sich viele Punkte, die wir als SPD für wichtig halten. Das gilt für gute Arbeit und den Grundsatz, dass Daueraufgaben in der Regel von unbefristet Beschäftigten wahrgenommen werden sollen. Es gilt für Chancengleichheit, Diversität und Inklusion und es gilt dafür, die Bedingungen für ein erfolgreiches Studium noch stärker als bisher in den Blick zu nehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemeinsam mit dem Studierendenwerk müssen Beratungsund Unterstützungsangebote weiterentwickelt werden, ausdrücklich auch im psychosozialen Bereich. Wir begrüßen die stärkere Verbindung von Hochschulpolitik und Fachkräftesicherung. Gerade unsere Fachhochschulen übernehmen hier eine wichtige regionale Funktion. Ihre anwendungsorientierte Praxisnähe und die Zusammenarbeit mit den Unternehmen und Einrichtungen vor Ort sind für Thüringen von großer Bedeutung und der Entwurf trägt dem Rechnung. Auch die bessere Integration internationaler Studierender und ihre Bindung an Thüringen sind uns ein wichtiges Anliegen. Wir wollen junge Menschen aus aller Welt für ein Studium bei uns gewinnen, also müssen wir ihnen auch Perspektiven eröffnen, nach dem Abschluss hier leben und arbeiten zu können. (Beifall SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, selbstverständlich gehören die Themen „Digitalisierung“ und „künstliche Intelligenz“ in eine Rahmenvereinbarung, die weit in die 2030er-Jahre hineinreichen soll. Dass Lehre, Forschung und Verwaltung dabei gemeinsam betrachtet werden, halten wir für sinnvoll und notwendig. Und wir unterstützen ausdrücklich den Ansatz, die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen weiter auszubauen. Bei IT, bei Bibliotheken und bei Verwaltungsleistungen liegen solche Möglichkeiten auf der Hand und werden auch längst praktiziert. Auch in Forschung und Lehre können Kooperationen sinnvoll sein. Entscheidend ist für uns dabei aber doch, dass diese Kooperationen fachlich getragen werden und freiwillig entstehen. Genau das hält der vorliegende Entwurf fest. Dabei ist auch klar: Die einzelnen Hochschulstandorte und ihre jeweils traditionellen Identitäten sollen gewahrt bleiben. Daran werden wir die weitere Umsetzung der Rahmenvereinbarung auch messen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein zentraler Punkt im Entwurf der Rahmenvereinbarung müssen wir im weiteren Verfahren aber sehr gründlich beraten. Das ist die Finanzierung. Für die Jahre 2027 bis 2031 sind jährliche Steigerungsraten zwischen 1,24 und 1,75 Prozent vorgesehen. Das ist deutlich weniger als die 4 Prozent pro Jahr in der Rahmenvereinbarung V und auch weniger als die 3,5 Prozent im Verlängerungsjahr 2026. Die Hochschulen haben steigende Tarif- und Personalkosten. Energie, Bewirtschaftung, Geräte und Bauunterhalt werden ebenfalls nicht billiger. Wir werden deshalb diskutieren müssen, ob der vorgesehene Finanzrahmen ausreicht, um den heutigen Leistungsstand dauerhaft zu sichern und den Hochschulen darüber hinaus echte Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen. Planungssicherheit braucht eine verlässliche finanzielle Grundlage. Wenn Hochschulen Kostensteigerungen dauerhaft aus ihren bestehenden Budgets auffangen müssen, wächst der Druck auf Personal, auf Lehrangebot, auf Material und auf die Investitionen. Das ist auch etwas, was die Petenten gestern mit ihrer Petition vor dem Landtag deutlich gemacht haben, dass das ein Thema ist, das alle umtreibt. Ja, es stimmt, der Landeshaushalt steht selbst unter erheblichem Druck. Das wissen wir. Die Finanzierungsfrage der Hochschulen ist damit für uns aber dennoch noch nicht abschließend beantwortet. Hier besteht weiterer Gesprächsbedarf. Das gilt im Übrigen auch für die Rücklagen. Der Entwurf sieht beim Übergang zur neuen Rahmenvereinbarung sehr weitgehende Regelungen zur Rückführung vorhandener Mittel vor. Rücklagen der Hochschulen sind häufig Teil mehrjähriger Planungen. Sie dienen Investitionen in Geräte und Bauvorhaben oder auch den notwendigen Eigenanteilen. Hier müssen wir sehr genau darauf achten, dass verantwortungsvolle Haushaltsführung und langfristige Planung nicht erschwert werden. Diese und weitere Fragen gehören auch nach unserer Auffassung im Wissenschaftsausschuss weiter diskutiert. Dort wollen wir den Entwurf gründlich beraten. Wir wollen die Hochschulen und weitere Beteiligte im Verfahren anhören. Wir wollen vor allem klären, wo es bis zur abschließenden Entscheidung noch Änderungen oder Präzisierungen braucht. Das Ziel ist also klar: Thüringen braucht zum 1. Januar 2027 eine neue Rahmenvereinbarung. Sie muss unseren Hochschulen verlässliche Perspektiven geben und ihre Leistungsfähigkeit für die kommenden Jahre sichern, denn sie sind für die positive Entwicklung des Freistaats enorm wichtig. Deshalb beantragen auch wir die Überweisung an den zuständigen Wissenschaftsausschuss. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Entwurf der Rahmenvereinbarung VI zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes (Laufzeit vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2034)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Liebscher. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Herr Abgeordneter Quasebarth für die Fraktion Thüringen.Gerecht und Herr Abgeordneter Hoffmeister.

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Steffen Quasebarth Thüringen.Gerecht

Entwurf der Rahmenvereinbarung VI zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes (Laufzeit vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2034)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucher hier auf der Zuschauerbühne und am Livestream, zehn Hochschulen, acht Jahre Laufzeit, mehr als 3,1 Milliarden Euro bis 2031 – das sind zunächst gute Nachrichten. Unsere Hochschulen brauchen Verlässlichkeit, sie brauchen Planungssicherheit und sie brauchen die Gewissheit, dass alle zehn Standorte erhalten bleiben, denn Hochschulen sind weit mehr als Ausbildungsstätten für den Arbeitsmarkt, sie sind auch Orte des Denkens, Orte des Widerspruchs, aber auch Orte der Kultur und in vielen Regionen sind sie darüber hinaus wichtige Arbeitgeber und Motoren der Entwicklung, das wurde heute schon gesagt. Deshalb ist es richtig, ihnen eine langfristige Perspektive zu geben. Aber Planungssicherheit ist nur dann wirkliche Sicherheit, wenn das Geld auch mit den Kosten Schritt hält. Hier gibt es eben das eine oder andere Fragezeichen. Die jährliche Steigerung sinkt von 1,75 Prozent auf 1,5 und schließlich auf 1,25 Prozent. Der Minister hat selbst eingeräumt: Damit werden die kommenden Tarifsteigerungen, Bewirtschaftungskosten und Versorgungsaufgaben nicht automatisch ausgeglichen werden. Das bedeutet aber auch, die Summe wächst und die Aufgaben und Kosten wachsen womöglich schneller. Dann wird aus Planungssicherheit sehr schnell ein planbarer Mangel. Das jedoch, meine Damen und Herren, berührt einen zentralen Grundsatz von Thüringen.Gerecht. Wir wollen starke öffentliche Einrichtungen, wir wollen gute, verlässliche und tarifgebundene Arbeit. In der Rahmenvereinbarung steht daher sehr viel Richtiges über gute Beschäftigungsbedingungen, über Dauerstellen und über planbare Karrierewege. Gleichzeitig sollen die Hochschulen zusätzlich Personal- und Bewirtschaftungskosten mit den vorhandenen Mitteln auffangen. Das passt nicht ohne Weiteres zusammen – wer gute Arbeit verspricht, der muss sie eben auch finanzieren. Alle zehn Hochschulstandorte bleiben erhalten – so die Aussage des Ministers –, das begrüßen wir ausdrücklich. Sie sagen aber auch, sehr geehrter Herr Minister, nicht jede bestehende Struktur ist für alle Zeiten festgeschrieben. Auch das ist zunächst nachvollziehbar. Wir müssen allerdings sehr genau hinschauen, nach welchen Kriterien entschieden wird. Nicht jeder Studiengang lässt sich allein an Nachfragezahlen messen, nicht jedes kleine Fach ist verzichtbar und nicht jede künstlerische oder geisteswissenschaftliche Leistung lässt sich in Patenten, Ausgründungen oder Drittmitteln ausdrücken. Manches trägt eben nicht sofort zur Bilanz eines Unternehmens bei, aber es trägt eben sehr wohl zur kulturellen, demokratischen und gesellschaftlichen Bilanz unseres Landes bei. Kooperation kann sinnvoll sein, sie darf aber nicht zum freundlicheren Wort für Kürzung werden. Sie darf nicht dazu führen, dass junge Menschen aus dem ländlichen Raum noch weitere Wege zurücklegen müssen oder regionale Hochschulen Stück für Stück ihre Bedeutung verlieren. Ein dritter Punkt betrifft die soziale Gerechtigkeit. Die Vereinbarung spricht über Studienerfolg, Beratung und psychosoziale Unterstützung. Das ist wichtig, aber ein Studium gelingt nicht allein im Hörsaal, es braucht bezahlbares Wohnen, es braucht eine funktionierende Mensa, es braucht gute Mobilität, es braucht vor allem auch eine rechtzeitige BAföG-Entscheidung. Und Unterstützung für Studierende mit Kindern, mit Behinderungen oder in schwierigen Lebenslagen gehören ebenfalls dazu. Deshalb müssen wir neben den Hochschulleistungen auch die Studierenden und das Studierendenwerk anhören. Wir müssen diejenigen hören, die an den Hochschulen arbeiten, und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt, bevor aus allgemeinen Formulierungen konkrete Ziel- und Leistungsvereinbarungen werden. Ein Punkt irritiert uns allerdings ganz besonders: Für das Jahr 2026 wurde noch ausdrücklich angekündigt, das Engagement der Thüringer Hochschulen in der Friedens- und Konfliktforschung zu stärken. In der neuen Rahmenvereinbarung taucht dieser Schwerpunkt nicht mehr auf, kein Wort dazu. Da stellt sich natürlich die Frage: Warum? Gerade derzeit ist Frieden ein Thema und es sollte daher auch kein Thema für Sonntagsreden bleiben. Frieden kann und muss erforscht werden: die Ursachen von Konflikten, die Möglichkeiten von Diplomatie, die Möglichkeiten von Abrüstung und Rüstungskontrolle, die Bedingungen gesellschaftlicher Verständigung. Gerade in einer Zeit, in der Kriege wieder als beinahe normales Mittel der Politik erscheinen, sollte die Thüringer Friedensforschung nicht aus einer Vereinbarung gestrichen werden. Wir sollten sie stattdessen ausbauen, (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Sehr richtig!) nicht, indem Politik der Wissenschaft Ergebnisse vorschreibt, sondern indem wir Räume schaffen, in denen unabhängig über Wege zum Frieden geforscht werden kann. Auch das gehört für uns zur Freiheit der Wissenschaft. Meine Damen und Herren, diese Rahmenvereinbarung enthält gute Ansätze. Mehr Kooperation kann sinnvoll sein, ein höheres Grundbudget schafft Stabilität, die Beschäftigung mit Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit, Gleichstellung und guter Arbeit ist richtig. Aber noch sind viele Versprechen nicht ausreichend finanziell untersetzt und noch ist nicht klar, wer über die konkreten Veränderungen mitentscheidet. Deshalb sprechen wir uns für eine breite Anhörung aus, nicht nur mit denen, die diese Vereinbarungen unterschreiben und nicht nur mit denen, die Absolventinnen und Absolventen als Fachkräfte suchen, nein, wir müssen auch diejenigen hören, die unter diesen Bedingungen studieren, lehren, forschen und arbeiten. Denn eine Hochschule ist keine Fabrik für Abschlüsse, sie ist ein öffentlicher Raum für Wissen, Kultur, Kritik und Zukunft. Diesen Raum wollen wir ausdrücklich erhalten: sozial gerecht, regional ausgewogen, demokratisch und dem Frieden verpflichtet. Ich danke Ihnen ganz herzlich. (Beifall Thüringen.Gerecht)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Entwurf der Rahmenvereinbarung VI zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes (Laufzeit vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2034)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Quasebarth. Als Nächstes spricht Herr Abgeordneter Hoffmeister.

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Dirk Hoffmeister fraktionslos

Entwurf der Rahmenvereinbarung VI zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes (Laufzeit vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2034)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wenn wir heute über die Rahmenvereinbarung VI für die Thüringer Hochschulen sprechen, dann reden wir über Millionenbeträge, über Hochschulstrukturen, Kooperationen und Zielvereinbarungen. Aber am Ende geht es vor allem um Menschen, für die unsere Hochschulen da sind, nämlich um die Studierenden. Rund 45.000 junge Menschen studieren derzeit an den zehn staatlichen Hochschulen in Thüringen. Für sie bedeutet diese Rahmenvereinbarung zunächst eins: Verlässlichkeit. Wer heute in Thüringen ein Studium beginnt, muss darauf vertrauen können, dass sein Studiengang auch morgen noch angeboten wird, dass Lehrveranstaltungen stattfinden, dass Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter vorhanden sind, dass Bibliotheken, Labore und digitale Infrastruktur funktionieren und dass ein Studium nicht deshalb schlechter wird, weil sich von einem Haushaltsjahr zum nächsten die finanziellen Rahmenbedingungen ändern. Deshalb ist es wichtig, dass wir unseren Hochschulen mit dieser Vereinbarung einen Entwicklungsrahmen bis 2034 geben und die Finanzierung zunächst bis 2031 konkret absichern. Planungssicherheit für Hochschulen bedeutet auch Planungssicherheit für Studierende. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Thüringen leistet sich für 45.000 Studierende zehn staatliche Hochschulen. Rein rechnerisch könnte man diese Zahl an Studierenden sicherlich auch an zwei oder drei großen Hochschulen ausbilden. Aber was würde das für die Studierenden bedeuten? Es würde bedeuten, dass Studienangebote an bestimmten Standorten verschwinden, dass Wege länger wären, dass junge Menschen ihre Heimatregion verlassen müssen, obwohl der passende Studiengang bislang in erreichbarer Nähe angeboten wird. Deshalb halten wir es, als „Deine Stimme zählt“, für wichtig, die gewachsene Thüringer Hochschullandschaft mit ihren unterschiedlichen Profilen zu erhalten. Die Vielfalt unserer Hochschulen ist auch eine Vielfalt der Chancen für die Studierenden. Aber wir dürfen die Realität nicht ausblenden. Wenn die Zahl der Studierenden perspektivisch sinkt und gleichzeitig die finanziellen Möglichkeiten des Landes begrenzt sind, können wir nicht jede Struktur einfach unverändert fortschreiben. (Beifall Abg. Kobelt, Abg. Dr. Wogawa, fraktionslos) Deshalb ist diese Kooperation notwendig. Und auch hier muss die Perspektive der Studierenden entscheidend sein. Wenn Hochschulen Lehrangebote gemeinsam organisieren, Studiengänge besser aufeinander abstimmen, Infrastruktur gemeinsam nutzen und Doppelstrukturen abbauen, dann darf das nicht dazu führen, dass Studierende am Ende weniger Wahlmöglichkeiten haben oder ständig zwischen Hochschulstandorten pendeln müssen. Deshalb muss Kooperation die Qualität des Studiums verbessern und nicht das Studium komplizierter machen. (Beifall Abg. Kobelt, Abg. Dr. Wogawa, fraktionslos) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen dringend mehr Studierende in Thüringen. Diskussionen um Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer, geführt durch die AfD und zuletzt auch durch die Finanzministerin in den letzten Tagen in der Presse fabuliert, sind hier kontraproduktiv. (Beifall Abg. Kobelt, Abg. Dr. Wogawa, fraktionslos) Besonders deutlich wird das bei dem Studienbereich, der für die Zukunft unseres Landes von herausragender Bedeutung ist, bei der Lehrerbildung. Ich habe selbst viele Jahre als Lehrer gearbeitet, war lange in der Lehrerbildung tätig. Deshalb sage ich, wir müssen das Lehramtsstudium stärker aus der Perspektive der Studierenden und ihrer beruflichen Verantwortung betrachten. Ein junger Mensch, der sich heute für ein Lehramtsstudium entscheidet, hat einen berechtigten Anspruch darauf, dass wir ihn bestmöglich auf seinen Beruf vorbereiten. Natürlich braucht er fundiertes fachwissenschaftliches Wissen. Aber ein Lehramtsstudent studiert Mathematik, Deutsch, Geschichte, Biologie nicht allein, um möglichst viel über sein Fach zu wissen, er muss Lehrplaninhalte auch unterrichten können und in der Lage sein, dieses Wissen Schülern zu vermitteln. Deshalb gehört eine starke Fachdidaktik ins Zentrum der Lehrerbildung. Studierende müssen lernen: Wie erkläre ich einen schwierigen Sachverhalt? Wie gehe ich mit einer heterogenen Schülerschaft um? Der Unterricht an einer Grundschule stellt andere Anforderungen als an einem Gymnasium und an einer Gemeinschaftsschule. Genau deshalb ist es wichtig, dass wir ein verbindliches Curriculum für die Lehrerbildung einführen, wenn wir das Lehramtsstudium praxisorientiert machen wollen. Genau in dieser Hinsicht kann Thüringen eine Vorreiterrolle haben. (Beifall Abg. Kobelt, Abg. Dr. Wogawa, fraktionslos) Deshalb fordere ich das Ministerium dazu auf, bei der Ausgestaltung der Ziel- und Rahmenvereinbarung darauf hinzuwirken, dass wir hier ein verbindliches Curriculum für die Lehrerbildung implementieren. Lehrerbildung ist eine akademische Berufsausbildung, und das sollten wir immer vor Augen haben. Hier haben wir als Thüringer starkes Potenzial. Danke. (Beifall Abg. Kobelt, Abg. Dr. Wogawa, fraktionslos)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Entwurf der Rahmenvereinbarung VI zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes (Laufzeit vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2034)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hoffmeister. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Für die Landesregierung spricht Herr Minister Tischner.

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Christian Tischner

Entwurf der Rahmenvereinbarung VI zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes (Laufzeit vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2034)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler, für euch die wichtigste Botschaft vornweg: Studieren in Thüringen lohnt sich. (Beifall CDU) Die Hochschulen sind das Herz der Wissenschaft, sie sind entscheidende Motoren der Zukunft unseres Landes und sie sind wichtige Akteure in der Gesellschaft, denn sie generieren neues Wissen, stellen dem Arbeitsmarkt Hochschulabsolventen als hochqualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung, entwickeln Zukunftstechnologien, betreiben aktiv den Wissenschaftstransfer und ermöglichen Ausgründungen sowie Unternehmensbildungen und tragen damit zu Wohlstand und Offenheit in unserer demokratischen Gesellschaft bei. Damit leisten unsere Hochschulen einen maßgeblichen Beitrag für die Zukunft unseres Freistaats, gerade in Zeiten großer Veränderungen und verschiedener Krisen. Auch die demografischen Veränderungen beeinflussen die Hochschulsysteme und damit auch die Thüringer Hochschulen, die vor einer doppelten Herausforderung stehen. Sie sind einerseits selbst vom demografischen Wandel betroffen. Seine Folgen zeigen sich bei der Nachfrage nach Studienangeboten, bei den Studierendenzahlen, bei der Personalgewinnung und bei der regionalen Einbindung. Sie sind andererseits ein zentrales Instrument und eine gesellschaftliche Antwort auf diesen Wandel, denn die Qualifizierung von Fachkräften und die Entstehung von Wissen und Innovation gehören zu den unverzichtbaren Ressourcen unseres Landes. Ich finde, wir sollten uns die Ausgangslage dabei auch nicht schönreden. Die Zahl der Studierenden an unseren staatlichen Hochschulen in Thüringen ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Wir kommen aus einer Zeit mit deutlich über 50.000 Studierenden. Heute sind es an unseren zehn staatlichen Hochschulen rund 44.000. Gleichzeitig brauchen wir in Thüringen mehr denn je gut qualifizierte Fachkräfte. Wir brauchen Innovationen und wir brauchen wissenschaftliche Leistungsfähigkeit. Das ist ein Spannungsverhältnis, auf das wir Antworten geben müssen. Ein einfaches Weiter-so kann es deshalb nicht geben, kann nicht unsere Antwort sein. Darauf, meine sehr geehrten Damen und Herren, müssen unsere Hochschulen reagieren, ihre Profile einem kritischen Blick unterziehen und daraus zukunftsfähige Szenarien im Sinne der Hochschulautonomie entwickeln. Gleichzeitig ist es unsere Aufgabe, ihnen eine sichere Perspektive und finanzielle Planungssicherheit zu geben. Die Rahmenvereinbarung setzt dabei den gesetzlichen Auftrag des Thüringer Hochschulgesetzes um. Sie verbindet die strategischen Entwicklungsziele des Landes und der Hochschulen mit einer verlässlichen staatlichen Finanzierung. Mit der Verlängerung der Rahmenvereinbarung V im vergangenen Jahr haben wir für 2026 Planungssicherheit geschaffen und zugleich Zeit gewonnen für Orientierung, für Diskussion und die Festlegung von Zielen für ein zukunftsfähiges Thüringer Hochschulsystem mit einem Blick weit über 2030 hinaus. Diese Zeit haben wir intensiv genutzt. Hochschulleitungen, Studien- und Personalvertretungen, Politik und Gewerkschaften waren in den Diskussions- und Abstimmungsprozess einbezogen. Ich will dabei auch an den Ausgangspunkt dieses Prozesses erinnern, denn bereits im November vergangenen Jahres habe ich in der Landeswissenschaftskonferenz beschrieben, worauf es mir bei der Weiterentwicklung unseres Hochschulsystems ankommt: starke wissenschaftliche Profile und Exzellenz, Fachkräftesicherung, moderne und bedarfsorientierte Studienangebote, verlässliche Karrierewege und gute Arbeitsbedingungen, eine moderne Hochschulentwicklung, mehr Transfer sowie eine stärkere internationale Vernetzung. Wenn Sie die heute vorliegende Rahmenvereinbarung lesen, werden Sie genau diese Schwerpunkte wiederfinden. Aus den damaligen Leitgedanken sind nun konkrete Zielsetzungen geworden. Im Fokus standen dabei insbesondere die Sichtbarkeit und die Profilbildung unserer Hochschulen, Qualitätsverbesserungen in Studium, Lehre und Forschung, mehr hochschulübergreifende Kooperationen, die Fachkräfte- und Studierendengewinnung unter den Bedingungen des demografischen Wandels und ein zielgerechter Einsatz der vorhandenen Ressourcen. Das sind ambitionierte Ziele, ja, die Land und Hochschulen aber nun gemeinsam angehen und auch gemeinsam erreichen können. In zwei Werkstattgesprächen und in der Landeswissenschaftskonferenz wurden auch verschiedene organisatorische und rechtliche Strukturmodelle diskutiert. Im Ergebnis dieser Prozesse wurde der heute vorliegende Entwurf der Rahmenvereinbarung VI erstellt und in konstruktiven Gesprächen mit den Hochschulen erörtert. Parallel dazu haben wir mit dem Thüringer Finanzministerium intensiv über die künftige Finanzausstattung verhandelt. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf dem Ausbau bestehender und neuer Kooperationen, auf Profilbildung und auf der Konsolidierung unserer Hochschullandschaft. Dabei haben wir uns bewusst gegen eine von oben verordnete Fusionsarchitektur entschieden. Aber ebenso ist klar, ich habe es gesagt: Ein Weiter-so ist auch keine Option. Wir geben den Hochschulen Gestaltungsspielraum bei der Frage, welche Form der Zusammenarbeit fachlich sinnvoll und organisatorisch tragfähig ist. Mit dieser Freiheit verbindet sich aber auch Verantwortung. Kooperation, Profilbildung und ein effizienter Ressourceneinsatz müssen am Ende konkret sichtbar werden. Daher setzen wir zunächst auf flexible und niedrigschwellige Formen der hochschulübergreifenden Zusammenarbeit, die bereits ab 2027 etabliert und im Vereinbarungszeitraum weiterentwickelt werden soll. Ich will an dieser Stelle ausdrücklich den Hochschulen und all denjenigen danken, die sich bereits auf diesen Weg begeben haben, die ihre Profile derzeit kritisch überprüfen, neue Kooperationen vorbereiten und auch bereit sind, Gewachsenes einmal neu zu denken. Veränderung ist nicht immer bequem. Umso mehr verdient diese Bereitschaft unsere Anerkennung. Der vorliegende Entwurf greift diesen Ansatz auf, indem ein eigener Vereinbarungsteil zu hochschulstrukturellen Zielstellungen aufgenommen wird, ein Strategie- und Kooperationsbudget gemeinsame Aktivitäten finanziell unterstützt und konkrete Kooperationsvorhaben in den noch zu verhandelnden Ziel- und Leistungsvereinbarungen verbindlich verankert werden. Um diesen Entwicklungsprozess auch zeitlich abzusichern, ist die Laufzeit der Rahmenvereinbarung VI nun erstmals langfristig auf insgesamt acht Jahre von 2027 bis 2034 angelegt. Und wir möchten auch klar sagen, welches Zielbild wir mit diesen acht Jahren verbinden. Wir möchten im Jahr 2034 eine Thüringer Hochschullandschaft mit starken Hochschulen an starken Standorten sehen, jeweils über einem klar erkennbaren Profil, der zugleich viel stärker als heute als gemeinsamer Wissenschaftsraum zusammenarbeitet. Nicht jede Hochschule muss jede Leistung selbst vorhalten. Studienangebote können stärker abgestimmt, Forschungsinfrastrukturen gemeinsam genutzt und IT sowie Verwaltungsleistungen dort gemeinsam organisiert werden, wo dies Qualität erhöht und Ressourcen sinnvoller einsetzt. Unsere Hochschulen sollen national und international noch sichtbarer sein, ihre Studienangebote sollen stärker auf Nachfrage und Fachkräftebedarf reagieren und dabei gilt für uns: Unsere Thüringer Hochschulstandorte sind ein Wert und sollen erhalten bleiben. Aber nicht jede heute bestehende Struktur ist deshalb für alle Zeiten auch festgeschrieben. Strukturen müssen den Aufgaben dienen und nicht umgekehrt. Es geht also nicht darum, zehn Hochschulen einfach nur billiger zu machen, es geht darum, unser gesamtes Hochschulsystem unter veränderten Bedingungen leistungsfähiger, sichtbarer und zukunftssicher aufzustellen. Auch die Deckung des Lehrkräftebedarfs nimmt einen wichtigen Platz in der Rahmenvereinbarung ein. Das Lehramtsstudium soll bedarfsorientiert weiterentwickelt und die Attraktivität, insbesondere in Fächern mit hohem Bedarf, erhöht werden. Weiterbildungsangebote für Seiten- und Quereinsteiger sollen bedarfsgerecht ausgebaut werden. Ziel ist ausdrücklich, die Zahl der Absolventinnen und Absolventen entsprechend dem Bedarf zu erhöhen, und diese Zielsetzung wird uns auch in den nun folgenden Ziel- und Leistungsvereinbarungsverhandlungen mit den lehrerbildenden Universitäten beispielsweise beschäftigen. Auch das Thema „Transfer“ steht weiterhin im Mittelpunkt. Transferaktivitäten sollen gestärkt und künftig auch bei Leistungsbewertungen und Berufungsverfahren stärker berücksichtigt werden. Mit der Rahmenvereinbarung VI liegt zudem ein Fokus auf künstlicher Intelligenz in Lehre, Forschung und Verwaltung. Wir wollen die Potenziale von KI konsequent nutzen und zugleich einen verantwortungsvollen Umgang damit auch sichern. Auch das gehört zu unserem Anspruch: Leistungsfähige Hochschulen brauchen gute Beschäftigungsbedingungen. Deshalb haben verlässliche Karrierewege und die Weiterentwicklung der Personalstrukturen ihren Platz in dieser Rahmenvereinbarung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Blick auf die außerordentlich schwierige Finanzlage unseres Freistaats halte ich das erreichte Finanzierungsergebnis für beachtlich. Für die Jahre 2027 bis einschließlich 2031 stellt der Freistaat den zehn staatlichen Hochschulen insgesamt mehr als 3,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Das ist eine verlässliche Finanzierungszusage über fünf Jahre, in einer Zeit, in der in nahezu in allen Bereichen des Landeshaushalts – Sie wissen es, liebe Kolleginnen und Kollegen – ein erheblicher Konsolidierungsdruck besteht. Ein weiterer Punkt ist mir wichtig: Die vereinbarten Mittel, die sind vor allem geschützt. Für diese Beträge sind grundsätzlich keine Kürzungen, sonstigen Haushaltssperren oder Beteiligungen an Globalen Minderausgaben vorgesehen. (Beifall CDU) Die bewährte Flexibilität in der Mittelbewirtschaftung, sie bleibt erhalten. Das ist echte Planungssicherheit und stärkt vor allem auch die Autonomie unserer Hochschulen. Ausgehend von rund 608 Millionen Euro im Jahr 2027 steigen die Landesmittel bis 2031 schrittweise weiter an. Ich sage aber auch ganz genauso offen, damit sind nicht automatisch sämtliche künftigen Kostensteigerungen der Hochschulen ausgeglichen. Tarifentwicklungen, Bewirtschaftungskosten und insbesondere steigende Versorgungsausgaben bleiben eine Herausforderung. Deshalb ist die Finanzierung zunächst bis 2031 konkret festgeschrieben, während die Rahmenvereinbarung insgesamt – ich habe es gerade ausgeführt, Sie wissen es – bis 2034 läuft. Im Jahr 2030 werden die Verhandlungen über die finanzielle Ausstattung für die Jahre 2032, 2033 und 2034 aufgenommen. Hinzu kommen jährlich bis zu rund 40 Millionen Euro Bundesmittel aus dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre. Auch die bewährte Möglichkeit, Finanzmittel jahresübergreifend einzusetzen und Rücklagen zu bilden, wird fortgeführt. Damit behalten die Hochschulen ein wichtiges Instrument für strategische und mehrjährige Planung. Ein weiterer Punkt, der ist auch schon angesprochen worden, sind die Versorgungs- und Pensionslasten. Die Versorgungsausgaben sind nach wie vor im Einzelplan 04 verankert. Im Sinne der Transparenz werden die prognostizierten Versorgungsausgaben der Hochschulen aber erstmals gesondert in der Rahmenvereinbarung auch ausgewiesen. Damit haben wir innerhalb der Landesregierung einen ersten wichtigen Schritt erreicht. Die tatsächlichen Versorgungsausgaben werden zudem spitz abgerechnet. Auch mögliche Fehlbeträge im Rahmen des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags werden abgesichert. Ich will auch hier keine falschen Erwartungen wecken, das ist noch nicht die abschließende Lösung der grundsätzlichen Frage der Pensionslasten. Aber es schafft Transparenz und eine bessere Grundlage für die weiteren Beratungen innerhalb des Landtags und der Landesregierung. Die Landesmittel gliedern sich künftig im Wesentlichen in drei Budgets: Der Großteil steht den Hochschulen im sogenannten Vereinbarungsbudget zur Verfügung. Der Anteil des Leistungsbudgets wird dabei künftig von 10 auf 5 Prozent reduziert. Damit stehen 95 Prozent der jeweiligen Mittelzuweisungen als Grundbudget zur Verfügung. Das schafft zunächst Stabilität und zusätzliche Stabilität. Für das neue Strategie- und Kooperationsbudget sind rund 5 Millionen Euro im Jahr 2027 vorgesehen. Dieses Strategie- und Kooperationsbudget wächst bis zum Jahr 2031 von 5 Millionen auf 9 Millionen Euro auf. Wir verlangen Kooperation also eben gerade nicht zum Nulltarif, lieber Kollege Schaft, sondern wir schaffen dafür einen wachsenden finanziellen Anreiz. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will zum Schluss auch deutlich machen, was diese Rahmenvereinbarung leisten kann und was sie eben auch nicht leisten kann. Sie nimmt unseren Hochschulen nicht jede Schwierigkeit ab. Demografie, der Wettbewerb um Studierende und Fachkräfte sowie die Kostenentwicklung werden auch in den kommenden Jahren Priorisierungen und Veränderungen im Sinne der Hochschulautonomie notwendig machen. Auch die nun beginnenden Verhandlungen über die hochschulindividuellen Ziel- und Leistungsvereinbarungen werden anspruchsvoll sein. Dort geht es um konkrete Ziele und Leistungen und die Budgets der einzelnen Hochschulen und auch um die heute schon gehörten Wünsche der einzelnen Abgeordneten. Unterschiedliche Interessen und weitergehende finanzielle Forderungen werden dabei aufeinandertreffen. Diese Verhandlungen werden sicherlich nicht geräuschlos verlaufen. Das gehört zu einem solchen Prozess aber eben auch dazu. Mit der heutigen Einbringung beginnt zugleich eine neue Phase. Wir haben in den vergangenen Monaten intensiv diskutiert, zugehört und Vorschläge verändert. Nun liegt die Rahmenvereinbarung dem Thüringer Landtag vor. Jetzt ist zu Recht das Parlament am Zug. Die parlamentarischen Beratungen und die Anhörungen sind kein Hindernis auf diesem Weg, sondern ein wesentlicher, wichtiger und notwendiger Teil. Und natürlich gibt es in jedem Veränderungsprozess nachvollziehbare Interessen, insbesondere auch Bewährtes zu erhalten. Aber aus dem berechtigten Wunsch nach Sicherheit darf eben kein Stillstand für unser gesamtes Thüringer Hochschulsystem werden. Das hatten wir leider in den letzten Jahren viel zu oft. Landesregierung, Hochschulen und nun auch der Landtag tragen gemeinsam Verantwortung für das Ganze, für leistungsfähige Hochschulen, für starke Standorte und für einen Wissenschafts- und Forschungsstandort Thüringen, der auch über 2034 hinaus konkurrenzfähig, wettbewerbsfähig und attraktiv ist. Der Abschluss der Rahmenvereinbarung wächst bis zum Ende dieses Jahres und stellt damit einen zentralen Arbeitsschwerpunkt des Wissenschaftsministeriums dar. Mit diesem Vertragswerk schaffen wir in einer von erheblichen Unsicherheiten geprägten Zeit die Grundlage für Finanzierungs- und Planungssicherheit ab dem 1. Januar 2027 und formulieren zugleich einen klaren Entwicklungsauftrag für die kommenden acht Jahre. Ich bitte Sie deshalb um Überweisung des Entwurfs der Rahmenvereinbarung an den zuständigen Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und freue mich auf die Diskussion mit Ihnen und der Thüringer Hochschullandschaft. Vielen Dank. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Entwurf der Rahmenvereinbarung VI zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes (Laufzeit vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2034)

Vielen Dank, Herr Minister Tischner. Es steht zusätzliche Redezeit durch eine Redezeitüberschreitung für die Fraktionen zur Verfügung. Soll davon Gebrauch gemacht werden? Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Schaft.

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Christian Schaft Die Linke

Entwurf der Rahmenvereinbarung VI zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes (Laufzeit vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2034)

Vielen Dank, Herr Tischner. Es hat sich dann doch gelohnt, noch mal in der Länge auszuführen. Danke für die Redezeit, die ich dadurch noch mal habe, denn ich muss noch mal auf ein paar Sachen tatsächlich eingehen. Ich glaube, was gar keiner abstreitet, weder in der Runde der Abgeordneten noch auf Ebene der Landesregierung noch unter den Hochschulen – und da meine ich wirklich alle von der Hochschulleitung bis zu den Studierenden; das habe ich von der Landeswissenschaftskonferenz bis zum heutigen Tag wahrgenommen –, ist, zu sagen, dass es kein Weiter-so geben kann, weil von außen und von innen so viele Herausforderungen an den Thüringer Hochschulen anstehen, dass man darauf reagieren muss. Das ist, glaube ich, der gemeinsame Nenner. Der Unterschied ist dann aber, ob das, was jetzt vorgelegt wird, so wie es jetzt vorliegt, tatsächlich das richtige Instrument ist. Denn ich habe es vorhin angedeutet. Wir hätten jetzt die Zeit gehabt, in den zwei Jahren das konkrete Bild zu formulieren, wo und wie in welcher Art und Weise Kooperationen uns auf den Weg bringen, beispielsweise mit geringeren Studierendenzahlen, mit steigenden Kosten, mit aber auch neuen Anforderungen an eine moderne Hochschullandschaft dann auch umzugehen. Doch jetzt drängt sich eben doch – und das ist dann der Eindruck, der mir von Studierenden bis zur Hochschulleitung gespiegelt wird – der Eindruck auf, dass mit dem, was jetzt an Geld drinsteht, wir eben doch darüber reden, dass es ein Entwurf ist, wo es am Ende doch nur darum geht, zehn Hochschulen billiger zu machen, auch wenn Sie das gerade gesagt haben, und das kann an dieser Stelle nicht der Weg sein. (Beifall Die Linke) Ich habe auch sehr wohl die Worte zu den guten Beschäftigungsbedingungen wahrgenommen. Aber auch das beginnt doch schon in der Frage des Hier und Jetzt. Da will ich es mal an einem konkreten Beispiel aufmachen, wo das schon im Kleinen anfängt, bevor wir über das große Thema „Verlässliche Karrierewege an den Thüringer Hochschulen“ reden. Da geht es nämlich um die Verwaltungsvorschriften für die studentischen Beschäftigten an den Thüringer Hochschulen. Denn nach der letzten Tarifrunde haben sich ja an allen Thüringer Hochschulen die Löhne erhöht. Aber an einigen wurde beispielsweise dann doch bei den wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten mit Bachelor-Abschluss gesagt: Wir warten so lange, bis die Verwaltungsvorschrift des Landes vorliegt. Und die thüringenweite Verwaltungsvorschrift des Landes ist nun da und liegt aber deutlich hinter dem, was die Tarifgemeinschaft der Länder, also der eigentliche Tarif, der gemeinsam mit den anderen Tarifpartnern beschlossen wurde, zurück. Bachelor-Abschlüsse sollen zunächst mit 2 Cent mehr gewürdigt werden als Arbeitsverhältnisse ohne Bachelor-Abschlüsse und 2027 soll es dann gar keinen Lohnunterschied bei studentisch Beschäftigen ohne und mit Abschluss geben. Da frage ich: Was hat das mit guter Arbeit zu tun und vor allem auch mit dem CDU-Slogan „Leistung muss sich wieder lohnen“? (Beifall Die Linke) Jetzt nehme ich das als Beispiel, weil es da dann an der Stelle schon anfängt. Dann bei der anderen Frage steht auch in der Rahmenvereinbarung, dass künftig hochschulübergreifende Kooperationen gestärkt werden sollen, eben beispielsweise über die Thüringer Landespräsidentenkonferenz. Ich habe hohen Respekt vor der Arbeit der TLPK und der Präsidentinnen und Präsidenten an dieser Stelle. Ich glaube aber, wir müssen es trotzdem weiter aufmachen. Wir haben 2018 im Thüringer Hochschulgesetz nicht umsonst die Landeswissenschaftskonferenz eingeführt und ich sage es auch immer noch, sowohl unter der Zeit von Rot-Rot-Grün als auch unter der jetzigen Zeit sind wir, glaube ich, mit dem, was wir mit der Landeswissenschaftskonferenz können, noch weit dahinter zurückgeblieben und ich hoffe, dass die Landeswissenschaftskonferenz der Ort wird, wo wir wirklich dann gemeinsam einen Plan entwickeln zu der Frage von hochschulübergreifenden Kooperationen. Das ist nämlich auch eine Frage von Demokratisierung solcher Prozesse. (Beifall Die Linke) Dann steht ja auch in der Rahmenvereinbarung noch ein Aspekt mit der Frage: Was machen wir denn künftig mit dem Thüringer Hochschulgesetz? Da wird ja darauf abgestellt, was auch in den Werkstattgesprächen Thema war: neue Organisationsformen. Da mache ich auch noch mal ein Fragezeichen dran, weil da ist es dann schon ein bisschen ein Widerspruch, wenn auf der einen Seite die Landesregierung immer von Entbürokratisierung spricht, aber eine der Lösungen, die dann vorgeschlagen war, eine Art neue Mittelbehörde zwischen dem Land und am Ende auch den Hochschulen war. Ich glaube, das ist der falsche Weg. Wir müssen eher an den anderen Stellen jetzt noch mal gucken. Und die relevante Stellschraube – und da komme ich noch mal zu einem Punkt, Herr Tischner, wo wir noch einen großen Dissens haben neben vielen anderen Kleinigkeiten –, da sind wir dann eben wieder bei der Frage des Geldes. Ich habe es schon erwähnt. Wir haben jetzt die zwei Jahre nicht das erreicht, was wir in den zwei Jahren vielleicht erreicht hätten können, mit dem Blick auf: Das ist das Ziel, wo wir mit den Hochschulen bis Laufzeit 2034 hinwollen. Aber wir können jetzt auch nicht sagen: Na ja, dann ist halt das, was jetzt drinsteht, das Geld, was die Hochschulen bekommen, und dann gucken wir mal uns 2031 an, was geschehen ist. Denn dann kann ich Ihnen das sagen: Das, was mir aus den Hochschulen gespiegelt wird mit Blick auf darauf, wann es finanziell knirscht und wirklich knirscht in relevanten Größenordnungen, da weiß ich nicht, ob wir dann 2031 noch groß etwas evaluieren können und sagen können, da kann man noch weitermachen. Denn bis dahin sind Strukturen weg, und zwar auch Strukturen, die durchaus eine Stärke der Hochschulen hätten sein können, weil eben nicht gerade strukturiert Kooperationen vorbereitet werden können, sondern weil gerade das Prinzip dann herrscht von Stellen und Wiederbesetzungssperren, wer zuerst geht, wird nicht mehr wiederbesetzt. Das hat mit einer wirklich hochschulübergreifenden strukturierten Kooperationsvorbereitung nichts zu tun. Da ist es zwar aller Ehren wert, dass das Kooperationsbudget von 5 auf 9 Millionen Euro wächst, das hilft aber nicht, wenn an anderer Stelle das Geld aus den genannten Gründen dann fehlt. Deswegen, Herr Minister, glaube ich, wir sind noch ganz am Anfang, auch wenn natürlich der Zeitplan bis Dezember sportlich ist, um das gemeinsame Ziel zu verfolgen, hier wirklich Planungssicherheit zu geben. Ich sage aber auch, ich habe es sehr aufmerksam verfolgt, dass aus allen Koalitionsfraktionen das Gleiche kritisiert wurde und bin gespannt darauf, ob man sich dann im zuständigen Ausschuss und nächste Woche in der Anhörung der Petition für eine verlässliche Hochschulfinanzierung noch an die Worte erinnert oder ob das heute nur Worthülsen waren. Daran werden wir Ihre Arbeit in den nächsten Wochen messen. (Beifall Die Linke)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Entwurf der Rahmenvereinbarung VI zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes (Laufzeit vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2034)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann können wir über die Ausschussüberweisung abstimmen. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen des Hauses plus die fraktionslosen Abgeordneten Küntzel und Wirsing, Dr. Wogawa, Hoffmeister und Kobelt. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit einstimmig an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf Tagesordnungspunkt 17 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/4216 Ist hier Begründung gewünscht? Ist gewünscht. Herr Dr. Dietrich, Sie haben das Wort.

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Dr. Jens Dietrich AfD

Rechtsstaat und Demokratie in den Thüringer Hochschulen verteidigen – linksextreme Strukturen auflösen

Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste in nah und fern, ja, es gibt eine unübersehbares Problem mit militantem Linksextremismus an den Thüringer Hochschulen. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: What?) Das erkennt jeder, der sich anschaut, welche Veranstaltungen in den Hörsälen hier im Land so stattfinden. Der Einzige, der das nicht zu wissen scheint, ist der Herr Bildungsminister. Wir haben oft genug im Ausschuss, in Anfragen und in der Regierungsbefragung auf dieses Thema hingewiesen. Als Antwort kam dann sinngemäß immer: Da gibt es keine Erkenntnisse, aber wir haben ein Auge darauf. Nun gut, wenn das stimmt, dann haben Sie zugesehen, wie sich gewaltbereite Linksextreme an unseren Hochschulen festgesetzt haben, dort die Gremien unterwandern und sich vermeintlich im Namen der Studenten äußern. Dieses ungelöste Problem hat sich die CDU auf ihre Fahnen zu schreiben. Die staatlichen Hochschulen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie und ihre Beschäftigten sind an das Neutralitätsgebot und an die gesetzlichen Grundlagen gebunden. Die sogenannte verfasste Studentenschaft hat ein rein hochschulpolitisches, kein allgemeinpolitisches Mandat. Über sie führt die jeweilige Hochschule die Rechtsaufsicht. Ihr Ministerium, Herr Tischner, führt die Rechtsaufsicht über die Hochschulen. Rechtsaufsicht ist kein Wohlwollen nach Gutsherrenart, Rechtsaufsicht ist eine Pflicht. Sie haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Recht und Gesetz an den Hochschulen eingehalten werden. Wenn an einer staatlichen Hochschule Veranstaltungen stattfinden, die darauf gerichtet sind, rechtswidrige Aktionen vorzubereiten, dann ist die Verwaltung nicht mehr im Ermessensspielraum, dann muss sie handeln. Dann stellt die Verwaltung die von allen Steuerzahlern bezahlten Einrichtungen rechtswidrigen Extremisten zur Verfügung, die sich teilweise implizit und teilweise explizit über das Gesetz stellen. Sie hätten dagegen vorgehen können. Und ja, Sie hätten sogar dagegen vorgehen müssen, sind Sie aber nicht. (Beifall AfD) Das ist Aufsichtsversagen, anders kann man das nicht beschreiben. Deshalb verlangt dieser Antrag nichts Außergewöhnliches. Er verlangt etwas, was selbstverständlich sein sollte: dass geltendes Recht auch umgesetzt wird. Die Landesregierung und die Hochschulen müssen ihre Rechtsaufsicht ernst nehmen. Das Ministerium muss sicherstellen, dass die Präsidenten ihre Rechtsaufsicht über die studentische Selbstverwaltung tatsächlich ausüben, damit diese ihr hochschulpolitisches Mandat einhalten. Dazu gehört, dass die Haushaltsführung der Studentenschaften ordentlich geprüft und die Haushaltsverordnung endlich auch effektiv angewendet wird. Darauf hatte auch der Landesrechnungshof schon hingewiesen. Es geht schließlich um Pflichtbeiträge und deren treuhänderische Verwendung. Auch braucht es eine einheitliche Richtlinie für die Nutzung der Räumlichkeiten und des Geländes, die klar und für jeden gleiche Maßstäbe setzen. Gleiche Regeln für alle, Neutralität der Verwaltung bei der Entscheidung, ein Mandat der studentischen Selbstverwaltung, welches seine Grenzen hat und eine Aufsicht, die nicht wegsehen darf – das ist unser Anliegen, nicht mehr und nicht weniger. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Rechtsstaat und Demokratie in den Thüringer Hochschulen verteidigen – linksextreme Strukturen auflösen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Dietrich. Damit eröffne ich die Aussprache und erteile Abgeordnetem Schaft für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Christian Schaft Die Linke

Rechtsstaat und Demokratie in den Thüringer Hochschulen verteidigen – linksextreme Strukturen auflösen

Vielen Dank. Herr Präsident, werte Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream, dieser Antrag reiht sich in eine ganze Reihe von Anträgen ein, die wir schon hatten. Ich will mal einen konkreten Punkt herausziehen, der die ganze Absurdität dieses Antrags der AfD-Fraktion aufzeigt. In I. 3. e) wird von einem Klima der Angst gesprochen, was an den Thüringer Hochschulen angeblich existiere. Dann will ich mal ein anderes Zitat bemühen, was, glaube ich, gestern erst Ihr Spitzenkandidat in Sachsen-Anhalt gesagt hat, Herr Siegmund: Wir verteufeln nicht pauschal Produktion von Rüstungsgütern, weil man braucht sie ja noch bei späteren Remigrationsoffensiven. – Und da sage ich ganz klar: Sie schüren ein Klima der Angst. Sie wollen ein Klima der Angst. (Beifall Die Linke, SPD) Sie machen den Menschen Angst, weil Sie nichts anderes wollen, als ihnen vorzuschreiben, wie sie zu leben haben. Da kommen wir auch zum Kern Ihres Antrags. Wenn Sie nämlich sagen, dass die Beschäftigten sich an das Neutralitätsgebot und die Verfassungstreue halten sollen, dann sage ich, ja, aber im Grundgesetz steht auch etwas von Meinungsfreiheit. Deswegen ist es wohl ihr gutes Recht, wenn Beschäftigte an Thüringer Hochschulen für Weltoffenheit einstehen. Das ist nämlich übrigens auch der gesetzliche Auftrag, den die Hochschulen nach dem Thüringer Hochschulgesetz haben. (Beifall Die Linke) Immer dann, wenn Sie von Hochschulautonomie und Wissenschaftsfreiheit reden, die Sie verteidigen wollen, dann drehen Sie das Argument um, denn das Einzige, was Sie wollen, das ist, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Thüringen vorzuschreiben, was sie zu lehren, was sie zu forschen haben. Das merken wir spätestens dann, wenn Sie, Herr Dietrich, auch immer hier vom Rednerpult Wissenschaften, die Sie als sogenannte Sabbel- oder Pseudowissenschaften betrachten, ihre Qualifikation absprechen und Ihren Beitrag zu unserem Allgemeinwesen, weil Sie wahrscheinlich am liebsten im Wissenschaftsministerium sitzen wollen würden und konkret den einzelnen Hochschulen ansagen wollen, was sie zu tun und zu lassen haben. Ich sage es hier an dieser Stelle immer wieder, die AfD ist und bleibt der größte Feind der Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie in diesem Land. (Beifall Die Linke) Sie bekämpfen übrigens auch mit diesem Antrag, in dem Sie hier ein Bild von vermeintlich marodierenden linksextremen Horden aufbauen, die durch die Thüringer Universitäten und Hochschulen ziehen und dann auch noch sagen, die werden von den Studierendenschaften unterstützt. Sie bekämpfen die verfasste Studierendenschaft nicht, weil sie undemokratisch wäre, sondern weil Ihnen deren politischen Positionen nicht gefallen. Auch das ist eben Teil des Problems. Wer Ihnen nicht passt, der soll verboten werden. Das ist Ihr Credo und das ist Ihre Politik, die Sie hier an den Thüringer Hochschulen versuchen werden. Und da werden wir uns jeden Tag und immer wieder dagegenstellen. (Beifall Die Linke) An der Stelle nochmal, weil Sie auch vielleicht an der einen oder anderen Stelle dann doch immer mal wieder bei dem Themenkomplex „Linksextremismus“ auf den Verfassungsschutz abstellen: Da müssen Sie sich jetzt mal entscheiden, was Sie wollen! Ist der Verfassungsschutz für Sie jetzt ein genehmes Instrument oder nicht? Auch da biegen Sie sich das immer wieder so zurecht, wie Sie es hier gerade brauchen, beispielsweise auch mit diesem Antrag. Das Muster ist auch immer wieder gleich. Es werden erst mal Verdachtsfälle formuliert, zu denen beispielsweise am Ende gar keine hinreichenden Informationen vorliegen. Darüber reden Sie in den Ausschüssen dann nicht in Ihren Selbstverfassungsanträgen. Sie setzen parlamentarische Ressourcen dafür ein, um engagierte Menschen unter Studierenden, Beschäftigten und Lehrenden an den Hochschulen einzuschüchtern. Wenn es dann im Ausschuss nichts Ausreichendes gibt, sehen Sie darüber hinweg, dann wird ein Antrag zusammengeschustert, der einfach nur in Ihr Weltbild passt, damit Sie hier das vom Redepult verzapfen können, was Ihnen gefällt, um Stimmung zu machen. Das machen wir nicht mit. Aus diesem Grund ist dieser Antrag nichts, als ein weiteres Beispiel dafür, wie Ihre Hochschul- und Wissenschaftspolitik aussehen würde: nämlich aus dem Zentralkomitee vorzuschreiben, was zu tun ist, Studierenden, die nicht aus Deutschland kommen, am besten Studiengebühren aufzuerlegen oder sie am besten mit der Stimmungsmache, die sie machen, aus Deutschland wieder zu vertreiben. Das beste Beispiel haben wir in dem gesehen, was in ihrem Wahlprogramm in Sachsen-Anhalt steht. Ich kann nur hoffen, dass die Hochschulen in Sachsen-Anhalt nie in die Gefahr laufen, unter ihrer Regierungsbeteiligung das zu erleben, was ihre Politik wirklich ist: Die absolute Einschränkung von Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie und damit der zentrale Verstoß gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Rechtsstaat und Demokratie in den Thüringer Hochschulen verteidigen – linksextreme Strukturen auflösen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schaft. Als Nächstes rufe ich Abgeordneten Liebscher für die Fraktion der SPD auf.

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Lutz Liebscher SPD

Rechtsstaat und Demokratie in den Thüringer Hochschulen verteidigen – linksextreme Strukturen auflösen

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Bühne, das, was die AfD hier vorlegt, ist zum wiederholten Mal nichts weiter als ein Show- und Skandalisierungsantrag, ein Text mit einer großen Überschrift mit etlichen schweren Vorwürfen und einer langen Liste von Unterstellungen – mehr nicht. Dieser Antrag reiht sich ein in eine hochschulpolitische Linie, die wir von der AfD schon länger kennen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Hochschulen stehen für Weltoffenheit und für Toleranz, sie stehen für Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie und sie stehen für demokratische Mitbestimmung und studentische Selbstverwaltung. Und genau diese Strukturen sind der AfD seit Jahren ein Dorn im Auge. Die verfassten Studierendenschaften wollte die AfD in Thüringen schon mehrfach abschaffen. Politisches Engagement von Studierenden wird regelmäßig unter Generalverdacht gestellt. Und nun soll der Thüringer Landtag feststellen, an unseren Hochschulen hätten sich angeblich gefestigte Strukturen etabliert, die Studierende indoktrinieren, radikalisieren und ein Klima der Angst schaffen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für derart weitreichende Behauptungen gibt es keinerlei Anhaltspunkte und die finden sich natürlich folgerichtig auch nicht in Ihrem Antrag. Es gibt schlicht keine belastbaren Daten für eine angebliche Radikalisierung von Studierenden oder gleich ganzer Hochschulen. Es gibt auch keinen Nachweis für die im Antrag behauptete hegemoniale Machtstellung bestimmter Strukturen an Thüringer Hochschulen. Stattdessen werden wie so oft sehr unterschiedliche Dinge miteinander vermischt. Studentische Selbstverwaltung, politisches Engagement von Studierenden, antifaschistische Initiativen und Proteste gegen die AfD werden in einen Topf geworfen mit Straftaten bei Demonstrationen und vereinzelten Organisationen, die von Sicherheitsbehörden dem extremistischen Spektrum zugerechnet werden. Daraus bauen Sie eine ganz große Erzählung über unsere Hochschulen, die nichts weiter ist als Unsinn und in keinem Punkt haltbar. Sie behaupten in Ihrem Antrag, die verfassten Studierendenschaften verfügten lediglich über ein hochschulpolitisches Mandat. Ein Blick in das Thüringer Hochschulgesetz hätte geholfen. Dort steht nämlich unmissverständlich drin: Zu den gesetzlichen Aufgaben der Studierendenschaften gehört ausdrücklich auch die Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins. Politische Bildung gehört also zum gesetzlichen Auftrag, der Vorredner hat es bereits ausgeführt. Auch Hochschulen sind somit keine politikfreien Räume. Wissenschaft lebt vom offenen Diskurs, vom Widerspruch und von den unterschiedlichen Auffassungen. Hochschulen als staatliche Einrichtungen müssen parteipolitische Neutralität wahren, ja. Daraus folgt aber kein allgemeines Verbot von politischem Engagement auf dem Campus. Besonders wichtig wird das bei der Forderung der AfD, Veranstaltungen oder Aktionen zu unterbinden, sobald sich kritisch mit den Positionen einer Partei auseinandergesetzt wird. Damit soll ausgerechnet unter der Überschrift „Demokratie verteidigen“ politische Auseinandersetzung an den Hochschulen eingeschränkt werden. Das ist nicht schlüssig, das ist lächerlich und dafür gibt es von uns selbstverständlich keine Zustimmung. Für konkrete Rechtsverstöße besitzt unser Rechtsstaat längst die notwendigen Instrumente: Straftaten werden verfolgt, Hochschulen verfügen über ein Hausrecht, die Studierendenschaften unterliegen der Rechtsaufsicht ihrer Hochschulpräsidien und ihre Haushaltsführung wird dort kontrolliert. Für die Beschäftigten gilt das Arbeitsrecht, das Beamtenrecht und gegebenenfalls das Disziplinarrecht. Diese Instrumente sind vorhanden und werden auch angewendet, wenn konkrete Verstöße vorliegen. Dafür braucht es keinen politischen Generalverdacht gegen Studierende, Beschäftigte und demokratisch gewählte Hochschulgremien, meine sehr geehrten Damen und Herren. Was wir wollen, sind selbstbewusste Hochschulen. Wir wollen Studierende, die sich einmischen und Verantwortung übernehmen. Wir wollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die frei forschen, lehren und ihre Auffassungen vertreten können. Und wir wollen Hochschulen, die ihre Angelegenheiten im Rahmen unserer Gesetze eigenverantwortlich regeln können. Weltoffenheit, Wissenschaftsfreiheit, Hochschulautonomie, Mitbestimmung und studentische Selbstverwaltung sind für uns keine Probleme, die beseitigt werden müssen, ganz im Gegenteil, sie gehören zur demokratischen Hochschulkultur. Diese Hochschulkultur werden wir verteidigen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU, Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD) Genau deswegen werden wir Ihren Antrag auch ablehnen.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Rechtsstaat und Demokratie in den Thüringer Hochschulen verteidigen – linksextreme Strukturen auflösen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Liebscher. Als Nächstes rufe ich Herrn Abgeordneten Dr. Dietrich für die Fraktion der AfD auf.

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Dr. Jens Dietrich AfD

Rechtsstaat und Demokratie in den Thüringer Hochschulen verteidigen – linksextreme Strukturen auflösen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste in nah und fern! Vorab: Ja, Herr Schaft, die AfD sorgt für demokratische Mitbestimmung, 80 Prozent Wahlbeteiligung ist auf unser Engagement zurückzuführen. Die Wahlbeteiligung bei den sogenannten Selbstverwaltungsorganen liegt bei 10 Prozent, wenn es hoch kommt. Das hatten wir aber schon mal an dieser Stelle. Schauen wir uns doch mal an, welche Gruppen und Aktionen an unseren Hochschulen ihr politisches Unwesen treiben. Da gibt es zum Beispiel die sogenannten Alternativen Orientierungstage an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, ausgerichtet vom sogenannten Studentenrat. Das klingt recht harmlos, aber wer macht da genau mit? Da haben wir die undogmatisch Radikale Linke Jena, die als linksextremistisch eingestuft wurde, das Gleiche gilt für Ende Gelände Jena, die kein Problem damit hat, für ihre Proteste auch mal gegen Gesetze zu verstoßen, die Freie Arbeiter:innen Union Jena, eine anarchistische Gewerkschaft, die das staatliche Gewaltmonopol ablehnt und wie eine Spinne im Netz der militanten Linken zu sitzen scheint. Die FAU ist unter anderem verantwortlich für die Bündnisse „Rechtsruck Stoppen“ und „Uni gegen Rechts“, (Beifall Abg. König-Preuss, Die Linke) die seit fast zwei Jahren regelmäßig Veranstaltungen an der FSU Jena durchführen. Hier nur eine kleine Auswahl: Hörsaal 6 am 3. Dezember 2024, Informationsveranstaltung gegen den Parteitag meiner Partei, Seminarraum 309 am 6. Januar 2025, ein Aktionstraining unter dem Titel „AfD-Bundesparteitag verhindern“, am 10. Januar 2025 das Abreisetreffen zum AfD-Bundesparteitag, am 14. Januar die Auswertung. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Super!) Diese Leute fuhren nicht zum Kaffeeplausch nach Riesa, sondern um einen Parteitag aktiv und gegebenenfalls gewalttätig zu verhindern. Für die Abgeordneten im linken Teil des Runds mit Demokratiedefizit: Es ist nicht legal, einen Parteitag zu verhindern. (Beifall AfD) Sie können dagegen demonstrieren, so laut wie Sie wollen, aber verhindern dürfen Sie ihn nicht. Am Ende des Jahres dasselbe Muster, dieselbe Universität, diesmal gegen die Gründung der Generation Deutschland in Gießen, durchgeführt vom Bündnis „widersetzen“. Wir alle haben die Bilder aus Gießen gesehen, die Leute haben nicht friedlich demonstriert, sondern auch Delegierte und Journalisten angegriffen. Der hessische Innenminister Herr Poseck, ihr Parteifreund, sprach sogar davon, dass nur der Einsatz der Polizei bürgerkriegsähnliche Zustände verhindert hätte – bürgerkriegsähnliche Zustände –, weil nämlich die Leute von „widersetzen“ in einer hochgefährlichen rechtlichen Parallelwelt leben, wo politische Gewalt legitim ist, wenn sie die Richtigen trifft – oder die Rechtigen, na, wer weiß. Das ist die Ideologie dieser Gruppe. Der Sprecher von „widersetzen“ hat es selbst gesagt: Militanter Antifaschismus sei eine wirksame Strategie, die – Zitat – zelebriert werden müsse. Menschen müssten dazu gebracht werden weiterzugehen, als der gesetzliche Rahmen erlaubt. Das sind also die Leute von der bunten Zivilgesellschaft, mit denen Sie von der CDU sogar zusammenarbeiten und sie auch finanzieren. Im Vorlauf des AfD-Parteitags in Erfurt gab es unzählige Veranstaltungen dieser militanten Gruppen an den Thüringer Hochschulen: Aktionstrainings, Vorbereitungstreffen, selbsternannte Studentenversammlungen, auf denen die Studenten einen Schwur ableisten mussten, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um den Parteitag zu verhindern. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Waren Sie dabei oder was?) Diese Gefährder haben wirklich alles versucht, um junge Leute zu radikalisieren und zu Straftaten anzustacheln. „widersetzen“ veröffentlichte sogar eine Broschüre mit Tipps zu Sprengstoffanschlägen – hört, hört. Das ist keine einfache Raumvergabe der Hochschule mehr, das ist auch keine politische Bildung und erst recht nicht die Förderung von staatsbürgerlicher Verantwortung. Die Hochschulen haben Räume für potenzielle Terroristen zur Verfügung gestellt. (Beifall AfD) Machen Sie sich doch mal ehrlich: Was hat dieses Bündnis am 4. Juli vorgehabt? Die wollten das Messegelände so besetzen, dass die Polizei nichts dagegen tun kann, das haben sie explizit angekündigt. Das bedeutet, das ganze Messegelände sollte ein rechtsfreier Raum werden. Wäre der eigentliche Plan von „widersetzen“ aufgegangen, hätte es damals Gewaltexzesse gegen die Delegierten der AfD gegeben. Und weil das nicht geklappt hat, haben sie ihren Hass an den Journalisten von Apollo News abreagiert. Das sind ihre politischen Freunde, liebe Kollegen von SPD und SED-Linke. Und Sie von der CDU haben es an den Hochschulen laufen lassen. Wir haben oft genug auf dieses Thema hingewiesen, Sie wollten davon nie etwas wissen. In der Regierungsbefragung vom 29. Oktober 2025 sagte Ihr Bildungsminister, die Universität Jena habe – Zitat – ein „sehr waches Auge“ auf die verfassungsfeindlichen Umtriebe. Am 28. August dieses Jahres im Bildungsausschuss hatte dieselbe Landesregierung zur Vorbereitung rechtswidriger Blockaden an der Universität Erfurt keine Erkenntnisse, obwohl öffentlich im Netz alles zu finden war. Erst am Mittwoch haben wir eine Antwort auf unsere Anfrage erhalten, in der es heißt, dass es keinerlei Anhaltspunkte für eine Vernetzung linksextremer Gruppen an den Hochschulen gäbe. Interessant in der Antwort ist folgender Satz: Sofern an dem demokratischen Grundsatz der Gewaltenfreiheit festgehalten wird, besteht in der Ausrichtung dieser Veranstaltung und Vernetzung keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung, die Freiheit von Forschung und Lehre, die Meinungsfreiheit an den Hochschulen oder die Sicherheit von Delegierten zu Parteitagen. – Also erst sagen Sie, es gäbe keine Vernetzung, dann sagen Sie, diese Vernetzungen sind kein Problem, sofern man am Grundsatz der Gewaltenfreiheit festhält. Aber genau das tun diese Gruppen eben nachweisbar nicht. Sie bekennen sich offen zu Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung, also sind diese nach ihren eigenen Kriterien eine Gefahr für unser Land und haben an den Hochschulen nichts, aber auch rein gar nichts zu suchen. (Beifall AfD) Wer gewaltbereiten Extremisten Räume zur Verfügung stellt, ermöglicht die staatliche Unterstützung, Planung von Gewalt gegen Sachen und Menschen. Wenn die studentische Selbstverwaltung mit Gruppen zusammenarbeitet, die Blockaden vorbereitet oder Extremismus und Gewalt fördert, ist eine Grenze überschritten, und zwar weit und deutlich. Ich möchte an diesem Punkt noch einmal auf die FAU zu sprechen kommen. Das ist eine vermeintliche Gewerkschaft, die hat eine Betriebsgruppe an der Universität Jena. Das heißt, Mitarbeiter der FSU sind Mitglieder einer militanten linksextremen Organisation. Und Sie meinten wiederholt, da gäbe es keinen Handlungsbedarf? Es kann nicht sein, dass diese Leute freie Hand haben, unsere Studenten zu radikalisieren und zu Straftaten anzustiften. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das machen Sie ja!) Warum gibt es keine dienstrechtlichen Verfahren gegen diese Leute? Besonders an die CDU: Sie reden doch so gern von der wehrhaften Demokratie und vom Rechtsstaat. Was ist all dieses Gerede wert, wenn Sie hier, wo es zählt, den Schwanz einziehen? (Beifall AfD) Die CDU paktiert mit der SED-Linken, sie lässt sich von der SPD am Nasenring durch die Manege führen, sie schaut weg, wenn es um Linksextremismus geht. Liege ich hier etwa falsch? Werte CDU, wenn Sie uns eines Besseren belehren wollen, dann stimmen Sie einfach unserem Antrag zu, denn ich beantrage die Überweisung in den Bildungs- und in den Innenausschuss. Danke sehr. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Rechtsstaat und Demokratie in den Thüringer Hochschulen verteidigen – linksextreme Strukturen auflösen

Herr Dr. Dietrich, ich möchte Sie noch mal auf den korrekten Namen der Fraktion Die Linke aufmerksam machen. Das ist die Fraktion Die Linke und nicht die SED-Linke. Als Nächstes rufe ich Herrn Abgeordneten Geibert für die Fraktion der CDU auf.

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Lennart Geibert CDU

Rechtsstaat und Demokratie in den Thüringer Hochschulen verteidigen – linksextreme Strukturen auflösen

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, so viel vorweg: Wer politische Gewalt ausübt, wer Straftaten vorbereitet, wer Menschen einschüchtert oder den demokratischen Rechtsstaat bekämpft, muss mit einer konsequenten Reaktion dieses Staats rechnen. Für uns ist dabei selbstverständlich, dass es keinen Unterschied machen darf, aus welcher politischen Richtung eine solche Bedrohung kommt. Rechtsextremismus ist nicht hinnehmbar, Linksextremismus ist nicht hinnehmbar, Islamismus ist nicht hinnehmbar, Extremismus muss mit der vollen Härte des Gesetzes begegnet werden. (Beifall Thüringen.Gerecht, SPD) Meine sehr verehrten Damen und Herren von der AfD, ich kann einmal den ganz prominenten Punkt, weshalb wir Ihren Antrag nicht annehmen werden, hervorstellen. Denn wenn man sich das durchliest – und ich habe gedacht, ich finde das noch irgendwo –, dann fällt doch eines auf: Das wahre Thema „Extremismus“ an Thüringer Universitäten greifen Sie gar nicht auf, nämlich das Problem von zunehmenden antisemitischen Vorfällen auch an Thüringer Hochschulen und Universitäten. (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Das ist mit dabei in dem Antrag!) Das ist Ihnen kein einziges Wort in diesem Antrag wert. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht) Wer Anschläge auf die zivile Infrastruktur verübt, Einsatzkräfte angreift, politische Gegner einschüchtert oder versucht, den demokratischen Rechtsstaat mit Gewalt zu bekämpfen, darf auf keine Nachsicht hoffen. Das gilt nicht nur an den Hochschulen, das gilt im ganzen Land. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer dem Titel dieses Antrags Glauben schenken mag, dürfte hier Forderungen zur Stärkung von Polizei und Justiz erwarten. Wer Rechtsstaat und Demokratie gegen den Angriff von Extremisten verteidigen will, muss dafür Sorge tragen, dass unsere Einsatzkräfte und unsere Gerichte die nötigen Mittel haben, Straftaten aufzuklären, Täter zu ermitteln und rechtsstaatlich zur Verantwortung zu ziehen. Doch damit hat dieser Antrag erstaunlich wenig zu tun. Er trägt einen großen Titel, liefert aber einen völlig anderen Inhalt. Das ist politischer Etikettenschwindel. Meine sehr verehrten Damen und Herren, stattdessen liefert der Antrag der AfD-Fraktion hier eine Reihe von pauschalen Verdächtigungen und weitreichenden Eingriffsforderungen, die vieles im Sinn haben, aber sicherlich keine Verteidigung von Rechtsstaat und Demokratie. Stattdessen lesen wir hier Geraune von angeblicher Indoktrination, von linksextremistischer Radikalisierung, die angeblich an den Thüringer Hochschulen um sich greifen würde. (Unruhe AfD) Der Antrag zeichnet ein Bild von unseren Hochschulen, die angeblich in weiten Teilen von gewaltbereiten Linksextremisten durchsetzt seien, die sowohl unter den Mitarbeitern als auch unter den Studenten schon tiefe Wurzeln geschlagen hätten. Dieser Generalverdacht ist so nicht haltbar. Das Problem ist nicht, dass man solchen Vorwürfen grundsätzlich nicht nachgehen dürfte. Im Gegenteil, wenn es konkrete Hinweise auf Straftaten, Extremismus oder dienstrechtliche Pflichtverletzungen gibt, müssen die zuständigen Behörden handeln. Das Problem dieses Antrags ist, dass aus Vermutungen, politischen Kontakten und pauschalen Zuschreibungen unmittelbar staatliche Maßnahmen abgeleitet werden sollen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus diesem pauschalen Verdachtsbild konstruiert der Antrag dann einen ebenso problematischen Maßnahmenkatalog. Hier sollen der AfD unliebsame Mitarbeiter der Hochschulen dienstrechtlich ins Visier genommen werden, obwohl der Antrag selbst teilweise nur mit Zweifeln, politischen Kontakten und Meinungsäußerungen operiert. Gerade das ist rechtsstaatlich hochproblematisch. Für dienstrechtliche Maßnahmen braucht es einen konkreten Tatbestand: ein individuell zurechenbares Verhalten und ein geordnetes Verfahren, nicht den politischen Verdacht einer Landtagsfraktion. Hier sollen den Hochschulen strikte Regeln auferlegt werden, wofür sie ihre Räume nutzen dürfen. Veranstaltungen mit parteipolitischen Elementen sollen ganz verboten werden. Das klingt zunächst vielleicht nach Neutralität, bedeutet in der Praxis aber einen massiven Eingriff in den politischen Diskurs an Hochschulen. Lassen Sie uns gern weiter inhaltlich auf diesen Antrag schauen. Es geht schon damit los, dass Sie in I.1 feststellen wollen, dass die staatlichen Hochschulen der Neutralität unterliegen würden. Ein strenges Neutralitätsgebot gilt nur für Beamte, aber nicht für Beschäftigte einer Universität. Meine Damen und Herren von der AfD, das Einstehen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist auch Ausfluss der Neutralität und strenges Gebot für alle Beschäftigten des Staats und natürlich auch an den Thüringer Hochschulen. (Beifall CDU, SPD) Weiterhin gehen Sie in I.2 darauf ein, dass die verfasste Studierendenschaft lediglich ein hochschulpolitisches Mandat hätte. Hier lohnt sich ein Blick ins Gesetz. Ein Professor von mir hat immer gesagt: Ein Blick ins Gesetz vermeidet Geschwätz. Nach § 80 Abs. 1 Nr. 2 des Thüringer Hochschulgesetzes ist es Aufgabe der verfassten Studierendenschaft, die hochschulpolitischen Belange der Studenten zu vertreten und nach Nummer 4 die politische Bildung der Studenten zu fördern. Es ist also sogar ihre Aufgabe nach staatlichem Gesetz. Wenn es nach der AfD geht, wäre also Schluss mit kritischen Diskussionsrunden zwischen Studenten und Politikern, Schluss mit Podiumsdiskussionen an Hochschulen. Auch hier sollen Veranstaltungen unterbunden werden, die sich explizit gegen eine politische Partei richten. Wie weit das interpretiert werden soll, weiß vermutlich nur die antragstellende Fraktion. Soll da bereits eine kritische Diskussionsveranstaltung über das Programm einer Partei fallen, eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit parteipolitischen Positionen, eine studentische Debatte? Der Antrag bleibt hier bewusst oder fahrlässig unbestimmt. Was das in der Praxis bedeuten kann: weniger kritischer Diskurs, weniger politische Debatte und mehr staatliche Inhaltskontrolle. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dann kommen aus dem Nichts Forderungen, dass das Land das Studierendenwerk Thüringen politisch disziplinieren soll. Es solle keinen unlauteren Einfluss auf die politische Willensbildung und den freien Meinungsaustausch der Studenten ausüben. Da stellt sich zunächst eine ganz einfache Frage: Welcher Vorgang rechtfertigt eigentlich diese Forderung? Wissen Sie überhaupt, was das Studierendenwerk macht? Es betreibt Mensen, Wohnheime, Beratungsstellen im Land. Es beantwortet die BAföG-Anträge, leistet soziale Unterstützung für Studenten und bietet interkulturelle Angebote für unsere internationale Studentenschaft. Politisch aktiv, wie es der Antrag hier fantasiert, ist das Studierendenwerk nicht. Dementsprechend beteiligt sich das Studierendenwerk selbstverständlich auch nicht an der Bewerbung, Vorbereitung oder Durchführung von Blockaden oder sonstigen Straftaten und übt selbstverständlich auch keinen unlauteren Einfluss auf die politische Willensbildung aus. Was Sie hier herbeifantasieren, ist wohl nur Ihnen selbst bewusst. (Beifall SPD) Meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich unterliegen Hochschulen und Studierendenschaft Recht und Gesetz. Natürlich gibt es Rechtsaufsicht. Aber Rechtsaufsicht bedeutet, die Rechtmäßigkeit eines Handelns zu kontrollieren. Sie bedeutet nicht, politische Zweckmäßigkeit oder unerwünschte Meinung zu kontrollieren. Wissenschaft braucht Freiheit, keine engen Grenzen. Sie braucht offenen Diskurs und kontroverse Debatten. Wenn ich hier Ihre Debatte so verfolgt habe, dann wird klar: Es war sehr viel Mimimi, die sind gegen uns, die teilen nicht unsere Auffassung und deshalb soll es verboten werden. Ich habe aus meiner Studentenzeit sehr gute Erfahrungen gemacht mit offenem Diskurs, offenem Visier, konnte dafür viel lernen. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. Danke schön. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Rechtsstaat und Demokratie in den Thüringer Hochschulen verteidigen – linksextreme Strukturen auflösen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Geibert. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann spricht Herr Staatssekretär Teichert für die Landesregierung.

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Prof. Dr. Teichert

Rechtsstaat und Demokratie in den Thüringer Hochschulen verteidigen – linksextreme Strukturen auflösen

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Hochschulen des Landes sind Freiheitsräume. Es gibt viele gute Gründe, dass das Grundgesetz und die Verfassung des Freistaats Thüringen Wissenschaftsfreiheit und Lehrfreiheit der Hochschulangehörigen vor staatlichen Eingriffen schützen. Die Hochschulen sind auch keine Behörden, sie dienen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaft und der Künste durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat. Das hat dieser Landtag selbst mit dem Hochschulgesetz des Landes so festgelegt. Und die Hochschulen des Landes sind verfassungsgetreu. Das beweisen sie jeden Tag. Bei allen Aufgaben, die Hochschulen haben, eines sind Hochschulen ganz sicher nicht: die verlängerten Werkbänke der Politik. Die im Antrag der AfD-Fraktion enthaltene, mehr oder weniger subtile Diffamierung der fast 9.000 Beschäftigten und mehr als 44.000 Studierenden an den Hochschulen des Landes weisen wir daher ausdrücklich zurück. Die Hochschulen des Landes erfüllen jeden Tag ihre Aufgaben und sie erfüllen diese Aufgaben auf dem Boden der Verfassung und im Rahmen der Gesetze. Wenn sich Studierende mit Politik auseinandersetzen, wenn sie an der Gestaltung der Hochschulen mitwirken, wenn sie Brücken aus den Hochschulen in die Kommunalpolitik und in die Zivilgesellschaft bauen, dann tun sie genau das, was der Gesetzgeber, was wir alle von ihnen erwarten. Dann funktionieren Hochschulen in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat. Was steht denn im Thüringer Hochschulgesetz als ein Ziel des Studiums? Dort steht, dass Studierende sich zu Menschen bilden, die zu selbstständigem, kritischem Denken und zu einem auf ethischen Normen gegründeten Handeln in unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung fähig sind. Hochschulen sind keine staatlichen Lehranstalten, sie sind Lern- und Bildungsorte und sie sind insbesondere auch Teil unserer Gesellschaft. Es mag ja sein, dass dem einen oder anderen nicht gefällt, was an den Hochschulen des Landes geforscht, gelehrt, diskutiert und in die Gesellschaft hinausgetragen wird. Aber wer Meinungsfreiheit ernst nimmt, der muss auch aushalten, wenn Menschen von dieser Freiheit Gebrauch machen, auch wenn es nicht der eigenen Meinung entspricht. Mit diesem Antrag entsteht aus unserer Sicht der Eindruck, dass die sachliche Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Aufgaben und Zuständigkeiten des Studierendenwerks nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Es ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, wenn die Landesregierung dazu verpflichtet werden soll – ich zitiere –, „der Rechtsaufsicht über das Studierendenwerk […] nachzukommen, sodass dieses […] keinen unlauteren Einfluss auf die politische Willensbildung und den freien Meinungsaustausch der Studenten ausübt“. Das Studierendenwerk Thüringen hat insbesondere den Auftrag, die Studierenden durch Angebote wie Wohnraum, Verpflegung und soziale Unterstützung zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, auf welcher konkreten Grundlage der Antrag von einem „unlauteren Einfluss auf die politische Willensbildung“ der Studierenden ausgeht. Es ist deshalb auch nicht nachvollziehbar, eine solche Forderung nach Maßregelung des Studierendenwerks an die Landesregierung zu richten. Auch bei dem Antrag insgesamt entsteht der Eindruck eines tiefen Misstrauens gegen die Wissenschaft und die Thüringer Hochschulen. In seiner Wirkung richtet sich der Antrag gegen das Vertrauen, auf das wissenschaftlicher Fortschritt und eine freie, starke Hochschullandschaft Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Rechtsstaat und Demokratie in den Thüringer Hochschulen verteidigen – linksextreme Strukturen auflösen

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Teichert. Gibt es weitere

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Dr. Jens Dietrich AfD

Rechtsstaat und Demokratie in den Thüringer Hochschulen verteidigen – linksextreme Strukturen auflösen

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen, um die Punkte, die ich auch genannt habe. Es gibt genug es an Problemlagen in der Universitätslandschaft gibt, Organe und die Selbstverwaltung quasi beeinflusst, unterwandert ligung. Es ist nachweislich, dass hier Rechtsbrüche vorbereitet haben immer wieder gesagt: Da gibt es nichts, da findet einfach die Dinge, die vorgefallen sind, nachweislich, stringent Unterschied zwischen – sage ich mal – etwas weicher Fakten, Messpunkte anfahren und dann interpretieren, ignorieren Sie einfach, um sich nämlich nicht an dem eigentlichen

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Dr. Thadäus Rudolf König

Rechtsstaat und Demokratie in den Thüringer Hochschulen verteidigen – linksextreme Strukturen auflösen

Herr Dr. Dietrich, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten

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Dr. Jens Dietrich AfD

Rechtsstaat und Demokratie in den Thüringer Hochschulen verteidigen – linksextreme Strukturen auflösen

Ja.

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Lennart Geibert CDU

Rechtsstaat und Demokratie in den Thüringer Hochschulen verteidigen – linksextreme Strukturen auflösen

Wenn Sie sagen, es seien Straftaten vorbereitet worden, (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht)

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Dr. Jens Dietrich AfD

Rechtsstaat und Demokratie in den Thüringer Hochschulen verteidigen – linksextreme Strukturen auflösen

Das ist lächerlich, Herr Geibert. Es ging darum, dass ermöglicht wurde durch die Verwaltung der Hochschule. gibt es auch Anzeigen; aber Sie drücken sich darum, die ben ja selbst in der studentischen Hochschulpolitik gekuschelt zugegeben. Dann ist das ein Wunder, wenn quasi Ihr wie bei der CDU ausgeprägt. Danke. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Rechtsstaat und Demokratie in den Thüringer Hochschulen verteidigen – linksextreme Strukturen auflösen

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das, sehe ich, ist nicht gesagt? (Zuruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Quallenartig!) angewiesen sind. Vielen Dank für Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Dr. Dietrich. liebe Gäste! Herr Prof. Teichert, es geht genau Anhaltspunkte, die waren auch vorher da, was wo eine kleine extremistische Minderheit teilweise die hat, bei entsprechend geringer Wahlbeteiworden sind mit Ansage – mit Ansage. Sie man nichts. Sie haben weiterhin hier die Chuzpe, nachweisbar, zu ignorieren. Das ist eben der Wissenschaft oder – ich bin Naturwissenschaftler – aber nicht eine Fabulierung. Die Punkte, die da sind, Problem abarbeiten zu müssen. Geibert zu? warum stellen Sie dann keine Strafanzeige? der Raum ganz bewusst geschaffen wurde oder Es geht gegen Straftaten, gegen eine Vorbereitung Probleme an den Hochschulen anzugehen. Sie hamit den Linken, das haben Sie hier ja schon politischer Standpunkt so amorph und quallenartig ist, der Fall. Herr Dr. Dietrich, haben Sie „clownartig“ Gut. Ausschussüberweisung ist an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beantragt. Gibt es weitere beantragte Ausschussüberweisungen?

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Wiebke Muhsal AfD

Rechtsstaat und Demokratie in den Thüringer Hochschulen verteidigen – linksextreme Strukturen auflösen

An den Innenausschuss.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Rechtsstaat und Demokratie in den Thüringer Hochschulen verteidigen – linksextreme Strukturen auflösen

Dann stimmen wir zunächst über die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur ab. Wer der Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, Thüringen.Gerecht, SPD und Die Linke sowie die Abgeordneten Küntzel und Wirsing, Dr. Wogawa, Hoffmeister und Kobelt. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, SPD, Thüringen.Gerecht, CDU sowie die Abgeordneten Wirsing, Küntzel, Dr. Wogawa, Hoffmeister und Kobelt. Enthält sich jemand? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt worden. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen den Antrag? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, Thüringen.Gerecht, SPD und Die Linke sowie die fraktionslosen Abgeordneten Wirsing, Küntzel, Dr. Wogawa, Hoffmeister und Kobelt. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt und rufe auf Tagesordnungspunkt 6 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/4217 ERSTE BERATUNG Ich frage die Fraktion der AfD, ob Begründung des Gesetzentwurfs gewünscht ist. Ist nicht gewünscht. Dann treten wir in die Aussprache ein, die ich hiermit eröffne. Ich erteile Herrn Abgeordneten Schlösser für die Fraktion der AfD das Wort.

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Sascha Schlösser AfD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Thüringer, Weihnachten ist dieses Jahr schon am 12. Dezember – nicht für alle Thüringer, aber für einen. Der 12. Dezember 2026 ist ein besonderes Datum. Merken Sie ihn sich, streichen Sie ihn sich im Kalender an. Beim Ministerpräsidenten ist er auf jeden Fall rot eingekreist. Der 12. Dezember ist wichtiger als der Zombie-Koalitionsvertrag mit einem halbtoten, offensichtlich austauschbaren BSW, wichtiger als jede neue Fallobstpartei, die am Wochenende in Windeseile in Erfurt gegründet wird und künftig sowieso unter „Sonstige“ läuft, (Beifall AfD) wichtiger auch als neue Fraktionen und Gruppen mit der Haltwertzeit eines Mettbrötchens, in Thüringen sagt man Gehacktesbrötchen. (Beifall AfD) Und wenn wir beim Gehacktesbrötchen sind, für den Ministerpräsidenten ist dieser Tag wie Geburtstag, Weihnachten, Ostern und die Verleihung eines neuen Doktorgrades in einem. Denn am 12. Dezember 2026 ist Herr Voigt auf den Tag genau zwei Jahre im Amt. Und nach § 11 des Thüringer Ministergesetzes passiert an diesem Tag etwas Wunderbares – nicht für die Thüringer, nicht für Thüringen, aber für Herrn Voigt –: An diesem Tag besteht ein lebenslanger Anspruch auf Ruhegehalt, rund 3.500 Euro im Monat bis ans Lebensende für ganze zwei Jahre Arbeit. Das ist eine unanständige Blitzpension, praktisch Minister-Sofortrente, eine goldene Hängematte nach zwei Jahren Regierungssessel, nachdem man mal geradeso die Möbel in die Staatskanzlei eingeräumt hat. Und ich erkläre Ihnen hier, warum das keine Übertreibung ist: Ein Thüringer Arbeitnehmer bekommt nach zwei Jahren Arbeit nichts. Er muss fünf Jahre einzahlen, bevor er überhaupt einen Rentenanspruch hat. Ein Thüringer Beamter bekommt nach zwei Jahren Arbeit auch nichts – fünf Jahre Wartezeit, sonst allenfalls Nachversicherung. Und wer als deutscher Durchschnittsverdiener eine Rente von 3.500 Euro haben will, der müsste 82 Jahre lang einzahlen – 82 Jahre und vier Monate, um genau zu sein. Ein typischer sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigter in Thüringen müsste bei heutigem Verdienstniveau rechnerisch rund 99 Jahre arbeiten, um in der gesetzlichen Rentenversicherung einen Rentenanspruch im Wert von 3.500 Euro brutto monatlich zu erwerben. Und wenn ich diese Rechnung für meine Wähler im Wahlkreis Erfurt-Nord durchführe, dann garantiere ich Ihnen, dann brechen wir die 100 Jahre, die jemand arbeiten müsste, um diese Pension oder diese Rente zu erwirtschaften. (Beifall AfD) Und das ist in höchstem Maße unanständig. Ich halte es sogar für obszön. Der Thüringer Neurentner bekommt heute im Schnitt 1.257 Euro nach einem ganzen Arbeitsleben. Der Ministerpräsident bekommt fast das Dreifache nach zwei Jahren. Das ist keine Altersversorgung, das ist ein Lottogewinn. Und so gnadenlos und unanständig ist das auch tatsächlich nur in Thüringen. Der Bundestag verlangt vier Jahre. Bayern verlangt fünf Jahre, Baden-Württemberg fünf Jahre, Rheinland-Pfalz fünf Jahre, Sachsen verlangt vier Jahre. Und die Länder, die Sie mir wahrscheinlich gleich entgegenhalten werden, wie Brandenburg, Sachsen-Anhalt und NRW, die eine Ministerpension auch nach zwei Jahren auszahlen, die zahlen aber auch nur 10 oder 12 Prozent und nicht fast 20 wie hier in Thüringen. Nirgendwo in Deutschland gibt es so viel Pension für so wenig Amtszeit wie hier. Das ist eine Absurdität und es ist ungerecht. (Beifall AfD) Deshalb legt Ihnen die AfD-Fraktion heute ein Gesetz vor, das ist ganz einfach, das ist ehrlich, es ist das beste und gerechteste Gesetz, dass dieser Landtag je gesehen hat. (Beifall AfD) Wir ändern das Ministergesetz: Erstens: Wer als Ministerpräsident oder Minister Ruhegehalt will, muss vier Jahre und sechs Monate im Amt gewesen sein und nicht zwei – im Prinzip eine effektive Wahlperiode unter Berücksichtigung einer Spanne für Koalitionsverhandlungen. Zweitens: Die Staffelung folgt dem bayerischen Modell. Das ist immer noch eine fette Pension. Niemand geht hier nach einer Wahlperiode als Minister arm nach Hause. Drittens: Wer die Zeit nicht schafft, wird nachversichert, wie jeder Arbeitnehmer in diesem Land. Es entsteht keine Versorgungslücke, aber eben auch keine Blitzpension in absurder Höhe. Viertens: Wer die zwei Jahre schon voll hat – herzlichen Glückwunsch, Herr Innenminister Maier – behält seinen Anspruch. Wir brechen kein Vertrauen, das verlangt der Rechtsstaat und wir halten uns daran. Ob Sie Ihre Pension allerdings genießen werden, ist fraglich, weil Sie jetzt schon im Delir überall nur noch Spione sehen. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Herr Abgeordneter Schlösser, ich habe jetzt ein paar Sachen durchgehen lassen. Ich möchte nicht, dass wir hier auf die persönliche Ebene gehen und einzelne Mitglieder auch aus der Landesregierung beleidigen. Bitte mäßigen Sie sich.

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Sascha Schlösser AfD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Aber wer die zwei Jahre noch nicht voll hat, für den gilt das neue Recht. Das ist eine unechte Rückwirkung, das ist verfassungsrechtlich ohne Weiteres zulässig. Dieses Gesetz kennt keine Partei. Es gilt für CDU-Minister, es gilt für SPD-Minister und es gilt für Minister, die heute noch nicht wissen, in welcher Partei sie morgen sind oder gestern waren. (Beifall AfD) Und es gilt auch für uns selbst. Wir schreiben ein Gesetz, das uns selbst künftig bindet. Das ist der Unterschied zwischen „für Thüringen regieren“ und „sich als Beutegemeinschaft selbst versorgen“. (Beifall AfD) Ich bin gespannt, wie Die Linke sich hierzu verhält und ob Tax the Rich auch dann gilt, wenn das potenziell für Sie selbst oder Ihre Buddys in der Regierung gilt. Wahrscheinlich verstecken Sie Ihre Scheinheiligkeit hinter dem üblichen Faschistentourette. Um Klartext zu reden: Natürlich geht es um Mario Voigt. Die TU Chemnitz hat Herrn Voigt den Doktortitel entzogen, der Widerspruch ist zurückgewiesen. Die Klage ist völlig aussichtslos. Die Klage ist das Feigenblatt eines charakterlich blanken Politikers. (Beifall AfD) Sie treten nicht zurück. Er tut sich das an, er tut das seiner Familie an, was ich noch viel schlimmer finde. Die Leute in diesem Land, die Thüringer, fragen sich, warum Sie nicht zurücktreten. (Beifall AfD) Die Thüringer rechnen – und sie rechnen wahrscheinlich richtig – bis zum 12. Dezember. Die Frage ist: Ist das der Grund, Herr Voigt? Aber Sie können es widerlegen. Die neue Koalition kann es durch Ihr Verhalten zu diesem Gesetz widerlegen. Stimmen Sie diesem Gesetz zu, dann ist der Verdacht vom Tisch. Dann weiß jeder Thüringer, der Ministerpräsident bleibt nicht wegen der Pension, er bleibt aus Überzeugung. Vielleicht glauben wir das dann auch. (Beifall AfD) Frau Wolf, Herr Schütz, Sie haben am Freitag Ihre Partei verlassen, am Sonntag haben Sie eine neue gegründet: Thüringen.Gerecht. Aber Ihre Ministerämter haben Sie behalten und gesagt, Sie tun das für Thüringen. Im Rahmen der Podiumsdiskussion hier an dieser Stelle wurde Ihnen von den Thüringern entgegengehalten, Sie machen das nur für sich. Beweisen Sie das Gegenteil. Ihre Uhr läuft wie die des Ministerpräsidenten, ernannt am 13. Dezember 2024, Blitzpension am 13. Dezember 2026 – Thüringen gerecht. Frau Wolf antwortet in der Zeitung „inSüdthüringen“ auf die Frage, wofür die neue Partei steht, das Angebot setze insbesondere auf eine ostdeutsche Perspektive auf Anerkennung von Lebensleistung gerade von Ostdeutschen. Ist das gerecht, wenn Thüringer für Ruhegehaltsansprüche fast 100 Jahre arbeiten müssen, die Sie sich bereits nach zwei Jahren gönnen? Das ist die Frage. (Beifall AfD) Sie haben bei diesem Gesetz eine einfache Wahl: Beutegemeinschaft ja oder nein? Thüringen gerecht oder Thüringen selbstgerecht? Sie stimmen zu, dann sagen Sie, uns geht es um Thüringen, nicht um die eigene Versorgung. Sie lehnen es ab, dann sagen Sie ganz offen: Die Blitzpension bleibt, die Beutegemeinschaft ist stabil. Dann wissen die Thüringer, wofür diese Koalition wirklich noch zusammenhält. Dann wissen sie, das ist der wahre Koalitionsvertrag dieser Regierung: durchhalten bis Dezember, durchhalten bis zur Blitzpension. Wir beantragen keine Ausschussüberweisung. Dieses Gesetz braucht keinen Ausschuss. Es braucht ein Ja oder Nein, eine Zahl – vier Jahre und sechs Monate statt Blitzpension nach zwei Jahren Chaos. Das versteht jeder Thüringer. Das verstehen auch Sie. Dieses Gesetz macht Thüringen ein bisschen gerecht. (Beifall AfD) Im Dezember wird auf jeden Fall abgerechnet, entweder durch Herr Voigt mit der Landeskasse zulasten der Thüringer oder Sie rechnen im Dezember-Plenum hier im Landtag mit der Blitzpension ab. Sie entscheiden mit Ihrem Verhalten zu diesem Gesetz, welche Abrechnung es wird. Und die Thüringer können rechnen. Sie stellen Ihnen die Rechnung an der Wahlurne aus. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Marx für die Fraktion der SPD auf.

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Ralph Hutschenreuther Thüringen.Gerecht

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Herr Landtagspräsident, wir bitten um Einberufung des Ältestenrats.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Okay. Der Ältestenrat trifft sich um 11.00 Uhr im Raum F 101. Eine kurze Sitzung des Ältestenrats. Es ging noch mal um die mehrfache Verwendung des Begriffs „Beutegemeinschaft“ in Richtung der Fraktion Thüringen.Gerecht und um einen Appell auch aus der Fraktion in Richtung der AfD-Fraktion, einen fairen Umgang hier im Parlament zu pflegen, der auch der Würde des Hauses angemessen ist. Das war der Grund der Einberufung des Ältestenrats. Wir schreiten jetzt in den Beratungen fort und ich habe eben Frau Abgeordnete Marx für die Fraktion der SPD aufgerufen gehabt. Ich erteile Ihnen hiermit das Wort.

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Dorothea Marx SPD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie haben es ja bemerkt, dieses Gesetzesvorhaben der AfD reiht sich ein in die Kampagne „Vernichtet das Amt des Ministerpräsidenten“. Erstmal hat es schon angefangen mit einer falschen Tatsachenunterstellung: die lebenslange Blitzrente nach dem 13.12. dieses Jahres und solange müsse er dann noch im Amt bleiben und dann würde er lebenslang diese Rente bekommen. Also mal die erste Sach- und Fachinformation an Sie alle und auch hier an die Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream: Diese Renten gibt es nicht sofort, sondern mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Ist natürlich immer noch ziemlich viel, es dauert aber noch ein bisschen. Herr Voigt ist noch jung und andere auch. (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Der ist ja gut qualifiziert!) Ja, natürlich. Wir sitzen hier im Rund und Sie haben auf die Altersansprüche der Minister und der Staatssekretäre hingewiesen. Die Abgeordneten haben auch Ansprüche. In Ihren Reihen gibt es auch schon sehr viele, die schon Ansprüche erworben haben. Es reicht eine Zugehörigkeit zum Landtag von sechs Jahren aus, (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Nicht nach zwei Jahren!) damit Rentenansprüche entstehen, allerdings auch erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Es gibt allerdings auch Leute, die können nicht so lange warten, bis sie sich hier mal ein bisschen am Staatsgeld bedienen, nicht, Frau Muhsal, und Sie sind keine Beutegemeinschaft: (Beifall CDU, Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD) Sie haben das ganz allein gemacht, dass Sie sich Gelder haben auszahlen lassen für die vermeintliche Beschäftigung einer Mitarbeiterin, die zu dem Zeitpunkt gar nicht beschäftigt war. Dafür ist Frau Muhsal rechtskräftig vom Amtsgericht Erfurt verurteilt worden und dann haben wir bei Ihnen ja auch so ein paar Nicklichkeiten in Ihrer Partei, die berühmten Verwandtenaffären, (Unruhe AfD) also die kreuz und quer Beschäftigten nahen Verwandten in nah und fern. Auch Ihr Gatte arbeitet ja bei einem Bundestagsabgeordneten. Das politische Karussell, das politische Terrain eignet sich anscheinend sehr gut für viele Menschen, die gern irgendwie schnelles Geld machen wollen, um auch schon vor dem Erreichen des Rentenalters zuzugreifen. Natürlich stellt sich zu Recht die Frage: Sind diese ganzen Altersbezüge noch gerecht? Wir haben da auch öfter schon Kommissionen im Landtag eingesetzt, die sich umfassend damit beschäftigt haben, auch mit den Altersansprüchen von Abgeordneten. Auch meine Partei hat schon immer mal gefordert, dass es sinnvoller wäre, dass wir alle vielleicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen würden. Es gibt Länderparlamente, die haben das mal versucht, haben es dann wieder gelassen, weil es extrem teuer geworden ist. Wenn Sie in Thüringen oder anderswo ein Ministeramt bestreiten, dann ist das einmal Arbeit, und die muss natürlich auch fair entlohnt werden. Dann ist natürlich die Frage auch: Ist eine normale berufliche Karriere für ehemalige Berufspolitiker wieder erreichbar? Das ist der Grund der besonderen Absicherung. Das können Sie alles merkwürdig finden, wir finden das nicht, wir finden es nur sehr merkwürdig, dass Sie erst diesen Einzelaspekt der Ministerbesoldung – Frau Muhsal lacht – herausgegriffen haben, mit der Erwähnung, das trifft uns ja noch nicht, aber wenn wir dann mal so weit sind, fügen wir uns dem. Das alles aber, was Sie jetzt auch schon an vermeintlichen Privilegien haben, das haben Sie nicht mehr problematisiert, übrigens im ganzen Gegensatz zum Anfang Ihrer politischen Erscheinung hier im Thüringer Landtag. Ich bin schon länger hier im Hause. Warum werden Politiker überhaupt bezahlt? Es gibt viele Bürgerinnen und Bürger, die sagen, na ja, die sollen doch eigentlich das Geld von zu Hause mitbringen, dann hätten sie hier auch überhaupt keine materiellen Interessen. Dass überhaupt Politiker bezahlt werden, ist eigentlich dem Gedanken geschuldet, dass das kein Ehrenamt sein kann und darf, denn es kann nicht sein, dass man sich quasi mit dem Geldbeutel, den man schon von zu Hause mitbringt, politische Mandate und Funktionen erkauft. So sind die ganzen Besoldungsvorschriften entstanden. Also wie gesagt, wir diskutieren in den ganzen Jahren, wo ich hier bin, immer mal wieder, ist das fair, ist das gerecht, ist das eine zu lang, ist das andere zu kurz, aber ein Stückchen herauszugreifen und eigentlich wieder nur mit diesem Beutegemeinschafts- und MP-Bashing, das ist ein bisschen ärmlich, und wie gesagt, halten Sie sich auch selber gerne immer mal wieder den Spiegel vor. Herzlichen Dank. (Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx. Als Nächstes rufe ich Frau Abgeordnete Große-Röthig für die Fraktion Die Linke auf.

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Ulrike Große-Röthig Die Linke

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuhörerinnen am Livestream, ich habe wirklich lange überlegt, ob man sich an diesem Spiel mit einer Wortmeldung beteiligen sollte. Es ist ein Spiel von Populisten und als Bildungspolitikerin hinterfragt man sich ja immer wieder, ob man auf juvenile Provokationen eingehen sollte oder nicht. Aber wenn dieser Antrag nur dazu dient, das Recht auf Bildung auszuüben, dann eben auch Recht auf Bildung, diese Mär zu entlarven – diese Mär von denen da oben, zu denen dieser Antrag offensichtlich dient und nichts anderes. Dieses Recht auf Bildung haben die Thüringerinnen und Thüringer alle am Livestream und auch Sie, sehr geehrte Damen und Herren. Ja, in Thüringen erhalten jene, die Verantwortung tragen für 2 Millionen Menschen in diesem Land, nach zwei Jahren eine Grundrente von 35 Prozent als sogenanntes Ruhegehalt. Und nun sollen nach Ihrem Antrag, der ja so bahnbrechend ist, es 5 Prozent weniger sein. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, als dass Sie sich wahrscheinlich selbst denken: So viel weniger sollte es gar nicht sein für den Fall, dass wir es irgendwann sind, die in diese Grundrente fallen sollten. Und Sie wollen sich dann perspektivisch auch nicht so richtig ins eigene Fleisch schneiden, das wäre ja dann auch doof. Die geplanten Änderungen sind also im Gegensatz zur Größe der Empörungsblasen, die Sie hier verbreiten, recht überschaubar. Die Frage ist doch eher, die wir uns hier alle stellen müssen, warum beim gesetzlich Rentenversicherten nach 45 Beitragsjahren ein Rentenniveau von derzeit 48 Prozent steht, Tendenz sinkend, ein Minister oder eine Ministerin nach 21 Jahren auf maximal 75 Prozent seiner Bezüge kommt. Man muss also 21 Jahre Minister sein, um die vollen Bezüge zu bekommen. Die Lösung für dieses Dilemma, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liegt nicht in einer Spaltung der Gesellschaft, (Beifall Die Linke) nicht in der Ausnutzung einer berechtigten Frustration, nicht in einem weiteren Gegeneinander-Ausspielen. Niemandem, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch hier auf der rechten Seite, ist geholfen oder niemandem geht es besser, wenn es jemand anderem schlechter geht. Das kann man jedem Kind sagen und das sollte auch jedes Kind verstehen. (Beifall CDU, Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD) Niemandem geht es besser, wenn es jemand anderem schlechter geht. Die Lösung, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wäre eine Bürgerversicherung, in die alle einbezahlen, auch Sie, liebe Abgeordneten der AfD (Beifall Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD) – denn auch Sie zahlen nicht in eine gesetzliche Rentenversicherung ein, auch Sie als Abgeordnete nicht –, in die Beamte einzahlen, in die Abgeordnete einzahlen, in die Ministerinnen und Minister einbezahlen. Das wäre eine Lösung und nicht die Scheinblasen, nicht der Populismus, nicht die Spaltung, nicht das Ausspielen gegeneinander. Und für so was stehen wir nicht zur Verfügung. Vielen Dank. (Beifall Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Schard von der Fraktion der CDU das Wort.

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Stefan Schard CDU

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, man kann sich insgesamt zur Vergütung von Politikern eine durchaus differenzierte Meinung machen. Man kann insgesamt auch vieles machen. Man kann sich sachlich über dieses wahrlich nicht einfache Thema hier besprechen. Man kann darüber diskutieren und man kann es aber auch nutzen, um mit Zynismus und Polemik Stimmung zu machen. Und das habe ich aus Ihrer Rede mitgenommen, Herr Kollege Schlösser. Allein die Bearbeitung der Frage, welche Bezahlung angemessen ist, könnte Bände füllen, berechtigt Bände füllen und ist selbstverständlich und richtigerweise auch Gegenstand immer wieder geführter Debatten. So soll es auch sein, meine Damen und Herren. Es handelt sich schließlich auch um Steuergelder, mit denen sehr verantwortungsbewusst umgegangen werden muss. Und ich denke auch, eine Debatte zu führen, eine Lösung zu finden, die keine Vorurteile bedient, die nicht spaltet, die sich sehr sachlich der gesamten Problematik stellt, muss natürlich auch die Aufgabe eines verantwortlichen Gremiums sein. Und zu diesem Kontext gehört natürlich auch das Ministergesetz mit seinen Regelungen. Und ich habe jedoch nicht nur meine berechtigten Zweifel nach der Rede des Kollegen Schlösser. Ich bin davon überzeugt, dass Sie, werte Damen und Herren von der AfD, gar keine Sachdebatte wollen, die das ganze Thema aber eigentlich verdient hätte. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht) Woran mache ich das fest im Übrigen – neben der polemischen Rede des Kollegen Schlösser? Ich mache das fest auch in der Vorgeschichte zu Ihrem Entwurf und da ist offenkundig nicht ordentlich recherchiert worden. In der Ankündigung beim jüngsten Misstrauensvotum, das Gesetz hier einzubringen, hat der Fraktionsvorsitzende der AfD, Herr Björn Höcke, behauptet, das Thüringer Ministergesetz sei mit dem Blick auf andere Länder ein absolutes Unikum. (Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Ist es ja auch!) Diese Behauptung hält aber einem Faktencheck nicht stand, meine Damen und Herren. Es stimmt nicht, dass in keinem anderen Land der Anspruch auf Ruhegehalt schon nach zwei Jahren entsteht. (Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Nicht in Höhe von 20 Prozent!) Brandenburg, Hessen, NRW, auch in diesen Ländern entsteht der Anspruch ebenso nach zwei Jahren. Auch in Sachsen-Anhalt ist das übrigens der Fall.

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Herr Kollege Schard, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Stefan Schard CDU

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Ich führe aus und am Ende, wenn noch Zeit ist, gern. Insofern darf man gespannt sein, ob die AfD auch dort einen Antrag in Sachsen-Anhalt einbringen will, wo das ebenso der Fall ist, wenn sie gegebenenfalls dort den Ministerpräsidenten stellt. In Sachsen gibt es neben dem Ruhegehalt im Übrigen auch noch ein Altersgeld. Das ist vorhin nicht zur Sprache gekommen. Für das Ruhegehalt braucht es in der Tat vier Jahre Mitgliedschaft der Landesregierung. Das stimmt. Aber der Anspruch auf Altersgeld in Höhe von 25 Prozent der Bezüge entsteht in Sachsen bereits nach zwei Jahren. In Thüringen erhält man nach diesen zwei Jahren 18,3 Prozent, also weniger als in Sachsen. Und summa summarum gibt es in mehr als einem Drittel der Bundesländer ähnliche Regelungen wie in Thüringen. Auch andere Länder liegen in unserer Bundesrepublik unter den vier Jahren. Also von einem Thüringer Unikum zu sprechen, ist falsch, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD) Auch bei der Höhe der Versorgung zeigt sich – und das ist angesprochen worden –, dass Thüringen sich hier keine über die anderen im Vergleich stehende generöse Regelung gönnt. Sachsen beispielsweise gewährt bereits nach zwei Jahren höhere Ansprüche als Thüringen. Und dieser Unterschied bleibt auch nach vier Jahren bestehen. Auch nach einer ganzen Legislaturperiode liegt das Thüringer Ruhegehalt der Minister bundesweit im vergleichbaren Rahmen. Man könnte auch betrachten, ab wann das Ruhegehalt überhaupt bezogen wird. Auch das ist zur Sprache gekommen. Und auch hier gab es im letzten Plenum zumindest die Falschbehauptung und auch heute wieder, man bekomme es ein Leben lang nach dem Ausscheiden. Zumindest ist der Eindruck erweckt worden. Das ist nicht der Fall. Ein voller Bezug ist erst ab der Regelaltersgrenze möglich, also derzeit bei 67 Jahren. Allerdings, und das gehört zur Wahrheit auch dazu, ab dem 60. Lebensjahr kann ein Antrag gestellt werden, der dann aber mit Abzügen goutiert wird. Hier sind also viele andere Bundesländer deutlich weniger streng, besonders früh in Hessen. Hier wird der Bezug bereits ab Vollendung des 55. Lebensjahres gewährt, also der Bezug des Altersgeldes. Ich fasse zusammen, meine Damen und Herren, Thüringen ist an manchen Stellen strenger als andere Länder, ist aber an anderen Stellen durchaus auch großzügiger. Ein Sonderfall, wie hier behauptet wurde, sind wir aber nicht, meine sehr geehrte Damen und Herren. Natürlich, und das ist immer die Hauptfrage, ist die Frage, was angemessen ist, keine leicht zu beantwortende Frage. Und für eine sachliche Debatte muss man natürlich auch die Rahmenumstände und die Fragen, was dem Land ein qualitätsvoll ausgefülltes Ministeramt wert ist, was uns Qualität im Ministeramt insgesamt wert ist, mit einbeziehen. Ich denke, auch dieser Umstand, dass ein Ministeramt regelmäßig nur auf Zeit ausgeübt wird und sich nur bedingt mit einem normalen Anstellungsverhältnis vergleichen lässt, muss Teil einer solchen inhaltlich geführten Debatte sein. Und auch bei politischen Ämtern und insbesondere bei Ministern oder Ministerpräsidenten lässt sich der Grundsatz, dass natürlich qualifiziertes Personal auch etwas mit einem entsprechenden Angebot und Bezug zur Besoldung zu tun hat, nicht wirklich wegleugnen. Bei Menschen, die beispielsweise ohne Rückkehrrecht in den öffentlichen Dienst arbeiten, ist die Entscheidung, ein Ministeramt zu übernehmen, auch ein gewisses Risiko, wenn eben eine Rückfallklausel nicht besteht. Man muss auch festhalten, dass generell früher Regierungen stabiler waren als heute. Deshalb frage ich mich bei der insgesamt geänderten Gesamtlage, auch in Bezug auf Stabilität, wie man sonst sehr gut geeignetes Personal, insbesondere aus der Wirtschaft, was ja aus meiner Sicht lobenswert ist für Ministerämter, mit einem extrem hohen Verantwortungsbereich gewinnen möchte. Für mich und auch meine Fraktion spielt, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Eignung die entscheidende Rolle. Bei entsprechender Eignung ist es nun mal erforderlich – und das lässt sich nicht wegleugnen – auch ein entsprechendes Gesamtangebot zu unterbreiten, was wohlgemerkt auch ausgewogen sein muss. Darüber muss man natürlich auch immer reden, das ist klar. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang an unsere Initiative zur fachlichen und persönlichen Voraussetzung für das Amt eines Ministers aus der letzten Wahlperiode erinnern. Wir wollten Mindestanforderungen an die fachliche und persönliche Eignung von Ministern im Gesetz verankern und so auch dem Grundsatz der Eignung und Befähigung Genüge tun. So sollten Minister über ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine Berufsausbildung sowie eine entsprechende hauptberufliche Tätigkeit verfügen. Das war unser Ansatz, dem leider nicht gefolgt wurde. Ich halte diesen Ansatz nach wie vor für richtig. Bei der Zusammensetzung der aktuellen Landesregierung hat man in der Koalition diese Anforderungen erfüllt und auch so umgesetzt, wie wir sie damals gern in unserem Gesetz verankert hätten. Wenn wir in Zukunft solche qualifizierten Menschen gewinnen wollen, müssen wir ihnen natürlich auch eine angemessene Vergütung und eine angemessene Absicherung bieten. Darüber muss man reden, was das ist. Das ist völlig klar, dem will sich auch keiner entziehen. Aber, ob man will oder nicht, in der Diskussion muss man sachlich bleiben, meine sehr geehrten Damen und Herren, ohne entsprechende Aspiranten für solche Ämter abzuschrecken. Meine Überzeugung ist, dass ganz oben in den Behörden schon die Besten sitzen sollten und das muss sich nun mal auch in den Konditionen widerspiegeln. Meine Damen und Herren von der AfD, ich bin der Überzeugung, dass Sie diese sachliche Auseinandersetzung nicht angestrebt haben, das hat sich heute auch gezeigt. Ihr Fraktionsvorsitzender hat das ja im letzten Plenum in den Gierbereich gerückt. Heute ist auch noch mal deutlich geworden, dass es sich eigentlich um eine Lex Voigt handele und man will ja gar nicht über das Ministergesetz als solches reden. Aber wir sollten trotzdem Übermaß im Auge haben. Frau Muhsal, ja, es ist angesprochen worden und das zu Recht: Der Finanzbetrug im Thüringer Landtag wäre ein Beispiel, über ein solches Übermaß zu reden. Und wenn ich mal schaue, dass sich Herr Chrupalla und Frau Weidel – die Fraktionsspitze – im letzten Jahr mal eben

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Herr Schard, Ihre Redezeit.

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Stefan Schard CDU

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

– letzter Satz – ihre Zulagen von 6.000 auf 12.000 Euro verdoppelt haben zusätzlich, dann frage ich mich schon, wie das hier funktionieren kann mit diesen Vorwürfen. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Kommen Sie bitte zum Schluss!

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Stefan Schard CDU

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Es bleibt die alte Weisheit: Wer im Glashaus sitzt,

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Ihre Redezeit ist vorbei.

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Stefan Schard CDU

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

sollte nicht mit Steinen werfen und nicht mit schmutzigen Fingern auf andere zeigen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Herr Schard hat jetzt keine Redezeit mehr übrig für die Frage. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Es gibt Extrazeit! Kennen Sie die Geschäftsordnung nicht, Frau Marx?) Doch, aber er ist ja zum Platz gegangen und hat damit zum Ausdruck gebracht, dass er das nicht mehr möchte. In Ihrer Fraktion ist noch Redezeit, darüber habe ich mich schon vergewissert. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Hutschenreuther von der Fraktion Thüringen.Gerecht das Wort. Bitte schön.

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Ralph Hutschenreuther Thüringen.Gerecht

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer hier im Haus und am Livestream, manchmal – oder sollte ich bei AfD-Anträgen sagen, leider viel zu oft – ist das Interessanteste an Gesetzentwürfen nicht, was drinsteht, sondern vielmehr der Zeitpunkt und die Motivation, mit denen sie eingebracht werden. Manchmal lohnt sich auch die Frage, wen eine Regelung konkret treffen soll. Die AfD behauptet zwar mit ihrem Gesetzentwurf, dass das Problem, das im Raum steht, sei, dass die Mindestamtszeit für einen Ruhegehaltsanspruch von Mitgliedern bereits nach zwei Jahren erdient sei und dieses dann auf vier Jahre und sechs Monate erhöht sei. Aber für Thüringen.Gerecht sage ich ganz ausdrücklich: Ja, wir halten diese Regelung für überprüfungsbedürftig, aber nein, dieser Entwurf ist es nicht wert, eine Zustimmung zu erfahren. (Beifall Thüringen.Gerecht) Ja, man darf durchaus eine Frage aufwerfen, warum ein Minister bereits nach zwei Amtsjahren eine entsprechende Versorgungsanwartschaft erwerben soll, während im Beamtenrecht andere Maßstäbe gelten. Diese Debatte ist legitim und das hat der Kollege Schard völlig zu Recht gesagt. (Unruhe AfD) Aber wenn Sie sie führen, dann führen Sie diese Debatte doch richtig, denn, meine Damen und Herren der AfD, Sie wollen keine Debatte führen und Sie wollen auch keine Reform anstreben. Sie wollen einen Treffer versenken. Und jeder hier im Haus weiß genau, in welche Richtung dieser Treffer gehen soll. Das Bemerkenswerteste ist aber, dass Sie sogar selber gespürt haben, wie durchsichtig Ihr Manöver ist, denn Sie schreiben in eine Gesetzesbegründung hinein: „Die Regelungen sind abstrakt-generell gefasst. Sie gelten unabhängig von Person, Parteizugehörigkeit und Ressort.“ Mussten Sie dabei lachen? (Beifall Thüringen.Gerecht, SPD) Denn wenn man in einen Gesetzentwurf, liebe Zuschauer – das ist das Bemerkenswerte – hineinschreiben soll, sogar ausdrücklich versichert, dass es wirklich nicht auf bestimmte Personen abzielt, dann muss man sich doch die Frage stellen: Warum ist so ein Hinweis überhaupt notwendig? (Beifall Thüringen.Gerecht, SPD) Und das, meine Damen und Herren von der AfD, ist der Unterschied zwischen Ihrem Ansatz und unserem Verständnis von Gerechtigkeit. Wenn wir über gerechte Alimentierung und Versorgung politischer Amtsträger reden wollen, dann müssen wir das gesamte System betrachten, so wie es 2021 passiert ist, so wie es 2018 passiert ist, als der § 11 geändert worden ist. Da war nichts von Ihnen zu hören oder zu lesen. Jetzt, nach über zehn Jahren Landtagszugehörigkeit, fällt Ihnen plötzlich ein, dass die Regelung abstrakt-generell reformbedürftig ist. (Beifall Thüringen.Gerecht, SPD) Gerechtigkeit aber heißt vergleichbare Sachverhalte bei vergleichbaren Maßstäben, Gerechtigkeit trägt keine Namensschilder. Und wenn wir darüber reden wollen, dann reden wir über Minister, dann reden wir über Staatssekretäre, dann reden wir über Abgeordnete, dann reden wir über die Zuwendungen an die Fraktionen und an Fraktionsvorsitzende. (Beifall Thüringen.Gerecht) Und wo Vergleichbarkeit behauptet wird, da müssen wir uns selbstverständlich auch anschauen, welche Regeln für die Beamten gelten, die Sie herangezogen haben. (Beifall Thüringen.Gerecht) Aber all das tun Sie nicht. Sie tun das, was Sie scheinbar am besten können: Sie nehmen sich eine Gruppe heraus und versuchen, das Land zu spalten und aufzuhetzen. Sie treiben eine Hetzjagd auf tatsächlich arbeitende Minister voran, obwohl Ihr Fraktionsvorsitzender, der seit über zehn Jahren in derselben Gehaltsliga spielt, über Ruhegeldansprüche nach zwei Jahren nur lachen kann. Dieser Steuergeldmillionär versucht, die sozial Schwachen seiner Wählerschaft wieder mal gegen die da oben in Rage zu bringen. (Beifall Thüringen.Gerecht, SPD) Und warum? Weil sich Rage leicht verkauft, weil Rage für Klickzahlen sorgt, weil ehrliche Bemühungen für das Land nun mal leider unattraktiv sind und weil andernfalls eine umfassende Reform nötig, aber auch kompliziert gewesen wäre. Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen ganz ehrlich: Für solche Spielchen werden wir mit Thüringen.Gerecht nicht zur Verfügung stehen. Frau Kollegin Große-Röthig, Sie gestatten mir, dass ich meine Rede mit dem von Ihnen geprägten Satz schließe: Niemandem geht es besser, nur weil es jemandem schlechter geht. Danke. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Bitte schön. Frau Abgeordnete Wirsing hat jetzt das Wort.

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Anke Wirsing fraktionslos

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren, vor allen Dingen liebe Gäste, wie ich gerade sehen kann, Sie sind in dem Alter, wo Sie sicherlich Rente bekommen. Sie wissen genau, was jeden Monat bei Ihnen auf dem Konto ankommt. Diese Debatte, die wir hier geführt haben, finde ich absolut befremdlich. Denn hier geht es nicht darum, ob es jemandem schlechter oder besser geht. Ich glaube, jedem Minister, der länger als zwei Jahre im Amt ist, geht es deutlich besser als den meisten Leuten, die hier in Thüringen leben, vor allen Dingen mit Blick auf Verkäuferinnen, mit Blick auf Krankenschwestern, auf den Pflegebereich, auf so viele Bereiche. Und wenn ich dann diese uferlose Debatte hier höre, die völlig an dem Antrag und an dem Ziel der AfD an dieser Stelle vorbeigeht, dann muss ich mich für meine Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Hause entschuldigen. (Beifall AfD; Abg. Küntzel, fraktionslos) (Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: Für mich muss sich niemand entschuldigen!) Das ist kein Thema. Das muss auch keiner annehmen. Ich finde es einfach traurig, dass wir hier einen Antrag haben, der inhaltlich genau das widerspiegelt, worum es hier eigentlich gesellschaftlich auch geht: eine Ungerechtigkeit gegenüber jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin. (Beifall AfD; Abg. Küntzel, fraktionslos) Dieser Antrag sollte eigentlich von allen rein inhaltlich bewertet werden. (Zwischenruf Abg. Hutschenreuther, Thüringen.Gerecht: Gehört das zu den Koalitionsverhandlungen in Sachsen-Anhalt?) Es geht nur darum, hier einen ersten Schritt, eine erste Veränderung herbeizuführen. Und ich weiß nicht, warum man da jetzt irgendwelche Vergleiche mit Sachsen, mit Hessen und mit anderen Bundesländern führen will.

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Frau Wirsing, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Heber?

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Anke Wirsing fraktionslos

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Nein. Wir sind hier in Thüringen. Es geht um uns hier in Thüringen. Es geht um das Hohe Haus hier in Thüringen und es geht um die Thüringerinnen und Thüringer – um niemand anderen. Und da brauchen wir keine Debatte und keine Vergleiche mit irgendwelchen anderen Bundesländern. Nur weil dann irgendwo irgendwas vielleicht gerechter oder ungerechter behandelt ist, interessiert das uns in Thüringen eigentlich gar nicht. Es geht um die Bedürfnisse, die die Menschen hier haben, und das Gefühl von Ungerechtigkeit. Und diesem Gefühl können wir ein Stück weit entgegengehen, wenn wir diesem Antrag unsere Zustimmung geben. Das BSW hat das Gesetz inhaltlich geprüft. (Unruhe Die Linke) Wollen wir jetzt hier in Zwiegespräche verfallen und diskutieren? – Das ist übrigens auch etwas, was, glaube ich, in der Gesellschaft schlecht ankommt, wenn wir uns auf ein Niveau begeben, bei dem wir jetzt anfangen, feindselig diskutieren zu wollen. (Beifall AfD; Abg. Küntzel, fraktionslos) Ich bin der festen Überzeugung, dass dieser Antrag inhaltlich auch allen Thüringerinnen und Thüringern entgegenkommt. Es gleicht ein wenig die Ungerechtigkeit aus. Ansonsten kann ich an dieser Stelle nur sagen, wir werden diesem Antrag zustimmen. Und ich werbe dafür, dass das auch andere tun, denn das zeigt, was der Einzelne quasi denkt und wirklich fühlt und ob es gerecht ist oder ob er für Thüringen gerecht sein möchte oder nicht. Vielen Dank. (Beifall AfD; Abg. Küntzel, fraktionslos)

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. (Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Doch, hier!) Doch, Herr Schlösser noch mal. Herr Abgeordneter Schlösser, Sie haben das Wort.

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Sascha Schlösser AfD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Vielen Dank für diese Fürrede. Es ist einfach ungerecht, dass ein Minister nach zwei Jahren mit einer Pension, mit einem Pensionsanspruch losgeht, den ein Thüringer in hundert Jahren nicht erreicht. Und das ist ganz einfach. Frau Marx, Herr Schard, dass ein Rentner oder ein Pensionär seine Rente oder seine Pension mit Erreichen des Pensionsalters erreicht, das habe ich einfach vorausgesetzt. Ich halte die Thüringer für klug genug, das zu verstehen. Sie halten sie scheinbar für bekloppt. (Beifall AfD) Populismusvorwurf von der Seite der Linken: Ja, Populismus, wenn Sie es so verstehen. Wir haben hier in der Podiumsdiskussion ganz genau zugehört, was die Leute dem BSW vorgeworfen haben. Und es hat uns bestätigt, dass dieser Gesetzentwurf einfach richtig ist. Sie müssen sich einfach entscheiden. Sie haben sich scheinbar entschieden. Vielen Dank dafür. Wie gesagt, es wird später abgerechnet. Danke an die Linke, dass Sie sich eines Faschismus-Tourettes in dieser Sache enthalten haben. Aber uns vorzuwerfen, dass wir die Pension nicht gekürzt haben oder nicht erheblich gekürzt zu haben, dann haben Sie den Antrag nicht verstanden. Es ist unsere Absicht, ein Gesetz zu schaffen, das hundertprozentig zustimmungsfähig ist, nirgendwo drin rumpfuscht und einfach nur sagt: Pension ja, auch eine gute Pension, aber eben kein absurder Pensionsanspruch nach zwei Jahren. Und, Herr Schard, Sie haben gesagt, das ist kein einfaches Thema. Doch, es ist ein ganz einfaches Thema: zwei Jahre oder viereinhalb Jahre Zugewinngemeinschaft oder nicht. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Gibt es weitere Wortbeiträge aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich jetzt nicht mehr. Oh doch, Entschuldigung. Herr Abgeordneter Schütz – Herr Minister Schütz als Abgeordneter, bitte. 2 Minuten und 3 Sekunden.

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Steffen Schütz Thüringen.Gerecht

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Höcke, wenn die Kinderstube nicht nur eine Spielecke war – und Sie haben ja gesagt, Sie haben Anstand, gestern in Ihrer Rede –, dann reden wir offen und ehrlich. Und „offen und ehrlich“ heißt, dass wir uns alle mal miteinander fragen sollten, ob das, was wir in unserem Land dulden – und mir fehlt da die Information, wann Sie eigentlich die letzte Initiative gestartet haben, dass Menschen vor den Kaufhallen keine Flaschen sammeln müssen, die 40 Jahre und länger gearbeitet haben. Darüber können wir und müssen wir reden, weil das ein Skandal ist. Aber dieses Manöver, was Sie hier durchführen – und das habe ich Ihnen schon persönlich gesagt –, ist so durchschaubar. Wir können darüber reden, aber bitte dann auch über unsere Privilegien, und zwar über alle. Und dann müssten Sie sich auch mal fragen: Zahlen Sie Rentenversicherung? Was zahlen Sie an Krankenversicherung? (Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Ja!) (Zwischenruf Abg. Treutler, AfD: Ja!) Und wenn wir darüber reden wollen, dann ist Thüringen.Gerecht ganz vorn. Das können Sie mir glauben. (Beifall Thüringen.Gerecht)

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

So, jetzt frage ich noch mal: Gibt es noch Redebedarf aus den Reihen der Abgeordneten? Jetzt sehe ich wirklich niemanden mehr und deswegen erteile ich jetzt für die Landesregierung Herrn Minister Gruhner das Wort.

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Gruhner

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Herzlichen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will ein paar Bemerkungen aus Sicht der Landesregierung zu der Debatte machen und ich will es vorwegschicken: Als Minister ist man logischerweise vom Ministergesetz selber betroffen. Das will ich der Transparenz halber sagen, bevor Sie es ohnehin gleich einwerfen. Ich will drei Punkte machen. Punkt Nummer eins: Ich glaube, Ihrer Initiative geht grundsätzlich eine falsche Annahme voraus. Sie erwecken den Eindruck, als sei diese Landesregierung nicht gewillt, den Auftrag wahrzunehmen, den sie bekommen hat, nämlich bis zum Ende dieser Wahlperiode zu arbeiten. (Beifall CDU) Der Ministerpräsident hat ein demokratisches Mandat hier von diesem Hohen Haus bekommen und damit arbeitet die Landesregierung. Ich kann Ihnen sagen, wir sind hochmotiviert, wir sind voller Energie und voller Kraft, diesen Auftrag für Thüringen auch wahrzunehmen. (Beifall CDU) Und, Herr Höcke, weil Sie gerade ... (Unruhe AfD)

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Ich bitte noch mal um Ruhe im Saal. Es gibt immer noch eine Grenze zwischen Zwischenruf und Zwischenbeitrag und die bitte ich nicht zu überschreiten.

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Gruhner

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Weil Sie gerade so aufgeregt reinrufen: (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Nein, das war ein normaler Tonfall!) Dass Ihnen ganz offensichtlich die Kraft für die Oppositionsarbeit fehlt, (Heiterkeit AfD) das haben wir am Mittwochnachmittag gesehen, als Ihre Fraktion geschlossen hier aus diesem Hohen Haus ausgezogen ist. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD) (Unruhe AfD) Und wir haben es gerade gesagt: Wer 15.000 Euro im Monat kassiert, der sollte nicht um 17.00 Uhr aufstehen, rausgehen und Kaffee trinken, sondern der sollte seine Arbeit machen. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD) Das ist hier ganz offensichtlich der Unterschied, deswegen will ich das als Erstes noch mal sagen: Wir haben den festen Anspruch zu arbeiten. Ihnen fehlt die Kraft, in einer Regierungsbefragung Fragen zu stellen. Sie sind offensichtlich nicht in der Lage, diese Landesregierung zu löchern und zu stellen. Sie gehen raus. (Zwischenruf Abg. Haseloff, AfD: Sie haben keine Frage beantwortet, das ist das Problem!) Das war eine ganz schwache Leistung. Das sei Ihnen ins Stammbuch geschrieben. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD) (Unruhe AfD) (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Wir brauchen das Podium nicht, um Herrn Voigt das Podium zu geben!) Also wir alle kennen ja den … (Zwischenruf Abg. Haseloff, AfD: Die Reden Ihres Ministerpräsidenten macht auch die KI!) Wir alle kennen ja …

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Ich bitte noch mal um Ruhe in den Reihen der AfD-Fraktion. Es spricht im Moment der Minister.

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Gruhner

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Wir alle kennen ja den banalen Spruch „Getroffene Hunde bellen.“ Bitte sehr, das Beispiel sitzt dort. Ich will einen zweiten Punkt machen, denn der gehört bei aller Angriffslustigkeit der Debatte dazu und das ist bei beiden Seiten auch okay. Es soll ja auch ein bisschen Freude bereiten, wenn man Politik macht. Aber ich will schon noch mal einen zweiten Punkt machen und den haben verschiedene Redner hier angesprochen. Es ist völlig berechtigt, dass man diese Diskussion führt, und es ist auch völlig berechtigt, dass Fragen gestellt werden: Ist das alles gerecht? Aber Kern jeder Debatte muss immer Sachlichkeit und Redlichkeit sein. Und wenn man sich hier hinstellt – und das haben verschiedene Vorredner angesprochen – und erst einmal sagt, ja, nach zwei Jahren lebenslanger Ruhegehaltsanspruch, dann ist das erst mal ein starkes Wort – „lebenslanger Ruhegehaltsanspruch“. Verschiedene Redner haben darauf hingewiesen, Sie verschweigen es eben im gleichen Atemzug und das schreiben Sie auch nicht in Ihre Begründung oder in Ihren Entwurf rein: Da steht das wuchtige Wort „lebenslanger Ruhegehaltsanspruch nach zwei Jahren“. Aber die Wahrheit ist tatsächlich die, dass in Thüringen eines gilt und das ist auch richtig und auch maßvoll: Für den Minister gilt das Gleiche wie für jeden Arbeitnehmer in diesem Land – Rentenanspruch gibt es ab 67. (Zwischenruf Abg. Haseloff, AfD: Das hat er gesagt!) Ich finde, zur Redlichkeit dieser Debatte gehört, dass man das auch so klar und deutlich in einen Entwurf schreibt, dass man es deutlich macht, dass man die Debatte nicht verkürzt, sondern dass man sie in dieser Redlichkeit führt. Und deswegen ist es richtig, dass verschiedene Abgeordnete hier darauf hingewiesen haben. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD) Dann will ich Ihnen das Zweite sagen, wo man einfach den Eindruck gewinnen kann, dass Fake News verbreitet werden. Ja, in der Tat, es gibt andere Länder, die nach späteren Jahren einsteigen, dann aber mit höheren Prozentzahlen. Thüringen hat ja keine Sonderstellung, Thüringen liegt genau in der Mitte. Sie reden vom Bund, haben dort aber auch das Kleingedruckte verschwiegen. Dort steht ganz klar, dass eben nicht erst ein Anspruch nach vier Jahren entsteht, sondern wenn der Bundestag aufgelöst wird, wenn es ein konstruktives Misstrauensvotum gibt. dann gilt das wie zwei Jahre. Ich sage das gar nicht, weil ich jetzt das eine oder das andere miteinander aufwiegen will. Es gibt mit Sicherheit für alles Argumente und es gibt auch für alles Gegenargumente. Aber was nicht geht in so einer Debatte, dass Sie immer einen großen Topf Populismus anrühren und dann überall im Land den Eindruck erwecken, dass Leute, die hier redliche Motivation haben zu arbeiten, dass die alle nur eins tun, sich nämlich die Taschen voll machen. (Beifall CDU, Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD) Deswegen kann ich Ihnen nur sagen: Das, was Sie hier machen, ist kein Antrag und das ist kein Veränderungswille, das ist einfach billige Methode von Populismus. Deswegen ist es richtig, dass wir uns gegen diese Methode wehren, mit Sachargumenten, aber auch in aller Klarheit. (Beifall CDU, Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD) Jetzt will ich Ihnen einen dritten Punkt sagen, der mir wirklich besonders wichtig ist. Hören Sie da gut zu. Es geht am Ende auch immer um die Maßstäbe, um die Maßstäbe, die man an andere anlegt, dass man sie selber einhält. Jetzt gehen wir mal ein bisschen zurück, schauen mal in den Deutschen Bundestag und schauen uns mal die AfD-Fraktion in ihrem Innersten an. Im Jahr 2025 haben sich die beiden Vorsitzenden Ihrer Bundestagsfraktion, Frau Weidel, Herr Chrupalla, auch die beiden Parteivorsitzenden Ihrer Partei, in einer Fraktionssitzung einen Gehaltsaufschlag von 100 Prozent gegönnt. Ein zusätzlicher Zuschlag. Jetzt ruft Herr Höcke rein – wunderbar, gut, dass Sie reinrufen –: Genauso wie die CDU. Sie müssen Sie sich schon mal entscheiden: Sind jetzt die blöden Altparteien blöd oder sind sie es nicht? Aber offensichtlich, wenn es Ihnen selber in den Kram passt, dann ist das, was die Altparteien machen, richtig, wenn es Ihnen nicht in den Kram passt, dann geiseln Sie. Wissen Sie, was das ist? Das nennt man Doppelmoral. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD) Ich will es noch mal sagen: Ihre beiden Fraktionsvorsitzenden verdoppeln sich in einer Sitzung ihr Gehalt um 100 Prozent. Niemand in diesem Haus hier besitzt die Unverschämtheit, sich in einer Sitzung das Gehalt um 100 Prozent zu verdoppeln. Ihre Leute machen das und deswegen kann ich nur sagen: Schauen Sie erstmal ganz tief auf den Boden und schauen Sie sich selber an, was Sie mit Ihren eigenen Leuten machen. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD) 24.000 Euro verdienen Frau Weidel und Herr Chrupalla. Sagen Sie bitte auch das allen Wählerinnen und Wählern. Und ganz ehrlich, von mir aus, das ist Ihr gutes Recht, das auch festzulegen, (Unruhe AfD) aber dann führen Sie bitte hier nicht solche Debatten. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD) Eines will ich zum Abschluss wirklich noch sagen: Haben Sie bitte ganz großes Verständnis, dass wir und ich auch ganz persönlich wirklich keine Lust haben, mir hier drei Tage lang Vorlesungen von Moral und Anstand von Ihrer Fraktion vorhalten zu lassen, während Ihre Parlamentarische Geschäftsführerin wegen Betrugs an der Staatskasse, wegen Betrugs an der Kasse dieses Parlaments rechtskräftig verurteilt wurde. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD) Herr Höcke, weil Sie mich so angucken, ja, Sie sind auch zweimal rechtskräftig verurteilt. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Darauf bin ich stolz!) Ich bitte einfach um Verständnis, bitte keine Vorträge mehr von Ihnen über Moral und Anstand. Danke. (Beifall CDU, Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Es sind noch paar Sekunden Redezeit bei der einen oder anderen Fraktion übrig. Wünscht noch jemand das Wort? Dann kommen wir nicht zur Abstimmung, weil die AfD ausdrücklich gesagt hat, dass sie keine Ausschussüberweisung verlangt und wir uns hier in der ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf befinden. Dann wird hier die erste Lesung beendet. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt geschlossen und der heutige Plenartag endet. Die nächsten planmäßigen Sitzungen finden am 7., 8. und 9. Oktober 2026 statt. Ich wünsche Ihnen ein friedliches und freundliches Wochenende. Machen Sie es gut!

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